Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-376 KI-generiert

Referendum on Nuclear Facility Authorizations

Geschäftsnummer VPB 87-376
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion proposed that prior authorizations for nuclear facilities be subject to a retroactive optional referendum. The primary motivation was to address concerns surrounding the Kaiseraugst nuclear power plant, for which an authorization had already been granted but was facing significant public opposition. The proponents argued that such a referendum would provide a democratic mechanism for affected populations to voice their concerns about nuclear energy, especially in light of increased public apprehension following the Chernobyl disaster. The court's reasoning implicitly supports this by allowing the motion to be considered, thereby acknowledging the validity of applying democratic oversight to existing authorizations when significant public interest and potential risks are involved.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Referendum on Nuclear Facility Authorizations: lung von Rahmenbewilligungen für Kernanlagen dem fakuldie eidgenössischen Räte nicht zurückziehen wollen, der tativen Referendum zu unterstellen (Motion 87.342 vom Volksabstimmung zu unterstellen? 9.2.87). Das gleiche, was hier über Kaiseraugst gesagt wurde, gilt Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum auch für die zweite erteilte Rahmenbewilligung für das Uran- Atomgesetz diese Unterstellung unter das fakultative Refelager Würenlingen. rendum auch auf Kernanlagen mit bereits erteilter Rahmen- Ich ersuche Sie daher, meine Motion anzunehmen. bewilligung rückwirkend auszudehnen.

Schlagwörter

KI-generiert
fakultatives Referendum beratende Stimme Wahllokal Abstimmungsvorlage bedingte Verfügung Stimmenmehrheit
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

26. September 1988 N 1191 Energiepolitik. Persönliche Vorstösse

7. Neben vorgeschobenen Argumenten gegen ein fakultatiégalement au référendum facultatif les autorisations géné-

ves Referendum gegen Kernkraftwerke, die letztlich auf die rales déjà accordées pour des installations nucléaires.

Angst vor einem Volksentscheid zurückzuführen sind, wurde ins Feld geführt, ein allfälliger positiver Volksent- Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun scheid würde von den regional Betroffenen als Machtdemonstration gegenüber von Minderheiten empfunden. In Schriftliche Begründung - Développement par écrit dieser Hinsicht sei dieses Referendum ein äusserst proble- Die Energiekommission hat in ihrer Mehrheit dem Parlamatisches Instrument, welches gegen regionale Minderheiment vorgeschlagen, die Erteilung von Rahmenbewilligun-

ten gerichtet sei. Diese Argumentation ist indessen unlogen für Kernanlagen dem fakultativen Referendum zu unter-

gisch. Erstens muten wir schon einigen Minderheiten Kernstellen. Dieser Beschluss soll sich aber nur auf die Zukunft

kraftwerke zu. Zweitens wird bei der Realisierung von Kernerstrecken. Was bereits beschlossen worden ist, soll kraftwerken nach dem alten Recht den Minderheiten genau beschlossen bleiben, zum Kernkraftwerk Kaiseraugst hätten dieselbe Auflage zugemutet; bei unserem Vorschlag hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nichts mehr zu sagen.

diese indessen die Möglichkeit, sich mit einem Referendum Ich finde das nicht angebracht. Aus diesem Grunde habe ich

zu wehren. Das fakultative Referendum gibt diesen Minderin Form einer Motion einen Ergänzungstext eingebracht, heiten also ein zusätzliches Instrument in die Hand, über das der folgendermassen lautet: sie heute nicht verfügen. Die Minderheiten werden also «Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum durch das Referendum gestärkt und nicht geschwächt. Atomgesetz die Unterstellung unter das fakultative Referendum rückwirkend auf Kernanlagen mit bereits erteilter Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rahmenbewilligung auszudehnen.» vom September 1988 Die Energiekommission hat ihre Motion, «Bewilligungen Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 von Kernanlagen zukünftig dem Referendum zu unterstel- Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2. len», begründet. Was da gesagt wurde, gilt auch hier. Ich möchte diese Gründe nicht wiederholen. Meine Ergänzung Schriftliche Erklärung des Bundesrates zur Motion der Kommission zielt in erster Linie auf den Bau Déclaration écrite du Conseil fédéral des Kernkraftwerks Kaiseraugst hin. Für dieses ist die Bewil-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuligung bereits erteilt. Diese aber untersteht nicht dem Refe-

wandeln. rendum. Sie sollte es aber. Ich lege zwei Gründe hierfür dar:

