Government to Review Pension Disadvantages for Cross-Border Workers
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government proposed to reject a postulate calling for measures to eliminate disadvantages for cross-border workers in Liechtenstein regarding pension reductions. The postulate highlighted issues with Swiss social security regulations impacting non-working spouses of these workers, leading to reduced pensions and demands for back payments. The government, however, indicated its willingness to accept the postulate, implying a commitment to review and address the concerns raised.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 62 VwOG, Art. 67 Absatz, Art. 67 Absatz 2 AHVV; Government to Review Pension Disadvantages for Cross-Border Workers: The postulate highlighted issues with Swiss social security regulations impacting non-working spouses of these workers, leading to reduced pensions and demands for back payments. The government, however, indicated its willingness to accept the postulate, implying a commitment to review and address the concerns raised.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the reasoning to explain the duty of information for compensation offices regarding pension cuts for cross-border commuters.
Volltext
19.Juni 1987 N 995 Postulat Rechsteiner
Entwicklungszusammenarbeit des Bundes gibt es also viele. Entwicklungszusammenarbeit. Der Korpsstab wird auch
Zudem stellen die Freiwilligen ein Potential dar, das auch für nach der neuen Departementsverordnung die Freiwilligen
gewisse Einsätze im Rahmen der Entwicklungszusammen- wie bis anhin direkt und unbürokratisch betreuen, und der
arbeit des Bundes gewinnbringend genutzt werden könnte. Milizcharakter des Korps bleibt unangetastet. Die Aenderun-
Diese Gesichtspunkte zeigen auf, dass das SKH heute als gen der Verordnung über die internationale Entwicklungs-
Instrument der Operationellen humanitären Hilfe des Bun- zusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie die neue
des einen integrierenden Bestandteil der Gesamtpolitik des Departementsverordnung werden auf den Zeitpunkt des
Bundes im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Amtsantritts des neuen Delegierten in Kraft treten.
humanitären Hilfe bildet. Die verschiedenen Instrumente,
über die der Bundesrat verfügt, können dadurch je nach Schriftliche Erklärung des Bundesrates
ihrer spezifischen Stärke so koordiniert werden, dass sie Déclaration écrite du Conseil fédéral
ihre Wirkung gegenseitig ergänzen und verstärken. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Ausgliederung des
Korps aus der Bundesverwaltung keine sinnvolle Lösung Abgelehnt - Rejeté
darstellt. Insbesondere würden Koordination und Effizienz
der Hilfe darunter leiden. Das Korps könnte das bestehende
weltweite Verbindungsnetz des EDA nicht mehr in dem
Masse nutzen wie heute, und sein Leiter könnte nicht mehr
als offizieller bevollmächtigter Delegierter der Schweiz auf- #ST# 87.373
treten. Auch wäre die finanzielle Basis nicht mehr gesichert.
Es ist zudem nicht ersichtlich, inwiefern die Ausgliederung Postulat Rechsteiner
des Korps diesem neue oder gar bessere Möglichkeiten der Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein.
Zusammenarbeit erschliessen kann. Ein Vergleich mit der
Rentenkürzungen
Stellung des IKRK ist insofern nicht möglich, als dieses
aufgrund der Genfer Konventionen als Subjekt des Völker- Frontaliers travaillant au Liechtenstein.
rechts anerkannt ist, eine Stellung, die einer privaten Stif- Rentes AVS/AI
tung SKH abginge.
Gesamthaft gesehen sind deshalb die Rahmenbedingungen
für ein aus der Verwaltung ausgegliedertes SKH als ungün-
stiger zu beurteilen.
Da der Bundesrat nicht beabsichtigt, das SKH aus der Ver- Wortlaut des Postulates vom 19. März 1987
waltung auszugliedern, muss eine effiziente organisatori- Der Bundesrat wird eingeladen, so rasch wie möglich die
sche Lösung für das Korps gefunden werden. Die Direktun- geeigneten Massnahmen zu prüfen, damit die Nachteile für
terstellung unter den Bundesrat in Form einer Stabsstelle Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein mit Wohnsitz in
des Bundesrates (mit administrativer Angliederung an ein der Schweiz bzw. für die bisher und zukünftig betroffenen
Departement) ist nach Auffassung des Bundesrates nicht AHV- und IV-Rentenbezügerinnen beseitigt werden, und den
angebracht, da Stellen mit derart weitgehenden Entscheid- eidgenössischen Räten Bericht zu erstatten und allenfalls
kompetenzen (Linienfunktionen) in die ordentliche Verwal- Antrag zu stellen.
tungsstruktur (Departemente, Aemter) eingegliedert sein
sollten. Texte du postulat du 19 mars 1987
Der Bundesrat kommt zum Schluss, basierend auf den Le Conseil fédéral est invité à examiner le plus tôt possible
Erfahrungen der letzten 15 Jahre, dass die Eingliederung les mesures qui permettraient d'éliminer les désavantages
des Führungsstabes des SKH in die DEH richtig und sinnvoll subis par les frontaliers travaillant au Liechtenstein et domi-
ist und den Grundsätzen eines effizienten Einsatzes der ciliés en Suisse, plus précisément par les femmes bénéfi-
Bundesmittel am besten entspricht. Durch eine erneute ciaires actuelles et futures de rentes AVS/AI, puis de présen-
Zusammenfassung von operationellerund nichtoperationel- ter aux Chambres fédérales un rapport assorti, le cas
ler humanitärer Hilfe in einer Abteilung humanitäre Hilfe, der échéant, de propositions.
