Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-373 KI-generiert

Government to Review Pension Disadvantages for Cross-Border Workers

Geschäftsnummer VPB 87-373
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government proposed to reject a postulate calling for measures to eliminate disadvantages for cross-border workers in Liechtenstein regarding pension reductions. The postulate highlighted issues with Swiss social security regulations impacting non-working spouses of these workers, leading to reduced pensions and demands for back payments. The government, however, indicated its willingness to accept the postulate, implying a commitment to review and address the concerns raised.

Legislator-Regeste

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Art. 62 VwOG, Art. 67 Absatz, Art. 67 Absatz 2 AHVV; Government to Review Pension Disadvantages for Cross-Border Workers: The postulate highlighted issues with Swiss social security regulations impacting non-working spouses of these workers, leading to reduced pensions and demands for back payments. The government, however, indicated its willingness to accept the postulate, implying a commitment to review and address the concerns raised.

Schlagwörter

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Revision Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer Grenzüberschreitende Zahlungen Verbot der Annahme von Pensionen auswärtiger Regierungen Herabsetzung der Invalidenrente flexibler Altersrücktritt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 67 Absatz 2 AHVV

Cited in the reasoning to explain the duty of information for compensation offices regarding pension cuts for cross-border commuters.

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Volltext

19.Juni 1987 N 995 Postulat Rechsteiner

Entwicklungszusammenarbeit des Bundes gibt es also viele. Entwicklungszusammenarbeit. Der Korpsstab wird auch

Zudem stellen die Freiwilligen ein Potential dar, das auch für nach der neuen Departementsverordnung die Freiwilligen

gewisse Einsätze im Rahmen der Entwicklungszusammen- wie bis anhin direkt und unbürokratisch betreuen, und der

arbeit des Bundes gewinnbringend genutzt werden könnte. Milizcharakter des Korps bleibt unangetastet. Die Aenderun-

Diese Gesichtspunkte zeigen auf, dass das SKH heute als gen der Verordnung über die internationale Entwicklungs-

Instrument der Operationellen humanitären Hilfe des Bun- zusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie die neue

des einen integrierenden Bestandteil der Gesamtpolitik des Departementsverordnung werden auf den Zeitpunkt des

Bundes im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Amtsantritts des neuen Delegierten in Kraft treten.

humanitären Hilfe bildet. Die verschiedenen Instrumente,

über die der Bundesrat verfügt, können dadurch je nach Schriftliche Erklärung des Bundesrates

ihrer spezifischen Stärke so koordiniert werden, dass sie Déclaration écrite du Conseil fédéral

ihre Wirkung gegenseitig ergänzen und verstärken. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Ausgliederung des

Korps aus der Bundesverwaltung keine sinnvolle Lösung Abgelehnt - Rejeté

darstellt. Insbesondere würden Koordination und Effizienz

der Hilfe darunter leiden. Das Korps könnte das bestehende

weltweite Verbindungsnetz des EDA nicht mehr in dem

Masse nutzen wie heute, und sein Leiter könnte nicht mehr

als offizieller bevollmächtigter Delegierter der Schweiz auf- #ST# 87.373

treten. Auch wäre die finanzielle Basis nicht mehr gesichert.

Es ist zudem nicht ersichtlich, inwiefern die Ausgliederung Postulat Rechsteiner

des Korps diesem neue oder gar bessere Möglichkeiten der Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein.

Zusammenarbeit erschliessen kann. Ein Vergleich mit der

Rentenkürzungen

Stellung des IKRK ist insofern nicht möglich, als dieses

aufgrund der Genfer Konventionen als Subjekt des Völker- Frontaliers travaillant au Liechtenstein.

rechts anerkannt ist, eine Stellung, die einer privaten Stif- Rentes AVS/AI

tung SKH abginge.

Gesamthaft gesehen sind deshalb die Rahmenbedingungen

für ein aus der Verwaltung ausgegliedertes SKH als ungün-

stiger zu beurteilen.

