Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
87.261 • VB CH 87.261 KI-generiert

Parliament Lacks Jurisdiction Over Referendum Appeal Pending Federal Court Decision

Geschäftsnummer 87.261
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliament is not competent to rule on a hierarchical appeal from a canton against the federal council regarding the results of past referendums. The matter is currently pending before the Federal Court, and until that court makes a decision, parliament cannot intervene. Any decision at this stage would preempt the judicial process and usurp the court's authority.

Legislator-Regeste

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Art. 85 Ziff. 13 BV, Art. 6 Absatz; Parliament Lacks Jurisdiction Over Referendum Appeal Pending Federal Court Decision: The matter is currently pending before the Federal Court, and until that court makes a decision, parliament cannot intervene. Any decision at this stage would preempt the judicial process and usurp the court's authority.

Schlagwörter

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sachliche Unzuständigkeit Referendum Parlamentsrecht Verfassungsbeschwerde im Ausland Untätigkeitsklage Anspruch auf einen Entscheid
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 85 Ziff. 13 BV

Cited as the legal basis for opening a conflict of competence before the Federal Assembly if both the Federal Council and the Federal Court declare themselves not competent.

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Volltext

27. September 1988 551 Aufsichtsbeschwerde des Kantons Jura gegen den Bundesrat

Gadient: Mir scheint es aufgrund des Wortlautes nahelie- Proposition Danioth

gend, dass auch die erhöhte abstrakte Verkehrsgefährdung II n'y a pas lieu de donner suite au recours du canton du Jura

einbezogen würde. Mindestens glaube ich nicht, dass das pour le moment; la décision est à suspendre en attendant

Bundesgericht von seiner im Bereich des Führerausweisent- l'arrêt du Tribunal fédéral.

zugs entwickelten Rechtsprechung in bezug auf diesen

Gefährdungstatbestand abweichen würde. Aufgrund des Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Die Geschäftsprüfungs-

Wortlautes muss also angenommen werden, dass der Tatbe- kommission hat Ihnen zu diesem Geschäft einen ausführli-

stand mit Vorliegen erhöhter abstrakter Gefährdung als chen schriftlichen Bericht unterbreitet. Da wir gegenwärtig

gesetzt betrachtet wird. im Papier ertrinken, ist anzunehmen, dass Sie nicht alle Zeit

hatten, ihn eingehend zu studieren. Ich fasse Ihnen daher

Bundesrätin Kopp: Ich schliesse mich der Auslegung von den Inhalt nochmals in einer Nussschale zusammen.

Herrn Ständerat Gadient an. Ich teile die Auffassung, dass Materiell ging es beim Antrag der Regierung des Kantons

das Bundesgericht nicht anders urteilen würde. Wenn Sie es Jura um eine Spätfolge der Finanzaffäre des Kantons Bern.

vom Standpunkt desjenigen aus betrachten, der eine Ver- In jenem Zusammenhang wurden auch Parteispenden an

kehrsregel verletzt, ist das Verschulden gleich gross, ob er die AntiSeparatisten anlässlich der verschiedenen Juraple-

den Verkehr konkret oder nur abstrakt verletzt. Er verletzt biszite festgestellt. Der Jura verlangte nun, dass der Bundes-

eine Verkehrsregel. Und wenn er eine Verkehrsregel in rat dadurch allenfalls bewirkte Verfälschungen der Resul-

einem gravierenden Ausmass verletzt, soll die Möglichkeit tate überprüfe und entsprechend neue Abstimmungen er-

bestehen, ihn noch einmal einen Fahrunterricht absolvieren mögliche.

zu lassen. Der Bundesrat trat nicht ein auf das Begehren und überwies

die Sache wegen Unzuständigkeit an das Bundesgericht,

Abstimmung - Vote ebenso ein entsprechendes Wiedererwägungsverfahren.

Das Bundesgericht sistierte vorerst das Verfahren bis zur

Für den Antrag des Bundesrates 21 Stimmen Erledigung der inzwischen bei uns eingetroffenen Einga-

Dagegen 14 Stimmen ben. Diese verlangten vom Parlament, den Nichteintretens-

entscheid des Bundesrates als rechtswidrig zu erklären. Wir

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble sollten zudem entscheiden, ob das Bundesgericht oder der

Bundesrat in dieser Sache zuständig sei.

