Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-354 KI-generiert

Road Traffic Emissions Regulation and Inspection

Geschäftsnummer VPB 87-354
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion proposing stricter regulations on air pollution from road traffic. The motion advocated for tighter emission standards for diesel vehicles, motorcycles, and expanded annual exhaust emission inspections to include heavy-duty vehicles, diesel cars, motorcycles, and mopeds. The court acknowledged the need for further measures to reduce emissions, agreeing to convert the motion into a postulate for further examination of these proposals, particularly regarding the timeline and feasibility of implementing the requested changes for different vehicle categories.

Legislator-Regeste

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Art. 56 Absatz, Art. 8 SVG; Road Traffic Emissions Regulation and Inspection: The motion advocated for tighter emission standards for diesel vehicles, motorcycles, and expanded annual exhaust emission inspections to include heavy-duty vehicles, diesel cars, motorcycles, and mopeds. The court acknowledged the need for further measures to reduce emissions, agreeing to convert the motion into a postulate for further examination of these proposals, particularly regarding the timeline and feasibility of implementing the requested changes for different vehicle categories.

Schlagwörter

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verschärfte Emissionsbegrenzung Verschmutzung durch das Auto Strassenverkehrsrecht Kontrollpflicht Durchführungsverordnungen Prüfungsreglement
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 SVG

This provision is cited as the legal basis for the Federal Council's authority to issue regulations concerning motor vehicle construction and equipment, which is relevant to the motion's request for stricter emission standards.

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Volltext

Motion Mauch 1442 N 9 octobre 1987

1972 geschaffen. Damit diese Institution zeit- und zukunfts- #ST# 87.354

gerecht bleiben kann, muss Jugend + Sport der laufenden

Entwicklung angepasst werden. Die Grundstrukturen von Motion Mauch

1972 bleiben aber gültig. Das zuständige Bundesamt arbei-

tet gegenwärtig mit den Kantonen und Verbänden als Part- Luftbelastung aus dem Strassenverkehr.

nern an Konzepten der Jugend-, Leiter- und Kaderausbil- Weitere Begrenzung

dung für das nächste Jahrzehnt. Der Bundesrat ist deshalb Pollution atmosphérique imputable

der Auffassung, dass entsprechend dem Antrag der Motion au trafic routier.

eine Anpassung an die Entwicklung geprüft wird. Diese

könnte als Alternativen enthalten: ein erhöhtes Angebot des Renforcement des mesures de lutte

Bundes im Sinne einer qualitativen Verbesserung der Aus-

bildung und die schrittweise Einführung neuer Sportfächer

oder nach Möglichkeit eine zeitgemässe Anpassung der

Entschädigungsansätze an die Teuerung. In diesem Sinne

beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzu- Wortlaut der Motion vom 18. März 1987

wandeln. Das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates macht deutlich,

2. Herabsetzung des Minimalalters: Jugend + Sport wurde dass weitere, strenge Massnahmen zur Reduktion der

im Bundesgesetz von 1972 als Anschlussprogramm für die Schadstoff-Emissionen aus dem Strassenverkehr dringend

nachschulpflichtige Jugend geschaffen: Es soll nach nötig sind.

Abschluss der obligatorischen Schulzeit eine Lücke ausfül- Der Bundesrat wird daher gebeten, die folgenden Massnah-

len und die Jugendlichen zu weiterer sportlicher Tätigkeit men rasch zu beschliessen:

animieren. Im Rahmen des 1. Paketes der Aufgabenteilung 1. Verschärfung der Abgasvorschriften für Dieselfahrzeuge

zwischen Bund und Kantonen wurde die sportliche Förde- (schwere Motorwagen) in dem Sinn, dass ein Stufenplan

rung der schulpflichtigen Jugend im obligatorischen Turn- vorgelegt wird, welcher gewährleistet, dass bis spätestens

und Sportunterricht sowie im freiwilligen Schulsport als 1995 die Grenzwerte für den Schwerverkehr den Standard

Sache der Kantone bestätigt. Die Kantone sind in diesem der Grenzwerte für die übrigen Motorfahrzeuge erreichen.

