Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-077 KI-generiert

Swiss Federal Assembly Approves Road Agreement and Storm Damage Relief

Geschäftsnummer VPB 87-077
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Assembly addressed two key issues: ratifying an international agreement on European main roads and implementing exceptional measures to address severe storm damage in 1987. Regarding the road agreement, the Assembly confirmed that ratification would not impose new obligations or prejudice national initiatives, while upholding national traffic laws. For the storm damage, the Assembly approved substantial federal aid for public infrastructure repairs, including roads, water management, and forestry, noting that while the federal government would cover significant costs, affected cantons would still bear considerable expenses. The Assembly also committed funds for research into the causes of the storms and for future preventative measures.

Legislator-Regeste

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Art. 36ter BV, Art. 1 nennen, Art. 1 im, Art. 4 Absatz, Art. 3 Art, Art. 4 Antrag; Swiss Federal Assembly Approves Road Agreement and Storm Damage Relief: Regarding the road agreement, the Assembly confirmed that ratification would not impose new obligations or prejudice national initiatives, while upholding national traffic laws. For the storm damage, the Assembly approved substantial federal aid for public infrastructure repairs, including roads, water management, and forestry, noting that while the federal government would cover significant costs, affected cantons would still bear considerable expenses. The Assembly also committed funds for research into the causes of the storms and for future preventative measures.

Schlagwörter

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Sturmschaden Völkerrechtliche Verträge Hilfsfonds Verpflichtungsgrund Wiederherstellungskosten Strassenbeitrag
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 31 Abs. 3 Bst. b und c BV

Cited as a constitutional basis for the federal government's competence to provide aid for agricultural and regional infrastructure protection following natural disasters.

Art. 36ter BV

Cited as a constitutional basis for the origin of funds for road costs in the context of disaster relief.

Art. 23 BV

Cited in historical contexts regarding federal support for public works of national interest, including roads, and in the discussion regarding the Nufenenstrasse.

Art. 4 Abs. 2

Used to specify that the Federal Assembly will approve the necessary amounts for covering residual costs of natural disasters by simple federal decree.

Art. 2

Used to establish different levels of federal financial participation for the restoration of various road categories after natural disasters, with a specific debate on the Nufenenstrasse.

Art. 1

Used to define the scope and purpose of the federal decree concerning financial participation in repairing damages from natural disasters.

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Volltext

Intempéries de 1987. Mesures exceptionelles 14 1er mars 1988

Drehscheibe Europas, wir sind auch Teil der Landschaft und Detailberatung - Discussion par articles

Umwelt Europas. Das aber müssen wir unseren europäi-

schen Freunden bewusst machen. In diesem Punkt müssen Titel und Ingress, Art. 1 und 2

wir offensiv argumentieren. Wenn wir unsere Landschaft Antrag der Kommission

und unsere Strassen vor einer unerträglichen Verkehrsla- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

wine schützen, dann tun wir dies natürlich vorab für uns,

aber letztlich tun wir es auch für die Bürger Europas, die Titre et préambule, art. 1 et 2

unsere Schönheiten zu Recht auch als ihre Schönheiten Proposition de la commission

betrachten. Gelingt es uns, ein europäisches Bewusstsein Adhérer à la décision du Conseil national

für die Schweiz zu wecken, dann haben wir sehr viel

erreicht. Voraussetzung dazu aber ist, dass wir dort, wo wir Angenommen - Adopté

an der europäischen Idee mitbauen können, dies auch

entschlossen tun. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Beim «Europäischen Uebereinkommen für die internationa-

len Hauptstrassen» können wir dies tun, ohne Schaden zu Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen

nehmen. Wenn wir hier ja sagen, sind wir auch stärker, wenn Dagegen 3 Stimmen

wir in Zukunft zu einer Forderung nein sagen müssen.

Noch einmal: Worum geht es bei diesem Abkommen? An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

1. Wir verpflichten uns, das neu festgelegte E-Strassen-Netz

als Richtplan für den Neu- und Ausbau der entsprechenden

Strassen anzuerkennen.

2. Wir tun dies im Rahmen unseres eigenen Ausbaupro- #ST# 87.077

gramms. Es wird uns nichts aufgezwungen.

3. Daraus ergeben sich für uns keine neuen Verpflich- Unwetterschäden 1987.

tungen. Ausserordentliche Massnahmen

4. Dem Landesrecht wird grosser Spielraum zugemessen.

Wir müssen die Strassen lediglich mit «E» bezeichnen. Für Intempéries de 1987. Mesures exceptionnelles

die Benützung dieser E-Strassen gilt das Strassenverkehrs-

recht des jeweiligen Landes. Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. Dezember 1987 (BBI 1988 l,

5. Es gilt auch für restriktive Bestimmungen punkto Masse 181)

Message et projet d'arrêté du 14 décembre 1987 (FF 1988 I, 157)

und Gewichte sowie für das Nacht- und Sonntagsfahrverbot.

6. Es kann aus diesen Uebereinkommen auch nicht gefol-

gert werden, die Schweiz öffne nach der Ratifizierung ihr

E-Strassen-Netz uneingeschränkt dem ausländischen

Schwerverkehr. Antrag der Kommission

Zum Schluss: Bei der Behandlung des Uebereinkommens Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

im Nationalrat wurde, wie Sie wissen, ein Rückkommensan-

trag gestellt, weil die Ratifizierung des Uebereinkommens Proposition de la commission

bezüglich der N 1 Yverdon-Murten, der N 4 Knonauer Amt, Adhérer au projet du Conseil fédéral

der N 5 zwischen Zuchwil und Biel und der N 16Transjurane

die sogenannten «Kleeblatt»-lnitiativen präjudizieren würde. Lauber, Berichterstatter: Die Unwetter vom Sommer 1987

Davon kann aber keine Rede sein, wie der Kommissionsprä- haben grosse Gebiete unseres Landes sehr hart getroffen.

sident gesagt hat: Volksinitiativen erhalten erst Rechtskraft, Die dabei entstandenen Schäden an Wasserläufen und

wenn sie von Volk und Ständen angenommen worden sind. deren Sicherheitswerken, an Verkehrswegen und -anlagen,

Würde die eine oder andere der Kleeblattinitiativen ange- an Infrastrukturwerken, an Gebäuden, Gütern und Feldern

nommen, hätte das lediglich zur Folge, dass der entspre- beliefen sich auf deutlich über eine Milliarde Franken. Dazu

chende E-Strassenzug nicht als Neuanlage erstellt werden kommen Ertrags- und Verdienstausfälle sowie die nicht zu

könnte. E-Strasse bliebe damit die heute bestehende beziffernden Verluste der Betroffenen an ihrer langen Auf-

Strasse, also beispielsweise anstelle der neu zu erstellenden bauarbeit der eigenen Existenz. Bereits am 12. August 1987

Transjurane die heutige Hauptstrasse Boncourt-Porren- sicherte der Bundesrat den Kantonen umfassende, rasche

truy-Delémont-Moutier. Dasselbe gilt für Strassenstrecken, und unbürokratische Hilfe zu. In der Folge beschloss er, eine

bei welchen die Nationalstrassen-Neuanlage planerisch Vorlage über ausserordentliche Massnahmen vorzuberei-

noch nicht feststeht. Es wird einfach der bestehende Stras- ten. Heute löst der Bundesrat sein Versprechen ein. Doch

senzug mit E-Strasse signalisiert. zuerst noch ein paar Worte zu den Unwetterschäden von

Der Bundesbeschluss über die Ratifikation des Ueberein- 1987:

kommens ist aus drei Gründen nicht dem fakultativen Die chronologische Uebersicht haben Sie in der Botschaft

Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Erstens: Das gefunden, auch die meteorologischen Verhältnisse im letz-

Uebereinkommen ist kündbar, und ich kann hier bestätigen, ten Sommer sind dort dargestellt. In der Oeffentlichkeit

was ich bereits in der Kommission gesagt habe: wir würden wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob ein Zusam-

es auch kündigen, sollte dies einmal notwendig werden. menhang zwischen den Waldproblemen und den Unwetter-

Zweitens: Mit der Ratifizierung des Uebereinkommens tritt schäden bestehe. Auch die Zunahme versiegelter Flächen

die Schweiz keiner internationalen Organisation bei. Drit- wird als möglicher Grund genannt.

tens: Das Uebereinkommen bringt keine multilaterale Wir müssen da vorsichtig sein. Das Besondere an den

Rechtsvereinheitlichung. Unwettern im letzten Sommer bestand darin, dass bis in

Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten sehr grosse Höhen die Niederschläge in Form von Regen

und den Nichteintretensantrag von Frau Ständerätin Bührer fielen und nicht - wie normalerweise - als Schnee. In den

abzulehnen - der Nationalrat hat am 7. Dezember 1987 das betroffenen Gebieten befinden sich grosse Einzugsgebiete

Abkommen angenommen. Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu oberhalb der Waldgrenze. Hier floss das Wasser sofort ab,

folgen. während der Schnee erst nach einigen Tagen geschmolzen

wäre. Zudem war der Boden in den tieferen Lagen schon

stark durchnässt und konnte nichts mehr aufnehmen. Die

Abstimmung - Vote versiegelten Flächen, also Gebäude, Strassen, Parkplätze

etc. sind im Einzugsgebiet der Unwetter sehr klein.

