Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-074 KI-generiert

1987 Spatial Planning Report for Switzerland: Land Use and Policy Effectiveness

Geschäftsnummer VPB 87-074
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns the 1987 spatial planning report for Switzerland, which highlighted issues in land use and development across the country. The report detailed how economic growth and societal changes led to increased land consumption, urbanization, and environmental degradation, despite the existing spatial planning laws. The court's decision, based on the report and subsequent debates, emphasized the need for more effective land use policies, particularly addressing issues like urban sprawl, loss of agricultural land, and the difficulty in implementing and enforcing spatial planning laws at the cantonal and communal levels. The court ultimately acknowledged the report as a crucial framework for future policy development and revisions to spatial planning legislation.

Legislator-Regeste

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Art. 36 Absatz, Art. 37 gibt, Art. 24 angeht, Art. 24 ein, Art. 36 al. 3 RPG, Art. 5 RPG; 1987 Spatial Planning Report for Switzerland: Land Use and Policy Effectiveness: The report detailed how economic growth and societal changes led to increased land consumption, urbanization, and environmental degradation, despite the existing spatial planning laws. The court's decision, based on the report and subsequent debates, emphasized the need for more effective land use policies, particularly addressing issues like urban sprawl, loss of agricultural land, and the difficulty in implementing and enforcing spatial planning laws at the cantonal and communal levels. The court ultimately acknowledged the report as a crucial framework for future policy development and revisions to spatial planning legislation.

Schlagwörter

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Städtebau Bodenpolitik Wirtschaftsplanung Entwicklungspolitik Umweltwirtschaft Entschädigung für Nutzung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 36 al. 3 RPG

Used to define the provisional building zone when no land use plan exists.

Art. 5 RPG

Regulates compensation for advantages and disadvantages resulting from planning measures.

Art. 24 RPG

Governs exceptions for construction outside of building zones.

Art. 15 RPG

Defines building zones, including criteria for land suitability and future need.

Art. 3 RPG

Sets forth principles for spatial planning, including adequate agricultural land preservation.

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Volltext

S.Oktober 1988 N 1325 Raumplanungsbericht 1987

cultivateurs de plantes aromatiques et médicinales dans les verschiedene Verkehrsströme oder -bedürfnisse besser

régions de montagne et je voudrais savoir si le Conseil kanalisiert und koordiniert werden, oder dass eine weitere

fédéral ne pense pas qu'il serait temps maintenant que les Zersiedlung und der damit zusammenhängende Bodenver-

demandes qui lui ont été adressées par cette association schleiss gestoppt sowie der Landwirtschaft die nötigen Kul-

soient prises en compte et que l'on réponde rapidement tur- und Fruchtfolgeflächen gesichert werden.

surtout en ce qui concerne le versement de primes de Ohne Zweifel bedeutet Raumplanung aber auch - damit

culture, différenciées selon les zones, et d'autre part, en ce komme ich auf einen heikleren Punkt zu sprechen - einen

qui concerne le fait de débloquer des crédits conséquents et wesentlichen Eingriff in die freie Marktwirtschaft: Man kann

ceci assez rapidement pour améliorer la qualité, le traite- nicht mehr bauen, wo man will. Raumplanung kann somit in

ment, la diversification, la commercialisation de ces pro- gewissen Fällen sogar die Bautätigkeit sowie die Erstellung

duits qui sont quand même l'une des alternatives impor- neuer Industrieanlagen wesentlich erschweren oder gar ver-

tantes pour ces régions de montagne. unmöglichen. Raumplanung ist deshalb nicht zuletzt aus

diesen Gründen, je nach Situation und Betroffenheit, recht

Bundespräsident Stich: Ich glaube, in dieser Sache ist kein umstritten. Zielkonflikte und schwierige Entscheidungsfin-

Platz für Anbauprämien. Anbauprämien müsste man aus- dungen sind durch die Sachlage vorprogrammiert. Die uns

richten, wenn es nicht gelingen würde, solche Krauter in bekannten Verzögerungen der kantonalen Planungen

genügendem Umfang zu produzieren. Tatsächlich haben haben nicht zuletzt in diesem Punkt ihre Ursachen und

wir aber bereits eine zu grosse Produktion, und deshalb Wurzeln. Wenn wir aber chaotischen, nicht korrigier- und

sollten wir nicht zusätzliche Anreize schaffen. kontrollierbaren Entwicklungen vorbeugen wollen, gibt es in

In bezug auf die Qualität gibt es für den Bund nichts zu dieser Frage einer konzeptionellen Raumplanung kein

fördern, denn die Käufer dieser Krauter überprüfen die Qua- Zurück mehr. Gewisse und manchmal durchaus harte

lität, und offenbar ist sie durchaus genügend und gut. Des- Abstriche und Einschränkungen müssen im Sinne des «klei-

halb werden die Krauter tatsächlich - soweit dafür Bedarf neren Uebels» akzeptiert und hingenommen werden. In

besteht - übernommen. diesem Sinne und aus diesem Raumplanungsverständnis

heraus ist Ihre Kommission somit der Ueberzeugung, dass

auch hier vernünftige und zielorientierte Kompromisslösun-

gen notwendig und möglich sind.

87.074 Das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumpla-

nung ist mittlerweile rund acht Jahre in Kraft, eine Zeit-

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spanne, die uns genügend Gelegenheit bot, Vollzugserfah-

Raumplanungsbericht 1987 rungen zu sammeln sowie die entsprechenden Konsequen-

Aménagement du territoire. Rapport 1987 zen zu ziehen. In diesem Sinne erstattet uns nun der Bun-

desrat einen umfassenden Bericht über den Stand und die

Bericht des Bundesrates vom 14. Dezember 1987 (BBI 1988 l, 871) Entwicklung der Bodennutzung und -besiedlung in der

Rapport du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 (FF 1988 I, 822) Schweiz: den Raumplanungsbericht 1987. Die Ausgangs-

Beschluss des Ständerates vom 2. März 1988 lage dazu bildet einerseits die Tatsache, dass die den Kanto-

Décision du Conseil des Etats du 2 mars 1988 nen gesetzte Frist zur Erstellung kantonaler Rieht- und Nut-

zungspläne abgelaufen ist, andererseits aber auch die

beginnende Diskussion über eine Revision des Raumpla-

nungsgesetzes. Ein weiterer Grund für diesen Bericht bilden

schliesslich die Vollzugsschwierigkeiten im eidgenössi-

Antrag der Kommission schen Raumplanungsrecht. Mit Genugtuung und Interesse

Kenntnisnahme vom Bericht hat unsere nationalrätliche Kommission, die am 25. April

getagt hat, vom Bericht des Bundesrates Kenntnis genom-

Proposition de la commission men. Die Kommission begrüsst diesen Bericht um so mehr,

Prendre acte du rapport als sich gerade in letzter Zeit die Diskussionen und Klagen

über raumplanerische Fragen und Vollzugsprobleme

Postulat der Minderheit und Motion Nebiker gehäuft haben. Andererseits ist es jedoch äusserst wün-

Postulat de la minorité et motion Nebiker schenswert und ebenso notwendig, dass nach einer gewis-

sen Zeit - beinahe hätte ich gesagt, nach Ablauf einer

Wortlaut siehe unten - Texte voir ci-après Probefrist-eine Standortbestimmung vorzunehmen ist und

die seit 1980 nicht unwesentlich veränderten Rahmenbedin-

Präsident: Ich stelle Ihnen den Antrag, gleichzeitig mit dem gungen, Auffassungen und Zielvorstellungen der Rampla-

Bericht auch das Postulat der Kommissionsminderheit und nung aufzuarbeiten und daraus die nötigen Richtlinien für

die Motion Nebiker zu diskutieren. - Sie sind damit einver- eine raumplanerische Zukunft abzustecken.

standen. Trotz dieses gezwungenermassen schwierigen Hintergrun-

des ist die Kommission überzeugt, dass dieser Bericht ein

Ruckstuhl, Berichterstatter: Es ist uns mittlerweile allen klar wertvolles Gerüst darstellt, um an der Basis, in den Gemein-

geworden, dass Raumplanung nicht eine isolierte Tätigkeit den und Kantonen, das Verständnis für raumplanerische

irgendwelcher Planer im «stillen Kämmerlein» ist, sondern Fragen in vermehrten Masse zu wecken sowie die Diskus-

immer mehr Nahtstelle und Ausgangspunkt vieler politi- sion über die Raumplanung auf breiter Front anzuregen. Es

scher Aktivitäten und Entscheidungsfindungen. Raumpla- ist uns allen klar, dass ein solcher Bericht ein schwieriges

nung und deren politische Auswirkungen zeigen sich so in Unterfangen ist, zumal die Erwartungen jeweils recht hoch

Verkehrs- und Energiepolitik, in Fragen der Wirtschaftsför- gesteckt sind.

derung, aber auch in grossem Masse in der Agrarpolitik. Der Bericht ist in drei Teile gegliedert: In einem ersten Teil

Die politischen Entscheidungsfindungen in diesen und werden Entwicklungen und Veränderungen unseres

anderen Bereichen «kreuzen» sich alle im immer enger Lebensraumes beschrieben, der sich in den vergangenen

werdenden Lebensraum Schweiz. Gerade wer heute auch - dreissig bis vierzig Jahren stärker und vor allem schneller

dazu gehören wir wohl mittlerweile alle - einen umfassen- verändert hat als in der gesamten Siedlungsgeschichte

den und wirkungsvollen Umweltschutz als eine zentrale zuvor. Positive Aspekte dieser Entwicklung halten dabei den

Aufgabe unseres Staatswesens auf allen Stufen betrachtet, nachteiligen Folgeerscheinungen oft die Waage. Einer her-

muss konsequenterweise auch eine wirksame Raumpla- vorragenden infrastrukturellen Erschliessung oder einer

nung befürworten: Eine sinnvolle und durchdachte Zonen- grundsätzlich guten Wohnversorgung stehen so beispiels-

planung kann wesentlich dazu beitragen, dass beispiels- weise Anliegen des Umweltschutzes, grosse Verluste von

weise Lärm und andere Emissionen begrenzt werden, indem Kulturland oder sinkende Qualität von Luft, Wasser und

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1326 N 3 octobre 1988

Boden gegenüber. Diese und andere Faktoren werden same, von der Bevölkerung getragene, räumliche Entwick-

beleuchtet und in einen Zusammenhang gebracht. Der lungsvorstellungen abstimmen.

Bericht schliesst mit der äusserst wichtigen Erkenntnis, Die erwähnten Leitsätze bildeten den Hauptgegenstand der

dass die Raumplanung in unserem Staat gescheitert ist und Beratungen und Diskussionen innerhalb Ihrer Kommission.

dass ihr in Zukunft noch in vermehrtem Masse die Aufgabe Erlauben Sie mir deshalb zum Schluss, über einzelne

zukommt, raumwirksame Kräfte, Handlungen und Schwerpunkte dieser Beratungen in der vorberatenden

Entscheide in einem Gesamtkonzept zu koordinieren. Kommission Bericht zu erstatten.

Der zweite Teil des Berichtes analysiert und beurteilt Die Kommission hat sich eingehend mit den raumplaneri-

schliesslich den Vollzug des Raumplanungsgesetzes in schen Prioritäten, wie sie der Bundesrat in seinem Bericht

Bund, Kantonen und Gemeinden. Wo stehen wir heute? Der festgelegt hat, auseinandergesetzt und erklärt sich mit den

Bundesrat würdigt zwar die beachtlichen Leistungen, wel- grundsätzlichen Punkten einverstanden. Vor allem stellt

che Kantone und Gemeinden vollbracht haben, stellt aber sich die Kommission in jeder Beziehung hinter die Ansicht

andererseits fest, dass sie, gemessen an den Anforderun- des Bundesrates: Es muss in Zukunft prioritär darum gehen,

gen, noch immer unbefriedigend seien. Die kantonale Richt- nicht die Quantität, sondern die Qualität des Bauens und der

planung sei zwar auf gutem Weg, doch die Nutzungspläne bestehenden Siedlungen zu fördern. Die Kommission hat

lägen grösstenteils - trotz Ablauf der Frist Ende 1987 - noch festgestellt, dass gerade in diesem Bereich in den vergange-

nicht bundeskonform vor. Der Bundesrat verweist in diesem nen Jahren noch zu wenig getan worden ist; dass diese

Zusammenhang auf die Vielfalt der Verhältnisse in den Aspekte zu wenig beachtet worden sind. Was diese Frage

Kantonen sowie auf die Tatsache, dass der politische und anbelangt, sind wir jedoch auf Taten von unten, seitens der

materielle Aufwand offenbar in manchen Kantonen unter- Gemeinden und Kantone, dringend angewiesen. Dort müs-

schätzt werde. Besondere Probleme bieten nach Ansicht sen Stichworte wie «verdichtetes Bauen», «haushälterischer

des Bundesrates die zu grossen Bauzonen, die mangelhafte Umgang mit dem Boden», oder «Verbesserung der Sied-

Erschliessung, die Baulandhortung sowie die zu liberale lungsstruktur» aufgenommen und entsprechend aufgear-

Ausnahmebewilligungspraxis für Bauten und Anlagen aus- beitet werden. «Bisher war der haushälterische Urngang mit

serhalb der Bauzone. dem Boden ein Ziel; jetzt müssen Taten folgen», heisst es in

In materieller Hinsicht stellt der Bundesrat fest, dass heute einem der bundesrätlichen Leitsätze, welche zu einer Trend-

Siedlungsgebiete im allgemeinen sorgfältiger geplant wer- wende im Verbrauch des Bodens aufrufen: Haushälterische

den als früher. Landschaftsgebiete würden umsichtiger, Nutzung ist nicht eindimensional nur auf das Flächensparen

nach Bedarf und Eignung ausgeschieden und nicht mehr auszurichten, sondern muss die jeweilige Bedeutung und

summarisch als «übrige Gebiete» behandelt. Allerdings ver- Funktion des Bodens in einer räumlichen Gesamtordnung

weist der Bundesrat auch auf die Tatsache, dass die Pläne beachten. Von dieser Warte aus wird es somit auch selbst-

noch nicht überall die angestrebten Wirkungen erzielt verständlich, dass alle raumwirksamen Tätigkeiten einbezo-

haben. Bodenverschwendung, Zersiedlung sowie der Ver- gen werden müssen, sowohl gesellschaftliche wie auch

lust natürlicher Landschaften konnten mancherorts noch verkehrspolitische Entwicklungen. Dass hier unweigerlich

nicht in erwünschtem Mass gebremst werden. Ungenügend gewisse Zielkonflikte, gerade im Spannungsfeld von Eigen-

war der Beitrag der Raumplanung bisher auch für die tumsgarantie, Eigentumsförderung und Eigemtumsbe-

Lösung von spezifischen Stadtproblemen. Eindeutig und schränkung, vorprogrammiert sein können, hat die Kommis-

unmissverständlich stellt der Bundesrat auch klar, dass das sionsdebatte eindrücklich gezeigt.

gesteckte Ziel einer haushälterischen Bodennutzung bei Zwei Leitsätze des Bundesrates befassen sich des weitern

weitem noch nicht erreicht sei und man sich vielerorts die mit den Verhältnissen zwischen Raumplanung und Umwelt-

modernen, raumplanerischen Erkenntnisse noch viel zu schutz. Die Planung müsse sich vermehrt in den Dienst der

wenig aneigne, man sich ihrer noch zu wenig bewusst sei. Umwelt stellen, heisst es. Ich habe auf diese wesentliche

Zu denken ist hier an die Stichworte «verdichtetes Bauen», Wechselbeziehung bereits einleitend in meinen grundsätzli-

«Verflüssigung des Baulandmarktes» sowie «Erneuerung chen Ausführungen hingewiesen. Gerade in diesem Pro-

bestehender Bausubstanz». blemfeld wird deutlich, dass sich Raumplanung nicht allein

Der dritte Teil des Berichtes enthält schliesslich Absichtser- auf das hier und jetzt beschränken kann, sondern eine

klärungen für die Zukunft sowie eine Liste möglicher Mass- grosse und existentielle Komponente für die Zukunft ist.

nahmen. Bestand die Hauptaufgabe der Raumplaner bis Raumplanung und Umweltschutz haben sich hier in ver-

Mitte der siebziger Jahre in der Verteilung der wachsenden mehrtem Masse auch an der Zukunft zu orientieren, an den

Zahl der Einwohner und Arbeitsplätze auf die verschiedenen Lebensgrundlagen und am Lebensraum kommender Gene-

Gebiete sowie in der Schaffung räumlicher Voraussetzun- rationen. Was wir heute verbauen, was wir heute entschei-

gen für das Wirtschaftswachstum, so stehen heute nach den, hat Konsequenzen für unsere Nachwelt. Raumplanung

Ansicht des Bundesrates qualitative Aspekte des Wachs- erhält in dieser Problematik eine ethische Komponente.

tums, die Erhaltung unseres Lebensraumes sowie die Ver- Gerade aus diesem Verständnis einer Raumordnungspolitik

hinderung und Behebung von Umweltschäden im Vorder- heraus bedarf es einer regelmässigen Ueberprüfung unse-

grund. Anhand von 13 Leitsätzen zeigt der Bundesrat im res Handelns und Planens. So begrüsst die Kommission

Bericht auf, nach welchen Vorstellungen er seine eigenen denn auch die Vorbereitungen für eine Revision des Raum-

Aufgaben räumlich koordinieren will. Der Bundesrat weist planungsgesetzes, die nicht zuletzt an den im Bericht ausge-

dabei auf die verschiedenen Querbezüge hin sowie auf den führten Zielfeldern anknüpft.

Gesamtrahmen, den es für die zukünftige Raumordnungs- Zu einigen Diskussionen Anlass gab schliesslich innerhalb

politik abzustecken gilt. Seine Absichten fasst der Bundes- der Kommission der Vollzugsmangel und die Vollzugs-

rat in folgenden fünf Schwerpunkten zusammen: schwierigkeiten bei der Raumplanung in Kantonen und

1. Raumplanung muss Ernst machen mit der haushälteri- Gemeinden. Das Raumplanungsgesetz, das seil 1980 in

schen Bodennutzung und eine Trendwende im Bodenyer- Kraft ist, lässt den Kantonen einen beachtlichen Hcindlungs-

brauch herbeiführen. spielraum. Aber es setzt auch Grenzen: Viele Kantone haben

2. Raumplanung muss verstärkt ihre Mittel zur Erhaltung diese längst überschritten. In diesem Sinn hat Ihre Kommis-

unserer natürlichen Umwelt einsetzen. sion den Bundesrat aufgefordert, zur Durchsetzung des

3. Raumplanung muss die innere Erneuerung und Ausge- Bundesrechtes die gesetzlichen Mittel auszuschöpfen.

staltung von Siedlungen fördern. Andererseits wurde in der Kommission aber auch deutlich

4. Raumplanung muss helfen, die Städte unter Einbezug des zum Ausdruck gebracht, dass in dieser Frage bis zu einem

öffentlichen Verkehrs, als Grundmuster für die dezentrali- gewissen Masse auf die nicht zu unterschätzenden, vielfälti-

sierte Konzentration funktionsfähig zu erhalten oder wieder gen, sachlichen und politischen Probleme, denen die Kan-

funktionsfähig zu machen. tone beim Vollzug des Raumplanungsgesetzes gegenüber-

5. Raumplanung muss die Aufgaben der unterschiedlichen stehen, Rücksicht genommen werden muss. Obwohl es

Fachbereiche räumlich besser aufeinander und auf gemein- sicher darum gehen muss, die Kantone mit Nachdruck anzu-

3. Oktober 1988 N 1327 Raumplanungsbericht 1987

halten, die Vollzugsdefizite unverzüglich zu beheben und ce territoire. Cette tendance à la consommation toujours

selber die ihnen gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, plus grande de l'espace ne cesse de se renforcer. En 1960,

distanziert sich die Mehrheit der Kommissionsmitglieder on comptait une villa pour quatre nouveaux appartements,

von allfälligen Strafmassnahmen seitens des Bundes und en 1980, on compte une villa pour deux. Quant aux rési-

erachtet Subventionskürzungen als wenig taugliches Mittel dences secondaires, leur nombre a doublé ces dix dernières

zur Durchsetzung eines gegenseitigen Interesses. Ein vogt- années.

haftes Auftreten des Bundes würde kaum dazu beitragen, Cette utilisation dévorante du sol ne s'explique pas par la

die Kantone, auf deren Bereitschaft und Mitwirkung wir démographie: la courbe de naissances baisse, le nombre

angewiesen sind, aufzumuntern, damit sie ihre Verantwor- d'étrangers est pratiquement stable, la population vieillit.

tung wahrnehmen. Cette urbanisation effrénée s'explique plutôt par l'évolution

Die Kommission hat des weiteren die Frage der planungs- économique, les transformations sociales, la motorisation

rechtlichen Situation jener Kantone, welche mit ihren Richt- croissante et la société de loisirs.

und Nutzungsplänen in Verzug sind, aufgeworfen. Im Zen- L'évolution économique, tout d'abord. Depuis 1945, le

trum dieser Unklarheit standen vor allem Artikel 36 und 37 revenu national réel a plus que quadruplé, ce qui a un

des Raumplanungsgesetzes, welche in diesem Fall über- formidable impact sur la vie sociale, l'habitat, le travail, le

gangsrechtlich abzugrenzendes Baugebiet vorsehen. Was trafic et les loisirs. En outre, le passage du secteur primaire

ist Baugebiet, wenn weder Rieht- noch Nutzungsplan vorlie- au secteur secondaire et du secondaire au tertiaire a

gen? Die Kommission hat sich hier weitgehend auf den entraîné d'importantes restructurations économiques, qui

Standpunkt gestellt, dass die Kantone in diesen Fällen drin- ont provoqué des flux migratoires en direction des villes. La

gend angehalten werden müssen, mit effizienten Massnah- restructuration de l'industrie horlogère en est l'exemple le

men einem anhaltenden und weiteren Landverschleiss plus éloquent.

entgegenzuwirken. Ensuite, les transformations sociales ont également joué

In Ihren Unterlagen finden Sie das Postulat Bundi als Postu- leur rôle dans l'urbanisation. L'individualisme croissant, la

lat der Kommissionsminderheit. Es wurde nur mit Stichent- tendance aux petites familles, le rôle nouveau de la femme,

scheid des Präsidenten abgelehnt. Ich komme auf dieses la multiplication des divorces font que l'image classique de

Postulat im Anschluss an diese Debatte zurück. la famille avec parents et enfants correspond à peine à la

moitié des ménages suisses. Aujourd'hui, sur six ménages,

M. Segond, rapporteur: Dans notre pays, le sol est une trois sont des familles avec enfants, un est un couple sans

denrée essentielle, rare, non renouvelable. Deux tiers des enfant, deux sont des personnes vivant seules, célibataires,

41 000 km2 qui forment le territoire national sont en effet veuves ou divorcées. Les ménages sont donc plus petits,

constitués de hautes montagnes, de glaciers, de lacs, de plus nombreux et ils consomment plus d'espace habitable.

forêts et d'alpages. Toutes les activités humaines se concen- En 1970, la surface moyenne habitable des appartements

trent donc sur le tiers de notre territoire national, sur construits était de 81 m2, en 1980, elle est de 103 m2.

13 500 km2. Sur cet espace restreint se déroule une véritable Par ailleurs, le degré de motorisation a également explosé. Il

bataille pour l'utilisation du sol. Tous et chacun ont besoin y avait, en 1960,95 voitures pour 1000 habitants, il y en a 410

d'espace pour l'habitat et pour le travail, pour l'agriculture, en 1985.

pour l'industrie ou pour les services, pour les équipements, Enfin, la civilisation des loisirs s'est pleinement développée.

les transports ou les loisirs. Le désir de maîtriser l'évolution De nouveaux centres touristiques, de nouvelles formes d'hé-

de l'occupation du sol est à l'origine du mandat constitu- bergement, de nouvelles installations de transports se sont

tionnel accordé en 1969 et de la législation d'application sur développés. En trente ans, le nombre de téléphériques,

l'aménagement du territoire de 1979. télésièges, télécabines s'est multiplié par huit.

Le rapport du Conseil fédéral sur l'état et l'évolution de Ces différents facteurs expliquent pourquoi notre territoire

l'utilisation du sol et de l'urbanisation en Suisse renseigne et notre paysage se sont plus rapidement et plus profondé-

les Chambres, les cantons, les communes, le public sur les ment modifiés durant les trente dernières années que tout

sept premières années d'application de la loi fédérale sur au long de notre histoire. Cette transformation, consécutive

l'aménagement du territoire. Ce rapport est excellent. Il faut aux progrès économiques et sociaux, revêt certes de nom-

en remercier et en féliciter Mme Kopp et ses collaborateurs breux aspects positifs: le pays dispose aujourd'hui d'excel-

de l'Office de l'aménagement du territoire. lentes infrastructures, la mise à disposition de logements

Si le rapport est excellent, la réalité qu'il décrit est par contre s'effectue, dans l'ensemble, dans de bonnes conditions, la

moins satisfaisante et moins plaisante. Il est constitué de population peut accéder facilement à des centres commer-

trois parties. La première est historique et descriptive. Elle ciaux où l'offre est diversifiée, de nombreux emplacements

rappelle qu'au dix-neuvième siècle, l'industrialisation et la (lacs, cours d'eau, montagnes) sont à disposition pour la

construction des chemins de fer ont engendré d'impor- détente.

tantes mutations dans notre pays. Les régions de montagne Toutefois, il ne faut pas perdre de vue que les progrès

ont perdu de leur importance au profit du plateau sur lequel réalisés s'accompagnent de nombreux aspects négatifs qui

s'est développé un milieu bâti, aux structures à l'époque se manifestent de plus en plus: pertes de terres cultivables-

relativement équilibrées. Ce début d'urbanisation moderne l'agriculture a perdu environ 2500 hectares par année -

a connu une nouvelle et formidable poussée après la pertes de paysages naturels; disparition d'espèces végétales

deuxième guerre mondiale, notamment pendant les années et animales; pollution de l'air, de l'eau, du sol; inhospitalité

de haute conjoncture en raison de l'extraordinaire dévelop- des espaces urbanisés; banalisation des paysages ruraux

pement de l'économie et des transports. Aujourd'hui, le traditionnels. C'est précisément pour pouvoir mieux maîtri-

résultat est là: les régions rurales, qui représentent la moitié ser cette évolution que le mandat constitutionnel, puis la loi

des communes suisses, assistent à l'exode de leur popula- sur l'aménagement du territoire, ont été votés.

tion, alors que de véritables agglomérations se constituent La deuxième partie du rapport est une analyse, après sept

autour de Baie, Berne, Genève, Lausanne et Zurich, souvent ans d'application de la loi fédérale sur l'aménagement du

accompagnées de couloirs de croissance le long du lac territoire, qui porte essentiellement sur trois aspects: la

Léman, dans la vallée de la Limmat, dans le Glattal ou au législation tout d'abord, les plans directeurs ensuite, les

Tessin. Les chiffres parlent d'eux-mêmes: les deux tiers de plans d'affectation enfin.

la population de notre pays vivent dans des villes ou dans Du point de vue de la législation sur l'aménagement du

leurs banlieues. Plus de la moitié des constructions ont territoire, les cantons rencontrent de nombreuses diffi-

moins de trente ans. L'utilisation du sol n'est guère ration- cultés, parfois techniques, parfois dues à l'absence de

nelle: si l'on prend l'exemple des surfaces dévolues à l'habi- volonté politique, notamment en ce qui concerne les dispo-

tat, on constate que 75 pour cent des logements sont consti- sitions d'exécution de l'article 5 relatif aux compensations

tués par des immeubles et occupent le tiers du territoire bâti, et aux indemnisations. Seuls trois cantons, Vaud, Baie-Ville

et 25 pour cent par des villas qui occupent les deux tiers de et les Grisons, ont voté des dispositions à cet égard.

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1328 N 3 octobre 1988

En ce qui concerne les plans directeurs, leur établissement de l'aménagement du territoire, vous propose à l'unanimité

est en bonne voie, mais, en revanche, il reste beaucoup à de prendre acte de ce rapport que chaque responsable

faire. Seuls 17 cantons sur 26 les ont établis. politique, fédéral, cantonal ou communal devrait lire attenti-

Enfin, les objectifs de la loi fédérale relative aux plans vement.

d'affectation ne sont pas davantage atteints. Seuls 40 pour Enfin, en ce qui concerne le postulat de la minorité de la

cent des communes y satisfont. commission, cette dernière s'est divisée, 8 membres étaient

Divers autres problèmes sont encore évoqués dans cette favorables, 8 étaient opposés à ce postulat qui a été défini-

partie du rapport, notamment la question des zones à bâtir tivement rejeté, la voix prépondérante du président l'empor-

surdimensionnées, l'équipement des terrains, la thésaurisa- tant.

tion de terrains à bâtir, la pratique très large de dérogations

au régime régulier d'autorisations de construire, ce qui fait

que, dans bien des secteurs, on peut considérer que nous Bundi, Sprecher der Minderheit: Die Kommissionsminder-

sommes en retard par rapport aux objectifs fixés dans la loi. heit - sie besteht eigentlich aus etwa der Hälfte der Kommis-

Ce n'est pas une raison suffisante pour baisser les bras: sion - schlägt Ihnen vor, ein Postulat zur bevorstehenden

pour voir les choses de façon positive, on constate que Revision des Raumplanungsgesetzes zu überweisen. Sie ist

l'aménagement des zones urbaines est étudié plus soigneu- sich dabei bewusst, dass sie damit das Problem der Voll-

sement qu'autrefois, que l'on délimite mieux les zones agri- zugskrise beim Raumplanungsgesetz nicht berührt und

coles, que, s'il n'a pas et partout été possible de freiner le nicht löst. Das muss mit anderen Mitteln angegangen wer-

gaspillage du sol, la dispersion des constructions ou la perte den. Das Postulat konnte auch nicht alle denkbaren Wün-

de paysages naturels, la situation, en ce qui concerne en sche und Anstösse miteinbeziehen. Wir möchter aber mit

tout cas la prise de conscience, s'est améliorée. Il demeure den angegebenen Stichwörtern die Aufmerksamkeit des

que la contribution de l'aménagement du territoire aux Bundesrates auf ein paar Punkte lenken, die bei der kom-

problèmes spécifiques que rencontrent les villes reste insuf- menden Gesetzesrevision nicht unberücksichtigt bleiben

fisante. dürfen.

