Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-343 KI-generiert

Federal Council Rejects Externalization of Swiss Disaster Relief Corps

Geschäftsnummer VPB 87-343
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council was asked to consider transforming the Swiss Disaster Relief Corps into an independent foundation or granting it greater autonomy within the administration. The Federal Council ultimately decided against externalization, arguing that integration within the administration, specifically under the Directorate for Development Cooperation and Humanitarian Aid, would ensure better coordination, efficiency, and utilization of resources. This decision was made to maintain the corps' effectiveness and its ability to act as a key instrument for humanitarian aid.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 62 VwOG; Federal Council Rejects Externalization of Swiss Disaster Relief Corps: The Federal Council ultimately decided against externalization, arguing that integration within the administration, specifically under the Directorate for Development Cooperation and Humanitarian Aid, would ensure better coordination, efficiency, and utilization of resources. This decision was made to maintain the corps' effectiveness and its ability to act as a key instrument for humanitarian aid.

Schlagwörter

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Entwicklungszusammenarbeit Stiftung externe Mitgliedschaft Zwischenstaatliche Organisation Soforthilfe Durchführungsrichtlinie
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Volltext

Postulat Sager 994 N 19 juin 1987

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Mai 1987 ben. Die Art der Arbeit und das zu rekrutierende freiwillige

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 mai 1987 Personal verlangen nach unbürokratischen Lösungen. Des-

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. halb ist zumindest die Verselbständigung innerhalb des EDA

zu fördern und nicht die Integration in die DEH anzustreben.

Ueberwiesen - Transmis 4. Besser noch wäre die Umwandlung des SKH in eine von

Bund und Schweizerischem Roten Kreuz (SRK) getragenen

Stiftung. Durch die Unabhängigkeit des neuen SKH von der

Verwaltung könnte sein Wirkungsfeld erweitert und seine

Ausbaufähigkeit sichergestellt werden. Insbesondere würde

#ST# 87.343 eine enge Zusammenarbeit mit der LIGA der Rot-Kreuz-

Gesellschaften und dem Internationalen Komitee des Roten

Postulat Sager Kreuzes (IKRK) ermöglicht.

Katastrophenhilfekorps. 5. Den Opfern von Katastrophen und auch dem Ansehen

Verselbständigung unseres Landes dient ein reibungslos funktionierendes SKH

eher, wenn es selbständig und unabhängig arbeiten kann.

Corps pour l'aide en cas de catastrophes. Auch der Einsatz des IKRK wird der Schweiz zugerechnet.

Statut autonome Daher sind die für die Arbeit des SKH günstigsten Rahmen-

bedingungen zu suchen und zu finden. Durch eine Ausglie-

derung und Verselbständigung würde dem Bund Verant-

wortung abgenommen und der Privatinitiative übertragen,

ohne dass die Kontrollmöglichkeiten verloren gingen.

Wortlaut des Postulates vom 16. März 1987 6. Im Interesse des SKH, der Schweiz und der potentiellen

Der Bundesrat wird eingeladen, die Ueberführung des Frei- Katastrophenopfer ist die Ausgliederung des Schweizeri-

willigenkorps für Katastrophenhilfe im Ausland in eine selb- schen Katastrophenhilfekorps aus der Bundesverwaltung zu

ständige Stiftung «Schweizerisches Katastrophenhilfe- befürworten.

korps» des Bundes und des Schweizerischen Roten Kreuzes

(SRK), zumindest aber die verstärkte Verselbständigung Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

innerhalb des EDA, zu prüfen und den eidgenössischen vom 29. April 1987

Räten baldmöglichst Bericht zu erstatten. Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 avril 1987

Das 1971 geschaffene Schweizerische Katastrophenhilfe-

Texte du postulat du 16 mars 1987 korps (SKH) ist das operationelle Instrument des Bundes für

Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité de humanitäre Hilfeleistungen im Ausland.

transférer le Corps de volontaires pour l'aide en cas de Mit Bundesratsentscheid vom 27. August 1986 wurde der

catastrophes à l'étranger à une fondation indépendante Delegierte des Bundesrates für Katastrophenhilfe im Aus-

«Corps suisse pour l'aide en cas de catastrophe», à créer land auf seinen Wunsch von seinem früheren Amt als Vizedi-

conjointement par la Confédération et la Croix-rouge suisse rektor in der DEH und Chef der Abteilung humanitäre Hilfo

