Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-221 KI-generiert

Medical Malpractice: Reversal of Burden of Proof Rejected

Geschäftsnummer VPB 87-221
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a parliamentary initiative proposing to reverse the burden of proof for medical malpractice, presuming fault on the part of the medical professional when a patient suffers harm during treatment. The court acknowledged the difficulty patients face in proving malpractice due to the complexity of medical procedures and the information asymmetry between patients and healthcare providers. However, the court ultimately rejected the initiative, finding that the proposed change would create a specific rule within a broad area of law that is already fragmented and intended for overall revision. The court also noted that existing contract law already offers some reversal of the burden of proof in service contracts, and that the practical difficulties in proving malpractice often stem from proving causation and the breach of the standard of care, which the proposed initiative did not fully address.

Legislator-Regeste

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Art. 42 OR, Art. 55 OR, Art. 64 BV, Art. 46 OR, Art. 55 CO, Art. 46a qui; Medical Malpractice: Reversal of Burden of Proof Rejected: The court acknowledged the difficulty patients face in proving malpractice due to the complexity of medical procedures and the information asymmetry between patients and healthcare providers. However, the court ultimately rejected the initiative, finding that the proposed change would create a specific rule within a broad area of law that is already fragmented and intended for overall revision. The court also noted that existing contract law already offers some reversal of the burden of proof in service contracts, and that the practical difficulties in proving malpractice often stem from proving causation and the breach of the standard of care, which the proposed initiative did not fully address.

Schlagwörter

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ärztlicher Behandlungsfehler Beweislast widersprüchliche Arztberichte parlamentarische Initiative falsche Beweisaussage der Partei ungenügender Nachweis der Gesundheitsverschlechterung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 46a OR

This provision was proposed by the initiative to reverse the burden of proof for medical personnel in cases of death or bodily harm resulting from treatment.

Art. 97 OR

Cited as an existing provision that already covers the reversal of the burden of proof for breach of contract, suggesting the initiative might be redundant in contractual relationships.

Art. 55 OR

Mentioned as an example of existing reversed burden of proof in Swiss liability law, similar to the proposed Art. 46a OR.

Art. 64 BV

Cited as the constitutional basis for the federal government's authority to legislate in civil law matters, confirming the legal possibility of the proposed amendment.

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Volltext

23.Juni 1988 N 867 Parlamentarische Initiative (Grendelmeier)

Präsident Reichling stimmt nicht Schriftliche Begründung der Initiantin

M. Reichling, président, ne vote pas Die bisherige Haftung der Aerzte und der übrigen Medizinal-

personen folgt den allgemeinen Regeln von Artikel 42 OR,

Präsident: Herr Früh hat das Wort für einen Ordnungsan- was voraussetzt, dass der Geschädigte den Schaden sowie

trag. den adäquaten Kausalzusammenhang zu beweisen hat.

Dieser Nachweis ist in der Regel von einem Patienten nur

Früh: Ich habe während dieser Debatte vor allem Herrn sehr schwer zu führen. Massgebend für diese Schwierigkeit

Bundesrat Cotti sehr gut zugehört. Wenn nun das Postulat ist einerseits der Umstand, dass die Medizin für Laien kaum

den Sinn hat, im Rahmen der KMVG-Revision aufgenom- überblickbar ist; in Fällen von Operationen, die in Narkose

men zu werden, ist dem ja an und für sich nichts gegenüber- erfolgen, fehlt sodann dem Patienten die Möglichkeit, die

zustellen. Handlung der Aerzte und übrigen Medizinalpersonen selbst,

Vielleicht haben die Kantone in dieser ihnen zugehörigen mit seinen eigenen Sinnen, zu verfolgen und diese somit

Domäne bis dann zielgerechtere Lösungen anzubieten. wenigstens zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ziehe meinen Antrag zurück und erspare Ihnen eine Aus dieser Situation folgt eine erhebliche Ohnmacht der

weitere Abstimmung unter Namensaufruf. Patienten bei zu vermutenden ärztlichen Kunstfehlern. Das

führt zu einem derart hohen Prozessrisiko für die Patienten,

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat dass auch in Fällen, in welchen letztlich ein Verschulden

einer Medizinalperson nachzuweisen wäre, von vornherein

die Erhebung eines entsprechenden Anspruchs häufig un-

terbleibt.

Diese unbefriedigende Situation muss den Gesetzgeber

dazu führen, die Regelung für die Haftung von Medizinalper-

sonen den heutigen Anforderungen in der Weise anzupas-

#ST# 87.221 sen, dass die Spiesse zwischen Aerzten und Patienten wie-

der gleich lang werden.

Parlamentarische Initiative (Grendelmeier) Die Lösung des Problems besteht darin, dass der Gesetzge-

Haftung der Medizinalpersonen ber die Beweislast für das Verschulden umkehrt: Erfolgt im

Verlaufe einer medizinischen Behandlung eine Schädigung

Initiative parlementaire (Grendelmeier) eines Patienten, wird das Verschulden der Medizinalperson

Responsabilité civile du personnel médical vermutet. Es bleibt ihr jedoch der Entlastungsbeweis. Weist

sie nach, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorg-

falt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhü-

ten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser

Sorgfalt eingetreten wäre, entfällt ihre Haftung.

Wortlaut der Initiative vom 5. März 1987 Diese Lösung ist für das schweizerische Haftpflichtrecht

Das Schweizerische Obligationenrecht wird wie folgt er- keineswegs etwa neu. Sie besteht bereits für die sogenannte

gänzt: «Geschäftsherrenhaftung» (Art. 55 OR) und hat sich

Art. 46a bewährt. Dementsprechend folgt der vorgeschlagene neue

c. durch Medizinalpersonen Artikel 46a dem bewährten Vorbild von Artikel 55 OR.

Stehen Tötung und Körperverletzung im Zusammenhang Gegen eine solche Umkehrung der Beweislast wird von

mit Behandlungen durch Medizinalpersonen, haften diese interessierter Seite allerdings eingewendet, das müsste

und deren Arbeitgeber für den Schaden, wenn sie nicht dazu führen, dass in vielen Fällen insbesondere ältere Aerzte

nachweisen, dass sie alle nach den Umständen gebotene nicht mehr operieren oder gar praktizieren könnten, wie das

Sorgfalt angewendet haben, um einen Schaden dieser Art in den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall sei. Solche

zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung Argumente sind als reine Schutzbehauptungen zu werten;

dieser Sorgfalt eingetreten wäre. die Geschichte der neueren Medizin, insbesondere auch der

Chirurgie, zeigt deutlich, dass die wesentlichen Weiterent-

Texte de l'initiative du 5 mars 1987 wicklungen von Medizin und Chirurgie seit langem und

Le code suisse des obligations est modifié comme il suit: noch immer aus den USA kommen.

Art. 46a Der Bund ist aufgrund von Artikel 64 BV zur Gesetzgebung

c. Par la faute du personnel médical im Zivilrecht befugt. Der vorgeschlagenen Ergänzung des

En cas de mort ou de lésions corporelles qui résultent d'un OR steht somit die Verfassung nicht im Wege.

traitement par du personnel médical, celui-ci ainsi que son

employeur répondent du dommage, à moins qu'ils ont fait Erwägungen der Kommission

preuve de la diligence commandée par les circonstances Da zurzeit bei der Bundesversammlung kein Geschäft hän-

pour prévenir un dommage de ce genre ou que leur dili- gig ist, zu welchem der Vorschlag betreffend Aenderung von

gence n'eût pas empêché le dommage de se produire. Artikel 44 des Obligationenrechts (OR) eingebracht werden

könnte, ist die parlamentarische Initiative formell zulässig.

Herr Leuenberger-Solothurn unterbreitet im Namen der Die Kommission war sich darin einig, dass die Initiative von

Kommission für soziale Sicherheit den folgenden schriftli- Frau Grendelmeier ein echtes Problem aufgreift. Dies geht

chen Bericht: zum Beispiel daraus hervor, dass die Aerztevereinigung

FMH zwei Gutachterstellen für Aerztehaftpflichtfälle

Ergebnis der Vorprüfung geschaffen hat, welche rege beansprucht werden. Als Aus-

Die Kommission für soziale Sicherheit führte gemäss Artikel druck eines gewissen Unbehagens können auch die im

21ter und 21qüinquies Absatz 1 GVG die Vorprüfung der Nationalrat eingereichten Vorstösse zum Thema Aerztehaft-

Initiative durch und gab der Initiantin Gelegenheit, ihren plicht (Motion Neukomm vom 19.3.1986; Einfache Anfrage

Vorstoss zu begründen. Sie hörte dabei auch das Bundes- Longet vom 8.10.1986) angesehen werden.

amt für Justiz - vertreten durch Herrn Dr. Pierre Widmer, Es ist unbestritten, dass zwischen Arzt und Patient meist ein

Vizedirektor und Spezialist für Haftpflichtrecht - an. grosses Informationsgefälle besteht, was dem Patienten bei

Nach dieser Vorprüfung kommt die Kommission mehrheit- einem vermuteten ärztlichen Kunstfehler ein rechtliches

lich zum Schluss, dass der Initiative in der vorliegenden Vorgehen ausserordentlich erschwert. Trotzdem kommt die

Form nicht zugestimmt werden kann, obschon sie ein prü- Kommission mehrheitlich zum Schluss, dass das Problem

fenswertes Anliegen aufgreift. Die Kommission will insbe- auf dem vorgeschlagenen Weg nicht gelöst werden kann.

sondere vermeiden, dass eine weitere Spezialbestimmung Sie schliesst sich dabei im wesentlichen den Ausführungen

das Haftpflichtrecht noch unübersichtlicher macht. des Vertreters des Bundamtes für Justiz an:

Initiative parlementaire (Grendelmeier) 868 N 23 juin 1988

- Die Initiative sieht eine Aenderung von Artikel 46 OR vor, Développement par écrit de l'auteur

der sich mit der ausservertraglichen Haftung befasst. Nun La responsabilité des médecins et du personnel paramédi-

besteht aber zwischen Arzt und Patient in der Regel ein cal est actuellement régie par les règles générales de l'arti-

Vertragsverhältnis (Auftrag), und für diesen Fall ist in Arti- cle 42 CO, ce qui exige de la personne lésée qu'elle apporte

kel 97 OR das Postulat der Umkehr der Beweislast hinsicht- la preuve du dommage et qu'elle établisse le rapport de

lich des Verschuldens bereits erfüllt: «Kann die Erfüllung causalité adéquate.

der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig En règle générale, il est très difficile à la personne lésée

bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entste- d'apporter cette preuve. Cela est dû d'une part au fait qu'il

henden Schaden Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweist, n'est presque pas possible, pour le profane, de cerner les

dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.» problèmes médicaux; de plus, dans le cas d'une opération

- Die Frage der Umkehr der Beweislast stellt sich aber nicht pratiquée sous anesthésie, le patient n'a pas la possibilité de

nur bezüglich des Verschuldens, sondern auch bezüglich suivre lui-même ce que font les médecins et le personnel

der Widerrechtlichkeit (bei der Haftpflicht aus unerlaubter paramédical et d'avor connaissance de cela au moins.

