Federal Council Considers Referendum on Nuclear Facility Licenses
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council was asked to include a provision in the Atomic Energy Act making the granting of general licenses for nuclear facilities subject to optional referendum. The proponents argued that while the risk of nuclear accidents is low, a residual risk remains, necessitating public involvement in such decisions, especially given public anxiety following Chernobyl and the complex approval process. The Council proposed converting the motion into a postulat, suggesting the issue be studied further, indicating a preference for a more deliberative approach rather than immediate legislative change.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 9 Absatz, Art. 9 Absatz 5 des Atomgesetzes; Federal Council Considers Referendum on Nuclear Facility Licenses: The proponents argued that while the risk of nuclear accidents is low, a residual risk remains, necessitating public involvement in such decisions, especially given public anxiety following Chernobyl and the complex approval process. The Council proposed converting the motion into a postulat, suggesting the issue be studied further, indicating a preference for a more deliberative approach rather than immediate legislative change.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is cited as needing to be supplemented to provide clarity on compensation for expenditures made in good faith for the construction of nuclear power plants that cannot be realized due to later decisions based on revised atomic energy legislation, specifically in relation to the Kaiseraugst project.
Volltext
26. September 1988 N 1189 Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
4. ATOMGESETZGEBUNG Der zweite Grund, der für eine Unterstellung der Rahmenbe-
LEGISLATION SUR L'ATOME willigung unter das Referendum spricht, ist die Frage der
staatspolitischen Zumutbarkeit. Kann oder soll das Parla-
ment einer Region den Bau und Betrieb einer Atomanlage
aufzwingen, wenn die betreffende Bevölkerung dagegen
#ST# 87.342 ist? Die Mehrheit der Kommission konnte diese Frage nicht
endgültig bejahen, sonst hätte auch die Rahmenbewilligung
Motion der Energiekommission für das Kernkraftwerk Kaiseraugst nachträglich dem Refe-
Kernanlagen. Rahmenbewilligungen rendum unterstellt werden müssen.
Motion de la commission de l'énergie Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Installations nucléaires. vom September 1988
Autorisations générales Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988
Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Wortlaut der Motion vom 9. Februar 1987 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Der Bundesrat wird ersucht, eine Bestimmung in den Bun- wandeln.
desbeschluss zum Atomgesetz aufzunehmen, wonach die
Erteilung von Rahmenbewilligungen für Kernanlagen dem
fakultativen Referendum unterstellt wird. '
Texte de la motion du 9 février 1987 #ST# 87.353
Le Conseil fédéral est chargé d'insérer une disposition dans
l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie atomique Motion (Villiger)-Steinegger
selon laquelle l'octroi d'autorisations générales pour la
construction d'installations nucléaires est sujette au référen- Atomgesetzgebung. Revision
dum facultatif. Centrales nucléaires.
Révision de la législation
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Heutige Lage
Die Rahmenbewilliguhg für Kernanlagen wird heute auf-
grund des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 zum
Atomgesetz vom Parlament erteilt. Sie soll mit dem Entwurf Wortlaut des Postulates vom 18. März 1987
des Kernenergiegesetzes vom 1. Oktober 1985 neu geregelt Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage
werden. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen. zur Revision des Bundesgesetzes über die friedliche Ver-
Das neue Kernenergiegesetz wird in nächster Zeit dem Par- wendung der Atomenergie und den Strahlenschutz und des
lament zur Beratung zugeleitet. Bundesbeschlusses zum Atomgesetz zu unterbreiten mit
Was will die Motion? dem Zweck,
Mit der vorliegenden Motion verlangt die Energiekommis- - unter Abkehr von der heutigen polizeilichen Regelung das
sion, die Rahmenbewilligung von Kernanlagen dem fakul- fakultative Referendum bei der Erstellung neuer Kernkraft-
tativen Referendum zu unterstellen. Auf diesem Weg soll es werke zu ermöglichen;
möglich sein, dass das Schweizervolk an der Urne entschei- - geplante Kern kraf tan lagen ohne nukleare Baubewilligung
det, ob ein Kernkraftwerk oder eine Kernanlage (z. B. Wie- in die Neuregelung einzubeziehen;
deraufbereitungsanlage, Atommüllager usw.) gebaut wird - die Entschädigungsfragefürgeplante Kernkraftanlagen zu
oder nicht. Voraussetzung ist immer, dass 50 000 Schweize- regeln, für die aufgrund rechtskräftiger Bewilligungen des
rinnen und Schweizer es verlangen. Bundes in guten Treuen Ausgaben getätigt worden sind und
Gründe für dieses Verfahren welche wegen späterer Entscheide aufgrund der revidierten
Es lässt sich nicht abstreiten, dass selbst beim Stand der Atomgesetzgebung nicht realisiert werden können.
