Road Traffic Emissions Regulation and Inspection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion proposing stricter regulations on air pollution from road traffic. The motion advocated for tighter emission standards for diesel vehicles, motorcycles, and expanded annual exhaust emission inspections to include heavy-duty vehicles, diesel cars, motorcycles, and mopeds. The court acknowledged the need for further measures to reduce emissions, agreeing to convert the motion into a postulate for further examination of these proposals, particularly regarding the timeline and feasibility of implementing the requested changes for different vehicle categories.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 56 Absatz, Art. 8 SVG; Road Traffic Emissions Regulation and Inspection: The motion advocated for tighter emission standards for diesel vehicles, motorcycles, and expanded annual exhaust emission inspections to include heavy-duty vehicles, diesel cars, motorcycles, and mopeds. The court acknowledged the need for further measures to reduce emissions, agreeing to convert the motion into a postulate for further examination of these proposals, particularly regarding the timeline and feasibility of implementing the requested changes for different vehicle categories.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for the Federal Council's authority to issue regulations concerning motor vehicle construction and equipment, which is relevant to the motion's request for stricter emission standards.
Volltext
Motion Mauch 1442 N 9 octobre 1987
1972 geschaffen. Damit diese Institution zeit- und zukunfts- #ST# 87.354
gerecht bleiben kann, muss Jugend + Sport der laufenden
Entwicklung angepasst werden. Die Grundstrukturen von Motion Mauch
1972 bleiben aber gültig. Das zuständige Bundesamt arbei-
tet gegenwärtig mit den Kantonen und Verbänden als Part- Luftbelastung aus dem Strassenverkehr.
nern an Konzepten der Jugend-, Leiter- und Kaderausbil- Weitere Begrenzung
dung für das nächste Jahrzehnt. Der Bundesrat ist deshalb Pollution atmosphérique imputable
der Auffassung, dass entsprechend dem Antrag der Motion au trafic routier.
eine Anpassung an die Entwicklung geprüft wird. Diese
könnte als Alternativen enthalten: ein erhöhtes Angebot des Renforcement des mesures de lutte
Bundes im Sinne einer qualitativen Verbesserung der Aus-
bildung und die schrittweise Einführung neuer Sportfächer
oder nach Möglichkeit eine zeitgemässe Anpassung der
Entschädigungsansätze an die Teuerung. In diesem Sinne
beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzu- Wortlaut der Motion vom 18. März 1987
wandeln. Das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates macht deutlich,
2. Herabsetzung des Minimalalters: Jugend + Sport wurde dass weitere, strenge Massnahmen zur Reduktion der
im Bundesgesetz von 1972 als Anschlussprogramm für die Schadstoff-Emissionen aus dem Strassenverkehr dringend
nachschulpflichtige Jugend geschaffen: Es soll nach nötig sind.
Abschluss der obligatorischen Schulzeit eine Lücke ausfül- Der Bundesrat wird daher gebeten, die folgenden Massnah-
len und die Jugendlichen zu weiterer sportlicher Tätigkeit men rasch zu beschliessen:
animieren. Im Rahmen des 1. Paketes der Aufgabenteilung 1. Verschärfung der Abgasvorschriften für Dieselfahrzeuge
zwischen Bund und Kantonen wurde die sportliche Förde- (schwere Motorwagen) in dem Sinn, dass ein Stufenplan
rung der schulpflichtigen Jugend im obligatorischen Turn- vorgelegt wird, welcher gewährleistet, dass bis spätestens
und Sportunterricht sowie im freiwilligen Schulsport als 1995 die Grenzwerte für den Schwerverkehr den Standard
Sache der Kantone bestätigt. Die Kantone sind in diesem der Grenzwerte für die übrigen Motorfahrzeuge erreichen.
Zusammenhang berechtigt, die Strukturen von Jugend 2. Verschärfung der Emissionsvorschriften für Motorräder
+ Sport für die Unterstützung der Sporttätigkeit für jüngere (2. Stufe) und Verzicht auf die Unterscheidung der Vor-
und eventuell ältere Teilnehmer zu verwenden, wenn sie schriften für 2-Takt- und 4-Takt-Motoren spätestens auf den
dafür ihre finanziellen Mittel einsetzen. I.Oktober 1990.
