Postponement of TV Advertising Increase Pending RTVG Act
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion requesting an increase in television advertising time and the introduction of Sunday advertising. The court acknowledged the economic arguments for increased advertising, noting the growth in advertising revenue and the fact that many European countries allow Sunday advertising. However, the court ultimately decided to convert the motion into a postulate, meaning it would be further considered rather than immediately implemented. This decision was influenced by the ongoing parliamentary deliberations on a new Radio and Television Act (RTVG), which would comprehensively address media regulations, including advertising. The court also highlighted the need to consider the impact of increased advertising on other media, particularly the press, and the potential for foreign broadcasters to capitalize on any restrictions within Switzerland. Therefore, a deferral to await the outcome of the RTVG discussions was deemed appropriate.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 24 Absatz, Art. 55bis Abs. 4 BV; Postponement of TV Advertising Increase Pending RTVG Act: wicklungen dringend notwendig, dass die Werbezeiten im tung des RTVG in den eidgenössischen Räten abzuwarten.
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KI-generiertVolltext
16. Dezember 1988 N 1913 Motion Schmidhalter
bebeschränkung im Fernsehen profitieren. Bei einem über die Fernsehwerbung und im speziellen auf Erhöhung
Wachstum der jährlichen Netto-Werbeumsätze von weit der Werbezeit jeweils das Resultat eines Kompromisses.
ubero Prozent seit 1982 sind Befürchtungen, es würden der Sollte es sich aber zeigen, dass dieser Interessenausgleich
wichtigen Tagespresse Mittel in unzumutbarem Mass entzo- innerhalb der AGW künftig nicht mehr möglich ist, würde
gen, unbegründet. eine neue Situation entstehen. In diesem Falle ist nicht
Bezüglich Sonntagswerbung ist darauf hinzuweisen, dass auszuschliessen, dass der Bundesrat eine Erhöhung der
sie mit Ausnahme von ARD und ZDF praktisch alle westeuro- Werbezeit am Schweizer Fernsehen beispielsweise auch auf
päischen Länder erlauben, und sie folglich auch in die Ersuchen eines oder mehrerer Aktionäre der AGW in Erwä-
Schweiz eingestrahlt wird. Es fällt daher schwer einzu- gung ziehen könnte.
sehen, weshalb in Sonntagszeitungen, auf Plakatwänden, in Es ist indessen mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass im
Schaufenstern, an Sportveranstaltungen, die auch am Fern- Entwurf für ein Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
sehen übertragen werden, am Sonntag geworben werden (RTVG), der dem Parlament zur Beratung zugeleitet wurde,
darf und bei den elektronischen Medien nicht. auch die Möglichkeit der Zulassung von weiteren, werbe-
4. Die ausländische Konkurrenz finanzierten Fernsehveranstaltern vorgesehen ist. Es ist
Wenn wir bei uns in der Schweiz nicht mehr Werbezeit zur nicht auszuschliessen, dass durch die in der Motion ver-
Verfügung stellen, werden noch mehr einheimische und langte beträchtliche Erhöhung der Werbezeit beim Schwei-
besonders internationale Firmen mit Tochtergesellschaften zer Fernsehen die Chancen allfälliger weiterer Veranstalter
in der Schweiz einen immer grösseren Anteil der Werbung von vornherein stark kompromittiert würden. Der Bundesrat
via ausländische Sender (Satelliten und andere) und erst vertritt deshalb die Auffassung, dass zuerst die Beratung des
noch mit weniger Restriktionen in unser Land einstrahlen RTVG in den Räten abgewartet werden muss. Dies schliesst
lassen. Dadurch könnte auch sukzessive die Spotproduk- aber eine vorgezogene, massvolle Erhöhung der Werbezeit
tion vermehrt ins Ausland abwandern. Eine solche Situation bei der SRG nicht aus.
können wir uns nicht wünschen. Die Einführung der Sonntagswerbung beim Schweizer Fern-
5. Die Motion im Lichte des in Kommissions-Beratung ste- sehen scheint dem Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht
henden Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angebracht zu sein. Bekanntlich schliesst der vom Parla-
Ein Inkrafttreten des RTVG wird vor 1991 - auch ohne ment am 18. Dezember 1987 verabschiedete Bundesbe-
Referendum - kaum möglich sein. Es ist darum für die SRG, schluss über den Satellitenrundfunk in Artikel 24 Absatz 2
die werbetreibende Wirtschaft, für das Image der Werbung, Buchstabe c den Sonntag als Werbetag aus. Es ist deshalb
aber auch im Hinblick auf fehlgeleitete Medienmarktent- in diesem Punkt in besonderem Masse angezeigt, die Bera-
wicklungen dringend notwendig, dass die Werbezeiten im tung des RTVG in den eidgenössischen Räten abzuwarten.