Zusammenhang berechtigt, die Strukturen von Jugend 2. Verschärfung der Emissionsvorschriften für Motorräder

+ Sport für die Unterstützung der Sporttätigkeit für jüngere (2. Stufe) und Verzicht auf die Unterscheidung der Vor-

und eventuell ältere Teilnehmer zu verwenden, wenn sie schriften für 2-Takt- und 4-Takt-Motoren spätestens auf den

dafür ihre finanziellen Mittel einsetzen. I.Oktober 1990.

Gestützt auf diese klare Differenzierung der Zuständigkeit 3. Ausdehnung der jährlichen Abgaswartungspflicht auf den

und weil im gegenwärtigen Zeitpunkt die Schaffung der Schwerverkehr, auf Diesel-Personenwagen, Motorräder und

notwendigen finanziellen, personellen und organisatori- Mofas.

schen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, vertritt der 4. Vorschriften über die Reduktion der Treibstoffverluste

Bundesrat die Auffassung, unter den heutigen Vorausset- durch Verdampfen beim Transport, beim Abfüllen und im

zungen Jugend + Sport in der bisherigen Altersstruktur zu Stand.

belassen, und beantragt deshalb die Ablehnung des An-

trages. Texte de la motion du 18 mars 1987

Le rapport «Stratégie de lutte contre la pollution de l'air»

Schriftliche Erklärung des Bundesrates publié par le Conseil fédéral montre bien qu'il est urgent de

Déclaration écrite du Conseil fédéral prendre de nouvelles et sévères mesures pour réduire les

1. Entschädigungsfrage: Der Bundesrat beantragt, die émissions polluantes imputables au trafic routier.

Motion in ein Postulat umzuwandeln. C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de décider

2. Herabsetzung des Minimalalters: Der Bundesrat bean- rapidement les mesures suivantes:

tragt, die Motion abzulehnen. 1. Rendre plus sévères les prescriptions concernant les gaz

d'échappement des véhicules à moteur Diesel (véhicules à

Dirren: Bezüglich der Motion «Jugend und Sport. Revision moteur lourds) au moyen d'un plan garantissant que les

des Bundesgesetzes» bin ich mildem Bundesrat einverstan- poids lourds atteindront par étapes, d'ici à 1995 au plus tard,

den, wenn er schreibt, dass «Jugend und Sport» zeit- und le niveau des valeurs limites imposées aux autres véhicules

zukunftsgerecht bleiben kann. «Jugend und Sport» muss à moteur.

aber den laufenden Entwicklungen angepasst werden. Ich 2. Rendre plus sévères les prescriptions concernant les

erwähne hier die qualitative Verbesserung der Ausbildung, émissions des motocycles (2e étape) et renoncer, au plus

die schrittweise Einführung von neuen Sportfächern und die tard à partir du 1er octobre 1990, à faire une distinction

Revision der Entschädigungsfrage. entre moteurs à deux temps et à quatre temps.

Den ersten Punkt der Motion will der Bundesrat als Postulat 3. Etendre aux poids lourds, aux voitures Diesel, aux moto-

entgegennehmen. Angesichts der Vorarbeiten, die bereits cycles et aux cyclomoteurs l'obligation du contrôle annuel

im Gange sind, bin ich damit einverstanden. des gaz d'échappement.

Den zweiten Punkt der Motion lehnt der Bundesrat ab. Er 4. Edicter des prescriptions concernant la réduction des

betrifft die Herabsetzung des Teilnehmeralters von bisher 14 pertes de carburant par évaporation lors du transport, du

auf 12 Jahre. Wir wissen, dass heute den Jugendlichen remplissage et à l'arrêt.

bereits bedeutend früher die technischen und taktischen

Grundlagen für den späteren Breiten- und Spitzensport bei- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

gebracht werden. Zurzeit, Herr Bundesrat, laufen in den Bäumlin, Borei, Braunschweig, Chopard, Deneys, Fankhau-

Kantonen Zürich und Bern Versuche, dieses Alter auf 10 ser, Fehr, Friedli, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solo-

Jahre herabzusetzen. thurn, Leuenberger Moritz, Meizoz, Morf, Neukomm, Ott,

Ich kann mich mit Ihrem Antrag auf Ablehnung der Motion Pitteloud, Reimann, Renschier, Rubi, Ruffy, Stamm Walter,

einverstanden erklären, wenn Sie bereit sind, nach genauer Stappung, Weber-Arbon, Zehnder (27)

Analyse der Versuche in den Kantonen Zürich und Bern

dieses und alle anderen aufgeworfenen Probleme in einen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

künftigen Revisionsvorschlag miteinzubeziehen. Das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates macht deutlich,

1. Punkt - 1er point dass weitere strenge Massnahmen zur Reduktion der

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Schadstoff-Emissionen auch aus dem Strassenverkehr drin-

gend nötig sind.