La troisième partie du rapport porte, pour l'essentiel, sur les In einem Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe

options de la politique d'aménagement du territoire. On y vom Dezember 1985 wurden Möglichkeiten zur Weiterent-

trouve les grandes options qui doivent indiquer les principes wicklung des Bodenrechtes unterbreitet. Die darin figurie-

régissant la politique au cours de ces prochaines années, renden etwa 20 Hinweise auf mögliche Massnahrren erwie-

ainsi qu'une vue d'ensemble des mesures et une présenta- sen sich bei näherer Betrachtung jedoch als äusserst zahm,

tion de ce que la Confédération a déjà pu entreprendre aux milde und als kaum geeignet, dem Problem wirklich beizu-

fins d'encourager une exécution conforme de la loi. kommen.

Aujourd'hui, l'accent se portera sur cinq points essentiels Zum Thema Raumplanungsrecht wurde zwar mit Recht der

pour l'avenir: premièrement, veiller à une utilisation mesu- Schutz des Kulturlandes hervorgehoben und vor der Not-

rée du sol et amorcer un tournant en ce qui concerne son wendigkeit der Reduzierung der Bauzonen gesprochen. An

utilisation; deuxièmement, tirer davantage parti de l'aména- konkreten Vorschlägen figurierten alsdann lediglich die

gement du territoire aux fins de préserver notre environne- Stichworte «Erschliessungspflicht», «Landumlegung»,

ment naturel; troisièmement, encourager la rénovation et «Baupflicht» und «Massnahmen gegen die Baulandhor-

l'aménagement du milieu bâti; quatrièmement, mieux tenir tung». Der Auftrag des Bundesrates an das EJPD vom

compte des problèmes et des fonctions des villes et, cin- 28. August 1985 zur Erarbeitung eines Expertenberichtes

quièmement, coordonner davantage les différentes politi- durch eine Kommission lautete denn auch lediglich : Verstär-

ques sectorielles. kung des Kulturlandschutzes, Verdeutlichung der (Erschlies-

De même que le budget traduit en chiffres l'action gouver- sungspflicht, Vereinfachung des Umlegungsrechtes und

nementale, l'aménagement du territoire est la synthèse des Sicherung des Vollzugs. Diese Zielsetzung allein kann ange-

activités humaines et de leurs effets sur l'environnement. Il sichts der heutigen offensichtlichen Mängel nicht genügen.

est un miroir de notre société et un reflet de notre politique. Frau Bundesrätin Kopp hat uns in der Kommission ergän-

Jusqu'au milieu des années septante, il a surtout cherché à zend mitgeteilt, dass die Expertengruppe im Rahmen des

assurer une répartition géographique de la croissance et Kulturlandschutzes eine deutlichere Umschreibung von

des emplois, en négligeant la préservation de la qualité de Landwirtschafts- und Bauzonen anstreben wolle.

vie et des bases naturelles. Aujourd'hui, en revanche, ce Der Presse konnte man zusätzlich entnehmen, dass sich die

sont surtout les aspects qualitatifs de la croissance, la sau- Expertengruppe nunmehr auf eine neue Definition der

vegarde de la nature, la limitation et la suppression des Landwirtschaftszone konzentriert, Schaffung einer Ueber-

dommages causés à l'environnement qui semblent priori- gangszone an den Rändern der Bauzone, die Bestrafung der

taires. Hortung von baureifem Land und die Mobilisierung des

Il y a pourtant, et le rapport le montre bien, une contradic- Baulandes.

tion fréquente entre les paroles et les actes, car, en dépit des Es stellt sich die Frage, ob einige dieser Vorhaben nicht eine

discours prononcés pour économiser l'énergie, ménager kontraproduktive Wirkung haben werden. Die Mob lisierung

l'environnement, utiliser le sol de manière mesurée, la con- des Baulandes dürften die institutionellen Anleger mit Freu-

sommation d'énergie croît, les atteintes à l'environnement den begrüssen. Die Zweite-Säule-lnstitutionen worden die

se multiplient, les surfaces construites augmentent. Gelegenheit beim Schöpfe packen und ihre Vermögensanla-

Le rapport sur l'état et l'évolution de l'utilistion du sol est gen noch grosszügiger in den Boden stecken. Bedenklicher

riche de données éclairantes. Il constitue une base sérieuse aber ist die vorgesehene Oeffnung des bereits jetzt sehr

de discussion. A sa lecture, on ne peut pas chanter victoire. grosszügig von den Kantonen gehandhabten Artikels über

Cantons et communes sont en retard, mais les mentalités Bauen ausserhalb der Bauzonen. Hier würden Bestrebun-

ont commencé à évoluer. Les possibilités offertes par la loi gen unterstützt, die Zersiedlung der Landschaft noch weiter

sont loin d'être épuisées. Les perspectives de la loi fédérale zu fördern.

sur la protection de l'environnement et surtout de ses ordon- Unser Postulat möchte veranlassen, dass andere, effektivere

nances d'application, notamment celle relative à l'étude Massnahmen geprüft werden. Dazu gehören Regelungen

d'impact, permettent d'envisager une évolution plus favor- für verdichtetes Bauen, eine aktivere Nutzung bestehender

able. Gebäude, beschleunigte Rückzonungsmassnahmen, aber

Ce rapport permettra de donner une nouvelle impulsion à la auch Ueberlegungen, wie dem bodenfressenden Zweitwoh-

révision de la loi sur l'aménagement du territoire que pré- nungsbau und den immer mehr Boden beanspruchenden

pare un groupe d'experts présidé par M. Riccardo Jagmetti, ruhenden und fliessenden Verkehr begegnet werden kann.

conseiller aux Etats. Dann müsste die Revision klarer und verpflichtend regeln,

Pour toutes ces raisons, la commission, qui remercie Mme wie der in Artikel 5 verankerte Planungsmehrwerta.usgleich

Kopp, conseillère fédérale, et ses collaborateurs de l'Office zu verwirklichen ist. Die heutige Bestimmung ist zwar schon

3. Oktober 1988 N 1329 Raumplanungsbericht 1987

eine verpflichtende, aber nur sehr wenige Kantone haben in Jahren wurde eine Fläche von 52 000 Hektaren Kulturland

dieser Richtung etwas unternommen. zu Wald und damit für immer der landwirtschaftlichen Nut-

Schliesslich bedürfen bei den Nutzungsplänen nicht nur die zung und zugleich aber auch der Besiedlung entzogen. Das

Landwirtschaftszone einer besseren Definition, sondern entspricht einem halben Quadratmeter pro Sekunde. Ich

auch die Schutzzonen und die weiteren Zonen und Gebiete erwähne diese Zahl in Relation zu anderen - gezielt gegen

gemäss Artikel 18 des Raumplanungsgesetzes. die Bautätigkeit gerichteten - Vergleichszahlen. Es wird bei

Richtplanungen, in denen Schutzzonen enthalten sind, die solchen Vergleichen übrigens immer unterschlagen, dass

jederzeit und beliebig verändert, überlagert, reduziert oder das Baugewerbe nicht zum Selbstzweck baut, sondern eben

gar übergangen werden können, sind wertlos. Der Bund im Auftrag seiner privaten und öffentlichen Bauherr-

fördert zwar einerseits aufgrund des Heimat- und Natur- schaften.

schutzgesetzes die Ausarbeitung umfassender und kost- Im zweiten Teil geht der Bericht auf den heutigen Stand

spieliger Bundesinventare über zu schützenden Landschaf- beim Vollzug der Raumplanung ein. Dieser Teil zeigt einige

ten, Ortsbilder, Verkehrswege, Kulturdenkmäler und histori- Mängel und Vollzugsdefizite auf. Leider ist die raumplaneri-

sche Stätten, toleriert aber in der Praxis laufend, dass solche sche Wirklichkeit vom Bundesamt für Raumplanung im

Areale und Objekte preisgegeben werden. Eventuelle Bericht etwas zu schön gefärbt worden. Es hätte der Sache

Zonen, die gemäss kantonalem Recht vorgesehen werden mehr gedient, wenn die Mängel bei Kantonen und Gemein-

können, müssen inskünftig - wenn schon - klar definiert den und die vom Bund dagegen getroffenen Massnahmen

werden. Wir meinen, dass es in diesem Zusammenhang deutlicher gemacht worden wären.

nicht zulässig sein dürfte, dass ganze zusammenhängende Das Kapitel 221 ist der haushälterischen Nutzung des

Gebiete als Skizonen ausgeschieden werden, die zum Teil Bodens gewidmet. Ich vermisse darin eine deutliche kriti-

erst noch in Schutzgebieten liegen, nur damit grossflächige sche Auseinandersetzung mit den grosszügigen, in der

Beschneiungsanlagen erstellt werden können. Der Zugriff Regel zu niedrigen Ausnützungsziffern, hohen Baulinienab-

zu solchen neuen Möglichkeiten hat den Promotoren dazu ständen und anderen auch gebäudeversicherungsbeding-

noch den Vorteil eingebracht, dass nunmehr die Umwelt- ten Baupolizeivorschriften. Alle diese von der öffentlichen

schutzorganisationen ihrer Einsprachemöglichkeiten Hand erlassenen Vorschriften gehen vom Idealbild einer

beraubt wurden. Aber selbst im Rahmen des Bauens ausser- Gartenstadt aus und zwingen den Bauherrn oft zur unfrei-

halb der Bauzonen wäre sicherzustellen, dass Beschnei- willigen Landverschwendung. Wir lassen uns immer noch

ungsanlagen nicht zur Regel werden dürfen. Wir meinen zu sehr von dieser Idealvorstellung leiten und beklagen

darum, dass es die unterbreiteten Punkte dringend gebie- dabei gleichzeitig deren Resultat, nämlich die Zersiedelung

ten, einer näheren Ueberprüfung unterzogen zu werden. des Landes.

Das Postulat muss deshalb im Sinne unseres ganzen Rates Wir wissen wohl, dass für diese Fragen in erster Linie die

liegen. Kantone zuständig sind, aber der Bund hat trotzdem die

Der Bericht des Bundesrates zur Raumplanung weist mit Aufgabe, in dieser Hinsicht vermehrt aufzuklären. Die haus-

Recht auf die gewaltigen Veränderungen in den Agglomera- hälterische Nutzung ist ein gesetzlicher Auftrag, der nicht

tionen des schweizerischen Mittellandes hin. Er verweist durch überholte Behördevorschriften unterlaufen werden

aber auch auf die «Mittellandisierung» des Berggebietes. darf.

Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung konzentriert sich Zur haushälterischen Nutzung des Bodens gehört eindeutig

hier auf immer kleinere und intensiv genutzte Flächen. Der auch die Erhaltung und Nutzung der bestehenden Bausub-

Druck auf den Boden hält unvermindert an. Unser Postulat stanz ausserhalb des Baugebietes. In dieser Beziehung

soll dazu beitragen, dem Gesichtskreis über die bei der sollte rasch Klarheit geschaffen werden; denn von Kanton

Raumplanung zu ergreifenden Massnahmen zu erweitern. zu Kanton herrschen in der Praxis zu grosse Unterschiede.

Darum bitte ich den Rat, diesem Postulat ohne Zaudern Von besonderem Interesse ist für uns der dritte Teil des

zuzustimmen. Berichts. Der Bundesrat formuliert darin seine Absichten in

13 Leitsätzen mit klarer, wenn auch unterschiedlicher Aus-

Präsident: Es folgen die Fraktionssprecher. sagekraft. Als sehr wichtig bezeichnen wir Leitsatz 12, der

lautet: «Raumplanung dient der Bevölkerung und muss von

Aregger: Am 1. Januar 1980 ist das neue Raumplanungsge- ihr getragen werden.» Es ist für uns selbstverständlich, dass

setz in Kraft getreten. Ende 1987 veröffentlichte der Bundes- die demokratische Verankerung der Raumplanung vor allem

rat den ersten Raumplanungsbericht, den wir heute beraten. in der Gemeinde erhalten bleiben muss. Nur so kommen

Der dreiteilige Bericht stellt eine gute und umfassende Nutzungspläne zustande, die von der Bevölkerung getragen

Uebersicht über den ganzen Bereich Raumplanung dar. Vor werden. Glücklicherweise können wir feststellen, dass eine

allem erwähnt er neben dem Erreichten auch das Nichter- starke Sensibilisierung für die Erhaltung des Lebensraums

reichte. Es lässt sich dabei nicht übersehen, dass der stattgefunden hat. Zielgerichtete Erziehung und Information

Bericht ein Vorbote dessen ist, was in den bevorstehenden tun ein weiteres, um das angestrebte Verständnis zu vertie-

Bodenrechtsdiskussionen auf uns zukommen wird. Ich fen. Wir wissen, dass das demokratische Verfahren zeitrau-

denke neben der Stadt-Land-Initiative vor allem an das Bun- bend ist. Wir nehmen aber eine gewisse zeitliche Verschie-

desgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, die Förderung bung gerne in Kauf, wenn wir dafür einen im Gemeinwesen

des Wohneigentums und die Revision des Raumplanungs- selber gewachsenen Konsens erreichen können. Er ist in

gesetzes, die sich im Bericht an mehreren Stellen deutlich jedem Falle einer perfektionistischen planerischen Verfü-

ankündigen. gung von oben vorzuziehen.

Die FDP-Fraktion beantragt Kenntnisnahme vom Bericht, Zum Schluss noch ein Wort zum Postulat der Kommissions-

das heisst aber ausdrücklich nicht, dass wir alle seine The- minderheit Bundi: Die FDP-Fraktion lehnt das Postulat ab.

sen als verbindliche Prämissen für die Bodenrechtsdiskus- Massgeblich für die Ablehnung ist für uns vor allem der

sion betrachten. zweite Absatz. Die Mehrwertabschöpfung und der Ausgleich

Der Bericht stellt in seinem ersten Teil die Entwicklung der waren seinerzeit ja auch Ablehnungsgrund des ersten

Bodennutzung und Besiedlung der Schweiz seit dem Zwei- Entwurfs zum Raumplanungsgesetz.

ten Weltkrieg dar. Diese Entwicklung ist zur Hauptsache Auch die Stadt-Land-Initiative enthält wiederum eine derar-

durch die Entstehung der Ballungsräume, die damit verbun- tige Formulierung, die wir nicht akzeptieren können. Wir

dene grössere Mobilität und dem wohlstandsbedingten lehnen die Stadt-Land-Initiative nebst anderem auch aus

Zweitwohnungsbau gekennzeichnet. diesem Grunde ab.

Eine andere beeindruckende Information auf Seite 28 ver- Ich beantrage Ihnen, den Raumplanungsbericht zur Kennt-

dient besonders herausgestrichen zu werden. Die Waldflä- nis zu nehmen und das Postulat Bundi abzulehnen.

che in der Schweiz hat von 1952 bis 1980 um 40 000 Hekt-

aren zugenommen, d. h. um 1500 Hektaren pro Jahr. Ich Nussbaumer: Die CVP nimmt vom Raumplanungsbericht in

habe diese Zunahme bis 1988 extrapoliert. In den letzten 35 zustimmendem Sinne Kenntnis. Seit dem Erscheinen des

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1330 3 octobre 1988

Berichtes im Dezember 1987 ist in weiten Teilen unseres eine Wohnung teurer mieten müssen; jene Gewerbler, die

Landes ein eigentlicher Kampf um Raum und Boden ausge- wegen des zu teuren Bodens ihren Standort im Siedlungs-

brochen. Man muss sich die Frage stellen: Ist der Raum der gebiet aufgeben müssen. Leidtragende sind vor allem die

Schweiz zu attraktiv geworden? Kapitalanleger verursachen produzierenden Betriebe des zweiten Sektors, deren Kon-

eine harte Konkurrenz mit jenen, die Boden für den Eigen- kurrenzfähigkeit auf zu teuren Böden abnimmt. Eievorzugt

bedarf zum Wohnen oder für eine gewerbliche, landwirt- bleibt und ist der Dienstleistungssektor, der heute in der

schaftliche oder industrielle Tätigkeit erwerben möchten. Lage ist, die höchsten Mieten zu bezahlen.

Die CVP-Fraktion macht sich ernsthaft Sorgen wegen der Was machen die Kantone mit den steigenden Erträgen der

unerhörten Bodenteuerung, die im Durchschnitt des ganzen Gewinnsteuer? Sie verwenden diese für allgemeine Staats-

Landes in den letzten fünf Jahren jährlich 20 Prozent aus- aufgaben und verzichten darauf, die Hortung von Land auf

machte. Die Spiesse zwischen Kapitalanleger und jenen, die fiskalischem Weg zu unterbinden. Sie geben den Landkäu-

Eigenbedarf anmelden, werden immer ungleicher. Die Kapi- fern Gelegenheit zur legalen Vermögenssteuerhinterzie-

talanleger arbeiten mit dem Geld der Konkurrenzierten auf hung, indem sie zum Teil SOOfränkige Böden zu 20 Franken

dem Bodenmarkt. Bei 20prozentiger Bodenteuerung sind pro Quadratmeter ins Kataster einschreiben.

der Erwerb unverbauten Landes und die Hortung von Land Der Bundesrat legt in seinem dreiteiligen Bericht die

die lohnendste wirtschaftliche Tätigkeit, wobei nicht einmal Zustände und Tendenzen der Entwicklung offen dar, indem

die Wuchergrenze beachtet werden muss. Es sind nicht die er den beispiellosen Vorauskonsum des begrenzten Rau-

zu kleinen Bauzonen, höchstens der fehlende Wille zur mes sanft andeutet und den Vollzug des Raumplanungsge-

Erschliessung an dieser Entwicklung mitschuldig. Die Pro- setzes als unbefriedigend bezeichnet. Es wäre zuviel gesagt,

motoren und Vermittler auf dem Bodenmarkt, die unter dem wollte man der Raumplanung vorwerfen, sie bilde blossden

Vorwand alleinige Beschützer des privaten Grundeigentums Uebergang vom ungeordneten zum geordneten E>odenver-

zu sein, auf dem Markt auftreten, arbeiten nach den Unter- lust. Zwar haben die Gegner des ersten Raumplanungsge-

suchungen in Heft Nummer 13 des nationalen Forschungs- setzes dasselbe zu Fall gebracht, indem sie behauptet hat-

programms «Boden» eng zusammen mit den Kapitalanle- ten, es würden nach 1976 kaum mehr grosse Flächen ver-

gern. Wie wäre es möglich, ohne tatkräftige Hilfe des Kapi- baut. Der Bodenverbrauch pro Jahr betrug in den sechziger

talanlegers 1987 eine alte ausgeräumte Druckerei für sieben Jahren 3000 ha, Ende der siebziger Jahre etwa 2500 ha und

Millionen Franken zu kaufen und dieselbe 1988 an einen heute nach den Erhebungen eines geographischen Institu-

Viertkäufer für 17 Millionen Franken weiterzugeben? tes 3500 bis 4000 ha. Es sind seit Inkrafttreten dos Raum-

Wie wäre es möglich, in einer Landgemeinde am Jurafuss planungsgesetzes 1979 mindestens 20 000 ha grünes Land

eine Industrielandparzelle mit einem Teil in der Landwirt- auf die Baggerschaufel geladen worden.

schaftszone zu 420 Franken zu kaufen, die 1986 für nicht Das Raumplanungsgesetz 1979 ist ein zu stumpfes Schwert

einmal 200 Franken gehandelt worden wäre? im Kampf um den Raum und der erwünschten Streuung des

Es ist nicht zu vermessen, zu behaupten, wir stünden heute Eigentums. Den 13 Leitsätzen des Bundesrates im dritten

inmitten einer Phase der Bodenpreisexplosion. Es macht Kapitel möchte ich aus der Sicht der CVP eine kürzere

den Anschein, als würden sich die Preise in den nächsten Schlussfolgerung anfügen:

fünf Jahren nochmals verdoppeln. 1.0er Uebergang vom quantitativen zum qualitativen

Der Bundesrat stellt auf Seite 40 des Raumplanungsberich- Wachstum ist für die Begrenzung der grossen Zentren auf

tes fest, die Zahl der Beschäftigten im Immobiliensektor Kosten der Randregionen unbedingt erforderlich.

hätte in den letzten zehn Jahren um 50 Prozent zugenom- 2. Die Revision hat die Baulandhortung zu verhindern, die

men. Wo bleibt der Stellenwert der Raumplanung, wenn die Erschliessung des eingezonten Landes nach Artikel 15 des

Marktkräfte der anonymen Gesellschaften die Grosse der Raumplanungsgesetzes und den Schutz der Eigennutzer

Bauzonen diktieren und die bauliche Entwicklung dorthin des Gewerbes, des Wohnungs- und Eigenheimsuchenden

leiten, wo sie den grössten Gewinn erzielen können? Wie zu stärken.

kann sich die Raumplanung auf den nach Verfassung und 3. Die Erhaltung einer Ernährungsbasis, die dem Ernäh-

Raumplanungsgesetz vorgeschriebenen dreistufigen Pla- rungsplan entspricht, ist im Sinne der Gesamtverteidigung

nungsebenen abspielen, wenn die Steuerungsabsichten der unter Erhaltung unserer Unabhängigkeit vordringlich. Der

Eigentümer alle staatlichen Bemühungen durchkreuzen? dauernde Schutz der wichtigen Fruchtfolgeflächen und der

Die Verfassungskompetenzen engen den Spielraum für den Vorrangflächen des Futterbaus muss im revidierten Gesetz

Bund ein. Das müssen auch Sie, Herr Aregger, bedenken. eingebaut werden.

Der Bund kann in der Raumplanung nur Grundsätze erlas- 4. Die breite Streuung des Grundeigentums muiss durch

sen. Die Kantone sind die Träger der Planung. Ihr Hauptziel Kanalisierung der Spekulation und durch Verteilung der

ist leider heute die Verwirklichung eines hohen Steuerauf- Planungsvor- und -nachteile im Rahmen von Baulandumle-

kommens. Die Gemeinden planen in Gremien, die der gungen erreicht werden. Letztere sind von Bundes wegen

gewinnträchtigsten Nutzung den Vorzug geben und die zu erleichtern.

vielerorts von verdeckten Eigentümerinteressen dominiert 5. Unser föderalistisch aufgebautes Planungswesen kann

sind. nur Bestand haben, wenn die Kantone auf fiskalischem Weg

Wie steht es um den Vollzug des Raumplanungsgesetzes? die Gesetzesziele unterstützen. Sie sollen unvorbautes,

1. Die in Artikel 1 vorgeschriebenen Ziele der haushälteri- erschlossenes Bauland zum Verkehrswert besteuern und

schen Nutzung und der erwünschten dezentralisierten umgekehrt das überbaute Wohneigentum massvoller

Besiedelung des Landes sind in weite Ferne gerückt; sie besteuern. Wenn der Föderalismus in der Raumplanung nur

sind weiter weg als 1980. Die grossen Zentren müssten dazu missbraucht würde, die Durchführung des Bundesge-

begrenzt werden. Sie wachsen auf Kosten der Randregio- setzes zu verzögern oder zu verhindern, wäre es um unsere

nen. Es entstehen neue Steuergefälle. Der Zweitwohnungs- Demokratie schlecht bestellt.

bau verdrängt die jungen Leute aus den angestammten 6. Die Raumplanungsgesetze der Kantone sollten revidiert

Bergdörfern. werden, damit diese nicht mehr so machtlos sind, wenn es

2. Die Planungsgrundsätze in Artikel 3 werden grösstenteils darum geht, Planungsgewinne abzuschöpfen oder Nach-

nicht oder nur zögernd beachtet. Der gewinnträchtigsten teile der Planung gerecht auszugleichen.

Nutzung wird der Vorzug gegeben. Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung. Weder

3. Der in Artikel 5 zwingend vorgeschriebene Ausgleich ein revidiertes Raumplanungsgesetz noch ein neues Boden-

erheblicher Vor- und Nachteile funktioniert nicht. Die Kan- recht können dem kranken Bodenmarkt und der Ballung

tone freuen sich über Verdoppelung oder Verdreifachung des Grundeigentums entgegenwirken, wenn in unserer

der Grundstückgewinnsteuererträge, ohne dass diese Mittel Gesellschaft Mächte am Werk sind, die die Tugend der

den Benachteiligten der Bodenpreissteigerungen zukämen. Gerechtigkeit mit Dummheit oder Naivität gleichsetzen.