Gestützt auf diese klare Differenzierung der Zuständigkeit 3. Ausdehnung der jährlichen Abgaswartungspflicht auf den
und weil im gegenwärtigen Zeitpunkt die Schaffung der Schwerverkehr, auf Diesel-Personenwagen, Motorräder und
notwendigen finanziellen, personellen und organisatori- Mofas.
schen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, vertritt der 4. Vorschriften über die Reduktion der Treibstoffverluste
Bundesrat die Auffassung, unter den heutigen Vorausset- durch Verdampfen beim Transport, beim Abfüllen und im
zungen Jugend + Sport in der bisherigen Altersstruktur zu Stand.
belassen, und beantragt deshalb die Ablehnung des An-
trages. Texte de la motion du 18 mars 1987
Le rapport «Stratégie de lutte contre la pollution de l'air»
Schriftliche Erklärung des Bundesrates publié par le Conseil fédéral montre bien qu'il est urgent de
Déclaration écrite du Conseil fédéral prendre de nouvelles et sévères mesures pour réduire les
1. Entschädigungsfrage: Der Bundesrat beantragt, die émissions polluantes imputables au trafic routier.
Motion in ein Postulat umzuwandeln. C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de décider
2. Herabsetzung des Minimalalters: Der Bundesrat bean- rapidement les mesures suivantes:
tragt, die Motion abzulehnen. 1. Rendre plus sévères les prescriptions concernant les gaz
d'échappement des véhicules à moteur Diesel (véhicules à
Dirren: Bezüglich der Motion «Jugend und Sport. Revision moteur lourds) au moyen d'un plan garantissant que les
des Bundesgesetzes» bin ich mildem Bundesrat einverstan- poids lourds atteindront par étapes, d'ici à 1995 au plus tard,
den, wenn er schreibt, dass «Jugend und Sport» zeit- und le niveau des valeurs limites imposées aux autres véhicules
zukunftsgerecht bleiben kann. «Jugend und Sport» muss à moteur.
aber den laufenden Entwicklungen angepasst werden. Ich 2. Rendre plus sévères les prescriptions concernant les
erwähne hier die qualitative Verbesserung der Ausbildung, émissions des motocycles (2e étape) et renoncer, au plus
die schrittweise Einführung von neuen Sportfächern und die tard à partir du 1er octobre 1990, à faire une distinction
Revision der Entschädigungsfrage. entre moteurs à deux temps et à quatre temps.
Den ersten Punkt der Motion will der Bundesrat als Postulat 3. Etendre aux poids lourds, aux voitures Diesel, aux moto-
entgegennehmen. Angesichts der Vorarbeiten, die bereits cycles et aux cyclomoteurs l'obligation du contrôle annuel
im Gange sind, bin ich damit einverstanden. des gaz d'échappement.
Den zweiten Punkt der Motion lehnt der Bundesrat ab. Er 4. Edicter des prescriptions concernant la réduction des
betrifft die Herabsetzung des Teilnehmeralters von bisher 14 pertes de carburant par évaporation lors du transport, du
auf 12 Jahre. Wir wissen, dass heute den Jugendlichen remplissage et à l'arrêt.
bereits bedeutend früher die technischen und taktischen
Grundlagen für den späteren Breiten- und Spitzensport bei- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
gebracht werden. Zurzeit, Herr Bundesrat, laufen in den Bäumlin, Borei, Braunschweig, Chopard, Deneys, Fankhau-
Kantonen Zürich und Bern Versuche, dieses Alter auf 10 ser, Fehr, Friedli, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solo-
Jahre herabzusetzen. thurn, Leuenberger Moritz, Meizoz, Morf, Neukomm, Ott,
Ich kann mich mit Ihrem Antrag auf Ablehnung der Motion Pitteloud, Reimann, Renschier, Rubi, Ruffy, Stamm Walter,
einverstanden erklären, wenn Sie bereit sind, nach genauer Stappung, Weber-Arbon, Zehnder (27)
Analyse der Versuche in den Kantonen Zürich und Bern
dieses und alle anderen aufgeworfenen Probleme in einen Schriftliche Begründung - Développement par écrit
künftigen Revisionsvorschlag miteinzubeziehen. Das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates macht deutlich,
1. Punkt - 1er point dass weitere strenge Massnahmen zur Reduktion der
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Schadstoff-Emissionen auch aus dem Strassenverkehr drin-
gend nötig sind.
