Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-353 KI-generiert

Federal Council Considers Referendum on Nuclear Facility Licenses

Geschäftsnummer VPB 87-353
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council was asked to include a provision in the Atomic Energy Act making the granting of general licenses for nuclear facilities subject to optional referendum. The proponents argued that while the risk of nuclear accidents is low, a residual risk remains, necessitating public involvement in such decisions, especially given public anxiety following Chernobyl and the complex approval process. The Council proposed converting the motion into a postulat, suggesting the issue be studied further, indicating a preference for a more deliberative approach rather than immediate legislative change.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 9 Absatz, Art. 9 Absatz 5 des Atomgesetzes; Federal Council Considers Referendum on Nuclear Facility Licenses: The proponents argued that while the risk of nuclear accidents is low, a residual risk remains, necessitating public involvement in such decisions, especially given public anxiety following Chernobyl and the complex approval process. The Council proposed converting the motion into a postulat, suggesting the issue be studied further, indicating a preference for a more deliberative approach rather than immediate legislative change.

Schlagwörter

KI-generiert
fakultatives Referendum Rechtsakt Abstimmungsvorlage Genehmigung der Verordnung Rahmenbeschluss radioaktiver Abfall
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 9 Absatz 5 des Atomgesetzes

This article is cited as needing to be supplemented to provide clarity on compensation for expenditures made in good faith for the construction of nuclear power plants that cannot be realized due to later decisions based on revised atomic energy legislation, specifically in relation to the Kaiseraugst project.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

26. September 1988 N 1189 Energiepolitik. Persönliche Vorstösse

4. ATOMGESETZGEBUNG Der zweite Grund, der für eine Unterstellung der Rahmenbe-

LEGISLATION SUR L'ATOME willigung unter das Referendum spricht, ist die Frage der

staatspolitischen Zumutbarkeit. Kann oder soll das Parla-

ment einer Region den Bau und Betrieb einer Atomanlage

aufzwingen, wenn die betreffende Bevölkerung dagegen

#ST# 87.342 ist? Die Mehrheit der Kommission konnte diese Frage nicht

endgültig bejahen, sonst hätte auch die Rahmenbewilligung

Motion der Energiekommission für das Kernkraftwerk Kaiseraugst nachträglich dem Refe-

Kernanlagen. Rahmenbewilligungen rendum unterstellt werden müssen.

Motion de la commission de l'énergie Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Installations nucléaires. vom September 1988

Autorisations générales Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988

Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Wortlaut der Motion vom 9. Februar 1987 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Der Bundesrat wird ersucht, eine Bestimmung in den Bun- wandeln.

desbeschluss zum Atomgesetz aufzunehmen, wonach die

Erteilung von Rahmenbewilligungen für Kernanlagen dem

fakultativen Referendum unterstellt wird. '

Texte de la motion du 9 février 1987 #ST# 87.353

Le Conseil fédéral est chargé d'insérer une disposition dans

l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie atomique Motion (Villiger)-Steinegger

selon laquelle l'octroi d'autorisations générales pour la

construction d'installations nucléaires est sujette au référen- Atomgesetzgebung. Revision

dum facultatif. Centrales nucléaires.

Révision de la législation

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Heutige Lage

Die Rahmenbewilliguhg für Kernanlagen wird heute auf-

grund des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 zum

Atomgesetz vom Parlament erteilt. Sie soll mit dem Entwurf Wortlaut des Postulates vom 18. März 1987

des Kernenergiegesetzes vom 1. Oktober 1985 neu geregelt Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage

werden. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen. zur Revision des Bundesgesetzes über die friedliche Ver-

Das neue Kernenergiegesetz wird in nächster Zeit dem Par- wendung der Atomenergie und den Strahlenschutz und des

lament zur Beratung zugeleitet. Bundesbeschlusses zum Atomgesetz zu unterbreiten mit