Handlung) und bezüglich des Kausalzusammenhangs. Die Il résulte de cette situation que le patient est presque totale-

Frage der Beweislast wird allerdings eher überbewertet: ment impuissant devant une faute professionnelle présu-

sowohl das Verschulden als auch die Widerrechtlichkeit mée. En cas de procès, le risque est de ce fait si important

sind nicht Tatsachen, sondern Wertungsfragen. Beweisen pour le patient que celui-ci préfère souvent renoncer d'em-

lassen sich indessen nur Tatsachen. Der Richter muss auf- blée à faire valoir ses droits, même dans des cas où il serait

grund der Tatsachenelemente der beiden Parteien die Wer- possible, en fin de compte, de prouver que le personnel

tungsfragen beantworten. Es geht also in der Praxis weniger médical a commis une faute.

um die Beweislast als vielmehr um eine vernünftige Prozess- Devant cette situation peu satisfaisante, le législateur a le

führung. devoir d'adapter les règles relatives à la responsabilité du

-Der Haupteinwand gegen die Initiative besteht aber im personnel médical aux exigences actuelles de façon à réta-

Umstand, dass mit der vorgeschlagenen Aenderung des blir un certain équilibre entre médecins et patients.

Obligationenrechts wiederum eine punktuelle Lösung im La solution du problème consiste à renverser le fardeau de

Haftpflichtrecht getroffen würde. Das schweizerische Haft- la preuve: lorsqu'un patient subit un dommage au cours

pflichtrecht besteht aus unzähligen punktuellen Bestim- d'un traitement médical, la faute du personnel médical est

mungen in den verschiedensten Erlassen, was zur Folge hat, présumée. Celui-ci peut cependant apporter la preuve de sa

dass ausser einigen wenigen Spezialisten niemand mehr non-responsabilité. S'il réussit à prouver qu'il a fait preuve

den Ueberblick hat. Seit vielen Jahren besteht die Absicht, de toute la diligence imposée par les circonstances afin de

eine Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts an die Hand zu prévenir un dommage de ce genre, ou que cette diligence

nehmen. Obschon mit einer solchen Gesamtrevision noch n'aurait pas empêché le dommage de se produire, il est

nicht begonnen werden konnte, möchte man verhindern, dégagé de toute responsabilité.

dass das Haftpflichtrecht durch Spezialbestimmungen für Il ne faut pas croire que cette manière de régler la question

einzelne Berufsgattungen noch unübersichtlicher wird. de la responsabilité est nouvelle en droit suisse. Elle existe

Die Kommission verkennt das aufgeworfene Problem nicht. déjà pour la «responsabilité de l'employeur» (art. 55 CO), où

Sie ist aber der Meinung, dass man es im Zusammenhang elle a donné satisfaction. L'article 46a qui est proposé ne fait

mit der vorgesehenen Gesamtrevision des Haftpflichtrechts que reprendre le système adopté à l'article 55 CO.

beurteilen sollte. Sie ist sich bewusst, dass diese Revision Dans les milieux intéressés, on objecte cependant qu'en cas

noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es scheint ihr de renversement du fardeau de la preuve, beaucoup de

aber nicht gerechtfertigt, einzelne Branchen oder Berufs- médecins, notamment ceux qui sont âgés, ne pourraient

gruppen herauszugreifen und für diese spezielle Haftpflicht- plus opérer ou exercer leur profession, comme cela est déjà

bestimmungen zu erlassen. In diesem Sinne lehnt die Kom- le cas aux Etats-Unis. De tels arguments doivent être consi-

missionsmehrheit die parlamentarische Initiative von Frau dérés comme des affirmations uniquement destinées à pro-

Grendelmeier ab; sie beantragt aber, das Kommissions- téger une corporation; l'histoire de la médecine moderne,

postulat an den Bundesrat zu überweisen. notamment celle de la chirurgie, montre clairement que les

Die Kommissionsminderheit macht darauf aufmerksam, progrès importants en médecine et en chirurgie nous vien-

dass die erwähnte Gesamtrevision des Haftpflichtrechts frü- nent des Etats-Unis, ce qui est le cas depuis longtemps.

hestens in zehn Jahren abgeschlossen werden könnte. Sie En vertu de l'article 64 de la constitution, la Confédération a

findet, dass das Problem der Aerztehaftpflicht nicht so lange le droit de légiférer sur le droit-civil. La constitution ne

ungelöst bleiben kann und beantragt deshalb, der Initiative s'oppose pas à la modification proposée du CO.

Folge zu geben. Sie will damit die Diskussion über das

Problem vertiefen und ist überzeugt, dass der Vorschlag in

derweiteren parlamentarischen Behandlung in die juristisch Considérations de la commission

bestgeeignete Form gegossen werden könnte. Etant donné que la proposition de modifier l'article 44 du

code des obligations ne peut être assimilée à aucun des

M. Leuenberger-Soleure présente au nom de la Commis- objets actuellement pendants à l'Assemblée fédérale, l'initia-

sion de la sécurité sociale le rapport écrit suivant: tive parlementaire est recevable du point de vue formel.

La commission estime unanimement que Mme Grendel-

Résultat de l'examen préliminaire meier a soulevé un problème digne d'attention par son

La Commission de la sécurité sociale a procédé, conformé- initiative. Cela ressort par exemple du fait que l'association

ment aux articles 21ter et 21quinquies, 1er alinéa, LRC, à des médecins FMH a créé deux offices chargés de faire des

l'examen préliminaire de l'initiative et a permis à son auteur expertises lorsque la responsabilité civile de médecins est

de la développer. Elle a également entendu un représentant engagée; ces offices sont souvent consultés. Les interven-

de l'Office de la justice, M. Pierre Widmer, vice-directeur et tions faites au Conseil national au sujet de la responsabilité

spécialiste du droit de la responsabilité civile. civile du personnel médical (motion Neukomm du 19 mars

A la suite de cet examen, la commission a conclu dans sa 1986; question ordinaire Longet du 8 octobre 1986) peuvent

majorité que l'initiative ne saurait être acceptée dans sa également être considérées comme l'expression d'un cer-

forme actuelle, bien qu'elle soulève un problème qui mérite tain malaise. Indubitablement, le médecin possède sur le

l'attention. La commission veut surtout éviter qu'une nou- patient un avantage considérable par les renseignements

velle disposition spéciale n'affecte encore davantage la dont il dispose seul, de sorte que le patient qui le soupçonne

clarté de la législation relative à la responsabilité civile. d'avoir commis une faute professionnelle, a de grandes

difficultés à surmonter s'il veut rester en justice.

La majorité de la commission n'en considère pas moins que

le problème ne saurait être réglé comme le propose l'auteur

23.Juni 1988 N 869 Parlamentarische Initiative (Grendelmeier)

de l'initiative. En l'occurrence, elle accepte, pour l'essentiel, Schriftliche Begründung - Développement par écrit

le point de vue de l'Office de la justice: Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen

-L'initiative prévoit la modification de l'article46 du code eine schriftliche Antwort.

des obligations, qui traite de la responsabilité civile extra-

contractuelle. Or, le médecin et son patient concluent géné- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

ralement un contrat (mandat); dans de tels cas, l'article 97 vom 11. November 1987

du code des obligations prévoit déjà le renversement du Déclaration écrite du Conseil fédéral du 11 novembre 1987

fardeau de la preuve en ce qui concerne la responsabilité: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

«Lorsque le créancier ne peut obtenir l'exécution de l'obli- Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat.

gation ou ne peut l'obtenir qu'imparfaitement, le débiteur

est tenu de réparer le dommage en résultant, à moins qu'il Antrag der Kommission

ne prouve qu'aucune faute ne lui est imputable.» Die Kommission ist im übrigen der Meinung, die Frage der

- Cependant, le problème du renversement du fardeau de la Haftung der Medizinalpersonen sei im Rahmen der Gesamt-

preuve se pose non seulement au sujet de la culpabilité, revision des Haftpflichtrechts zu prüfen.

mais également en ce qui concerne l'illégalité (en cas de Sie beantragt einstimmig, ihr diesbezügliches Postulat an

responsabilité résultant d'actes illicites) et la causalité. L'im- den Bundesrat zu überweisen.