der neue Delegierte vorstehen wird, ist die Koordination der
Massnahmen innerhalb der Abteilung Humanitäre Hilfe und Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
mit den operationellen Abteilungen der Entwicklungszu- Bäumlin, Lanz, Mauch, Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Rei-
sammenarbeit gewährleistet. Der Bundesrat hat deshalb mann, Stamm Walter, Uchtenhagen (10)
beschlossen, die Verordnung über die internationale
Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe wie- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
derum voll den Bestimmungen des Verwaltungsorganisa- Ueber 1500 Arbeitnehmer mit Wohnsitz im St. Galler Rhein-
tionsgesetzes und der Aufgabenverordnung anzupassen. Er tal arbeiten als Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein.
trägt damit auch der Kritik der Geschäftsprüfungskommis- Bis vor kurzem konnten sie davon ausgehen, dass sie bei
sion des Ständerates an der heutigen Lösung Rechnung. der AHV und der IV voll versichert seien, nachdem noch das
Der Delegierte für Katastrophenhilfe im Ausland wird in das Merkblatt über die AHV/IV «Ausgabe FL» vom August 1982
Aemterverzeichnis und in die Aemterklassifikation aufge- festgehalten hatte, dass es wegen der gleichartigen Ord-
nommen, so dass der Chef des SKH weiterhin den in der nung der Sozialversicherungseinrichtungen für Schweizer
Oeffentlichkeit bekannten Titel eines «Delegierten» tragen Bürger und liechtensteinische Staatsangehörige praktisch
kann. Auch im grösseren Rahmen der DEH verbleibt dem bedeutungslos sei, ob sie in der Schweiz oder im Fürsten-
Delegierten die notwendige Autonomie für Soforthilfe bei tum Liechtenstein arbeiten oder wohnen. Hier wie dort seien
natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen. Eine Depar- sie unter den gleichen Voraussetzungen versichert, und die
tementsverordnung des EDA nach Artikel 62 VwOG wird Versicherung im einen Land gelte als solche auch im ande-
festlegen, dass der Delegierte für Katastrophenhilfe eine ren, so dass Versicherungslücken nicht entstehen könnten.
klare Aufgabendelegation (selbständige Entscheidung und Kürzlich wurde aufgrund eines in anderem Zusammenhang
Durchführung von Sofortaktionen nach plötzlichen natur- ergangenen EVG-Entscheids offenbar entdeckt, dass
und zivilisationsbedingten Katastrophen) und die notwen- gemäss schweizerischer AHV-Gesetzgebung und dem
dige Finanzkompetenz von 1 Million Franken für solche Sozialversicherungsabkommen mit dem Fürstentum Liech-
Aktionen erhält. Die Departementsverordnung wird weiter tenstein davon ausgegangen werden müsse, nichterwerbs-
die Konsultations- und Informationspflichten regeln. Mittel- tätige Ehefrauen von Arbeitnehmern, die in Liechtenstein
und langfristige Einsätze des Korps in Entwicklungsländern arbeiten, unterstünden der Beitragspflicht für die AHV/IV.
plant der Delegierte für Katastrophenhilfe im Ausland nach Die zuständigen Ausgleichskassen haben nun begonnen,
Absprache mit der zuständigen operationellen Abteilung der bei Ehefrauen von Arbeitnehmern, die im Fürstentum Liech-
Postulat Fankhauser 996 N 19 juin 1987
tenstein arbeiten, empfindliche Rentenkürzungen zu verfü- Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 9. Juni 1987
gen (von einer Minimalrente von 720 Franken monatlich Déclaration écrite du Conseil fédéral du 9 juin 1987
beispielsweise auf 262 Franken) und die Beitragsleistungen Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
für die fünf vergangenen Jahre, die mehrere tausend Fran-
ken erreichen können, unverzüglich nachzufordern. Sowohl Ueberwiesen - Transmis
Rentenkürzungen wie Nachzahlungen treffen die betroffe-
nen Familien oft hart, was um so stossender erscheint, als
sie offensichtlich durch mangelhafte Informationen durch
die Ausgleichskassen verursacht worden sind (zur Informa- #ST# 87.362
tionspflicht der Ausgleichskassen vgl. Artikel 67 Absatz 2
AHVV). Die nötigen Massnahmen zur Beseitigung der Här- Postulat Fankhauser
ten für heutige und künftige Rentenbezügerinnen sollten Unkrautvertilgungsmittel.
möglichst rasch geprüft und getroffen werden (Weisungen Einschränkung des Verbrauchs
an die Ausgleichskassen, evtl. Revision des einschlägigen
Abkommens mit dem FL usw.). Utilisation de désherbants.