(CRS), mais à tout le moins la possibilité de lui donner une (umfassend die nichtoperationelle humanitäre Hilfe des

plus grande autonomie au sein du DFAE, et de présenter le Bundes und die Stabssektionen des SKH) entbunden. Das

plus rapidement possible un rapport aux Chambres fédé- Korps wurde der Direktion für Entwicklungszusammenar-

rales. beit und humanitäre Hilfe administrativ angegliedert und

sein Leiter dem Departementschef direkt unterstellt. Der

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, damalige Bundesratsentscheid war als Uebergangslösung

Ammann-Bern, Aregger, Auer, Basler, Blocher, Bonny, Büh- gedacht und wurde unter dem ausdrücklichen Vorbehalt

ler-Tschappina, Bürer-Walenstadt, Camenzind, Cantieni, gefasst, dass die Lösung bei der Wahl des Nachfolgers von

Cincera, Eggly-Genf, Eisenring, Eng, Eppenberger-Nesslau, Herrn Blaser überprüft werde.

Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Früh, Wenn heute die Frage gestellt wird, in welcher organisatori-

Geissbühler, Giger, Graf, Hari, Hess, Hofmann, Hösli, Hum- schen Struktur das SKH weiterhin tätig sein soll, so sind

bel, Künzi, Landoli, Loretan, Lüchinger, Martignoni, Müller- folgende Gesichtspunkte wichtig:

Scharnachtal, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, - Die Soforthilfe, d.h. rascheste Einsätze des SKH nach

Neuenschwander, Oehler, Ogi, Pfund, Rutishauser, Schny- Erdbeben, Dammbrüchen, usw. mit dem Ziel der Lebensret-

der-Bern, Schwarz, Spalti, Stucky, Uhlmann, Villiger, Wan- tung, der Ueberlebens- und Nothilfemassnahmen, bean-

ner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss, Zwingli (54) sprucht 5 bis 10 Prozent der vom Korps eingesetzten

Finanzmittel. 1984 war kein solcher Einsatz zu verzeichnen,

Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1985 und 1986 je deren zwei (1985 Italien: Dammbruch Val di

1. Die Auseinandersetzung um Kompetenzfragen zwischen Stava, Mexiko: Erdbeben, 1986 Kamerun: Vulkanausbruch,

dem Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH) und El Salvador: Erdbeben).

der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und huma- - Das Schwergewicht der Tätigkeit des SKH liegt bei mittel-

nitäre Hilfe (DEH) im EDA wirft die Frage nach der optimalen fristigen Projekten, bei denen es seine Stärken auch zum

Organisationsform für das SKH auf. Die offensichtlich von Tragen bringen kann: Es ist im Wiederaufbau tätig, baut und

der DEH befürwortete Variante, das SKH zu integrieren, betreibt mechanische Werkstätten zum Unterhalt des Fahr-

erscheint als untaugliche Lösung, zumal sich die Aufgaben- zeugparks von nationalen und internationalen Hilfsorgani-

bereiche sehr stark unterscheiden. sationen, erstellt Lagerhallen für Nahrungsmittelhilfe, stellt

2. Das SKH, geschaffen auf Initiative einer Motion Furgler in internationalen Organisationen Experten, insbesondere

den frühen siebziger Jahren, ist als rasche- und unbürokra- Logistiker, zur Verfügung, baut und betreibt Einrichtungen

tische - Eingreiftruppe zur Hilfeleistung bei und nach Kata- zugunsten von Flüchtlingen usw.

strophen verschiedener Art konzipiert. Daher hat man sie - Diese mittelfristige Tätigkeit findet überwiegend in Län-

bewusst nicht in den Apparat einer einzelnen Direktion dern statt, die Hauptempfänger der nichtoperationellen

eingegliedert und den Chef des SKH dem Bundesrat direkt humanitären Hilfe des Bundes sind (z.B. Aethiopien, Sudan)

unterstellt. Die DEH andererseits hat mittel- bis langfristige oder zu den Schwerpunktländern der Entwicklungszusam-

