Cantonal Fuel Tax Initiative for Motor Vehicle Taxes Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertTwo cantons proposed initiatives to centralize motor vehicle taxes by levying them through a fuel tax, aiming for administrative simplification and a fairer distribution based on fuel consumption. The Federal Council's commission acknowledged the potential benefits of environmental protection and user-based taxation but ultimately rejected the proposal, citing significant challenges related to cross-border traffic, differing fuel prices in neighboring countries, and the administrative burden of potential compensatory measures, which would disadvantage Swiss motorists and create an isolated system within Europe.
Legislator-Regeste
KI-generiertCantonal Fuel Tax Initiative for Motor Vehicle Taxes Rejected: The Federal Council's commission acknowledged the potential benefits of environmental protection and user-based taxation but ultimately rejected the proposal, citing significant challenges related to cross-border traffic, differing fuel prices in neighboring countries, and the administrative burden of potential compensatory measures, which would disadvantage Swiss motorists and create an isolated system within Europe.
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KI-generiertVolltext
27. September 1989 N 1485 Standesinitiativen Zürich und Bern
#ST# 87.206 Gestützt auf diesen nach Artikel 35 der Staatsverfassung des
Kantons Zürich ergangenen Beschluss des Kantonsrates hat
der Regierungsrat am 14. Oktober 1987 die Standesinitiative
Standesinitiative Zürich eingereicht.
Motorfahrzeugsteuern Die Standesinitiative wurde wie folgt begründet:
Initiative du canton de Zürich «Es ist unbestritten, dass eine vom Bund anstelle kantonaler
Taxe sur les véhicules à moteur Verkehrsabgaben erhobene zusätzliche Treibstoffsteuer eine
Verminderung des administrativen Aufwandes und damit eine
Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1988 wesentliche Kosteneinsparung bei den Kantonen mit sich
Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1988 bringen würde. Da der Bund ohnehin Treibstoffpreiszu-
schläge erhebt, wären die Kantone mit dem vorgeschlagenen
System vom Inkasso entlastet. Vor allem trüge aber die Treib-
stoffsteuer dem Verursacherprinzip auf einfachste Weise
Rechnung: Wer mit seinem Motorfahrzeug viel Treibstoff ver-
Wortlaut der Initiative vom 14. Oktober 1987 braucht, muss dementsprechend mehr Verkehrsabgaben ent-
Der Bund wird eingeladen, die bisher durch die Kantone erho- richten. Der Uebergang von der Besitzes- zur Verbrauchs-
benen, verschieden hohen Motorfahrzeugsteuern einheitlich steuer kann dazu anspornen, Motorfahrzeuge mit geringem
über den Treibstoffpreis zu erheben und den Ertrag aus dieser Treibstoffverbrauch zu benutzen, eine sparsame Fahrweise zu
Abgabe auf die Kantone aufzuteilen. Massgebend für die wählen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.»
Höhe der Auszahlung ist die Anzahl der in den einzelnen Kan- 12. Initiative des Kantons Bern
tonen eingelösten Motorfahrzeuge. Aufgrund einer Motion hat der Grosse Rat des Kantons Bern
am 12. Mai 1987 entgegen dem Antrag des Regierungsrates
Texfe de l'initiative du 14 octobre 1987 mit 134 zu 38 Stimmen beschlossen, eine Standesinitiative
La Confédération est invitée à prélever sur les véhicules à mo- einzureichen.
teur une taxe d'un montant uniforme, incluse dans le prix du Die Initiative wurde vom Motionär im Grossen Rat wie folgt be-
carburant-qui remplacerait les impôts perçus jusqu'ici par les gründet:
cantons sur lesdits véhicules et dont le montant varie d'un can- «1. Die Erhebung der Motorfahrzeugsteuern über den Benzin-
ton à l'autre - et à répartir le produit de cette taxe entre les can- preis trägt auf einfachste und wirksamte Weise dem Verursa-
tons en fonction du nombre des véhicules à moteur immatri- cherprinzip Rechnung.
culés dans chacun d'eux. 2. Die Kantone werden damit vom Inkasso ihrer Motorfahr-
zeugsteuern entlastet.
3. Diese Motion unterstützt ein gleichlautendes Begehren der
Zürcher Kantonsregierung für eine Standesinitiative. Ein glei-
88.206 cher Vorstoss des Kantons Bern verstärkt die Wirkung und
Stimmkraft in der Bundesversammlung.»