Für den Antrag der Minderheit 5 Stimmen Möglicherweise kann eine Vorsorgemassnahme in verstärk-

Für den Antrag der Mehrheit 36 Stimmen ten Aufforstungen bestehen. Gerade im Kanton Uri wurde in

I.März 1988 15 Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen

früheren Zeiten nämlich sehr viel Wald abgeholzt. Solche kehrskommission des Nationalrates ihrem Rat beantragen,

Aufforstungen und andere notwendige Präventivmassnah- auch für die Nufenenstrasse 100 Prozent vorzusehen. Der

men sind aber nicht Gegenstand der heute zur Diskussion Nationalrat ist aber Zweitrat. Diese Erhöhung würde bei

stehenden Vorlage. einer Gesamtsumme von 420 Millionen 13 Millionen Fran-

Für die Ursachenabklärung hat der Bundesrat ebenfalls ken ausmachen und auch zulasten der Treibstoffkasse

rasch gehandelt und inzwischen Aufträge erteilt. Er hat gehen.

einen Kredit von rund 2,5 Millionen Franken zur Verfügung Ebenfalls mit 75 Prozent sollen Strassenschäden mit Bun-

gestellt. Unsere Hochschulinstitute wurden in diese Arbeit deshilfe wieder behoben werden, die andernorts als Folge

einbezogen. der katastrophalen Unwetter des Sommers 1987 entstanden

Die Arbeiten sollten in den Jahren 1988 und 1989 begonnen sind, die aber in unserer Darstellung nicht gesondert

und durchgeführt werden. erwähnt sind. Die Beiträge für Stassen werden - wie

Es geht heute «nur» um die Behebung der Schäden; und erwähnt - aus der Treibstoffzollkasse bezahlt, und zwar

auch hier gleich wieder eine Ausnahme: Die Schäden an aufgrund der effektiven Abrechnungen. Dafür werden rund

Eisenbahnen werden vom Bund aufgrund des Eisenbahnge- 400 Millionen Franken benötigt. Die Teilbeträge werden in

setzes und des SBB-Gesetzes zu 100 Prozent bezahlt. Die die Voranschläge eingestellt.

entsprechenden Mittel sollen vom Parlament im Juni 1988 Ein völlig anderes, unkonventionelles Verfahren wird für die

mit dem Nachtrag l zum Voranschlag 1988 und mit der SBB- sogenannten Restkosten angewandt.

Rechnung 1987 bewilligt werden. Die jetzige Vorlage des Für die Wiederherstellungsarbeiten in den Bereichen Was-

Bundesrates betrifft die Schäden in folgenden öffentlichen serbau, Forstwesen, Melioration, Interventionen usw.

Bereichen: Wasserbau,Forstwesen, Meliorationen (Boden- bezahlt der Bund aufgrund der heute gültigen Gesetze Bei-

verbesserungen in der Landwirtschaft), Strassen, Kanalisa- träge. Diese betragen zum Beispiel für einen finanzschwa-

tionen, Interventionen (d. h. Räumung, Hilfe- und Sicher- chen Kanton im Bereich Wasserbau 45 Prozent, der Bundes-

heitsmassen usw.). rat kann aber- bereits aufgrund der heutigen Gesetzgebung

Die Ertragsausfälle im Futterbau sind als Schäden im Privat- - bis zu 65 Prozent bewilligen. Vorerst sollen diese Maximal-

bereich von der direkten Bundeshilfe ausgeschlossen und beiträge ausgerichtet werden. Es verbleiben aber im

an die Glückskette weitergemeldet worden. Die Schäden an erwähnten Beispiel immer noch 35 Prozent, welche von

privaten Gebäuden müssen von den Versicherungen bezahlt Kanton, Gemeinden und anderen Körperschaften oder Pri-

werden. vaten bezahlt werden müssten. Für die Berechnung der

Am Strassennetz sind Schäden für über 420 Millionen Fran- Restkosten wurde wie folgt vorgegangen:

ken entstanden. Die Bundesbeiträge zur Wiederherstellung Vom Gesamtbetrag wurde der ordentliche Bundesbeitrag

der Strassen werden jährlich in den Voranschlag aufgenom- und zudem ein «zumutbarer» Kantonsbeitrag abgezogen.

men und aus den Treibstoffzöllen und -Zollzuschlägen finan- Ob der Kanton diesen Beitrag allein oder zusammen mit

ziert. Diese Beiträge sind höher als dies normalerweise der Gemeinden und anderen Körperschaften bezahlt, hat er

Fall ist. Für die Unwetterschäden an Strassen im Jahre 1987 selbst zu entscheiden.

werden folgende Beiträge ausgerichtet: In der Kommission wurde eingehend diskutiert, welcher

Für die Wiederherstellung der Nationalstrassen, insbeson- Beitrag der Kantone im Sinne des Bundesbeschlusses als

dere der N 2 in den Kantonen Uri und Tessin, wird eine zumutbar betrachtet werden kann. Der Bundesrat hält in

vollständige Kostenübernahme durch den Bund beantragt. seiner Botschaft fest, dass die ausserordentlichen Bundes-

Das bezieht sich sowohl auf die Räumungs- wie auch auf die beiträge es den Kantonen und Gemeinden erlauben sollten,

Wiederherstellungskosten. Nach ordentlichem Recht über- die Unwetterschäden zu beheben, ohne die Steuern oder die

nimmt der Bund 97 Prozent der Nationalstrassen-Baukosten Verschuldung zu erhöhen. Allerdings verbleiben den betrof-

im Kanton Uri und 92 Prozent im Kanton Tessin. fenen Kantonen noch Kosten von rund 50 Millionen

Im Kanton Uri ist auch die alte Gotthardstrasse, die nicht Franken.

mehr dem Hauptstrassennetz angehört, durch die Unwetter- Für die konkrete Bemessung des «zumutbaren» Anteils der

katastrophe an drei Stellen völlig zerstört worden. Die alte Kantone wurde von dem Teil der Kosten ausgegangen, den

Gotthardstrasse im Kanton Uri und im Tessin und die Natio- der Kanton normalerweise im entsprechenden Bereich

nalstrasse N 2 gehören zusammen: Verkehrsunterbrüche übernimmt, neben den Bundessubventionen und den Bei-

auf der N 2 müssen durch die alte Gotthardstrasse aufgefan- trägen von Gemeinden, Korporationen usw.

gen werden und umgekehrt. Es rechtfertigt sich deshalb, die Im Falle des Kantons Uri konnte dieses Prinzip nicht ange-

Wiederherstellungsarbeiten auf der alten Gotthardstrasse wandt werden, weil zum Beispiel bei Gewässerverbau u ngen

gleicherweise zu 100 Prozent vom Bund zu übernehmen. der Kanton den ganzen nicht vom Bund bezahlten Betrag

Nach ordentlichem Recht würde der Kanton Uri nichts er- übernimmt. Deshalb wird im Falle von Uri ein zusätzlicher

halten. Beitrag des Bundes ausgerichtet. Eine Zusammenstellung

Eine gleiche Lösung schlägt der Bundesrat für die Haupt- der detaillierten Zahlen wurde Ihnen ausgeteilt.

strassen vor. Bei diesen Strassenzügen handelt es sich um Die zusätzlichen Beiträge des Bundes sind so zu bemessen,

wichtige Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer dass die Belastung pro Einwohner in den finanzschwachen

Bedeutung. Insbesondere die Schäden in Münster (VS) und und in den mittelstarken Kantonen je etwa gleich ist.

in Poschiavo (GR) sind so gross, dass sie von den betreffen- Die Beiträge für Restkosten werden in diesem Jahr den

den Kantonen nicht ohne entscheidende Bundeshilfe getra- Kantonen ausbezahlt. So wird vermieden, dass die Kantone

gen werden können. Auch in diesen Fällen soll ein Bundes- Liquiditätsprobleme erhalten, weil sie schon viele Rechnun-

beitrag von 100 Prozent der ausgewiesenen Kosten ausge- gen für Räumungsarbeiten bezahlen müssten. Die Beiträge

richtet werden, statt etwa 80 Prozent nach heute gültigem an die Restkosten werden aufgrund von Rechnungen für