Fernsehen im verlangten Sinn umgehend erhöht werden.
Nachdem der Entwurf zum RTVG die Sonntagswerbung Schriftliche Erklärung des Bundesrates
richtigerweise nicht verbietet, ist sie jetzt im Sinn der Motion Déclaration écrite du Conseil fédéral
ausdrücklich zu gewähren, wobei an bestimmten Feiertagen Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
(Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Heiligabend und wandeln.
Weihnachten) darauf zu verzichten ist.
6. Die Motion im Lichte der neuesten Entwicklung
Für das Projekt «European Business Channel AG» (VR-Präs. Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Postulat
Leo Schürmann), das vom Bundesrat bereits am 11. Mai entgegenzunehmen. Die Ueberweisung als Postulat wird
1988 konzessioniert wurde, sind schon 8 Werbeminuten pro von Frau Morf bekämpft. Damit ist Diskussion beschlossen.
Sendestunde bewilligt worden. Dies entspricht 13,3 Prozent Die Diskussion wird verschoben.
der Sendestunden. Die Motion verlangt mit 1/3 mehr Werbe-
zeit sowie der Sonntagswerbung eine Steigerung von 2,7 Verschoben - Renvoyé
auf 3,8 Prozent Werbung pro Sendestunde für die SRG. Ein
Grund mehr, der Motion zu entsprechen!
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates #ST# 87.322
vom 19. Oktober 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 octobre 1988 Motion Schmidhalter
Die tägliche Gesamtdauer der Werbesendungen wurde letzt-
mals am 22. Oktober 1985 um drei Minuten erhöht. Sie Kombinierter Verkehr.
beträgt seither im Jahresdurchschnitt für jede Fernsehpro- Ausbau der Lötschberg- und Simplonlinie
grammkette 23 Minuten. Der Bundesrat entsprach damit Trafic combiné. Aménagement des lignes
einem Begehren der AG für das Werbefernsehen (AGW) vom du Loetschberg et du Simplon
30. April 1985.
Die letztmalige Erhöhung der Werbezeit am Schweizer Fern-
sehen erfolgte, wie in allen vorhergegangenen Fällen,
gestützt auf ein Gesuch der AGW. Dies hat seinen guten
Grund. Die im Radio- und Fernsehartikel der Bundesverfas-
sung verlangte Rücksichtnahme auf andere Medien und Wortlaut der Motion vom 5. März 1987
insbesondere auf die Presse (Art. 55bis Abs. 4 BV) ist gerade Der Bundesrat wird eingeladen, auf den bestehenden Tran-
bei der Festlegung der Werbezeit am Fernsehen zu prakti- sit-Eisenbahnlinien Basel-Lötschberg-Simplon-ltalien und
zieren. Die betroffenen Medien und ihre Verbände sind in Vallorbe (Genf)-Simplon-ltalien den Ausbau für die Umla-
geeigneter Weise einzubeziehen. gerung des Strassen-Güterverkehrs auf die Bahn, vor-
Diese Idee wurde in der AGW gewissermassen institutionali- nehmlich im Transitaufkommen mit Verladehöhen bis zu
siert. Wie die Schweizerische Radio- und Fernsehgesell- 4 Metern, sofort an die Hand zu nehmen.
schaft (SRG) halten auch die Zeitungs- und Zeitschriftenver-
leger über ihre Fernseh-Holding AG 40 Prozent des Aktien- Texte de la motion du 5 mars 1987
kapitals der AGW. Die restlichen 20 Prozent verteilen sich Le Conseil fédéral est prié de prendre immédiatement en
auf den Schweizerischen Gewerbeverband, den Schweizeri- main l'aménagement des lignes de transit existantes Bâle-
schen Bauernverband, den Verband Schweizer Journali- -Loetschberg-Simplon-ltalie et Vallorbe (Genève)-Sim-
sten, den Vorort, die PROMARCA und den Schweizerischen plon-ltalie, aménagement devant permettre le transfert du
Inserentenverband. Aufgrund dieser Zusammensetzung bil- trafic routier des marchandises vers le rail en augmentant
deten Forderungen der AGW auf Aenderung der Weisungen notamment le gabarit à 4 mètres pour le transit.
