Federal Assembly Approves Solothurn Cantonal Constitution
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Assembly guaranteed the new constitution of the Canton of Solothurn, finding it to be in compliance with federal law. The revised constitution introduced several innovations, including the indirect effect of fundamental rights on private relationships, state neutrality in labor disputes, enhanced media freedom, and new forms of citizen participation like the popular motion. The court determined that while some provisions touched upon areas regulated by federal law, they were interpretable in a manner consistent with federal requirements and that the canton had not overstepped its constitutional boundaries.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 35 Absatz, Art. 38 mit, Art. 20 Absatz, Art. 21 nur, Art. 17 Absatz, Art. 6 Absatz; Federal Assembly Approves Solothurn Cantonal Constitution: The revised constitution introduced several innovations, including the indirect effect of fundamental rights on private relationships, state neutrality in labor disputes, enhanced media freedom, and new forms of citizen participation like the popular motion. The court determined that while some provisions touched upon areas regulated by federal law, they were interpretable in a manner consistent with federal requirements and that the canton had not overstepped its constitutional boundaries.
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KI-generiertThis provision outlines the conditions for the Federal Assembly to grant federal guarantee to a cantonal constitution, which was the subject of the decision.
Volltext
21. September 1987 N 1063 Verfassung des Kantons Solothurn. Gewährleistung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Stimmberechtigte das Recht haben, dem Kantonsrat schrift-
lich einen Antrag zu stellen. Dieser wird wie eine Motion
Für Annahme des Beschlussentwurfes 117 Stimmen eines Mitgliedes dieses Rates behandelt. Man darf gespannt
(Einstimmigkeit) sein, ob das neue Volksrecht zu einer Ueberlastung des
Kantonsrates führen wird respektive in welchem Ausmass
An den Ständerat - Au Conseil des Etats und mit welcher Tendenz davon Gebrauch gemacht wird.
Der Kanton Solothurn kennt weiterhin das obligatorische
Gesetzes- und Finanzreferendum, wobei das Volk in einer
Variantenabstimmung - 2 bzw. 5 Millionen Franken bei ein-
#ST# 87.020 maligen und 200 000 bzw. 500 000 Franken bei wiederkeh-
renden Ausgaben - den tieferen Limiten den Vorzug gab.
Verfassung des Kantons Solothurn. Eingeführt wurde auch das doppelte Ja mit Stichentscheid
in der gleichzeitig stattfindenden Eventualabstimmung und
Gewährleistung die Möglichkeit, gemäss Artikel 35 Absatz 2 bei der Vorlage
Constitution du canton de Soleure. eines Gesetzes oder Beschlusses neben der Abstimmung
Garantie über das Ganze auch zu einzelnen Bestimmungen Varianten
vorlegen zu können. Auch diese Möglichkeit habe ich in
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. März 1987 (BBI II, 642) ändern kantonalen Verfassungen nicht gefunden. Da das
Message et projet d'arrêté du 16 mars 1987 (FF II, 626) obligatorische Gesetzesreferendum beibehalten wurde, ist
Beschluss des Ständerates vom 16. Juni 1987 das Bemühen, den Gesetzesbegriff exakt zu definieren, ver-
Décision du Conseil des Etats du 16 juin 1987 ständlich. Damit verbunden wird ein Delegationsverbot, d. h.
dass grundlegende und wichtige Bestimmungen vom
Gesetzgeber nicht auf andere Organe übertragen werden
dürfen. Es wäre wohl wünschenswert, wenn unser Rat auch
von solch solothurnschem Geist etwas inspiriert würde.
Antrag der Kommission Dazu kommt noch ein Vetorecht gegen Verordnungen des
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Regierungsrates, wenn eine qualifizierte Mehrheit des Kan-
tonsrates zur Auffassung gelangt, eine Verordnung entspre-
Proposition de la commission che nicht dem Gesetz. Trotz des obligatorischen Gesetzes-
Adhérer à la décision du Conseil des Etats referendums wird ein fakultatives ebenfalls vorgesehen, das
von 1500 Stimmberechtigten oder fünf Einwohnergemein-
Stucky, Berichterstatter: Es entspricht einer Tradition in den ergriffen werden kann, und zwar für alle Kantonsratsbe-
diesem Rat, dass zur Gewährleistung einer total revidierten schlüsse, die nicht der obligatorischen Volksabstimmung
Kantonsverfassung kein schriftlicher Bericht der Petitions- unterstehen. Der Kanton Solothurn hat damit die Dominanz
und Gewährleistungskommission abgegeben wird, sondern des Staatsvolkes als Souverän zusätzlich und umfassend
der Präsident mündlich Bericht erstattet. Damit soll das abgesichert.