#ST#
Standesinitiative Bern 2. Erwägungen der Kommission für Gesundheit und Umwelt
Erhebung der kantonalen Motorfahrzeug- Mit verschiedenen Vorstössen haben 1987 National- und Stän-
steuern über den Benzinpreis derat verlangt, dass die Umwandlung der kantonalen Motor-
Initiative du canton de Berne fahrzeugsteuern in leistungsabhängige Abgaben geprüft
Perception sur le prix de l'essence werde. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestehend aus Ver-
tretern der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und
de l'impôt cantonal sur les véhicules à moteur
des Bundes hat am 20. April 1988 einen Bericht zuhanden des
Bericht der Kommission des Nationalrates vom 13. Februar 1989 Bundesrates verabschiedet, der in bezug auf die Umlegung
Rapport de la commission du Conseil national du 13 février 1989 der Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis zu folgen-
der Beurteilung kommt: «Für eine Umlegung der heutigen
kantonalen Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis
spricht der unbestreitbare, wenn auch verhältnismässig be-
scheidene Umweltnutzen sowie die verursachergerechte Be-
Wortlaut der Initiative vom 12. Juli 1988 lastung des Motorfahrzeugverkehrs. Die Rückverteilung des
Der Bund wird eingeladen, die bisher durch die Kantone erho- vom Bund erhobenen Zuschlags auf die Kantone wäre mach-
benen, verschieden hohen Motorfahrzeugsteuern einheitlich bar. Mit zusätzlichen Massnahmen liesse sich der heutige Be-
über den Benzinpreis zu erheben und den Ertrag aus dieser sitzstand der Kantone weitgehend garantieren. Allfällige nega-
Abgabe auf die Kantone aufzuteilen. Massgebend für die tive regionalwirtschaftliche Auswirkungen wären kaum derart
Höhe der Auszahlung ist die Anzahl der in den einzelnen Kan- stark, dass deswegen auf die Neuerung verzichtet werden
tonen eingelösten Motorfahrzeuge. müsste.
Die Argumente, die gegen eine Umlegung sprechen, ergeben
Texte de l'initiative du 12 juillet 1988 sich aus der überaus starken Verzahnung der Schweiz mit den
La Confédération est invitée à inclure dans le prix de l'essence umliegenden Staaten, aus der unterschiedlichen Preissitua-
les taxes de montants variables jusqu'ici perçues par les can- tion in Deutschland und Oesterreich, aus der Kleinheit des
tons et à répartir la recette ainsi obtenue entre les cantons. Le Landes und der internationalen Rechtslage. Angesichts der
montant de ce versement sera fonction du nombre de véhicu- weiter fortschreitenden Integration in Europa befindet sich die
les routiers immatriculés dans les différents cantons. Schweiz schon heute in einer nicht einfachen Lage. Ein Allein-
gang bei den Motorfahrzeugsteuern machte sie auf einem wei-
Herr Hari unterbreitet im Namen der Kommission für Gesund- teren Gebiet zu einem Sonderfall. Die in der grenzüberschrei-
heit und Umwelt den folgenden schriftlichen Bericht: tenden Verkehrspolitik bestehenden Probleme würden zu-
sätzlich akzentuiert. Ein Gutscheinsystem für Ausländer wäre
I. Begründung der Initiativen administrativ sehr aufwendig und könnte die integrationspoliti-
I1. Initiative des Kantons Zürich schen Vorbehalte nicht entkräften.
Aufgrund einer überwiesenen Motion hat der Regierungsrat Die deutliche Benachteiligung der Mehrzahl der Schweizer
des Kantons Zürich dem Kantonsrat einen Antrag betreffend Automobilisten gegenüber der Bevölkerung im grenznahen
Einreichung einer Standesinitiative zur Erhebung der Motor- Nordteil unseres Landes würde kaum widerspruchslos hinge-
fahrzeugsteuern über den Treibstoffpreis vorgelegt. Der Kan- nommen. Sie könnte nur mit Gegenmassnahmen verhindert
tonsrat hat in seiner Sitzung vom 14. September 1987 den An- werden, die zusätzliche Kontrollen an der Grenze bedingen
trag des Regierungsrates mit 131 zu 0 Stimmen gutgeheissen. und deshalb auf Widerstand stossen würden. Sie stünden
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative Zürich Motorfahrzeugsteuern
Initiative du canton de Zurich Taxe sur les véhicules à moteur
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.206
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 27.09.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 1485-1485
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Ref. No 20 017 735
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