Für Annahme des Beschlussentwurfes .33 Stimmen Ein gemeinsamerAusschuss der zuständigen Geschäftsprü-

Dagegen 2 Stimmen fungskommissionen beider Räte hat die Vertreter beider

'Kantone und des Bundesrates zu dieser Sache angehört.

Abschreibung - Classement Dieser Ausschuss blieb vorerst etwas an der materiellen

Frage hängen, merkte aber bald, dass wir es hier gegenwär-

Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der tig bloss mit Zuständigkeits- oder mit Verfahrensfragen zu

Botschaft die Abschreibung der Postulate 81.404 und tun haben. So prüften wir denn eingehend, ob (und

81.420. Die Kommission beantragt in Uebereinstimmung mit allenfalls welcher Art) ein Administrativstreit vorliege, ob ein

dem Bundesrat, auch die Motion zu 81.226 als erfüllt abzu- Kompetenzstreit zwischen Bundesbehörden (Bundesrat

schreiben. und Bundesgericht) vorliege oder ob wir es mit einem Fall

von parlamentarischer Oberaufsicht zu tun hätten. Die ein-

Zustimmung - Adhésion zelnen Ueberlegungen dazu finden Sie ausführlich darge-

stellt unter Ziffer 4 unseres Berichtes. Es ist den Ausführun-

An den Nationalrat - Au Conseil national gen anzumerken, dass wir mit Professor Rhinow auch über

profundes Fachwissen direkt verfügen konnten.

Das Ergebnis dieser Untersuchung ist dann in Ziffer 5 unse-

res Berichtes dargestellt. Ein negativer Kompetenzkonflikt

liegt gegenwärtig nicht vor, denn das Bundesgericht hat

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inzwischen das sistierte Verfahren bereits wieder aufgenom-

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men. Und weil dieses Verfahren hängig ist, kommt auch

Aufsichtsbeschwerde unser Einsatz als Oberaufsichtsbehörde derzeit nicht in

des Kantons Jura gegen den Bundesrat Frage. Für eine Administrativstreitigkeit fehlt uns schliess-

Recours hiérarchique lich gemäss Bundesverfassung die Zuständigkeit.

du canton du Jura auprès du Conseil fédéral Je nach Ausgang der Sache beim Bundesgericht steht es

dem Kanton Jura frei, seine Stellung neu zu überprüfen.

Heute aber kann der Eingabe keine Folge gegeben werden.

Beschluss des Natipnalrates vom 9. Juni 1988 -

Die GPK stellt Ihnen in diesem Sinne Antrag, übrigens in

Décision du Conseil national du 9 juin 1988 Uebereinstimmung mit dem Nationalrat, der schon gleich

entschieden hat. Zu unterstreichen bleibt abschliessend

Bericht der Geschäftsprüfungskommission (siehe Amtl. Bull. NR 1988, noch, dass wir es hier nicht mit einer politischen, sondern,

S. 616)

Rapport de la Commission de gestion (voir Bulletin officiel du Conseil wie erwähnt, mit einer rein verfahrensrechtlichen Frage zu

national, 1988, p. 619) tun haben. Persönlich schätze ich mich glücklich, dass wir

zehn Jahre nach der Kantonsgründung zusammen mit unse-

ren Kollegen aus dem neuen Kanton in aller Normalität

offene Fragen überprüfen können. Das ist ja das Kennzei-

Antrag der Kommission chen des Rechtsstaates, dass er Verfahren zur Verfügung

Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Rat, der stellt zur Lösung von Konflikten, seien sie echt oder ver-

Eingabe des Kantons Jura keine Folge zu geben. meintlich, und es ist ein Zeichen der Reife der Bürger, wenn

sie diese Verfahren benützen.

Antrag Danioth

Der Eingabe des Kantons Jura ist einstweilen keine Folge zu M. Roth: Les Jurassiens sont bien évidemment convaincus

geben, und ein Beschluss ist bis zum Vorliegen des que les plébiscites ont été entachés d'irrégularités qui ont

Entscheides des Bundesgerichtes zu sistieren. pu influencer les résultats des scrutins populaires. Notre

gouvernement cantonal tient le Conseil fédéral pour compé-

Proposition de la commission tent dans le traitement de ce dossier parce que la Constitu-

La Commission de gestion propose au Conseil de ne pas tion fédérale lui impose de veiller au respect des arrêtés

donner suite à la requête du canton du Jura. fédéraux en vertu de l'article 102, chiffre 2 de la Constitution