46-N
Motion Schmidhalter 1914 N 16 décembre 1988
Mitunterzeichner- Cosignataires: Aubry, Bircher, Blunschy, Die bestmöglichsten Bedingungen
Borei, Brélaz, Cantieni, de Chastonay, Chopard, Columberg, Das führt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Couchepin, Darbellay, Deneys, Dirren, Dubois, Dünki, a. der Umstieg des Strassenverkehrs, vor allem des; Lastwa-
Dupont, Etique, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Humbel, genverkehrs, von der Strasse auf die Bahn ist notwendig
Iten, Jaggi, Jung, Keller, Kühne, Longet, Maître-Genève, und dringend;
Martin, Massy, Müller-Scharnachtal, Nussbaumer, Ogi, b. hierfür müssen die bestmöglichsten Bedingungen
Perey, Pidoux, Rebeaud, Risi-Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, geschaffen werden, die bestehen in nachfolgenden Voraus-
Ruffy, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Schärli, Schnyder- setzungen:
Bern, Seiler, Stamm Judith, Steinegger, Uchtenhagen, Van- - genügend grosse Raumprofile mit minimaler Verladehöhe
nay, Wellauer, Wick, Ziegler (53) von 4 m;
- kurze Transportzeiten;
-gut ausgebaute Terminals (Umschlagplätze);
- moderne Telekommunikation;
Schriftliche Begründung - Développement par écrit - langfristig normierte Behälter;
Es ist eine dringende Notwendigkeit, aus Gründen des - möglichst bequeme Mitfahrt der Lastwagenführer und Be-
Umweltschutzes und aus Gründen der allzu grossen Dichte gleitpersonen;
des Verkehrs, den Strassengüterverkehr auf die Bahn zu - und das alles zu Konkurrenzpreisen mit dem Stnassenver-
bringen. Das Parlament hat darüber zu wiederholten Malen kehr.
diskutiert, beispielsweise bei der Behandlung der Motion Diese Voraussetzungen können aufgrund des Ist-Zustandes
von Ständerat Muheim, die eine Entlastung der Gotthard- auf der heutigen Lötschberg-Simplonlinie eher erreicht wer-
route vom Schwerverkehr verlangt und die bis zu einer den als auf der Gotthardlinie.
Sperrung dieses Verkehrsstranges für den Lastwagenver- In fünf bis sechs Jahren
kehr als internationale Verbindung gehen wollte. Auch bei Mit der Verwirklichung von «Bahn 2000» wird die Strecke
der Behandlung der KVP (Koordinierte Verkehrspolitik) und Basel-Bern für den anfallenden Güterverkehr wie auch für
des Projektes «Bahn 2000» vertrat das Parlament diese den kombinierten Verkehr bestens ausgerüstet. Der sich im
Ansicht. Die Sperrung einer Strassenroute brächte aber Bau befindliche Doppelspurausbau der BLS berücksichtigt
nichts, höchstens die Verlagerung auf eine andere Strecke, bereits Verladehöhen von 4 m, und die Transportkapazität
die dann wiederum mit gleichen Begehren an den Bund dieser Linie wird verdoppelt. Im bestehenden zweispurigen
herantreten müsste. Lötschbergtunnel zwischen Goppenstein und Kandersteg
Der Güterverkehr auf der Bahn ist in letzter Zeit rückläufig. müsste das Geleise allerdings tiefergelegt werden. Gleich-
Der Verlust an transportierten Gütertonnen ist auf der zeitig könnte aber bei dieser Gelegenheit eine durchge-
Lötschberg-Simplonlinie am grössten. Der Simplon verlor hende Betonsohle und eventuell die in Diskussion stehende
im Zeitraum von 1980 bis 1986 etwa 30 Prozent seines Starkstromleitung der SBB neu in den Tunnol verlegt
Güterverkehrs. Dieser Tonnageschwund könnte zu einem werden.