heutigen Technik und unter Beachtung sämtlicher Sicher-
heitsvorkehren für den Betrieb von Atomkraftwerken ein Texte du postulat du 18 mars 1987
Restrisiko bleibt. Damit will nicht bestritten werden, dass die Le Conseil fédéral est chargé de soumettre à l'Assemblée un
Eintreffenswahrscheinlichkeit eines Kernkraftwerkunfalls in projet de révision de la loi sur l'utilisation pacifique de
unserem Land durch Ergreifung immer grösserer Sicher- l'énergie nucléaire et la radioprotection ainsi que de l'arrêté
heitsmassnahmen als äusserst gering einzustufen ist. Ganz afférent, tendant aux buts suivants:
wegzudenken ist sie aber nicht. Aus diesem Grunde soll die - instituer la possibilité du référendum facultatif lors de la
Verantwortung nicht ausschliesslich vom Parlament getra- construction de nouvelles centrales nucléaires,
gen werden. Dem Souverän muss die Möglichkeit gegeben - soumettre au référendum facultatif les centrales prévues
werden, hier mitzubestimmen. Diese Forderung ist um so mais pour lesquelles l'autorisation de construire n'a pas
eher angebracht, weil durch die Auswirkungen des Strah- encore été donnée,
lenabfalls von Tschernobyl weite Teile der Bevölkerung ver- - régler les modalités d'indemnisation lorsque des
unsichert wurden und den Ausstieg aus der Kernenergie dépenses ont été engagées de bonne foi, en vertu d'autori-
verlangen. sations de la Confédération, pour la construction de cen-
Wir wissen um den Einwand, der darlegt, das Parlament sei trales auxquelles il a fallu renoncer par suite de décisions
sicher eher in der Lage, über die Frage der Rahmenbewilli- ultérieures se fondant sur la nouvelle législation.
gung eines Atomkraftwerks zu beschliessen als das Volk.
Das mag auf den ersten Blick so scheinen, trifft aber kaum Mitunterzeichner-Cosignataires: Schmidhalter, Steinegger
zu, denn aus der Geschichte unserer Demokratie geht nicht (2)
hervor, dass der bisher geäusserte Volkswille mit grösseren
Fehlentscheidungen belastet werden könnte. Angesichts Schriftliche Begründung - Développement par écrit
des Misstrauens, das heute in Sachen Kernenergie unter der 1. In der Schweiz stehen gegenwärtig fünf Kernkraftwerke
Bevölkerung herrscht, sieht ein definitiver Parlamentsent- im Betrieb. Sie wurden aufgrund von Polizeibewilligungen
scheid eher wie ein Machtspruch, zum mindestens aber wie geschaffen, wie sie das geltende Recht vorsieht Der Bun-
eine Zwängerei aus. desgesetzgeber beschränkt sich auf eine polizeiliche Rege-
Politique de l'énergie. Interventions personnelles 1190 N 26 septembre 1988
lung «zum Schütze von Menschen, fremden Sachen und c) Wie schon erwähnt, wird es wegen der hängigen Initiati-
wichtigen Rechtsgütern», um möglichst bald den in der ven ohnehin zu weiteren Volksabstimmungen über die Kern-
Botschaft vom 26. April 1957 zum Atomartikel diagnostizier- energie im allgemeinen und Kaiseraugst im besonderen
