Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-340 KI-generiert

Roundabout Priority Rule Change

Geschäftsnummer VPB 87-340
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The postulate argues that the standard "yield to the right" rule is unsuitable for roundabouts, proposing instead that vehicles already in the roundabout have priority. This is supported by observations that roundabouts with this priority rule are safer and more efficient, citing examples in Switzerland and abroad where the "right-hand rule" has been partially or wholly superseded. The government acknowledged that implementing a specific international sign for roundabouts, combined with an explicit removal of the right-hand priority, has already led to reduced accident rates. Therefore, the postulate was accepted and deemed fulfilled.

Legislator-Regeste

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Art. 36 Absatz, Art. 36 des Strassenverkehrsgesetzes; Roundabout Priority Rule Change: This is supported by observations that roundabouts with this priority rule are safer and more efficient, citing examples in Switzerland and abroad where the "right-hand rule" has been partially or wholly superseded. The government acknowledged that implementing a specific international sign for roundabouts, combined with an explicit removal of the right-hand priority, has already led to reduced accident rates. Therefore, the postulate was accepted and deemed fulfilled.

Schlagwörter

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Kollision im Kreisverkehr Wegrecht Strassenverkehrsrecht gefährliches Überholen Strassenabstand Bagatellunfall

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 36 Absatz
En vertu de l'article 36, 2e alinéa de la loi fédérale sur la
Art. 36 des Strassenverkehrsgesetzes
This article governs the right-of-way, which is the subject of the postulate concerning roundabouts.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 36 des Strassenverkehrsgesetzes

This article governs the right-of-way, which is the subject of the postulate concerning roundabouts.

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Volltext

Postulat Miville 512 1er octobre 1987

#ST# 87.340 kehrsgesetzes. Dieser Artikel regelt den Rechtsvortritt. Nun

ist der Rechtsvortritt für bestimmte Plätze, auf denen sich

Postulat Miville ein Kreiselverkehr durchführen lässt, nicht das richtige. Man

hat in Bern auf dem Burgernzielplatz und in Basel im Gebiet

Vortritt auf Kreisel-Kreuzungen Bundes- und Neuweilerplatz Erfahrungen gesammelt,

Priorité dans les carrefours indem wenigstens bei einem Teil der einführenden Strassen

à sens giratoire 150 m vor der Kreuzung dargetan wird, dass nicht Rechts-

vortritt gilt, sondern dass diejenigen Fahrzeuge, die sich im

Kreisel bewegen, den Vortritt haben. Die Idee stammt aus

Frankreich - man hat mich da mit französischen gesetzli-

chen Unterlagen ausgerüstet -; es geht um das in Frank-

Wortlaut des Postulates vom 11. März 1987 reich bekannte Signal des roten Dreiecks mit den gekrümm-

In der Schweiz hat gemäss Artikel 36 Absatz 2 des Bundes- ten Pfeilen, die den Kreisel anzeigen.

gesetzes über den Strassenverkehrauf Strassenverzweigun- Die Vorteile dieses Verkehrs zeigen sich auf Plätzen, auf

gen das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. denen sich zum Beispiel ein Rondell in der Mitte befindet.

Gemäss Erfahrungen und Darlegungen von Verkehrs-Fach- Man muss in solchen Fällen keine teuren Lichtsignalanla-

leuten bewährt sich diese Regelung nicht für Kreisel-Kno- gen erstellen. Im weiteren wird auf solchen Kreiselkreuzun-

tenpunkte, von denen es in der Schweiz mehrere Dutzend gen unwillkürlich langsam eingefahren, da die Fahrzeuge im

gibt. Diese oft recht unfallgefährdeten Kreuzungen könnten Kreisel den Vortritt haben. Schon allein diese Reduzierung

mit einem Kreiselverkehr, gemäss welchem den im Kreis der Geschwindigkeit führt zu vermehrter Sicherheit. Alle

fahrenden Fahrzeugen der Vortritt zusteht, grössere Sicher- Erfahrungen scheinen darauf hinzuweisen, dass solche

heit bieten. Carrefours à sens giratoire eine grössere Leistungsfähigkeit

In Basel ist das Rechtsvortritt-Prinzip auf dem Neuweiler- aufweisen als lichtsignalgesteuerte Kreuzungen.

platz zum Teil bereits durchbrochen. Auf dem Burgernziel- Während langer Zeit galt die ungehinderte Bevorzugung der

platz in Bern wird seit geraumer Zeit ein Versuch nach der Hauptstrassen als oberstes Ziel im Strassenbau. Nun bewirkt

Regel «Wer sich im Kreisel befindet, hat Vortritt» durchge- der Kreisel das genaue Gegenteil. Der Verkehr auf den

führt. Für den öffentlichen Verkehr kann dabei mit dem einfahrenden Strassen wird stark abgebremst. Damit nimmt

Hinweis «Tram hat Vortritt» die Durchfahrt gewährleistet die Gefahr ab, dass ein Autofahrer auf der Hauptstrasse die

werden. Im Ausland kennt man bereits den Kreisel-Vortritt Nebenstrasse gar nicht beachtet.

für «Carrefours à sens giratoire». Ich glaube, angesichts der neuesten Nachrichten, die mir

Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten, ob zugekommen sind, brauche ich nicht mehr weiter auszuho-

der Kreisel-Vortritt nicht auch in unserer Strassenverkehrs- len. Eindeutige Erfahrungen zeigen auch, dass auf solchen

gesetzgebung vorgeschrieben werden sollte. Kreiselkreuzungen weniger Unfälle stattfinden als im her-

kömmlichen Rechtsvortritt, und so hoffe ich, dass diese Idee

Texte du postulat du 11 mars 1987 bereits auf guten Boden gefallen ist.

