Roundabout Priority Rule Change
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe postulate argues that the standard "yield to the right" rule is unsuitable for roundabouts, proposing instead that vehicles already in the roundabout have priority. This is supported by observations that roundabouts with this priority rule are safer and more efficient, citing examples in Switzerland and abroad where the "right-hand rule" has been partially or wholly superseded. The government acknowledged that implementing a specific international sign for roundabouts, combined with an explicit removal of the right-hand priority, has already led to reduced accident rates. Therefore, the postulate was accepted and deemed fulfilled.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36 Absatz, Art. 36 des Strassenverkehrsgesetzes; Roundabout Priority Rule Change: This is supported by observations that roundabouts with this priority rule are safer and more efficient, citing examples in Switzerland and abroad where the "right-hand rule" has been partially or wholly superseded. The government acknowledged that implementing a specific international sign for roundabouts, combined with an explicit removal of the right-hand priority, has already led to reduced accident rates. Therefore, the postulate was accepted and deemed fulfilled.
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KI-generiertThis article governs the right-of-way, which is the subject of the postulate concerning roundabouts.
Volltext
Postulat Miville 512 1er octobre 1987
#ST# 87.340 kehrsgesetzes. Dieser Artikel regelt den Rechtsvortritt. Nun
ist der Rechtsvortritt für bestimmte Plätze, auf denen sich
Postulat Miville ein Kreiselverkehr durchführen lässt, nicht das richtige. Man
hat in Bern auf dem Burgernzielplatz und in Basel im Gebiet
Vortritt auf Kreisel-Kreuzungen Bundes- und Neuweilerplatz Erfahrungen gesammelt,
Priorité dans les carrefours indem wenigstens bei einem Teil der einführenden Strassen
à sens giratoire 150 m vor der Kreuzung dargetan wird, dass nicht Rechts-
vortritt gilt, sondern dass diejenigen Fahrzeuge, die sich im
Kreisel bewegen, den Vortritt haben. Die Idee stammt aus
Frankreich - man hat mich da mit französischen gesetzli-
chen Unterlagen ausgerüstet -; es geht um das in Frank-
Wortlaut des Postulates vom 11. März 1987 reich bekannte Signal des roten Dreiecks mit den gekrümm-
In der Schweiz hat gemäss Artikel 36 Absatz 2 des Bundes- ten Pfeilen, die den Kreisel anzeigen.
gesetzes über den Strassenverkehrauf Strassenverzweigun- Die Vorteile dieses Verkehrs zeigen sich auf Plätzen, auf
gen das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. denen sich zum Beispiel ein Rondell in der Mitte befindet.
Gemäss Erfahrungen und Darlegungen von Verkehrs-Fach- Man muss in solchen Fällen keine teuren Lichtsignalanla-
leuten bewährt sich diese Regelung nicht für Kreisel-Kno- gen erstellen. Im weiteren wird auf solchen Kreiselkreuzun-
tenpunkte, von denen es in der Schweiz mehrere Dutzend gen unwillkürlich langsam eingefahren, da die Fahrzeuge im
gibt. Diese oft recht unfallgefährdeten Kreuzungen könnten Kreisel den Vortritt haben. Schon allein diese Reduzierung
mit einem Kreiselverkehr, gemäss welchem den im Kreis der Geschwindigkeit führt zu vermehrter Sicherheit. Alle
fahrenden Fahrzeugen der Vortritt zusteht, grössere Sicher- Erfahrungen scheinen darauf hinzuweisen, dass solche
heit bieten. Carrefours à sens giratoire eine grössere Leistungsfähigkeit
In Basel ist das Rechtsvortritt-Prinzip auf dem Neuweiler- aufweisen als lichtsignalgesteuerte Kreuzungen.
platz zum Teil bereits durchbrochen. Auf dem Burgernziel- Während langer Zeit galt die ungehinderte Bevorzugung der
platz in Bern wird seit geraumer Zeit ein Versuch nach der Hauptstrassen als oberstes Ziel im Strassenbau. Nun bewirkt
Regel «Wer sich im Kreisel befindet, hat Vortritt» durchge- der Kreisel das genaue Gegenteil. Der Verkehr auf den
führt. Für den öffentlichen Verkehr kann dabei mit dem einfahrenden Strassen wird stark abgebremst. Damit nimmt
Hinweis «Tram hat Vortritt» die Durchfahrt gewährleistet die Gefahr ab, dass ein Autofahrer auf der Hauptstrasse die
werden. Im Ausland kennt man bereits den Kreisel-Vortritt Nebenstrasse gar nicht beachtet.
für «Carrefours à sens giratoire». Ich glaube, angesichts der neuesten Nachrichten, die mir
Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten, ob zugekommen sind, brauche ich nicht mehr weiter auszuho-
der Kreisel-Vortritt nicht auch in unserer Strassenverkehrs- len. Eindeutige Erfahrungen zeigen auch, dass auf solchen
gesetzgebung vorgeschrieben werden sollte. Kreiselkreuzungen weniger Unfälle stattfinden als im her-
kömmlichen Rechtsvortritt, und so hoffe ich, dass diese Idee
Texte du postulat du 11 mars 1987 bereits auf guten Boden gefallen ist.