Treibstoffzollgesetz. geleistete Arbeiten oder aufgrund von Schätzungen der

Die Nufenenstrasse in den Kantonen Wallis und Tessin Kantone im November 1988 ausbezahlt. Die ordentlichen

wurde seinerzeit zum grossen Teil von den Kraftwerkgesell- Bundesbeiträge werden ohnehin nach der Abrechnung aus-

schaften Aegina AG und Maggia AG gebaut und bezahlt. An bezahlt, so dass sich Fehler bei der Kostenschätzung nur bei

das verbleibende Zwischenstück von rund 4 km Länge lei- den ausserordentlichen Beiträgen für Restkosten auswirken

stete der Bund einen Beitrag von 75 Prozent. Die Nufenen- würden.

strasse gehört nicht zum Hauptstrassennetz. Im Bedrettotal Für die Restkosten in verschiedenen Bereichen wie Gewäs-

ist die Nufenenstrasse an verschiedenen Stellen vollständig serverbauungen, Land- und Forstwirtschaft beantragt der

zerstört. Sie muss mit enormen Kosten neu erstellt werden. Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 56 Millionen

An diese Wiederherstellungsarbeiten soll ein Bundesbeitrag Franken, der mit einem zweiten, separaten Bundesbe-

von 75 Prozent ausgerichtet werden. Ein Antrag, diesen schluss bewilligt werden soll. Dieser Betrag soll - wie

Ansatz auf 100 Prozent zu erhöhen, wurde in der Kommis- erwähnt - zusätzlich zu den normalen Bundesbeiträgen in

sion mit 5 : 3 Stimmen abgelehnt. Hingegen wird die Ver- diesen Bereichen ausbezahlt werden. Diese Sonderlösung

Intempéries de 1987. Mesures exceptionnelles 16 1 er mars 1988

gilt nur für die Wiederherstellungskosten (rund 230 Millio- Grundsatz gilt es jedoch in der heutigen Vorlage konse-

nen Franken). Folgeprojekte werden nach ordentlichem quent durchzuziehen, weshalb ich mir gestatten werde, in

Recht subventioniert (Gesamtbetrag rund 160 Millionen der Detailberatung einen entsprechenden Minderheitsan-

Franken). trag zu begründen.

Ihre Verkehrskommission hat die Verfassungsmässigkeit Die Abklärungen des Bundes in den sechs am meisten

der vorgesehenen Bundesbeschlüsse eingehend behandelt betroffenen Kantonen haben ergeben, dass in verschiede-

und vom Bundesamt für Justiz ein Gutachten dazu verlangt. nen Bereichen die ungedeckten Kosten nach Ausschöpfung

Dieses Amt kam zu den Schlussfolgerungen: «Mit Blick auf aller Subventionen und nach Abzug aller Leistungen Dritter

das Gesamtkonzept, welches der Bundeshilfe im Rahmen für die betreffenden Kantone und Gemeinden von unzumut-

der Unwetterschäden 1987 zugrundeliegt, ist es unseres barer Härte wären. Diese Härte gilt es nun in grosszügiger

Erachtens angebracht, diejenige Verfassungsbestimmung Weise durch die Bewilligung der beantragten 56 Millionen

anzurufen, welche die umfassende Optik auch zum Aus- zur Deckung der allgemeinen Restkosten zu mildern. Der

druck bringt. Die Bezugnahme auf Artikel 31 bis Absatz 3 von den Kantonen und Gemeinden zu tragende Selbstbehalt

Buchstabe b BV rechtfertigt sich, weil die Bundesverfas- mit zirka 200 Millionen ist dennoch ganz beträchtlich.

sung fürdie Existenzsicherung der einheimischen Landwirt- Es darf aber nicht bloss bei der Schadensbehebung bleiben,

schaft eine spezifische Sachkompetenz zur Verfügung stellt sondern es müssen auch die Ursachen abgeklärt und die

und die regionale Landwirtschaft durch die Unwetterschä- Folgeprojekte im Auge behalten werden. Obwohl es nie eine

den besonders betroffen wurde. Der Ingress hat zudem nur absolute Sicherheit vor Naturkatastrophen geben wird, soll

deklaratorische, nicht konstitutive Bedeutung, d. h. er nach Möglichkeiten gesucht werden, ähnliche Vorkomm-

begründet keine Bundeskompetenzen. Angesichts von Arti- nisse in Zukunft zu verhindern oder zumindest das Ausmass

kel 3 BV soll er bloss erläutern, auf welche verfassungsmäs- des Schadens in Grenzen zu halten. Es scheint mir dringend

sige Zuständigkeit des Bundes sich der Erlass abstützt. notwendig zu sein, dass das Bundesamt für Wasserwirt-

Schliesslich entspricht es der neueren Praxis des Bundesge- schaft die diesbezüglich bestehenden und künftigen For-

setzgebers, bei Bestehen mehrerer Verfassungsgrundlagen schungsaktivitäten koordiniert und aufgrund der Untersu-

für einen Erlass nurmehr den oder die wichtigsten anzufüh- chungsanalysen den zuständigen Instanzen bessere Grund-

ren - dies im Interesse der Transparenz des Ingresses. lagen für Vorschläge auf den Gebieten des Hochwasser-

Neben Artikel 31 bis Absatz 3 Buchstabe b und c BV schutzes zur Verfügung stellt.

erscheint im Ingress zum aktuellen Bundesbeschlus auch Es handelt sich beim vorliegenden Bundesbeschluss bezüg-

Artikel 36ter BV. Diese Norm wurde zusätzlich aufgenom- lich der ausserordentlichen Massnahmen zur Behebung der

men, weil sie die Herkunft der für die Strassenkosten einzu- Unwetterschäden nicht bloss um die finanzielle Unterstüt-

setzenden Mittel beschreibt. Im Unterschied zu Artikel 31 bis zung einzelner bestimmter Werke öffentlicher Infrastruktu-

BV begründet sie keine Sachkompetenz, welche die Aus- ren durch den Bund. Der Beschluss bringt vielmehr in seiner

schüttung von Bundesgeldern erlaubt. Sie weist somit einen Gesamtheit gleichsam ein ganzes Konzept regionaler Infra-

anderen materiellen Gehalt auf, was ihre Aufnahme rechtfer- strukturpolitik zum Schutz wirtschaftlich bedrohter Lande-

tigt.» Soweit das Gutachten des Bundesamtes für Justiz. steile zum Ausdruck. Deswegen kann ich mich mit der

Aus der Kommission ist dieser Auffassung nicht widerspro- verfassungsmässigen Abstützung auf Artikel 31 bis Absatz 3

chen worden. BV und Artikel 36ter BV einverstanden erklären, wie dies im

In der Verkehrskommission wurden der ausserordentliche Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz vom 8. Fe-

Einsatz der betroffenen Bevölkerung, der Armee und aller bruar 1988, das uns der Kommissionspräsident zitiert hat,

Helfer sowie die Solidarität des ganzen Schweizervolkes ausführlich dargelegt wird.

gewürdigt. Die Kommission begrüsst diese Vorlage, sie Aus all diesen besagten Gründen stimme ich ebenfalls für

dankt dem Bundesrat und beantragt dem Rat einstimmig, Eintreten und bitte Sie, das Ihrerseits zu tun.

auf diese einzutreten und beide Bundesbeschlüsse zu ge-

nehmigen. Villiger: Die drei Unwetterserien, die im Sommer 1987 einige

Regionen unseres Landes heimsuchten, waren von den

Küchler: Solidarität ist ein bewährtes Markenzeichen unse- Schäden her eigentliche Jahrhundertereignisse. Wir alle

rer Eidgenossenschaft, und von grosser Solidarität waren sind gewöhnt, uns durch die elektronischen Medien alle

denn auch die spontanen Hilfeleistungen geprägt, welche Katastrophen der Welt in der guten Stube vorführen zu

die verschiedenen, von den bekannten Naturkatastrophen lassen, und wir nehmen mit massigem Interesse und höfli-

im Sommer 1987 heimgesuchten Regionen unseres Landes chem Mitgefühl davon Kenntnis. Plötzlich sahen wir aber

erfahren durften. Von eidgenössischer Solidarität schliess- Bilder der Verwüstung, die aus unserer unmittelbarsten

lich zeugt die heutige Vorlage über die ausserordentlichen Umgebung stammten. Die Erkenntnis, dass so etwas nicht

Massnahmen zur Behebung der Unwetterschäden 1987. nur in fernen Weltgegenden möglich ist, sondern auch vor

Beeindruckend waren die Hilfeleistungen des gesamten der Haustüre, hat etwas Aufrüttelndes an sich. Obwohl die

Schweizervolkes, aber auch der einzelnen Gemeinwesen Katastrophen überall schlimm waren, möchte ich vielleicht

untereinander. Begrüsst wurden insbesondere auch das doch auch drei positive Feststellungen machen:

rasche und unbürokratische Handeln des Bundesrates-vor 1. Die Erkenntnis, dass die Natur auch in einem hochtechni-

allem das entschlossene Handeln des damaligen Vorstehers siertem Land in gemässigtem Klima stärker ist als der

des EVED, Dr. Leon Schlumpf -, die umgehende Zusiche- Mensch, macht uns wieder etwas bescheidener und rückt

rung tatkräftiger Bundeshilfe sowie die Bereitstellung von verschobene Proportionen wieder zurecht. Ich finde das gut.