En vertu de l'article 36, 2e alinéa de la loi fédérale sur la

circulation routière, le véhicule qui vient de droite a la Bundesrätin Kopp: Ich kann mich meinerseits sehr kurz

priorité aux intersections. Je suis informé des observations fassen.

recueillies par les spécialistes et de leurs éclaircissements, Das Anliegen von Herrn Miville ist tatsächlich berechtigt. Wir

d'où il ressort que cette règle ne donne pas satisfaction dans stellen fest, dass überall dort, wo Kreiselverkehr eingeführt

le cas des carrefours à sens giratoire. Or il existe quelques ist und der Vortritt der von rechts kommenden Fahrzeuge

douzaines d'intersections de ce genre en Suisse, qui repré- aufgehoben ist, die Unfallquote gesenkt werden konnte.

sentent bien souvent un risque-accident non négligeable. Die neue Signalisationsverordnung, die nun das internatio-

En y donnant la priorité aux véhicules engagés, on agirait en nale Zeichen für Kreiselverkehr übernimmt, ist bereits in der

faveur de la sécurité routière. Vernehmlassung. Dieses internationale Zeichen über Krei-

A Baie, le principe de la priorité de droite est d'ores et déjà selverkehr sagt an sich noch nichts aus über die Vortrittsbe-

partiellement abandonné au carrefour de Neuweilerplatz. Au rechtigung, so dass überall dort, wo es aufgestellt wird,

Burgernzielplatz de Berne, il y a assez longtemps que la diese Tafel kombiniert wird mit der Aufhebung des Rechts-

priorité est donnée aux véhicules engagés, cela à titre d'es- vortrittes.

sai. Il suffit d'un panneau «Priorité au tram» pour assurer le In Anbetracht dieser Situation möchte ich Ihnen beantragen,

passage aux véhicules de transport public. A l'étranger, le das Postulat von Herrn Miville zu überweisen und es gleich-

principe préconisé ici est appliqué dans les carrefours à zeitig als erfüllt abzuschreiben.

sens giratoire.

J'invite le Conseil fédéral à examiner l'opportunité d'ancrer Miville: Ich danke Frau Bundesrätin Kopp für diese Auskunft

ce même principe dans la législation sur la circulation und habe nur noch eine Frage: MUSS nicht Artikel 36 des

routière et à présenter un rapport à ce sujet. Strassenverkehrsgesetzes revidiert werden? Genügt eine

solche Signalverordnung?

Miville: Ich war bis vor kurzem der Meinung, Ihnen eine

ausgezeichnete Idee zu unterbreiten. In dieser Meinung Bundesrätin Kopp: Eine solche Signalverordnung genügt,

wurde ich bestärkt durch den Umstand, dass die Idee nicht weil überall dort, wo das Signal «Kreiselverkehr» aufgestellt

von mir stammt, sondern von Basler Automobilistenfach- wird, eben zusätzlich noch der Rechtsvortritt aufgehoben

kreisen. werden muss. Das Kreiselsignal als solches regelt den Vor-

Neuerdings habe ich erfahren, dass die Verwirklichung die- tritt nicht, sondern es ist eine Kombination nötig. Artikel 36,

ser Idee auf dem Wege der gesetzgeberischen Bearbeitung der nur die Aufhebung des Rechtsvortrittes regelt, muss

schon sehr weit fortgeschritten ist. Das hängt vielleicht mit nicht geändert werden.

dem Ablauf zusammen. Diese automobilistischen Kreise von

Basel sind im November des letzten Jahres an mich heran- Präsident: Wird aus der Mitte des Rates das Wort verlangt?

getreten. Bis ich den Vorstoss einreichte, wurde es März - Das ist nicht der Fall. Das Postulat ist damit angenommen

1987, und in der letzten Session konnte er nicht behandelt und abgeschrieben.

werden; er wurde auf heute verschoben. Wir werden nun

hören, dass dem Anliegen weitgehend - ich weiss nicht wie Ueberwiesen und abgeschrieben - Transmis et classé

weit - Rechnung getragen wird.

Entsprechend kurz kann ich mich bei der Begründung

fassen.

Es geht um den Artikel 36 des Schweizerischen Strassenver-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Miville Vortritt auf Kreisel-Kreuzungen

Postulat Miville Priorité dans les carrefours à sens giratoire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.340

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 01.10.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 512-512

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Ref. No 20 015 914

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