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VPB 87-350 KI-generiert

Land Registry Survey Costs and Efficiency

Geschäftsnummer VPB 87-350
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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This postulate concerns the high cost of maintaining the land registry survey system. The initial survey has cost nearly half a billion francs, and ongoing updates ("mutations") are also expensive. The postulate questions the feasibility and cost-effectiveness of maintaining precise surveys, especially in remote mountainous areas, and asks whether simpler, more affordable methods are needed. It also proposes examining the allocation of costs for updates and exploring the potential for increased competition among survey offices to reduce expenses. The government acknowledged the postulate and agreed to examine these issues.

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Land Registry Survey Costs and Efficiency: Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

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Kostenverlegung Grundbuch Einwohnerkontrolle Unterhaltskosten Wirtschaftlichkeit haushälterische Bodennutzung
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Volltext

1. Oktober 1987 513 Postulat Reymond

#ST# 87.350 lat an. Ist es überhaupt möglich, die Nachführung des Vermessungswerkes innert nützlicher Frist technisch zu bewäl- Postulat Arnold tigen, oder sind schon mit Blick auf die vielen laufenden Veränderungen andere Vermessungsverfahren nötig? Grundbuchvermessung Neben dem technischen Problem stellt sich auch die Mensurations cadastrales Kostenfrage. Jede Mutation kostet Geld, und zwar nicht wenig. Wer trägt die Kosten? Der Bund erwägt, sich bei der Nachführung zu entlasten, nachdem er bei der erstmaligen Vermessung die Hauptlast getragen hat. Kommt hier auf die Kantone und die Bodeneigentümer eine neue, grosse Dau- Wortlaut des Postulates vom 17. März 1987 erbelastung zu? Meine Folgerung aus dieser Situation: Es Der Bund hat in den letzten zehn Jahren gegen 200 Milliomüssen kostengünstigere Vermessungsverfahren entwiknen Franken für die Grundbuchvermessung ausgegeben. kelt werden. Bis die erstmalige Vermessung in der ganzen Schweiz abge- Mein Postulat möchte noch die Lösung eines anderen Proschlossen sein wird, dürfte sie auf eine halbe Milliarde blems, das den zuständigen Stellen sicher bekannt sein Franken an öffentlichen und privaten Mitteln zu stehen dürfte, anregen: Ich meine, die Grundbuchvermessung in

kommen. Dieser Aufwand ist nur sinnvoll, wenn die laufenentlegenen Berggebieten. Im städtischen Baugebiet ist die

den Veränderungen im Vermessungswerk nachgeführt werganz genaue Vermessung technisch sicher gerechtfertigt.

den. Wenn es aber nicht gelingt, die Kosten für die Nachfüh- Die daraus entstehenden Kosten sind mit Blick auf die

rungen bedeutend zu senken, besteht keine Gewähr dafür. hohen Bodenwerte auch vertretbar. Die Frage nach der Der Bundesrat wird daher ersucht zu prüfen, Verhältnismässigkeit stellt sich aber, wenn in entlegenen a. ob einfachere und kostengünstigere Vermessungsverfah- Bergtälern und Alpen alle Veränderungen in den Vermesren einzuführen seien; sungsplänen nachgetragen werden sollen, Veränderungen

b. ob insbesondere im Berggebiet auf eine kostspielige Peran kleinen und kleinsten Alpgebäuden, Verlegung von Alp-

fektion, die nicht mehr im Verhältnis zu den privaten und wegen, Aenderungen, weil die Lawine einen kleinen Heuöffentlichen Interessen steht, zu verzichten sei; stall weggefegt hat, und so weiter. Vielerorts besteht keine c. ob die Kostentragung bei der Nachführung der Grund- Strasse. Die Geräte müssen mit dem Helikopter eingeflogen buchvermessung neu zu regeln sei; werden, oder man macht Flugaufnahmen. Die entstandenen d. ob mehr Wettbewerb zu einer Kostensenkung beitragen Kosten sind in keinem Verhältnis zum Wert der zu vermeskönnte. senden Objekte. Dies ist für mich zusätzlich ein Grund, kostengünstigere Vermessungsverfahren zu postulieren. Texte du postulat du 17 mars 1987 Wenn man nach Kosteneinsparungen sucht, stösst man auf