Ereignis die ihm gebührende Beachtung finden; denn Auf eine Sonderheit sei noch hingewiesen, nämlich dass
immerhin hat sich ein Gliedstaat unseres Bundesstaates Artikel 38 mit der Marginalie «Parteien» ausdrücklich die
eine neue Grundlage gegeben. Allein schon darum wäre ein Aufgabe der politischen Parteien bei der Meinungsbildung
Eingehen auf eine neue Kantonsverfassung gerechtfertigt. anerkennt. Eine gleiche Erwähnung ist nur gerade in den
Sie weist aber zudem noch eine Reihe von Neuheiten auf, drei Kantonsverfassungen neueren Datums, nämlich des
die dem staatsrechtlich interessierten und politisch aufge- Aargau, des Kantons Basel-Landschaft und des Jura, zu
schlossenen Betrachter - und zur zweiten Gruppe zähle ich finden. Die Luzerner erwähnen die politischen Parteien ein-
alle Mitglieder in diesem Hause - nicht entgehen sollten. zig im Zusammenhang mit dem Proporzartikel. Im übrigen
So hat der Kanton Solothurn die Grundrechte neu und nimmt das Staatsrecht der Kantone von den Parteien keine
prägnant kurz formuliert und ihnen in Artikel 20 Absatz 3 die Kenntnis, und auch die Bundesgesetzgebung verwendet
sogenannte indirekte Drittwirkung verliehen. Dies bedeutet, das Wort «Partei» - Irrtum vorbehalten - nur gerade an
dass unter Privatpersonen die Grundrechte soweit zu zweieinhalb Stellen, nämlich im Gesetz über politische
beachten sind, als sie ihrem Wesen nach dazu geeignet Rechte und im Geschäftsverkehrsgesetz je einmal sowie in
sind. Die Grundrechte selbst sind absolut formuliert, aber den Richtlinien zum Vernehmlassungsverfahren und in der
gemäss Artikel 21 nur in ihrem Kern unantastbar erklärt. Verordnung zum Wahlgesetz, was ich in Anbetracht der
Damit wird ein Konflikt zu bundesrechtlichen Regelungen - Normenstufe aber nur halb zähle. Es ist, als würde man den
man denke etwa an die Handels- und Gewerbefreiheit - Ausdruck «Partei» tunlichst vermeiden. Wir stehen hier
vermieden. immer noch unter dem Einfluss von Rousseauschem Demo-
Erwähnenswert sind wohl noch zwei Bestimmungen im kratieverständnis, das keinen Mittler zwischen Bürger und
Freiheitskatalog: Souverän anerkennen wollte. Die Tendenz im neueren
Erstens Artikel 17 Absatz 3, wonach der Kanton bei regel- Staatsrecht geht, wie die total revidierten Kantonsverfassun-
mässigen Kampfmassnahmen zwischen Sozialpartnern gen der letzten Jahre zeigen, in eine andere Richtung,
nicht Partei nimmt. Meines Wissens ist dies die erstmalige nämlich in Richtung der Anerkennung der Realität.
Verankerung der staatlichen Neutralität bei sozialpartner- Zurück zur Arbeit der Petitions- und Gewährleistungskom-
schaftlichen Auseinandersetzungen. mission, die gemäss Artikel 6 Absatz 1 der Bundesverfas-
Zweitens die sogenannte Medienfreiheit. Soweit damit die sung zu prüfen hat, ob die kantonale Verfassung weder die
Pressefreiheit gemeint ist, wie wir sie in Artikel 55bis der Bundesverfassung noch das übrige Bundesrecht verletzt,
Bundesverfassung verankert haben, entfallen ohnehin ob sie die Ausübung der politischen Rechte in republikani-
Bedenken; denn es handelt sich einfach um eine Wiederho- schen Formen sichert und ob sie vom Volk angenommen
lung. Sofern aber Radio und Fernsehen gemeint sind, so worden ist und revidiert werden kann, wenn die absolute
steht diesen wohl eine gewisse Autonomie nach dem Radio- Mehrheit der Bürger es verlangt.
und Fernsehartikel zu, doch dürften Monopolmedien sich Die Solothurner Verfassung hat der Kommission in dieser
kaum auf kantonale Grundrechtsgarantien berufen, wenn Hinsicht keine Mühe bereitet, wie das andere total revidierte
sie eine Meinungsäusserungsfreiheit wie bei der Presse in Verfassungen auch schon taten. Sie ist auch in rechtlich
Anspruch nehmen wollten. Eine solche Freiheit kennt die einwandfreier Form vom Solothurner Volk angenommen
Bundesverfassung nämlich nicht. worden. Die Gewährleistung ist ihr deshalb zu erteilen.
Einige interessante Neuerungen sind auch bei den politi: Wir wünschen dem Solothurner Volk Prosperität und eine
sehen Rechten enthalten. Es ist vor allem auf die Volksmo- gedeihliche Weiterentwicklung seines Staatswesens auf der
tion gemäss Artikel 34 hinzuweisen, wonach hundert neuen Grundlage.