Da der Bundesrat nicht beabsichtigt, das SKH aus der Ver- Wortlaut des Postulates vom 19. März 1987

waltung auszugliedern, muss eine effiziente organisatori- Der Bundesrat wird eingeladen, so rasch wie möglich die

sche Lösung für das Korps gefunden werden. Die Direktun- geeigneten Massnahmen zu prüfen, damit die Nachteile für

terstellung unter den Bundesrat in Form einer Stabsstelle Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein mit Wohnsitz in

des Bundesrates (mit administrativer Angliederung an ein der Schweiz bzw. für die bisher und zukünftig betroffenen

Departement) ist nach Auffassung des Bundesrates nicht AHV- und IV-Rentenbezügerinnen beseitigt werden, und den

angebracht, da Stellen mit derart weitgehenden Entscheid- eidgenössischen Räten Bericht zu erstatten und allenfalls

kompetenzen (Linienfunktionen) in die ordentliche Verwal- Antrag zu stellen.

tungsstruktur (Departemente, Aemter) eingegliedert sein

sollten. Texte du postulat du 19 mars 1987

Der Bundesrat kommt zum Schluss, basierend auf den Le Conseil fédéral est invité à examiner le plus tôt possible

Erfahrungen der letzten 15 Jahre, dass die Eingliederung les mesures qui permettraient d'éliminer les désavantages

des Führungsstabes des SKH in die DEH richtig und sinnvoll subis par les frontaliers travaillant au Liechtenstein et domi-

ist und den Grundsätzen eines effizienten Einsatzes der ciliés en Suisse, plus précisément par les femmes bénéfi-

Bundesmittel am besten entspricht. Durch eine erneute ciaires actuelles et futures de rentes AVS/AI, puis de présen-

Zusammenfassung von operationellerund nichtoperationel- ter aux Chambres fédérales un rapport assorti, le cas

ler humanitärer Hilfe in einer Abteilung humanitäre Hilfe, der échéant, de propositions.

der neue Delegierte vorstehen wird, ist die Koordination der

Massnahmen innerhalb der Abteilung Humanitäre Hilfe und Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

mit den operationellen Abteilungen der Entwicklungszu- Bäumlin, Lanz, Mauch, Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Rei-

sammenarbeit gewährleistet. Der Bundesrat hat deshalb mann, Stamm Walter, Uchtenhagen (10)

beschlossen, die Verordnung über die internationale

Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe wie- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

derum voll den Bestimmungen des Verwaltungsorganisa- Ueber 1500 Arbeitnehmer mit Wohnsitz im St. Galler Rhein-

tionsgesetzes und der Aufgabenverordnung anzupassen. Er tal arbeiten als Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein.

trägt damit auch der Kritik der Geschäftsprüfungskommis- Bis vor kurzem konnten sie davon ausgehen, dass sie bei

sion des Ständerates an der heutigen Lösung Rechnung. der AHV und der IV voll versichert seien, nachdem noch das

Der Delegierte für Katastrophenhilfe im Ausland wird in das Merkblatt über die AHV/IV «Ausgabe FL» vom August 1982

Aemterverzeichnis und in die Aemterklassifikation aufge- festgehalten hatte, dass es wegen der gleichartigen Ord-

nommen, so dass der Chef des SKH weiterhin den in der nung der Sozialversicherungseinrichtungen für Schweizer

Oeffentlichkeit bekannten Titel eines «Delegierten» tragen Bürger und liechtensteinische Staatsangehörige praktisch

kann. Auch im grösseren Rahmen der DEH verbleibt dem bedeutungslos sei, ob sie in der Schweiz oder im Fürsten-

Delegierten die notwendige Autonomie für Soforthilfe bei tum Liechtenstein arbeiten oder wohnen. Hier wie dort seien

natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen. Eine Depar- sie unter den gleichen Voraussetzungen versichert, und die

tementsverordnung des EDA nach Artikel 62 VwOG wird Versicherung im einen Land gelte als solche auch im ande-

festlegen, dass der Delegierte für Katastrophenhilfe eine ren, so dass Versicherungslücken nicht entstehen könnten.