2. Punkt - 2e point 1.0er Bundesrat hat für schwere Motorwagen auf den

Abgelehnt - Rejeté I.Oktober 1987 Grenzwerte für Kohlenwasserstoffe (HC),

9. Oktober 1987 N 1443 Motion Eggli-Winterthur

Kohlenmonoxid (CO) und für Stickoxide (NOx) festgelegt, Schriftliche Erklärung des Bundesrates

welche lediglich ungefähr den Stand der Dinge festschrei- Déclaration écrite du Conseil fédéral

ben. Für die schädlichen Partikelemissionen fehlen Grenz- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

werte nach wie vor. Dies ist umso bedenklicher, als wegen wandeln.

eines technischen Zielkonfliktes konstruktiv-technische

Massnahmen dazu führen könnten, dass zur Reduktion der Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

NOx-Emissionen ein Anstieg der Partikelemissionen in Kauf

genommen wird. Ausserdem fehlt ein Anreiz für weitere

technische Entwicklungen.

Bereits anlässlich der Verordnungsvernehmlassung im #ST# 87.423

Frühjahr 1986 verlangten 16 Kantone, verschiedene Umwelt-

organisationen sowie Organisationen wie der Städtever- Motion Eggli-Winterthur

band, der Verband der kantonalen Strassenverkehrsämter, Chauffeurverordnung. Revision

die Uebernahme der US-Transient-Tests für schwere Motor-

wagen, welcher eine Partikelmessung und damit einen Par- Motion Eggli-Winterthour

tikelgrenzwert erlauben würde. Ordonnance sur les chauffeurs.

Nachdem neue Lastwagenmodelle die festgelegten Normen Révision

bei weitem unterbieten, gibt es keinen Grund, die Emis-

sionsgrenzwerte für schwere Motorwagen nicht unverzüg-

lich mit einem Stufenplan analog demjenigen in den USA zu

verschärfen; dies umso mehr, als die Stickoxidemissionen

aus dem Schwerverkehr im Gegensatz zu jenen aus dem Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1987

Personenwagen verkehr weiterhin deutlich zunehmen und Der Bundesrat wird aufgefordert, die Verordnung über die

jene Ende der neunziger Jahre sogar übertreffen werden. Es Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeug-

gib aber keinen Grund, für die Schwerverkehrsemissionen führer (Chauffeurverordnung ARV) in dem Sinne abzuän-

einen anderen Standard zu tolerieren als für die Emissionen dern, dass eine Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeits-

aus dem Personenwagenverkehr. zeit der Chauffeure vorgenommen wird.

2. Bei den Motorrädern wird unterschieden zwischen Vor-

schriften für 2-Takt- und solchen für 4-Takt-Motoren, wobei Texte de la motion du 3 juin 1987

die HC-Emissionsgrenzwerte für 2-Takt-Motoren um etwa Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de

einen Drittel höher sind alsfür4-Takt-Motoren. Diese Unter- l'ordonnance sur la durée du travail et du repos des conduc-

scheidung ist aufzuheben, was eine deutliche Verringerung teurs professionnels de véhicules automobiles (ordonnance

der HC-Emissionen bringen wird. Der Beschluss für diese sur les chauffeurs (OTR), visant à une réduction de la durée

2. Stufe der Emissionsbegrenzung für Motorräder ist rasch maximale du travail hebdomadaire des chauffeurs.

zu treffen, damit sie spätestens auf den 1. Oktober 1990 in

Kraft gesetzt werden kann. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

3. Je strenger die Abgasvorschriften sind, desto wichtiger Bäumlin, Bircher, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christi-

wird die Wartung und die Kontrolle der Motorfahrzeuge. Die nat, Clivaz, Deneys, Fankhauser, Fehr, Friedli, Hubacher,

jährliche Wartungspflicht besteht lediglich für Personenwa- Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch, Morf, Nauer,

gen und ist daher rasch auf alle anderen Fahrzeugkatego- Neukomm, Rechsteiner, Reimann, Ruffy, Stamm Walter,

rien auszudehnen, entsprechend der Verschärfung der Vor- Stappung, Vannay, Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (29)

schriften. Für Dieselfahrzeuge steht als Uebergangsrege-

lung die Partikelmessung im Vordergrund (Bacharachzahl). Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Wartungspflicht muss aber ohne Verzug auf weitere Mit Chauffeurverordnung vom 6. Mai, die am 1. September