Teil durch Huckepack- und Containerverkehr kompensiert Im bestehenden zweiröhrigen Simplontunnel zwischen Brfg
werden. und Iselle wird momentan das Geleise tiefer gelesgt. Diese
Wir brauchen Alternativen, und diese bestehen im Angebot Tieferlegung sollte sofort umgestellt werden, da sich bei der
eines vollwertigen kombinierten Verkehrs mittels Container in Arbeit befindlichen Ausführung die Raumprofile unver-
und Huckepack. Unter vollwertig verstehe ich die Möglich- ständlicherweise mit einer Verladehöhe von 3.70 n begnü-
keit einer rollenden Autobahn auf der Schiene mit Lastwa- gen. Es sind aber mindestens 4 m zu erreichen.
gen, Sattelaufliegern und Wechselbehältern ohne Beschrän- Am schnellsten könnte eventuell auch eine Umletung die-
kung. Bekanntlich nimmt die Schweiz heute nur Lastwagen ses Verkehrs über die Jurafuss- und über die Simplontallinie
auf, deren Höchstgewicht nicht über 28 Tonnen geht. In realisiert werden. Bei den doppelspurigen Tunnels könnte
allen Nachbarstaaten aber sind 38 Tonnen zulässig. Ausser- man mit der durchgehenden Absenkung des Geleises in
dem kennen wir das Nachtfahrverbot. Es hätte wenig Sinn, einer Röhre beginnen.
diese Beschränkungen aufzuheben. Das läge nicht auf der Spätestens 1989 wird der neue Verladebahnhof Domodos-
Linie eines besseren Umweltschutzes. Wir müssen uns in sola II in Betrieb genommen. Hier kann bei einigsrmassen
Sachen Container- und Huckepackverkehr so organisieren, genügend Voraussicht ein Terminal für den kombinierten
dass der Lastwagenverkehr an der Grenze mit dem nötigen Verkehr verwirklicht werden. Aber auch die Terminalfrage
Volumen und zu Marktpreisen auf die Bahn verladen werden im Räume Mailand muss weiter bearbeitet werden. Die not-
kann. wendigen Anpassungen auf der Strecke Iselle-Domodos-
Wie sieht es heute auf diesem Gebiete aus? sola sind mit den italienischen Staatsbahnen zu koordi-
Im Leistungsauftrag 1987 an die Bahn wird der Gotthardlinie nieren.
gegenüber den anderen Bahnstrecken Lötschberg-Sim- Sofern die obengenannten Massnahmen gut koordiniert
plon/Vallorbe-Brig-Simplon in Sachen Huckepack- und werden, sollte es möglich sein, in fünf bis sechs Jahren in
Containerverkehr Vorrang eingeräumt. Vorläufige Defizite erster Dringlichkeit auf der Lötschberg-Simplonlinie den
fallen unter die Abgeltungspflicht des Bundes. Die anderen Transitverkehr auf die Bahn zu verlagern. Das will nicht
Linien werden nicht berücksichtigt. heissen, dass nicht auch eine gleiche Lösung am Gotthard
In Tat und Wahrheit klappt aber der diesbezügliche Verkehr angestrebt werden soll. Am Lötschberg geht es aber schnel-
gar nicht. Es ist nicht allgemein bekannt, dass die SBB den ler. Auf alle Fälle: Die Zeit drängt. Wir sind daran, den
Huckepack nicht selber betreiben, sondern die private Firma internationalen Güterverkehr ändern zu überlasten, wenn
Hupac in Chiasso mit dieser Sache betraut ist. Zwar sind die wir uns nicht besser rühren.
SBB zu 30 Prozent an dieser Firma beteiligt. Scheinbar sind Es besteht die Möglichkeit, die notwendigen Investitionen
aber zuweilen nicht einmal die Spediteure über diesen über Treibstoffzollgelder zu finanzieren. Zusätzlich können
Umstand orientiert, und die Preise sind nicht der Konkur- günstige Tarife und Geleiseanschlüsse ebenfalls über die-
renz angepasst, so dass die rollende Autobahn mit ganzen sen Finanzierungsmodus erbracht werden.