Aufgaben zu lösen. menarbeit des Bundes zählen (z.B. Mali, Tschad, Madagas-

S.Aus den Erfahrungen der ersten 15 Jahren drängt sich kar, Bangladesch). Partner des SKH sind häufig internatio-

eine Konzeptänderung im Sinne einer stärkeren Einbindung nale Organisationen, die Hauptpartner der nichtoperationel-

des SKH in die Administration in keiner Art und Weise auf - len humanitären Hilfe des Bundes sind (UNHCR, WEP,

im Gegenteil. Das SKH hat sich gerade wegen seiner hohen UNDRO). Berührungsflächen zwischen der SKH-Tätigkeit,

Flexibilität einen international hervorragenden Ruf erwor- nichtoperationeller humanitärer Hilfe des Bundes und

19.Juni 1987 N 995 Postulat Rechsteiner

Entwicklungszusammenarbeit des Bundes gibt es also viele. Entwicklungszusammenarbeit. Der Korpsstab wird auch

Zudem stellen die Freiwilligen ein Potential dar, das auch für nach der neuen Departementsverordnung die Freiwilligen

gewisse Einsätze im Rahmen der Entwicklungszusammen- wie bis anhin direkt und unbürokratisch betreuen, und der

arbeit des Bundes gewinnbringend genutzt werden könnte. Milizcharakter des Korps bleibt unangetastet. Die Aenderun-

Diese Gesichtspunkte zeigen auf, dass das SKH heute als gen der Verordnung über die internationale Entwicklungs-

Instrument der Operationellen humanitären Hilfe des Bun- zusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie die neue

des einen integrierenden Bestandteil der Gesamtpolitik des Departementsverordnung werden auf den Zeitpunkt des

Bundes im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Amtsantritts des neuen Delegierten in Kraft treten.

humanitären Hilfe bildet. Die verschiedenen Instrumente,

über die der Bundesrat verfügt, können dadurch je nach Schriftliche Erklärung des Bundesrates

ihrer spezifischen Stärke so koordiniert werden, dass sie Déclaration écrite du Conseil fédéral

ihre Wirkung gegenseitig ergänzen und verstärken. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Ausgliederung des

Korps aus der Bundesverwaltung keine sinnvolle Lösung Abgelehnt - Rejeté

darstellt. Insbesondere würden Koordination und Effizienz

der Hilfe darunter leiden. Das Korps könnte das bestehende

weltweite Verbindungsnetz des EDA nicht mehr in dem

Masse nutzen wie heute, und sein Leiter könnte nicht mehr

als offizieller bevollmächtigter Delegierter der Schweiz auf- #ST# 87.373

treten. Auch wäre die finanzielle Basis nicht mehr gesichert.

Es ist zudem nicht ersichtlich, inwiefern die Ausgliederung Postulat Rechsteiner

des Korps diesem neue oder gar bessere Möglichkeiten der Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein.

Zusammenarbeit erschliessen kann. Ein Vergleich mit der

Rentenkürzungen

Stellung des IKRK ist insofern nicht möglich, als dieses

aufgrund der Genfer Konventionen als Subjekt des Völker- Frontaliers travaillant au Liechtenstein.

rechts anerkannt ist, eine Stellung, die einer privaten Stif- Rentes AVS/AI

tung SKH abginge.

Gesamthaft gesehen sind deshalb die Rahmenbedingungen

für ein aus der Verwaltung ausgegliedertes SKH als ungün-

stiger zu beurteilen.

Da der Bundesrat nicht beabsichtigt, das SKH aus der Ver- Wortlaut des Postulates vom 19. März 1987

waltung auszugliedern, muss eine effiziente organisatori- Der Bundesrat wird eingeladen, so rasch wie möglich die

sche Lösung für das Korps gefunden werden. Die Direktun- geeigneten Massnahmen zu prüfen, damit die Nachteile für

terstellung unter den Bundesrat in Form einer Stabsstelle Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein mit Wohnsitz in

des Bundesrates (mit administrativer Angliederung an ein der Schweiz bzw. für die bisher und zukünftig betroffenen

Departement) ist nach Auffassung des Bundesrates nicht AHV- und IV-Rentenbezügerinnen beseitigt werden, und den

angebracht, da Stellen mit derart weitgehenden Entscheid- eidgenössischen Räten Bericht zu erstatten und allenfalls

kompetenzen (Linienfunktionen) in die ordentliche Verwal- Antrag zu stellen.

tungsstruktur (Departemente, Aemter) eingegliedert sein

sollten. Texte du postulat du 19 mars 1987

Der Bundesrat kommt zum Schluss, basierend auf den Le Conseil fédéral est invité à examiner le plus tôt possible