Wer sind diese Benachteiligten? Jene, die ein Eigenheim Aristoteles verstand unter Gerechtigkeit die möglichst

erwerben möchten; jene, die wegen der Bodenteuerung gleichmässige Verteilung aller Güter. Der Philosoph Anselm

3. Oktober 1988 N 1331 Raumplanungsbericht 1987

von Canterbury fügte den Begriff der gleichzeitigen Hinwen- les priorités et les responsabilités. Nous craignons même

dung zum Nächsten hinzu. Wenn die Promotoren des que nous poursuivions sur notre lancée dans la préoccupa-

Bodenhandels und die einflussreichen Eigentümer sich nur tion administrative et paperassière, dans la voie du perfec-

noch dem Nächsten zuwenden, um ihn auszubeuten, dann tionnisme outrancier et centralisateur et que nous passions

gefährden sie den verfassungsmässigen Schutz des Grund- à côté de l'essentiel. Nous partageons toutes les grandes

eigentums, indem sie die soziale Verpflichtung des Eigen- options formulées par le rapport, mais demeurons réservés

tums verleugnen. quant à leur ordre de priorités et les responsabilités dans

Ich hätte noch eine Frage an Frau Bundesrätin Kopp: Wäre leur application.

es nicht an der Zeit, die Idee des Vorkaufsrechtes - das ist Partant des difficultés que nous avons aujourd'hui à préser-

ein privatrechtliches Instrument - für Mieter oder generell ver les surfaces d'assolement dignes d'un intérêt particulier

für natürliche Personen weiterzuverfolgen im Sinne der et nécessaires à tout équilibre vital, il faut avant tout préser-

überwiesenen Postulate von Herrn Kollege Früh und von ver durablement les surfaces non construites. De fait, l'op-

mir? tion 4: utilisation mesurée du sol et son exécution, l'op-

Zur Motion Nebiker möchte ich sagen: die CVP-Fraktion tion 5: protection du sol et préservation des terres agricoles,

unterstützt diese Ziele. Sie hat eine ähnliche Motion als et également l'option 6: maintien d'une structure décentrali-

Postulat überweisen lassen. Ob Motion oder Postulat wird sée, représentent pour l'UDC des options prioritaires et

hier keine so grosse Rolle spielen, weil ja die entsprechen- urgentes. Elles constituent le fondement même de tout

den Gesetzesänderungen bereits in Gang gekommen sind. notre aménagement. Elles doivent faire l'objet d'une concer-

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, trotz dieser kriti- tation étroite entre la Confédération, les cantons et les

schen Anmerkungen dem umfassenden Raumplanungsbe- communes. L'UDC se pose même la question de savoir si

richt zuzustimmen und das Postulat der Kommissionsmin- des mesures urgentes ne doivent pas être envisagées, en

derheit abzulehnen. accordant à la Confédération des disposition supplétives à

l'endroit des cantons qui, pour diverses raisons, se trouvent

M. Berger: Le groupe de l'Union démocratique du centre a dans l'impossibilité de réaliser l'application durable de ces

pris acte de ce premier rapport sur les huit ans d'expérience trois grandes options.

après l'introduction de la loi fédérale sur l'aménagement du Fort de ces principes, l'UDC considère, en résumé, que les

territoire. L'UDC approuve également l'excellence du rap- options 4 et 5 revêtent un caractère d'intérêt à la fois natio-

port, tout en émettant des réserves et des voeux sur ce qui a nal et prioritaire. Confédération, cantons et communes doi-

été réalisé et surtout sur l'ampleur et les priorités à accorder vent mettre l'accent ces prochaines années sur ces trois

à l'avenir. objectifs intimement liés. Ils constituent en quelque sorte le

Au chapitre de la vue d'ensemble de l'utilisation du sol, fondement de notre aménagement du territoire. Ces prin-

l'UDC relève notamment les énormes travaux entrepris à ce cipes et objectifs se doivent de demeurer intangibles, si

jour par de nombreux cantons, même si seize d'entre eux nous voulons conserver une image de notre territoire digne

seulement ont déposé leur plan directeur cantonal. Cet pour le futur.

aspect positif des forces engagées laisse toutefois transpa- Quant aux autres options proposées, elles sont certes toutes

raître des résultats concrets beaucoup plus réservés, voire dignes d'intérêt, mais elles ne se réaliseront valablement

décevants dans certains cantons. La coordination entre les que pour autant que les principes de base soient réalisés.

différents secteurs d'activité fait aussi l'objet d'une descrip- Partant du principe que l'aménagement de notre territoire

tion détaillée et dénote bien l'intention de promouvoir un ne doit et ne peut se réaliser que de la base, de la commune,

aménagement du territoire prioritairement sous l'angle vers le haut, il appartient particulièrement aux cantons et

d'une coordination de l'ensemble des activité et des besoins aux communes d'établir toutes les dispositions nécessaires

de notre société actuelle. Il est à relever et, l'ensemble de à une harmonisation de leur territoire. Une ingérence de la

l'analyse du rapport le confirme, que l'aménagement du Confédération dans des domaines qui leur appartient terni-

territoire soulève des questions en nombre et des engage- rait l'identité propre des régions.

ments aussi multiples que divers. Rien d'étonnant donc que Dans cette optique, l'UDC approuve le rapport du Conseil

des options essentielles, comme la préservation des zones fédéral, mais insiste sur le choix des priorités. La protection

non bâties, les zones vertes, les zones dites d'intérêt se du sol non bâti et une structure décentralisée de l'habitat

soldent par des résultats plutôt décevants. Cet état de fait sont des impératifs pour lesquels il ne s'agit plus de tergiver-

est d'autant plus grave qu'il présente une situation de non- ser mais de passer à leur réalisation, ceci dans toutes les

retour irréparable. Aujourd'hui, certains cantons ne sont régions du pays. Ensemble, Confédération, cantons et com-

plus en mesure d'assurer les surfaces d'assolement qui leur munes devront être en mesure d'atteindre cet objectif dans

sont imparties. Il est de ce fait, inadmissible que huit ans des délais très rapprochés. Pour toute autre question tou-

après l'introduction de la loi, un grand nombre de com- chant à l'aménagement du territoire, la Confédération doit

munes ne dispose pas encore de plans d'affectation se limiter à un rôle subsidiaire et de coordinateur, car

conformes à l'esprit de la loi. l'adage populaire dit: «qui trop embrasse, mal étreint» doit

On peut comprendre à certains égards, notamment dans être au centre de notre réflexion face au problème qui nous

l'optique d'une hiérarchie à respecter, que le plan directeur préoccupe présentement.

cantonal précède le plan d'affectation communal. Les dispo- Quant à la motion de M. Nebiker, elle concerne directement

sitions finales de la loi fédérale renforcent implicitement la protection des zones protégées. Elle mérite un très large

cette optique, puisqu'elles exigent le dépôt des plans direc- débat, afin que tant les volumes bâtis que ceux à réaliser ne

teurs dans les cinq ans et les plans d'affectation dans les soient pas une brèche dans la préservation de notre sol et

huit ans seulement. que toute décision prise à cet égard n'engendre pas de

Cette façon d'envisager la réalisation de l'aménagement du pratiques excessives. Implicitement, le respect de la zone

territoire est toutefois erronée. Le principe que notre aména- non construite exige de définir clairement les possibilités

gement concourt à sensibiliser chaque citoyen, qu'il se réservées aux constructions agricoles, artisanales et aux

réalise de bas en haut et non l'inverse, nous confirme que la petits commerces. Ce qui caractérise à ce jour la zone

priorité doit être donnée à l'élaboration des plans d'affecta- d'habitat rural, de villages, est la cohabitation de l'artisan, du

tion communaux. paysan et du petit commerce ainsi que des constructions et

En examinant les résultats à ce jour, l'UDC s'interroge si, installations nécessaires à leur activité. Cette formule, très

devant l'ampleur des objectifs que s'est fixé la loi, nous heureuse tant du point de vue social qu'économique, mérite

n'avons pas su fixer des priorité et délimiter plus précisé- d'être préservée, car elle privilégie les entreprises de de

ment les responsabilités de chacun. caractère plutôt familial. Or, la pratique actuelle nous

Au sujet du chapitre consacré à la future organisation de inquiète, de même que celle de la jurisprudence des tribu-

notre territoire et des intentions du Conseil fédéral, l'UDC naux. C'est pourquoi nous plaçons beaucoup d'espoir dans

partage ses préoccupations, mais cependant diverge dans la motion de M. Nebiker ainsi que dans les personnes char-

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1332 N 3 octobre 1988

gées de la modification de notre loi sur l'aménagement du Zweiter Punkt sind die in den meisten Gemeinden viel zu

territoire. L'UDC souhaite surtout que l'excellence de ce grossen Bauzonen. Viele Gemeinden möchten zwar zurück-

rapport qui nous est présenté soit une occasion pour le plus zonen, haben aber gewaltigen Respekt vor dem lEntschädi-

grande nombre de s'interroger et de s'intéresser à ces gungsschreck. Als Bauvorstand der Gemeinde Glattfelden

questions. höre ich noch jetzt die Worte unseres Baujuristeri: «Passed

Quant au postulat de la minorité, nous vous proposons de le uf, es chönnti dann au öppis choschte.»

rejeter. Il ne respecte pas les compétences de chacun et Meiner Meinung nach hätten die Bundesbehörden durch

engendre une emprise de la Confédération dans des domai- verstärkte Information die Angst vor diesem Schreckge-

nes jusque-là réservés aux cantons et aux communes. spenst nehmen müssen. Tatsache ist, und die Praxis des

Bundesgerichtes bestätigt dies auch, dass die meisten

Rückzonungen nicht entschädigungspflichtig sind.

Meier-Glattfelden: Zuerst ein Zitat: «So kann es nicht weiter- Dritter Punkt: Ein Skandal ist die grosse Zahl der Bauten

gehen, denn was wir an Boden heute verbrauchen und ausserhalb der Bauzone. Jährlich sind es ungefähr 10000

schädigen, bleibt verbraucht und geschädigt und zwar auf Bewilligungen, von denen viele geltendes Bundesrecht ver-

Jahrhunderte hinaus. Der Boden gehört nicht uns. Wir letzen. Es ist empörend, dass noch immer nicht alle Kantone

haben ihn geliehen und wir sind es sowohl der Natur selbst der Publikationspflicht von Ausnahmebewilligungen von

als auch unserer Nachwelt schuldig, ihn zu pflegen und zu Bauten ausserhalb der Bauzone nachkommen. Hier muss

bewahren.» der Bund für Recht und Ordnung sorgen, und zv/ar sofort.

Das sind klare und beherzte Worte von Frau Bundesrätin Eine Fläche von 41 293 km2 steht uns in der Schweiz zur

Kopp, geprochen am 2. Mai 1985 in Solothurn vor der Verfügung. Täglich nutzen wir diese Fläche mehr. Die wich-

Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung. tigste und intensivste Nutzung aber findet auf einem Drittel

Wir Grünen haben keinen Grund, an der Aufrichtigkeit und dieser Fläche statt, auf knapp 13500 km2. Die Hauptkon-

Ehrlichkeit dieser Worte zu zweifeln. Leider läuft aber die flikte liegen dabei eindeutig zwischen Landwirtschaft und

raumplanerische Wirklichkeit mehr und mehr in der umge- Siedlungen. Artikel 15 des Gesetzes sagt: «Bauzonen

kehrten Richtung. umfassen Land, das sich für die Ueberbauung eignet und

Frau Bundesrätin, noch höre ich aber auch Ihre Worte a) weitgehend überbaut ist oder b) voraussichtlich innert 15

anlässlich des Nationalratswahlkampfes 1983: «Es braucht Jahren benötigt und erschlossen wird.» Diese Formulierung

die Grünen nicht; deren Anliegen sind bei der FDP bestens bevorzugt eindeutig die Bauzonen. Es ist etwas Aktives, es

aufgehoben!» Auf Seite 64 des Raumplanungsberichtes darf sich ständig erweitern auf Kosten der Landwirtschafts-

steht: «Das schwächste Glied in der Kette der zentralen zone. So geht denn auch der Landwirtschaft jährlich Kultur-

Anliegen der Richtplanung ist der Schutz der Landschaft land verloren. Zwischen 1955 und 1965 waren es 3000 ha,

und der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese Anliegen zwischen 1965 und 1975 2500 ha. Neueste Zahlen kenne ich

sind, weil keine starken wirtschaftlichen Interessen dahinter- noch nicht. Die Landwirtschaft ist ständig in der Defensive

stehen, im Wettbewerb um den Boden gegenüber Siedlung oder weicht durch intensivere Bewirtschaftung auf die

und Landwirtschaft gewöhnlich benachteiligt.» Ob nun aber Lebensräume von schutzwürdigen Tieren und Pflanzen aus.

diese Anliegen bei der FDP, der Partei der Wirtschaft, Das müssen wir ändern. Die Bauzonen müssen eindeutig

bestens aufgehoben sind, 'wage ich zu bezweifeln. und für immer begrenzt werden. Verdichtetes Bauen und die

Heute, sehr geehrte Frau Bundesrätin, bin ich stolz darauf, Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Bausubstanz

Ihnen als Sprecher der grünen Fraktion unsere Unterstüt- schaffen genügend Wohnraum für unsere Wohnbedürfnisse

zung für alle Massnahmen zur Revision des Raumplanungs- und auf Jahrzehnte hinaus Arbeit für unsere Bauindustrie.

gesetzes, die es ermöglichen, dem Verfassungsauftrag Die Bodenvergeudung durch die Ausrichtung der Bautätig-

nachzukommen, zuzusichern. keit auf den Neubau muss gebremst werden.

Die grüne Fraktion anerkennt, dass der ausgezeichnete Wie ich bereits gesagt habe, wird die grüne Fraktion jede

Raumplanungsbericht schonungslos die unvollkommenen Revision des Raumplanungsgesetzes, die den Leiteatz 4 des

Tatbestände der schweizerischen raumplanerischen Wirk- Bundesrates «Bisher war der haushälterische Urngang mit

lichkeit aufdeckt. Die in der Verfassung verankerten Ziele, dem Boden ein Ziel, jetzt müssen Taten folgen» verwirkli-

die zweckmässige Nutzung des Bodens und die geordnete chen will, unterstützen. Wir bitten Sie deshalb auch, das

Besiedelung, wurden nicht erreicht. Ungehemmt geht die Postulat der Kommissionsminderheit, das dem Bundesrat in

verschwenderische Nutzung unseres Bodens, gehen der seiner raumplanerischen Tätigkeit den Rücken stärken will,

Verlust von Kulturland und die Zerstörung von naturnahen zu unterstützen. Wir bitten Sie auch, die Motion Nebikerzu

Lebensräumen weiter. Weil die Gegner des ersten Raum- überweisen, allerdings nur in Postulatsform, denn mit dem

planungsgesetzes dieses in der Volksabstimmung, wenn Bundesrat finden wir, diese Motion habe einen Haken.

auch äusserst knapp, mit Millionen-Propaganda-Aufwand Umnutzungen bestehender Bauten ausserhalb der Bauzo-

«gebodigt» hatten, enthält das gegenwärtig gültige Gesetz nen können gefährlich sein. Das muss sorgfältig überprüft

griffige Instrumente wie Mehrwertabschöpfung, Zonenent- werden.

eignung und volkswirtschaftlichen Ausgleich nicht mehr. Zum Schluss möchte ich Ihnen noch ein Wort von unserem

Dafür Hess man den Kantonen einen sehr breiten Spielraum. grossen Dichter Gottfried Keller, Bürger von Glattfelden,

Jetzt, nach acht Jahren Raumplanungsgesetz, ziehen wir zitieren. Er schrieb vor über 100 Jahren im «Fähnlein der

Bilanz und müssen ernüchtert feststellen, dass dieses sieben Aufrechten»: «Es wird eine Zeit kommen, wo in

Gesetz nicht imstande ist, den Verfassungsauftrag zu lösen. unserem Lande, wie anderwärts, sich grosse Massen Geldes

Ich greife drei Punkte heraus: zusammenhängen, ohne auf tüchtige Weise eraroeitet und

1.0er Vollzug ist absolut ungenügend, haben doch nur erspart worden zu sein. Dann wird es gelten, dem Teufel die

40 Prozent der Gemeinden ihre Pflicht erfüllt. Die übrigen Zähne zu weisen, dann wird es sich zeigen, ob der Faden

60 Prozent haben den Termin für die Ausarbeitung ihrer und die Farbe gut sind an diesem Fahnentuch.» 2!eigen wir,

Nutzungspläne verpasst. Damit käme eigentlich automa- dass Faden und Farbe noch gut sind an unseren Fahnen-

tisch Artikel 36 Absatz 3 zur Anwendung: «Solange keine tuch, und setzen wir der Zerstörung und Verbetonierung

Bauzonen bestehen und das kantonale Recht nichts ande- unserer Heimat aus reiner Geldgier ein Ende!

res vorsieht, gilt das weitgehend überbaute Gebiet als vor-

läufige Bauzone.» Wiederkehr: Wir wissen, dass Raumplanung eine schwie-

Doch weit gefehlt, schrieb doch der Bundesrat dem Bund rige Aufgabe ist. Teil 2 des Berichtes zeigt denn auch auf -

für Naturschutz Anfang dieses Jahres: «Die Auffassung, zum Teil mit schönen Worten übertüncht -, dass der Geset-

wonach in Gemeinden mit noch nicht angepasster Nut- zesvollzug schwerwiegende Mängel aufweist. Wer genau

zungsordnung die Bauzonen automatisch, ohne behördli- liest, stellt fest, dass keines der Probleme, die man lösen

che Beurteilung und Anordnung, auf das weitgehend über- wollte, tatsächlich gelöst ist. Es widerstrebt mir persönlich,

baute Gebiet reduziert werden, ist nicht richtig.» jetzt einfach nach Schuldigen zu suchen, denn mitschuldig

3. Oktober 1988 N 1333 Raumplanungsbericht 1987

an diesen Mängeln der Raumplanung - und damit meine ich der Verbetonierung unseres Landes Tor und Tür öffnen und

in erster Linie die ungebremste Ueberbauung des Bodens - damit klar gegen die Ziele des Raumplanungsgesetzes ver-

sind wir letztlich alle: Jeder einzelne mit seinen wachsenden stossen. Ich verstehe nicht, wieso der Bund die zwar

Wohn- und Verkehrsflächenansprüchen, die Gemeinden mit schlechte Vollzugspraxis verschiedener Kantone anpran-

ihren überdimensionierten Bauzonen, die Kantone mit ihren gert, aber dann von über 1000 anfechtbaren Entscheiden

largen Richtplanungen und schliesslich der Bund, der allzu nur gerade sieben ans Bundesgericht weiterzieht.

viel von dem einfach geschehen lässt. Löbliche Ausnahmen Zurzeit ist eine Gesetzes revision im Gange, zu der sich eine

bestätigen die Regel. grundsätzliche Frage stellt: Wird der Vollzug des Raumpla-

Aber jetzt darf es nicht mehr so weitergehen. Unser Land nungsgesetzes nach dieser Revision besser sein als heute?

verliert den Boden unter den Russen. In einer masslos über- Er wird es nicht sein, wenn der politische Wille dazu dann

bauten und zersiedelten Schweiz stirbt das Heimatgefühl ebensowenig vorhanden ist wie heute. Es besteht dann

und macht dem Ohnmachtsgefühl Platz. Wenn wir zwanzig sogar die Gefahr, dass diese Revision und die anschlies-

Jahre weiter den Dingen den Lauf lassen wie bis jetzt, sende Zerzausung in der Vernehm lassung dazu führen, die

werden wir nicht mehr von bedrohten Pflanzen oder Tierar- Hände noch lockerer in den Schoss zu legen, als dies heute

ten sprechen können, sondern nur noch von ausgerotteten. schon der Fall ist, und einfach noch länger abzuwarten. Eine

Darum interessiert eigentlich der Bericht dort am meisten, Gesetzesänderung bringt ohnehin Unsicherheit bei den

wo er zu Teil 3 überwechselt: «Künftige Raumordnungspoli- Vollzugsorganen, hier vorab bei den Gemeinden und Kanto-

tik, Absichten des Bundesrates». Dieser Teil ist absolut nen, und eine Gesetzesänderung dauert jahrelang.

ungenügend. Der Bundesrat bleibt nämlich Parlament und Der Raumplanungsbericht hat mir nicht aufzeigen können,

Oeffentlichkeit gerade jene Aussagen schuldig, die heute warum das geltende Recht bei gutem Willen nicht vollzogen

am meisten interessieren: mit welchen Mitteln und Mass- werden kann, respektive ob diese Revision wirklich das

nahmen will denn der Bundesrat den ekklatanten Vollzugs- Gelbe vom Ei ist. Wird das Recht nach der Revision besser

notstand beheben? Statt diese Fragen zu beantworten, vollzogen werden können als heute? Ich bitte daher den

postuliert der Bundesrat einige Leitsätze, die allesamt rich- Bundesrat, in Ergänzung zum Raumplanungsbericht 1987

tig, heute aber nicht mehr Gegenstand der Diskussion sind. aufzuzeigen, wie der Vollzug des heutigen Gesetzes verbes-

Sie wurden im wesentlichen bereits am 4. September 1969, sert werden kann.

also vor knapp zwanzig Jahren, festgelegt, nämlich mit der Zum Schluss noch ein Wort zu dieser Revision: Bisher ist bei

Annahme der Verfassungsgrundlage über die Raumpla- dieser Revisionsarbeit leider der Eindruck entstanden, unter

nung. Am 1. Januar 1980, anlässlich der Inkraftsetzung des dem Stichwort «Verflüssigung des Bodenmarktes» wolle

Bundesgesetzes über die Raumplanung, sind sie direkt diese Gesetzesrevision vor allem eine Baulandmobilisierung

rechtsverbindlich geworden. erzwingen. Auch wenn in diesem Zusammenhang oft von

Statt dieser Leitsätze hätte ich im Bericht des Bundesrates bösen Baulandhortern die Rede ist, heisst Baulandmobili-

lieber eine Reihe konkreter Angaben zur Behebung der sierung letztlich eben doch: Beschleunigte Ueberbauung

akuten Vollzugsmängel gesehen, ganz im Sinne von Kollege des Bodens. Ein solches Resultat kann die LdU/EVP-Frak-

Meier, der gesagt hat: «Bisher war der haushälterische tion nicht billigen, dies um so weniger, als kaum der Private,

Umgang mit dem Boden ein Ziel, jetzt müssen Taten fol- sondern die kapitalkräftigen Gesellschaften von der Bau-

gen.» Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele zuhanden des landmobilisierung profitieren würden.

Protokolls: Wir unterstützen deshalb das Postulat der Kommissionsmin-

Zu Artikel 5 des Raumplanungsgesetzes über Ausgleich und derheit; denn es zielt darauf, dass die Revision in Richtung

Entschädigung zum Beispiel: Mit welchen Massnahmen, besserer Bodenschutz geht.

Frau Bundesrätin, kann erreicht werden, dass die Kantone

die vorgeschriebene Ausführungsgesetzgebung über den Mme Jeanprêtre: Chacun s'accorde à dire que le rapport du

Ausgleich von planerischen Vor- und Nachteilen erlassen? Conseil fédéral est un document remarquable. Ce texte

Ist der Bund bereit, vermehrt kantonale Entschädigungsent- lucide, clairvoyant, sans concession sur l'état de l'aménage-

scheide an das Bundesgericht weiterzuziehen, um so die ment du territoire aujourd'hui, jette un regard critique sur

übertriebene Entschädigungsangst vieler Gemeinden vor trente ans au cours desquels notre espace vital s'est plus

Auszonungen abzubauen? rapidement modifié que tout au long de notre histoire. Mais

Zu den Artikeln 6 bis 12 des Raumplanungsgesetzes betref- attention, les louanges formulées à l'égard de la qualité du

fend Richtpläne der Kantone: Mit welchen Massnahmen rapport ne doivent pas aboutir à une manoeuvre dilatoire en

kann erreicht werden, dass alle kantonalen Richtpläne dem regard des vrais problèmes soulevés, car ce sont bien ces

Verbrauch unserer Landschaft einen wirksamen Riegel problèmes qui font que le bilan est très préoccupant et que

schieben - wie dies vom Gesetz verlangt wird? le présent rapport jette un véritable cri d'alarme.

Zu Artikel 14 bis 17 des Raumplanungsgesetzes betreffend Nous ne pouvons expliquer son acceptation béate par le

Nutzungspläne der Gemeinden: Mit welchen Massnahmen Conseil des Etats que par le fait que les représentants des

kann erreicht werden, dass die Bautätigkeit in Gemeinden cantons n'ont pas osé faire leur autocritique car les plus

mit bundesrechtswidrigen Nutzungsplänen, d. h. mit überdi- ardents défenseurs du fédéralisme doivent se rendre à l'évi-

mensionierten Bauzonen, tatsächlich auf das jetzige Sied- dence que la confiance, mise en la loi fédérale sur l'aména-

lungsgebiet beschränkt bleibt, wie dies das Gesetz verlangt? gement du territoire de 1979, s'avère un échec.

Ist der Bundesrat bereit, zum Schutz der Landschaft direkt En effet, partisans et adversaires d'un aménagement natio-

Nutzungszonen zu erlassen, wie es das Gesetz vorsieht? nal, régional et local sont pour une fois unanimes pour

Zum Schluss zu Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes über admettre que les différents instruments de l'aménagement

Bauen ausserhalb der Bauzonen: Ist der Bundesrat bereit, du territoire ne remplissent pas leurs fonctions. Il suffit,

seine extreme Zurückhaltung aufzugeben und vermehrt hélas, de constater aujourd'hui que plus personne, ou de

kantonale Ausnahmebewilligungen beim Bundesgericht rares privilégiés, n'est en mesure de construire sa propre

überprüfen zu lassen? Mit welchen Massnahmen kann maison ou ne peut trouver à se loger à une distance conve-

erreicht werden, dass alle Kantone der Meldepflicht nach nable de son lieu de travail. Nous devons constater qu'au-

Artikel 103 des Organisationsgesetzes und der Publikations- jourd'hui le marché foncier est gravement perturbé et que

pflicht nach Artikel 16 der Raumplanungs-verordnung l'objectif assigné à l'aménagement du territoire, visant selon

nachkommen? le mandat constitutionnel à une utilisation judicieuse et

Wie gesagt: Der Bund ist nicht der einzige Verantwortliche rationnelle du territoire, n'est de loin pas remplie. Le gaspil-

für den Vollzugsmangel. Aber schliesslich sitzen wir hier im lage sans scrupule du sol, la perte irrémédiable de terres

eidgenössischen und nicht in einem kantonalen Parlament. cultivables, la construction résidentielle vont bon train en

Erlauben Sie mir deshalb, einige harte Worte an die Verant- maints endroits et ne connaissent pas de frein.

wortlichen auf Bundesebene zu richten: Ich verstehe nicht, Les nombreux efforts de planification, qui devraient être

wieso der Bund kantonale Richtpläne genehmigt hat, die salués loin à la ronde, sont restés des mesures ponctuelles

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1334 N 3 octobre 1988

face au grand gaspillage. La crédibilité de l'aménagement loi fédérale ne sont pas respectés. D'autre part, nous savons

du territoire en a souffert. Cela ressort du rapport. peu de choses de la qualité des plans qui sont parvenus

Madame la Conseillère fédérale, en 1985 déjà, lors d'une pour approbation au Conseil fédéral sinon qu'il y a des

réunion de l'ASPAN à Soleure, vous aviez déclaré ceci: «A acceptations avec tant de restrictions et de conditions

notre époque, le sol est au nombre des objets les plus qu'elles équivalent finalement à un refus.

convoités du point de vue économique et les plus lourde- Dans le canton de Vaud, par exemple, nous avons vu un

ment mis à contribution par les réalisations idéologiques. Le plan directeur laissant une très appréciable marge de

credo politique qui prône la propriété individuelle et la manoeuvre aux communes. Or, vouloir obtenir un aménage-

répartition de la propriété perd de son pouvoir face à l'attrait ment cohérent par l'atomisation absolue du pouvoir en la

qu'exercé le sol en tant qu'objet d'investissement. Tout au matière est une vue de l'esprit. En effet, on ne peut négliger

moins sommes-nous parvenus, à l'aide de la réglementation que l'autonomie communale, et l'autonomie financière com-

de l'aménagement du territoire, à contrôler quelque peu le munale tout particulièrement, conduisent en régis générale

conflit d'intérêt en matière d'exploitation du sol. Mais là à l'impossibilité de concrétiser un aménagement cohérent

aussi, il y a des limites sensibles. du territoire . Bien rares sont les communes qui possèdent

L'aménagement du territoire vaut ce que valent ceux qui une politique en matière foncière. La plupart d'antre elles

s'en occupent. Or, ceux qui s'en occupent, c'est nous. Un ont peur de devoir déclasser des zones trop importantes

revirement est nécessaire dans notre éthique. On n'a que pour la construction et par là de devoir payer des indem-

trop argumenté pour nier le dépérissement des forêts. Il ne nités.

faut pas qu'une réaction collective de ce genre se produise à Nous sommes d'avis qu'une loi fédérale plus incisive donne-

nouveau. En effet, nous ne pouvons pas risquer de voir rait aux communes, comme l'a fait la loi fédérale sur la

mourir notre sol, pas plus que de voir mourir nos forêts.« protection de l'environnement, des dispositions pour agir

Madame la Conseillère fédérale, vous privilégiez à coup sûr qui leur éviteraient précisément des conflits d'intérêt locaux.

l'attitude responsable de l'individu face à un bien si précieux La révision partielle de la LAT devrait, par exemple, permet-

et non renouvelable, notre sol. C'est avant tout, dites-vous, tre d'inclure, dans la définition de la zone à bâtir, à la fois les

le devoir de chaque individu et, en second lieu seulement, le critères de son emplacement adéquat et du moment oppor-

rôle de l'Etat et du droit que d'intervenir. Nous pouvons tun de sa réalisation.

parfaitement partager votre opinion à une réserve près, c'est De plus, la mise en place d'une zone intermédiaire permet-

que le temps presse car au moment où nous discourons, un tant de circonscrire au maximum le périmètre du développe-

mètre carré de notre sol se construit à la seconde. Des ment du bâti à long terme aurait toute sa justification, les

immeubles se bâtissent pour notre confort, certes, mais à zones non bâties ne pouvant actuellement être durablement

quellles conditions du point de vue de l'aménagement du protégées tant qu'on reconnaît une fonction dynamique - le

territoire et du point de vue de l'urbanisme, et à quel prix! besoin des quinze prochaines années - à la zone à bâtir.

N'oublions pas actuellement que le phénomène le plus Autre suggestion, les délais. Le manque de terrains à bâtir

spectaculaire est bien la flambée du prix des terrains et, par disponibles entraîne un gaspillage du sol. Il rend difficile le

conséquent, de l'habitat. développement ordonné des constructions et il est à l'ori-

Est-il normal que l'on envisage de plafonner à trois fois sa gine du fait que les zones à bâtir restent surdimensionnées

valeur de rendement le prix du terrain agricole, alors que ou que l'on crée de nouvelles zones à bâtir. C'est Dourquoi il

l'on ne fixerait pas une limite pour le prix du terrain à bâtir, apparaît souvent essentiel de favoriser la fluidité du marché

qui répond, à nos yeux, à un besoin tout aussi vital, celui de des terrains à bâtir. Certains cantons ont pris des disposi-

se loger car l'attitude responsable que vous prônez va tions encourageant la construction conformément à la pla-

prendre une génération. nification établie en imposant par exemple l'obligation de

Actuellement, il y a des gens, de jeunes familles qui consa- construire dans un certain délai. Les mesures mises en

crent plus que la part communément admise de leurs deve- oeuvre à ces fins doivent contribuer à une utilisation mesu-

nus pour se loger dans les centres ou qui doivent s'exiler rée du sol car elles ne doivent entraîner aucune accélération

dans des endroits souvent mal desservis pour trouver à se de la construction qui ne corresponde pas aux besoins

loger à des conditions économiquement supportables. réels.