ten Nachholbedarf der Schweiz in Sachen Kernenergie zu kommen. Es wird also nicht ein prinzipiell neues Volksrecht
decken. Der Bundesbeschluss von 1978 hat dann den poli- geschaffen, sondern die ohnehin vorhandene Möglichkeit
zeilichen Schutz verstärkt und die Bedürfnisklausel einge- der Volksabstimmung wird lediglich in die richtige Richtung
führt, womit ein wirtschaftspolitisches Element Eingang ins kanalisiert. Die Initiativen haben den Nachteil, dass im Falle
Atomrecht gefunden hat. Ueberdies sind aus politischen ihrer Annahmen definitive oder jedenfalls schwer rückgän-
Gründen im Rahmenbewilligungs-Verfahren für jedermann gig zu machende Entscheide getroffen werden. Ein fakultati-
Einsprachemöglichkeiten geschaffen worden. Allerdings ves Referendum gegen einzelne Kernkraftwerke hätte die-
wurde dadurch dem Bürger ein Mitwirkungsrecht offeriert, sen Nachteil nicht. Ein negativer Entscheid etwa im Falle
dessen Wirksamkeit in Tat und Wahrheit mehr als gering ist. von Kaiseraugst würde nur Kaiseraugst, nicht aber alle künf-
2. In neuerer Zeit ist der Widerstand gegen neue Kernkraft- tig noch möglichen Kernkraftwerke betreffen.
werke stark gewachsen. Vor allem die betroffenen Regionen Auch im Falle eines negativen Entscheids wäre es durchaus
pflegen sich vehement gegen deren Bau zu wehren. Mehr denkbar, später neue Projekte unter veränderten techni-
und mehr wurde das Instrument der Volksinitiative benutzt, schen oder energieversorgungspolitischen Verhältnissen in
um die Realisierung missliebiger Projekte zu verhindern. Angriff zu nehmen.
Wegen der fehlenden Referendumsmöglichkeit gegen ein- 5. Es stellt sich die Frage der rechtlichen Ausgestaltung
zelne Anlagen wurde versucht, über generell formulierte eines solchen fakultativen Referendums. Die Verfassungs-
Volksinitiativen Entscheide über diese Einzelvorhaben zu vorschrift über die Atomenergie ist eine reine Kompetenz-
erzwingen. Das schweizerische Recht lässt es zu, dass auf norm. Sie legt nicht fest, welches System bei der Zulassung
diese Weise das Volk auf Umwegen zu konkreten Projekten von Atomanlagen zu wählen sei. Drei rechtliche Ausgestal-
Stellung nehmen kann. Verschiedene solche Volksabstim- tungsmöglichkeiten stehen im Vordergrund.
mungen haben schon stattgefunden. a) Von der Energiekommission des Nationalrats wird das
3. Das Unglück von Tschernobyl hat dem Widerstand gegen fakultative Referendum zur Rahmenbewilligung vorgeschla-
Kernkraftwerke neuen Auftrieb gegeben. Wiederum wird mit gen. Es ist aber problematisch, einen Bewilligungsanspruch
dem Mittel der Volksinitiative versucht, Volksentscheide zu statuieren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen
über die Kernenergie zu erzwingen. Als «Erster Schritt zum polizeilicher Natur und bezüglich Bedürfnis erfüllt sind, um
Ausstieg» ist die Volksinitiative «Stopp dem Atomkraftwerk- diese Bewilligung dann einem fakultativen Referendum zu
bau» lanciert worden. Sie ist zustande gekommen. Im Sta- unterstellen.