Recours hiérarchie du canton du Jura auprès du Conseil fédéral 552 27 septembre 1988

fédérale, de veiller à la garantie des constitutions cantonales Ces réclamations successives n'ont pas connu, jusqu'ici, de

en vertu de l'article 102, chiffre 3 de la même constitution et suite concrète conforme aux conclusions retenues, les-

aussi parce que l'arrêté fédéral de garantie de 1970 incorpo- quelles consistent, je le répète, en une simple demande

rait à son article 2 l'article 21 de l'additif constitutionnel d'ouverture d'enquête destinée à établir que la procédure

bernois, selon lequel les consultations populaires doivent d'autodétermination s'est déroulée dans toutes ses phases

être placées sous le signe de la correction. Les Jurassiens en pleine conformité avec l'additif constitutionnel bernois et

ne tiennent pas pour suffisante l'affirmation selon laquelle le droit fédéral.

cet arrêté fédéral voté par les Chambres serait caduc. Les A trop différer la décision au fond, il faut s'attendre à une

résultats du plébiscite ayant été faussés, ils entendent que intensification des pressions politiques dans le canton du

les institutions de notre pays puissent tout simplement leur Jura, plaçant les autorités jurassiennes dans une situation

rendre justice. délicate dès lors qu'elles ne seront pas à même de démon-

Nous sommes bien conscients que le renvoi de l'affaire trer que les instances fédérales assument sans atermoie-

devant le Tribunal fédéral risque d'achopper sur des ques- ments d'aucune sorte les responsabilités qui leur incombent

tions de recevabilité tenant principalement à la qualité pour en matière d'application des règles de l'Etat de droit.

recourir, dans la mesure où à l'époque des plébiscites le Par conséquent, si je me rallie également aux conclusions

canton du Jura n'existait pas juridiquement. Si, comme de notre commission, considérant les motifs juridiques invo-

nous le craignons beaucoup sans l'espérer, le Tribunal qués - conclusions consistant à renoncer à ordonner au

fédéral ne pouvait pas entrer en matière pour des motifs qui Conseil fédéral de se saisir de l'affaire, ce qui équivaut au

relèvent uniquement de la procédure, aucune autorité n'au- rejet de la requête du gouvernement de mon canton - en

rait statué sur le fond de cette affaire. Car si les opérations revanche, et au vu des mêmes considérants, je vous prie

plébicitaires s'étaient déroulées régulièrement, l'affaire d'admettre, comme la commission du Conseil national

jurassienne - je vous le dis mes chers collègues - serait l'avait explicitement formulé, que le Tribunal fédéral est

actuellement bien moins empoisonnée. Le dossier dont invité à reprendre la procédure qui a été suspendue dans

nous avons à nous occuper ce matin est en suspens depuis l'attente de la décision des Chambres, ce qu'il aurait fait

plusieurs mois et, dans le Jura, on attend principalement incontinent, selon ce que vient de nous communiquer Mme

qu'il soit traité au fond et que l'on n'use pas de moyens la présidente de la commission.

dilatoires pour ne pas entrer en matière. M. Roth et moi-même acceptons dès lors l'augure d'une

La Commission de gestion admet que la procédure est décision quant au fond rendue dans les meilleurs délais.

pendante devant le Tribunal fédéral. Soit, personnellement, Sachant que, en tout état de cause- il faut le dire- le canton

je m'incline. Je me rallie sans enthousiasme à cette position, du Jura ne saurait admettre que ne soit désormais traitée

mais je prends acte que la commission ne ferme pas les avec célérité la demande introduite par son gouvernement,

portes à d'autres issues envisageables. Je retiens notam- pas plus qu'il n'admettrait que pour des considérations

ment du rapport de la commission que si un réel conflit de essentiellement juridiques le dossier soit dirigé vers une

compétences négatif devait naître entre le Tribunal fédéral impasse. Les termes de «démocratie» et de «justice» qui

et le Conseil fédéral, le canton du Jura pourrait revenir à inspirent nos actes politiques s'en trouveraient à ce point

charge, qu'il aurait enfin aussi la possibilité, après la déci- dépréciés qu'il faudrait s'attendre alors à l'émergence d'un

sion du Tribunal fédéral si besoin était, de revenir devant sentiment de révolte qu'il n'est dans l'intérêt de personne de

l'Assemblée fédérale en invoquant le pouvoir de haute sur- susciter, et encore moins d'exacerber.

veillance de notre assemblée sur l'autorité judiciaire.