C'est ainsi que les distances parcourues entre le lieu de Mais revenons aux exigences de la présente loi et à son

travail et l'habitat vont déboucher sur le fait qu'à l'avenir, les exécution. Le Conseil fédéral a adopté une position souple

inconvénients résultant de la différence entre les prix fon- et conciliante. Nous estimons qu'il ne peut se permettre de

ciers pratiqués à l'intérieur et à l'extérieur d'une aggloméra- capituler, notamment au sujet des plans directeurs canto-

tion devront de plus en plus être supportés par la collectivité naux et des plans d'affectation communaux. Il doit les

publique. Et là, nous mettons le doigt sur le problème de la exiger. Le Conseil fédéral doit aussi mettre en oeuvre sans

spéculation foncière, de la thésaurisation du sol comme retard tous les moyens dont il dispose pour accélérer le

valeur refuge, qui mettra en échec constant le meilleur plan processus. Nous pensons à l'article 30, qui garantit l'octroi

d'aménagement aussi longtemps qu'un véritable droit fon- de subventions selon certaines exigences, ainsi qu'à l'arti-

cier ne verra le jour. cle 37 qui accorde au Conseil fédéral le droit de fixer des

La première loi fédérale sur l'aménagement du territoire, zones d'affectation selon des conditions préalables. Si l'ob-

que nous appelions de nos voeux, fut rejetée de peu par le jectif No 4 qui a été cité - jusqu'ici l'usage mesuré du sol

peuple en votation populaire. Ses adversaires lui reprochè- était un but en soi, maintenant des actes doivent suivre -

rent notamment d'être trop centralisatrice, technocratique doit être plus qu'une simple déclaration, il faut qu'une réelle

et de porter atteinte à la propriété. Les instruments qu'elle volonté politique sous-tende sa concrétisation, car le temps

devait mettre en oeuvre, notamment le prélèvement de la presse, et le Conseil fédéral doit adopter un comportement

plus-value, l'expropriation de zones et la compensation éco- différent.

nomique suscitèrent une méfiance et conduisirent à son En conclusion, nous savons qu'une commission se penche

rejet. La deuxième loi fédérale de 1979 est une version actuellement sur la révision de la loi fédérale, que le droit

fédéraliste qui a laissé aux cantons une grande marge de foncier et le droit foncier rural sont aussi soumiSi à révision,

manoeuvre. et nous voudrions répéter nos exigences: 1)que l'on

Or, qu'ont fait ces cantons? Nous apprenons que malgré empêche, grâce à un dispositif plus sévère, la. perte des

une prolongation des délais, ils traînent les pieds. Qu'ils terres cultivables et que l'on fixe une priorité iaux exploi-

sont pour deux tiers d'entre eux en retard dans la présenta- tants; 2) que les plus-values soient prélevées, et ceci au

tion de leur plan directeur cantonal, que 40 pour cent seule- niveau d'une norme fédérale peut-être subsidiaire; 3) que

ment des communes possèdent un plan des zones qui des moyens soient mis en oeuvre qui orienteraient le

corresponde aux exigences fédérales et consacre la zone marché de la construction et éviteraient des thésaurisations

agricole. Que dans les deux tiers d'entre elles, les zones à du sol à construire. Le terrain zone existe à profusion, mais il

bâtir sont surdimensionnées. Les critères de l'article 15 de la n'est simplement pas à disposition, ce qui empêche la

3. Oktober 1988 N 1335 Raumplanungsbericht 1987

construction; 4) que des dispositions allant dans le sens munalen Verwaltungen weiterfMesst, sich dort aber mit den

souhaité soient prises pour les investisseurs institutionnels; Bächen kantonaler Vorschriften vereinigt, um sich endlich

5) que l'augmentation de la densité soit encouragée là où ce als wachsender Strom von Verordnungen über das Volk zu

serait raisonnable; enfin, 6) que l'on encourage l'entretien ergiessen. Ich möchte nicht behaupten, dies sei negativ. Das

des bâtiments, que l'on surveille leur état sanitaire, que l'on komplex gewordene Bauen aller Art muss sich an Richtli-

réactive leur utilisation, en deux mots, que l'on dynamise la nien halten können, welche logischerweise vom Staat fest-

substance déjà construite, comme le prévoit le rapport. gelegt werden. Wenn sich aber die bei einem Bauvorhaben

Cette dernière exigence démontre qu'une approche diffé- zu begrüssenden Amtsstellen bei Gemeinde, Kanton und

rente est nécessaire, que la mentalité doit changer à l'égard Bund der Zahl 40 nähern und sich in Sachfragen in guten

d'un phénomène de société qui veut que l'on jette ce qui Treuen zu widersprechen beginnen, wird es langsam heiss.

n'est plus bon: dans le domaine de la construction égale- Wenn parallel dazu - zunächst noch in wohlverstandenem

ment, on a tendance à ne sanctifier que ce qui est neuf, ce Interesse der Allgemeinheit- Einschränkungen an der lega-

qui est grand et clinquant. len Nutzung des privaten Grundeigentums vorgenommen

Ce processus d'évolution des mentalités est, par bonheur, werden, die unter Umständen allzu scharf sind, wird das

déjà en marche. Il doit être accéléré par des faits politiques, kreative Handeln in der Praxis bei der Verantwortung der

des exemples, des moyens. C'est dans ce sens que nous Ausführenden an den Rand der Verunmöglichung freien

pouvons comprendre l'objectif No 4 qui dit: «Maintenant gestalterischen Arbeitens vor Ort gesenkt.

nous devons agir». Wenn gar die Einschränkungen am privaten Recht der Nut-

Pour l'immédiat, je vous engage, au nom du groupe socia- zung von Grund und Boden aus falsch verstandenem, büro-

liste, à soutenir le postulat de la minorité de la commission kratisch-planwirtschaftlichem Systemdenken heraus unge-

qui offrira l'appui nécessaire au Conseil fédéral pour agir bührlich wachsen, wird die Raumplanung in der Schweiz

plus fermement et donner une orientation aux révisions en gefährdet.

cours. Wir erkennen folgenden Konflikt: Die wachsende Belastung

der Natur durch Menschenhand erfordert dringend überge-

ordnete Schutz- und Führungsmassnahmen. Der Bericht

Burckhardt: Der vorliegende Raumplanungsbericht 1987 ist zeigt diese Situation klar auf. Das Recht freier Gestaltung

eine ausgezeichnete, lesenswerte Arbeit. Sie ist umfassend des einzelnen im Rahmen gemeinsamer Grundgesetze darf

und steht ethisch auf einem hohen Niveau. Vor einer kurzen jedoch nicht übermässig eingeschränkt werden. Wo staatli-

Stellungnahme ist es mir deshalb ein Anliegen, Ihnen, Frau che Massnahmen - an sich oft klar konzipiert, aber schwer-

Bundesrätin, und den Verfassern den Dank der LPS für fällig appliziert - überborden, muss echte Kreativität ver-

diese Leistung zum Ausdruck zu bringen. kümmern.

Nun einige kommentierende Bemerkungen als Vertreter Dieser Konflikt kann, wie alle Konflikte in der Schweiz, nur

meiner Fraktion, aber auch als Abgeordneter eines Stadt- auf dem Wege des Konsenses gelöst werden. Die Feststel-

kantons und als Architekt, der seinen Beruf während der lung, dass innerhalb der Bevölkerung Polarisierungstenden-

letzten 40 Jahre aktiv ausgeübt hat - genau in jenem Zeitab- zen vorhanden sind, die Fronten sich verhärtet haben,

schnitt also, in welchem das materielle Wachstum in der erleichtert die gestellte Aufgabe der Versöhnung nicht -

Schweiz explosiven Charakter angenommen hat und den vielleicht nicht zuletzt auch darum, weil die Verantwortungs-

Umraum in vielen Beziehungen sich gefährlich steigernd in bereiche, soweit sie vom Staat erfüllt werden müssen, nach

Anspruch zu nehmen begann -: Wir müssen festhalten, dass gut föderativer Weise auf drei Ebenen (Gemeinde, Kanton

die Eidgenossen am Anfang dieses Zeitabschnittes durch und Bund) verteilt sind. Der Bund kann im Feld oder am Bau

Angst vor Rezession und Arbeitslosigkeit motiviert waren direkt nur wenig eingreifen. Sein Wirken ist weitgehend auf

und die in der Folge konstant anhaltende Hochkonjunktur Koordination und grundlegende gesetzgeberische Hilfestel-

zunächst nur langsam, aber dann doch quasi überrascht lung beschränkt. Allerdings erwähnt der Bericht öfters das

willkommen geheissen haben. Die Schattenseiten dieser Einbeziehen der Bevölkerung in die Planungsarbeiten. Hier

Hochkonjunktur, mit deren Eindämmung sich der vorlie- scheinen sich dem Bund breite, noch wenig genutzte Wege

gende Bericht beschäftigt, wurden vom Souverän sehr spät für direktes Vorgehen anzubieten.

erkannt. Das Einschalten des Bundes in die Planung unse- Zunächst im Rahmen des in der Raumplanung aktiven Teils

res Raumhaushaltes erfolgte aus diesem Grunde eigentlich der Bevölkerung, der Bau-, Maschinen-, Elektro-, Kultur-

zu spät. Man hat sich schon damals da und dort die Frage und Forstingenieure, auch Architekten. Diese Berufsarten,

gestellt, ob der Bund einfach noch helfen wolle, den Brun- welche alle implicite Raumgestalter sind, bildet der Bund in

nen zuzuschaufeln, nachdem das Kalb darin «versoffen» sei. seinen Technischen Hochschulen beruflich aus. Wäre dem

Diese Frage war natürlich unberechtigt, da es, solange man Bund hier nicht die einmalige Gelegenheit gegeben, neben

für eine gute Sache kämpft, nie zu spät ist. Aber bei aller den spezialisierten Lehrbereichen interdisziplinäre Kurse

Qualität des Berichtes-ein melancholischer Unterton haftet anzubieten, welche das grosse Ganze, das Ganzheitliche,

ihm doch an, z. B. wenn er von überzogenen Terminen bei wie man heute so schön sagt, die übergeordneten Belange

der Abgabe kantonaler Richtpläne, von mangelnder Koordi- der Koordination und der gemeinsamen Berufsbildung als

nation zwischen benachbarten Kantonen oder Gemeinden examensfähiges Ausbildungsziel setzen?

und allgemein von noch lange nicht erreichten Zielen Ich erinnere mich meiner eigenen Lehrtätigkeit an der Eid-

spricht. genössischen Technischen Hochschule, die ich als Archi-

Es ist erfreulich, dass er am Schluss einen zuversichtlichen tekt bei den Bauingenieuren ausgeübt habe und deren

Ton anschlägt: «Das Raumplanungsdenken im Sinne des Schwerpunkt im Thema «Harmonie, Mensch, Natur» lag. Ein

seit dem 1. Januar 1980 in Kraft stehenden Bundesgesetzes Grossteil der Studenten war an diesem übergeordneten

setzt sich zwar nur langsam durch, aber es beginnt wirksam Thema sehr interessiert. Ein Bedürfnis, den grossen Rah-

zu werden. Es verlässt langsam die Stuben der Planer und men kennenzulernen, in welchem der spezifische Fachberuf

erfasst andere Ressortstellen, Regierungen und Parla- dereinst auszuüben sei, war unbedingt feststellbar. Ich habe

mente.» (S. 104). Das ist gut; es ist ein grosser. Fortschritt. mich damals schon gewundert, dass das Studium am

Zur Aufnahme durch das Volk aber heisst es: «Insgesamt ist «Poly» noch immer gleich lang ist wie anno 1940, das heisst

das Meinungsbild vielschichtiger geworden; Standpunkte acht Semester, die Problemstellungen jedoch viel ausge-

werden unerbittlicher vertreten; eine stärkere Polarisierung dehnter, das Gesamtverantwortungsgebiet viel grosser. Ich

ist spürbar; Toleranz, Kompromissbereitschaft und Kon- frage mich, ob heute die fachbezogene Ausbildung an der

sensfähigkeit haben abgenommen.» (S. 108). Das tönt weni- ETH noch Platz für universale Erziehung lassen kann. Heute

ger gut. Wohl ist anzunehmen, dass das auf Bundesebene fehlt die Zeit, die Möglichkeiten des Bundes zu erörtern,

erarbeitete gesetzgeberische Gedankengut über die kanto- über seine Hochschulen der drohenden «Babylonik» durch

nalen Regierungen und Parlamente rinnsalweise in die zahl- Förderung einer gemeinsamen Gestaltungssprache aller

reichen betroffenen Amtsstuben der kantonalen und kom- Aktiven entgegenzutreten. Die Frage, die Studienzeit in der

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1336 N 3 octobre 1988

ETH in diesem Sinne um ein Jahr zu verlängern, sei aber hier rer Ebene wirksame Massnahmen zum Schutz und zur För-

und jetzt deutlich gestellt. derung des Grundeigentums in Vorbereitung?

Der zweite Weg führt zur Bevölkerung allgemein. Auf die-

sem Weg sehe ich zwei Spuren. Die erste ist das gute Humbel: Zu Beginn meines Votums gestatte ich mir, eine

Beispiel, mit dem Bundesbauten mit qualitativ hochstehen- Gleichung mit folgendem Inhalt aufzustellen:

der Raumeinordnung vorangehen können; ich denke dabei Ein konsequenter Vollzug des Raumplanungsgesetzes in

sowohl an den Hoch- als an den Tiefbau. Der Nationalstras- Bund und Kantonen einerseits und eine vernünftige und

senbau hat diese Spur nicht überall verfolgt. Ich nenne als weitsichtige Bodenpolitik, insbesondere der öffentlichen

abschreckendes Beispiel das Westufer des Bielersees, wo Hand, andererseits ergäben eigentlich die erfreuliche Förde-

zwischen Wald und Wasser in einem mit prächtigen Städt- rung des Wohnungsbaues und auch des Wohnungseigen-

lein und Dörfern durchsetzten Rebhang deutsch und welsch tums.

auf kleinem Raum mit weiter Aussicht ins Schweizer Land in Ich werde nun ganz kurz zu vier konkreten Problemen

einmaligerweise ineinandergeflossen sind und wo jetzt eine Stellung nehmen:

schon in ihrer Lage falsch gewählte Autostrada samt SBB- Problem 1: Auszonung von Bauland, das heisst Umzonung

Doppelspur die Einmaligkeit dieser Kammer unserer Heimat von Bauland in das übrige Gemeindegebiet, also Ausschei-

zerstört hat. Dieser Hinweis kann - ausgesprochen für den den von Kulturland in die Landwirtschaftszone: Das ergibt in

Nationalstrassenbau - nicht mehr viel bringen, aber die den betreffenden Gemeinden und Regionen ganz eindeutig

«Bahn 2000» steht erst am Beginn. Als Befürworter dieses eine Verknappung des Baulandes und damit eire Steige-

grandiosen Vorhabens warne ich doch vor kurzfristigem, rung der Baulandpreise. Diese Steigerung wollen wir ja alle

törichtem Spardenken, welches langfristig Unersetzliches zusammen unter allen Umständen verhindern. Also ist die

zerstören könnte. Auszonung von Bauland eine Fehleinschätzung, eine Fehl-

Die zweite Spur ist die Volksaufklärung. Es ist richtig, dass beurteilung im Zusammenhang mit dem Bodenmarkt.

das Volk mitreden soll. Aber um dies kreativ tun zu können, Problem 2: Erschliessung von Bauland. Diesbezüglich hat

muss es «objektiviert» werden durch intensive, einfache, die öffentliche Hand noch vermehrt Anreize zu schaffen. Sie

koordinierte und leicht verständliche Instruktion seitens des sollte aktiver sein. Sie könnte zum Beispiel - das wäre

Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Erfolgt dies nicht, meines Erachtens die Ideallösung - Bauland erwerben, sel-

vergrössert sich die Gefahr der «Babylonik» und damit der ber erschliessen und dann im Baurecht den Bauinteressier-

Polarisierung. ten zur Verfügung stellen oder das Bauland auch mit

Ich komme zum Schluss und wende mich noch einmal dem entsprechenden Sicherheiten, zum Beispiel mit Vorkaufs-

Bericht zu, indem ich feststelle, dass die auf Seite 125 und Rückkaufsrechten, an Private weitergeben. In verschie-

genannten fünf Leitsätze in Formulierung und Reihenfolge denen Gemeinden ist das ja bereits erfolgreiche Praxis.

richtig sind. Die liberale Fraktion nimmt den Bericht im Problem 3: Erhöhung der Ausnützungsziffer. In der heuti-

Prinzip positiv zur Kenntnis, macht aber darauf aufmerksam, gen Debatte ist der Begriff «kostbares Gut Boden» Trumpf.

dass der Erfolg der Raumplanung nicht nur von der Gesetz- Diese 41 293 km2 Boden sind wirklich ein rarer Artikel in

gebung, sondern auch vom Können der Fachleute und vom unserem Land! In den Baulandzonen muss dio Ausnüt-

Verantwortungsbewusstsein der Bauträger abhängt. Dem zungsziffer unbedingt erhöht werden, und dies möglichst

Postulat Bundi vermag die LPS nicht zu folgen. rasch. Kantone und Gemeinden sind dazu aufgerjfen, dies

ohne Verzug zu realisieren. Wir müssen auf der gleichen

Fläche unbedingt mehr und höher bauen können als bisher.

Früh: Ich möchte zum Teil «Leitsätze» des Berichtes eine Das wäre doch auch ein Beitrag zur Erhaltung der notwendi-

Frage stellen. Es steht dort nämlich: «Geeignete Formen der gen Fruchtfolgeflächen in unserem Lande.

Eigentumsförderung sind im Rahmen einer haushälteri- Problem 4: Baubewilligungsverfahren und -behörden. Die

schen und sinnvollen Bodennutzung anzustreben. Boden Gemeinden haben bezüglich Wohnbaupolitik, -rschlies-

und Wohneigentum darf nicht in den Händen weniger und sung von Bauland und schliesslich Baubewilligurgsverfah-

anonymer Anleger konzentriert sein.» Auf diesen Satz zielt ren eine bedeutende Aufgabe zu erfüllen. Die Gemeinderäte

also meine Frage. haben hier eine entscheidende Mitverantwortung zu tragen.

Ich weiss zwar, dass durch die Lockerung der Arilagevor- Man spricht eigentlich sehr viel von der Gemeindeautono-

schriften für Versicherungen an sich ein kleiner Schritt in mie. Gerade bezüglich dieser Punkte spielt diese Gemeinde-

die richtige Richtung gemacht wurde. Aehnliches ist auch autonomie heute noch ordentlich gut, selbstverständlich

von der laufenden Diskussion über die wohneigentums- unter dem Vorbehalt von Genehmigungen durch die zustän-

freundliche Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge zu er- digen kantonalen Behörden. Noch viele Gemeinderäte

hoffen. bremsen aber beim Erteilen von Baubewilligungen ; die Bau-

Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes soll der bewilligungsverfahren werden länger. Aber auch viele

Bodenmarkt nun durch verschiedene Massnahmen «verflüs- Gemeinderäte stellen oft unglaubliche Bedingungen und

sigt» werden. «Verflüssigt» ist wahrscheinlich der richtige Auflagen, was die Ueberbauung von Baulandgrundstücken

Ausdruck! Es wird dann alles wieder zwischen den Fingern wiederum mitunter sehr erheblich erschwert und auch ver-

wie Flüssigkeiten hindurchsickern. Aber man erhofft sich teuert.

eine dämpfende Wirkung gegenüber den steigenden Auf diesen Umstand wollte ich doch noch hinweisen,

Bodenpreisen und einhergehend eine Förderung der Eigen- obwohl ich weiss, dass der Bund für die Ausgestaltung des

tumsstreuung. Baubewilligungsverfahrens nicht zuständig ist.

Die Bodenpreise sind nicht zu verniedlichen. Sie sind Aus- Noch einige Schlussbemerkungen: Ich habe hier bekannte

druck davon, dass das Angebot begrenzt und die Nachfrage Probleme gestreift. Es ist kein Rezept zur Eindämmung der

eben hoch ist. 40 Quadratmeter bewohnt der Schweizer im Baulandpreise; ich weiss, diese Punkte kennen Sie, aber sie

Durchschnitt. Die meisten möchten vom «endlichen» Gut sollten trotzdem vermehrt berücksichtigt werden. So wie die

Boden mehr. Das drückt sich in steigenden Preisen aus. Stadt-Land-Initiative das Bodenproblem lösen will oder wie

Ohne entsprechende Rahmenbedingungen werden von die- es der Schweizerische Mieterverband unter der gerissenen

ser Massnahme aber in erster Linie die institutionellen Anle- Leitung unseres Kollegen Moritz Leuenberger kü'zlich vor-

ger und Immobiliengesellschaften profitieren. Der Mittel- geschlagen hat, geht das wirklich nicht. Das sind Rossku-

stand, der Grundeigentum für die persönliche Nutzung - sei ren, die das private Grundeigentum vollends wegfegen.

es für Wohn- oder Gewerbezwecke - erwerben will, wird Aber es müssen Lösungen und Wege gefunden werden, um

generell auch in einem «verflüssigten» Bodenmarkt kaum zum Ziel zu kommen.

mithalten. Eine letzte Bemerkung: Mit der Feststellung des IBundesra-

Werden diese Aspekte, Frau Bundesrätin, der erwünschten tes im Abschnitt «Wasserwirtschaft» auf den Seiten 76 und

und dringlichen Eigentumsstreuung bei der Revision des 77 bin ich nicht einverstanden. Wir werden den bundesrätli-

Raumplanungsgesetzes berücksichtigt, oder sind auf ande- chen Bericht betreffend Freihaltung der Wasserstrassen

3. Oktober 1988 N 1337 Raumplanungsbericht 1987

später behandeln. Dann werden wir Gelegenheit haben, uns Herczog: Der Bericht bringt eine gute Auslegeordnung der

ausführlicher mit dem Thema «Freihaltung der Wasserstras- raumplanerischen Probleme. Nur jetzt müssen Bundesrat

sen» auseinanderzusetzen. und je nachdem das Parlament auch das tun wollen, was

man laut Bericht angibt, tun zu müssen.

Zu den bundesrätlichen Schwerpunkten gibt es meines

Hänggi: Herr Bundi hat von einer Vollzugskrise des Raum- Erachtens folgende unmittelbare Handlungsprioritäten:

planungsgesetzes gesprochen. Kann man das wirklich? Ich I.Zur haushälterischen Bodennutzung. Spätestens seit

bin interessiert, von Frau Bundesrätin Kopp eine Antwort 1972, Erlass der dringlichen Massnahmen auf dem Gebiete

darauf zu hören. der Raumplanung, wissen Kantone und Gemeinden, dass

Wenn man bedenkt, dass dieses Gesetz seit 1980 in Kraft ist, der Kulturlandzerstörung Einhalt zu gebieten ist. Trotzdem

und wenn man auch sieht und spürt, wie in den Gemeinden ist inhaltlich der Vollzug des Raumplanungsgesetzes

und in den Kantonen geplant wird, wie stark der Bürger gefährdet. Das hat Herr Hänggi zwar etwas in Zweifel gezo-

gerade in dieser Planungsphase konfrontiert wird, dann gen. Aber wenn Sie in den Zeitungen lesen, wenn Sie in den

habe ich eher den Eindruck, dass in dieser kurzen Zeit so Gemeinden politisieren und planen, dann wissen Sie, dass

viel gemacht wurde, dass es zusammen mit anderen Fakto- das so ist, und zwar vor allem auf Stufe der Nutzungspla-

ren jetzt eher kontraproduktiv zu wirken beginnt. Ich gebe nung.

zwar dem Raumplanungsgesetz nicht die Schuld für die Die Durchsetzung und Durchführung der Revision der Nut-

gegenwärtigen Probleme auf dem Bodenmarkt. Aber wenn zungspläne ist nicht gewährleistet. Ich bitte Sie, Frau Bun-

man dieses Gesetz ganz intensiv anwendet und auslegt, so desrätin, dass Sie hier ganz klar erklären, dass bei der nicht

hilft es mit, an der Preisschraube zu drehen. Die Probleme, fristgerechten Anpassung der Nutzungspläne, so wie es

die wir gegenwärtig haben, kommen primär vom Finanz- eben der Artikel 36 Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes

markt her. Aber das Raumplanungsgesetz ist halt doch ein vorschreibt, das weitgehend überbaute Gebiet als vorläufige

wichtiger Faktor; denn Angebot und Nachfrage bestimmen Bauzone zu gelten hat. Nichts mehr und nichts weniger. Alle

nach wie vor den Preis. jene Gemeinden, die die Anpassung nicht zustande bringen,

Aus diesen Gründen bitte ich Sie auch, das Postulat der müssen nachher mit jener Bauzone auskommen, die sie

Kommissionsminderheit abzulehnen. Ich teile zwar die Sor- bisher zur Verfügung hatten, d. h. eben das weitgehend

gen, die darin zum Ausdruck kommen. Aber ich glaube, dass überbaute Gebiet. Wir kennen z. B. im Kanton Waadt noch

es falsch wäre, ihm zuzustimmen. Ich sehe vor allem den verschiedene Bauordnungen, die für Einfamilienhauszonen

einen Satz, der heisst: «Beschleunigte Rückzonungsmass- 1200 m2 vorschreiben, damit überhaupt ein Einfamilienhaus

nahmen». Ich glaube, wenn er im Moment auch nur eine gebaut werden kann. Das ist ja eine unglaubliche Vorschrift.

verbale Kraft hat, würde er im gegenwärtigen Zeitpunkt an Stellen Sie sich so etwas vor!

der Preisspirale eher noch drehen als helfen, die Lage zu 2. Ebenfalls unter dem Stichwort haushälterische Bodennut-

beruhigen. zung: der Bodenmarkt. Der Bodenmarkt funktioniert- wie

In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage an Frau Sie wissen - schon lange nicht mehr. Die horrenden Preise

Bundesrätin Kopp. Im Leitsatz 13 wird von aktuellen Mass- haben überhaupt nichts mit dem Raumplanungsgesetz zu

nahmen des Bundesrates geschrieben, dass eine Untersu- tun, sondern vor allem mit der spekulativen Erwartung an

chung über die Mechanismen des Bodenmarktes im Gange den Markt - und insbesondere auch mit dem gesetzlichen

ist. Es würde mich interessieren: Können dazu erste Aussa- Zwang und der gesetzlichen Notwendigkeit, was die Pen-

gen gemacht werden und kann man im Boden- und Woh- sionskassen betrifft, Investitionen zu tätigen. Das heisst, es

nungsmarkt Preisdifferenzen feststellen zwischen den Kan- wird unerlässlich - wie auch immer die Stadt-Land-Initiative

tonen, welche das Raumplanungsgesetz sehr strikt ange- und dieses «Hick-Hack» ausgehen -, dass man von der

wendet haben und den Kantonen, welche in dieser Frage öffentlichen Hand her für einen Interessenausgleich zwi-

eher grosszügig oder gar nachlässig waren? schen wirtschaftlichen und ökologischen Bodenmarktinter-

Ich danke Frau Bundesrätin Kopp zum voraus für die Beant- essen sorgt.

wortung. 3. Zur Erhaltung der natürlichen Umwelt: Auf Richtplanstufe

muss vermehrt mit ökologischen Kriterien gearbeitet wer-

den. Mit anderen Worten: Die Umweltverträglichkeit einer

Anlage muss nicht erst bei der UVP geprüft werden, sondern

M. Savary-Fribourg: II ressort du rapport du Conseil fédéral die ökologischen Belastungskriterien müssen bereits auf

que la disparition des terres cultivables reste un problème Richtplanstufe einfliessen, d. h. es muss vermehrt eine

crucial du point de vue de l'occupation du territoire. A la «Belastungsplanung» gemacht werden.

lecture de ces premières données ressortant du rapport, les 4. Zur Erhaltung der Städte als Lebensraum: Es gibt das

milieux ruraux sont inquiets, ils souhaitent une meilleure Postulat der Minderheit, in dem man «verdichtetes Bauen»

prise de conscience de cette évolution. Nous constatons postuliert. Es geht nicht generell um «verdichtetes Bauen»,

que l'expansion des localités ne s'est faite pratiquement que das muss ich klar unterstreichen, sondern es geht um eine

vers l'extérieur, soit en grignotant des terrains sur la cam- qualifizierte Verdichtung. Heute wird einerseits von Kom-

pagne, sans même tenir compte de la qualité et des apti- merzseite der Wunsch für die Verdichtung gehegt - also

tudes du sol. Les possibilités qu'offrent le développement de höhere Ausnützungsziffern, höhere Geschosszahlen -, auf

l'urbanisation à l'intérieur du milieu bâti n'ont guère été der anderen Seite wird Verdichtung als Idylle gepflegt, näm-

saisies. Trop de surfaces équipées ne sont pas construites, lich so etwas wie griechische Dörfer auf der grünen Wiese

mais thésaurisées. Il apparaît d'une manière générale qu'il verdichtet zu bauen. Dieses Tandem von Idylle und Kom-

est plus avantageux et plus simple de construire des nou- merz ist nicht unsere Ansicht. Wir müssen heute innerhalb

veaux bâtiments sur des terrains vierges que de mieux der Städte eine verdichtete Bauweise durchsetzen - das

exploiter le périmètre prévu à cet effet. heisst u. a. Nutzungsmischung, Umnutzung bestehender

Afin de parer à cette évolution, je viens de déposer un Liegenschaften, alles innerhalb des vorwiegend bebauten

postulat qui invite le Conseil fédéral à examiner comment Gebiets- und dürfen vor allem das Nutzungsmass in städti-

améliorer la disponibilité des terrains à bâtir, en luttant schen Gebieten nie unter 50 Prozent setzen.

contre la thésaurisation des parcelles prêtes à la construc- Zum Schluss. Ich glaube nicht so sehr daran, dass eine

tion et en stimulant une utilisation mieux conforme aux Revision des Raumplanungsgesetzes wesentlich helfen und

zones. A mettre en place des prescriptions d'aménagement verändern wird. Aber ich glaube, dass sich Planer und

et de construction moins rigides, en vue de favoriser des Behörden heute vermehrt für ein unbürokratisches Raum-

économies de terrain dans le milieu bâti. Je relève enfin, puzzle qualifizieren müssen. Sie müssen eine Raumord-

qu'il est urgent de délimiter les zones agricoles, conformé- nungspolitik vertreten, welche Regionalpolitik, Umwelt-

ment aux principes qui figurent dans la loi sur l'aménage- schutz und vor allem die raumwirksamen Tätigkeiten unse-

ment du territoire. rer Politik einschliesst.