portance du fardeau de la preuve est cependant surestimée Mehrheit

en général: aussi bien la culpabilité que l'illégalité ne sont Der Initiative Grendelmeier keine Folge geben

pas des faits mais relèvent de leur appréciation. Or, on ne Minderheit

peut prouver que des faits. Le juge doit, en se fondant sur (Chopard, Fankhauser)

l'exposé des faits par les deux parties, procéder à une Der Initiative Grendelmeier Folge geben

évaluation de ceux-ci. En pratique, ce n'est donc pas le

fardeau de la preuve qui est décisif; il importe plutôt de Proposition de la commission

mener le procès de façon raisonnable. La commission est en outre d'avis que la question de la

- La principale objection à faire à l'initiative est cependant la responsabilité civile du personnel médical doit être réexami-

suivante: la modification proposée du code des obligations née dans le cadre de la révision totale de la législation

constituerait une nouvelle règle en matière de responsabilité relative à la responsabilité.

civile. Or, notre législation y relative consiste en une multi- A l'unanimité, elle recommande de transmettre au Conseil

tude de dispositions spéciales dispersées dans de nom- fédéral le postulat qu'elle a adopté à ce sujet.

breux actes législatifs, de sorte que personne ne peut se Majorité

retrouver dans ce domaine, à l'exception de quelques rares Ne pas donner suite à l'initiative Grendelmeier

spécialistes. Depuis de nombreuses années, on envisage de Minorité

procéder à l'unification de ce secteur du droit. Bien qu'on (Chopard, Fankhauser)

n'ait pas pu encore entreprendre la révision totale envisa- Donner suite à l'initiative Grendelmeier

gée, on voudrait éviter de rendre le droit sur la responsabi-

lité civile encore plus touffu, par l'adoption de dipositions

spéciales concernant des professions déterminées. Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Ihre Kommission

La commission ne nie pas l'importance du problème sou- für soziale Sicherheit hat in der Sommersession 1987 die

levé. Elle est cependant d'avis que celui-ci devrait être parlamentarische Initiative von Frau Grendelmeier betref-

résolu dans le cadre de la révision globale prévue du droit fend die Haftung der Medizinalpersonen zur Vorprüfung

de la responsabilité civile. Elle sait fort bien qu'une telle zugewiesen erhalten und ist diesem Auftrag am 28. August

révision ne pourra se faire avant un certain temps. Il ne lui 1987 nachgekommen.

semble cependant pas judicieux de détacher de l'ensemble, Die Kommission für soziale Sicherheit hat als Experten

les dispositions concernant certains secteurs ou certaines Herrn Dr. Pierre Widmer, Vizedirektor des Bundesamtes für

professions et de créer des prescriptions spéciales de res- Justiz, beigezogen, einen Spezialisten für Haftungsfragen.

ponsabilité civile pour eux. La majorité de la commission Die parlamentarische Initiative hat die Form eines ausgear-

rejette donc, compte tenu de ces considérations, l'initiative beiteten Entwurfs, es wird vorgeschlagen, im Obligationen-

parlementaire de Mme Grendelmeier. Elle propose cepen- recht einen neuen Artikel 46a einzufügen mit dem Text

dant de transmettre au Conseil fédéral un postulat qu'elle a «Stehen Tötung und Körperverletzung im Zusammenhang

adopté. mit Behandlungen durch Medizinalpersonen, haften diese

La minorité de la commission attire l'attention sur le fait que und deren Arbeitgeber für den Schaden, wenn sie nicht

la révision totale du droit concernant la responsabilité civile nachweisen, dass sie alle nach den Umständen gebotene

ne pourra être terminée avant dix ans au plus tôt. Elle estime Sorgfalt angewendet haben, um einen Schaden dieser Art

que le problème de la responsabilité civile du personnel zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei der Anwen-

médical ne saurait rester sans solution aussi longtemps et dung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.» Es geht also - etwas

propose par conséquent de donner suite à l'initiative. Elle populärer ausgedrückt - um die Folgen ärztlicher Kunst-

espère contribuer ainsi à l'approfondissement du débat et fehler.

est persuadée que le Parlement saura donner à la proposi- Die Kommission hatte nun im Rahmen dieser Vorprüfung -

tion la forme juridique adéquate. ich unterstreiche Vorprüfung - etwa festzustellen, welches

der Stand der Arbeiten zum gleichen Gegenstand in der

Postulat der Kommission für soziale Sicherheit. Verwaltung oder im Parlament ist. Die Kommission hatte

Haftung der Medizinalpersonen sich zu überlegen, welcher zeitliche Aufwand nötig wäre,

um zu einer Revision zu kommen, und die Kommission hatte

Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der geplanten zu prüfen, ob allenfalls mit einem anderen parlamentari-

Gesamtrevision des Haftpflichtrechts die Frage einer Neure- schen Vorstoss das gleiche Ziel besser zu erreichen wäre.

gelung der Haftung der Medizinalpersonen zu prüfen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Problem, das durch

diese Initiative aufgeworfen wird, ein echtes ist. So wurde

u. a. festgestellt, dass, solange Aerzte tätig sind, auch ärztli-

Postulat de la Commission de la sécurité sociale. che Kunstfehler mit den bekannten schmerzhaften und

Responsabilité civile du personnel médical beklagenswerten Folgen auftreten können. Damit ist das

Problem der Aerztehaftung gegeben. Das kommt etwa zum

Le Conseil fédéral est invité, dans le cadre de la future Ausdruck in den Vorstössen aus dem Jahre 1986 unserer

révision totale du droit de la responsabilité civile, à examiner Kollegen Neukomm und Longet, aber es kommt auch darin

l'opportunité d'une nouvelle réglementation de la responsa- zum Ausdruck, dass die FMH zwei Gutachterstellen für

bilité civile du personnel médical. Aerztehaftpflichtfälle eingerichtet hat.

Initiative parlementaire (Grendelmeier) 870 N 23 juin 1988

Indessen ist die Kommission in ihrer Mehrheit zum Schluss sie ihre Rechte geltend machen wollen, zu überwinden. Wir

gekommen, Ihnen zu beantragen, der Initiative keine Folge stellen fest, dass bei den Ausführungen der Kommissions-

zu geben. Sie begründet das im wesentlichen so: Nachdem mehrheit die Anliegen als wichtig betrachtet werden. Wir

die Initiative die Form des ausgearbeiteten Entwurfs auf- wissen auch, dass das rechtliche Vorgehen für die Betroffe-

weist und sich auf Artikel 46a des OR konzentriert, stellt sie nen ausserordentlich erschwert ist. Der einzige Einwand der

fest, dass die ausservertragliche Haftung geregelt ist; beim Kommissionsmehrheit war, dass man keine punktuelle

Arzt/Patienten-Verhältnis handelt es sich indessen um ein Lösung im Haftpflichtrecht möchte.

Vertragsverhältnis, nämlich um ein Auftragsverhältnis. Die Frage reduziert sich nun auf die folgende: Wie lange

Somit folgt die ausformulierte Initiative einer falschen können wir warten, bis die von Frau Grendelmeier aufge-

Fährte. worfene Problematik eine Lösung erfährt?

Als zentrale Frage in der Initiativbegründung ist die Frage Ich betone nochmals: Niemand in der Kommission hatte die

der Beweislast aufgeworfen worden. Dazu hält die Kommis- Notwendigkeit einer besseren Regelung für die Patienten

sionsmehrheit fest, dass die Frage der Beweislast oft über- bestritten.

bewertet werde. Verschulden und Rechtswidrigkeit seien Die Fachleute sagen, dass es zehn Jahre braucht, um eine

eben Wertungsfragen und nicht Beweisgegenstände. Dar- Gesamtrevision abzuschliessen - vorausgesetzt (das sage

aus ergebe sich ein bedeutender Raum für richterliches ich), es gelingt den Experten, was bis heute nicht gelungen

Ermessen. Es sei den Gerichten heute schon unbenommen, ist: die viel besungene Vereinheitlichung des Haftpflicht-

den durch ärztliche Gutachten aufgebauten Schutzwall zu rechts zu verwirklichen. Aerzte können nämlich nicht mit

durchbrechen und damit einer anderen Praxis den Weg zu Spenglern und Röntgenschwestern nicht mit AKW-Mitarbei-

ebnen. tern verglichen werden. Wir werden also nicht darum her-

Die Kommissionsmehrheit hat aber auch politische Beden- umkommen, das besondere Verhältnis Arzt/Medizinalperso-

ken formuliert, die etwa dahin gehen, dass es nicht angehe, nal und Patient/in gesondert zu regeln.

in einer vorgezogenen Partial revision die Haftung einer ein- Bleibt die Frage, ob wir Parlamentarier/innen in der Lage

zigen Berufsgattung ganz speziell anzugehen. Das sei unbil- sind, diese delikate Arbeit selber zu erledigen, wenn Exper-

lig. Die Berufshaftung für alle Berufe sei gesamthaft zu ten uns dabei helfen. Das ist die Frage, die offen bleibt.

studieren. Ich halte nochmals fest: Die Anliegen, die Frau Grendel-

Aus diesen Erwägungen, die Sie auch im schriftlichen meier vorgebracht hat, sind wichtig. Die Ohnmacht der

Bericht finden, den Ihnen die Kommission vorlegt, kommt Patienten ist durch die vielen Fälle, die bei Patientenstellen

die Kommission zum Schluss, es sei der Initiative keine anhängig sind, belegt.