klare Aufgabendelegation (selbständige Entscheidung und Kürzlich wurde aufgrund eines in anderem Zusammenhang

Durchführung von Sofortaktionen nach plötzlichen natur- ergangenen EVG-Entscheids offenbar entdeckt, dass

und zivilisationsbedingten Katastrophen) und die notwen- gemäss schweizerischer AHV-Gesetzgebung und dem

dige Finanzkompetenz von 1 Million Franken für solche Sozialversicherungsabkommen mit dem Fürstentum Liech-

Aktionen erhält. Die Departementsverordnung wird weiter tenstein davon ausgegangen werden müsse, nichterwerbs-

die Konsultations- und Informationspflichten regeln. Mittel- tätige Ehefrauen von Arbeitnehmern, die in Liechtenstein

und langfristige Einsätze des Korps in Entwicklungsländern arbeiten, unterstünden der Beitragspflicht für die AHV/IV.

plant der Delegierte für Katastrophenhilfe im Ausland nach Die zuständigen Ausgleichskassen haben nun begonnen,

Absprache mit der zuständigen operationellen Abteilung der bei Ehefrauen von Arbeitnehmern, die im Fürstentum Liech-

Postulat Fankhauser 996 N 19 juin 1987

tenstein arbeiten, empfindliche Rentenkürzungen zu verfü- Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 9. Juni 1987

gen (von einer Minimalrente von 720 Franken monatlich Déclaration écrite du Conseil fédéral du 9 juin 1987

beispielsweise auf 262 Franken) und die Beitragsleistungen Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

für die fünf vergangenen Jahre, die mehrere tausend Fran-

ken erreichen können, unverzüglich nachzufordern. Sowohl Ueberwiesen - Transmis

Rentenkürzungen wie Nachzahlungen treffen die betroffe-

nen Familien oft hart, was um so stossender erscheint, als

sie offensichtlich durch mangelhafte Informationen durch

die Ausgleichskassen verursacht worden sind (zur Informa- #ST# 87.362

tionspflicht der Ausgleichskassen vgl. Artikel 67 Absatz 2

AHVV). Die nötigen Massnahmen zur Beseitigung der Här- Postulat Fankhauser

ten für heutige und künftige Rentenbezügerinnen sollten Unkrautvertilgungsmittel.

möglichst rasch geprüft und getroffen werden (Weisungen Einschränkung des Verbrauchs

an die Ausgleichskassen, evtl. Revision des einschlägigen

Abkommens mit dem FL usw.). Utilisation de désherbants.

Restrictions

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 1. Juni 1987

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 1er juin 1987

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis Wortlaut des Postulates vom 18. März 1987

Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen zu treffen, um

die Umweltbelastung durch Unkrautvertilgungsmittel dra-

stisch zu reduzieren.

a. Die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe vom

#ST# 86.379 9. Juni 1986 sollte in dem Sinne ergänzt und verschärft

werden, dass

Postulat Wick - in öffentlichen Anlagen,

Umweltschutz-Informationskampagne -auf Kinderspielplätzen,

- in privaten Kleingärten,

Défense de l'environnement. -auf und an National- und Kantonsstrassen

Campagne d'information die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln verboten

wird.

b. Auf Geleisen ist eine rigorose Einschränkung von minde-

stens 90 Prozent vorzunehmen.

c. Im Bereich der Landwirtschaft soll ein Konzept entwickelt

Wortlaut des Postulates vom 19. März 1986 werden, wie mittel- bis langfristig der Einsatz von Herbiziden

Der Bundesrat wird eingeladen, die Voraussetzungen für massiv reduziert werden kann.

eine regelmässige Umweltschutz-Informationskampagne zu

schaffen. Texte du postulat du 18 mars 1987

Afin de diminuer radicalement la pollution due aux désher-

Texte du postulat du 19 mars 1986 bants, le Conseil fédéral est prié de compléter