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1338 N 3 octobre 1988

Scheidegger: Der verdankenswerte Raumplanungsbericht Bodenproblematik in der Schweiz, und dies ist klar auch aus

ist Fundgrube und Mahnmal zugleich. Es ist eine konstruk- dem Raumplanungsbericht herauszulesen, den ich bei Frau

tiv-kritische Nabelschau zum gesamten Komplex im Umfeld Bundesrätin Kopp noch einmal verdanken möchte.

dessen, was sich helvetischer Raum nennt. Raum ist

untrennbar mit Boden verbunden; der schweizerische Bürgi: Auch wir von der Landwirtschaft haben vom Raum-

Boden ist zur Zeit mit grossen Belastungen, insbesondere planungsbericht Kenntnis genommen und danken dem

an der Preisfront, konfrontiert. Der Boden gerät in der Bundesrat für die umfassende Darstellung. Der I3oden ist

Schweiz immer mehr in den Vordergrund des gesellschaftli- das Mass für den Lebensraum von Pflanzen, Tieren und

chen, politischen, ökologischen und ökonomischen Interes- Menschen. Von den meisten anderen Gütern unterscheidet

ses. Das überrascht angesichts der zahlreichen Rollen, die er sich dadurch, dass er unvermehrbar und nicht transpor-

er zu erfüllen hat, und den damit zusammenhängenden tierbar ist. Dadurch erhält das Grundeigentum auch seine

vielfältigen Ansprüchen an diese knappe Ressource keines- einzigartige gesellschaftspolitische Bedeutung. Artikel 3 des

wegs. Raumplanungsgesetzes schreibt unter anderem vor: «Der

Heute geht es darum, die Stossrichtung der künftigen Landwirtschaft ist genügend Fläche geeigneten Kulturlan-

Raumordnungspolitik zu diskutieren. Es soll sich nicht um des zu erhalten.» Leider ist es auch für Kantone sehr

eine vorgezogene Debatte über die Revision des RPG han- schwer, diese Forderung durchzusetzen, da geeignetes Kul-

deln. Die Ergebnisse der Arbeit der Expertenkommission turland ebenfalls geeignetes Bauland ist. Mit dem kostbaren

sind ja noch nicht bekannt. Ich möchte den Bundesrat Gut Boden wurde in den letzten Jahren trotz Raumplan-

vielmehr auffordern, unabhängig von der Gesetzesberatung ungsgesetz spekuliert, dass es zum Himmel schreit. Somit

das Vollzugsdefizit abzubauen. Ich möchte ihn ferner einla- kommt es, dass trotz Zonenplanung auch für Boden in der

den, dem Ziel der Streuung des Grundeigentums besondere Landwirtschaftszone enorme Preise bezahlt werden, die es

Beachtung zu schenken und es durch die Massnahmen der jedem Selbstbewirtschafter verunmöglichen, Kulturland zu

Fiskal- und Anlagepolitik zu unterstützen. Ich möchte ihn erwerben. Darum fordert die Landwirtschaft dringend die

.ferner ermuntern, Kantone und Gemeinden durch eine klare Revision des Raumplanungsgesetzes und vor allem ein

Politik, durch angepasste Grundlagen und durch enge neues landwirtschaftliches Bodenrecht.

Zusammenarbeit im Vollzug zu unterstützen. Die von der Angesichts der bestehenden Probleme erwartet die Land-

expandierenden Wirtschaft und dem Wohlstand erzeugten wirtschaft wirksame Massnahmen auf Gesetzesstufe. Dabei

Raumansprüche sprengen den kleinen Raum der Schweiz. anerkennt sie die Ansprüche aller Teile der Bevölkerung auf

Zu den realen Ansprüchen an den knappen Boden kommt, die verschiedensten Bodennutzungen. In Anbetracht des

sagen wir es gelinde, eine unheilige, die Bodenpreise explo- begrenzten Raumes fordert sie jedoch eine konsequente

dieren lassende Spekulation; eine Spekulation, die vor allem Prioritätenordnung. Im Vordergrund steht eine möglichst

auch auf die BVG-Milliarden hofft-, und zwar unbekümmert weitgehende Erhaltung der hoch nicht überbauten Fläche

um strukturpolitische und volkswirtschaftliche Konsequen- als offene Flur.

zen, die schliesslich in einer langfristigen Verschlechterung Dieses Anliegen ist im Hinblick auf die praktische Irreversibi-

der schweizerischen Standortfaktoren enden müssen. Man lität der Ueberbauung vordringlich. Die Raumplanung soll

wird unweigerlich an das alte Sprichwort erinnert: «Je bes- bewirken, dass alle Nutzungen, die sich volkswirtschaftlich

ser der Boden, desto besser das Unkraut!» durchsetzen, möglichst flächensparend realisiert werden.

Das aufgrund der geographischen Situation und der dichten Dazu ist eine Revision des Raumplanungsgesetzes notwen-

Besiedlung ohnehin schon knappe Kulturland wird immer dig, die beispielsweise neben einer maximal zulässigen

noch knapper. Es erstaunt nicht, dass in der Bundesverfas- auch eine minimale Ausnützung überbauter Flächen ver-

sung die zweckmässige Nutzung des Bodens und die geord- langt. Zweitwohnungen sollten möglichst eingeschränkt

nete Besiedlung des Landes- im Sinne einer Dezentralisie- werden. Altbauten und leerstehende Fabrikräume sollen

rung mit Schwerpunkten - als die beiden Hauptziele der wieder einer vernünftigen Nutzung zugeführt werden, bevor

Raumplanung genannt werden. Diese Ziele haben nichts, man wieder neues Kulturland verbaut. Ich möchte den Bun-

aber auch gar nichts an Bedeutung verloren. desrat auffordern, endlich die Botschaft zum neuen land-

Auf unserem Boden soll jede Nutzung ihre angemessene wirtschaftlichen Bodenrecht zu veröffentlichen. Es wäre

Berücksichtigung finden: Schutz, Erholung, Landwirtschaft, schade, wenn zuerst die aus der Sicht der Landwirtschaft

Kleingewerbe, wirtschaftliche Tätigkeit ganz allgemein und absolut nicht annehmbare Stadt-Land-lnitia1:ive vom

Besiedlungen sollen nebeneinander Platz haben. Diese Nut- Schweizervolk gutgeheissen werden müsste, bis man etwas

zungsvielfalt soll unter anderem über eine auf die Bedürf- Mutiges gegen die überrissene Bodenspekulation unter-

nisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausgerichtete Raum- nimmt.

planung sichergestellt werden. Wahrlich ein hohes Ziel!

Natürlich sind Bodenrecht, Raumplanung, Anlagepolitik, Brügger: Der Raumplanungsbericht des Bunde'Srates ist

steuerliche Belastung im Sektor Boden immer im Fluss. Das gewiss eine schonungslose Darstellung negativer Entwick-

ist notwendig und die einzige Antwort auf die Problematik. lungen, die unser Land in den letzten Jahrzehnten zu erdul-

Sind neue Massnahmen nötig, ist strikte auf eine stufenge- den hatte. Das weitgehende Fehlen effizienter, bundesrecht-

rechte Trägerschaft zu achten. Was Private regeln können, lich verpflichtender Normen auf dem Gebiet der Raumpla-

soll nicht der Staat verordnen; was der Staat zu ordnen hat, nung und des Bodenrechts führte in der Vergangenheit zu

soll er zuerst auf Kantons- und Gemeindestufe und erst den offensichtlichen Tatbeständen, die heute als fatale Fehl-

dann auf Bundesebene zu verwirklichen suchen. entwicklung anerkannt werden. Wer kennt sie nicht, diese

Die Schweiz ist ein Föderativstaat, in welchem die 26 Kan- Fehlentwicklungen! Rücksichtslose Bodenspeku ation, die

tone und über 3000 Gemeinden auch eine grosse Souve- ihre schönsten Blüten treibt, verbunden mit Bodfsnpreisen,

ränität im Raumplanungsbereiche haben. Diese feinglied- die ins Unermessliche steigen. Ein kaum aufzuhaltender

rige föderalistische Struktur der Schweiz verunmöglicht Kulturlandverlust, der für das Leben in unserem Land weit

aber auch Einheitslösungsansätze oder verführerische schwerwiegendere Folgen haben wird, als heute abzusehen

Patentrezepte für räumliche Probleme. Gemessen an den ist- brutale Zerstörung von Natur- und Landschaftsreichtü-

raumplanerischen, bodenrechtlichen Realitäten der mern; allgemein die Vermaterialisierung von Natur, Boden

Schweiz erweist sich die Stadt-Land-Initiative als untaugli- und Landschaft.

che Lösung gegen die Bodenspekulation. Die Initiative ist Der vorgelegte Bericht des Bundesrates erweckt den

nicht nur ein Frontalangriff auf unsere Eigentumsordnung, Anschein, als habe man auch in den eidgenössischen Amts-

sondern auch eine gesellschafts- und wirtschaftspolitische stuben die Zeichen wahrgenommen. In Tat und Wahrheit

Zeitbombe. steht einer ehrlichen Inventarauf nähme bestehender Mängel

Eine breite Palette von Massnahmen Privater und der öffent- zögerndes, vorsichtig abtastendes Handeln gegenüber. Was

lichen Hand - und zwar stufengerecht Gemeinde, Kanton, der Bundesrat als mögliche Massnahmen zur Be<ämpfung

Bund - ist der einzig realistische Ansatz zur Lösung der bekannter Ursachen vorschlägt, wird sich sehr bald als

3. Oktober 1988 N 1339 Raumplanungsbericht 1987

Zuckerwasser erweisen. Was wir dringend brauchen, ist de population ont commis des erreurs par un développe-

stattdessen eine wohlgewürzte Speise, die durchaus auch ment économique incontrôlé, il ne faut donc pas les renou-

schmackhaft sein wird: etwas weniger Föderalismus, dafür veler. En cela, la loi sur l'aménagement du territoire permet

verstärktes Bundesrecht. d'y veiller.

Natürlich brauchen wir, wie vorgesehen, eine verbesserte Permettez-moi d'exprimer la crainte qui anime les régions

Planung und Koordination, indem etwa neue Uebersichten qui sont restées à la traîne de ce développement économi-

erstellt werden. Natürlich müssen weitere Grundlagenarbei- que et qui, si elles n'ont pas eu la possibilité, par le passé, de

ten für die angelaufene Raumbeobachtung erfolgen. Natür- prendre le train d'un quelconque essor, se voient pénalisées

lich kann der Bund den Kantonen durch praktische Hilfestel- par l'extrême rigidité d'une législation draconienne. Ces

lungen und Anleitungen unter die Arme greifen. Selbstver- régions deviendraient en somme des réserves, des poumons

ständlich soll die Expertengruppe Jagmetti die Revision des où les gens des régions riches viendraient en quelque sorte

Raumplanungsgesetzes vorantreiben. Aber das alles bringt respirer l'air des régions pauvres, en les laissant à l'écart,

uns nicht sehr weit, vor allem dann nicht, wenn Exekutiven ainsi, de tout dynamisme économique. Les communes s'en

der Kantons- und Gemeindeebene weiterhin dem Druck der lasseraient. Leurs habitants n'y trouveraient plus l'espoir

Spekulation und dem scheinbar unumstösslichen Wachs- d'une adaptation à notre époque.

tumsglauben der Bauwirtschaft nachgeben. So wird es Veillons donc, dans une prochaine révision, à laisser aux

kaum verwundern, wenn schon bald einmal das Fass über- communes et aux cantons une certaine souplesse quant à

laufen wird. Dies wird um so eher eintreffen, als der Bund l'adaptation de la loi, face aux réalités régionales. D'accord,

zum Teil tatenlos zuschaut, höchstens die Säumigen von dégageons des principes, quitte à aménager des modalités!

Zeit zu Zeit an ihre Verantwortung erinnert. Wir brauchen Et il faut encourager l'aménagement du milieu bâti ainsi que

dringend die verstärkte Entschlossenheit des Bundes, bei sa rénovation. Dans ce domaine, c'est une excellente inten-

Säumigen definitiv regelnde Massnahmen zu treffen. Wir tion qui doit faire économiser du terrain. Combien de vieilles

benötigen vor allem ein griffigeres Bundesrecht, denn maisons rurales, inoccupées et menaçant ruine, ne pourrait-

schon bald könnte es zu spät sein. on pas rénover avec un indice plancher plus large! On ne

Nun noch etwas Konkretes: Im Bericht ist auf Seite 80 nach- gâcherait en rien leur particularité. Chaque canton veille,

zulesen - ich zitiere: «Im Bereich des Tourismus kann sich par le biais des offices des monuments historiques, au

der Bund in seinen Entscheiden auf das Schweizerische respect du patrimoine, qu'il soit urbain ou rural. Mais, en ce

Tourismuskonzept abstützen. Es wurde 1979 veröffentlicht domaine, la loi est tellement «radine» qu'elle permet tout au

und vom Bundesrat für den Vollzug von tourismuspolitisch plus d'agrandir de quelques mètres carrés les logements

relevanter Sachgeschäfte des Bundes als massgebend existants!

. erklärt.» In der Kommission wurde mir erklärt, dass dieses Je délivre les permis de construire sur le territoire de mon

Ende der siebziger Jahre erstellte Konzept ein ausgezeich- district, en tant que préfet. Combien de fois ai-je vu les fils

netes Grundlagenpapier sei und heute noch vollumfänglich d'un exploitant devoir construire dans une zone villas, alors

Gültigkeit habe. Tatsächlich handelt es sich um eine gründli- qu'il suffirait d'aménager des volumes existants. Et qui plus

che Arbeit, die gewiss Anerkennung verdient. In den letzten est, on proclame par exemple qu'il faut garder des per-

zehn Jahren hat sich einiges geändert, und die Entschei- sonnes âgées le plus longtemps possible dans leur milieu,

dungsgrundlagen müssten heute den neuen Bedürfnissen mais, pour cela, il faut aussi permettre qu'elles soient entou-

angepasst werden. So darf heute beispielsweise der Zweit- rées, et donner ainsi la possibilité au moins à la famille, là où

wohnungsbau in den Tourismuszentren kaum mehr als cela existe, de modifier ce taux d'indice, et de pouvoir

Motor touristischer Entwicklung gelten, wie dies wörtlich im aménager ces vieilles maisons.

Konzept 1979 nachzulesen ist. Der Zweitwohnungsbau hat L'épuration, l'environnement, me direz-vous! S'il s'avère

sich zum landschaftsfressenden und zersiedelnden Faktor qu'il est impossible de relier à un réseau existant, on dispose

erster Güte entwickelt. Genügend Beispiele beweisen, dass de systèmes individuels performants. Il faut donc revenir à

so Landschaftsreichtümer für immer zerstört wurden und une utilisation optimale des mètres cubes existants, en

sich damit der Tourismus, im weitesten Sinne, selber in den profitant au mieux de l'espace qu'ils offrent. Pour l'instant,

Schwanz beisst. ce n'est pas le cas. Parallèlement à la maîtrise du terrain à

Die Zweitwohnung ist in der heute bekannten Form ein bâtir, il est essentiel que ce point soit retenu, surtout pour

Luxusartikel, der nicht mehr weiter angeboten werden darf. les régions rurales et pour celles dont l'affectation des

Kollega Dumeni Columberg verlangte in einer Motion, die bâtiments a changé avec les années. Je pense à toutes les

dann allerdings als Postulat überwiesen wurde, die Ueberar- habitations ancestrales et aux fermes inutilisées qui n'ont

beitung dieses Tourismuskonzeptes. Ich bitte den Bundes- plus leur destination d'origine.

rat, dieses Postulat auch ernst zu nehmen und bei der Il s'agit également de constater que nous touchons là au

Ueberarbeitung des Konzeptes auch meinem Einwand droit fondamental de la propriété et à celui d'en disposer,

Rechnung zu tragen. Abschliessend bitte ich Sie, meine tout cela, bien entendu, dans le cadre de la légalité. Pour ce

Damen und Herren, nicht einfach nur vom Bericht Kenntnis faire, une motion de M. Nebiker est déposée. Je ne doute

zu nehmen. Vielmehr bitte ich Sie, in einem zweiten Schritt, pas que vous lui accorderez l'importance qu'elle mérite.

das Postulat der Kommissionsminderheit gutzuheissen.

Ott: Die Leitsätze des Bundesrates - inhaltlich an sich zu

M. Rohrbasser: Lorsqu'on aborde la notion de l'aménage- begrüssen - wirken zu sehr als blosse Absichtserklärungen,

ment du territoire, il convient de constater que, s'il est ohne hinreichend klare Zielvorstellungen. Man sagt, in wel-

nécessaire de tirer pour l'ensemble du territoire national des cher Richtung man marschieren will, aber man sagt nicht,

règles et des normes précises, on ne peut tout de même pas, welches Ziel man zu erreichen gedenkt. Eine Gesamtschau

sous prétexte de fédéralisme, mettre toutes les régions du ist notwendig. Leitsatz 3 spricht zwar von einer Gesamtsicht,

pays sur le même pied d'égalité. aber die Gesamtsicht selbst finden wir im Bericht nicht. Wir

On sait que le territoire utile de la Suisse est très limité. Nous möchten wissen, wie nach Ansicht des heutigen Bundesra-

sommes un petit pays et l'accession à la propriété privée, tes unser Land im Jahre 2000 oder 2010 aussehen kann und

comme on l'a relevé tout à l'heure, signe d'un statut écono- soll. Wieviel an Ueberbauungen, Streusiedlungen, Beton

mique prospère pour les uns, phénomène de notre temps usw. können wir uns überhaupt noch leisten? Nicht Ideal-

considéré comme un cancer de la terre pour d'autres, fait vorstellungen wollen wir hören, sondern Zielvorstellungen,

que les zones à bâtir se sont multipliées ces quinze der- die man realistischerweise für erreichbar halten kann. Aus

nières années. Il faut en convenir, on ne peut pas étendre le diesem Grunde, glaube ich, ist das Postulat Bundi zu unter-

terrain comme de la pâte à gâteau. Une fois construit, il stützen, weil es doch einige Konkretisierungen bringt.

n'existe plus en sa qualité première. Ein zweiter Punkt: Der Bundesrat wünscht für die Raumpla-

Mais il n'empêche que le fédéralisme s'accommode mal des nung in Leitsatz 12 die Unterstützung der Bevölkerung.

disparités régionales. Alors que des régions à forte densité Dazu kann ich Ihnen sagen: Die Bevölkerung ist bereit, die

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1340 N 3 octobre 1988

Raumplanung zu tragen. In meiner Region sind die Gemein- Baugebiet. Verkäufer streben nach Realersatz im Landwirt-

deversammlungen, bei denen es um einen Auszonungs- schaftsgebiet und zahlen ebenfalls weit übersetzte Preise,

oder Rückzonungsantrag geht, die am besten besuchten, insbesondere dort, wo die Kantone die steuerfreie Reinvesti-

und zwar nicht nur von denen, die direkt materiell interes- tionsmöglichkeit einräumen. Bei diesen Transaktionen wer-

siert sind. Das Ziel Raumplanung - Erhaltung der Land- den Preise unvernünftig in die Höhe getrieben.

schaft - ist in der Bevölkerung heute als Idealziel, welches Diese Entwicklung ist für unser Land und unsere nachfol-

über den rein materiellen Interessen steht, erkannt. Um so genden Generationen äusserst bedenklich. Schon heute ist

grösser die Frustration bei der Bevölkerung, wenn sie sehen Eigentumserwerb für junge Leute ohne fette Anwartschaft

muss, wie sie mit ihrem Einsatz für die Landschaft, mit ihrem praktisch unmöglich. Die Folge davon ist, dass diese jungen

Einsatz für das Ziel des Bundes, den kürzeren zieht. Leute aus der Gemeinde, in der sie aufgewachsen, in die

Dazu ein Beispiel aus meiner Region: Im Juni 1985 Schule gegangen und verwurzelt sind, ausziehen müssen.

beschloss die Gemeindeversammlung der Unterbaselbieter Der Erwerb von Eigentum ist vielleicht noch möglich, wenn

Gemeinde Oberwil mit 376 gegen 173 Stimmen - also zwei zwei Ehe- oder Lebenspartner zusammen dem Erwerb nach-

zu eins - die Auszonung eines schönen und ruhigen Stücks gehen und auf Kinder verzichten, damit sie den hohen Zins

Landschaft aus der Bauzone. Die Landbesitzerin - eine aufbringen können. Den Einfluss auf unsere dernographi-

grosse schweizerische Versicherungsgesellschaft - focht sche Entwicklung brauche ich Ihnen nicht näher darzu-

den Entscheid an. Dieser wurde jedoch ein Jahr später an legen.

der Urne vom Volk bestätigt. Ein Rekursentscheid des Bun- Aehnlich trist ist die Lage für junge Leute, die den Eiauernbe-

desgerichtes hingegen hob 1987 den Rückzonungsent- ruf ergriffen haben und ihm treu bleiben wollen, jedoch

scheid wieder auf. Das Bundesgericht argumentierte mit der keinen Betrieb aus dem bäuerlichen Erbrecht erhalten kön-

Rechtssicherheit, hatte bei der Würdigung des Sachverhal- nen. Es ist bedenklich, dass es soweit gekommen ist, dass

tes aber ausschliesslich auf die Aussage des Regierungsra- sich nur noch Spekulanten, Finanzgesellschaften und Bau-

tes oder des Departementsvorstehers abgestellt, ohne den landbauern auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt tum-

Volksentscheid zu berücksichtigen. meln können. Ich stehe trotz dieser enttäuschenden Fest-

Es ist natürlich den Betroffenen in der Gemeinde Oberwil stellung zum Raumplanungsgesetz; aber die anstehende

klar, dass am Bundesgerichtsentscheid nichts zu ändern ist. Revision des Gesetzes und auch des Bodenrechtes müssen

Diese Leute, die die Landschaft schützen wollten, setzen deutliche und merkliche Korrekturen bringen. Bund, Kan-

sich nun für eine zweitbeste Lösung mit möglichst verdich- tone und Gemeinden müssen sich nachhaltig, gemeinsam

teter Bauweise ein. und nicht gegeneinander für verdichtetes Bauen einsetzen,

Aber in Zukunft, meine ich, muss man sich auf Bundesseite die Erschliessung fördern und Baulandhortung durch steu-

doch einmal gut überlegen, welche Mittel und Wege es gibt, erliche und andere Massnahmen bekämpfen.

damit Volksentscheide von Gemeinden, die den Vollzug von

Bundeszielen unterstützen wollen, besser honoriert werden M. Philipona: Avant d'entrer dans des considérations plus

können. Es gibt eben nicht nur eine Rechtssicherheit für particulières au sujet de ce rapport sur l'aménagement du

den Landeigentümer, es gibt auch eine Rechtssicherheit für territoire, je tiens à féliciter le Conseil fédéral et, tout particu-

die Gesamtbevölkerung: dass nämlich die Gesetze des Bun- lièrement, Mme Kopp, conseillère fédérale, chef du Départe-

des, und besonders Gesetze von solcher Tragweite für die ment de justice et police, pour cette publication intéres-

Zukunft, auch wirksam, im Sinne der ratio legis, vollzogen sante, bien faite et riche en informations.

werden können. Que l'on soit pour ou contre les options du Conseil fédéral

en matière d'aménagement, on ne peut qu'applaudir à la

Rüttimann: Auch ich möchte dem Bundesrat und allen parution de ce rapport qui est une base sérieuse de discus-

Beteiligten für den aufschlussreichen Bericht danken. Der sion. D'autre part, en rappelant que le temps presse et que le

Bundesrat hat uns diesen Bericht aus eigenem Antrieb vor- Conseil fédéral peut intervenir directement dans la planifica-

gelegt. Wir können allerdings davon nur Kenntnis nehmen tion des zones d'affectation, si les ultimes délais ne sont pas

und keine Korrekturen anbringen. Wir hoffen aber, dass bei tenus, ce rapport est aussi un soutien psychologique aux

der vielversprochenen Revision des Raumplanungsgesetzes cantons dans l'élaboration de leur plan directeur.

und bei der Revision des Bodenrechtes bald dazu Gelegen- Cela étant dit, permettez-moi d'émettre quelques remarques

heit geboten wird. plus particulières. La première concerne le développement

Die Frage drängt sich auf, was uns denn das Raumpla- de certaines régions par rapport à d'autres. A co sujet, je

nungsgesetz in den acht Jahren seit seiner Inkraftsetzung relèverai d'emblée que l'on peut comprendre que, dans

gebracht hat? Die meisten von uns haben gehofft, dass es certaines régions de notre pays, l'on puisse avoir le désir de

eine Beruhigung im Bodenmarkt, d. h. eine Abgrenzung bloquer tout développement futur. Toutefois, le souhait de

zwischen Siedlungs- und Wohngebiet, insbesondere auch gens déjà bien servis ne doit pas pénaliser des régions qui

in der Preisentwicklung bringe. ont encore besoin de se développer.

'Zweitens erhofften wir uns als ein Ziel des Raumplanungs- C'est la raison pour laquelle il convient d'éviter l'application

gesetzes die geordnete Besiedlung. Ich stelle fest, dass de mesures qui pourraient prétériter des régions dans leur

diese Bestimmung gewisse Früchte getragen hat. Die Zer- développement mesuré et souhaité. C'est un poinl auquel il

siedelung oder «Verhäuselung» ist eingeschränkt worden, faut attacher une grande importance si l'on tient à respecter

allerdings punktuell unterschiedlich von Kanton zu Kanton. un certain équilibre dans notre pays.

Die Erschliessung ist damit kompakter und effizienter Au chiffre 37 du rapport, il est précisé, dans la liste des cinq

geworden, so dass die Erschliessungskosten nicht ins Uner- exigences en matière d'aménagement du territoire: «II faut

messliche gestiegen sind. encourager la réhabilitation et l'aménagement judicieux du

Im Gegenteil dazu sind aber die Bodenpreise rasant gestie- milieu construit et de l'habitat». C'est un point intéressant. Il

gen. Man müsste der Sache etwas mehr auf den Grund me donne l'occasion d'insister plus particulièrement sur les

gehen können, warum diese trotz Raumplanungsgesetz der- rénovations et transformations de fermes situées hors des

art meteorhaft in die Höhe geschnellt sind, hatte man doch zones, ces vieilles fermes et granges sont nombreuses. Or, si

allgemein erwartet und gehofft, dass sich die Preise im l'on interdit toute rénovation, si on limite de manière tracas-

Landwirtschaftsgebiet beruhigen, da mit der klaren Zonen- sière toute transformation ou si on les assortit de conditions

ordnung der Spekulation der Riegel geschoben werde. Aus- impossibles à remplir, on va favoriser la multiplication des

löser für den Run auf den Boden im Baugebiet ist vor allem ruines dans le pays. Ce n'est pas ce que l'on veut. Là

unsere gute Wirtschaftslage mit abnormal hoher Liquidität, également, je pense qu'il faut faire preuve de plus de sou-

aber auch der hohe Wohlstand und die ausserordentlichen plesse.

Ansprüche an den Wohnkomfort. Auch öffentliche Bauten La question de l'indice d'utilisation est également un point

und insbesondere Freizeitbauten haben dazu beigetragen. particulièrement important. Dans de nombreuses localités,

Es werden horrende Preise bezahlt, vor allem im stadtnahen les indices d'utilisation sont beaucoup trop bas, ce qui, bien

3. Oktober 1988 N 1341 Raumplanungsbericht 1987

sûr, va à rencontre de l'exigence première en matière können, damit die Gebäude überhaupt erhalten werden. Nur

d'aménagement du territoire, à savoir - je cite le chiffre 37 auf diese Weise können auch die Gebäude-ich spreche nur

du rapport: «II faut impérativement utiliser le sol de manière von bestehenden Bauten und nicht von neuen Gebäuden -

mesurée et renverser la tendance à la consommation du erhalten und genutzt werden. Ich denke beispielsweise an

sol». Par voie de conséquence, il faut tout mettre en oeuvre die Nutzung von zu gross gewordenen landwirtschaftlichen

pour que les directives officielles aillent dans le sens de Wohnhäusern; das gibt es vielerorts. Die Familien sind klei-

l'économie de terrains et respectent ainsi cette exigence. ner geworden, und es ist überflüssiger Wohnraum vorhan-

Voilà, dans les grandes lignes, les points que j'avais à coeur den. Ich denke auch an eine geeignete gewerbliche Nutzung

de souligner dans cette intervention. Il reste à souhaiter que von nicht mehr benötigten Oekonomiegebäuden. Damit ist

les débats au sujet de cet excellent rapport soient fructueux nicht die Form von Lastwagengaragen usw., die eine grosse

afin que nous puissions trouver les voies pour un aménage- Infrastruktur erfordern würde, gemeint, sondern eine zweck-

ment mesuré, équilibré et raisonnable. mässige, verträgliche Nutzung.

Das ist auch im Zusammenhang mit Hof übergaben denkbar.