Folge zu geben. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, dieser

Indessen hat die einstimmige Kommission ein Postulat ver- Initiative Folge zu leisten.

abschiedet, das den Bundesrat bittet, im Rahmen der

Gesamtrevision des Haftpflichtrechts auch die Frage der

Haftung der Medizinalpersonen anzugehen. Dieses Postulat Aliesch: Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kom-

ist von der Kommission einstimmig verabschiedet worden. missionsmehrheit, wonach der Initiative von Frau Grendel-

Ich darf Sie also im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, meier keine Folge zu geben sei. Wir verkennen jedoch

der Initiative keine Folge zu geben und - im Namen der keinesfalls, dass das von Frau Grendelmeier aufgeworfene

einstimmigen Kommission - das Postulat zu überweisen. Problem tatsächlich existiert, dass es eingehend zu diskutie-

ren und allenfalls einer anderen als der heutigen Regelung

M. Baggi, rapporteur: La Commission de la sécurité sociale zuzuführen ist.

vous a présenté un rapport écrit, ce qui me permettra donc In der Tat ist es so, dass die Patienten, oder allenfalls die

d'être très bref. Hinterbliebenen, nur unter grössten Schwierigkeiten nach-

Comme vous avez pu le constater, la commission a admis weisen können, dass der Arzt gegen allgemein anerkannte

que la question soulevée par Mme Grandelmeier mérite Grundsätze der ärztlichen Wissenschaft und Praxis verstos-

toute notre attention. En effet, Mme Grendelmeier comme sen hat. Es kommt hinzu, dass beim Begriff des Kunstfehlers

nous tous ici savons que le problème de la responsabilité du noch subtil zwischen einem objektiven Verstoss gegen die

personnel médical est bien souvent soumis aux tribunaux. Regelung der ärztlichen Kunst, d. h. einer Vertragsverlet-

La jurisprudence est vaste, parfois compliquée, le problème zung einerseits und einem subjektiven Teil, d. h. einem

existe et Mme Grendelmeier a eu raison de le rappeler à Verschulden andererseits, unterschieden wird.

notre attention. Mais la voie qu'elle nous propose par son Diese Aufteilung des Begriffs des Kunstfehlers fällt in der

initaitive n'est pas la bonne solution. Selon la commission, Praxis nicht leicht. Selbst dem Bundesgericht sollen die

c'est dans le cadre plus complet d'une révision totale du Dinge anscheinend mitunter durcheinandergeraten. Auf

droit sur la responsabilité civile générale que la question jeden Fall aber ist der Patient als unerfahrener Laie weit

doit être posée. Je ne veux pas ici relire ou redire les überfordert. Ueberfordert ist zum heutigen Zeitpunkt aber

motivations de la commission, vous avez reçu un rapport auch unser Rat, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob

écrit y relatif. Celui-ci répond aussi aux objections de la das existierende Problem wirklich neu ins Recht zu fassen

minorité. La commission vous propose donc, dans un postu- sei und, falls ja, wie und wo das genau zu geschehen hätte.

lat qui attire l'attention du Conseil fédéral sur le problème Es ist für mich ohne weiteres denkbar, dass wir in Zukunft zu

touché par Mme Grendelmeier, de résoudre le problème. La einer verschuldensunabhängigen, milden Kausalhaftung für

solution, sans doute un peu retardée, sera certainement die ärztliche Tätigkeit kommen. Zumindest diskussionswür-

meilleure et plus ordonnée. dig ist meines Erachtens eine derartige Kausalhaftung.

Falls wir einer neuen Beweislastverteilung zustimmen, darf

Frau Fankhauser, Sprecherin der Minderheit: Wir sind uns dies jedoch keinesfalls über eine weitere Aenderung des

in diesem Rat sicher alle einig: Die Regelung im Haftpflicht- Obligationenrechts erfolgen, wie dies die Initiative verlangt.

recht ist keine einfache Materie. Ich weiss nicht, ob es ein Unser Haftpflichtrecht würde mit dieser weiteren Spezialbe-

Schutzreflex der Kommissionsmehrheit war, für die Proble- stimmung für eine einzelne Berufsgattung noch unüber-

matik, die Frau Grendelmeier aufgeworfen hat, auf eine sichtlicher, als es heute mit seinen unzähligen punktuellen

Gesamtrevision zu verweisen. Wir haben jetzt die merkwür- Bestimmungen in den verschiedensten Erlassen ohnehin

dige Situation, dass dieses Haftpflichtrecht seit Jahren korri- schon ist.

giert werden soll und die Ergebnisse nach wie vor auf sich Wir unterstützen deshalb das Kommissionspostulat,

warten lassen. wonach die Haftung der Medizinalpersonen im Rahmen der

Im Bericht der Kommission ist die Initiative ausführlich Gesamtrevision des Haftpflichtrechts zu überprüfen ist. Dies

begründet. Aus zeitlichen Gründen muss ich jetzt auf die scheint uns der zweckmässigere Weg zu sein. Der parlamen-

Erläuterung des Wortlauts verzichten. Die Quintessenz des tarischen Initiative dagegen ist keine Folge zu geben.

Vorstosses liegt darin, die Ohnmacht der Patienten, wenn Wir werden aber Ihr Anliegen, Frau Grendelmeier, bei der

23. Juni 1988 N 871 Parlamentarische Initiative (Grendelmeier)

Revision des Haftpflichtrechts ernsthaft diskutieren. Dies public, la responsabilité de l'établissement, du médecin et

darf ich Ihnen versichern. du personnel médical est généralement régie par les dispo-

sitions du droit cantonal sur la responsabilité de l'Etat et de

Hafner Rudolf: Sämtliche Vorredner haben das aufgewor- ses fonctionnaires. Dans un arrêt rendu en 1976, le Tribunal

fene Problem als wichtig erachtet. Niemand hat es bestrit- fédéral a en effet souligné que toutes les personnes qui sont

ten. Man kann einzig feststellen, dass der Bundesrat andere hospitalisées dans un établissement public le sont en vertu

Nöte zu haben scheint als die Patienten, sonst hätte er bei d'un rapport de droit public et que, par conséquent, l'activité

dieser Diskussion einen Vertreter dabei. de rétablissement engage la responsabilité du canton. Le

Zweifellos wird mit dem Vorstoss von Frau Grendelmeier ein Tribunal fédéral a même précisé que cette règle valait aussi

sehr wichtiges und auch ein altes Problem aufgegriffen. Es pour les patients privés dans leurs relations avec le méde-

ist doch so, dass ein Problem, das schon sehr lange besteht, cin-chef de l'établissement. Cette jurisprudence a été confir-

mit dem Verdrängen auch nicht gelöst wird. Jeder Mann und mée en 1986 dans une affaire zurichoise. Les dommages

jede Frau fühlt sich früher oder später in der Rolle des causés aux patients privés d'un médecin-chef tombent sous

Patienten. Damit ist man auch in einem Abhängigkeitsver- le coup de la loi sur la responsabilité de l'Etat, lorsqu'ils sont

hältnis von den Aerzten oder von anderen Medizinalperso- imputables à une opération pratiquée dans un hôpital canto-

nen. Die Tatsache, dass viele Aerzte eine seriöse Arbeit nal par le médecin-chef et d'autres médecins de cet hôpital.

leisten und auch in ihren Handlungen erfolgreich sind, darf Il appartient dans ces cas-là au droit cantonal et non au

nicht darüber hinwegtäuschen, dass in vielen Fällen - sei es code des obligations de régler la responsabilité. Or, la plu-

absichtlich oder unabsichtlich - sogenannte Kunstfehler part des lois cantonales instituent une responsabilité cau-

vorkommen. sale de rétablissement qui donne toutes garanties au pa-

Untersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel aller Krank- tient.

heitsfälle sogenannte iatrogene Ursachen haben. Das ist ein Si le patient se trouve dans une clinique privée ou dans un

Fremdwort. In natura heisst das, dass die Ursache der Arzt hôpital d'un canton qui n'a pas légiféré sur la responsabilité

oder Medikamente sind, die zur Krankheit führen. Dabei de ses établissements hospitaliers, il faut alors appliquer le

weiss jedermann, wie schwierig es heute ist, diese Fehler code des obligations. La responsabilité en cas d'accident

der Aerzte zu beweisen bzw. überhaupt Gutachter dafür zu médical résulte en pareil cas soit de la relation contractuelle

finden, weil selbstverständlich kein Arzt einem Berufskolle- nouée entre le patient et le médecin, soit de la responsabilité

gen gerne einen Fehler vor Augen hält. Beim heutigen extra-contractuelle encourue pour acte illicite.

System hat der Patient schlicht und einfach fast keine Chan- Dans le premier cas, le médecin répond d'une mauvaise

cen, sein Recht durchzusetzen. Vielfach wird darum zum exécution du contrat. Il répond donc d'une violation des

vornherein auf Druck der Verhältnisse auf das Geltendma- règles de l'art médical. Sa faute est alors présumée. Le

chen der Patientenrechte verzichtet. Ich kenne selber einen patient n'a pas à en apporter la preuve. Au contraire, il

Haufen solcher Vorkommnisse. appartient au médecin de démontrer qu'il n'a pas commis

Die Aussagen im Bericht der Kommission, die unkritisch de faute. De plus, si l'erreur provient du personnel médical,

vom Bundesamt für Justiz übernommen wurden, sind aus le médecin en répond également, comme de son propre fait

meiner Sicht reichlich problematisch. Es hilft doch dem et ne peut échapper à sa responsabilité qu'en prouvant que

betroffenen Patienten nicht, wenn angeblich bereits heute le dommage se serait aussi produit s'il avait agi personnelle-

theoretisch die Möglichkeit bestehen würde, den Artikel ment. Dans l'hypothèse plus rare, où il n'y a pas de respon-

97 OR im Sinne einer Umkehr der Beweislast geltend zu sabilité contractuelle, le médecin ne répond qu'en vertu des

machen. In der Praxis ist es anders. dispositions de la responsabilité en cas d'acte illicite. La

Es scheint uns auch durchsichtig, wenn sich viele Aerzte preuve de la faute incombe alors, il est vrai, à la victime. Mais

gegen eine Umkehr der Beweislast auflehnen. Möglicher- si l'acte incriminé a été accompli par le personnel médical

weise würden damit vermehrt Kritiken an den Aerzten erfol- du médecin, ce dernier en répond, même en l'absence de

gen; auch die Prämie der Haftpflichtversicherung würde faute. Il n'est en effet autorisé à se disculper qu'en prouvant

höher werden. Im Spannungsfeld der Interessen zwischen qu'il a pris toutes les précautions dans le choix de son

den Aerzten und den Patienten nehmen wir aber eindeutig personnel, dans la surveillance apportée et dans les instruc-

Stellung für die Schwächeren, das heisst für die Patienten. tions données.