Le Conseil fédéral est invité à créer les conditions permet- a. l'ordonnance du 9 juin 1986 sur les substances dange-

tant d'organiser à intervalles réguliers des campagnes d'in- reuses pour l'environnement de manière à interdire l'usage

formation sur la défense de l'environnement. des herbicides

- sur les terrains publics

Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Cantieni, -sur les places de jeu pour enfants

Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Eppenberger- - dans les petits jardins privés

Nesslau, Euler, Feigenwinter, Flubacher, Frei-Romanshorn, - pour les routes nationales et cantonales;

Hari, Hess, Humbel, Keller, Nef, Nussbaumer, Ott, Ruckstuhl, b. obtenir une diminution d'au moins 90 pour cent dans

Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Segmüller, l'utilisation des herbicides pour les voies ferrées;

Wagner, Wyss (25) c. établir un plan à moyen et long terme tendant à la diminu-

tion radicale de l'usage des herbicides dans l'agriculture.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Bundesrat, Parlament und weite Kreise der Bevölkerung Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

haben die Bedeutung und den Stellenwert des Umwelt- Bäumlin, Braunschweig, Brélaz, Dünki, Fehr, Grendelmeier,

schutzes erkannt und sind auch bereit, gewisse Einschrän- Günter, Hubacher, Lanz, Longet, Mauch, Meyer-Bern, Morf,

kungen zugunsten unserer Umwelt auf sich zu nehmen. Neukomm, Ott, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann,

Damit die schon beschlossenen Umweltschutzmassnahmen Rubi, Ruffy, Stappung, Weber Monika, Weder-Basel, Zwy-

zu optimalen Ergebnissen führen, müssen sie aber von der gart (26)

ganzen Bevölkerung getragen werden.

Die Umweltschutz-Informationskampagne hätte sich, mit Schriftliche Begründung - Développement par écrit

dem Ziel einer umfassenden Vertiefung des Umweltschutz- Anlässlich der Fragestunde vom 15. Dezember 1986 hat

gedankens (Luft, Wasser und Boden), an die ganze Bevölke- Bundesrat Egli die Prüfung eines Verbots von Atrazin in

rung zu richten und wäre über die Medien zu verbreiten (TV- Aussicht gestellt. Obwohl die Ciba-Geigy in ihrer Hauszei-

Spots, Radio-Spots, Zeitungs- und Zeitschrifteninserate tung vom 24. Februar 1987 «Atrazin: kein Umweltgift» die

usw.). Insbesondere gilt es in einer derartigen Kampagne Schädlichkeit von chemischen Herbiziden zu relativieren

über die schon beschlossenen Massnahmen und Erlasse zu versucht, kann niemand übersehen, dass das Grund- und

informieren, für sie Verständnis zu wecken und aufzuzeigen, Trinkwasser laufend erhöhte Spuren von Unkrautvertil-

was jeder Einzelne konkret für die Umwelt tun kann. Als gungsmitteln aufweist. Atrazin ist nur die Spitze des Eis-

aktuelles Beispiel bieten sich die in letzter Zeit stark gesun- bergs im Bereich der Unkrautvertilgung durch Triazine.

kenen Erdölpreise an. Könnte doch eine Umweltschutz- Wasser, Luft und Boden gehören zu unseren Existenzgrund-

Informationskampagne dazu dienen, in der Bevölkerung, lagen und dürfen nicht unbesehen weiter belastet werden.

trotz der tiefen Preise, das Bewusstsein zum Energiesparen Unsere Verantwortung ist auch im Bereich des Boden- und

wachzuhalten. Grundwasserschutzes gross.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Rechsteiner Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein. Rentenkürzungen

Postulat Rechsteiner Frontaliers travaillant au Liechtenstein. Rentes AVS/AI

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.373

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 995-996

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Ref. No 20 015 509

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