Armeeinheiten und Zivilschutzformationen. Nicht alles ist machbar, und es gibt nie eine hundertprozen-

Die ausserordentlichen Geschehnisse rufen nach ausseror- tige Sicherheit. Das muss man sich hin und wieder verge-

dentlichen Massnahmen. Es ist einleuchtend, dass die genwärtigen.

gewaltigen Schäden im Ausmass von zirka 1,1 Milliarden 2. In den betroffenen Gegenden war sofort ein zäher Wille

Franken unmöglich von den Betroffenen selber getragen zum Durchhalten und zum unverzüglichen Wiederaufbau

werden können oder sich mittels der ordentlichen Beitrags- feststellbar. Unter der Herausforderung wurden erstaunliche

leistungen des Bundes in genügendem Ausmass abdecken Kräfte mobilisiert, und das stimmt zuversichtlich. Wir wissen

lassen. Vielmehr bedarf es in der Tat einer Sonderaktion des in unserer Welt voller wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer

Bundes, wie sie der betroffenen Bevölkerung unmittelbar und umweltbedingter Unsicherheiten nie, ob unsere Nation

nach den Ereignissen durch den Vertreter des Bundesrates vielleicht wieder einmal solche Kräfte benötigt.

in Aussicht gestellt wurde. In diesem Sinne ist die Absicht 3. Die spontane Hilfsbereitschaft des Schweizervolkes war

unserer Landesregierung zu begrüssen, dass Kantone und eindrücklich, und sie zeigte, dass unser Volk trotz hohem

Gemeinden, wie auf Seite 18 der Botschaft ausgeführt wird, Lebensstandard und einer gewissen Verwöhntheit ange-

wegen der Unwetter 1987 wedereine höhere Verschuldung sichts konkreter Not nach wie vor zur Solidarität fähig ist.

noch höhere Steuern in Kauf nehmen müssen. Diesen Der Bundesrat hat rasch und richtig gehandelt. Die Sofort-

1. März 1988 17 Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen

hilfe durch Armee-Einheiten war eindrucksvoll und nützlich, Die Kantone werden auch nach dieser Bundeshilfe noch

und er sicherte auch den Kantonen rasche, umfassende und erhebliche Aufgaben und finanzielle Lasten infolge der ver-

unbürokratische Hilfe zu und löst nun mit dieser Vorlage heerenden Unwetter zu verkraften haben. In Uri beispiels-

sein Versprechen ein. Die Leitgedanken der Vorlage wurden weise werden die dem Kanton verbleibenden Restkosten der

hier erwähnt: keine höhere Steuern, auch keine höhere Instandstellungsarbeiten auf rund 10 Millionen Franken ver-

Verschuldung in den betroffenen Kantonen und Gemein- anschlagt; das ist für unseren Kanton eine respektable

den, Beschränkung auf den öffentlichen Bereich und auf die Summe. Noch nicht abzusehen sind die längerfristigen Aus-

Schäden von 1987 - das ist richtig. Sosehr die Vorlage zu wirkungen der Unwetter, die eine Ueberprüfung von Verbau-

begrüssen ist, sowenig dürfen wir indessen drei problemati- ungswerken und übrigen öffentlichen Anlagen erforderlich

sche Aspekte übersehen: machen. Als Folgeprojekt sind vor allem - um im Kanton Uri

1. Die Frage der Präzedenzwirkung: Ueberdurchschnittliche zu bleiben-die Reussdämme gemäss neuesten Erkenntnis-

Umweltschäden kommen regional immer wieder vor, und es sen und bautechnischen Verfahren entweder vollständig zu

stellt sich dann die Frage, ob der Bund nun jedesmal hel- erneuern oder erheblich zu verstärken.

fend eingreifen müsse, ob es irgendwo eine Schwelle gebe, Die Folgeprojekte sind umfang- und kostenmässig sowie

ab der eingegriffen werden müsse. Ich glaube, dass die zeitlich noch nicht abzuschätzen. Sie richten sich nicht

Kantone mit einem gewissen Mass an Selbsthilfe in der zuletzt nach dem für die Zukunft zu erstrebenden Sicher-

Regel auskommen müssen. Solche Hilfe muss auf wirklich heitsgrad von Verbauungswerken und bedürfen vertiefter

bedeutende Katastrophenfälle beschränkt bleiben. Aber Abklärungen und Absprachen zwischen Bund und den

dort ist sie nötig. betroffenen Kantonen. Wir sind daher für die Zusicherung

2. Den Kantonen wird mit dieser Vorlage äusserst viel Ver- des Bundesrates, dass hiefür nebst den ordentlichen Lei-

trauen entgegengebracht. Sie dürfen beispielsweise ihre stungen aufgrund des entsprechenden Bundesgesetzes

Schäden ohne Bundeskontrolle melden. Ich kritisiere das über den Wasserbau der höchstmögliche Zuschlag gewährt

nicht. Aber es ist zu hoffen, dass sich die betroffenen Kan- werden soll.

tone dessen bewusst sind und das Vertrauen rechtfertigen. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich -

3. Zu Diskussionen in der Kommission Anlass gab - es als Urner Sta n des vert rete r und Mitglied der Regierung die-

wurde vom Kommissionspräsidenten hier erwähnt - die ses Kantons - dieses Votum nicht einfach in Zahlen und

Frage der Verfassungsgrundlage. Man kann es drehen und nüchternen Schadensaufzählungen ausklingen lassen

wenden, wie man will, mir bleibt ein gewisses Unbehagen. möchte. Auch heute noch, Monate nach den Ereignissen,

Herr Affolter hat in der Kommission die Frage aufgeworfen, sind die Eindrücke von den schreckenserregenden Unwet-

ob nicht ein Verfassungsartikel geschaffen werden sollte, tern wach, aber auch die Gefühle der Dankbarkeit lebendig.

der als Grundlage für solche Katastrophenbewältigungen Mit Recht wird von einem unvorstellbaren Naturereignis

dienen könnte. Mir scheint, dass diese Frage einer vertieften gesprochen, dass das Gotthardgebiet in der Nacht auf den

Prüfung wert sei. Wichtiger als diese kritischen Punkte aber 25. August letzten Jahres heimsuchte. Ein Hochwasser von

ist etwas anderes: Es ist sehr positiv, dass ein komplizierter diesem Ausmass ist seit Menschengedenken nie vorgekom-

und notwendigerweise etwas schwerfälliger Staat in der men. Es ist schlichtweg unzutreffend, hierfür das Waldster-

Lage ist, spontan und unbürokratisch zu handeln und zu ben als Mitverursacher zu erwähnen. Es hat das Urnerland

helfen, und das verdient Anerkennung. in seiner ganzen Längsachse von Realp bis zur Reussmün-

Ich möchte noch auf einen letzten Punkt hinweisen, der hier dung in Seedorf innert weniger Stunden in ein Inferno von

schon angesprochen worden ist: Die Hochwasser waren Wasser, Schutt und mitgerissenen Bäumen verwandelt.

zwar von den Schäden her gesehen Jahrhundertereignisse, Die ungeheuren, reissenden Wassermassen haben mannig-

nicht aber von den Niederschlagsmengen her. Das wirft faltige Zerstörungen an Verkehrswegen, Gebäulichkeiten,

doch die Frage nach den Ursachen auf. Sofort tauchte der Kulturland, aber auch an persönlichem Hab und Gut vieler

Verdacht auf, die Katastrophen seien eine Folge der Wald- Bewohner angerichtet. Während Hunderte von Viehbestän-

schäden gewesen und damit eine Folge der derzeit schwieri- den elendiglich zugrunde gingen, mutet es wie ein Wunder

gen Umweltsituation. Es sieht zwar eher so aus, als ob eine an - hiefür sind wir der Vorsehung dankbar -, dass kein

unglückliche Kombination von Niederschlägen, Schnee- einziges Menschenleben in unserem Kanton zu beklagen

schmelze, gesättigten Böden usw. die Katastrophen ausge- war. Viele Familien konnten aber nur mit knapper Not ihre

löst hätte. Aber es ist nicht undenkbar, dass vom Menschen eigene Haut retten. Zahlreiche Menschen standen am Mor-

verursachte Umweltschäden Mitverursacher waren. Es ist gen buchstäblich vor dem Nichts. Alle diese Menschen, aber

deshalb sehr wichtig, dass über diese Fragen möglichst bald auch die Verantwortlichen in den Gemeinden und im Kanton

Klarheit geschaffen wird. Ich begrüsse es sehr, dass der durften in den Tagen, Wochen und Monaten nach dem

Bundesrat - wie ich der Presse entnahm - gestern einen Unheil eine beispiellose Hilfe und Solidarität von Spendern

Kredit von 2,5 Millionen Franken gesprochen hat, um diese und Helfern aus allen Landesteilen und Bevölkerungskrei-

Frage zu klären. sen erfahren.