Was will die Motion? dem Zweck,

Mit der vorliegenden Motion verlangt die Energiekommis- - unter Abkehr von der heutigen polizeilichen Regelung das

sion, die Rahmenbewilligung von Kernanlagen dem fakul- fakultative Referendum bei der Erstellung neuer Kernkraft-

tativen Referendum zu unterstellen. Auf diesem Weg soll es werke zu ermöglichen;

möglich sein, dass das Schweizervolk an der Urne entschei- - geplante Kern kraf tan lagen ohne nukleare Baubewilligung

det, ob ein Kernkraftwerk oder eine Kernanlage (z. B. Wie- in die Neuregelung einzubeziehen;

deraufbereitungsanlage, Atommüllager usw.) gebaut wird - die Entschädigungsfragefürgeplante Kernkraftanlagen zu

oder nicht. Voraussetzung ist immer, dass 50 000 Schweize- regeln, für die aufgrund rechtskräftiger Bewilligungen des

rinnen und Schweizer es verlangen. Bundes in guten Treuen Ausgaben getätigt worden sind und

Gründe für dieses Verfahren welche wegen späterer Entscheide aufgrund der revidierten

Es lässt sich nicht abstreiten, dass selbst beim Stand der Atomgesetzgebung nicht realisiert werden können.

heutigen Technik und unter Beachtung sämtlicher Sicher-

heitsvorkehren für den Betrieb von Atomkraftwerken ein Texte du postulat du 18 mars 1987

Restrisiko bleibt. Damit will nicht bestritten werden, dass die Le Conseil fédéral est chargé de soumettre à l'Assemblée un

Eintreffenswahrscheinlichkeit eines Kernkraftwerkunfalls in projet de révision de la loi sur l'utilisation pacifique de

unserem Land durch Ergreifung immer grösserer Sicher- l'énergie nucléaire et la radioprotection ainsi que de l'arrêté

heitsmassnahmen als äusserst gering einzustufen ist. Ganz afférent, tendant aux buts suivants:

wegzudenken ist sie aber nicht. Aus diesem Grunde soll die - instituer la possibilité du référendum facultatif lors de la

Verantwortung nicht ausschliesslich vom Parlament getra- construction de nouvelles centrales nucléaires,

gen werden. Dem Souverän muss die Möglichkeit gegeben - soumettre au référendum facultatif les centrales prévues

werden, hier mitzubestimmen. Diese Forderung ist um so mais pour lesquelles l'autorisation de construire n'a pas

eher angebracht, weil durch die Auswirkungen des Strah- encore été donnée,

lenabfalls von Tschernobyl weite Teile der Bevölkerung ver- - régler les modalités d'indemnisation lorsque des

unsichert wurden und den Ausstieg aus der Kernenergie dépenses ont été engagées de bonne foi, en vertu d'autori-

verlangen. sations de la Confédération, pour la construction de cen-

Wir wissen um den Einwand, der darlegt, das Parlament sei trales auxquelles il a fallu renoncer par suite de décisions

sicher eher in der Lage, über die Frage der Rahmenbewilli- ultérieures se fondant sur la nouvelle législation.

gung eines Atomkraftwerks zu beschliessen als das Volk.

Das mag auf den ersten Blick so scheinen, trifft aber kaum Mitunterzeichner-Cosignataires: Schmidhalter, Steinegger

zu, denn aus der Geschichte unserer Demokratie geht nicht (2)

hervor, dass der bisher geäusserte Volkswille mit grösseren

Fehlentscheidungen belastet werden könnte. Angesichts Schriftliche Begründung - Développement par écrit

des Misstrauens, das heute in Sachen Kernenergie unter der 1. In der Schweiz stehen gegenwärtig fünf Kernkraftwerke

Bevölkerung herrscht, sieht ein definitiver Parlamentsent- im Betrieb. Sie wurden aufgrund von Polizeibewilligungen

scheid eher wie ein Machtspruch, zum mindestens aber wie geschaffen, wie sie das geltende Recht vorsieht Der Bun-

eine Zwängerei aus. desgesetzgeber beschränkt sich auf eine polizeiliche Rege-

Politique de l'énergie. Interventions personnelles 1190 N 26 septembre 1988

lung «zum Schütze von Menschen, fremden Sachen und c) Wie schon erwähnt, wird es wegen der hängigen Initiati-

wichtigen Rechtsgütern», um möglichst bald den in der ven ohnehin zu weiteren Volksabstimmungen über die Kern-