Wir empfehlen Ihnen daher, der Initiative Folge zu leisten. Ces quelques considérations incomplètes montrent bien

Falls die Initiative nicht angenommen wird, werden wir dem que le but recherché par l'initiative peut donc être déjà

Postulat der Kommission zustimmen. atteint par l'application du droit en vigueur. En réalité, la

difficulté ne réside pas tellement dans la question de la

M. Guinand: Le groupe libéral se rallie aux conclusions de preuve de la faute que dans la preuve de l'existence d'une

la Commission de la sécurité sociale et il ne s'opposera pas violation des règles de l'art et de la causalité. Ce qui est le

à la prise en considération du postulat proposé. La question plus difficile pour la victime ou ses proches lorsque la

posée par Mme Grandelmeier mérite considération. Elle se victime est décédée, c'est de prouver que les lésions corpo-

fait l'écho de la détresse qui peut habiter celles et ceux qui relles ou le décès sont dus à l'acte médical incriminé. Cette

ont peut-être été une fois victimes d'un mauvais traitement dernière question se pose avec ou sans présomption de

médical ou d'une erreur opératoire aux graves consé- faute et la proposition de Mme Grendelmeier ne résoud pas

quences. La solution que propose Mme Grendelmeier ne la question.

saurait toutefois être acceptée, le rapport de la commission C'est pourquoi nous pensons, avec la commission, que c'est

en donne les raisons principales. Mais les considérations de dans le cadre d'une révision globale du droit de la responsa-

la commission méritent d'être complétées. bilité civile qu'il conviendra de reprendre cette question.

J'estime, en effet, que la proposition de Mme Grendelmeier Une telle révision ne semble pas imminente mais, comme on

ne saurait être acceptée, essentiellement pour deux raisons. l'a vu, la situation n'est pas aussi dramatique, puisque bien

Premièrement, parce que le but auquel elle tend peut déjà des questions posées par Mme Grendelmeier peuvent être

être atteint en grande partie par l'application du droit en aujourd'hui déjà résolues en application du droit actuel. On

vigueur. Deuxièmement, parce qu'elle introduit, en dehors peut tout au plus peut-être espérer un peu moins de timidité

d'une révision générale du droit de la responsabilité civile, de la part des tribunaux saisis de ce genre d'affaires.

un nouveau type de responsabilité qui n'est d'ailleurs pas Mais, en réalité et j'aimerais attirer votre attention sur ce

souhaitable. point, Mme Grendelmeier entend aller plus loin et s'engager

La responsabilité encourue en cas de ce que l'on peut dans une voie que nous ne saurions accepter. Sa proposi-

appeler «un accident médical» est régie de façon différente tion consiste, en effet, à rendre personnellement et directe-

selon les cas. Il faut en premier lieu distinguer selon que ment responsables non seulement le médecin ou l'établisse-

l'acte médical est accompli dans un hôpital public ou dans ment dont il dépend mais aussi le personnel médical. Si l'on

une clinique privée. Si le patient se trouve dans un hôpital devait suivre les propositions de Mme Grendelmeier, il a y

Initiative parlementaire (Grendelmeier) 872 N 23 juin 1988

fort à parier qu'il deviendrait de plus en plus difficile, voire senen oder auch nur eines vermuteten Fehlers des Arztes

impossible de trouver du personnel médical, en particulier erhebt.

du personnel de salle d'opérations qui accepte de travailler Ich mag das Wort «Kunstfehler» nicht, denn - seien wir doch

dans ces conditions. Pensez-vous que l'infirmière assistante ganz ehrlich - die meisten Fehler sind von unbeschreibli-

de l'anesthésiste accepterait d'endosser la responsabilité cher Banalität und haben mit Kunst nichts, aber auch gar

que le projet de modification du code des obligations vou- nichts zu tun.

drait lui faire encourir? Nous en doutons. Durch die ungeheure Entwicklung der Medizin in den letz-

Songez à ce qui se passe aux Etats-Unis où il est parfois ten vierzig oder fünfzig Jahren hat eine derartige Vernet-

devenu très difficile, voire impossible, de trouver un méde- zung von chirurgischen oder medizinischen Einflussmög-

cin et une équipe médicale disposés à effectuer certaines lichkeiten stattgefunden, dass der Patient hoffnungslos

opérations risquées. überfordert ist, zu beurteilen, was der Arzt verordnet hat

C'est pourquoi nous pensons que ce qu'il faut prévoir, c'est oder was er tut, ob er allenfalls etwas übersehen hat, was

une responsabilité primaire de l'établissement hospitalier et fatal sein könnte. All das führt dazu, dass der Patient immer

du médecin, (éventuellement une responsabilité exclusive et machtloser wird. Es ist von allen Vorrednern bisher aner-

causale) et seulement un éventuel recours du responsable kannt worden, dass die Situation des Patienten äusserst

contre le personnel médical qui aurait commis une faute problematisch wird, wenn er sich für seine Rechte wehren

grave ou une faute intentionnelle. C'est la solution de la loi will.

fédérale sur la responsabilité civile de la Confédération. Nach heutigem Recht muss der Patient im Falle eines Scha-

En conclusion et pour les différents motifs invoqués, nous deneintrittes nachweisen, dass der Arzt einen Fehler

vous invitons à ne pas donner suite à l'initiative de Mme gemacht hat. Diese Situation ist absolut unhaltbar.

Grendelmeier. Mais comme la question de la responsabilité Nehmen Sie doch einmal an, Sie werden operiert, Sie wer-

en cas d'accident médical ne saurait échapper à la réflexion den in einem Grossspital operiert, Sie werden bereits narko-

de ceux qui seront chargés de la révision du droit de la tisiert in den Operationssaal geführt. Sie haben also keine

responsabilité civile, nous ne nous opposerons pas à la prise Ahnung, wie viele Leute überhaupt dort sind. Nie in Ihrem

en considération du postulat. ganzen Leben sind Sie dermassen «abwesend» wie unter

Narkose. Ausgerechnet dann sollten Sie in der Lage sein,

Frau Grendelmeier: Ich spreche im Namen der Ldll/EVP- nachzuweisen, dass der Arzt oder irgend jemand in diesem

Fraktion; ich spreche aber auch als Initiantin. Saal, einen Fehler gemacht hat. Das ist schlicht unmöglich.

Es ist bestimmt ein heisses Eisen, das wir hier anfassen: das Jeder von uns hat schon einmal mit einem Arzt zu tun

Haftungsrecht bei Aerzten; es allenfalls in Frage zu stellen gehabt, war schon einmal krank oder wird es bestimmt

oder gar zu ändern, gilt beinahe als Verletzung eines Tabus. irgendwann einmal werden. Warum also wehren wir uns als

Wenn ich das nun mit meiner Initiative tue, so deshalb, weil zukünftige oder gegenwärtige Patienten nicht mehr und

ich mich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit als Medi- tauglicher für unsere Rechte? Entscheidend ist doch, dass

zinjournalistin sehr oft damit befassen musste, weil die in der heutigen Medizin der Patient in keiner Weise beurtei-

Antworten des Bundesrats auf die Vorstösse der Herren len kann, was falsch gelaufen ist und wer allenfalls für einen

Longet und Neukomm unbefriedigend waren und weil ich Fehler überhaupt verantwortlich gemacht werden könnte.

schliesslich zum Schluss gekommen bin, dass wir endlich Eine Neuregelung ist also überfällig, und deshalb schlage

dafür sorgen sollten, dass die Spiesse zwischen Arzt und ich Ihnen vor, dass wir die Beweislast umkehren: Nicht der

Patient gleich lang oder mindestens etwas «gleicher» lang Patient soll nachweisen müssen, dass der Arzt einen Fehler

werden. begangen hat, sondern der Arzt muss oder kann beweisen,

Der Arzt hat eine besondere Stellung in unserer Gesell- dass seine Arbeit korrekt durchgeführt worden ist. Das ist

schaft. Das hat möglicherweise damit zu tun, dass er mich eigentlich genau das, was bereits angetippt wurde: die soge-

im besten Fall von Schmerzen befreien, dass er mir allenfalls nannte milde Kausalhaftung. Das ist jene Kausalhaftung,

das Leben retten und mich heilen kann. Oder aber: Er muss welche dem Betroffenen die Möglichkeit gibt, zu beweisen,

mir mitteilen, dass ich vielleicht unheilbar krank bin und dass er - de lege artis - nach den Regeln der Kunst gehan-

bald sterben werde. Er wird mich also bis zum Tod beglei- delt hat.

ten. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass mein Verhältnis Wir kennen heute im Prinzip vier verschiedene Haftungs-

zum Arzt nicht irgendein «Vertragsverhältnis» ist, sondern in stufen:

erster Linie ein stark emotionales Abhängigkeitsverhältnis, Zuunterst die normale, die sogenannte Verschuldenshaf-

das ebenso zwangsläufig zu einem starken Gefalle zwischen tung, was heisst: Wer Schuld hat, haftet.