2. Punkt - 2e point 1.0er Bundesrat hat für schwere Motorwagen auf den
Abgelehnt - Rejeté I.Oktober 1987 Grenzwerte für Kohlenwasserstoffe (HC),
9. Oktober 1987 N 1443 Motion Eggli-Winterthur
Kohlenmonoxid (CO) und für Stickoxide (NOx) festgelegt, Schriftliche Erklärung des Bundesrates
welche lediglich ungefähr den Stand der Dinge festschrei- Déclaration écrite du Conseil fédéral
ben. Für die schädlichen Partikelemissionen fehlen Grenz- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
werte nach wie vor. Dies ist umso bedenklicher, als wegen wandeln.
eines technischen Zielkonfliktes konstruktiv-technische
Massnahmen dazu führen könnten, dass zur Reduktion der Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
NOx-Emissionen ein Anstieg der Partikelemissionen in Kauf
genommen wird. Ausserdem fehlt ein Anreiz für weitere
technische Entwicklungen.
Bereits anlässlich der Verordnungsvernehmlassung im #ST# 87.423
Frühjahr 1986 verlangten 16 Kantone, verschiedene Umwelt-
organisationen sowie Organisationen wie der Städtever- Motion Eggli-Winterthur
band, der Verband der kantonalen Strassenverkehrsämter, Chauffeurverordnung. Revision
die Uebernahme der US-Transient-Tests für schwere Motor-
wagen, welcher eine Partikelmessung und damit einen Par- Motion Eggli-Winterthour
tikelgrenzwert erlauben würde. Ordonnance sur les chauffeurs.
Nachdem neue Lastwagenmodelle die festgelegten Normen Révision
bei weitem unterbieten, gibt es keinen Grund, die Emis-
sionsgrenzwerte für schwere Motorwagen nicht unverzüg-
lich mit einem Stufenplan analog demjenigen in den USA zu
verschärfen; dies umso mehr, als die Stickoxidemissionen
aus dem Schwerverkehr im Gegensatz zu jenen aus dem Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1987
Personenwagen verkehr weiterhin deutlich zunehmen und Der Bundesrat wird aufgefordert, die Verordnung über die
jene Ende der neunziger Jahre sogar übertreffen werden. Es Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeug-
gib aber keinen Grund, für die Schwerverkehrsemissionen führer (Chauffeurverordnung ARV) in dem Sinne abzuän-
einen anderen Standard zu tolerieren als für die Emissionen dern, dass eine Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeits-
aus dem Personenwagenverkehr. zeit der Chauffeure vorgenommen wird.
2. Bei den Motorrädern wird unterschieden zwischen Vor-
schriften für 2-Takt- und solchen für 4-Takt-Motoren, wobei Texte de la motion du 3 juin 1987
die HC-Emissionsgrenzwerte für 2-Takt-Motoren um etwa Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de
einen Drittel höher sind alsfür4-Takt-Motoren. Diese Unter- l'ordonnance sur la durée du travail et du repos des conduc-
scheidung ist aufzuheben, was eine deutliche Verringerung teurs professionnels de véhicules automobiles (ordonnance
der HC-Emissionen bringen wird. Der Beschluss für diese sur les chauffeurs (OTR), visant à une réduction de la durée