Erfahrungen der letzten 15 Jahre, dass die Eingliederung les mesures qui permettraient d'éliminer les désavantages

des Führungsstabes des SKH in die DEH richtig und sinnvoll subis par les frontaliers travaillant au Liechtenstein et domi-

ist und den Grundsätzen eines effizienten Einsatzes der ciliés en Suisse, plus précisément par les femmes bénéfi-

Bundesmittel am besten entspricht. Durch eine erneute ciaires actuelles et futures de rentes AVS/AI, puis de présen-

Zusammenfassung von operationellerund nichtoperationel- ter aux Chambres fédérales un rapport assorti, le cas

ler humanitärer Hilfe in einer Abteilung humanitäre Hilfe, der échéant, de propositions.

der neue Delegierte vorstehen wird, ist die Koordination der

Massnahmen innerhalb der Abteilung Humanitäre Hilfe und Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

mit den operationellen Abteilungen der Entwicklungszu- Bäumlin, Lanz, Mauch, Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Rei-

sammenarbeit gewährleistet. Der Bundesrat hat deshalb mann, Stamm Walter, Uchtenhagen (10)

beschlossen, die Verordnung über die internationale

Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe wie- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

derum voll den Bestimmungen des Verwaltungsorganisa- Ueber 1500 Arbeitnehmer mit Wohnsitz im St. Galler Rhein-

tionsgesetzes und der Aufgabenverordnung anzupassen. Er tal arbeiten als Grenzgänger im Fürstentum Liechtenstein.

trägt damit auch der Kritik der Geschäftsprüfungskommis- Bis vor kurzem konnten sie davon ausgehen, dass sie bei

sion des Ständerates an der heutigen Lösung Rechnung. der AHV und der IV voll versichert seien, nachdem noch das

Der Delegierte für Katastrophenhilfe im Ausland wird in das Merkblatt über die AHV/IV «Ausgabe FL» vom August 1982

Aemterverzeichnis und in die Aemterklassifikation aufge- festgehalten hatte, dass es wegen der gleichartigen Ord-

nommen, so dass der Chef des SKH weiterhin den in der nung der Sozialversicherungseinrichtungen für Schweizer

Oeffentlichkeit bekannten Titel eines «Delegierten» tragen Bürger und liechtensteinische Staatsangehörige praktisch

kann. Auch im grösseren Rahmen der DEH verbleibt dem bedeutungslos sei, ob sie in der Schweiz oder im Fürsten-

Delegierten die notwendige Autonomie für Soforthilfe bei tum Liechtenstein arbeiten oder wohnen. Hier wie dort seien

natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen. Eine Depar- sie unter den gleichen Voraussetzungen versichert, und die

tementsverordnung des EDA nach Artikel 62 VwOG wird Versicherung im einen Land gelte als solche auch im ande-

festlegen, dass der Delegierte für Katastrophenhilfe eine ren, so dass Versicherungslücken nicht entstehen könnten.

klare Aufgabendelegation (selbständige Entscheidung und Kürzlich wurde aufgrund eines in anderem Zusammenhang

Durchführung von Sofortaktionen nach plötzlichen natur- ergangenen EVG-Entscheids offenbar entdeckt, dass

und zivilisationsbedingten Katastrophen) und die notwen- gemäss schweizerischer AHV-Gesetzgebung und dem

dige Finanzkompetenz von 1 Million Franken für solche Sozialversicherungsabkommen mit dem Fürstentum Liech-

Aktionen erhält. Die Departementsverordnung wird weiter tenstein davon ausgegangen werden müsse, nichterwerbs-

die Konsultations- und Informationspflichten regeln. Mittel- tätige Ehefrauen von Arbeitnehmern, die in Liechtenstein

und langfristige Einsätze des Korps in Entwicklungsländern arbeiten, unterstünden der Beitragspflicht für die AHV/IV.

plant der Delegierte für Katastrophenhilfe im Ausland nach Die zuständigen Ausgleichskassen haben nun begonnen,

Absprache mit der zuständigen operationellen Abteilung der bei Ehefrauen von Arbeitnehmern, die im Fürstentum Liech-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Sager Katastrophenhilfekorps. Verselbständigung

Postulat Sager Corps pour l'aide en cas de catastrophes. Statut autonome

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.343

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1987 - 08:00

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Data

Seite 994-995

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