En vertu de l'article 36, 2e alinéa de la loi fédérale sur la
circulation routière, le véhicule qui vient de droite a la Bundesrätin Kopp: Ich kann mich meinerseits sehr kurz
priorité aux intersections. Je suis informé des observations fassen.
recueillies par les spécialistes et de leurs éclaircissements, Das Anliegen von Herrn Miville ist tatsächlich berechtigt. Wir
d'où il ressort que cette règle ne donne pas satisfaction dans stellen fest, dass überall dort, wo Kreiselverkehr eingeführt
le cas des carrefours à sens giratoire. Or il existe quelques ist und der Vortritt der von rechts kommenden Fahrzeuge
douzaines d'intersections de ce genre en Suisse, qui repré- aufgehoben ist, die Unfallquote gesenkt werden konnte.
sentent bien souvent un risque-accident non négligeable. Die neue Signalisationsverordnung, die nun das internatio-
En y donnant la priorité aux véhicules engagés, on agirait en nale Zeichen für Kreiselverkehr übernimmt, ist bereits in der
faveur de la sécurité routière. Vernehmlassung. Dieses internationale Zeichen über Krei-
A Baie, le principe de la priorité de droite est d'ores et déjà selverkehr sagt an sich noch nichts aus über die Vortrittsbe-
partiellement abandonné au carrefour de Neuweilerplatz. Au rechtigung, so dass überall dort, wo es aufgestellt wird,
Burgernzielplatz de Berne, il y a assez longtemps que la diese Tafel kombiniert wird mit der Aufhebung des Rechts-
priorité est donnée aux véhicules engagés, cela à titre d'es- vortrittes.
sai. Il suffit d'un panneau «Priorité au tram» pour assurer le In Anbetracht dieser Situation möchte ich Ihnen beantragen,
passage aux véhicules de transport public. A l'étranger, le das Postulat von Herrn Miville zu überweisen und es gleich-
principe préconisé ici est appliqué dans les carrefours à zeitig als erfüllt abzuschreiben.
sens giratoire.
J'invite le Conseil fédéral à examiner l'opportunité d'ancrer Miville: Ich danke Frau Bundesrätin Kopp für diese Auskunft
ce même principe dans la législation sur la circulation und habe nur noch eine Frage: MUSS nicht Artikel 36 des
routière et à présenter un rapport à ce sujet. Strassenverkehrsgesetzes revidiert werden? Genügt eine
solche Signalverordnung?
Miville: Ich war bis vor kurzem der Meinung, Ihnen eine
ausgezeichnete Idee zu unterbreiten. In dieser Meinung Bundesrätin Kopp: Eine solche Signalverordnung genügt,
wurde ich bestärkt durch den Umstand, dass die Idee nicht weil überall dort, wo das Signal «Kreiselverkehr» aufgestellt
von mir stammt, sondern von Basler Automobilistenfach- wird, eben zusätzlich noch der Rechtsvortritt aufgehoben
kreisen. werden muss. Das Kreiselsignal als solches regelt den Vor-
Neuerdings habe ich erfahren, dass die Verwirklichung die- tritt nicht, sondern es ist eine Kombination nötig. Artikel 36,
ser Idee auf dem Wege der gesetzgeberischen Bearbeitung der nur die Aufhebung des Rechtsvortrittes regelt, muss
schon sehr weit fortgeschritten ist. Das hängt vielleicht mit nicht geändert werden.
dem Ablauf zusammen. Diese automobilistischen Kreise von
Basel sind im November des letzten Jahres an mich heran- Präsident: Wird aus der Mitte des Rates das Wort verlangt?
getreten. Bis ich den Vorstoss einreichte, wurde es März - Das ist nicht der Fall. Das Postulat ist damit angenommen
1987, und in der letzten Session konnte er nicht behandelt und abgeschrieben.
werden; er wurde auf heute verschoben. Wir werden nun
hören, dass dem Anliegen weitgehend - ich weiss nicht wie Ueberwiesen und abgeschrieben - Transmis et classé
weit - Rechnung getragen wird.
Entsprechend kurz kann ich mich bei der Begründung
fassen.
Es geht um den Artikel 36 des Schweizerischen Strassenver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Miville Vortritt auf Kreisel-Kreuzungen
Postulat Miville Priorité dans les carrefours à sens giratoire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.340
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 512-512
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Ref. No 20 015 914
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