Arzt und Patient führt. Dann kennen wir die Verschuldenshaftung mit obligatori-

Ein von Krankheit, Angst, von Schmerzen gepeinigter scher Haftpflichtversicherung. Sie gilt beispielsweise für den

Patient neigt begreiflicherweise dazu, den Arzt oder die Velofahrer.

ärztliche Kunst zu überhöhen und ihr gegenüber eine oft Im weiteren gibt es die Kausalhaftung, die eine Entlastungs-

unrealistische Erwartungshaltung einzunehmen, ihr gera- möglichkeit zulässt - das, was ich jetzt vorschlage.

dezu magische Kräfte zuzuschreiben, kurz: ihre Möglichkei- Schliesslich gibt es die reine Kausalhaftung.

ten zu überschätzen. Somit machen wir aus ihm eben jenen Wie wir alle wissen, gilt die reine Kausalhaftung für Motor-

berühmten «Halbgott in Weiss». Wir müssen uns klar sein, fahrzeughalter. Es ist interessant, dass der Gesetzgeber bei

dass wir da mitverantwortlich sind. den Autofahrern von der Verschuldenshaftung abgewichen

Das aber verstellt nicht nur uns, sondern vor allem auch den ist und damit anerkannt hat, dass Autofahren eine grund-

Aerzten den nüchternen Blick auf die banale Tatsache, dass sätzlich gefährliche Tätigkeit ist. Im Moment, wo ich in

der Arzt eine grundsätzlich gefährliche Tätigkeit ausübt. einem Auto sitze, den Schlüssel drehe, werde ich zu einem

Haben Sie sich schon einmal überlegt, dass der Arzt der gefährlichen Menschen. Das heisst noch lange nicht, dass

einzige Mensch ist, der legaliter- sozusagen von Gesetzes ich damit zu einem schlechten, böswilligen oder kriminellen

wegen - einem anderen Menschen Schmerzen oder eine Menschen werde. Ich übe aber eine Tätigkeit aus, die in sich

Verletzung zufügen darf oder sogar muss, und zwar im gefährlich ist. Ich hafte als Automobilistin unabhängig

Interesse des Patienten? Der Arzt hat also eine ausserge- davon, ob mich eine Schuld trifft oder nicht. Bei grober

wöhnliche Stellung, das ist unbestritten. Fahrlässigkeit, das wissen wir alle, kann die Versicherung

Diese beiden Faktoren, d. h. die Gefährlichkeit des Berufes Regress auf mich nehmen.

wie auch die ebenso gefährliche emotionale Abhängigkeit Es wäre also sicher noch niemandem eingefallen, zu

des Patienten vom Arzt, dürfen aber nicht soweit führen, behaupten, die Kausalhaftung würde den Autofahrer entwe-

dass der Patient ohnmächtig oder - sagen wir vielleicht der entmündigen oder gar kriminalisieren - was man immer

besser in diesem Zusammenhang - machtlos ist, in dem wieder unterstellt - oder ihn gar zu verantwortungslosem

Moment, wo er Schadenersatzanspruch wegen eines erwie- Handeln verleiten. Alle diese Assoziationen tauchen aber

23. Juni 1988 N 873 Parlamentarische Initiative (Grendelmeier)

sofort auf, wenn man das Wort «kausal» im Zusammenhang Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass Pro-

mit der ärztlichen Tätigkeit in den Mund nimmt. fessor Widmer nach eigener Aussage vor sechzehn Jahren

Ich staune auch immer wieder über die fast hysterische ins Bundesamt für Justiz gekommen ist, mit dem Auftrag,

Reaktion: Es ist zumindest eine sehr emotionale Reaktion in das Haftpflichtrecht zu revidieren. Alle meine Vorredner

Aerztekreisen, wenn man Aerzte auf die blosse Möglichkeit haben auf diese Revision hingewiesen. Sechzehn Jahre lang

einer Aenderung der heutigen Regelung anspricht. Ich kann war dies nicht möglich, weil dem Bundesrat angeblich wich-

mir diese Reaktion nur dadurch erklären, dass eine heillose tigere Aufgaben vorlagen.

Begriffsverwirrung herrscht oder schlicht mangelnde Kennt- Glauben Sie im Ernst, wenn wir nur das Postulat überweisen

nis des Haftrechts bei den Aerzten. Ich müsste sonst und auf die Totalrevision warten, dass in den nächsten zehn

allenfalls annehmen, dass unterschwellig eine gewisse bis zwanzig Jahren irgend etwas geschehen wird? Wir

Angst vor einer Kontrolle ihrer Arbeit vorhanden ist, wenn haben bis jetzt punktuelle Lösungen getroffen. Seien wir

sie nachweisen müssen, dass sie korrekt gehandelt haben. doch bereit, im Sinne der Patienten und im Sinne ihrer

Diese Angst wiederum hat möglicherweise damit zu tun, Besserstellung das Problem punktuell zu lösen. Das ist

dass sie befürchten, plötzlich als ganz gewöhnliche Men- immer noch besser, als auf eine Totalrevision zu warten, die

schen angesehen zu werden. Damit wären die Aerzte nicht vielleicht nie oder zu spät kommen wird.

mehr jene «Halbgötter in Weiss», sondern Menschen, die Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag von Frau Fankhauser

irren, Fehler begehen können, Menschen, die auch einmal zuzustimmen.

müde oder unachtsam sein können - so wie wir alle in

unseren Berufen. Nur haben unsere Fehler meistens nicht Keller: Die parlamentarische Initiative von Frau Grendel-

dieselben Folgen. meier beschlägt ein Gebiet, das jeden von uns spontan

Die Aerzte verkennen offensichtlich - das scheint mir anspricht. Ein Geschädigter hat auf dem schwierigen Ter-

entscheidend zu sein -, dass die Kausalhaftung, in welcher rain der Medizin Mühe nachzuweisen, dass der Schaden

Form auch immer, eigentlich eine Entlastung für ihren durch eine unsachgemässe Behandlung erfolgt ist. Die Ohn-

höchst anspruchsvollen und verantwortungsvollen Beruf ist. macht des Patienten gegenüber Fehlern des Arztes ist zwei-

Ein weiterer Einwand, der immer wieder im Zusammenhang fellos erregend, und wir alle reagieren auf derartige Fälle

mit Kausalhaftung gemacht wird, ist das Schreckgespenst unduldsam.

«USA». In Amerika sollen angeblich vor jedem Spital Dut- Wenn Frau Grendelmeier hier Remedur schaffen will, ist das

zende von habgierigen Anwälten herumlungern, die nur ein Anliegen, dem man sicher grundsätzlich beipflichten

darauf warten, bis wieder ein Patient entlassen wird - den kann. Sie fordert gewissermassen die Umkehr der Beweis-

man dann davon überzeugen kann, dass er eigentlich auf last. So wird das Verschulden eines Arztes dann vermutet,

Schadenersatz klagen müsste. In der Folge werden exorbi- wenn durch eine medizinische Behandlung ein Schaden

tante Summen - zum Teil in Millionenhöhe - gefordert. entstanden ist.

Deshalb sollen die Aerzte in Amerika offenbar immer weni- Aus der Sicht unserer Fraktion wird man sagen können -

ger risikofreudig geworden sein und sich dreimal überlegen, und damit den Vorstoss etwas relativieren -, dass auf die-

ob sie überhaupt noch operieren wollen oder auch nur sem Gebiet doch eine Anzahl von Gerichtsentscheiden mög-

einen Patienten anschauen sollen, da die Haftpflichtprämien lich geworden ist, in denen Aerzte wegen fehlerhafter

angeblich in absolut schwindelnde Höhen gestiegen und für Behandlung oder anderer Verletzungen ihrer vertraglichen

viele Aerzte unbezahlbar geworden seien. Sollten wir hier Verpflichtungen zu Schadenersatz verurteilt worden sind.

nun die Kausalhaftung einführen, so befürchten die Gegner, Damit bestreiten wir die innere Berechtigung des Vorstosses

hätten wir bald eben jene amerikanischen Verhältnisse. nicht.

Dazu ist folgendes zu sagen: Sie können dieses Argument Es handelt sich aber um eine sehr vielschichtige Materie;

noch oft wiederholen - Sie werden es noch oft hören -, es das wurde in der Beratung in der Kommission deutlich. Die

ist und bleibt ein Scheinargument. Auswirkungen sind schwer auszuloten, wenn man hier legi-

1. Das Rechtssystem in Amerika ist grundsätzlich verschie- feriert; denn es gibt auch unerwünschte Auswirkungen bei

den vom unsrigen und in keiner Weise mit unserem ver- einer derartigen Legiferierung. So kann es z. B. nicht der

gleichbar. In den USA ist der Anwalt nicht nur Beauftragter Sinn sein, dass die ärztliche Initiative gelähmt wird.

eines Klienten, sondern auch Unternehmer, der die Gewinn- Es stellt sich deshalb auch die Frage, ob bei einer so

chancen abschätzt und das Risiko trägt. Der Klient hingegen schwierigen Materie die parlamentarische Initiative das rich-

trägt kein Prozessrisiko, deshalb ist der amerikanische tige Gefährt ist, um uns voranzubringen. Bei einer parlamen-

Patient viel prozessfreudiger als der schweizerische. Jener tarischen Initiative behält das Parlament die Führung des

kann bei einer Schadenersatzforderung nur gewinnen, ohne Geschäfts in seiner Hand; da stellt sich nun doch allen

jedes Risiko. Ernstes die Frage, ob wir - gerade weil das Gebiet so

In der Schweiz hingegen arbeiten die Anwälte nicht auf schwierig ist - zum sinnvollen Ziel kommen.