Ich bitte Sie abschliessend, auf die beiden Bundesbe- Die Sturzwelle mitmenschlicher, aktiver Anteilnahme hat die

schlüsse einzutreten und ihnen zuzustimmen. Wogen der Zerstörung im wahrsten Sinne übertroffen.

Entscheidend war auch, dass gleichzeitig eine effiziente und

Danioth: Mit voller Ueberzeugung möchte ich Eintreten und koordinierte Hilfe des Bundes, der Mitstände und zahlrei-

Zustimmung zu den Anträgen von Bundesrat und Kommis- cher Gemeinden sowie weiterer Institutionen einsetzte, die

sion empfehlen, wobei ich vorweg auch festhalte, dass es sich nicht einfach auf Geldspenden beschränkte, sondern

gerechtfertigt ist, im Rahmen dieser einmaligen Solidaritäts- durch einen willkommenen Einsatz von Fachpersonal und

aktion auch die Nufenenstrasse einzubeziehen. Maschinen wirksam ergänzt wurde und die Arbeit der

Es handelt sich - getreu nach dem vom Bundesrat gepräg- Behörden sowie des kantonalen Führungsstabes tatkräftig

ten Motto - um eine Vorlage, die rasch und wirksam den unterstützte. Die unverzügliche und zweckmässige Interven-

betroffenen Kantonen und Regionen hilft und sie in ihren tion von Militär und Zivilschutzformationen hat entschei-

Anstrengungen zur Schadensbehebung unterstützt. Wie der dend zur Abwendung noch grösserer Gefahren, zur Sicher-

Kommissionspräsident dargelegt hat, unterscheiden wir stellung dringendster Räumungsarbeit und insbesondere

einerseits die vollständige oder teilweise Uebernahme der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Dienste und Verbin-

Kosten für die Instandstellung wichtiger Strassen, die aus dungen beigetragen.

Treibstoffgeldern gedeckt werden sollen, sowie andererseits Zum sichtbaren Ausdruck dieser eidgenössischen Solidari-

den Beitrag von pauschal 56 Millionen Franken aus ordentli- tät wurden für die unmittelbar betroffenen Menschen und

chen Mitteln. Das ist der Betrag, den Herr Kollege Villiger die Behörden das rasche Handeln des Bundesrates und die

vorhin als jenen Teil bezeichnet hat, der den Kantonen im persönliche Anteilnahme, die im Besuch des Vorstehers des

Vertrauen auf den richtigen Einsatz der Mittel - ohne Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte-

abschliessende Bundeskontrolle - zugewendet wird. mentes, Herrn Bundesrat Schlumpf, ihren Ausdruck fand.

Intempéries de 1987. Mesures exceptionelles 18 1 er mars 1988

Alle diese Zeichen haben nicht nur die materielle Not abge- Unwetterschäden sind in jedem Jahr zu verzeichnen. Die

wendet oder gelindert, sondern die betroffenen Menschen Unwetter 1987 mit einer Schadenhöhe von über einer Mil-

in ihrer Entschlossenheit bestärkt, trotz dieses Schicksal- liarde Franken haben aber alle bisherigen Schäden weit

schlages auszuharren und mit Zuversicht in die Zukunft zu übertroffen. Vom April bis Oktober 1987 wurden insgesamt

blicken. 13 Kantone heimgesucht: sechs von ihnen besonders

Ich möchte daher auch in diesem Saale den tiefempfunde- schwer. Die Zerstörungen sind gewaltig und von einer

nen Dank von Behörden und Betroffenen unseres kleinen Dimension, wie man sie seit Menschengedenken nicht

Kantons zum Ausdruck bringen. In diesen Dank einge- kennt. Man kann von besonderem Glück reden, dass keine

schlossen sollen ausdrücklich auch die Medien werden, die Todesopfer zu beklagen waren.

durch rasche, umfassende und grösstenteils rücksichtsvolle Behörden und Bevölkerung in den Katastrophengebieten

Berichterstattung eine gleichsam unsichtbares Band - eine haben mit vereinten Kräften die schwierige Situation gemei-

Art Glückskette - der Solidarität zwischen den helfenden stert. Militärische und zivile Helfer haben sie dabei tatkräftig

und den Hilfe empfangenden Menschen im Schweizer Land unterstützt.

hergestellt haben. Beeindruckend war die Welle der Teilnahme und Hilfsbereit-

Unter einer Kruste oft beklagter helvetischer Trägheit und schaft in der ganzen Schweiz. Die zahlreichen Spenden und

Sattheit sind - wie Herr Villiger bereits ausführte - nach wie Hilfsaktionen sind Beweise der Solidarität, sind Beispiele

vor im Volk schlummernde Kräfte der Solidarität und lebendiger Eidgenossenschaft. Die spontane Hilfe hat der

Zusammengehörigkeit hervorgebrochen; diese Kräfte Mes- betroffenen Bevölkerung viel Rückhalt gegeben.

sen schon früher unser Land in kritischen Zeiten zu einer In den Schadengebieten ist überall aufgeräumt; Schienen-

Schicksalsgemeinschaft werden. Sehr oft gedieh der erste wege, Strassen und Dämme sind provisorisch instandge-

Kontakt über eine Spendenaktion hinaus oder im Rahmen stellt. Zu regeln bleibt die Schadendeckung, die Abklärung

eines freiwilligen Einsatzes entstanden ganz ungezwungene der Ursachen und die Planung der Vorsorgemassnahmen,

persönliche Beziehungen zwischen Helfern aus allen Lan- also die Folgeprojekte.

desteilen, vor allem auch jungen Leuten, und der betroffe- Zur Hilfe des Bundes im allgemeinen: Die Unwetter im

nen Bevölkerung. Man interessierte sich für die Arbeit und Sommer 1987 haben wirtschaftlich und finanziell schwä-

die Lebensumstände auf der einen und der anderen Seite chere Regionen unseres Landes besonders geschädigt. Es

und kam so ins persönliche Gespräch: Unglück braucht zeigte sich bald, dass die den Kantonen Bern, Uri, Schwyz,

Menschen nicht zu trennen, sondern kann sie einander Graubünden, Tessin und Wallis verbleibenden Kosten von

näherbringen. unzumutbarer Härte sind.

Noch ein letzter Gedanke, der über das Ereignis hinaus- Der Bundesrat hat sich daher entschlossen, den Kantonen

reicht: Bemerkenswerterweise sind anfänglich vereinzelte rasch, umfassend und unbürokratisch zu helfen.

vorschnelle Fragen nach menschlichen Ursachen und Ver- Das rasche Handeln hat zur Folge, dass die von uns bean-

antwortlichkeiten angesichts der Dimensionen dieser Natur- tragten Massnahmen - darauf lege ich Wert - vorwiegend

katastrophe rasch verstummt. Wenn man das Ausmass der auf Schätzungen beruhen. Diese entsprechen dem Stand

Zerstörungen mit eigenen Augen gesehen hat, wenn man Ende November 1987.

die Tatsache berücksichtigt, dass mit einer Abflussmenge Bei einem Zuwarten um zwei bis drei Jahre hätte man

von 750 Kubikmeter pro Sekunde - pro Sekunde! - bei zweifellos noch genauere Zahlen erhalten können. Dies

Seedorf die bisherigen Höchstabflüsse in diesem Jahrhun- hätte aber bestimmt nicht den Erwartungen von Parlament

dert von 1917 und 1939 um etwas einen Drittel überschritten und Oeffentlichkeit entsprochen. Auch Ihre Kommission hat

wurden, wenn man bedenkt, dass der Boden vorher schon im letzten Jahr eine rasche Hilfeleistung an die Geschädig-

durch die zahlreichen Niederschläge getränkt war, wenn ten verlangt. Dieselbe Forderung stellt eine Motion der CVP-

man beispielsweise die Zerstörung der 260 Jahre alten Fraktion vom 21. September 1987.