2. Stufe der Emissionsbegrenzung für Motorräder ist rasch maximale du travail hebdomadaire des chauffeurs.
zu treffen, damit sie spätestens auf den 1. Oktober 1990 in
Kraft gesetzt werden kann. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
3. Je strenger die Abgasvorschriften sind, desto wichtiger Bäumlin, Bircher, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christi-
wird die Wartung und die Kontrolle der Motorfahrzeuge. Die nat, Clivaz, Deneys, Fankhauser, Fehr, Friedli, Hubacher,
jährliche Wartungspflicht besteht lediglich für Personenwa- Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch, Morf, Nauer,
gen und ist daher rasch auf alle anderen Fahrzeugkatego- Neukomm, Rechsteiner, Reimann, Ruffy, Stamm Walter,
rien auszudehnen, entsprechend der Verschärfung der Vor- Stappung, Vannay, Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (29)
schriften. Für Dieselfahrzeuge steht als Uebergangsrege-
lung die Partikelmessung im Vordergrund (Bacharachzahl). Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Wartungspflicht muss aber ohne Verzug auf weitere Mit Chauffeurverordnung vom 6. Mai, die am 1. September
Schadstoffe ausgedehnt werden. 1981 in Kraft trat, reduzierte der Bundesrat die wöchentliche
4. Treibstoffe sind Kohlenwasserstoffe mit so tiefen Siede- Arbeitszeit der Chauffeure von 50 auf 48 Stunden. In der
punkten, dass die Verdampfungsverluste beim Transport, Zwischenzeit sind in der Industrie, dem Gewerbe und
beim Abfüllen und sogar bei Fahrzeugen im Stand recht anschliessend bei den öffentlichen Arbeitgebern, so auch
erheblich sind. Durch technische Vorkehren ist es möglich, beim Bund, weitere Arbeitszeitverkürzungen erfolgt.
diese Verluste markant zu reduzieren und damit die HC- Gemäss Artikel 56 des StrassenVerkehrsgesetzes hat der
Emissionen zu senken. Bundesrat dafür besorgt zu sein, dass die Beanspruchung
der Berufschauffeure nicht grösser ist als nach den gesetzli-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates chen Regelungen für vergleichbare Tätigkeiten. In diesem
vom 24Juni 1987 Zusammenhang ist auf die erfolgte Revision des Arbeitszeit-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 juin 1987 gesetzes hinzuweisen. Dazu kommt, dass die heutigen Ver-
Die weitere Verschärfung der Abgasvorschriften für schwere kehrsverhältnisse und die Verkehrsdichte eine immer grös-
Motorwagen und für Motorräder hat der Bundesrat schon sere Aufmerksamkeit gegenüber dem Verkehrsgeschehen
am 22. Oktober 1986 beschlossen. Er hat nämlich das EJPD verlangen, was die Chauffeure psychisch und physisch bela-
beauftragt, ihm bis Ende 1987 diesbezügliche Anträge zu stet.
unterbreiten. Damit ist dem Hauptanliegen der Motion Diese Situation bedingt für die Betroffenen eine längere
bereits Rechnung getragen. Erholungszeit, um die Gesundheit nicht zu gefährden. Aus
Eine Reihe von weiteren Massnahmen wird durch die diesem Grunde ist eine Arbeitszeitverkürzung dringend.
zuständigen Aemter geprüft, so auch die Ausdehnung der Eine solche Massnahme ist auch im Interesse der Verkehrs-
Abgaswartungspflicht auf andere Fahrzeugkategorien und sicherheit.
die weitergehende Begrenzung von Verdampfungsemis-
sionen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Die Motion kann auch aus rechtlichen Gründen nicht als vom 19. August 1987
solche entgegengenommen werden. Der Erlass von Bau- Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1987
und Ausrüstungsvorschriften für Motorfahrzeuge fällt nach Nach Artikel 56 Absatz 1 SVG ordnet der Bundesrat die
Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Arbeits- und Präsenzzeit der berufsmässigen Motorfahr-
den Strassenverkehr (SR 741.01) in die Zuständigkeit des zeugführer. Er sichert ihnen eine ausreichende Ruhezeit
Bundesrates. Wo der Gesetzgeber den Bundesrat zur Recht- sowie Ruhetage, so dass ihre Beanspruchung nicht grösser
setzung ermächtigt, also im delegierten Rechtsetzungsbe- ist als nach den gesetzlichen Regelungen für vergleichbare
reich, können dem Bundesrat auf dem Wege einer Motion Tätigkeiten.
nicht verbindliche Gesetzgebungsaufträge erteilt werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Berufschauffeure
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Mauch Luftbelastung aus dem Strassenverkehr. Weitere Begrenzung
Motion Mauch Pollution atmosphérique imputable au trafic routier. Renforcement des
mesures de lutte
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.354
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 1442-1443
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Ref. No 20 015 761
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