dium der Unterschriftensammlung befindet sich die Initia- b) Man könnte auch die zugelassenen Anlagen im Atomge-
tive «Ausstieg aus der Atomenergie». Beide Initiativen visie- setz nennen. Eine Erweiterung der Liste würde eine Geset-
ren wohl allgemeine Ziele an, sind aber offensichtlich in zesänderung mit fakultativem Referendum bedingen. Als
erster Linie gegen den Bau des Kernkraftwerks Kaiseraugst Nachteil ist hier zunächst auf die lange Frist zwischen Geset-
gerichtet. Beide Initiativen würden im Falle der Annahme die zesrevision und Erstellung der Anlage zu verweisen. Im
Option Kernenergie fürviele Jahrzehnte verunmöglichen. Es weiteren könnten die Anlagen mit Standortbewilligung und
ist aber noch nicht abzusehen, ob der Ausstieg aus der Rahmenbewilligung nur in einem zweistufigen Revisionsver-
Kernenergie technisch und wirtschaftlich überhaupt mög- fahren erfasst werden.
lich und ökologisch sinnvoll ist. c) Schliesslich bleibt der Wechsel vom Bewilligungssystem
4. Angesichts des mehrstufigen und komplizierten Bewilli- zum Monopol, das vom Bund nicht selbst ausgeübt würde,
gungsverfahrens, der teilweise mangelnden Bereitschaft, sondern die Grundlage für die Erteilung von Konzessionen
die Realisierung konkret bewilligter Objekte sicherzustellen, an Dritte bilden würde. Ueber diese Konzessionen wäre im
sowie der Möglichkeit, dass auf dem Weg der Verfassungs- Gesetzgebungsverfahren mit fakultativem Referendum
revision einzelne Anlagen verboten oder die Option Kern- Beschluss zu fassen.
energie überhaupt ausgeschaltet werden können, stellt sich Wir lassen in der Motion den Weg der rechtlichen Ausgestal-
die Frage, ob nicht ein modifiziertes Steuerungssystem ein- tung des fakultativen Referendums offen, damit dor Bundes-
zuführen sei. Wir meinen, dies sei der Fall, und das geeig- rat die Frage in aller Breite und Tiefe prüfen und eigene
nete Instrument sei die Unterstellung des Baus neuer Kern- Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Wir selber sind
kraftwerke unter das fakultative Referendum. Es sind drei indessen der Meinung, die Konzession würde sich als gute
politische Gründe, die für ein solches Referendum spre- Lösung eignen.
chen. 6. Das Parlament hat die Rahmenbewilligung für das Kern-
a) Im letzten Jahrhundert wurden die für das Volk wesentli- kraftwerk Kaiseraugst rechtsgültig erteilt. Der Widerstand
chen Entscheide auf der Stufe der Gesetzgebung getroffen. gegen dieses Werk ist indessen ungebrochen. Viele Kern-
Deshalb wurde unsere direkte Demokratie historisch auf das kraftwerkgegner hoffen, dass das Projekt im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahren ausgerichtet. Es ist nun unver- pendenten Nuklearbaubewilligungsverfahrens scheitern
kennbar, dass sich die Situation im Verlauf der letzten werde. Trotz der erteilten Rahmenbewilligung hat man den
hundert Jahre geändert hat. Während einerseits die Gesetz- Eindruck, niemand glaube mehr so recht an den Bau dieses
gebung Problemkreise betreffen kann, die nur sehr wenig Kernkraftwerks. Das Projekt befindet sich in einem eigenar-
Bürger direkt berühren und die kaum von allgemeinem tigen Schwebezustand, der rechtlich und politisch unschön
Interesse sind, werden andererseits Fragen von grossem ist. Es stellt sich die Frage, ob die geplanten Anlagien Kaiser-
emotionalem und staatspolitischem Gehalt der direkten augst,' Verbois und Graben ebenfalls dem neuen Recht
Demokratie völlig entzogen. Dies wird von vielen Bürgern unterstellt werden sollten. Wir meinen, die Verkrampfung im
nicht mehr verstanden. Wir müssen uns deshalb die grund- Zusammenhang mit Kaiseraugst sei nur zu lösen, wenn dies
sätzliche Frage stellen, ob Anlagen mit einem nach Fläche, der Fall sei. Mit Blick auf den weiteren Ablauf des nuklearen
Intensität und zeitlichem Horizont besonderem Gefähr- Baubewilligungsverfahrens und die angemeldeten Volksin-
dungspotential nicht auch dem fakultativen Referendum itiativen wäre es wenig sinnvoll, gerade Kaiseraugst trotz
unterstellt werden sollten. eindeutiger bisheriger Rechtslage in diesem Schwebezu-
b) Ein Land kann es sich nicht leisten, national unabding- stand zu belassen. Allerdings müssten im Falle einer Verwei-
bare Vorhaben durch regionale Minderheiten blockieren zu gerung der Konzession die bis anhin in guten Treuen getä-
lassen. Praktisch ist indessen ein regional umstrittenes tigten Aufwendungen für die Erteilung der Rahmenbewilli-
Grossprojekt nur dann realisierbar, wenn das Volk als Gan- gung und der Standortbewilligung entschädigt werden. Die
zes dahintersteht. Nur dann werden Politiker und Behörden Gesetzesrevision hätte in dieser Beziehung ebenfalls Klar-
mit allem Nachdruck handeln können. Dieser Volkswille ist heit zu schaffen und Artikel 9 Absatz 5 des Atomgesetzes
aber ohne eindeutige Ergebnisse von Volksabstimmungen entsprechend zu ergänzen.