Restrictions
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 1. Juni 1987
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 1er juin 1987
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis Wortlaut des Postulates vom 18. März 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen zu treffen, um
die Umweltbelastung durch Unkrautvertilgungsmittel dra-
stisch zu reduzieren.
a. Die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe vom
#ST# 86.379 9. Juni 1986 sollte in dem Sinne ergänzt und verschärft
werden, dass
Postulat Wick - in öffentlichen Anlagen,
Umweltschutz-Informationskampagne -auf Kinderspielplätzen,
- in privaten Kleingärten,
Défense de l'environnement. -auf und an National- und Kantonsstrassen
Campagne d'information die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln verboten
wird.
b. Auf Geleisen ist eine rigorose Einschränkung von minde-
stens 90 Prozent vorzunehmen.
c. Im Bereich der Landwirtschaft soll ein Konzept entwickelt
Wortlaut des Postulates vom 19. März 1986 werden, wie mittel- bis langfristig der Einsatz von Herbiziden
Der Bundesrat wird eingeladen, die Voraussetzungen für massiv reduziert werden kann.
eine regelmässige Umweltschutz-Informationskampagne zu
schaffen. Texte du postulat du 18 mars 1987
Afin de diminuer radicalement la pollution due aux désher-
Texte du postulat du 19 mars 1986 bants, le Conseil fédéral est prié de compléter
Le Conseil fédéral est invité à créer les conditions permet- a. l'ordonnance du 9 juin 1986 sur les substances dange-
tant d'organiser à intervalles réguliers des campagnes d'in- reuses pour l'environnement de manière à interdire l'usage
formation sur la défense de l'environnement. des herbicides
- sur les terrains publics
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Cantieni, -sur les places de jeu pour enfants
Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Eppenberger- - dans les petits jardins privés
Nesslau, Euler, Feigenwinter, Flubacher, Frei-Romanshorn, - pour les routes nationales et cantonales;
Hari, Hess, Humbel, Keller, Nef, Nussbaumer, Ott, Ruckstuhl, b. obtenir une diminution d'au moins 90 pour cent dans
Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Segmüller, l'utilisation des herbicides pour les voies ferrées;
Wagner, Wyss (25) c. établir un plan à moyen et long terme tendant à la diminu-
tion radicale de l'usage des herbicides dans l'agriculture.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bundesrat, Parlament und weite Kreise der Bevölkerung Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
haben die Bedeutung und den Stellenwert des Umwelt- Bäumlin, Braunschweig, Brélaz, Dünki, Fehr, Grendelmeier,
schutzes erkannt und sind auch bereit, gewisse Einschrän- Günter, Hubacher, Lanz, Longet, Mauch, Meyer-Bern, Morf,
kungen zugunsten unserer Umwelt auf sich zu nehmen. Neukomm, Ott, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann,
Damit die schon beschlossenen Umweltschutzmassnahmen Rubi, Ruffy, Stappung, Weber Monika, Weder-Basel, Zwy-
zu optimalen Ergebnissen führen, müssen sie aber von der gart (26)
ganzen Bevölkerung getragen werden.
Die Umweltschutz-Informationskampagne hätte sich, mit Schriftliche Begründung - Développement par écrit
dem Ziel einer umfassenden Vertiefung des Umweltschutz- Anlässlich der Fragestunde vom 15. Dezember 1986 hat
gedankens (Luft, Wasser und Boden), an die ganze Bevölke- Bundesrat Egli die Prüfung eines Verbots von Atrazin in
rung zu richten und wäre über die Medien zu verbreiten (TV- Aussicht gestellt. Obwohl die Ciba-Geigy in ihrer Hauszei-
Spots, Radio-Spots, Zeitungs- und Zeitschrifteninserate tung vom 24. Februar 1987 «Atrazin: kein Umweltgift» die
usw.). Insbesondere gilt es in einer derartigen Kampagne Schädlichkeit von chemischen Herbiziden zu relativieren
über die schon beschlossenen Massnahmen und Erlasse zu versucht, kann niemand übersehen, dass das Grund- und
informieren, für sie Verständnis zu wecken und aufzuzeigen, Trinkwasser laufend erhöhte Spuren von Unkrautvertil-
was jeder Einzelne konkret für die Umwelt tun kann. Als gungsmitteln aufweist. Atrazin ist nur die Spitze des Eis-
aktuelles Beispiel bieten sich die in letzter Zeit stark gesun- bergs im Bereich der Unkrautvertilgung durch Triazine.
kenen Erdölpreise an. Könnte doch eine Umweltschutz- Wasser, Luft und Boden gehören zu unseren Existenzgrund-
Informationskampagne dazu dienen, in der Bevölkerung, lagen und dürfen nicht unbesehen weiter belastet werden.
trotz der tiefen Preise, das Bewusstsein zum Energiesparen Unsere Verantwortung ist auch im Bereich des Boden- und
wachzuhalten. Grundwasserschutzes gross.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Rechsteiner Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein. Rentenkürzungen
Postulat Rechsteiner Frontaliers travaillant au Liechtenstein. Rentes AVS/AI
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.373
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 995-996
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Pagina
Ref. No 20 015 509
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