Nebiker: Ich habe im Dezember letzten Jahres eine Motion Die Finanzierung von notwendigen Sanierungsmassnah-

mit dem Begehren eingereicht, das Raumplanungsgesetz men ist dann eher möglich, wenn ein anderes Familienmit-

sei zu revidieren und zwar so, dass eine optimale Nutzung glied etwa nicht benötigte landwirtschaftliche Oekonomie-

bestehender Bausubstanz gewährleistet wird. Das Anliegen gebäude auf angemessene Weise gewerblich nutzen kann.

wird allgemein nicht bestritten; viele heutige Votanten sind Auch mit diesen Massnahmen - es ist ein Tropfen auf einen

diesem Anliegen durchaus wohlwollend gesinnt. heissen Stein - ist es möglich, den Druck auf die Bauzonen,

Der Bundesrat beanträgt Umwandlung in ein Postulat mit die Nachfrage nach gewerblichem Land oder nach Wohnzo-

dem Hinweis auf die Arbeiten der Expertenkommission Jag- nen etwas zu mildern, indem die vorhandene Bausubstanz

metti, die das Problem erkannt habe. Mir genügt das Proble- innerhalb und ausserhalb der Bauzonen besser genutzt

merkennen nicht ganz; wir sollten schon etwas mehr tun. wird.

Ich halte deswegen an der Motion fest und bitte Sie, die Ich bitte Sie, im Interesse des weit gesteckten Zieles der

Motion zu überweisen. haushälterischen Nutzung unseres knappen Bodens, meine

Die Begründung hierzu finden Sie weitgehend auch im Motion als solche zu überweisen.

vorliegenden Raumplanungsbericht. Beim Leitsatz 3 heisst

es beispielsweise: «Raumplanung muss in quantativer Hin- Ledergerber: Wir stehen heute in der Raumordnungspolitik

sicht Grenzen erkennen und setzen sowie in qualitativer etwa so da, wie wenn wir mit einer Schaufel eine Lawine

Hinsicht auch Grenzen sprengen.» Raumplanung ist nicht aufhalten sollten. Wir sind uns zwar bezüglich der Ziele

nur ein Mittel der Begrenzung, sie ist ebenfalls Gestaltungs- relativ einig. Was aber die Mittel anbelangt, die Taten, klaf-

aufgabe. Kreative Lösungen sollten also zur Siedlungser- fen Welten zwischen den verschiedenen Vorstellungen. Wir

neuerung möglich sein. Das ist auch meine Meinung, und haben einige Aussagen zum reinen Mengenproblem gehört,

zwar bezieht sich dies sowohl auf Bauten innerhalb wie ich will hier nur die wichtigsten in Erinnerung rufen:

Bauten ausserhalb des Baugebietes. Das Raumplanungsge- Heute ist ein Fünftel der Kulturfläche des Landes verbaut,

setz soll nicht nur ein Verhinderungsgesetz sein. davon die Hälfte in einer einzigen Generation. Wenn das so

Beim Leitsatz 4 heisst es: «Bisher war der haushälterische weitergeht, werden anlässlich der 700-Jahrfeier der Eidge-

Umgang mit dem Boden ein Ziel; jetzt müssen Taten fol- nossenschaft in diesem Land jeder zweite Quadratmeter

gen.» Also machen wir zumindest Taten wahr in bezug auf Kulturfläche verbaut sein.

die Gesetze und nicht nur des Problemerkennens. Richtig Jedes Jahr wird heute etwa die Fläche des Kantons Basel-

wird weiter unten ausgeführt: «Haushälterisch heisst auch, Stadt verbetoniert. In den Zeiten der grössten Bautätigkeit

die bestehende Bausubstanz zu bewahren und besser zu war es jedes Jahr etwa die Fläche des Kantons Zug. Seit den

nutzen.» Dieser Grundsatz soll meiner Meinung nach vierziger Jahren wurde in der Schweiz eine Fläche ver-

sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Bauzonen hoch- braucht, die der gesamten nutzbaren Fläche des Kantons

gehalten werden. Auch dieser Grundsatz soll in irgendeiner Zürich entspricht, inklusive Wälder. Das sind dramatische

Form im Gesetz Niederschlag finden. Innerhalb der Bauzo- Zahlen, rein quantitativ gesehen. Es ist gesagt worden, die

nen, das ist mir klar, ist es hauptsächlich Sache des Kantone heute eingezonten Flächen erlaubten diesen Anteil der ver-

und der Gemeinden, mit entsprechenden Zonenplänen und bauten Flächen nochmals um mindestens die Hälfte auszu-

Nutzungsvorschriften die Nutzung bestehender Bauten dehnen.

sicherzustellen und ein verdichtetes Bauen zu ermöglichen. Fast noch dramatischer als die Mengeneffekte sind die

Eine Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden inner- strukturellen Effekte. Wir stehen mitten in einer grossen

halb der Bauzone, die nicht mehr benötigt werden, sollte Entwicklungsdynamik, die vollständig quer zu den Zielen

durch sinnvolle Vorschriften erleichtert werden, so dass es verläuft, die wir ausformuliert haben und die auch in diesem

wirtschaftlich möglich ist, solche Gebäude andersweitig zu schönen Bericht dargestellt sind - Stichwort: dezentrale

nutzen, ohne dem Dorfbild zu schaden. Nur so können Konzentration. Die heutige Entwicklungsdynamik läuft

solche Liegenschaften auch erhalten werden. immer stärker auf konzentrierte Konzentration aus. Und um

Beim Bauen ausserhalb der Bauzonen ist hauptsächlich das nochmals das Bild «700 Jahre Eidgenossenschaft» herauf-

Bundesrecht angesprochen, insbesondere Artikel 24 des zubeschwören: Wenn es so weitergeht, besteht in 100 Jah-

Raumplanungsgesetzes. In diesem Artikel werden die Aus- ren die Schweiz aus der Grossagglomeration Zürich. Ich

nahmen für Bauten ausserhalb der Bauzonen geregelt. kann die Vertreter der Bergkantone, der welschen Schweiz,

Ich bin mir bewusst, dass es sich um ein relativ heikles des Tessins, aber auch von Schaffhausen, vom Thurgau,

Gebiet handelt. Es ist immer schwierig, Ausnahmen gesetz- vom Aargau nicht verstehen: Sie müssten auf die Barrikaden

lich zu regeln. Mit Ausnahmen darf man keineswegs das Ziel steigen und sagen: «So kann es doch nicht weitergehen.»

der Raumplanung - eine geordnete, zweckmässige Raum- Sie sollten von sich aus mehr Mittel, mehr Politik verlangen.

nutzung - unterlaufen. Auch dürfen wir keine Zersiedlung Heute leben bald die Hälfte aller Einwohner der Schweiz im

fördern. Ausserhalb der Bauzone sollen im Landwirtschafts- 60-Minuten-Radius der Stadt Zürich. In der Stadt Zürich -

gebiet die Interessen der landwirtschaftlichen Nutzung Sie haben das in den letzten Wochen und Monaten gelesen

gewahrt bleiben. Es darf kein Baudruck auf landwirtschaftli- - stehen Entscheidungen an, aufgrund derer allein in der

che Gebäude und ein entsprechendes Preisniveau Stadt 200 000 neue Arbeitsplätze entstehen könnten. Das

entstehen. bedeutet die Auspowerung der Randgebiete, der Bergge-

Es gibt aber auch ausserhalb der Baugebiete bestehende biete zugunsten respektive auch zulasten der Grossagglo-

Bausubstanz, bei welcher sich ein Erhalten lohnt. Aber das meration Zürich.

ist nicht möglich, wenn sie nicht mehr für landwirtschaftli- Das Thema «Bodenmarkt» ist fast erschöpfend behandelt

chen Gebrauch benötigt wird. Sinnvollerweise sollte auch worden. Es ist unverständlich, dass gerade in diesem

eine andere zweckmässige Nutzung gewährleistet werden Bereich, der sowohl für die Wohnqualität, als auch für die

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1342 3 octobre 1988

Qualität unserer Siedlungen und Städte so sensitiv ist, nicht werden.» Frau Bundesrätin, Herr Motionär Nebiker, das

gehandelt wird. Wir haben hier das typische Beispiel der stammt aus der Vernehmlassung des Landesringes zur Revi-

Sozialisierung der Verluste, nämlich der planerischen Verlu- sion der Verordnung über die Raumplanung von 1985. Die

ste und der Privatisierung der Gewinne. Nach Schätzungen Forderungen von Herrn Nebiker und auch von anderen

haben wir heute jedes Jahr über 5 Milliarden Planungsge- Vorrednern sind überhaupt nicht neu, und sie sind dem

winne, die privatisiert werden. Hier muss endlich eine Bundesrat schon längstens vorgetragen worden. Und doch

Abschöpfung der planerisch erzielten Mehrwerte kommen, ist auf diesem Gebiet nichts gegangen.

wie sie Artikel 5 des Raumplanungsgesetzes den Kantonen Die Meldungen und Berichte über Einschränkungsmass-

vorschreibt. Der Bund lässt in dieser Situation die Zügel nahmen sind erschreckend, und der Bürokratismus und die

schiessen. Die Anforderungen an die Genehmigung von Paragraphenreiterei auf diesem Gebiet sind ebenfalls bemü-

Richtplänen ist in den letzten Jahren verwässert worden. Es hend. Ich bin der Meinung, wir können nur mit der Motion

ist keine Spur davon, dass der Bund gemäss den Zielen der das Nötige auslösen. Herr Nebiker hat ja seine Motion so

Raumordnung die Sachplanungen koordiniert. Ich erinnere offen formuliert, dass bei einer Revision des Raurnplanungs-

Sie nur an den Autobahnbau und die Autobahnplanung, die gesetzes alles noch diskutiert werden könnte. Ich begreife

genau die konzentrierte Konzentration fördern. Das gleiche beispielsweise nicht, warum Herr Meier-Glattfelden dies nur

wird mit dem Ausbau der Kommunikationsnetze passieren. als Postulat überweisen will. Denn er hat durchaus die

Die Leitsätze am Schluss des Berichtes sind sehr schön, Möglichkeit, seine Einschränkungen und seine Aengste

allein es fehlen die Mittel. Die Mittel sind zum Teil erwähnt dann noch anzubringen. Aber er sollte doch dafür sorgen,

worden; es braucht wesentlich mehr, wollen wir diese dass der Bundesrat bei der Revision des Raumplanungsge-

Lawine aufhalten. Das Postulat Bundi wäre nur ein kleiner setzes auch entsprechend Anträge stellt, damit wir sie disku-

Anfang. Wir brauchen wesentlich neue Instrumente. Bei der tieren können.

Revision des Raumplanungsgesetzes wird hoffentlich Deswegen bitte ich Sie alle, die Motion von Herrn Nebiker

endlich etwas getan. als Motion zu überweisen, damit auf diesem Gebiete etwas

geschieht.

Müller-Aargau: Ich spreche zur Motion Nebiker und emp-

fehle Ihnen, diese als Motion zu überweisen. Zwar brächte Zwygart: Boden und Bodennutzung, das Problem ist alt,

auch das Postulat der Kommissionsminderheit im ersten sehr alt. Ich erlaube mir, aus der Bibel, aus dem Buch des

Absatz etwas Aehnliches: ein Zeichen, mehr nicht. Erst die Propheten, Jesaja Kapitel 5 Vers 8, zu zitieren: «Weh denen,

Motion bringt uns die Sicherheit, dass tatsächlich auf die- die Haus an Haus reihen und Feld an Feld füge'n, bis kein

sem Sektor etwas passiert. Raum mehr da ist und sie noch allein als freie Bürger

Die Antwort des Bundesrates auf die Motion Nebiker bringt inmitten des Landes ansässig sind!» Das Besitzenwollen

uns den schlagenden Beweis, dass nur eine Motion etwas von eigenem Grund und Boden ist von allen sesshaften

auslösen wird. Die Begründung des Bundesrates verfährt Erdenbewohnern ein verständliches Verhalten. Aber es ist

nach alt bekanntem Modus: Man beisst sich an einem Satz nur in einem dünn besiedelten Land möglich. Unsere Bevöl-

der Motionsbegründung fest und argumentiert nur noch kerungsdichte verpflichtet uns zu einem anderen Handeln.

dazu, nämlich an der Umwandlung von landwirtschaftlichen Deswegen haben wir einen Verfassungsartikel «Raumpla-

Bauten in Gewerbebauten. Mindestens so wesentlich bei nungsgesetz»; denn wir müssen handeln, damit nicht Fehl-

Umbauten von landwirtschaftlichen Gebäuden aber ist die verhalten geschürt wird. Unsere Gesetzgebung fördert aber

Umwandlung in Wohnungen und nicht nur in Gewerbebau- eigentlich Fehlverhalten. Ich erinnere an die zweite Säule.

ten. Damit fällt aber der ganze Argumentenkatalog in sich Der Druck auf Boden und Eigentum wird verstärkt.

zusammen, vor allem bezüglich Infrastrukturaufgaben. Der Raumplanungsbericht zeichnet ein realistisches Bild,

Dazu folgendes: «Während wir bezüglich Schutz des Kultur- ohne Schönfärberei. Aber die Hilflosigkeit, ja die angetönte

landes einer harten Praxis das Wort reden, erachten wir die Resignation des Bundes - wie ich es beurteile - gibt mir zu

neuen Bestimmungen bezüglich Bauten in der Landwirt- denken. Die Bodenmisere und in der Folge die Mietzins-

schaftszone als zu formalistisch und kleinlich. Es ist uns überhöhungen sind eine Zeitbombe; denn die Probleme sind

bekannt, dass die heutige Gerichtspraxis so verfährt. Wir heute nicht mehr punktuell, sondern flächendeckend. Man

hätten aber erwartet, dass neue Verordnungen nicht einfach braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass die in

diese Praxis fortsetzen und fixieren, sondern in vernünfti- fünf Punkten gesteckten Zielsetzungen ohne verstärkten

gere Bahnen lenken würden. Der Gesetzgeber und der Bun- Druck von oben und von demjenigen, der sie sich setzt,

desrat haben die Möglichkeit, politisch-schöpferisch tätig zu nicht in die Tat umgesetzt werden können. Ziele sind zu

werden. Dies geht den Gerichtsinstanzen ab. Was gehört stumpfe Werkzeuge. Deshalb brauchen wir mindestens das

unabdingbar hinein? Bei Neubauten soll in der Landwirt- Postulat von Herrn Bundi und mindestens die Motion unse-

schaftszone äusserst restriktiv verfahren werden, nicht aber res Ratskollegen Nebiker.

bei Altbauten. Viele Bauernhäuser sind betriebstechnisch Wenn wir uns im Land herumhören, so ist vielerorts das

veraltet und unbrauchbar geworden. Meist handelt es sich Bodenpreisfieber ausgebrochen. Wenn jetzt nicht der Bund

dabei um gut erhaltene, wertvolle und auch recht volumi- seine geringen Möglichkeiten voll ausschöpft, worden grös-

nöse Bausubstanz. Meist der Landschaft angepasst, gehö- sere Probleme als Folgeerscheinungen auftreten. Deswegen

ren diese Häuser oft zum erhaltenswerten historischen oder ist es unbedingt notwendig, dass wir die Instrumente ver-

volkskundlichen Architekturerbe. Sollen nun diese Bauten stärken.

abgebrochen oder derart extensiv genutzt werden, dass sie Es ist zu erwarten, dass durch die Ueberweisung des Postu-

früher oder später dem Zerfall überlassen werden? Im lates Bundi der «Konsum» an Erholungslandschaft weiter

Gegenteil, es wäre sinnvoll, wenn solche Bauten bis zum voranschreitet, aber er soll wenigstens kanalisiert werden.

letzten genutzt werden könnten. Jede Wohnung in alter Es sind nicht nur die Schneekanonen, sondern auch andere

Bausubstanz in der Landwirtschaftszone ersetzt nicht nur Gefährdungen, die unbedingt eingeschränkt weirden müs-

Bauten in der Bauzone, sondern benötigt durch die dezen- sen. Deswegen braucht es Definitionen von neuen Zonen

trale Lage kaum eine zusätzliche Infrastruktur. Zudem bela- oder die Füllung von Inhalten von bestehenden Zonen. Die

stet sie nicht übermässig die Umwelt. Gerade für kinderrei- Freizonen, das übrige Gemeindegebiet usw. brauchen eine

che Familien ergäben sich in solchen Wohnungen in ländli- inhaltliche Füllung. Deswegen unterstützt unsere Fraktion

cher, natürlicher Umgebung unerhörte Möglichkeiten. Wir sowohl Postulat als auch Motion.

könnten bei grosszügiger Interpretation des Raumplanungs-

gesetzes, ohne einen zusätzlichen Quadratmeter zu vermau- Zwingli: Dass uns der Bundesrat aus freien Stücken einen

ern, in diesem Bereiche ein riesiges Wohnbauprogramm so umfangreichen Raümplanungsbericht 1987 vorlegt, ist

auslösen, ohne Subventionen, ohne verkehrstechnische ein Hinweis auf besondere Probleme. Wer den Bericht stu-

Erschliessungsarbeiten, ohne Belastung des Gemeinwe- diert und sich zugleich in der Praxis einigermassen aus-

sens. Ein gewaltiges Potential wartet darauf, genutzt zu kennt, wird zu zwei Schlussfolgerungen gelange.-n.

3. Oktober 1988 N 1343 Raumplanungsbericht 1987

1.0er ausgezeichnete Bericht weist mit schonungsloser Aujourd'hui, à l'évidence, une vision claire des tendances de

Offenheit auf die ganze Problematik hin. Diese zeigt sich in l'occupation de notre espace nous fait cruellement défaut.

der lapidaren Erkenntnis, dass unser Land eine Gesamt- Le rapport que nous étudions est une contribution des plus

oberfläche von 4,13 Millionen Hektaren aufweist. Davon sind précieuses et il ne viendrait à l'idée de personne d'entre

jedoch 2,78 Millionen Hektaren durch Hochgebirge, Gewäs- nous de demander au Conseil fédéral d'y renoncer.

ser, Wälder, Alpweiden und Bergwiesen belegt. Auf dem A l'inverse de la majorité de nos collègues d'il y a quelques

verbleibenden Rest von 1,35 Millionen Hektaren müssen wir années, nous sommes convaincus de l'intérêt du suivi de

alle übrigen Bedürfnisse decken: Wohnbauten, Arbeits- l'occupation de notre territoire. Je signalerai que l'Autriche,

plätze, Verkehrswege, Freizeitanlagen, Ernährungsbasis notre voisine, en est déjà à son cinquième rapport national

und Naturschutzgebiete. Dass auf dieser Restfläche krasse sur l'aménagement du territoire.

Interessengegensätze aufeinander prallen, ist eigentlich Nous y verrons assurément plus clair lorsque nous dispose-

selbstverständlich. rons de données statistiques sérieuses sur le sol. Le rattra-

2. Zweite Schlussfolgerung: Wir müssen unterscheiden zwi- page dans ce domaine est d'ailleurs sur une bonne voie.

schen dem ausgezeichneten Bericht und der raumplaneri- Il reste encore, sur le plan pratique de la gestion du sol, des

schen Situation, in der wir uns seit einiger Zeit befinden. moyens de lutte contre la thésaurisation. Nous aurons cer-

Abgesehen davon, dass die Verwirklichung der im Raum- tainement l'occasion d'y revenir. J'aimerais attirer l'attention

planungsgesetz festgelegten raumplanerischen Grundsätze de M. Hänggi sur le fait que la grande erreur que nous

offenbar mehr Zeit erfordert, stellen sich zusätzlich schwie- commettons est d'assimiler le sol à une marchandise.

rige Sach- und Verfahrensfragen. Diese Sach- und Verfah- Plusieurs orateurs ont affirmé ici que nos besoins en espace

rensfragen konzentrieren sich im wesentlichen auf den allaient en grandissant. Il est vrai que, chaque année, cha-

Grenzbereich zwischen Bau- und Nichtbaugebiet. Der Kul- cun d'entre nous demande un mètre carré supplémentaire

turlandverschleiss konnte allen Bemühungen zum Trotz de surface urbanisée. Même si la population reste stable,

nicht genügend reduziert werden. nos besoins augmentent. C'est donc assurer une rente obli-

Wir bereiten uns auf die 700-Jahrfeier unserer Eidgenossen- gatoire à ceux qui détiennent le sol dont nous avons besoin.

schaft vor. Allein im letzten Zwanzigstel dieser Geschichts- J'aimerais apporter quelques remarques en ce qui concerne

perjode hat sich die überbaute Fläche verdoppelt. Wieviel les dispositions qui ont été prises en grand par la Confédéra-

weiteres Bauland dürfen, wollen, können wir in Zukunft tion et celles qui doivent l'être, qui relèvent davantage d'un

beanspruchen? Wie handhaben wir inskünftig den Grenz- programme de société que de la modification du contenu

verlauf zwischen Bau- und Nichtbaugebiet? Ich denke dabei d'une loi. Sur le plan des grandes dispositions en matière

an die Probleme der Preisentwicklung, der Baulandhortung, d'affectation, la Confédération a rempli son mandat correc-

der Ausnützungsmöglichkeiten, des Unterhalts der beste- tement et avec ténacité, notamment lors de la mise sous

henden Bausubstanz und der Abschöpfung von Planungs- protection des 450 000 hectares de terres d'assolement.

mehrwerten in der Bauzone und an Probleme der zonenge- Quant à RAIL 2000, le programme répond tout à fait à ce que

rechten Nutzung, den wirksamen Schutz des wertvollsten l'on pourrait appeler une bonne conception nationale d'un

Kulturlandes und die angemessene Bevorzugung der secteur, celui des transports publics, apportant une contri-

Selbstbewirtschafter im Nichtbaugebiet. bution indirecte à la forme d'urbanisation qui sera celle de

Der vorliegende Raumplanungsbericht ist meines Erachtens notre pays dans une génération.

ein ausgezeichnetes Kochbuch für die Zukunft. Wir finden C'est sur la forme de l'occupation de l'espace que je vou-

darin neben herkömmlichen Gerichten auch ausgespro- drais insister. S'il était juste de préserver jusqu'à présent les

chene Diätmenus. Interessant dürfte dabei die Frage wer- terres forestières, s'il est juste aujourd'hui de mettre à l'abri

den: Wer wird wem welche Kost verschreiben? Gegen das, des constructions les meilleures terres agricoles, il faut se

dass möglichst viele sich selbst eine wirksame Diät ver- rendre compte'que notre culture urbaine est une des plus

schreiben, wird niemand Einwände erheben. riches d'Europe, et que nos villes ont encore de beaux

Der Antrag der Kommission, vom Bericht Kenntnis zu neh- restes. Même Borromini, l'homme du billet de 100 francs,

men, schliesst meines Erachtens zusätzliche Verpflichtun- était architecte avant d'être conducteur de train.

gen auch für uns Parlamentarier ein. Der Bundesrat ist bei C'est désormais sur l'espace urbanisé, périurbanisé et

der konsequenten Realisierung der gesetzten Ziele tatkräftig suburbanisé que nous devons porter nos regards, notre

zu unterstützen. Zutagetretende Missbräuche sind attention, nos efforts. Si nous voulons sortir de la médio-

energisch und wirksam zu bekämpfen. Im übrigen ist darauf crité, voire des désastres récents, il faut que nous portions

zu achten, dass sich notwendige Massnahmen im Rahmen notre attention sur les problèmes d'urbanisation.

der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismässigkeit bewe- Il faut réunir désormais trois conditions pour parvenir à une

gen. Das Postulat Bundi erscheint mir als Zufallsprodukt. Es meilleure urbanisation. Mon appel s'adresse d'abord aux

enthielt ursprünglich weitere Punkte. Auch die verbliebenen architectes et aux urbanistes, aux banques et aux caisses de

Positionen ändern an dem, was ohnehin im Gange ist, pension ensuite, aux collectivités locales et régionales enfin.

wenig. Ich kann dem Postulat nicht zustimmen. La ville, son devenir, son aménité, sa beauté, c'est aussi

Dagegen bitte ich, die Motion Nebiker zu überweisen. l'affaire des architectes et des urbanistes. Plutôt que de se

cabrer devant des mesures d'aménagement du territoire qui,

M. Ruffy: Effectivement, le rapport qui nous a été soumis en à leurs yeux, limiteraient leur créativité, ils devraient à nou-

1987 est excellent. Je vous en remercie, Madame la Conseil- veau, et sans abandonner leur art, se poser la question de la

lère fédérale. signification de la ville dans notre société, pour l'habitant,

La question que l'on peut se poser est de savoir comment, pour son usager. La qualité de la vie quotidienne et celle du

malgré nos excellents spécialistes en aménagement du terri- logement sont trop fondamentales pour qu'on laisse la bride

toire, nous sommes maintenant confrontés à une si triste sur le cou à des promoteurs dont la source de profit est

réalité. Or, dans la répartition des responsabilités, la Confé- souvent l'unique préoccupation.

dération est de loin la moins coupable. Je ferai également J'en appelle ensuite aux banques et aux caisses de pension.

remarquer très humblement à notre honorable collègue Nous ne pouvons plus admettre qu'elles ignorent le principe

Burckhardt qu'il existe un document officiel concernant de participation, qu'elles fassent fi des règles principales de

l'aménagement du territoire en Suisse, datant de 1942 dans l'urbanisme et qu'elles investissent selon une loi qui est

sa version allemande et de 1944 dans sa version française. l'élémentaire loi du profit.

Ce document, le premier de la Confédération, est signé par J'en termine là, mais me permets encore une remarque.

M. Kobelt, ancien conseiller fédéral, et comprend déjà toute Nous avons fourni des efforts énormes dans l'espace rural.

l'évocation des problèmes que nous abordons aujourd'hui, Nous consacrons 135 millions par année pour les améliora-

y compris la zone agricole à l'échelon communal. tions foncières. Je souhaiterais que nous aidions les collec-

Je ne m'étendrai pas sur les lacunes de la loi actuelle, mais tivités locales dans leur aménagement car, pour la plupart

je voudrais apporter quelques remarques d'ordre général. d'entre elles, qui ont entre 200 et 600 habitants, les coûts liés

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1344 N 3 octobre 1988

à une bonne planification sont trop élevés et le fait qu'on ait Je souhaiterais une réponse de votre part, Madame la

retiré les subventions fédérales à l'élaboration des plans a Conseillère fédérale.