nicht diagnostizierbar.
26. September 1988 N 1191 Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
7. Neben vorgeschobenen Argumenten gegen ein fakultati- également au référendum facultatif les autorisations géné-
ves Referendum gegen Kernkraftwerke, die letztlich auf die rales déjà accordées pour des installations nucléaires.
Angst vor einem Volksentscheid zurückzuführen sind,
wurde ins Feld geführt, ein allfälliger positiver Volksent- Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun
scheid würde von den regional Betroffenen als Machtde-
monstration gegenüber von Minderheiten empfunden. In Schriftliche Begründung - Développement par écrit
dieser Hinsicht sei dieses Referendum ein äusserst proble- Die Energiekommission hat in ihrer Mehrheit dem Parla-
matisches Instrument, welches gegen regionale Minderhei- ment vorgeschlagen, die Erteilung von Rahmenbewilligun-
ten gerichtet sei. Diese Argumentation ist indessen unlo- gen für Kernanlagen dem fakultativen Referendum zu unter-
gisch. Erstens muten wir schon einigen Minderheiten Kern- stellen. Dieser Beschluss soll sich aber nur auf die Zukunft
kraftwerke zu. Zweitens wird bei der Realisierung von Kern- erstrecken. Was bereits beschlossen worden ist, soll
kraftwerken nach dem alten Recht den Minderheiten genau beschlossen bleiben, zum Kernkraftwerk Kaiseraugst hätten
dieselbe Auflage zugemutet; bei unserem Vorschlag hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nichts mehr zu sagen.
diese indessen die Möglichkeit, sich mit einem Referendum Ich finde das nicht angebracht. Aus diesem Grunde habe ich
zu wehren. Das fakultative Referendum gibt diesen Minder- in Form einer Motion einen Ergänzungstext eingebracht,
heiten also ein zusätzliches Instrument in die Hand, über das der folgendermassen lautet:
sie heute nicht verfügen. Die Minderheiten werden also «Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum
durch das Referendum gestärkt und nicht geschwächt. Atomgesetz die Unterstellung unter das fakultative Refe-
rendum rückwirkend auf Kernanlagen mit bereits erteilter
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rahmenbewilligung auszudehnen.»