1.0er Widerstand gegen die Nutzung von Kernenergie Antrag Fischer-Seengen kommt seit Tschernobyl nicht mehr zur Ruhe. Im Gegenteil, Die Motion ist abzulehnen er steigt, seitdem nach und nach durchsickert, was diese fahrlässig freigegebene atomare Verseuchung in der Antrag Savary-Freiburg engeren Umgebung des Unfallorts für Ausmasse erreicht Die Motion ist abzulehnen. hat. Die Schäden an der Gesundheit der dortigen Bevölkerung werden wohl erst nach und nach zu Tage treten, Proposition Fischer-Seengen diejenigen auf die Landschaft und die Besiedlung wahr- Rejeter la motion scheinlich nie ganz. Verschiedene Länder überlegen sich deshalb, ob sie aus der Kernenergie aussteigen wollen oder Proposition Savary-Fribourg nicht. Auch in diesem Haus ist diese Frage aufgegriffen Rejeter la motion worden mit dem Ergebnis, dass der Bundesrat den Räten bis Ende Jahr einen Bericht vorlegen wird. So wie die Dinge liegen, scheint es ganz ausgeschlossen, dass unser Parlament in nächster Zeit noch andere Rahmenbewilligungen als für Kaiseraugst erteilen wird. So gesehen, ist die Motion 87.376 der Energiekommission mindestens für die nächste Zukunft #ST#

wertlos. Motion Schmidhalter 2. Für Kaiseraugst ist die Rahmenbewilligung z:war erteilt, Rahmenbewilligung für Kernanlagen. rechtlich abgesichert, aber politisch nicht durchsetzbar. Die Rückwirkendes fakultatives Referendum Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben auf diesen Punkt wiederholt aufmerksam gemacht. Ver- Installations nucléaires. Autorisations schiedene Parlamentarier intervenierten in diesem Sinne in générales sujettes au référendum beiden Räten. Bevölkerungsteile der näheren und weiteren facultatif avec effet rétroactif Umgebung von Kaiseraugst haben gegen den Bau demonstriert. Die Gründe, dass man besser täte, das Werk nicht zu bauen, weil der Raum zu eng ist - man denke etwa an eine Evakuierung bei einem grösseren Unfall -, sind von weiten Teilen der Bevölkerung zur Kenntnis genommen worden Wortlaut der Motion vom 19. März 1987 und werden auch geteilt.

Die Energiekommission ersucht den Bundesrat, die Ertei- Was ist also logischer, als auch diese Bewilligung, falls sie

lung von Rahmenbewilligungen für Kernanlagen dem fakuldie eidgenössischen Räte nicht zurückziehen wollen, der tativen Referendum zu unterstellen (Motion 87.342 vom Volksabstimmung zu unterstellen? 9.2.87). Das gleiche, was hier über Kaiseraugst gesagt wurde, gilt Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum auch für die zweite erteilte Rahmenbewilligung für das Uran- Atomgesetz diese Unterstellung unter das fakultative Refelager Würenlingen. rendum auch auf Kernanlagen mit bereits erteilter Rahmen- Ich ersuche Sie daher, meine Motion anzunehmen. bewilligung rückwirkend auszudehnen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Texte de la motion du 19 mars 1987 vom September 1988 La Commission de l'énergie demande au Conseil fédéral de Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 soumettre au référendum facultatif l'octroi d'autorisations Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2. générales pour les installations nucléaires (motion 87.342 du 9.2.1987). Schriftliche Erklärung des Bundesrates Le Conseil fédéral est chargé de préparer une modification Déclaration écrite du Conseil fédéral

de l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie atomique et Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

d'étendre cette règle avec effet rétroactif en soumettant wandeln.

Politique de l'énergie. Interventions personnelles 1192 N 26 septembre 1988

Antrag Savary-F'rei'bürg Dasselbe gilt für den Handel mit Schwerem Wasser. Der Die Motion ist abzulehnen Handel mit Schwerem Wasser untersteht dem Londoner Abkommen, das für Mengen ab 1000 kg eine besondere Proposition Savary-Fribourg Bewilligung verlangt. Durch Unterschreiten der Liefermen- Rejeter la motion gen unter 1000 kg wickeln insbesondere zwei Zuger Firmen, die Inter-Nuclear AG und die Orda AG, einen regen Handel mit Schwerem Wasser über die Schweiz ab. Das ist ein klarer und krasser Missbrauch schweizerischen Territo- #ST# 88.370 riums. Weil der Handel mit Schwerem Wasser in der Schweiz nicht dem Atomgesetz unterstellt ist, ist die Umge- Motion Leutenegger Oberholzer hung des Londoner Abkommens überhaupt möglich. Atomgesetz. Geltungsbereich Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Loi sur l'énergie atomique. vom September 1988 Extension du champ d'application Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 3.5.5 und 4.4.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Wortlaut der Motion vom 10. März 1988 Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der Motion abzulehnen Der Bundesrat wird aufgefordert, die geltenden gesetzlichen und Ziffer 2 entgegenzunehmen und als erledigt abzu- Bestimmungen so auszuweiten und anzupassen, dass schreiben.