Botschaft vom 26. April 1957 zum Atomartikel diagnostizier- energie im allgemeinen und Kaiseraugst im besonderen

ten Nachholbedarf der Schweiz in Sachen Kernenergie zu kommen. Es wird also nicht ein prinzipiell neues Volksrecht

decken. Der Bundesbeschluss von 1978 hat dann den poli- geschaffen, sondern die ohnehin vorhandene Möglichkeit

zeilichen Schutz verstärkt und die Bedürfnisklausel einge- der Volksabstimmung wird lediglich in die richtige Richtung

führt, womit ein wirtschaftspolitisches Element Eingang ins kanalisiert. Die Initiativen haben den Nachteil, dass im Falle

Atomrecht gefunden hat. Ueberdies sind aus politischen ihrer Annahmen definitive oder jedenfalls schwer rückgän-

Gründen im Rahmenbewilligungs-Verfahren für jedermann gig zu machende Entscheide getroffen werden. Ein fakultati-

Einsprachemöglichkeiten geschaffen worden. Allerdings ves Referendum gegen einzelne Kernkraftwerke hätte die-

wurde dadurch dem Bürger ein Mitwirkungsrecht offeriert, sen Nachteil nicht. Ein negativer Entscheid etwa im Falle

dessen Wirksamkeit in Tat und Wahrheit mehr als gering ist. von Kaiseraugst würde nur Kaiseraugst, nicht aber alle künf-

2. In neuerer Zeit ist der Widerstand gegen neue Kernkraft- tig noch möglichen Kernkraftwerke betreffen.

werke stark gewachsen. Vor allem die betroffenen Regionen Auch im Falle eines negativen Entscheids wäre es durchaus

pflegen sich vehement gegen deren Bau zu wehren. Mehr denkbar, später neue Projekte unter veränderten techni-

und mehr wurde das Instrument der Volksinitiative benutzt, schen oder energieversorgungspolitischen Verhältnissen in

um die Realisierung missliebiger Projekte zu verhindern. Angriff zu nehmen.

Wegen der fehlenden Referendumsmöglichkeit gegen ein- 5. Es stellt sich die Frage der rechtlichen Ausgestaltung

zelne Anlagen wurde versucht, über generell formulierte eines solchen fakultativen Referendums. Die Verfassungs-

Volksinitiativen Entscheide über diese Einzelvorhaben zu vorschrift über die Atomenergie ist eine reine Kompetenz-

erzwingen. Das schweizerische Recht lässt es zu, dass auf norm. Sie legt nicht fest, welches System bei der Zulassung

diese Weise das Volk auf Umwegen zu konkreten Projekten von Atomanlagen zu wählen sei. Drei rechtliche Ausgestal-

Stellung nehmen kann. Verschiedene solche Volksabstim- tungsmöglichkeiten stehen im Vordergrund.

mungen haben schon stattgefunden. a) Von der Energiekommission des Nationalrats wird das

3. Das Unglück von Tschernobyl hat dem Widerstand gegen fakultative Referendum zur Rahmenbewilligung vorgeschla-

Kernkraftwerke neuen Auftrieb gegeben. Wiederum wird mit gen. Es ist aber problematisch, einen Bewilligungsanspruch

dem Mittel der Volksinitiative versucht, Volksentscheide zu statuieren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen

über die Kernenergie zu erzwingen. Als «Erster Schritt zum polizeilicher Natur und bezüglich Bedürfnis erfüllt sind, um

Ausstieg» ist die Volksinitiative «Stopp dem Atomkraftwerk- diese Bewilligung dann einem fakultativen Referendum zu

bau» lanciert worden. Sie ist zustande gekommen. Im Sta- unterstellen.