Lastwagen, Wechselbehältern, Sattelauf l iegern auf Zugswa- Diese Motion liegt übrigens ganz auf der Linie des Luftrein-
gen nur sehr mühsam funktioniert. Allerdings steht in Aus- halte-Konzeptes, das der Rat in dieser Session diskutiert. So
sicht, dass der Huckepackverkehr mit dem Betrieb der gesehen, wird ihre Dringlichkeit noch erhöht.
neuen Alpentransversale besser zu Rande kommt. Aber kön-
nen wir in dieser Hinsicht 25 Jahre warten? Hinzu kommt, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
dass auch die Gotthardstrecke ohne Ausbau der Linie bis zu vom 23. November 1988
30 Prozent des anfallenden Lastwagenverkehrs nicht an- Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988
nehmen kann. Das jetzige höchstmögliche Profil geht nicht Das schweizerische Transitkonzept geht von der Zielsetzung
über 3.70 m hinaus. Gefragt sind aber mindestens 4 m. aus, den Gütertransit nach Möglichkeit von unseren Stras-
16. Dezember 1988 N 1915 Motion Scheidegger
sen fernzuhalten und im kombinierten Verkehr auf der #ST# 88.304
Schiene durch unser Land zu führen. Im Hinblick auf die
Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft über Motion Scheidegger
den Transitverkehr wurden die SBB und die BLS beauftragt
darzulegen, welche Angebotsverbesserungen im Hucke- Agglomerationsverkehrspolitik
packverkehr bis zur Inbetriebnahme einer neuen Eisenbahn- Trafic dans les agglomérations
Alpentransversale noch möglich sind. Gegenstand der
Untersuchungen ist auch die Schaffung eines Vier-Meter-
Huckepackkorridors, damit alle Strassenfahrzeuge mit den
in der EG üblichen Abmessungen zum Transport angenom-
men werden können. Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988
Eine erste Beurteilung der Untersuchungen zeigt, dass ein Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten
Vier-Meter-Huckepackkorridor grundsätzlich sowohl auf der eine Vorlage zu unterbreiten, wonach den Kantonen genü-
Gotthard- als auch auf der Lötschberg/Simplon-Achse und gend Treibstoffzollerträge zuzuweisen sind, dass namhafte
auf der Umfahrungsroute via Jura-Südfuss-Lausanne-St- Beiträge auch an den Bau und Unterhalt von Gemeinde-
Maurice-Brig realisierbar ist. strassen geleistet werden können. Im weiteren sollen im
Die Gotthardbahn weist heute zwar von den schweizeri- Regionalverkehr, und dabei insbesondere auch im Agglo-
schen Transitachsen das günstigste Lichtraumprofil auf. merationsverkehr, alle öffentlichen Transportunternehmun-
Dessen Ausweitung für den Huckepacktransport von 4 m gen, die gleichartige Leistungen erbringen, seitens des Bun-
hohen Strassenfahrzeugen wäre aber mit grossen bautech- des gleichbehandelt werden.
nischen und bahnbetrieblichen Schwierigkeiten verbunden.
Sie wäre auch erst nach langer Bauzeit mit entsprechend Texte de la motion du 29 février 1988
hohem Aufwand möglich. Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres
Für einen Vier-Meter-Huckepackkorridor stehen damit die fédérales un projet prévoyant qu'une part suffisante des
Linienführung durch den Lötschberg und die Umfahrungs- recettes obtenues par la perception des droits de douane
route via St. Maurice im Vordergrund. Die Umfahrungsroute sur les carburants soit versée aux cantons, afin de permettre
erfordert im Vergleich zu jener durch den Lötschberg einen de subventionner convenablement la construction et l'entre-
geringeren Bauaufwand für die Profilausweitung. Die Fahr- tien des routes communales aussi.
zeit der Huckepackzüge wäre aber erheblich länger. En outre, toutes les entreprises assurant les transports
Bei beiden Varianten müssen die Verlade- und Entladeanla- publics sur le plan régional, dans les agglomérations notam-
gen wegen der zu engen Tunnel auf der Simplon-Südrampe ment, doivent être traitées de façon identique par la Confé-
in Iselle gebaut werden. Auf der italienischen Strecke zwi- dération si elles offrent des prestations équivalentes.