Erfolgsbasis, mindestens nicht in dem Ausmass, d. h. der Natürlich können wir bei unseren Beratungen die Verwal-

Klient - das ist in diesem Fall der Patient - trägt ein ganz tung einbeziehen. Aber aus meiner Erfahrung als Mitglied in

erhebliches Risiko bezüglich Gerichts- und Parteikosten. einer solchen Kommission - der betrieblichen Mitbestim-

Wegen dieses enormen Kostenrisikos, welches hierzulande mung - muss ich sagen: Es ist unendlich schwierig für eine

die Patienten zu tragen haben, frage ich mich manchmal, parlamentarische Gruppe, das zu erarbeiten, was der Bun-

wer denn überhaupt noch den Mut hat, einen Prozess zu desrat mit seiner Verwaltung als Botschaft vorlegt.

führen, vor allen Dingen wenn man weiss, dass die Versiche- Es ist darauf hingewiesen worden, dass heute das Haft-

rungen und auch die Aerztekammern Spezialisten auf die- pflichtrecht sehr verzettelt erscheint, in verschiedensten

sem Gebiet haben, die einen Prozess hinauströdeln können, Erlassen, und dass das Herausgreifen eines Teils - so wich-

bis dem Patienten, dem Klienten, die Luft und das Geld tig auch das Gebiet ist - wiederum zu einer neuen Spezifi-

ausgeht. Da hakt auch meine Initiative ein. zierung dieses Rechtes führt. Da stellt sich die Frage, ob

2. Im übrigen ist es auch immer wieder seltsam, wie die man nicht mit einer Vereinheitlichung, einer Zusammenfas-

grossen Weiterentwicklungen in der Medizin, in der Chirur- sung des Haftpflichtrechts - unter Einbau auch dieses

gie, nach wie vor aus den USA kommen. Ein so grosses Bereichs - einen besseren Weg finden kann.

Risiko kann es also gar nicht sein, wie immer wieder Wir kommen deshalb zum Schluss, dass das Weiterverfol-

behauptet wird, denn sonst würde sich dort kein einziger gen dieser parlamentarischen Initiative nicht der zweckmäs-

Arzt mehr getrauen, irgend jemanden zu behandeln. sige Weg sei. Wir unterstützen das Postulat der Kommis-

3. Schliesslich müssten die Gegner der Kausalhaftung sion, räumen allerdings ein, dass bis jetzt in dieser Sache

endlich auch Kenntnis nehmen, dass in den USA die Haf- sehr viel Zeit ungenutzt verstrichen ist. Die diesbezüglichen

tung der Aerzte gar keine Kausalhaftung ist, sondern im Ausführungen des Vertreters des Bundesamtes für Justiz

Grunde genommen eine verschärfte Verschuldenshaftung. haben uns nicht gerade ermuntert, denn er hat darauf hinge-

In bezug auf die Systematik kann man sich streiten. wiesen, dass in den langen Jahren auf dem Gebiet der

Initiative parlementaire (Grendelmeier) 874 N 23 juin 1988

Haftpflichtregelungen eigentlich keine Fortschritte erzielt mehr, weil man sich nicht einen Haftpflichtprozess einhan-

worden sind. Da bleibt natürlich ein Unbehagen, wenn man deln will. Wenn man dann später in Berichten sehen will,

gegen die parlamentarische Initiative stimmt. was passiert ist, um dem Patienten zu dienen, hat man die

Wir verbinden mit der Ablehnung also die Hoffnung, dass Möglichkeit nicht mehr. Bei uns ist das zum Glück noch

nun doch bald Fortschritte erzielt werden. anders. Also das zur Bedrohung.

Im folgenden einige Vorschläge:

Luder: Die SVP-Fraktion anerkennt einen teilweisen Beweis- 1. Das Problem des Behandlungsschadens existiert. Es ist

notstand bei der Haftung von Medizinalpersonen und aner- tatsächlich manchmal schwierig für einen Patienten, zu sei-

kennt prüfenswerte Anliegen der parlamentarischen Initia- nem Recht zu kommen. Deshalb muss auch die Aerzteschaft

tive. Hand bieten, um dieses Problem mit tauglichen Verbesse-

Es wäre aber falsch, die heutige Praxis der Beweislast ein- rungsvorschlägen zu lösen. Sie hat es mit der von Kollege

fach um 100 Prozent zu kehren, vom Kläger zum Beklagten. Luder erwähnten Gutachterstelle für Haftpflichtfragen auch

Der Grundsatz, dass der Kläger den Beweis erbringen soll, getan, die übrigens gratis arbeitet und die zu einem höheren

hat auch seine Bedeutung. Solche wichtige Grundsätze Verschuldensprozentsatz kommt als die Gerichte: 12 Pro-

müssen in einer Gesamtschau beurteilt werden, und das zent bei den Gerichten und 25 Prozent bei der Haftpflichts-

erlaubt die Initiative nicht. telle.

Werfen wir doch noch einen Blick.auf die heutige Praxis. Die Die Initiative Grendelmeier habe ich wohlwollend angese-

Verbindung der Schweizer Aerzte hat die im Zusammen- hen. Ich ging deshalb auch an die Tagung der Schweizeri-

hang mit Haftpflichtfällen entstehenden Probleme schon schen Gesellschaft für Gesundheitspolitik, wo die zwei pro-

immer gesehen. Sie hat auch versucht, die Stellung der minentesten Patientenanwälte der Schweiz vertreten waren.

Patienten bei der Abklärung des ärztlichen Verschuldens zu Dr. llery, Anwalt der Patientenstelle, der brillanteste Jurist für

verbessern. Zu erwähnen ist namentlich die Schaffung einer Haftpflichtfragen in der Medizin, sagt: Für ihn ändere diese

aussergerichtlichen Gutachterstelle für Haftpflichtfälle - Initiative nichts, man müsse sie ablehnen! Moritz Kühn hat

und dies im Jahre 1982. Die Aufgabe der Gutachterstelle gesagt-er ist Haftpflichtexperte der Rentenanstalt-, recht-

besteht darin, auf Wunsch von Patienten oder Aerzten Gut- lich sei sie überflüssig, da im Auftragsverhältnis die Beweis-

achten zu organisieren. Der Patient erhält das Gutachten last sowieso umgekehrt sei. Jost Gross, der zweite Patien-

unentgeltlich. tenexperte wiederum, hat gesagt, die Kausalhaftung befür-

Im Durchschnitt fallen etwa ein Viertel der Gutachten zugun- worte er lediglich für Spitäler, wo man sie in den kantonalen

sten der Patienten aus. 1987 waren dies 17 mit Bejahung des Gesundheitsgesetzen regeln könnte.

Kunstfehlers, 34 Gutachten mit Verneinung des Kunstfeh- Ich lehne die Initiative also aufgrund dieser Erkundigungen

lers. ab.

Sie sehen also, es besteht nicht nichts. Die Gutachterstelle Was sollte man dann sonst tun? Dr. llery sagt, die dringend-

geniesst allgemeine Wertschätzung inländischer Fachkreise ste Lücke sei, dass tatsächlich bei verschuldeten oder

und wird im Ausland als beispielhaft eingestuft. Dies aus der unverschuldeten Behandlungszwischenfällen finanzielle

Praxis. Notlagen eintreten könnten. Er empfiehlt die Schaffung

Die SVP lehnt mit der Kommission die Initiative ab und eines Fonds, der aussergerichtlich solche Notlagen lindert.

unterstützt das Kommissionspostulat für eine Regelung im Man könnte diesen Fonds durch Beiträge von Aerzten, Haft-

Haftpflichtgesetz. pflichtversicherern und Krankenversicherung speisen. Der

Vertreter der FMH hat an dieser Tagung erklärt, dass er mit

Fierz: Ich möchte als Einzelsprecher hier eigentlich der einem solchen Fonds grundsätzlich einverstanden wäre.

Kommissionsmehrheit das Wort reden. Zuerst gebe ich 2. Die ärztliche Tätigkeit wurde immer, seit die Medizin

meine Interessenbindung bekannt. Ich bin selber Arzt und, betrieben wird, durch die Pathologen, also durch die Sek-

wie meine Berufskollegen, daran interessiert, dass wir tion nach dem Todesfall, kontrolliert. Die gleichen Leute, die

unsere Aufgabe in einem rechtlich möglichst übersichtli- sich für die Patienten rechte gutmeinend einsetzen, bekämp-

chen und sicheren Umfeld wahrnehmen können. fen oft auch dieses lebenswichtige Kontrollinstrument.

Es ist sicher das Ziel von uns und auch von Frau Grendel- Wir müssen die Möglichkeit haben, dass der Pathologe den

meier, von jedermann in diesem Saal, dass wir eine optimale Todesfall überprüft, das ist im Interesse aller unserer leben-

medizinische Versorgung erreichen. den Zeitgenossen.