La Confédération a dépensé ces dernières décennies près die monopolartige Stellung der Vermessungsbüros und auf

de 200 millions de francs pour les mensurations cadastrales. die staatlich fixierten und garantierten Honorare. Diese

Jusqu'à ce que le premier plan cadastral complet de la Berufsund Kostenstruktur geht wahrscheinlich auf die Zeit Suisse soit achevé, il faut compter un demi-milliard de zurück, wo der Staat den Anstoss zur Grundbuchvermesfrancs de débours publics et privés. Cette dépense n'a de sung gab, die technischen Anforderungen vorschrieb und sens que si le cadastre est tenu à jour. Or, si on ne parvient den Löwenanteil der Kosten übernahm.

pas à abaisser le coût de la mise à jour, on peut se demander Bei der zukünftigen Nachführung der Vermessung ist die

si elle pourra être menée à bien. Frage eines gewissen Wettbewerbes zu prüfen. Le Conseil fédéral est prié d'examiner les moyens de: Die Ueberweisung meines Postulates wird den Bundesrat

a. trouver une procédure d'établissement du cadastre plus darin unterstützen, sachgemässe Lösungen zu finden. Ich

simple et moins coûteuse; bitte Sie um die Ueberweisung. b. renoncer, en particulier en montagne, à un perfection-

nisme coûteux qui ne répond plus aux intérêts privés ou Bundesrätin Kopp: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat

publics; entgegenzunehmen. c. organiser le financement de la mise à jour du cadastre selon de nouvelles règles; Ueberwiesen - Transmis d. faire intervenir la concurrence économique pour abaisser les frais. Arnold: Die Grundbuchvermessung ist ein technisch gross- #ST# 87.416 artiges Werk. Es ist ein kühnes, ambitiöses Projekt, jeden Zentimeter unseres Landes genau zu vermessen und plan- Postulat Reymond lich darzustellen. Man neigt dazu, von typisch helvetischer Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Perfektion zu sprechen. Wir lassen uns diese auch etwas Konkurs. Anpassung an das neue Eherecht kosten. Mit «Wir» sind der Bund und die Kantone, aber auch die Bodeneigentümer gemeint. Ich schätze in meinem Modification de la loi sur la poursuite schriftlichen Postulat die Kosten der erstmaligen Grundpour dettes et faillite. Introduction buchvermessung auf eine halbe Milliarde Franken. du nouveau régime matrimonial Dem letzten Geschäftsbericht des Bundesrates ist zu entnehmen, dass 96,5 Prozent der Uebersichtspläne erstellt sind und dass bei der Parzellarvermessung noch 23,7 Prozent zu vermessen seien. Das grossartige und kostspielige Werk der Grundbuchver- Wortlaut des Postulates vom 1. Juni 1987

messung verändert sich nun aber jeden Tag wieder. Tagtäg- Das neue Eherecht bringt ziemlich tiefgreifende Aenderun-

lich werden in der ganzen Schweiz Tausende von faktischen gen, was die Betreibung der Ehefrau und des verheirateten Veränderungen an Gebäuden und Grundstückgrenzen vor- Schuldners sowie allgemein die Betreibung zwischen Ehegenommen. Die Verbreiterung einer einzigen Gemeindegatten anbetrifft. strasse kann Dutzende von Eigentumsgrenzen verändern. Dies gilt namentlich für die Abschaffung des Betreibungs- Alle diese Veränderungen - Geometer und Urkundspersoverbots unter Ehegatten und hinsichtlich der Lücke des nen sprechen von «Mutationen» - sollten in den Grundneuen Rechts im Bereich der Betreibung für Mietund buchplänen nachgetragen werden; sonst wird das Vermes- Pachtzinse. sungswerk lückenhaft und entwertet. Um Unklarheiten oder sogar Unsicherheiten auf selten der

Hier, bei der sogenannten Nachführung, knüpft mein Postu- Schuldner und Gläubiger sowie der Betreibungsund Kon-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Arnold Grundbuchvermessung

Postulat Arnold Mensurations cadastrales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.350 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 01.10.1987 - 08:00 Date Data

Seite 513-513 Page Pagina

Ref. No 20 015 915

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