schen Iselle und Domodossola könnten im Huckepackver-
kehr nur 3.50 m hohe Strassenfahrzeuge zugelassen Mitunterzeichner - Cosignataires: Butti ker, Cevey, Eggen-
werden. berg-Thun, Fehr, Frey Claude, Kohler, Loretan, Martin Paul-
Die technisch-betrieblichen Abklärungen für einen Vier- René, Perey, Petitpierre, Pidoux, Savary-Vaud, Segond,
Meter-Huckepackkorridor sind noch nicht abgeschlossen. Wanner i (14)
Auf internationaler Ebene ist auch die Frage zu klären, ob
ein solches Angebot von den Nachbarländern angenommen Schriftliche Begründung - Développement par écrit
wird. Vor allem Italien ist da angesprochen, da der Hucke- Erstmals in der Geschichte der schweizerischen Verkehrs-
pack-Terminal Iselle auf seinem Territorium zu stehen käme. politik dürfte es vorgekommen sein, dass sich Vertreter des
Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen für einen Bundes, des Kantons, der Region und der Kernstadt zusam-
Vier-Meter-Huckepackkorridor zwischen unserer Nord- mengefunden haben, um Lösungsmöglichkeiten für eines
grenze und Italien so rasch als möglich bereitstellen. der grössten Sorgenkinder unseres Landes - den Agglome-
Die vom Motionär geforderte Huckepackverbindung Vallor- rationsverkehr - zu erarbeiten. Dies geschah unter Beach-
be(Genf)-Simplon-ltalien hält er aber nicht für zweckmäs- tung der Anliegen einer Gesamtverkehrspolitik und dabei
sig. Aus diesen Regionen besteht kaum Nachfrage für den speziell jener des Regionalverkehrs:
Bahntransport von Strassenfahrzeugen, da für den Verkehr Die Agglomerationsverkehrsstudie Bern (eine Pilotstudie
zwischen Frankreich und Italien zwei direkte Autobahnen zur Verkehrspolitik in den Agglomerationen) wurde der Oef-
(Mont Blanc und Fréjus) zur Verfügung stehen. fentlichkeitam 15. Januar 1988 vorgestellt. Der Bericht zeigt
Abschliessend kann folgendes festgehalten werden: einmal mehr deutlich, dass Lösungen des Agglomerations-
Der Bundesrat ist mit der Zielrichtung der Motion, im Nord- verkehrs nicht nur von den Agglomerationen selbst getrof-
Süd-Verkehr für den Huckepacktransport von 4 m hohen fen werden können. Es braucht Neuregelungen dieses Pro-
Strassenfahrzeugen einen Korridor zu schaffen, grundsätz- blems mit massgeblicher Mithilfe des Bundes, die aber auch
lich einverstanden. Er kann die Motion aber wegen ihrer den im ländlichen Raum gelegenen Städten und ihrem
konkreten Begehren nicht annehmen. Für einen Entscheid Hinterland zugute kommen. Dabei soll der öffentliche Ver-
sind noch weitere Abklärungen nötig. Der Bundesrat muss kehr unabhängig von der Art der Transportunternehmung
sich, namentlich auch für die Gespräche auf internationaler unterstützt werden. Im weiteren sollen die auf Gemeinde-
Ebene, den nötigen Handlungsspielraum wahren. Er bean- strassen «erwirtschafteten» Treibstoffzollerträge diesen
tragt deshalb Umwandlung der Motion in ein Postulat. Strassen in vermehrtem Masse zugeführt werden. In den
Agglomerationen erwachsen dem Bund Treibstoffzoller-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates träge, die weit über das hinausgehen, was er selbst für
Déclaration écrite du Conseil fédéral Strassen ausgibt.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat vom 9. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1988
1. Die Motion beinhaltet zwei verschiedene Forderungen,
welche in der Folge separat behandelt werden:
Einerseits wird der Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zu
unterbreiten, wonach den Kantonen genügend Treibstoff-
zollerträge zuzuweisen seien, damit diese namhafte Bei-
träge an den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen
leisten können.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schmidhalter Kombinierter Verkehr. Ausbau der Lötschberg- und Simplonlinie
Motion Schmidhalter Trafic combiné. Aménagement des lignes du Loetschberg et du
Simplon
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.322
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
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Seite 1913-1915
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