1. von der Schweiz aus durch Schweizer Firmen im Ausland getätigte Geschäfte

- mit Produktionseinrichtungen, Geräten und Stoffen, die in der Atomtechnik benötigt werden,

- mit Ausgangsstoffen zur Gewinnung von Kernbrenn- #ST# 88.531 stoffen,

- mit nicht allgemein zugänglichen technischen Daten in Motion physischer Form, die für Auslegung, Bau, Betrieb und Warder sozialdemokratischen Fraktion tung von Anreicherungs-, Wiederaufbereitungsoder Verzicht auf Wiederaufbereitung Schwerwasserproduktionsanlagen oder von wesentlichen von abgebrannten Brennelementen kritischen Bestandteilen solcher Anlagen wichtig sind, aus Kernkraftwerken dem Atomgesetz unterstellt sind;

2. der Handel mit schwerem Wasser dem Geltungsbereich Motion du groupe socialiste des Atomgesetzes unterstellt wird. Déchets nucléaires.

Renonciation à tout retraitement Texte de la motion du 10 mars 1988 Le Conseil fédéral est chargé de compléter et d'adapter la législation en vigueur de sorte que la loi sur l'énergie atomique s'applique:

1. aux affaires qui sont conclues à l'étranger par des entre- Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988

prises suisses opérant sur territoire suisse et qui portent sur Wir bitten den Bundesrat, folgende Massnahmen zu treffen:

- des installations de production, des équipements et des 1. Die Rücklieferung von Material und Abfällen aus der substances utilisés dans la technique nucléaire; Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen aus

- des matières de base dont peuvent être extraits des Kernkraftwerken wird verboten. combustibles nucléaires; 2. Die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen aus

- des données techniques qui ne sont pas généralement Kernkraftwerken wird verboten.

accessibles, qui se présentent sous une forme matérialisée 3. Der Bundesrat trifft alle weiteren in seiner Kompetenz

et qui sont importantes pour la planification, la construction, stehenden Massnahmen, damit die Kernkraftwerk-Betreiber

l'exploitation et l'entretien d'installations d'enrichissement, auf die Wiederaufbereitung endgültig verzichten. de retraitement ou de production d'eau lourde ou encore pour des éléments critiques essentiels de telles installations; Texte de la motion du 22 juin 1988

2. au commerce de l'eau lourde. Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures suivantes:

Mitunterzeichner- Cosignataires: Fetz, Herczog, Thür (3) 1. La restitution de substances obtenues par le retraitement

d'éléments combustibles usés provenant de centrales ato- Schriftliche Begründung - Développement par écrit miques est interdite.

Der Atommüllskandal hat gezeigt, dass das geltende Atom- 2. L'exportation d'éléments combustibles usés provenant

gesetz wegen seines relativ engen Geltungsbereichs immer de centrales atomiques est également interdite. wieder durch Firmen umgangen wird, die in der Schweiz 3. Le Conseil fédéral prend toutes les autres mesures releansässig sind. vant de sa compétence pour obtenir que les exploitants de

Bereits 1981 hatte Nationalrätin Mascarin im Zusammencentrales atomiques renoncent définitivement à tout retrai-

hang mit dem Export von Uran aus Namibia darauf hingetement. wiesen, dass Schweizer Firmen unter Umgehung von Uno- Beschlüssen und unter Umgehung des Atomgesetzes im Sprecherin - Porte-parole: Mauch Ursula Handel von Namibia-Uran aktiv waren. Nun hat sich erneut gezeigt, dass das Atomgesetz bis heute Schriftliche Begründung - Développement par écrit keinen Einfluss hat auf Geschäfte, die von der Schweiz aus Im Bericht des EVED vom 30. Juli 1982 an die Kommission im Ausland getätigt werden und auch dort abgewickelt des Ständerates zum Stand der Arbeiten zur nukelaren

werden. Noch ist offen, ob diese Geschäfte den Euratom- Entsorgung in der Schweiz wird ausgeführt, dass für abge-

und den Atomsperrvertrag verletzen oder nicht. Doch damit brannte Brennelemente aus Kernkaftwerken die Option wird deutlich, dass das Atomgesetz Lücken aufweist, die «Entsorgung mit Wiederaufbereitung» verfolgt werde. Die Schweizer Firmen ausnützen, obwohl damit der Sinn des Option «Entsorgung ohne Wiederaufbereitung» werde Gesetzes missachtet wird. jedoch offen gehalten. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Schmidhalter Rahmenbewilligung für Kernanlagen. Rückwirkendes fakultatives Referendum

Motion Schmidhalter Installations nucléaires. Autorisations générales sujettes au référendum facultatif avec effet rétroactif

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.376 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 26.09.1988 - 14:30 Date Data

Seite 1191-1192 Page Pagina

Ref. No 20 016 675

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.