1. Ich muss die Situation des Arztes schildern. Wir müssen 3. Eine persönliche Bemerkung an die kantonalen Gesund-

uns als Aerzte klar sein, dass wir natürlich bei der Berufsaus- heitsdirektionen: Es gibt Aerzte, die auch in der jetzigen

übung schon jetzt, täglich, mit einem FUSS im Gefängnis Rechtslage wegen eines Kunstfehlers verurteilt werden. Es

stehen. Das ist etwas, was uns ab Ausbildung vom Gerichts- gibt z. B. den Fall des Arztes in Zürich, der bei einer insulin-

mediziner eingeimpft wird. Wir sitzen da nicht auf einem abhängigen zuckerkranken Patientin das Insulin abgestellt

sehr komfortablen Sessel, Frau Grendelmeier. Es ist schon und gesagt hat, sie solle in einer Woche wiederkommen. Sie

jetzt unangenehm. kam natürlich nach einer Woche nicht, weil sie schon

2. Ein weiteres Problem ist, dass uns das Haftpflichtrecht in bewusstlos im Koma lag; sie ist dann verstorben. Der Arzt

der jetzigen Form völlig unverständich ist. Ich bin ein juri- wurde verurteilt. Einen solchen Fehler darf nicht einmal eine

stisch relativ gebildeter Arzt, ich bin politisch überdurch- Krankenschwester machen. Aber hat die kantonale Gesund-

schnittlich gebildet. Ich versuchte, für diese Debatte die heitsdirektion diesem Arzt die Praxisbewilligung entzogen?

einschlägigen Bücher zu lesen und zu verstehen, so z. B. Nein, er praktiziert weiter und hat weitere solche Fälle verur-

das Buch von Jost Gross über ärztliches Haftpflichtrecht. Es sacht, von denen ich Kenntnis habe.

ist mir zur Hälfte völlig unverständlich. Wir fühlen uns in Man muss schon sagen: Wo sich Kunstfehler häufen und wo

einem kafkaesken Dschungel der Rechtslage, und wir füh- die schwarzen Schafe sind, sollten auch die kantonalen

len eine diffuse Bedrohung durch die Juristen. Deshalb Gesundheitsbehörden die Konsequenzen ziehen und wirk-

vielleicht auch manchmal unsere irrationalen Reaktionen. lich kausal, ursächlich, einschreiten und diesen Leuten das

3. Wir haben auch tatsächlich Angst vor Zuständen wie in Handwerk legen. Da wünsche ich mir mehr Mut.

Amerika, wo die Aerzte einfach Freiwild für Juristen und

Patienten sind, wo Haftpflichtprämien so hoch sind, dass ich

sie mit meinem ganzen Einkommen nicht bezahlen könnte, Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Wir befinden uns

obwohl der Dollarkurs relativ schlecht ist. nach wie vor in der Vorprüfung dieser parlamentarischen

Das ginge ja noch; aber schlimmer ist, wenn die juristische Initiative. Sie ist etwas weit geraten, das gebe ich gerne zu.

Kandare zu starr wird. Dann werden einfach Unterlagen Die Diskussion war äusserst interessant und hat doch in

gefälscht. In Amerika gibt es keine Operationszwischenfälle etwa das Resultat der Kommission bestätigt; das Anliegen

mehr in den Operationsberichten. Sie werden unterschla- ist echt. Das Anliegen verdient es, ernst genommen zu

gen. Es gibt in den Narkoseprotokollen keine Zwischenfälle werden.

23. Juni 1988 875 Petitionen

Der aufgezeigte Weg ist nach der Meinung der Kommission Präsident: Ich beantrage Ihnen, die Traktandenliste insofern

und der meisten Sprecher hier nicht zweckmässig. Daher zu kürzen, als wir jetzt zum Traktandum Petitionen überge-

abermals der Antrag der Kommissionsmehrheit, der Initia- hen würden, um die Petitionen, die persönlichen Vorstösse

tive sei keine Folge zu geben, hingegen sei das Postulat zu und die Schlussabstimmungen noch vor 14.00 Uhr bewälti-

überweisen. gen zu können.

In diesem Zusammenhang darf ich darauf aufmerksam Sie sind damit einverstanden.

machen, dass die Tatsache, dass kein Mitglied des Bundes-

rates unseren Beratungen beiwohnt, nicht auf Geringschät-

zung des Gegenstands zurückzuführen ist. Es handelt sich

um alten Brauch und Recht, dass die Mitglieder des Bundes- #ST# Petitionen - Pétitions

rats sich zurückziehen, wenn wir parlamentarische Initiati-

ven behandeln und höchstens dann an den Beratungen

teilnehmen, wenn parlamentarische Vorstösse aus den

Initiativen hervorgehen. 88.251

Zwar liegt hier ein Postulat vor. Die Kommission hat aber Louis Ernst. Ergänzung von Artikel 21 Absatz 2 AHVG

den Weg des schriftlichen Verfahrens gewählt. Der Bundes- Louis Ernst. Modification de l'article 21,2ème alinéa LAVS

rat hat schriftlich geantwortet und erklärt, er sei bereit, das

Postulat entgegenzunehmen. Somit ergibt sich die Notwen- Herr Hess Peter unterbreitet im Namen der Petitions- und

digkeit der Teilnahme nicht. Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen

Im übrigen ist mit Herrn Widmer, Vizedirektor des Bundes- Bericht:

amtes für Justiz, jener Mann hier, der seit sechzehn Jahren

mit dieser Frage befasst wäre, aber nie dazu kommt, die 1. Mit Eingabe vom 29. April 1987 reichte Herr Ernst Louis

Sache zu prüfen. Immerhin steckte er mir vorhin einen eine Petition ein. Der Petent ersucht darum, bei der 10. AHV-

Spickzettel zu, worauf er schreibt, dass jetzt im Departement Revision Artikel 21 Absatz 2 des AHV-Gesetzes zu ergänzen.

eine Arbeitsgruppe für die Revision des Haftpflichtrechts in Er begründet seine Petition im wesentlichen wie folgt:

Bildung begriffen ist und dass man denkt, bis nächstes Jahr Der Anspruch auf eine einfache Altersrente entsteht am

ein Konzept für eine in Angriff zu nehmende Gesamtrevision ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des mass-

vorzulegen. Ich bin sicher, dass die heutige Diskussion in gebenden Altersjahres folgt (Art. 21 Abs. 2 AHVG). Für die

diese Arbeiten einfliessen wird. Berechnung der Rente ist das durchschnittliche Einkom-

Ich bitte Sie nochmals, gemäss Kommissionsantrag der men des Versicherten seit dem'1. Januar nach Vollendung

Initiative keine Folge zu geben und das Postulat zu über- des 20. Altersjahres bis zum 31. Dezember vor der Entste-

weisen. hung des Rentenanspruches massgebend (Art. 30 Abs. 2

AHVG).

Da der Petent am 28. November 1921 geboren ist, entstand

M. Baggi, rapporteur: Les interventions ont confirmé que la sein Rentenanspruch für den Dezember 1986. Gleichzeitig

question soulevée par Mme Grendelmeier est importante et fällt damit das Einkommen im Jahr 1986 für die Rentenbe-

qu'elle sensibilise tout le monde. C'est une raison de plus rechnung ausser Betracht, obschon die Berücksichtigung

pour la majorité de la commission de soutenir le postulat der Beiträge des Jahres 1986 den Renten betrag angehoben

qu'elle a proposé. Il n'est pas juste d'affirmer qu'en Suisse le hätte.

patient est impuissant face au médecin. Etant avocat de Der Petent beantragt deshalb zur Vermeidung solcher Här-

profession, je m'aperçois que le médecin n'est pas tout- tefälle eine Aenderung bzw. Ergänzung von Artikel 21

puissant, le malade a des droits que les tribunaux reconnais- Absatz 2 des AHV-Gesetzes.

sent. 2. Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste

Evidemment, Mme Grendelmeier l'a souligné, la profession sich am 18. April 1988 mit dieser Eingabe. Sie stellte fest,

de médecin est l'une des plus dangereuses qui soient; un dass die zitierten Gesetzesbestimmungen für das Gericht

accident est vite arrivé. N'oublions pas non plus que le client auch in Härtefällen verbindlich sind (BGE109 l b 134 E.f). Es

est une personne malade qui s'adresse au médecin. Pour- besteht keine Ermächtigung des Gerichtes, in solchen Fäl-

rait-elle lui dire: c'est votre faute? C'est peut-être aller un len die «Vernunft über den Paragraphen» zu stellen.

peu loin dans le cours d'une telle discussion. Daneben ist nicht zu verkennen, dass sich die angeführten

Il est plus sage d'envisager ce problème dans le cadre plus Bestimmungen auch zugunsten eines Versicherten auswir-

général de la révision du droit sur la responsabilité civile. ken können, so z. B. bei tieferem oder fehlendem Lohnein-

Cela prendra beaucoup de temps, le train n'est pas encore kommen im Jahr vor Eintritt der Altersrentenberechtigung.

en marche. Bei einem Selbständigerwerbenden schliesslich hat das Ein-

Le président de la commission vient de le rappeler, M. Pierre kommen der zwei letzten Jahre vor Eintritt des AHV-Alters

Widmer, vice-directeur de l'Office fédéral de la justice, a grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die zu leistenden

communiqué quasi officiellement que la commission est en Beiträge (Art. 22 AHVV).

train de se constituer et qu'elle entrera en fonctions cet été Die Kommission hält fest, dass durch die erwähnten gesetz-

déjà. lichen Bestimmungen tatsächlich Härtefälle entstehen kön-

Toutes ces interventions conduiront effectivement à un nen. Zwar besteht heute die Möglichkeit, solche durch

changement et à une règle du droit plus applicable. Ergänzungsleistungen auszugleichen. Dennoch ist die Kom-

. En conclusion, je vous prie d'accepter le postulat et de ne mission der Ansicht, dass im Zusammenhang mit der

pas donner suite à l'initiative. 10. AHV-Revision eine genaue Ueberprüfung notwendig ist.

Es sollte nach einer Regelung gesucht werden, die es

Abstimmung - Vote ermöglicht, solche Härtefälle in Zukunft zu vermeiden.

Für den Antrag der Mehrheit 78 Stimmen Antrag der Kommission

Für den Antrag der Minderheit 42 Stimmen Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, die Petition

zur Kenntnisnahme an den Bundesrat zu überweisen.

Postulat der Kommission - Postulat de la commission

Proposition de la commission

Präsident: Die Kommission beantragt die Ueberweisung des Pour ces raisons, la commission demande au Conseil de

Postulates. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegen- transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en

zunehmen. prenne acte.

Ueberwiesen - Transmis Zustimmung - Adhésion

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Grendelmeier) Haftung der Medizinalpersonen

Initiative parlementaire (Grendelmeier) Responsabilité civile du personnel médical

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.221

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 867-875

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