Comme vous aurez pu le constater, mes chers collègues, on Zimmerli: Die Voten der Kollegen Roth und Flückiger lassen

en est encore au stade d'une bataille préliminaire pour es doch als angebracht erscheinen, dass sich zu diesem

savoir qui est compétent pour empoigner ce dossier délicat; Gesetz auch ein Standesvertreter des Kantons Bern zu Wort

c'est une bataille de procédure. Le canton du Jura entend meldet, zumal da - bis zu einem gewissen Grad ja verständ-

respecter le droit. Mais une chose est claire aussi pour nos licherweise - nicht nur juristisch, sondern über weite Strék-

autorités: dans un Etat de droit, les litiges doivent être jugés, ken vorab auch subjektiv, staatspolitisch, argumentiert

d'autant plus lorsqu'ils portent sur la régularité de scrutins wurde. Wenn Sie eine staatspolitische Replik aus der Sicht

populaires d'autodétermination. Et c'est la raison pour der Berner erwarten, werde ich Sie freilich enttäuschen.

laquelle nous entendons bien, qu'une fois, une autorité se Im Einvernehmen mit Herrn Kollega Hänsenberger will ich

prononce sur le fond de l'affaire des «caisses noires» et vielmehr kurz unterstreichen, dass es nicht angeht, den

rende justice à la République et canton du Jura. rechtlichen Rahmen des heutigen Geschäfts zu sprengen.

Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat zurzeit bloss

M. Flockiger: Le recours hiérarchique du canton du Jura darüber zu entscheiden, wer nach dem heutigen Verfah-

auprès du Conseil fédéral a été examiné par les Commis- rensstand über die Begehren der Regierung des Kantons

sions de gestion des deux conseils selon une approche Jura zu befinden hat. Es geht heute ausschliesslich um eine

purement juridique, ce qui est tout à fait justifié au vu de la Zuständigkeitsfrage. Die Kommissionspräsidentin hat es zu

nature de l'affaire. Recht unterstrichen. Die Geschäftsprüfungskommission ist

Cependant, et dans le prolongement des considérations mit Grund der Meinung, dass der Eingabe der jurassischen

développées par M. Roth, il est évident que la requête du Regierung keine Folge gegeben werden kann. Die Kommis-

Gouvernement jurassien s'inscrit dans une démarche qui, si sion hat mit Akribie alle rechtlichen Argumente zusammen-

elle vise concrètement à obtenir qu'une enquête neutre et getragen, die heute relevant sind. Bereits der Nationalrat

approfondie soit ordonnée pour contrôler le déroulement hatte sich dieser Aufgabe mit grosser Sorgfalt unterzogen.

exact des opérations plébiscitaires et, partant, déterminer Die nationalrätliche Debatte vom 9. Juni 1988 hat sehr deut-

l'influence sur le résultat des scrutins de 1974 et 1975 de lich gemacht, dass es zurzeit nicht angeht, eine ausschliess-

l'aide financière accordée à l'une des parties, la démarche lich staatspolitische Diskussion zu den materiellen Begeh-

dis-je pose en fait que la question jurassienne n'est ni ren der Regierung des Kantons Jura zu führen. Es ist ein

globalement ni définitivement réglée. Verfahren vor dem Bundesgericht hängig. Solange diese

Aucune déclaration d'aucune autorité ne changera rien à la Angelegenheit in Lausanne nicht erledigt ist, hat sich das

réalité: la volonté populaire existe et s'affirme dans le Jura Parlament auch als Oberaufsichtsbehörde grösste Zurück-

de voir se recréer l'unité institutionnelle des districts juras- haltung aufzuerlegen. Ich möchte diesem Haus und insbe-

siens. Dans ce contexte, le Gouvernement jurassien consi- sondere meinem verehrten Kollegen aus dem Kanton Jura

dère que révolution du problème passe essentiellement par doch zu bedenken geben, dass unser höchstes Gericht als

les voies de droit qu'il invoque, en l'espèce depuis 1985 déjà Staatsgerichtshof die politische Dimension bei seiner

par l'introduction d'une première requête tendant à ce que Entscheidfindung keineswegs übersieht oder vernachläs-

toute la lumière soit faite sur d'éventuelles irrégularités sigt. Auch heute besteht meines Erachtens nicht der gering-

entachant les scrutins d'autodétermination. ste Anhaltspunkt dafür, dass das Bundesgericht in diesem