Häderlisbrücke in der Schöllenen betrachtet, müssen gän- Beschränkung der Hilfe auf den öffentlichen Sektor: Die

gige Haftungsfragen an der für uns moderne Menschen Hilfe des Bundes beschränkt sich auf den öffentlichen

doch etwas ungewohnten Feststellung scheitern, dass wir Bereich. Nach den vorliegenden Informationen dürfen wir

trotz aller technischen Fortschritte die Natur und die Gewal- davon ausgehen, dass die Forderungen der Privaten auf

ten nie in den Griff bekommen. Dieser Stoss, den unser privater Basis erfüllt werden können. Oeffentlicher Bereich

Glaube an die angeblich schrankenlose Machbarkeit einmal heisst vor allem öffentliche Infrastrukturen. Das gesamte

mehr erhalten hat, wird uns auch bei der Interessen- und Strassennetz wurde mit 422 Millionen, Wasserbau mit etwa

Güterabwägung vor die grundsätzliche Frage stellen, wel- 300 Millionen, konzessionierte Transportunternehmungen

cher Sicherheitsstandard für bedrohte Siedlungen und Ver- mit 64 Millionen, SBB mit 56 Millionen, Forstwesen mit

kehrswege - sprich Gotthardlinie - anzustreben ist und zu 48 Millionen, Meliorationen mit 33 Millionen Franken Scha-

welchem Preis. Dabei meine ich nicht nur das Geld, sondern den betroffen, um nur die wichtigsten Schadenbereiche zu

die Frage des Ausmasses der Eingriffe in unsere Natur. Die erwähnen.

Bergbewohner sind bekanntlich auch anderen Gefahren der Zum geltenden Recht und den ausserordentlichen Mass-

Technik wie der Natur ausgesetzt, was bei der Diskussion nahmen: Bei der Schadendeckung im öffentlichen Sektor

über andernorts zu tragende Restrisiken unserer hoch gilt es zunächst zwischen dem geltenden Recht und den

entwickelten Zivilisation berücksichtigt werden sollte. ausserordentlichen Massnahmen zu unterscheiden. Die

Deswegen sind die technisch-wissenschaftlichen Abklärun- Schadendeckung nach geltendem Recht ist nicht Gegen-

gen über die vertieften Zusammenhänge dieser Unwetterer- stand unserer Beratungen. Sie wird - zusammen mit den

eignisse und die möglichen sowie zumutbaren Vorsorge- Folgeprojekten - mehrere Jahre beanspruchen. Die Ver-

massnahmen, wie sie in diversen Vorstössen vom Parlament pflichtungen des Bundes werden auf insgesamt etwa

verlangt werden, durchaus notwendig und am Platz. Sie 650 Millionen Franken geschätzt. Die entsprechenden Mittel

wurden übrigens bereits sowohl von den Bundesbehörden werden wir bei Ihnen auf dem Wege des Voranschlages

wie auch von den Behörden meines Kantons eingeleitet, anfordern.

dürfen uns aber nicht den Blick vor der Tatsache trüben, Die ausserordentlichen Massnahmen im einzelnen: Die aus-

dass es eine hundertprozentige Sicherheit vor den Gefahren serordentlichen Massnahmen beziehen sich ausschliesslich

der Natur wie der Technik nie und nirgends geben kann. auf Schäden des Jahres 1987. Es liegt ein einmaliger, punk-

In diesem Sinne beantrage ich ebenfalls Eintreten. tueller Beschluss und kein allgemeiner Katastrophenerlass

vor.

Mit der Vorlage wird somit befristetes Sonderrecht geschaf-

Bundesrat Ogi: Ich danke zunächst dem Kommissionspräsi- fen. Das ordentliche Subventionsrecht bleibt unangetastet.

denten für die umfassende Darlegung der Botschaft. Die Ihre Kommission hat eine vertiertere Darstellung der verfas-

Darstellung war so gut, dass ich mich relativ kurz fassen sungsmässigen Abstützung der Vorlage gewünscht. Das

kann. Bundesamt für Justiz hat diesen Wunsch mit einem Gutach-

1. März 1988 19 Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen

ten vom 8. Februar 1988 erfüllt. Es weist überzeugend nach, gewähren. Wir haben die interessierten Kantone bereits

dass der Ingress des Bundesbeschlusses nicht geändert über diese Absicht orientiert.

werden muss. Die Kantone werden auch überlegen müssen, ob die Gefah-

Der Bundesrat hat umfassende und unbürokratische Hilfe renzonen im Rahmen der Raumplanung zu überprüfen sind.

versprochen. Das heisst: er hat bei den ausserordentlichen Ich komme zum Schluss: Die Motion der CVP-Fraktion vom

Massnahmen nach administrativ einfachen und grosszügi- 21. September betrachtet der Bundesrat als erfüllt, weshalb

gen Lösungen gesucht. wir deren Abschreibung beantragen.

Zu den beiden Bundesbeschlüssen: Der erste Bundesbe- Ihre Kommission hat die Vorlage mit einigen redaktionellen

schluss schafft besondere Rechtsgrundlagen. Diese sehen Aenderungen, denen der Bundesrat zustimmt, gutgeheis-

Leistungen vor, die über das geltende Recht hinausgehen. sen. Hingegen wird der Bundesrat den Minderheitsantrag

Die Leistungen sind für die Aufräumung und Wiederherstel- Küchler zur Nufenenstrasse ablehnen. Er würde den Bund

lung von Bauten, Anlagen und Kulturen bestimmt. Der um weitere 13 Millionen Franken mehr belasten.

Beschluss hat zwei Schwerpunkte: Leistungen an die Stras- Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten

senkosten einerseits, Leistungen an die Restkosten anderer- und sie gutzuheissen.

seits.

Die Leistungen an die Strassenkosten werden auf ca. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

100 Millionen Franken geschätzt. Sie werden projektbezo- Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

gen ausgerichtet. Die Finanzierung geht über die Treibstoff-

zölle.

Diese Leistungen waren in der Finanzplanung nicht vorge- Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes zur

sehen. Sie werden dazu führen, dass die «Rückstellung Behebung der Unwetterschäden 1987

Strassenverkehr» erheblich vermindert wird. In den Genuss Arrêté fédéral concernant la participation financière de la

der strassenbezogenen Leistungen kommen alle betroffe- Confédération à la réparation des dégâts causés par les

nen Kantone. Der Bundesrat hat überdies darauf verzichtet, intempéries de 1987

diese Leistungen nach der Finanzkraft der Kantone abzu-

stufen. Detailberatung - Discussion par articles

Leistungen an die Restkosten erhalten sechs Kantone. Wir

haben hier davon abgesehen, die einzelnen Bereiche zu Titel und Ingress, Art. 1

nennen, in denen der Bund helfen will. Die Problematik wird Antrag der Kommission

unter dem Begriff «Restkosten» zusammengefasst. Für die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Berechnung stützen wir uns auf die Meldungen der Kan-

tone. Ende November 1987 war das Ausmass des Schadens Titre et préambule, art. 1

im wesentlichen überblickbar. Wir haben die Meldungen mit Proposition de la commission

den Fachdiensten des Bundes überprüft und bereinigt. Die Adhérer au projet du Conseil fédéral

Restkosten in der Höhe von 56 Millionen Franken werden

einmalig und pauschal an die Kantone bezahlt. Hiefür ist ein Angenommen - Adopté

besonderer Kreditbeschluss (zweiter Bundesbeschluss) not-

wendig. Art. 2

Die Kantone haben für die rasche und grosszügige Hilfe des Antrag der Kommission

Bundes gedankt. Von dieser Seite liegen uns keine weiter- Mehrheit

gehenden Wünsche oder Anträge vor. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Zur Erforschung der Ursachen: Nach den Unwetterereignis- Minderheit

sen des Jahres 1987 müssen Vorsorgemassnahmen ergrif- (Küchler, Danioth, Lauber)

fen werden. Die Wahl der geeigneten Massnahmen erfordert Bst. c

eine vertiefte Kenntnis der Ursachen. c. für die Gotthardstrasse in den Kantonen Uri und Tessin

Wir beabsichtigen, für die Ursachenanalyse einen Betrag sowie für die Nufenenstrasse in den Kantonen Wallis und

von 2,5 Millionen Franken einzusetzen. Der Bundesrat hat Tessin 100 Prozent der Kosten und ....

