Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-058 KI-generiert

Residency Permits for Foreign Spouses: Cohabitation Requirement Upheld

Geschäftsnummer VPB 87-058
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered proposed amendments regarding the rights of foreign spouses to residency permits, specifically debating whether to maintain the requirement of cohabitation with the spouse and the use of objective versus subjective criteria for assessing marriage validity. The court rejected an amendment proposing immediate residency permits for foreign spouses without conditions, deeming it too broad and potentially leading to abuse. It also rejected an amendment to replace the objective criterion of cohabitation with a subjective assessment of intent to abuse the system, citing practical difficulties in proving intent. Instead, the court favored retaining the objective criterion of cohabitation, supported by the Federal Council and the majority of the commission, to prevent the misuse of residency laws.

Legislator-Regeste

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Art. 5a oder, Art. 120 Absatz, Art. 11 Abs. 2, 17 Abs. 2, Ziff. IV, Art. 11 al. 2, 17 al. 2, eh. IV; Residency Permits for Foreign Spouses: Cohabitation Requirement Upheld: The court rejected an amendment proposing immediate residency permits for foreign spouses without conditions, deeming it too broad and potentially leading to abuse. It also rejected an amendment to replace the objective criterion of cohabitation with a subjective assessment of intent to abuse the system, citing practical difficulties in proving intent. Instead, the court favored retaining the objective criterion of cohabitation, supported by the Federal Council and the majority of the commission, to prevent the misuse of residency laws.

Schlagwörter

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ausländischer Ehegatte Gültigkeit der Ehe Aufenthaltsbewilligungen gelebte Ehe Beurteilungskriterien Verwendungsbedingungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 5a oder
Art. 120 Absatz
Art. 11 Abs. 2, 17 Abs. 2, Ziff. IV
These provisions were cited in the context of the commission's proposal to approve the Federal Council's draft regarding statelessness.
Art. 11 al. 2, 17 al. 2, eh. IV
These provisions were cited as part of the commission's proposal to approve the Federal Council's draft regarding statelessness.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 Abs. 2, 17 Abs. 2, Ziff. IV

These provisions were cited in the context of the commission's proposal to approve the Federal Council's draft regarding statelessness.

Art. 11 al. 2, 17 al. 2, eh. IV

These provisions were cited as part of the commission's proposal to approve the Federal Council's draft regarding statelessness.

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Volltext

9.Juni 1988 209 Staatenlosigkeit. Uebereinkommen dazu auch geneigt wären - dem formellen mit der Numerie- Art. 11 Abs. 2, 17 Abs. 2, Ziff. IV rung, der aber, wie gesagt, nebensächlicher Art ist. Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Hänsenberger, Berichterstatter: Zum Antrag Jagmetti, der bereits in der Kommission besprochen wurde, scheint mir Art. 11 al. 2, 17 al. 2, eh. IV auch, dass wir die Einreihung, ob das Artikel 5a oder Arti- Proposition de la commission kel 7 (neu) ist, vertrauensvoll der Redaktionskommission Adhérer au projet du Conseil fédéral überlassen könnten. Ob wir in Alinea 1 die Worte «solange die Ehegatten zusammen wohnen» streichen wollen, ist in Angenommen - Adopté der Kommission auch besprochen worden. Die Mehrheit und vor allem die Verwaltung waren der Meinung, wir müss- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble ten diese Grenze beibehalten. Die Beispiele aus den Scheidungsfällen, die Herr Jagmetti Für Annahme des Gesetzentwurfes 35 Stimmen auch bei uns in der Kommission angeführt hat, vermochten Dagegen 1 Stimme nicht ganz zu überzeugen. In den meisten Fällen wäre es doch nötig zu verlangen, dass die Ehe intakt ist. Abschreibung - Classement Noch eine weitere Bemerkung zu den Anträgen von Frau

Bührer. Ihre Feststellung, dass eine markante Verschlechte- Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der

rung eingetreten sei, ist richtig; aber es ist ja im ganzen Botschaft die Abschreibung der Motion 79.226 der National-

Gesetz eine gewisse Verschlechterung der Stellung der Ausratskommission und des Postulates Luder 11.248. länderin festzustellen. Sie gehen mit dem Minderheitsantrag nun wirklich etwas weit, indem Sie jedem ausländischen Zustimmung - Adhésion Ehegatten einfach die Erteilung der Niederlassungsbewilligung zugestehen wollen, sofort und ohne jede Bedingung. An den Nationalrat - Au Conseil national Die Kommissionsmehrheit war dagegen.