Schadstoffe ausgedehnt werden. 1981 in Kraft trat, reduzierte der Bundesrat die wöchentliche

4. Treibstoffe sind Kohlenwasserstoffe mit so tiefen Siede- Arbeitszeit der Chauffeure von 50 auf 48 Stunden. In der

punkten, dass die Verdampfungsverluste beim Transport, Zwischenzeit sind in der Industrie, dem Gewerbe und

beim Abfüllen und sogar bei Fahrzeugen im Stand recht anschliessend bei den öffentlichen Arbeitgebern, so auch

erheblich sind. Durch technische Vorkehren ist es möglich, beim Bund, weitere Arbeitszeitverkürzungen erfolgt.

diese Verluste markant zu reduzieren und damit die HC- Gemäss Artikel 56 des StrassenVerkehrsgesetzes hat der

Emissionen zu senken. Bundesrat dafür besorgt zu sein, dass die Beanspruchung

der Berufschauffeure nicht grösser ist als nach den gesetzli-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates chen Regelungen für vergleichbare Tätigkeiten. In diesem

vom 24Juni 1987 Zusammenhang ist auf die erfolgte Revision des Arbeitszeit-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 juin 1987 gesetzes hinzuweisen. Dazu kommt, dass die heutigen Ver-

Die weitere Verschärfung der Abgasvorschriften für schwere kehrsverhältnisse und die Verkehrsdichte eine immer grös-

Motorwagen und für Motorräder hat der Bundesrat schon sere Aufmerksamkeit gegenüber dem Verkehrsgeschehen

am 22. Oktober 1986 beschlossen. Er hat nämlich das EJPD verlangen, was die Chauffeure psychisch und physisch bela-

beauftragt, ihm bis Ende 1987 diesbezügliche Anträge zu stet.

unterbreiten. Damit ist dem Hauptanliegen der Motion Diese Situation bedingt für die Betroffenen eine längere

bereits Rechnung getragen. Erholungszeit, um die Gesundheit nicht zu gefährden. Aus

Eine Reihe von weiteren Massnahmen wird durch die diesem Grunde ist eine Arbeitszeitverkürzung dringend.

zuständigen Aemter geprüft, so auch die Ausdehnung der Eine solche Massnahme ist auch im Interesse der Verkehrs-

Abgaswartungspflicht auf andere Fahrzeugkategorien und sicherheit.

die weitergehende Begrenzung von Verdampfungsemis-

sionen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion kann auch aus rechtlichen Gründen nicht als vom 19. August 1987

solche entgegengenommen werden. Der Erlass von Bau- Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1987

und Ausrüstungsvorschriften für Motorfahrzeuge fällt nach Nach Artikel 56 Absatz 1 SVG ordnet der Bundesrat die

Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Arbeits- und Präsenzzeit der berufsmässigen Motorfahr-

den Strassenverkehr (SR 741.01) in die Zuständigkeit des zeugführer. Er sichert ihnen eine ausreichende Ruhezeit

Bundesrates. Wo der Gesetzgeber den Bundesrat zur Recht- sowie Ruhetage, so dass ihre Beanspruchung nicht grösser

setzung ermächtigt, also im delegierten Rechtsetzungsbe- ist als nach den gesetzlichen Regelungen für vergleichbare

reich, können dem Bundesrat auf dem Wege einer Motion Tätigkeiten.

nicht verbindliche Gesetzgebungsaufträge erteilt werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Berufschauffeure

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Mauch Luftbelastung aus dem Strassenverkehr. Weitere Begrenzung

Motion Mauch Pollution atmosphérique imputable au trafic routier. Renforcement des

mesures de lutte

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.354

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 1442-1443

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Ref. No 20 015 761

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