diesen Antrag gestern gutgeheissen. Die Untersuchungen

sollen von Hochschulinstituten, Forschungsanstalten und Art. 2

privaten Firmen in den nächsten drei Jahren durchgeführt Proposition de la commission

werden. Es soll unter anderem abgeklärt werden, inwieweit Majorité

Einflüsse des Menschen und der Zustand des Waldes zur Adhérer au projet du Conseil fédéral

Bildung der ausserordentlichen Hochwasser beigetragen Minorité

haben. Ein Schwerpunkt des Programmes liegt in der Erfas- (Küchler, Danioth, Lauber)

sung der auslösenden Faktoren von Murgängen und vom Lef. c

Geschiebetransport allgemein. c. 100 pour cent des coûts.... et. du Tessin, et celle du

Aus den Ereignissen sind die richtigen Schlussfolgerungen Nufenen dans les cantons du Valais et du Tessin, ainsi

zu ziehen: technische, um die notwendigen Bauwerke rich- que....

tig zu gestalten; politische, um sich des in der Natur immer

verbleibenden Restrisikos wieder bewusst zu werden. Küchler, Sprecher der Minderheit: Artikel 2 des Beschlusses

Zum Schluss eine kurze Orientierung über die Folgepro- sieht eine Abstufung der Leistungshöhe des Bundes für die

jekte: Die ausserordentlichen Massnahmen haben die Wie- verschiedenen Strassenkategorien vor: gemäss Buchsta-

derinstandstellung zum Gegenstand. Es soll die gleiche be a für die Nationalstrassen 100 Prozent, Buchstabe b für

Sicherheit, wie sie vor dem Unwetter bestand, gewährleistet die Hauptstrassen ebenfalls 100 Prozent, gemäss Buchsta-

werden. Bei den Folgeprojekten geht es um die Verstärkung be d für die übrigen, dem Motorfahrzeugverkehr geöffneten

vor allem des Hochwasserschutzes. Welcher Sicherheits- Strassen 75 Prozent.

grad angestrebt werden soll und welche Risiken auch in Buchstabe c sieht indessen für die sogenannte alte Gott-

Zukunft zu tragen sind, ist vor allem eine politische Frage. hardstrasse eine Sonderregelung vor. Diese gehört nicht

Sie ist von den Kantonen und Gemeinden zu entscheiden. mehr zum Hauptstrassennetz, sie wurde ebenfalls durch die

Dazu müssen aber vorgängig klare Entscheidungsgrundla- Unwetterkatastrophen an drei Stellen zerstört.

gen erarbeitet werden, Stichwort Ursachenanalyse. Da es sich um eine wichtige Strassenverbindung handelt,

Die Folgeprojekte sind im ordentlichen Subventionsverfah- wie auf Seite 19 der bundesrätlichen Botschaft ausgeführt

ren abzuwickeln. Die erforderlichen Mittel werden in den wird, soll diese alte Gotthardstrasse gemäss Antrag des

Voranschlägen eingestellt. In Härtefällen beabsichtigen wir, Bundesrates ebenfalls mit 100prozentiger Kostenbeteili-

den ausserordentlichen maximalen Subventionssatz zu gung des Bundes unterstützt werden.

Intempéries de 1987. Mesures exceptionelles 20 1er mars 1988

Demgegenüber soll jedoch dieNufenenstrasse, die-wie die Même si les cantons doivent supporter une grande partie

alte Gotthardstrasse - auch nicht dem Hauptstrassennetz des dommages qui ont été causés par les intempéries, il faut

angehört, aber ebenfalls eine äusserst wichtige Nord-Süd- admettre que la participation aux frais par la Confédération

Verbindung darstellt, bloss mit 75prozentiger Bundeslei- est considérable et doit être reconnue comme telle. Nous

stung auskommen. Sie wissen, dass die Nufenenstrasse approuvons donc les mesures qui nous sont soumises mais

durch die Unwetterkatastrophen vom Sommer 1987 insbe- aussi la proposition de minorité et nous remercions son

sondere im Bedrettotal schwer beschädigt, teilweise sogar auteur ainsi que les cosignataires. Il s'agit d'accoître la

vollständig zerstört wurde. Die Instandstellung, allein auf participation de la Confédération dans la proportion décent

dem Gebiete des Kantons Tessin, dürfte nach Schätzungen pour cent, pour les travaux de remise en état de la route de

dieses Kantons zirka 51 Millionen Franken betragen, wie der la Nufenen. La beauté du paysage que traverse cette route

Kommissionspräsident ausgeführt hat. est probablement connue de tous les membres de ce

Die Ungleichbehandlung der alten Gotthardstrasse einer- conseil. Mais il faut aussi admettre qu'il s'agit d'une route

seits und der Nufenenstrasse andererseits ist, entgegen der d'une importance pour le moins nationale. Elle relie deux

Annahme des Bundesrates, von der Bedeutung der beiden régions de Suisse et non seulement deux cantons. Sans.

Strassenverbindungen her betrachtet, nicht gerechtfertigt. vouloir faire une description complète des caractéristiques

Ich habe mir in diesem Zusammenhang die beiden Bot- et des fonctions de la «Nufenenstrasse» dans les régions

schaften des Bundesrates an die Bundesversammlung im qu'elle relie, je me bornerai à souligner encore une fois la

Zusammenhang mit dem Ausbau der Nufenenstrasse von nécessité de cette liaison qui est essentielle pour la survie et

1962 und 1972 beschafft. Darin hat der Bundesrat selber auf le développement de deux vallées, surtout pour le val

die ausserordentlich grosse Bedeutung der Nufenenstrasse Bedretto. Du côté du Tessin c'est, en effet, la seule liaison de

hingewiesen. So führt er in der Botschaft 1962 u. a. aus, cette vallée avec le reste du canton, et par la vallée de

dass in erster Linie das militärische Interesse in Betracht Conches, avec la Romandie. Je voudrais souligner aussi le

falle. Sodann bringe in verkehrstechnischer Hinsicht die service essentiel qu'elle assure au tourisme de ces régions

Strassenverbindung Airolc—Ulrichen eine Verkürzung der qui, à part une agriculture de montagne qui n'est ni rentable

Verbindung vom oberen Tessin ins obere Wallis um rund ni suffisante, n'ont pas d'autres ressources.

27 Kilometer. Schliesslich sei die Strasse geeignet, den bei- La signification de cette liaison, du point de vue militaire,

den zu verbindenden Gebirgstälern - dem Bedretto-Tal und doit aussi être rappelée ici, même s'il n'est pas nécessaire

dem Goms- und damit den beiden interessierten Kantonen d'entrer dans les détails. En l'occurrence il est donc difficile

Vorteile zu bringen, die gleichzeitig verschiedenartigen de comprendre la signification de la discrimination envisa-

Bestrebungen des Bundes entgegenkämen. gée par le Conseil fédéral. Sur le contenu du projet - et

Gleiches führt der Bundesrat in seiner Botschaft vom Jahre particulièrement sur les différentes variantes qui devront

1972 aus: «Angesichts der vielfachen Interessen, denen der être étudiées pour établir la route, il n'y a pas lieu de nous

Ausbau der Nufenenstrasse dient, nicht zuletzt derjenigen prononcer ici et maintenant. En effet, les services de la

der Landesverteidigung, stützt sich der Subventionsbe- Confédération et du canton intéressé auraient la possibilité

schluss auf Artikel 23 der Bundesverfassung, der den Bund de choisir les solutions les plus rationnelles et les plus

ermächtigt, öffentliche Werke, die im Interesse der Eidge- économiques. Aujourd'hui, c'est un principe qu'il faut

nossenschaft oder eines grossen Teils derselben liegen, zu approuver, c'est-à-dire celui de considérer cette liaison

errichten oder ihre Errichtung zu unterstützen.» comme appartenant à la même catégorie que celles dont le

Also auch hier eindeutig das Bekenntnis des Bundesrates, financement est assuré à part entière.

dass es sich bei der Nufenenstrasse um eine Strassenverbin-

dung von ausserordentlicher Wichtigkeit bzw. von eidge- Bundesrat Ogi: Ich möchte Sie bitten, den Antrag von Herrn

nössischer Bedeutung handelt. Ständerat Küchler abzulehnen. Warum das? Gestützt auf

Es kommt also - entgegen der Darstellung in der heutigen Artikel 23 der Bundesverfassung hat der Bund den Kanto-