Bundesrätin Kopp: Zunächst zum Minderheitsantrag von #ST# 87.058 Frau Bührer. Herr Hänsenberger hat zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Antrag zu weit geht. Es ist absolut Staatenlosigkeit. Uebereinkommen zumutbar, dass der ausländische Ehepartner oder die ausländische Ehepartnerin zunächst während fünf Jahren eine Cas d'apatridie. Convention Jahresaufenthaltsbewilligung hat und erst nachher die Nie-

derlassung; denn wir müssen verhindern, dass es anstatt Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. August 1987 (BBI III, 344)

Bürgerrechtsehen, die nicht mehr möglich sind, nun Nieder- Message et projet d'arrêté du 26 août 1987 (FF III, 337)

lassungsehen geben wird. Diese Gefahr ist tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. Was den Antrag von Herrn Jagmetti betrifft, bin ich mit dieser Neueinreihung, der formellen Aenderung, wie er sie vorschlägt, einverstanden. Nicht einverstanden bin ich mit Antrag der Kommission dem materiellen Gehalt seines Antrages, und zwar weil er Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ein objektives Merkmal, nämlich das Zusammenleben der Ehegatten, verlässt und für das Kriterium ein subjektives Proposition de la commission Element will, nämlich den Missbrauchswillen. Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral Herr Jagmetti, das Bundesgericht hat festgestellt, dass gerade diese Regelung, wie sie in Artikel 120 Absatz 4 des Hänsenberger, Berichterstatter: Ich kann Ihnen dieses

ZGB festgehalten ist, sich in der Praxis nicht bewährt. Denn Uebereinkommen für das Zivilstandswesen zur Verringe-

es ist fast nicht möglich nachzuweisen, dass subjektiv rung der Fälle der Staatenlosigkeit zur Genehmigung empjemand eine Ehe nur deshalb geschlossen hat, um in den fehlen. Die Kommission stimmte einstimmig zu. Genuss des Bürgerrechts zu kommen oder, wenn wir das Es bezweckt in erster Linie, dass ein Kind von Geburt an die auf unsere Vorlage übertragen, um in den Genuss des Staatsangehörigkeit der Mutter erhalten soll, wenn der Vater Aufenthaltes bzw. der Niederlassung zu gelangen. rechtlich staatenlos oder Flüchtling ist. Es verbessert die

Weil in der Praxis die Schwierigkeit bestand, diese subjek- Stellung des Kindes. Seit der ersten Aenderung des Bürger-

tive Missbrauchspraxis nachzuweisen, haben sich der Bunrechtsgesetzes besteht kein Hindernis mehr im schweizeridesrat und die Kommissionsmehrheit dazu entschlossen, schen Recht, dieses Abkommen zu genehmigen. ein objektives Kriterium - nämlich eben das Zusammenle- Ich empfehle Ihnen Genehmigung. ben der Ehegatten - als massgebend zu bestimmen. Ich bitte Sie sehr, hier dem Bundesrat und Ihrer Kommis- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen sionsmehrheit zu folgen. Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Für den Antrag der Mehrheit 19 Stimmen Titre et préambule, art. 1 et 2 Für den Antrag Jagmetti 14 Stimmen Angenommen - Adopté Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für den Antrag der Mehrheit 28 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 6 Stimmen Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit) Definitiv - Définitivement An den Nationalrat - Au Conseil national Für den Antrag der Mehrheit 27 Stimmen Für den Eventualantrag der Minderheit 8 Stimmen Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Staatenlosigkeit. Uebereinkommen

Cas d'apatridie. Convention

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.058 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 09.06.1988 - 08:00 Date Data

Seite 209-209 Page Pagina

Ref. No 20 016 564

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