27. September 1988 553 Aufsichtsbeschwerde des Kantons Jura gegen den Bundesrat

Zusammenhang des Nachhilfeunterrichts seitens der eidge- alle, dass sie dazu eine politische «Verpflichtung» haben.

nössischen Räte bedürfte. Dass die von der jurassischen Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass wir vom uns

Regierung angebrachten Begehren ungewöhnlich, um nicht zur Verfügung stehenden Verfahren her im Augenblick hier

zu sagen einmalig, sind, ist kein Grund, die Unabhängigkeit nichts zu sagen haben. Im Gegensatz zu Herrn Kollega

unseres höchsten Gerichts zumindest zwischen den Zeilen Flückiger beispielsweise habe ich auch totales Vertrauen in

in Zweifel zu ziehen. die jurassische Regierung: sie wird nämlich die Sache

Ich zweifle nicht daran, dass unser Rechtsstaat in der Lage beherrschen können.

ist, auch den Eingaben der jurassischen Regierung die Wie gesagt, das Bundesgericht ist zuständig. Wir haben

rechtsstaatlich einwandfreie Behandlung angedeihen zu nichts zu sistieren. Wenn das Bundesgericht entschieden

lassen, die ihnen gebührt. hat, wird der Jura selbst wieder klären, wie die Lage für ihn

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Boden der rein rechtlichen ist. Wir wissen nicht, wie das Bundesgericht entscheidet, wir

Argumentation der Geschäftsprüfungskommission in dieser haben nichts vorwegzunehmen. Je nachdem, wenn der Kan-

Diskussion im Interesse einer rechtsstaatlich einwandfreien ton Jura wieder an uns gelangt, müssen wir die Frage erneut

Erledigung der Angelegenheit nicht zu verlassen und den prüfen und uns dannzumal die nötigen Ueberlegungen

überzeugenden Antrag auf Nichtfolgegebung zum machen. Möglicherweise gibt es dann eine politische Dis-

Beschluss dieses Rates zu erheben. kussion; das ist fast voraussehbar. Aber heute sind wir für

eine solche Diskussion nicht zuständig. Wir können mit den

Danioth: Gestatten Sie einem Innerschweizer, dass er sich Engländern einmal mehr sagen: «Wir werden dann die

hier zwischen den beiden Parteien vielleicht als Vermittler Brücke überqueren, wenn wir an den Fluss kommen.» Heute

betätigt. Es geht mir nicht um eine materielle Beurteilung bitte ich Sie, das Verfahren nicht unnötig auszuweiten und

des Konfliktes. Ich habe zwar das uns zugestellte Papier es bei den Anträgen Ihrer Kommission bewenden zu lassen.

sehr wohl gelesen, ich masse mir aber nicht an, die Materie

à fonds studiert zu haben und andere Argumente vorzubrin- Präsident: Herr Danioth hält an seinem Antrag fest.

gen, als sie im sehr guten Papier enthalten sind. Ein Zweifel

bewegt mich aber doch, das Wort zu ergreifen. Bundesrätin Kopp: Ich danke der Kommissionspräsidentin,

Das erste Alinea, auf Seite 5 des Berichts, erwähnt die Mög- Frau Ständerätin Meier, und Herrn Zimmerli, dass sie so klar

lichkeit eines negativen Kompetenzkonfliktes, d. h. die Mög- dargelegt haben, worum es heute geht, nämlich um eine

lichkeit, dass sowohl der Bundesrat als auch das Bundesge- reine Zuständigkeitsfrage. In Uebereinstimmung mit dem

richt sich für nicht zuständig erklären. Für diesen Fall würde Nationalrat beantragt Ihre Geschäftsprüfungskommission,

die Regierung des Kantons Jura erneut auf die Möglichkeit der Aufsichtseingabe des Kantons Jura keine Folge zu

einer Beschwerde an unser Parlament verwiesen. Es steht geben. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diesen Antrag zum

ausdrücklich: «.... dass der Eingabe unter dem Gesichts- Beschluss zu erheben. Er lässt sich dabei zur Hauptsache

punkt eines Kompetenzkonfliktes zwischen Bundesrat und von folgenden Ueberlegungen leiten:

Bundesgericht einstweilen keine Folge gegeben werden Die Zuständigkeiten der drei obersten Gewalten im Bund

kann.» Dieses «einstweilen» vermisse ich eigentlich im sind auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe festgelegt. Der