été probablement une erreur, plus du Parlement que du

Conseil fédéral. Fischer-Sursee: Die zunehmende Individualisierung unserer

Gesellschaft fördert den Trend zur Kleinfamilie jnd zu Ein-

M. Couchepin: Certains orateurs sont montés à cette tri- zelhaushalten. Wie aus dem Raumplanungsbericht hervor-

bune pour demander avec insistance plus de dispositions geht, entspricht nur noch die Hälfte der Haushalte dem

légales dans le domaine de l'aménagement du territoire afin klassischen Bild der Kernfamilie mit Eltern und Kindern.

de faire face à certaines difficultés de notre société. Je Eine Folge davon ist vermehrter Wohnungs- und Landbe-

voudrais rappeler ici une évidence, à savoir que même les darf. Diese Entwicklung wirkt sich aber auch nachteilig auf

meilleures lois - et la loi sur l'aménagement du territoire est die Altersbetreuung aus. Das sogenannte Dreigenerationen-

une bonne loi - ont des effets pervers, et il existe dans la wohnen (Grosseltern, Eltern, Kinder) ist mehr und mehr im

population certains responsables politiques pour penser Verschwinden. Die Dreigenerationshaushalte betragen

que des mesures d'aménagement du territoire n'ont pas heute noch etwas ein Prozent. Für unsere Alterssituation

toujours et seulement des effets positifs. Néanmoins, per- stehen künftig weniger Fragen der Finanzierung und der

sonne aujourd'hui ne conteste l'absolue nécessité de l'amé- genügenden Anzahl Pflegeplätze im Vordergrund, sondern

nagement du territoire. Notre sol est une denrée rare et der enorme Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal.

limitée. Grâce à la loi, il existe des moyens d'obtenir une Ein modifiziertes Dreigenerationenwohnen könnte hier eine

maîtrise mesurée et coordonnée du sol. gewisse Entlastung bringen. Ich denke dabei vor allem

Depuis l'entrée en vigueur de la loi, on a toutefois perdu daran, dass ältere Leute in unmittelbarer Nähe ihrer Kinder

certaines illusions. On a pensé tout d'abord qu'elle allait in altersgerechten Wohnungen leben. Nun bestehen im Bau-

permettre de résoudre tous les problèmes, mais on s'est recht der Kantone, aber auch im Raumplanungsgesetz des

aperçu par la suite qu'à part la loi, d'autres éléments étaient Bundes, verschiedene Normen dieser Wohnform hinderlich

indispensables pour permettre un bon aménagement du entgegen. So sehen Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes

territoire. Il y a la complexité de la matière, la nécessité de und die darauf beruhende Rechtsprechung nur dann eine

faire prendre lentement conscience de l'impératif que cons- Ausnahme für eine bessere Nutzung der vorhandenen Bau-

titue l'aménagement du territoire, ce qui doit être le fait de substanz in der Landwirtschaftszone vor, wenn dargelegt

nombreuses autorités. werden kann, dass die eigentlich nicht mehr erwerbstätigen

L'aménagement du territoire exige du courage politique, Eltern im Betriebe weiterarbeiten. Dies ist fragwürdig und

mais surtout, de la part des communes et des cantons, une kontraproduktiv.

stratégie de développement cohérente et soutenue avec In den Städten sind es ebenfalls oft baurechtliche Normen,

fermeté, ce qui, je le répète, ne peut être obtenu par les die eine altersgerechte Siedlung verunmöglichen oder

seules dispositions légales. Certains cantons, dont le canton erschweren. Der Bund sollte daher auch in dieser Richtung

du Valais, ont été lents à se mettre en marche, mais depuis förderlich und nicht hinderlich einwirken. Ich aitte daher

quatre ou cinq ans ils ont pris le bon rythme. Je voudrais den Bundesrat, diesem Problem sein Augenmerk zu

relever au passage une petite erreur qui s'est glissée dans le schenken.

rapport au sujet du Valais: on dit, à l'annexe 3, que la loi

cantonale valaisanne est entrée en vigueur le 1er janvier Frau Bär: Eigentlich müsste man bei der Verhandlung die-

1988. Or, c'est faux, elle n'entrera en vigueur que le 1er jan- ses Berichtes die Fahnen des Bundeshauses auf Halbmast

vier 1989. Ce petit exemple démontre la difficulté de coor- setzen, ebenso - und vor allem auch - auf den :<antonalen

donner la politique de l'aménagement du territoire sur l'en- Ratshäusern und auf vielen Gemeindeverwaltungen im

semble de la Confédération. Cela démontre aussi qu'il faut Lande herum. Dies nicht etwa, weil der Bericht schlecht

être très attentif à ce qui se passe dans chaque région pour wäre - im Gegenteil. Er ist in einer für unser Land seltenen

éviter de graves distorsions. Ehrlichkeit und Offenheit abgefasst und zeigt überaus deut-

Aujourd'hui, tout le monde admet qu'il est nécessaire de lich, was innerhalb einer einzigen Generation alles zerstört

préparer une révision de la loi sur l'aménagement du terri- werden kann!

toire. Je voudrais insister pour que l'on maintienne dans la In den letzten 30 bis 40 Jahren hat eine ganze Generation

nouvelle loi ce qui a fait la force de la loi actuelle, c'est-à-dire geprasst, und zwar nicht mit irgendetwas, sondern mit unse-

que l'on respecte le pouvoir de décision décentralisé, celui rem Boden, mit unserem Land - geprasst in grenzenlosem

des cantons. La nouvelle loi doit maintenir son caractère de Egoismus, auf Kosten kommender Generationen. Der

réglementation souple se limitant au strict nécessaire. La Bericht ist die Bilanz des Versagens! 41 293 Quadratkilome-

situation est trop différente d'un canton à l'autre pour qu'on ter gross ist die Schweiz. So steht es im Bericht. Und sie

envisage un renforcement de l'aménagement du territoire à wird nicht grösser, muss gleich hinzugefügt werden. Das

partir du centre et d'une manière rigide. La proposition bedeutet nichts anderes, als dass an uns, beim Umgang mit

Bundi va, à notre avis, dans la mauvaise direction. dem Boden, bei der Raumplanung, speziell hohe Anforde-

Cette nouvelle loi devra être fédéraliste, au risque de ne pas rungen gestellt sind. Einmal bei der Gesetzgebung und zum

être. Elle devra aussi tenir compte des enseignements anderen aber - das scheint mir der zentrale Punkt - stehen

concrets contenus dans les plans directeurs cantonaux, qui wir bei der Raumplanung vor einer der grössten ethischen

reflètent la philosophie des différents Etats de la Confédéra- Aufgaben. Und wie haben wir sie gelöst? Schauen Sie sich

tion en matière d'aménagement du territoire. A partir de ces einmal die Graphiken im Bericht an; sie zeigen ein deutli-

éléments, la Confédération doit tirer une vision d'ensemble ches Bild: lauter Hochhäuser und Matterhörner haben wir

et non pas imposer la sienne aux cantons. Il faudra aussi produziert. Anstatt uns die tiefere Frage zu stellen: «Wieviel

veiller à ce que les mesures préconisées soient applicables Erde braucht der Mensch?», sind wir unserem Drang nach

rapidement par les cantons, ce qui ne fut pas toujours le cas materiellem Mehr und noch mehr erlegen. Wir haben mehr

par le passé. Wohnfläche pro Person, mehr Zweitwohnungen, mehr Tou-

Les mesures essentielles annoncées par la Confédération rismus und Freizeiteinrichtungen, mehr Transport- und

comportent trois volets. Pour les études de base, la Confé- Energieanlagen, und wir haben vor allem viel mehr

dération devrait mener à bien les travaux relatifs à vingt et Strassen.

une études particulières. Le deuxième volet appelle égale- Nach dem Zweiten Weltkrieg haben wir die Automobilma-

ment un certain nombre d'études. Le troisième en appelle chung ausgerufen. Unser Drang nach «mehr» und nach

d'autres. Au total, il s'agit de quarante-cinq études que la «schneller» hat uns schlussendlich aber ärmer ge"nacht. Wir

Confédération doit faire. La question des responsables can- verfügen heute über weniger Boden, über weniger Kultur-

tonaux et communaux est de savoir quand ces études land, über weniger Erholungsraum, über weniger Natur-

seront présentées, afin qu'ils puissent agir avec une certaine nähe, über weniger gute Luft, über weniger einwandfreies

sécurité aux échelons cantonal et communal. Wasser, über eine weniger artenreiche Pflanzen- und Tier-

3. Oktober 1988 N 1345 Raumplanungsbericht 1987

weit und über weniger Bauernbetriebe, kurz über weniger gerungen gewartet, die Herr Nussbaumer namens derCVP-

Lebensqualität. Und eines ist auch sicher: das räumliche Fraktion ziehen würde, und bin dann sehr enttäuscht gewe-

Zusammenrücken hat die Menschen einander nicht näher- sen, dass es für die CVP nicht soweit gereicht hat, die

gebracht. Während wir in den letzten 30 Jahren Milliarden Postulate der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Wie

ausgegeben haben, um die wirksame militärische Abwehr will denn die CVP die von ihr festgestellten Mängel beheben,

gegen aussen auszubauen, haben wir unser Land sukzes- wenn sie gleichzeitig jene minimalen Revisionen, wie sie die

sive von innen heraus zerstört: «Die friedliche Zerstörung Kommissionsminderheit vorschlägt, ablehnt? Herr Rütti-

der Landschaft», wie Hans Weiss in seinem gleichnamigen mann hat in die gleiche Richtung argumentiert. Er hat ein

Buch darlegt. Er zitiert darin den Kulturgeographen Emil tristes Bild der Lage gezeichnet und ebenfalls - wie dies die

Egli, der der Landschaft einen Inspirationswert zuschreibt: CVP offenbar als richtig empfindet - die Schlussfolgerun-

Landschaft als unabdingbare Nahrungsquelle, auch für die gen aus diesem Sachverhalt nicht gezogen. Das ist schade!

Kultur und die geistige Kreativität des Menschen. Mit der Ich bitte Sie um mehr Konsequenz in der Analyse und

Zerstörung der Landschaft nimmt auch die menschliche darum, die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen und dem

Seele Schaden. Postulat der Kommissionsminderheit zu folgen.

Bis jetzt sei keine Trendwende in Sicht, ist dem Bericht zu

entnehmen. Stellen wir uns einmal vor, wie die Schweiz in Ammann: Allgemein anerkannte Ziele des Raumplaungsge-

30 bis 40 Jahren aussieht: Wie stellen wir uns das Zusam- setzes sind vorab die haushälterische Bodennutzung und

menleben vor? Wie ist noch möglich, wenn es im gleichen deren Koordination, eine geordnete, bedürfnisgerechte

Stil und im gleichen Tempo, wie in den letzten 30 bis Siedlungspolitik, kurz: der Schutz wichtiger Lebensgrundla-

40 Jahren, weitergeht. Dann bleibt als letztes unüberbautes gen. Leider aber sind in der Praxis alarmierende Vollzugs-

Stück Land die Rütliwiese, dies nur deswegen, weil es der mängel festzustellen, die einer fast zügellosen Entwicklung

Schweizer Jugend gehört. Sie ist wohl verantwortungsvoller Vorschub geleistet haben. Der an sich vorzügliche Bericht

als die Alten. des Bundesrates zeigt dies in seiner beinahe sanften Ein-

Es ist falsch, um nicht zu sagen scheinheilig, wenn jetzt nur dringlichkeit zwar klar auf; er wirkt aber andererseits oft

nach neuen Normen und Gesetzen gerufen wird, um das auch verharmlosend, indem er wichtige Tatbestände richtig-

Problem in den Griff zu bekommen. Das geltende Gesetz gehend in Watte verpackt. Wenn der aktuelle Landver-

hätte sehr viel verhindern können. Wir haben es hier viel- schleiss und die Explosion der Bodenpreise eine Katastro-

mehr mit einer permanenten Verweigerung gewählter, meist phe sind, dann muss man dies auch so sagen bzw.

bürgerlicher Kantons- und Gemeindebehörden zu tun, Bun- schreiben.

desgesetz zu vollziehen. Offensichtlich sind zuviele private Die Macher haben das Wort und die Tat für sich gepachtet.

Geldinteressen im Spiel, um dem Allgemeinwohl zum Wie ein Krebsgeschwür verbreitet sich die schweizerische

Durchbruch zu verhelfen. Mittelland-Stadt, lediglich noch von sporadischen Grünflä-

Mit neuen Gesetzen allein, die ohnehin erst in ungefähr chen und mehr oder weniger kranken Wäldern unterbro-

fünfzehn Jahren wirken würden, lösen wir die uns gestellte chen. Bodenspekulation, Verschleiss von landwirtschaftlich

grosse Aufgabe nicht. Erst wenn wir unser Handeln von wertvollem Kulturland, Zersiedelung und Zerstörung wert-

Grundsätzen wie Rücksicht und Vorsorge leiten lassen, kön- voller Landschaften nehmen überhand. Der motorisierte

nen wir etwas ändern. Das ist aber eine moralische Lösung. Individualverkehr prägt die Siedlungsstrukturen immer stär-

Damit können wir heute beginnen, wie es im Leitsatz 4 des ker und beeinträchtigt das Wohlbefinden grösser Bevölke-

Berichtes steht. rungskreise stets empfindlicher. Stadtflucht, Zunahme der

Pendlerflut, Verbetonierung und Asphaltierung der Land-

Thür: Ich spreche zum Postulat der Kommissionsminder- schaft heissen hier die Stichworte.

heit, insbesondere zum Problem der Mehrwertabschöpfung. Derweil werkeln mehrere saumselige Kantone immer noch

Zweifellos haben zunehmende raumplanerische Aktivitäten, gemütlich an ihren Richtplänen, die inklusive Fristverlänge-

verbunden mit dem nur teilweisen Vollzug des Raumplan- rung doch bis spätestens Ende 1987 abgeliefert sein sollten.

ungsgesetzes, mit dazu beigetragen, dass in den letzten Der Bund als harmloser Papiertiger kann zwar brüllen, aber

Jahren die Bodenpreise massiv explodierten. Wer auf der nicht beissen bzw. sanktionieren. Föderalismus oder Fei-

einen Seite durch planerische Massnahmen das zur Ueber- genblatt zur notdürftigen Verhüllung kurzsichtiger und ego-

bauung verfügbare Land knapper und damit kostbarer istischer materieller Interessen - das ist hier die Frage!

macht und auf der anderen Seite nicht bereit ist, diesen Dürfen wir eigentlich sämtliche Ressourcen - dazu gehört

Vorteil einzelner Grundeigentümer durch die Mehrwertab- nebst fossilen Energien u. a. auch der nicht vermehrbare

schöpfung zu neutralisieren, der betreibt eine Laisser-faire- Boden - innert weniger Generationen verbrauchen? Es gibt

Politik, die die Stärkeren noch stärker macht und die Schwä- doch auch das Lebensrecht der Nachkommen! Sie haben in

cheren endgültig vom Bodenmarkt verbannt. diesem Saal kein Stimmrecht, aber ihr Urteil über unser Tun

Sie haben es heute gehört: Die freisinnige Partei - unter und Unterlassen wird dereinst zweifellos vernichtend ausfal-

anderen - lehnt dieses Postulat ab und ist gegen eine len. Unwissenheit können wir nach diesem Bericht jeden-

Mehrwertabschöpfung. Ich verstehe diese Haltung nicht. Die falls nicht mehr in Anspruch nehmen. Eine griffige Revision

freisinnige Partei rühmt sich ja laufend als die Partei, die des Raumplanungsgesetzes ist überfällig. Der Antrag der

sich für die breite Streuung des Grundeigentums stark Kommissionsminderheit Bundi bildet hiezu das angemes-

macht; dies insbesondere vor Wahlen. Trotzdem lehnt aber sene Instrument.

die freisinnige Partei Vorschläge ab, die das Eindämmen der Gewiss sind wir mit diesem Bericht auf dem richtigen Weg.

Explosion der Bodenpreise bezwecken. Wie will nun diese Dies allein garantiert noch nicht den Erfolg. Die besten

Partei bei der gegenwärtigen Entwicklung ihr postuliertes Vorkehren stossen ins Leere, wenn sie nicht zur rechten Zeit

Ziel erreichen? Tatsache ist, dass die Schweiz nach wie vor erfolgen oder zu wenig griffig sind. Die Aufsichtspraxis des

jenes Land ist, das im europäischen Vergleich am wenigsten Bundes ist zu weich und der Vollzug der Kantone zu wenig

Grundeigentümer und am meisten Grossgrundbesitzer auf- effizient. Die bürgerliche Mehrheit hat vor zehn Jahren eben

weist; sogar in den sozialistischen Ländern Osteuropas ist nur ein Gummigesetz gewollt. Jetzt haben wir dieses Gesetz

der Anteil von Eigenheimbesitzern grösser. Daraus ziehe ich und müssen erkennen, dass es insbesondere in den Berei-

den Schluss, dass die freisinnige Partei bezüglich ihrer chen der Eindämmung des Kulturlandverlustes, der ver-

selbst formulierten Eigentumspolitik kläglich versagt hat, pflichtenden Regelung des Vorteils- und Lastenausgleiches

und dies nicht, weil man dieses Ziel nicht erreichen könnte, bei Planungsmehr- und Minderwerten und bei der

sondern weil die freisinnige Partei ihren schönen Worten im Umschreibung der Nutzungszonen nicht genügt. Mit

konkreten Fall keine Taten folgen lässt. wohlmeinenden, aber wässerigen Leitsätzen nur einem bes-

Mit Interesse habe ich den Ausführungen des Sprechers der seren Vollzug oder einer blossen Kenntnisnahme dieses

CVP, Herrn Nussbaumer, zugehört - die Analyse der Pro- Berichts allein dürfen wir es deshalb keinesfalls bewenden

bleme war sehr zutreffend, aber ich habe auf die Schlussfol- lassen. Stimmen Sie deshalb für das Postulat der Kommis-

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1346 N 3 octobre 1988

sionsminderheit Bundi. Es beinhaltet wichtige Elemente für aufzulisten. Herr Bundi hat - meines Erachtens - als guter

die notwendige und dringliche Revision des Raumplanungs- Gärtnermeister funktioniert, hat einige Punkte aus der Dis-

gesetzes. kussion herausgepflückt und hat sie dann in einem Postu-

Schliesslich möchte ich Frau Bundesrätin Kopp eine Frage latstext eingepflanzt. Dieser Text sollte die Kommission auf

stellen, die uns im Vorfeld der Stadt- und Landinitiative alle Antrag als Kommissionspostulat überweisen. Die Schwierig-

sehr bewegt: keit bestand vor allem darin, aus den vielen Wünschen und

Wann, Frau Bundesrätin Kopp, erscheint endlich die längst Anregungen (ich komme darauf zu sprechen) eine Auswahl

in Aussicht gestellte Botschaft über die Revision des bäuerli- zu treffen, ohne sich auf Allgemeinplätzen zu bewegen.

chen Bodenrechtes? Wir finden es zudem sinnvoller, wenn die Anregungen und

Wünsche direkt an den Bundesrat gelangen, was durch die

Ruckstuhl, Berichterstatter: Die Diskussion im Rat hat die Anwesenheit von Frau Bundesrätin Kopp gewährleistet wer-

Stimmung in der Kommission weitgehend widerspiegelt. den kann. Für die bevorstehende Revision de:> Raumpla-

Wie erwartet, befasste sich auch der Rat mit einer Fülle von nungsgesetzes soll der Bundesrat meines Erachtens auf-

Feststellungen und mit der unbefriedigenden Situation beim grund der Voten in der Kommission und in diesem Rat

Vollzug des Raumplanungsgesetzes. Die Liste der Forde- folgende Anliegen und Feststellungen prüfen und ihnen

rungen, die die Kommission im Hinblick auf die Revision Beachtung schenken:.

dieses Gesetzes zu Protokoll gegeben hat, wurde noch 1. Die Landschaft ist ein Spiegelbild der Gesellschaft, der

verlängert. Herr Nussbaumer hat unter anderem und auch Generationen. Raumplanung ist eine Gemeinschaftsauf-

unter anderen Sprechern auf die starke Steigerung der gabe, sie darf kein Tummelfeld für Planer sein.

Bodenpreise hingewiesen und die Ausdehnung der Bau- 2. Neben der geordneten Besiedelung unseres Landes muss

zone in diese Lagen aufgezeigt, die bereits in das Getriebe der Versorgung und Entsorgung grössere Beachtung

der Spekulation gelangt sind. Es wäre wohl interessant zu geschenkt werden.

erfahren, wo hier die Grenze der unverantwortbaren Insider- 3. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes, muss ver-

geschäfte beginnt. Verschiedene Sprecher verwechselten hindert werden, dass sich die Bauentwicklung auch in

offenbar den Bericht mit der Botschaft zur künftigen Revi- Zukunft auf den Fruchtfolgeflächen abspielt, wie das heute

sion des Raumplanungsgesetzes. Herr Scheidegger hat dar- leider weitgehend der Fall ist. Für mich ist das cas zentrale

auf hingewiesen, dass wir hier nicht die Debatte zu dieser Anliegen. Wenn wir wissen, dass wir 1,16 Millionen ha Kul-

Revision führen. Einige Sprecher vermissten deshalb Aussa- turland haben, 120000 bis 130000ha seit dem Zweiten

gen, die heute als Vorstösse zu postulieren wären. Dabei Weltkrieg überbaut haben, zum Teil pro Jahr bis zu 3000 ha,

sind die Forderungen - gleich wie in der Kommission-zum d. h. eine bäuerliche Existenz pro Tag verbaut haben, dann

Teil widersprüchlich. Aber von allen wurde der Satz unter- wissen wir, was es heisst, auf ein neues bäuerliches Boden-

strichen, der bereits vom Bundesrat in den Bericht aufge- recht warten zu müssen. Und wenn Herr Aregger ausgeführt

nommen worden ist: «Jetzt müssten Taten folgen.» hat, nicht nur die Ueberbauung fresse Kulturland weg, son-

Einige Votanten, insbesondere Herr Zwygart, haben auf die dern auch die Ausdehnung der Waldfläche, müssen wir dem

ethischen Aspekte der Raumplanung hingewiesen. Ich entgegenhalten, dass diese Art von Wald nicht im ursprüng-

glaube, dass wir heute immer mehr auch spüren - ich habe lichen Sinn als Nutzwald zu verstehen ist, sondern dass es

es auch in meinen einleitenden Worten ausgeführt -, dass sich dabei um die Verwilderung von Kulturland handelt. Es

Raumplanung und planerisches Handeln sehr stark mit ist lediglich ein Hinweis darauf, dass wir in der Landwirt-

Ethik und Verantwortung zu tun haben. Gerade ethisches schaft dort, wo es um Bewirtschaftung von Land mit

Denken aber wurde während Jahrzehnten in Fragen des erschwerten Produktionsbedingungen geht, eine sehr

Umweltschutzes sowie der Raumplanung stark vernachläs- schlechte Ertragslage haben.

sigt. Heute müssen wir imnier mehr feststellen, dass dies zu 4. Auch folgender Punkt könnte in Postulatsforrn gekleidet

manchen Fehlentwicklungen und zum Teil ernsthaften Kon- werden: Ein Raumplanungsrecht muss für der Städtebe-

sequenzen geführt hat. Mittlerweile sind wir für diese Frage- reich ergänzt werden. Der Bericht verschweigt die Proble-

stellungen jedoch sensibilisiert und offener geworden. Die matik der unterirdischen Verstädterung, die Grundwasser-

Erkenntnisse, dass der Boden nicht vermehrbar ist, dass probleme, wie sie - gemäss Voten in der Kommission -

viele Einwirkungen auf den Raum einen nicht rückgängig zu offenbar in der Stadt Genf zum Problem werden.

machenden Charakter haben und dass viele Fragen letztlich 5. Zur Förderung der dezentralen Besiedlung unseres Lan-

Lebensqualität auf das Spiel stellen, müssen heute grundle- des, d. h. weg von den Schlafgemeinden durch entspre-

gend in unsere Ueberlegungen miteinbezogen werden. chende Tarife und Taxen im Bahn-, Post- und Telefonver-

Gerade die Tatsache, dass wir mit unserem planerischen kehr. Der Ausbau der Kommunikationsmittel darf nicht das

Handeln die Welt von morgen gestalten, die Lebensgrundla- Gegenteil bewirken, wie Herr Ledergerber dies befürchtet.

gen kommender Generationen bestimmen und festlegen, 6. Auch der Bund hat bei seiner Bautätigkeit die Anliegen

zeigen uns, dass wir hier in Pflicht genommen werden. der Raumplanung, des Natur- und Landschaftsschutzes

Ich habe einleitend über die Kommissionsberatungen ernst zu nehmen. Er hat insbesondere auf eine haushälteri-

gesprochen; die Kommission sprach sich wohl lobend zum sche Nutzung des Bodens zu achten. Dutzende' von Hekt-

Raumplanungsbericht des Bundesrates aus. Positiv ist ins- aren schwach oder ungenutztes Land an zentraleT Lage gibt

besondere der Umstand zu werten, dass der Bundesrat ohne es zum Beispiel bei unseren Bahnhöfen. Auch hter wäre der

gesetzliche Verpflichtung einen umfassenden Bericht über Bund in Pflicht genommen, zur besseren Ausnützung dieses

den Stand und die Entwicklung der Bodennutzung und der landwirtschaftlichen Produktion entzogenen Landes ein

-besiedelung in der Schweiz erstattet hat. Die Kommission Vermehrtes zu tun.

machte aber eine klare Unterscheidung zwischen dem 7. Die Hektik im Wandel der planerischen Unterlagen und

Bericht und dem Zustand der schweizerischen Raumpla- der die Planung beeinflussenden Erlasse muss irn Interesse

nung (wie das in dieser Debatte ebenfalls erfolgt ist). Die der Planung selbst nachlassen. Im gleichen Erreich gilt

Kommission hat den Bericht des Bundesrates einstimmig mehr Qualität, weniger Quantität. Der Bundesrat ist aufge-

und ohne Enthaltung zur Kenntnis genommen. Hingegen fordert, diese Aspekte ebenso zur Kenntnis zu nehmen, wie

hat die Kommission mit Stichentscheid des Sprechenden die Punkte, die im Postulat Bundi aufgeführt sind oder die-

das Postulat Bundi abgelehnt. wenn wir so sagen wollen - das «Glück» hatten, in diesem

Ich will kurz darlegen, was mich bewogen hat, das Postulat Postulat zusammengefasst zu werden.

mit der Hälfte der Kommissionsmitglieder abzulehnen. Herr Bundi hat heute in seinem Votum weitere Postulate von

Das Postulat gab nicht die vollständige Meinung der Kom- der Verkehrserschliessung bis zu den Beschneiungsanla-

mission wieder, und die Zeit hätte nicht gereicht, ohne gen aufgeführt. Es ist deshalb dem Bundesrat nahezulegen,

zusätzliche Kommissionssitzungen ansagen zu müssen, um diese Debatte in Erinnerung zu haben, wenn es um die

alle Punkte, die in der Kommission angesprochen wurden Revision des Raumplanungsgesetzes geht. Wir haben

und die in Postulatsform hätten überwiesen werden können, bereits über 40 verschiedene persönliche Vorstösse in die-

3. Oktober 1988 N 1347 Raumplanungsbericht 1987

sem Bericht aufgelistet; heute mögen es bereits über 50 moins-values engendrées par des mesures d'aménagement

sein. Alle Aspekte dürften bereits irgendwo festgehalten du territoire.

sein; es kommt nun darauf an, was daraus gemacht wird En réalité, les cantons ont depuis bientôt huit ans la possibi-

und wie die Botschaft an das Parlament ausgearbeitet wird. lité de régler la matière. L'article 5 de la loi fédérale sur

Zur Motion Nebiker hat die Kommission nicht Stellung l'aménagement du territoire prévoit en effet que le droit

genommen. Ich persönlich werde dem Vorstoss Nebiker als cantonal établit un régime de compensation permettant de

Motion zustimmen, weil ich selbst in meinem persönlichen tenir compte équitablement des avantages et des inconvé-

Lebensbereich feststelle, wie notwendig es ist, die beste- nients majeurs résultant des mesures d'aménagement.

hende Bausubstanz, insbesondere auch ausserhalb der A ce jour, trois cantons sur vingt-six ont prévu des mesures

Bauzonen, besser zu nutzen. d'exécution de cet article: ce sont ceux de Vaud, de Baie-

Ville et des Grisons. Pour la moitié de notre commission,

M. Segond, rapporteur: Plusieurs d'entre vous l'ont relevé cette inaction des cantons dénote un manque évident de

tout au long de ce débat: l'un des problèmes qui se situe au volonté politique mais la commission a toutefois refusé par

coeur de la discussion relative à l'aménagement du territoire 8 voix contre 8, la voix prépondérante du président faisant la

est un problème que vous connaissez bien et auquel, décision, d'accepter le postulat.

comme maire de Genève, je suis confronté quotidienne- A propos de la motion Nebiker, dont la commission n'a pas

ment: la spéculation foncière. C'est vrai qu'il y a de la débattu, chaque orateur a demandé une meilleure utilisation

spéculation foncière dans nos villes et dans nos campagnes. des terrains et des droits à bâtir. C'est en réalité plus facile à

On va d'ailleurs voter, à ce propos, prochainement sur dire qu'à faire. De nombreuses difficultés sont liées à la

l'initiative «ville-campagne». C'est vrai que la plus-value, qui spéculation foncière et à la thésaurisation des terrains. On

est prise par des terrains en quelques mois, est souvent en a abondamment parlé. Mais il y a aussi d'autres obstacles

devenue sans rapport avec la réalité économique. Et c'est dont on n'a pas parlé, qui sont plus subtils et plus efficaces.

vrai que la spéculation foncière est fondamentalement inad- Je donne ici l'exemple de la ville de Genève: le potentiel à

missible et qu'elle risque , à la limite, de vider de sa subs- bâtir existant aujourd'hui est de 23 000 logements environ,

tance le droit de la propriété foncière. mais entre le tiers et la moitié de ce potentiel à bâtir est

Si l'initiative «ville-campagne» identifie une vraie question, bloqué par des réseaux de servitudes croisées, parfois con-

elle propose de fausses réponses. Les remèdes qu'elle indi- stitués après la création des zones de développement. On

que sont mal définis dans leurs modalités, mal mesurés voit ainsi - c'est intéressant du point théorique et pratique-

dans leurs effets. Pour caricaturer, en forçant le trait, on qu'un urbanisme public, découlant de lois régulièrement

peut dire que c'est un remède de cheval qui risque de tuer le adoptées, peut être mis en échec par un urbanisme privé

patient. Il est donc important, le moment venu, de refuser devant lequel l'autorité est pratiquement démunie.

cette initiative qui risque de scléroser complètement le Un dernier mot sur le problème des villes. On a beaucoup

marché immobilier. parlé tout au long de ce débat de la disparition des terres

Est-ce que cela veut dire que seul le marché doit faire la loi? cultivables mais on a peu parlé de la situation des villes.

Je ne le crois pas. Le sol, comme l'eau, comme l'air est un Celles-ci se transforment: de plus en plus de quartiers

besoin trop essentiel à l'être humain pour être soumis aux d'habitations deviennent des quartiers de bureaux. Dès la

seules lois du marché. fermeture des magasins et des bureaux, les centres-villes

Pour lutter contre la spéculation, il existe des moyens sont aujourd'hui déserts. Le nombre d'emplois augmente

légaux. Certains relèvent de la fiscalité. On peut ainsi penser assurément mais le nombre d'habitants diminue. Ce sont les

à l'imposition des gains immobiliers qui peut avoir un effet meilleurs contribuables qui commencent par partir, mais ils

dissuasif si elle est d'autant plus forte que la transaction est sont assez rapidement suivis par les familles dont les

récente. On peut penser à d'autres instruments qui, pour la enfants se trouvent confrontés à un espace urbain hostile où

plupart, relèvent de l'aménagement du territoire: le régime il n'y a pas de place pour eux.

des zones, le plafonnement du prix du terrain dans certaines Ce phénomène de désertification des villes s'étend. Il a de

zones à bâtir, l'indice d'utilisation des sols, les droits à bâtir, nombreuses conséquences: le vieillissement de la popula-

l'affectation du potentiel à bâtir, le droit de préemption sont tion, la sous-occupation des logements, une dispersion de

autant d'instruments qui sont à disposition des cantons et l'habitat en périphérie, un formidable trafic pendulaire

des communes. Ces instruments légaux, qui existent dans engendré par cette dispersion de l'habitat qui se bloque

certains cantons et certaines communes, qui ne portent pas chaque matin dans de spectaculaires embouteillages appor-

atteinte à la garantie de la propriété selon la jurisprudence tant leur contribution à la pollution de l'air et à l'augmenta-

du Tribunal fédéral, permettent de mieux répondre aux tion du bruit.

problèmes de la spéculation foncière, de façon moins rigide Il est aujourd'hui essentiel, à mon avis, dans l'intérêt même

et aussi plus efficace que l'initiative «ville-campagne». En des campagnes qui fournissent l'espace nécessaire aux

outre, ces instruments tiennent mieux compte de la nature villes, que l'aménagement du territoire prenne mieux en

particulière de ce bien essentiel qui est le sol, bien limité et compte les fonctions et les problèmes des villes et des

non renouvelable. couloirs de croissance qui leur sont souvent liés.