dium der Unterschriftensammlung befindet sich die Initia- b) Man könnte auch die zugelassenen Anlagen im Atomge-

tive «Ausstieg aus der Atomenergie». Beide Initiativen visie- setz nennen. Eine Erweiterung der Liste würde eine Geset-

ren wohl allgemeine Ziele an, sind aber offensichtlich in zesänderung mit fakultativem Referendum bedingen. Als

erster Linie gegen den Bau des Kernkraftwerks Kaiseraugst Nachteil ist hier zunächst auf die lange Frist zwischen Geset-

gerichtet. Beide Initiativen würden im Falle der Annahme die zesrevision und Erstellung der Anlage zu verweisen. Im

Option Kernenergie fürviele Jahrzehnte verunmöglichen. Es weiteren könnten die Anlagen mit Standortbewilligung und

ist aber noch nicht abzusehen, ob der Ausstieg aus der Rahmenbewilligung nur in einem zweistufigen Revisionsver-

Kernenergie technisch und wirtschaftlich überhaupt mög- fahren erfasst werden.

lich und ökologisch sinnvoll ist. c) Schliesslich bleibt der Wechsel vom Bewilligungssystem

4. Angesichts des mehrstufigen und komplizierten Bewilli- zum Monopol, das vom Bund nicht selbst ausgeübt würde,

gungsverfahrens, der teilweise mangelnden Bereitschaft, sondern die Grundlage für die Erteilung von Konzessionen

die Realisierung konkret bewilligter Objekte sicherzustellen, an Dritte bilden würde. Ueber diese Konzessionen wäre im

sowie der Möglichkeit, dass auf dem Weg der Verfassungs- Gesetzgebungsverfahren mit fakultativem Referendum

revision einzelne Anlagen verboten oder die Option Kern- Beschluss zu fassen.

energie überhaupt ausgeschaltet werden können, stellt sich Wir lassen in der Motion den Weg der rechtlichen Ausgestal-

die Frage, ob nicht ein modifiziertes Steuerungssystem ein- tung des fakultativen Referendums offen, damit dor Bundes-

zuführen sei. Wir meinen, dies sei der Fall, und das geeig- rat die Frage in aller Breite und Tiefe prüfen und eigene

nete Instrument sei die Unterstellung des Baus neuer Kern- Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Wir selber sind

kraftwerke unter das fakultative Referendum. Es sind drei indessen der Meinung, die Konzession würde sich als gute

politische Gründe, die für ein solches Referendum spre- Lösung eignen.

chen. 6. Das Parlament hat die Rahmenbewilligung für das Kern-

a) Im letzten Jahrhundert wurden die für das Volk wesentli- kraftwerk Kaiseraugst rechtsgültig erteilt. Der Widerstand

chen Entscheide auf der Stufe der Gesetzgebung getroffen. gegen dieses Werk ist indessen ungebrochen. Viele Kern-

Deshalb wurde unsere direkte Demokratie historisch auf das kraftwerkgegner hoffen, dass das Projekt im Rahmen des

Gesetzgebungsverfahren ausgerichtet. Es ist nun unver- pendenten Nuklearbaubewilligungsverfahrens scheitern

kennbar, dass sich die Situation im Verlauf der letzten werde. Trotz der erteilten Rahmenbewilligung hat man den

hundert Jahre geändert hat. Während einerseits die Gesetz- Eindruck, niemand glaube mehr so recht an den Bau dieses

gebung Problemkreise betreffen kann, die nur sehr wenig Kernkraftwerks. Das Projekt befindet sich in einem eigenar-

Bürger direkt berühren und die kaum von allgemeinem tigen Schwebezustand, der rechtlich und politisch unschön

Interesse sind, werden andererseits Fragen von grossem ist. Es stellt sich die Frage, ob die geplanten Anlagien Kaiser-

emotionalem und staatspolitischem Gehalt der direkten augst,' Verbois und Graben ebenfalls dem neuen Recht

Demokratie völlig entzogen. Dies wird von vielen Bürgern unterstellt werden sollten. Wir meinen, die Verkrampfung im

nicht mehr verstanden. Wir müssen uns deshalb die grund- Zusammenhang mit Kaiseraugst sei nur zu lösen, wenn dies

sätzliche Frage stellen, ob Anlagen mit einem nach Fläche, der Fall sei. Mit Blick auf den weiteren Ablauf des nuklearen