Antrag um so mehr, als die letzte Feststellung zum Sachver- Bundesrat hat seine Zuständigkeit zur Behandlung der Auf-

halt lautet: «Das Bundesgericht hat das sistierte Verfahren sichtseingabe des Kantons Jura gegen den Kanton Bern zu

bereits wieder aufgenommen.» Mit anderen Worten: Das zwei Malen verneint und die Eingabe dem seines Erachtens

Bundesgericht ist auf die Sache zurückgekommen und wird zuständigen Bundesgericht überwiesen. Das Bundesgericht

in absehbarer Zeit einen materiellen Entscheid fällen. hat die Eingabe entgegengenommen, ohne seine Zuständig-

Der Antrag der Kommission ist im Ansatz also richtig. Er keit bisher geprüft zu haben. Wie der Bundesrat muss auch

geht aber meines Erachtens im gegenwärtigen Zeitpunkt das Bundesgericht seine Zuständigkeit von Gesetzes wegen

über das notwendige Ziel hinaus. Als conclusio aus den prüfen. Das Dossier liegt seit dem 22. Januar 1986 beim

Feststellungen auf Seite 9 stelle ich folgenden Antrag zur Bundesgericht. Dass dieses noch nicht entschieden hat, ist

Diskussionn - ich bedaure, dass ich das in Anbetracht der darauf zurückzuführen, dass der Kanton Jura bei der Bun-

kurzen Zeit nicht schriftlich machen konnte -: «Die desversammlung Beschwerde erhoben hat. Hätte der Kan-

Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Rat, der Ein- ton Jura das unterlassen, so hätte das Bundesgericht zwei-

gabe des Kantons Jura einstweilen keine Folge zu geben fellos in der Zwischenzeit entschieden. Es sind heute keine

und ein Beschluss bis zum Vorliegen eines Bundesgericht- Rechtstitel erkennbar, unter denen die Bundesversammlung

surteils zu sistieren.» Warum das? Sie können einwenden, in das jetzt beim Bundesgericht hängige und von diesem

der Regierungsrat des Kantons Jura könne wieder an das sistierte Streitverfahren eingreifen dürfte. Sie darf dem

Parlament gelangen. Der Regierungsrat des Kantons Jura Zuständigkeitsentscheid des Bundesgerichtes weder vor-

hat aber die Sache vor allen möglichen Instanzen hängig greifen, noch ihn sonst irgendwie beeinflussen.

gemacht. Ich betone nochmals, Herr Kollege Zimmerli: Ich Bundesrat und Bundesgericht entscheiden über ihre

nehme keine Stellung zu den materiellen Vorwürfen. Essoll Zuständigkeit endgültig. Sollte auch das Bundesgericht

aber gerade unter souveränen Kantonen gebräuchlich sein, seine Zuständigkeit wider Erwarten verneinen und sollte der

nicht einfach jemanden nach Hause zu schicken und zu Bundesrat seinerseits auf seiner Unzuständigkeit beharren,

sagen: Geh jetzt nach Hause und komm allenfalls mit einer so wäre bei der Bundesversammlung der Kompetenzkonflikt

neuen Eingabe, sondern zu sagen: Wir behandeln jetzt diese zu eröffnen (Art. 85 Ziff. 13 BV). Nur in diesem Falle wäre die

Eingabe 'nicht und warten ab, bis das Bundesgericht Bundesversammlung zuständig. Ein solcher Kompetenz-

entschieden hat. Diese Sistierung würde ich als einen gewis- konflikt liegt aber im Augenblick gar nicht vor.

sen Akt, als Beitrag zur politischen Befriedung dieser Was den Antrag Danioth betrifft, nehme ich dazu Stellung,

schwierigen Frage verstehen, einer Frage, die uns sicher obwohl er noch nicht schriftlich verteilt wurde. Ich bitte Sie,

noch beschäftigen wird. ihn abzulehnen. Es geht, wie dargelegt, einzig um eine

In diesem Sinne stelle ich Antrag und bitte nochmals um Zuständigkeitsfrage, und diese ist zu verneinen. Ob die

Entschuldigung, dass er nicht schriftlich eingereicht werden Bundesversammlung später einmal zuständig sein könnte,

konnte. steht heute nicht zur Diskussion.

Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Der Antrag Danioth Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Noch eine Bemerkung

beruht auf einem Irrtum. Wir haben kein Verfahren zu sistie- zum Antrag Danioth: Ich habe Verständnis für seinen

ren, wir sind gegenwärtig für kein Verfahren zuständig, weil Antrag, lehne ihn aber eindeutig ab. Herrn Danioth beschäf-

das Bundesgericht zuständig ist. So ist die Situation. Ich tigt etwas, was uns in der Geschäftsprüfungskommission ab

habe volles Verständnis dafür, dass unsere Kollegen aus und zu beschäftigt, und zwar der harte Satz: «Es wird keine

dem Jura hier gesprochen haben. Es hätte mich sogar Folge gegeben.» Er trifft Petitionen verschiedenster Art, und

gewundert, hätten sie darauf verzichtet, denn wir wissen wir haben schon oft überlegt, ob man ihn in bestimmten

Postulat Danioth 554 27 septembre 1988

Fällen anders formulieren könnte. Es ist nun einmal die Abstimmung - Vote

gegebene Formel in allen Fällen, in denen aus irgendeinem

Grunde einem Anliegen nicht entsprochen wird. Im übrigen Für den Antrag Danioth 17 Stimmen

haben die Vertreter der betroffenen Kantone hier keinen Für den Antrag der Kommission 18 Stimmen

Antrag gestellt; das ist für mich ein Grund mehr, das Verfah-

ren nicht zu komplizieren.

Danioth: Ich fühle mich zu einer kurzen Replik herausgefor- 88.453

dert: Dies ist kein Irrtum. Ich stelle fest, dass der Antrag mit

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den Schlussfolgerungen nicht kongruent ist. Das für mich

entscheidende Wort ist «einstweilen». Wenn etwas «einst- Postulat Danioth

weilen» ist, nimmt man das auch auf. Wenn das Bundesge- Europäischer Gerichtshof

richt im Gegensatz zu seiner ursprünglichen Haltung auf die für Menschenrechte in Strassburg.

Sache eingetreten ist, gibt es zwei mögliche Entscheidun- Urteil gegen die Schweiz

gen: Es beurteilt die Beschwerde endgültig, damit fällt die

Zuständigkeit des Parlamentes dahin, und eine materielle Jugement contre la Suisse

Beurteilung erübrigt sich. Wenn das Bundesgericht aber de la Cour européenne des droits de l'homme

erklärt, es sei abschliessend nicht zuständig, und die Sache de Strasbourg

an das Parlament überweist, muss das ganze Verfahren

nicht nochmals von vorne begonnen werden. Das ist für

mich auch eine praktische Vereinfachung, abgesehen

davon, dass ich es etwas empfinde, wenn man diese Ein-

gabe jetzt einfach abschmettert, obschon man gleichzeitig Wortlaut des Postulates vom 6. Juni 1988

erklärt, sie sei «einstweilen» nicht zu behandeln. Nach Berichten in den Medien ist am 29. April dieses Jahres

vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in

Strassburg ein Urteil gegen die Schweiz ergangen, das für

Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Nur zur Klärung: Das die Strafverfahren in den Kantonen weitreichende Konse-

Bundesgericht hat nie einen Nichteintretensentscheid in der quenzen hat. Eine von der Lausanner Polizeikommission im

Frage gefällt. Es hat nur das Verfahren sistiert, bis wir Zusammenhang mit der Teilnahme an einer unbewilligten

darüber beraten haben. Demonstration ausgefällte Busse von 120 Franken, die vom

Kantonsgericht und auch vom Bundesgericht bestätigt wor-

den war, ist als gegen Artikel 6 der Europäischen Menschen-

Rhinow: Nur ganz kurz. Es liegt wirklich ein kleines Missver- rechtskonvention (EMRK) verstossend bezeichnet worden.

ständnis vor, denn wir sind nicht zuständig, in der Sache Die Schweiz wurde ausserdem zu einer Entschädigung von

hier zu urteilen, sondern wir sind der Auffassung, dass das rund 10 000 Franken an die betroffene Person verurteilt.