Tout au long des débats de cet après-midi, les différents La discussion l'a démontré, ce rapport sur l'état et sur

orateurs ont souhaité, chacun à sa manière, une meilleure révolution de l'urbanisation du sol en Suisse est riche de

maîtrise de l'utilisation du sol en recourant à des instru- données éclairantes. Il constitue une base sérieuse de dis-

ments plus ou moins souples, plus ou moins contraignants. cussion.

Il y a, cependant, une contradiction entre les discours de ce Certaines des données qu'il décrit sont des données généra-

Parlement et les actes: si la Confédération dispose d'impor- les, des faits de société, sur lesquels on ne peut guère avoir

tants moyens légaux, elle n'a pas les moyens suffisants en de prise: taux de naissances, taille des ménages, nombre de

collaborateurs et en crédits. Si l'aménagement du territoire divorces. Mais d'autres facteurs sont au contraire tributaires

est aussi important, comment se fait-il que le nombre de de décisions politiques et économiques: affectation du sol,

collaborateurs de l'Office fédéral compétent ait passé de droit de la construction, permis délivrés aux étrangers, fisca-

trente et un fonctionnaires en 1970 à vingt-six fonction- lité, trafic, stationnement, horaire des transports publics,

naires aujourd'hui et que son budget, qui était de douze mil- des magasins. Ce sont autant de décisions qui touchent

lions lacèrne année, soit aujourd'hui de six millions seule- l'aménagement du territoire, même si elles sont prises ail-

ment? leurs.

Evoquons maintenant les deux interventions parlementaires Au cours de ces débats, on a pu confirmer l'impression

et, tout d'abord, le postulat de la minorité de la commission. obtenue lors de la lecture du rapport. On ne peut pas

Le point le plus important est le deuxième: la réglementation chanter victoire - les résultats ne sont pas éblouissants -

contraignante, sur le plan fédéral, dé la compensation des mais si l'on veut voir les choses de façon positive les

avantages et des charges résultant des plus-values et des mentalités ont commencé à évoluer et les possibilités offer-

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1348 N 3 octobre 1988

tes par la législation ne sont pas épuisées. Cette discussion zu Zeit eine Gesamtschau über die räumliche Entwicklung -

permettra sûrement, par les indications qui s'en dégageront, die vergangene und die erwünschte - zu erstellen.

de donner une nouvelle impulsion à la révision de la loi sur Ein solcher Handlungsrahmen ist nötig, darrit einzelne

l'aménagement du territoire. Tätigkeiten immer wieder in einen Gesamtzusammenhang

Pour toutes ces raisons, la commission vous propose, à gestellt werden können. Raumplanung - auch das ist aus

l'unanimité, de prendre acte de ce rapport et, par 8 voix der Diskussion hervorgegangen - ist sehr komplex, sie

contre 8, la décision étant faite par la voix prépondérante du verlangt nicht nur die Koordination einer Vielzahl von Sach-

président, de rejeter le postulat de la minorité. bereichen, sondern auch jene zwischen Bund, Kantonen

und Gemeinden.

Bundesrätin Kopp: Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Was möchte der Bundesrat erreichen? Unsere Absicht war,

engagierte Diskussion. Der Bericht hat damit bereits ein ein möglichst objektives Bild über den gegenwärtigen Stand

erstes Ziel erreicht, er hat nämlich eine breite Diskussion der Raumplanung zu vermitteln. Plus- und Minuspunkte

ausgelöst, hoffentlich nicht nur hier in diesem Rat, sondern sollen beim Namen genannt werden, ohne in Schönfärberei

über diesen Rat hinaus in den Kantonen und Gemeinden. oder in Schwarzmalerei zu verfallen. Wir wollten feststellen,

Ich danke Ihnen auch für die freundliche Aufnahme dieses inwieweit die Ziele mit dem Instrumentarium des geltenden

Berichtes; ich freue mich über diese positive Aufnahme - Raumplanungsgesetzes erreicht worden sind. Wir wollten

auch im Namen meiner Mitarbeiter; denn alle, die an diesem herausfinden, wo Lücken sind, wie sie geschlossen werden

Bericht mitgearbeitet haben, haben dies - und das haben können und wo künftig Prioritäten und Akzente gesetzt

Sie wahrscheinlich gespürt- mit grossem inneren Engage- werden müssen. Mit dieser Gesamtschau wollten wir auch

ment getan. das Umfeld ausleuchten, welches es erlaubt, das geltende

Sie haben in Ihrer Mehrheit den Bericht sehr begrüsst, aber Gesetz sowie die Revisionsvorschläge zu bewe>rten. Nicht

darauf hingewiesen, dass in der Raumplanung nicht alles zuletzt bestand unsere Absicht auch darin, die Diskussion

zum besten bestellt sei. Es war ja auch gerade ein Zweck über die Raumplanung auf breiter Front zu fördern. Wir

dieses Berichtes, schonungslos aufzuzeigen, wo es noch haben deshalb neben dem Bericht einen Sonderdruck und

Mängel gibt und wie sie allenfalls behoben werden könnten. eine auflagenstarke und illustrierte Kurzfassung veröffent-

Zahlreiche Sprecher unter Ihnen haben Forderungen an den licht. Dieser Kurzbericht, den Sie teilweise auch kennen, ist

Bund gestellt: Der Bund sollte vermehrt dies oder jenes tun auf ein positives Echo gestossen, und wir kommen hier

und er sollte, sollte, sollte! Ich darf hier einfach nochmals einem immer wieder verlangten Informationsbedürfnis

auf die Geschichte des Raumplanungsgesetzes hinweisen. nach.

Sie alle wissen, dass der Bundesrat ein erstes Raumpla- Wie sieht die Bilanz gesamthaft aus? Herr Hänggi hat insbe-

nungsgesetz ausgearbeitet hatte, und zwar ein griffiges sondere auch diese Frage gestellt. Lassen Sie.1 mich die

Raumplanungsgesetz, das dem Bund sehr viele Kompeten- Bilanz anhand des folgenden Bildes veranschaulichen: Wir

zen übertrug. Dieses Gesetz wurde in der Volksabstimmung haben uns 1980 in der Raumplanung auf den Weg begeben,

abgelehnt. Was blieb dem Bundesrat und Ihnen als Gesetz- und nun stellen wir fest, nachdem sich einige Nebel gelich-

geber anderes übrig, als die Gründe zu analysieren und tet haben, dass wir zwar auf dem richtigen Weg sind und

einen zweiten Entwurf für ein Raumplanungsgesetz zu erar- auch schon ein schönes Stück zurückgelegt haben, aber

beiten, das den Haupteinwendungen Rechnung trug? So noch nicht genügend vorangekommen sind. Wir folgern

entstand ein ausgesprochen föderalistisches Gesetz, ein daraus, dass wir nicht einen gänzlich neuen Weg einschla-

Grundsatzgesetz; die Kompetenzen liegen in allererster gen müssen, aber wir sollten energischer voranschreiten,

Linie bei den Kantonen und Gemeinden. Für vieles von dem, denn die Zersiedelung des Landes geht weiter, die Verluste

was Sie heute gesagt haben und was durchaus richtig ist, ist an Kulturland und an naturnahen Landschaften halten an,

der Bund nicht der richtige Adressat. Sie sollten diese For- und die Umweltbelastung nimmt zu. Dies alles, das spüren

derungen an die Kantone und Gemeinden richten. Hier-da Sie, erfüllt uns mit grosser Sorge.

teile ich Ihre Auffassung - gibt es tatsächlich noch sehr viel Wo stehen wir beim Vollzug? Seit Anfang dieses Jahres

zu tun, insbesondere wären einmal die ganzen kantonalen haben drei weitere Kantone ihre Richtpläne eingereicht.

und kommunalen Bauordnungen und Nutzungsordnungen Also sieht es zurzeit folgendermassen aus: 15 Richtpläne

zu durchforsten. Wir stellen nämlich fest, dass es sehr viele wurden vom Bundesrat genehmigt, 4 sind in Prüfung beim

Bauvorschriften gibt, die das Bauen geradezu verhindern. Bund und nur noch 7 Richtpläne sind ausstehend, wobei wir

Wir haben zum Teil unsinnige Vorschriften, wie z. B. viel zu 5 noch in diesem Jahr erwarten. Ich darf dabei - und dies

tiefe Ausnützungsziffern oder Bauabstandvorschriften, die sage ich speziell auch an Herrn Ledergerber - feststellen,

ebenfalls ein verdichtetes Bauen verunmöglichen oder dass gerade auch bei den zuletzt eingegangenen Richtplä-

zumindest unnötig erschweren. nen eine qualitative Verbesserung stattgefunden hat. Es ist

Sie sehen aus diesen einleitenden Bemerkungen auch, dass also keineswegs so, dass die Anforderungen an die Richt-

die Grenzen für eine Revision des Raumplanungsgesetzes pläne nachgelassen hätten.

eng sind. Das Raumplanungsgesetz kann in dieser Revision Es wurde zum Teil Kritik daran geübt, dass der Bundesrat

nicht plötzlich so geändert werden, dass die Kompetenzen nicht strenger umgehe mit den Richtplänen, dass er auch

vermehrt beim Bund liegen, und wirein sogenannt griffiges, die Richtpläne, die den Zielen des Raumplanungsgesetzes

zentralistisches Gesetz haben, sondern sie bleiben bei den nicht genau entsprechen, genehmigen würde. Da darf ich

Kantonen. Die Revisionsbestrebungen des Raumplanungs- Ihnen nur sagen, dass wir eine Zusammenarbei': zwischen

gesetzes gehen lediglich dahin, einige Schwächen auszu- Bund und Kantonen haben, die wir hegen und pflegen

glätten und vor allem eine Hilfestellung für einen besseren müssen. Sie wissen, dass der Bund wenig Sanktionsmög-

Vollzug zu bieten. Wunder, in dem Sinne, wie Sie es ange- lichkeiten gegenüber den Kantonen hat- ich komme darauf

tönt haben, können Sie also von dieser Revision nicht erwar- noch zurück. Es ist deshalb unser Bestreben, dass wir den

ten; denn die Grenzen sind eng gesetzt, wenn das Raum- Kantonen bei ihrer schwierigen Arbeit behilflich sind, und

planungsgesetz ein Grundsatzgesetz bleiben soll. wo immer ich in der Schweiz in bezug auf Raumplanungs-

Weshalb hat der Bundesrat Ihnen diesen Bericht vorgelegt? fragen mit Kantonen zu tun habe, höre ich, dass sie dankbar

Es gibt tatsächlich verschiedene Gründe, die uns dazu ver- sind für die Hilfestellung, die sie durch das Bundesamt für

anlasst haben. Zunächst einmal sind Ende 1987 die letzten Raumplanung auch tatsächlich erhalten.

gesetzlichen Fristen abgelaufen. Dann haben sich in letzter Ich habe Ihnen gesagt, dass die Sanktionsmassnahmen des

Zeit Meldungen, Diskussionen und Klagen über die zeitli- Bundes aufgrund des geltenden Gesetzes sehr beschränkt

chen und materiellen Vollzugsprobleme gehäuft. Ferner hat sind. Welches sind denn diese Sanktionsmassnahmen?

sich die Bodenrechtsdiskussion belebt, wie Sie auch heute Gewisse Möglichkeiten gibt einmal der Artikel 37 - Herr

wieder gehört haben. Die Stadt-Land-Initiative steht vor der Wiederkehr hat darauf hingewiesen. Artikel 37 gibt dem

Abstimmung, und schliesslich gehört es nach unserer Auf- Bundesrat aber nur das Recht, in ganz speziellen, einge-

fassung zu den Grundaufgaben der Raumplanung, von Zeit schränkten Fällen - nämlich wenn besonders geeignete

3. Oktober 1988 N 1349 Raumplanungsbericht 1987

Landwirtschaftsgebiete, besonders bedeutsame Landschaf- zurückkomme. Ich darf Ihnen versichern, dass ich mit gros-

ten oder Stätten unmittelbar gefährdet sind - vorüberge- ser Aufmerksamkeit zugehört habe. Ich werde einige her-

hend Nutzungszonungen zu bestimmen. Bisher haben Hin- ausgreifen, die eine konkrete Frage an mich gerichtet

weise des Bundesamtes oder des Bundesrates, die aufmerk- haben:

sam machten, dass der Bundesrat so weit gehen und vor- Herr Nussbaumer, aber auch Herr Früh haben die Frage

übergehende Nutzungszonungen erlassen könnte, immer gestellt: Wie geht es weiter mit der Förderung des Wohnei-

dazu geführt, dass die Kantone von sich aus auf ihr Vorha- gentums? Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass

ben verzichtet haben. Es ist bis jetzt glücklicherweise nur diese Zielsetzung weiter verfolgt werden müsse. Hingegen

einmal notwendig geworden, dass der Bund - Sie kennen sind die Mittel der Raumplanung naturgemäss beschränkt.

den Fall Emmeten in Nidwaiden-selbst mit der Anwendung Es ist ein Revisionsziel der Expertengruppe Jagmetti, dass

dieses Artikels drohen musste. Ich möchte aber hier in aller der Bodenmarkt verflüssigt werden soll, so dass die Preise-

Form festhalten, dass der Bundesrat selbstverständlich so hoffen wir wenigstens- dadurch gesenkt werden können

nicht zögern wird, diesen Artikel auch tatsächlich anzuwen- und wieder mehr Grundeigentum erworben werden kann.

den, wenn er mit Fällen einer verfehlten kantonalen Planung Aber ich wiederhole: Die eigentlichen Mittel der Raumpla-

konfrontiert wird. nung zur Verfolgung dieser Zwecke sind beschränkt. Hinge-

Mehrere von Ihnen haben sich zu Artikel 35 und 36 geäus- gen wird die Arbeitsgruppe für die Weiterentwicklung des

sert, es waren dies insbesondere die Herren Meyer, Herczog Bodenrechtes, die im Jahre 1985 einen interessanten

und Hänggi. Ich habe mich zu dieser Frage im Ständerat Bericht herausgegeben hat, ihre Arbeit fortsetzen, sobald

ausführlich geäussert und möchte Sie hier auf das Protokoll sie wieder über freie Kapazität verfügen wird, d. h. sobald

verweisen und nur noch zusammenfassend folgendes fest- die Arbeiten für die Botschaft für das bäuerliche Bodenrecht

halten - wobei ich, Herr Herczog, weiss, dass ich nicht die beendigt worden sind.

Antwort geben werde, die Sie gerne erwarten, aber die Damit kann ich'auch die zweimal vorgebrachte Frage beant-

Interpretation, die ich Ihnen jetzt geben werde, entspricht worten, wann diese Botschaft erscheint: Sie wird in zehn

der Meinung der Wissenschafter, die sich mit dieser Frage Tagen erscheinen.

befasst haben. Wie sieht die Lage aus? Wenn in einer Herr Meier, das Bundesamt für Raumplanung hat sein Mög-

Gemeinde überhaupt noch kein Nutzungsplan vorliegt, gilt lichstes getan, um den Gemeinden die Praxis des Bundes-

nach Artikel 36 Absatz 3 das weitgehend überbaute Gebiet gerichtes in bezug auf die Entschädigungspflicht nahezu-

als vorläufige Bauzone. Soweit sind wir alle einverstanden. bringen. Sie hat eine populäre Sammlung der wesentlichen

Im anderen Fall, in dem eine Gemeinde bereits über einen Bundesgerichtsentscheide zusammengestellt. Diese Publi-

Nutzungsplan verfügt, der jedoch noch nicht den Anforde- kation hat einen reissenden Absatz gefunden und wurde an

rungen des RPG angepasst ist, spielt dieser Automatismus zahlreiche Gemeinden verteilt, so dass die Information über

nicht. Hier braucht es ein Handeln der kantonalen Behörde. die Entschädigungspraxis des Bundesgerichtes jetzt weiter-

Sie kann zum Beispiel Planungszonen bestimmen, wie das verbreitet ist. Wir hoffen, dass wir damit einen Beitrag in die

gewisse Kantone getan haben, oder auch Massnahmen von Ihnen gewünschte Richtung geleistet haben.

ergreifen, die so weit gehen wie Artikel 36 Absatz 3, also das Herr Wiederkehr, was die Anwendung von Artikel 5 des

weitgehend überbaute Gebiet als vorläufige Bauzone festle- Raumplanungsgesetzes betrifft, so gibt es wenig Fälle, die

gen. Wenn die Kantonsregierungen diese Pflicht nicht erfül- nach Lausanne weitergezogen werden müssen, weil die

len, wird letztlich der Richter in einem Einzelfall entscheiden kantonalen Instanzen zur Hauptsache ebenso restriktiv vor-

müssen, ob und wie weit die Regel von Artikel 36 Absatz 3 gehen wie das Bundesgericht selber. Was Artikel 24 angeht,

Anwendung findet. so zieht das Bundesamt für Raumplanung nur letztinstanzli-

Wie steht es nun mit der Verstärkung der Tätigkeit des che kantonale Entscheide weiter, wenn sie deutliche

Blindes und der Bundesaufsicht? Diese Frage hat insbeson- Rechtsverletzungen darstellen. Der Bund hat keinerlei Mög-

dere Herr Scheidegger aufgeworfen. lichkeit, bereits in kantonale Verfahren einzugreifen. Was an

Aus der bisherigen Diskussion im Ständerat, aber auch in die zweite kantonale Instanz gelangt, das sind meistens nur

der Diskussion von heute, wurde deutlich, dass der Bund noch Grenzfragen.

seine Arbeit vor allem in drei Bereichen deutlich verstärken Was die Richtpläne angeht, so habe ich bereits gesagt, dass

sollte, nämlich in der Information, in der Erfüllung seiner die Qualität der Richtpläne uns im allgemeinen befriedigt.

eigenen Planung und Koordination und in einer Verstärkung Herr Hänggi hat die Frage nach der Behandlung der alt-

der Oberaufsicht. rechtlichen Zonenpläne aufgeworfen. Ich glaube, darauf

Zur Information: Im Raumplanungsbericht beurteilt der Bun- habe ich bereits Antwort gegeben mit der Behandlung von

desrat die Informationspolitik im Bereiche der Raumpla- Artikel 35 und 36. Und weiter hat er die Frage gestellt,

nung noch als ungenügend und zu zurückhaltend. Eine wieweit die Untersuchung über den Mechanismus des

Verstärkung ist vorgesehen. Wir begrüssen deshalb ausge- Bodenmarkts gediehen sei und ob allfällige Resultate vorlä-

sprochen die Unterstützung, die wir in beiden Räten erfah- gen. Eine umfassende Analyse über die Entwicklung der

ren durften. Bodenpreise liegt nicht vor. Es sind erste Ansätze vorhan-

Nun zur bundesinternen Planung und Koordination: Der den im Nationalen Forschungsprogramm «Boden». Diese

Raumplanungsbericht hält unmissverständiich fest, dass Resultate sind aber noch nicht verfügbar.

der Vollzug des RPG auch im Bund noch nicht befriedige. Zur letzten Frage von Herrn Hänggi: Es kann nicht festge-

Die Verbesserung der Planung und Koordination im Bund stellt werden, dass irgendwelche Unterschiede in bezug auf

wird deshalb zu einer prioritären Aufgabe in den nächsten die Bodenpreise festgestellt werden können, je nachdem,

Jahren werden. ob die Kantone das Raumplanungsgesetz strikte anwenden

Zur Oberaufsicht: Im Bericht steht: «Die Bundesaufsicht war oder nicht.

insbesondere bei der Richtplangenehmigung und bei den Frau Jeanprêtre, ich bedaure mit Ihnen, dass die Fristen

Ausnahmebewilligungen ausserhalb der Bauzpnen zurück- nicht eingehalten werden können, aber ich darf nun hier

haltend. Sie wird, nachdem die reichlich bemessene Einfüh- doch zugunsten der Kantone und Gemeinden folgendes

rungsphase nun abgelaufen ist, zu verstärken sein.» Wir sagen:

sind also gewillt, allen drei Anliegen aus dem Parlament Einmal ist die Aufgabe offensichtlich schwieriger gewesen,

nach Möglichkeit Folge zu leisten und die gesetzlichen als anfangs beurteilt worden war. Die Zeitverzögerung aber

Grundlagen zur Durchsetzung des Bundesrechts besser ist vor allem auf den demokratischen Prozess zurückzufüh-

auszuschöpfen. Allerdings stossen wir auch hier an perso- ren. Die Kommissionen und die Parlamente, die diese Raum-

nelle und finanzielle Grenzen. Manchmal reichen diese Mit- planungsfragen auf kantonalen und auf Gemeindeebenen

tel kaum aus, um die dringendsten Pflichtaufgaben zu er- bearbeitet haben, haben wesentlich mehr Zeit gebraucht.

füllen. Dieses Vorgehen bedeutet auch einen grossen Vorteil; denn

Sie werden es mir in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit wegen der demokratisch erarbeiteten Planung identifiziert

nicht übelnehmen, wenn ich nicht auf jedes einzelne Votum sich der einzelne Bürger auch lieber mit den Resultaten der

Aménagement du territoire. Rapport 1987 1350 N 3 oclobre 1988

Planung. Wer selber unter Ihnen an einer Ortsplanung ein- zung Kenntnis zu nehmen. Ein anderslautender Antrag ist

mal mitgearbeitet hat - ich hatte das Vergnügen, dies bei nicht gestellt.

der Planung unserer Gemeinde zu tun -, der weiss, mit

welcher Sorgfalt sich die Ortsplanungskommissionen der Zustimmung - Adhésion

einzelnen Fragen annehmen und über welche genaue Orts-

kenntnis sie verfügen. Ich bin überzeugt, dass eine solche

demokratische Planung von unten nach oben zu einem

besseren Resultat kommt, als wenn der Bund eine Planung Ad 87.074

#ST#

von oben nach unten durchführen würde.

Herr Humbel hat die Frage der Auszonungen aufgeworfen. Postulat der Kommission (Minderheit)

Wir haben heute keineswegs zuwenig Bauland. Im Gegen- Postulat de la commission (minorité)

teil: Wir haben mehr als genug Bauland. Das Problem liegt (Bund!, Ammann, Brügger, Dégllse, Jeanprêtre, Meler-

darin, dass dieses Bauland in der Regel nicht verfügbar ist, Glattfelden, Nussbaumer, Wiederkehr)

sei es, dass es gehortet wird, sei es, dass es nicht rechtzeitig

erschlossen wurde. Auch hier ist die Expertenkommission Raumplanungsgesetz

am Werk, diese Fragen besser in den Griff zu bekommen. Aménagement du territoire. Loi

Ich glaube, dass Frau Bär mit ihrem engagierten Votum auf

einen wichtigen Punkt hingewiesen hat, nämlich auf den Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1988

Zielkonflikt, in dem wir uns in der Raumplanung befinden. Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf die bevor-

Wir haben auf kaum einem Gebiet derartige Zielkonflikte, stehende Revision des Raumplanungsgesetzes die folgen-

bei denen die einzelnen Ziele an sich positiv sind. Nehmen den Anliegen zu prüfen und ihnen Beachtung zu schenken:

wir konkrete Beispiele. Sie haben eine Lebensversicherung -Eindämmen eines weitergehenden Kulturlandverlustes

oder eine Zweite Säule und möchten, dass das Geld, das Sie (verdichtete Bauweise, aktivere Nutzung bestehender

einzahlen, sicher angelegt wird. Das ist ein legitimes Inter- Gebäude, beschleunigte Rückzonungsmassnahmen,

esse, aber auf der anderen Seite suchen dann eben diese Beschränkung des Zweitwohnungsbaues und ces Boden-

institutionellen Anleger und Vorsorgekassen nach sicheren verschleisses für Verkehrsflächen);

Anlagen, und eine sichere Anlage ist heute nach wie vor der -den Vorteils- und Lastenausgleich inbezug auf Planungs-

Boden. Welches Herz Sie in sich auch immer schlagen mehr- oder -minderwerte als bundesrechtliche Norm ver-

fühlen - entweder dasjenige, das Ihr Geld sicher angelegt pflichtend regeln;

haben möchte oder jenes für die Raumplanung -, beide - präzisierende Umschreibung der in der Nutzungsplanung

Ziele sind an sich lobenswert, aber sie ergeben miteinander zulässigen Zonen (insbesondere der Schutzzonen), Einfüh-

einen Zielkonflikt. rung von Erholungszonen und klare Definition des Bauens

Oder nehmen wir ein anderes Beispiel: die Sportanlagen, ausserhalb der Bauzonen.

die sehr viel Raum verschlingen - denken Sie an Tennis-

oder Squashhallen, die auf Kulturland aufgestellt werden. Texte du postulat du 21 juin 1988

Sie bringen an sich einen Lebenslustgewinn; es ist für Ihre Le Conseil fédéral est invité, en prévision de la révision

Gesundheit gut, wenn Sie einen Sport betreiben. Aber die- prochaine de la loi sur l'aménagement du territoire, à exami-

ses an sich positive Erholungsziel gerät in Konflikt mit den ner le bien-fondé des demandes suivantes:

Zielen der Raumplanung, weit solche Sportanlagen ausge- -Application de mesures destinées à arrêter la perte des

sprochen viel Land benötigen. terres cultivables (habitat groupé, exploitation plus ration-

Sie sehen, dass wenn wir auf dem Gebiet der Raumplanung nelle des bâtiments, accélération du déclassement de zones

- wie auch auf dem ganzen Gebiet des Umweltschutzes - à bâtir, restriction de la construction de résidences secon-

vorankommen wollen, es nur eines gibt: Jeder einzelne von daires et lutte contre le gaspillage de terrains en faveur des

uns muss bei jedem solchen Zielkonflikt versuchen, der transports),

Raumplanung oder dem Umweltschutz den Vorrang zu - réglementation contraignante, sur le plan fédéral, relative

geben. Aber dieses Ziel können wir alle nur dann erreichen, à la compensation des avantages et des charges résultant

wenn wir, jeder an seinem Ort, bereit sind, das zu tun, sei es des plus-values et des moins-values engendrées; par l'amé-

hier im Nationalrat, sei es in Ihrer Gemeinde oder in Ihrem nagement du territoire,

Kanton und bei vielen Einzelentscheiden, die Sie als verant- - définition plus précise des zones admises dans les plans

wortlicher Staatsbürger zu treffen haben. d'affectation (notamment des zones à protéger), institution

Lassen Sie mich noch kurz zu den beiden Vorstössen Stel- de zones de détente et définition claire des constructions

lung nehmen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat der pouvant être entreprises hors des zones à bâtir

Kommissionsminderheit entgegenzunehmen. Deshalb

möchte ich mich dazu nicht mehr länger äussern. Etwas

anders sieht er die Lage in bezug auf die Motion von Herrn Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulai entgegen-

Nebiker. Herr Nebiker will die vorhandene Bausubstanz bes- zunehmen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, das Postu-

ser nützen; das ist an sich ein lobenswertes Ziel. Er sieht lat abzulehnen.

diese bessere Nutzung aber auch in Liegenschaften ausser-

halb der Bauzone, und hier hat nun der Bundesrat erhebli- Abstimmung - Vote

che Bedenken. Wir wissen, dass Artikel 24 ein schwieriger

Artikel ist, dass er aber streng angewendet werden muss, Für Ueberweisung des Postulates 72 Stimmen

wenn auch in der Expertenkommission nun gewisse Locke- Dagegen f>8 Stimmen

rungen diskutiert werden, hauptsächlich in dem Sinne, dass

dort Ausnahmen zu gestatten sind, wo es der ortsansässi- Ueberwiesen - Transmis

gen Bevölkerung dient. Weil der Bundesrat nicht möchte,

dass ausserhalb der Bauzone vermehrt Bausubstanz

genutzt oder gar zweckgeändert wird, ist er bereit, die

Motion als Postulat entgegenzunehmen, aber nicht als

Motion.

Dies die Haltung des Bundesrates zu den beiden Vorstös-

sen. Ich bitte Sie, entsprechend zu stimmen.

Präsident: Bundesrat und Kommission beantragen, vom

Bericht über den Stand und die Entwicklung der Bodennut-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Raumplanungsbericht 1987

Aménagement du territoire. Rapport 1987

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.074

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1988 - 14:30

Date

Data

Seite 1325-1350

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Ref. No 20 016 696

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