vom September 1988 Die Energiekommission hat ihre Motion, «Bewilligungen
Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 von Kernanlagen zukünftig dem Referendum zu unterstel-
Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2. len», begründet. Was da gesagt wurde, gilt auch hier. Ich
möchte diese Gründe nicht wiederholen. Meine Ergänzung
Schriftliche Erklärung des Bundesrates zur Motion der Kommission zielt in erster Linie auf den Bau
Déclaration écrite du Conseil fédéral des Kernkraftwerks Kaiseraugst hin. Für dieses ist die Bewil-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- ligung bereits erteilt. Diese aber untersteht nicht dem Refe-
wandeln. rendum. Sie sollte es aber. Ich lege zwei Gründe hierfür dar:
1.0er Widerstand gegen die Nutzung von Kernenergie
Antrag Fischer-Seengen kommt seit Tschernobyl nicht mehr zur Ruhe. Im Gegenteil,
Die Motion ist abzulehnen er steigt, seitdem nach und nach durchsickert, was diese
fahrlässig freigegebene atomare Verseuchung in der
Antrag Savary-Freiburg engeren Umgebung des Unfallorts für Ausmasse erreicht
Die Motion ist abzulehnen. hat. Die Schäden an der Gesundheit der dortigen Bevölke-
rung werden wohl erst nach und nach zu Tage treten,
Proposition Fischer-Seengen diejenigen auf die Landschaft und die Besiedlung wahr-
Rejeter la motion scheinlich nie ganz. Verschiedene Länder überlegen sich
deshalb, ob sie aus der Kernenergie aussteigen wollen oder
Proposition Savary-Fribourg nicht. Auch in diesem Haus ist diese Frage aufgegriffen
Rejeter la motion worden mit dem Ergebnis, dass der Bundesrat den Räten bis
Ende Jahr einen Bericht vorlegen wird. So wie die Dinge
liegen, scheint es ganz ausgeschlossen, dass unser Parla-
ment in nächster Zeit noch andere Rahmenbewilligungen
als für Kaiseraugst erteilen wird. So gesehen, ist die Motion
87.376
der Energiekommission mindestens für die nächste Zukunft
#ST#
wertlos.
Motion Schmidhalter 2. Für Kaiseraugst ist die Rahmenbewilligung z:war erteilt,
Rahmenbewilligung für Kernanlagen. rechtlich abgesichert, aber politisch nicht durchsetzbar. Die
Rückwirkendes fakultatives Referendum Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben
auf diesen Punkt wiederholt aufmerksam gemacht. Ver-
Installations nucléaires. Autorisations schiedene Parlamentarier intervenierten in diesem Sinne in
générales sujettes au référendum beiden Räten. Bevölkerungsteile der näheren und weiteren
facultatif avec effet rétroactif Umgebung von Kaiseraugst haben gegen den Bau demon-
striert. Die Gründe, dass man besser täte, das Werk nicht zu
bauen, weil der Raum zu eng ist - man denke etwa an eine
Evakuierung bei einem grösseren Unfall -, sind von weiten
Teilen der Bevölkerung zur Kenntnis genommen worden
Wortlaut der Motion vom 19. März 1987 und werden auch geteilt.
Die Energiekommission ersucht den Bundesrat, die Ertei- Was ist also logischer, als auch diese Bewilligung, falls sie
lung von Rahmenbewilligungen für Kernanlagen dem fakul- die eidgenössischen Räte nicht zurückziehen wollen, der
tativen Referendum zu unterstellen (Motion 87.342 vom Volksabstimmung zu unterstellen?
9.2.87). Das gleiche, was hier über Kaiseraugst gesagt wurde, gilt
Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum auch für die zweite erteilte Rahmenbewilligung für das Uran-
Atomgesetz diese Unterstellung unter das fakultative Refe- lager Würenlingen.
rendum auch auf Kernanlagen mit bereits erteilter Rahmen- Ich ersuche Sie daher, meine Motion anzunehmen.
bewilligung rückwirkend auszudehnen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Texte de la motion du 19 mars 1987 vom September 1988
La Commission de l'énergie demande au Conseil fédéral de Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988
soumettre au référendum facultatif l'octroi d'autorisations Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2.
générales pour les installations nucléaires (motion 87.342
du 9.2.1987). Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une modification Déclaration écrite du Conseil fédéral
de l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie atomique et Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
d'étendre cette règle avec effet rétroactif en soumettant wandeln.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion (Villiger)-Steinegger Atomgesetzgebung. Revision
Motion (Villiger)-Steinegger Centrales nucléaires. Révision de la législation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.353
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1988 - 14:30
Date
Data
Seite 1189-1191
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Pagina
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