Bundesgericht zuständig ist. Falls das Bundesgericht aber Sowohl der Vertreter der Schweiz in Strassburg als auch die

zum Schluss .kommen sollte, es sei auch nicht zuständig, Schweizerische Gesellschaft für die Europäische Men-

heisst das nicht, dass wir trotzdem automatisch zuständig schenrechtskonvention haben auf die tiefgreifende Bedeu-

werden, es ist nämlich auch denkbar, dass keine Instanz tung des Strassburger Urteils hingewiesen; die letztere ver-

zuständig ist. Das Verfahren, welches der Kanton Jura dann langt sogar mit einem dringlichen Bundesbeschluss die

anheben könnte, ist das Kompetenzkonfliktverfahren. Dann Anpassung der Verfahrensordnungen und damit auch der

haben wir zu prüfen, was geschieht, wenn beide Instanzen Behördenstruktur in den einzelnen Kantonen.

Nein sagen. Es geht dann aber um ein anderes, neues Ich lade daher den Bundesrat ein,

Verfahren. Wir können nicht materiell jetzt alles sistieren a) die Auswirkungen des Strassburger Urteils auf das

und später wieder weiterfahren, als ob nichts geschehen schweizerische Recht und insbesondere die verfassungs-

wäre. Ich bin der Auffassung der Kommissionspräsidentin. mässige Garantie der kantonalen Verfahrenshoheit umfas-

send zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten;

b) alsdann die geeigneten Massnahmen zu ergreifen und

Danioth: Aufgrund der Eile des Verfahrens hat sich bei der dem Parlament Antrag zu stellen, um die Souveränität unse-

Niederschrift ein Grammatikfehler eingeschlichen, den Sie res Landes und der Kantone gegenüber den Europäischen

sicher bereits festgestellt haben: der zweite Halbsatz Instanzen wieder herzustellen. Insbesondere sind Neufor-

beginnt mit einem Substantiv, d. h.: «Der Eingabe des Kan- mulierung und rechtgenügliche Absicherung des nun wir-

tons Jura ist einstweilen keine Folge zu geben, und ein kungslos erklärten Vorbehaltes zu Artikel 6 Absatz 1 EMRK

Beschluss ....» Ich würde aber vorschlagen, das Wort «ein zu veranlassen und zu dessen Durchsetzung die notwendi-

Beschluss» zu ersetzen durch «ein Verfahren», auf franzö- gen Schritte, einschliesslich gegebenenfalls die vorsorgli-

sisch statt «décision» «procédure», weil das Verfahren dann che Kündigung der Konvention, in die Wege zu leiten.

bei diesem Punkt aufgenommen wird, wo uns das Bundes-

gericht die Sache allenfalls überweist. Also hiesse der neue, Texte du postulat du 6 juin 1988

berichtigte Antrag: «Der Eingabe des Kantons Jura ist einst- Selon des nouvelles rapportées par les médias, le 29 avril de

weilen keine Folge zu geben, und das Verfahren ist bis zum cette année, la cour européenne des droits de l'homme de

Vorliegen des Entscheides des Bundesgerichtes zu sistie- Strasbourg a prononcé contre la Suisse un jugement qui a

ren.» Beim französischen Text ist es besser, mit einem • des conséquences importantes pour les procédures pénales

Halbsatz zu formulieren: «.... dont la procédure est à su- des cantons. Une amende de 120 francs, qui avait été infli-

spendre.» gée par la commission de police de Lausanne à une partici-

pante à une manifestation non autorisée et qui avait été

confirmée successivement par le Tribunal cantonal et par le

Hefti: Ich unterstütze den Antrag Danioth. Den rechtlichen Tribunal fédéral, a été déclarée incompatible avec l'article 6

Argumenten und Würdigungen, wie sie von Bundesrat, de la convention européenne des droits de l'homme. La

Kommission und von einigen Mitgliedern vorgebracht wur- Suisse a été en outre condamnée à payer à l'intéressée

den, kommt dieser Antrag Danioth meines Erachtens nicht 10 000 francs environ, à titre de réparations.

in die Quere. Dagegen mag er etwas psychologisch und Le représentant de notre pays à Strasbourg, comme la

diplomatisch inspiriert sein, und ich glaube, dass wir hier Société suisse pour la convention européenne des droits de

doch einen etwas aussergewöhnlichen Fall haben, indem l'homme, ont élevé la portée capitale de ce jugement; la

wir diese beiden Momente und namentlich das diplomati- société mentionnée a d'ailleurs demandé que les règle-

sche auch berücksichtigen können. ments de procédure et, partant, la structure des administra-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aufsichtsbeschwerde des Kantons Jura gegen den Bundesrat

Recours hiérarchique du canton du Jura auprès du Conseil fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.261

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 27.09.1988 - 08:00

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Seite 551-554

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