Intensität und zeitlichem Horizont besonderem Gefähr- Baubewilligungsverfahrens und die angemeldeten Volksin-

dungspotential nicht auch dem fakultativen Referendum itiativen wäre es wenig sinnvoll, gerade Kaiseraugst trotz

unterstellt werden sollten. eindeutiger bisheriger Rechtslage in diesem Schwebezu-

b) Ein Land kann es sich nicht leisten, national unabding- stand zu belassen. Allerdings müssten im Falle einer Verwei-

bare Vorhaben durch regionale Minderheiten blockieren zu gerung der Konzession die bis anhin in guten Treuen getä-

lassen. Praktisch ist indessen ein regional umstrittenes tigten Aufwendungen für die Erteilung der Rahmenbewilli-

Grossprojekt nur dann realisierbar, wenn das Volk als Gan- gung und der Standortbewilligung entschädigt werden. Die

zes dahintersteht. Nur dann werden Politiker und Behörden Gesetzesrevision hätte in dieser Beziehung ebenfalls Klar-

mit allem Nachdruck handeln können. Dieser Volkswille ist heit zu schaffen und Artikel 9 Absatz 5 des Atomgesetzes

aber ohne eindeutige Ergebnisse von Volksabstimmungen entsprechend zu ergänzen.

nicht diagnostizierbar.

26. September 1988 N 1191 Energiepolitik. Persönliche Vorstösse

7. Neben vorgeschobenen Argumenten gegen ein fakultati- également au référendum facultatif les autorisations géné-

ves Referendum gegen Kernkraftwerke, die letztlich auf die rales déjà accordées pour des installations nucléaires.

Angst vor einem Volksentscheid zurückzuführen sind,

wurde ins Feld geführt, ein allfälliger positiver Volksent- Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun

scheid würde von den regional Betroffenen als Machtde-

monstration gegenüber von Minderheiten empfunden. In Schriftliche Begründung - Développement par écrit

dieser Hinsicht sei dieses Referendum ein äusserst proble- Die Energiekommission hat in ihrer Mehrheit dem Parla-

matisches Instrument, welches gegen regionale Minderhei- ment vorgeschlagen, die Erteilung von Rahmenbewilligun-

ten gerichtet sei. Diese Argumentation ist indessen unlo- gen für Kernanlagen dem fakultativen Referendum zu unter-

gisch. Erstens muten wir schon einigen Minderheiten Kern- stellen. Dieser Beschluss soll sich aber nur auf die Zukunft

kraftwerke zu. Zweitens wird bei der Realisierung von Kern- erstrecken. Was bereits beschlossen worden ist, soll

kraftwerken nach dem alten Recht den Minderheiten genau beschlossen bleiben, zum Kernkraftwerk Kaiseraugst hätten

dieselbe Auflage zugemutet; bei unserem Vorschlag hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nichts mehr zu sagen.

diese indessen die Möglichkeit, sich mit einem Referendum Ich finde das nicht angebracht. Aus diesem Grunde habe ich

zu wehren. Das fakultative Referendum gibt diesen Minder- in Form einer Motion einen Ergänzungstext eingebracht,

heiten also ein zusätzliches Instrument in die Hand, über das der folgendermassen lautet:

sie heute nicht verfügen. Die Minderheiten werden also «Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum

durch das Referendum gestärkt und nicht geschwächt. Atomgesetz die Unterstellung unter das fakultative Refe-

rendum rückwirkend auf Kernanlagen mit bereits erteilter

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rahmenbewilligung auszudehnen.»

vom September 1988 Die Energiekommission hat ihre Motion, «Bewilligungen

Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 von Kernanlagen zukünftig dem Referendum zu unterstel-

Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2. len», begründet. Was da gesagt wurde, gilt auch hier. Ich

möchte diese Gründe nicht wiederholen. Meine Ergänzung

Schriftliche Erklärung des Bundesrates zur Motion der Kommission zielt in erster Linie auf den Bau

Déclaration écrite du Conseil fédéral des Kernkraftwerks Kaiseraugst hin. Für dieses ist die Bewil-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- ligung bereits erteilt. Diese aber untersteht nicht dem Refe-

wandeln. rendum. Sie sollte es aber. Ich lege zwei Gründe hierfür dar:

1.0er Widerstand gegen die Nutzung von Kernenergie

Antrag Fischer-Seengen kommt seit Tschernobyl nicht mehr zur Ruhe. Im Gegenteil,

Die Motion ist abzulehnen er steigt, seitdem nach und nach durchsickert, was diese

fahrlässig freigegebene atomare Verseuchung in der

Antrag Savary-Freiburg engeren Umgebung des Unfallorts für Ausmasse erreicht

Die Motion ist abzulehnen. hat. Die Schäden an der Gesundheit der dortigen Bevölke-

rung werden wohl erst nach und nach zu Tage treten,

Proposition Fischer-Seengen diejenigen auf die Landschaft und die Besiedlung wahr-

Rejeter la motion scheinlich nie ganz. Verschiedene Länder überlegen sich

deshalb, ob sie aus der Kernenergie aussteigen wollen oder

Proposition Savary-Fribourg nicht. Auch in diesem Haus ist diese Frage aufgegriffen

Rejeter la motion worden mit dem Ergebnis, dass der Bundesrat den Räten bis

Ende Jahr einen Bericht vorlegen wird. So wie die Dinge

liegen, scheint es ganz ausgeschlossen, dass unser Parla-

ment in nächster Zeit noch andere Rahmenbewilligungen

als für Kaiseraugst erteilen wird. So gesehen, ist die Motion

87.376

der Energiekommission mindestens für die nächste Zukunft

#ST#

wertlos.

Motion Schmidhalter 2. Für Kaiseraugst ist die Rahmenbewilligung z:war erteilt,

Rahmenbewilligung für Kernanlagen. rechtlich abgesichert, aber politisch nicht durchsetzbar. Die

Rückwirkendes fakultatives Referendum Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben

auf diesen Punkt wiederholt aufmerksam gemacht. Ver-

Installations nucléaires. Autorisations schiedene Parlamentarier intervenierten in diesem Sinne in

générales sujettes au référendum beiden Räten. Bevölkerungsteile der näheren und weiteren

facultatif avec effet rétroactif Umgebung von Kaiseraugst haben gegen den Bau demon-

striert. Die Gründe, dass man besser täte, das Werk nicht zu

bauen, weil der Raum zu eng ist - man denke etwa an eine

Evakuierung bei einem grösseren Unfall -, sind von weiten

Teilen der Bevölkerung zur Kenntnis genommen worden

Wortlaut der Motion vom 19. März 1987 und werden auch geteilt.

Die Energiekommission ersucht den Bundesrat, die Ertei- Was ist also logischer, als auch diese Bewilligung, falls sie

lung von Rahmenbewilligungen für Kernanlagen dem fakul- die eidgenössischen Räte nicht zurückziehen wollen, der

tativen Referendum zu unterstellen (Motion 87.342 vom Volksabstimmung zu unterstellen?

9.2.87). Das gleiche, was hier über Kaiseraugst gesagt wurde, gilt

Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum auch für die zweite erteilte Rahmenbewilligung für das Uran-

Atomgesetz diese Unterstellung unter das fakultative Refe- lager Würenlingen.

rendum auch auf Kernanlagen mit bereits erteilter Rahmen- Ich ersuche Sie daher, meine Motion anzunehmen.

bewilligung rückwirkend auszudehnen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Texte de la motion du 19 mars 1987 vom September 1988

La Commission de l'énergie demande au Conseil fédéral de Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988

soumettre au référendum facultatif l'octroi d'autorisations Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2.

générales pour les installations nucléaires (motion 87.342

du 9.2.1987). Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Le Conseil fédéral est chargé de préparer une modification Déclaration écrite du Conseil fédéral

de l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie atomique et Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

d'étendre cette règle avec effet rétroactif en soumettant wandeln.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion (Villiger)-Steinegger Atomgesetzgebung. Revision

Motion (Villiger)-Steinegger Centrales nucléaires. Révision de la législation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.353

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 26.09.1988 - 14:30

Date

Data

Seite 1189-1191

Page

Pagina

Ref. No 20 016 674

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.