Botschaft-der Nufenenstrasse mindestens dieselbe Bedeu- nen Tessin und Wallis im Jahre 1963 an den Bau der Schei-

tung zu wie der alten Gotthardstrasse. Ergo ist es angezeigt, telstrecke AII'Acqua-Altstafel über den Nufenenpass einen

diese beiden Strassenzüge vorliegend auch gleich zu Bundesbeitrag von 75 Prozent der Kosten zugesichert- dies

behandeln, nämlich Deckung der Unwetterschäden an der vor allem aus militärischen und auch alpwirtschaftlichen

Nufenenstrasse durch den Bund ebenfalls zu 100 Prozent. Gründen. Trotz wiederholter Begehren der Kantone Tessin

Diese Beitragserhöhung ist um so mehr gerechtfertigt, als es und Wallis ist aber die Nufenenstrasse nie zur Hauptstrasse

sich bei den Regionen im Bereiche der Nufenenstrasse um erklärt worden, weil diese Strasse nämlich - das müssen wir

wirtschaftlich schwache Gebiete handelt. zur Kenntnis nehmen - bloss während vier Monaten für den

Wie uns in der Kommission ausgeführt wurde, würden die Verkehr und damit auch für den Tourismus offen steht.

durch den Bund zusätzlich zu übernehmenden Kosten zirka Wenn wir die Frequenz mit ändern Alpenstrassen verglei-

13 Millionen Franken betragen. Dieser Betrag muss gemäss chen, stellen wir fest, dass auf Grimsel, Furka, Oberalp und

Artikel 3 des Beschlusses nicht der allgemeinen Bundes- Julier täglich zwischen 1300 bis 3000 Fahrzeuge zirkulieren,

kasse belastet werden, sondern kann ebenfalls aus den während beim Nufenenpass etwa 800 Fahrzeuge zu regi-

vorhandenen Treibstoffzollgeldern finanziert werden. Voll- strieren sind. Die gängige Verbindung von der Welsch-

ständigkeitshalber erwähne ich nochmals, dass die Ver- schweiz ins Tessin führt - so wie die Situation sich heute

kehrskommission des Nationalrates mit 11 zu 4 Stimmen präsentiert-nicht über den Nufenenpass, sondern über die

dem Nationalrat Zustimmung zu diesem Minderheitsantrag ganzjährig offene und viel komfortablere N 9, nämlich Sim-

beantragen wird. plon-Domodossola-Centovalli und dann über den Langen-

Da die Kantone Wallis und Tessin durch die Unwetter ohne- see Richtung Brissago und Lugano. Der Nufenenpass wird

hin schwer geschädigt wurden und der Bundesrat aus- mit der alten Gotthardstrasse verglichen und soll jetzt auf

drücklich in seiner Botschaft feststellt, dass die Kantone und die gleiche Ebene gestellt werden, aber die alte Gotthard-

Gemeinden dadurch nicht zusätzlich verschuldet werden strasse hat in den letzten Jahren eine wesentlich bedeuten-

sollten, ist meines Erachtens die Gleichbehandlung der dere Funktion gehabt. Wenn bei der N 2 etwas nicht in

Nufenenstrasse und der alten Gotthardstrasse nichts ande- Ordnung war, die Strasse gesperrt wurde, musste der Ver-

res als ein Akt der Gerechtigkeit. In diesem Sinne bitte ich kehr auf die alte Gotthardstrasse umgeleitet werden. Wenn

Sie um Unterstützung des Minderheitsantrages. die N 2 beispielsweise gesperrt werden muss, umfasst der

tägliche Motorfahrzeugverkehr auf dieser alten Strasse zwi-

M. Jelmini: Quelqu'un a dit qu'un événement exceptionnel schen 9000 und 10 000 Fahrzeuge. Unter diesen Umständen

demande une réaction exceptionnelle. Celle-ci a eu lieu et und da der Kanton Tessin keine Anhebung von 75 auf

nous remercions le Conseil fédéral de sa rapidité d'action et 100 Prozent verlangt hat und auch nicht zu den finanz-

de l'attention qu'il a portée à la recherché d'une solution à schwachen Kantonen zählt, möchte ich Sie bitten, von einer

ce problème. Aufstockung von 75 auf 100 Prozent abzusehen. Wie gesagt,

I.März 1988 21 Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen

es geht um 13 Millionen Franken. 13 Millionen sind 13 Mil- kommen, erwähnt, nämlich in Artikel 1 des Bundesbe-

lionen, auch wenn sie nicht über die Bundesfinanzen, son- schlusses über die Finanzierung der Restkosten der Unwet-

dern über die Treibstoffzölle finanziert werden. Ich bitte Sie, terschäden 1987.

den Antrag Küchler abzulehnen. Ihre Kommission schlägt Ihnen also vor, in diesem ersten

Bundesbeschluss den Höchstbetrag nicht zu erwähnen,

Abstimmung - Vote sondern in diesem Artikel 4 Absatz 2 den Höchstbetrag

durch «die notwendigen Beträge» zu ersetzen.

Für den Antrag der Mehrheit 14 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit 24 Stimmen Angenommen - Adopté

Art. 3 Art. 5

Antrag der Kommission Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté Angenommen - Adopté

2. Abschnitt, Titel Art. 6

Section 2, titre Antrag der Kommission

Die Leistungen des Bundes an die Restkosten werden ....

Lauber, Berichterstatter: Als Titel des 2. Abschnitts steht im

Entwurf: «Leistungen an die Restkosten der Kantone». Die Art. 6

nationalrätliche Kommission hat hier eine Präzisierung vor- Proposition de la commission

geschlagen. Ich hatte nicht Gelegenheit, diese Präzisierung Les contributions de la Confédération aux frais non couverts

mit Ihrer Kommission zu besprechen. Da wir aber dieses seront calculées....

Geschäft in einer Session in beiden Räten behandeln,

glaube ich, dass es sinnvoll wäre, bereits hier diese kleine Lauber, Berichterstatter: Auch hier eine Präzisierung mit

Differenz zu bereinigen. Ich schlage Ihnen daher vor, den rein redaktionellem Charakter: «Die Leistungen des Bundes

Titel zu verändern. Es soll präzisiert werden «von sechs an die Restkosten werden aufgrund der Meldungen ...... Das

Kantonen», weil es sich in Tat und Wahrheit eben um sechs ist eine Verdeutlichung des Textes, weil es sich hier effektiv

Kantone handelt. um die Restkosten handelt.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission Angenommen - Adopté

Adopté selon la proposition de la commission

Art. 7, 8, 9

Art. 4 Antrag der Kommission

Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1 Proposition de la commission

.... und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts in Adhérer au projet du Conseil fédéral

diesen Kantonen entstanden sind.

Abs. 2 Angenommen - Adopté

.... bewilligt die notwendigen Beträge ....

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Art. 4

Proposition de la commission Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen

Al. 1 (Einstimmigkeit)

et aux autres collectivités de droit public de ces cantons,

par les intempéries....

Al. 2

L'Assemblée fédérale fixe les montants nécessaires par un

arrêté fédéral simple. B

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Restkosten

Abs. 1 -Al. 1 der Unwetterschäden 1987

Lauber, Berichterstatter: Auch hier hat die Kommission im Arrêté fédéral concernant le financement des frais non

Sinne einer notwendigen Präzisierung eine kleine Aende- couverts, occasionnés par les intempéries de 1987

rung eingebracht, und zwar: «Der Bund übernimmt die

Restkosten, die als Folge der Unwetter zwischen 1. April und Detailberatung - Discussion par articles

31. Oktober 1987 den Kantonen Bern, Uri, Schwyz, Grau-

bünden, Tessin und Wallis und ändern Körperschaften des Titel und Ingress, Art. 1 und 2

öffentlichen Rechts» - hierfür folgt die Präzisierung - «in Antrag der Kommission

diesen Kantonen entstanden sind.» Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ihre Kommission hat diese Präzisierung gewünscht, weil sie

verdeutlicht, dass die Uebernahme der Restkosten nur für Titre et préambule, art. 1 et 2

die betroffenen Kantone sowie deren Körperschaften des Proposition de la commission

öffentlichen Rechts gilt. Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté Angenommen - Adopté

Abs. 2-AI. 2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Lauber, Berichterstatter: Auch hier eine Aenderung: Die

Bundesversammlung «bewilligt den Höchstbetrag» soll Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen

ersetzt werden durch «bewilligt die notwendigen Beträge (Einstimmigkeit)

mit einfachem Bundesbeschluss». Der Höchstbetrag ist im

zweiten Bundesbeschluss, auf den wir nachher zu sprechen An den Nationalrat - Au Conseil national

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen

Intempéries de 1987. Mesures exceptionnelles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.077

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 01.03.1988 - 08:00

Date

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Seite 14-21

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