Droit international privé. Loi 1064 N 21 septembre 1987
M. Eggly-Genève, rapporteur: Vous me permettrez d'être und zwar nicht zum Nachteil, sondern zum Vorteil des
plus bref que votre président, faisant ici office de rapporteur Bundes.
au pied levé, en quelque sorte. En fait, il n'y a pas lieu d'avoir Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und
une longue discussion, on aurait pu se borner à un rapport dem Kanton Solothurn für seine neue Verfassung die
écrit. La commission a considéré, à l'unanimité, que cette Gewährleistung zu erteilen.
constitution, rédigée de manière exemplaire et extrêmement
intéressante, méritait la garantie fédérale, car rien, dans ce Eintreten ist obligatorisch
projet, n'est contraire ni à la Constitution fédérale ni au droit L'entrée en matière est acquise de plein droit
fédéral en général.
Parmi les dispositions intéressantes, on peut relever les Detailberatung - Discussion par articles
articles 20 et 21. L'article 20, intitulé «Respect des droits
fondamentaux» donne une garantie absolue à une certaine Titel und Ingress, Art. 1 und 2
catégorie de droits fondamentaux. L'article 21 précise que Antrag der Kommission
les droits fondamentaux ne peuvent être limités que si et Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
dans la mesure où un intérêt public prépondérant le justifie
et qu'ils ne doivent pas être atteints dans leur essence. Par Titre et préambule, art. 1 et 2
conséquent, même lorsque l'intérêt public peut justifier Proposition de la commission
qu'on limite un droit fondamental, celui-ci ne doit pas être Adhérer à la décision du Conseil des Etats
atteint dans son essence - on pense naturellement entre
autres à la liberté du commerce et de l'industrie. Angenommen - Adopté
L'article 34 est également intéressant, qui traite de ce que
l'on appelle la motion populaire. Il suffit en effet que Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
100 citoyens actifs soumettent par écrit une proposition au
canton pour que le Grand Conseil doive traiter cette propo- Für Annahme des Beschlussentwurfes 94 Stimmen
sition, comme il est obligé de le faire pour une motion de (Einstimmigkeit)
député.
A l'article 35, alinéa 2, figure le droit du parlement cantonal An den Ständerat - Au Conseil des Etats
de soumettre au vote populaire une partie ou quelques
dispositions particulières d'une loi, et non pas la loi tout
entière.
Enfin, à l'article 38, le rôle des partis politiques est reconnu. #ST# 82.072
Il importe de mentionner aussi, sur le plan cantonal, une
reconnaissance de la liberté de la presse.
En conclusion, dans sa rédaction, cette constitution se Internationales Privatrecht.
présente de manière intéressante et elle pourrait devenir Bundesgesetz
exemplaire. C'est donc à l'unanimité que votre commission Droit international privé. Loi
vous propose de voter la garantie.
Siehe Jahrgang 1986, Seite 1343 hiervor - Voir année 1986, pago 1343
ci-devant
Bundesrätin Kopp: Ich danke dem Präsidenten der Peti- Beschluss des Ständerates vom 2. Juni 1987
tions- und Gewährleistungskommission, Herrn Nationalrat Décision du Conseil des Etats du 2 juin 1987
Stucky, sowie Herrn Eggly für die Ausführungen. Gerne
nehme ich zur Kenntnis, dass sich die Kommission in der
Beurteilung der Solothurner Verfassung den Folgerungen
des Bundesrates angeschlossen hat.
Die Ueberprüfung einer total revidierten Kantonsverfassung Differenzen - Divergences
auf ihre Bundesrechtsmässigkeit bietet gegenüber den mei-
sten Teilrevisionen gewisse zusätzliche Probleme. Gegen- Iten, Berichterstatter: Als Vorbemerkung eine kurze Ueber-
stand der Prüfung ist nicht nur jede einzelne Bestimmung, sicht über den Stand der Beratungen. In der September-
sondern auch die Verfassung in ihrer Gesamtheit. Es gilt Session 1986 haben wir im Nationalrat als Zweitrat das IPR
daher, einerseits den weiten Gestaltungsspielraum der Kan- behandelt. Aus unseren Beratungen haben sich 129 Diffe-
tone im Bereich des Organisationsrechts zu respektieren, renzen zum Ständerat ergeben. In der Zwischenzeit hat die
andererseits aber auf die Grenzen der kantonalen Kompe- Kommission des Ständerats unsere Vorlage an vier Sitzun-
tenzen in einzelnen Fachbereichen hinzuweisen. gen behandelt und sich in ungefähr der Hälfte der Differen-
Wir haben bereits in der Botschaft ausgeführt, dass vom zen unseren Beschlüssen angeschlossen. Wie zu erwarten
Wortlaut der neuen Verfassung her gegenüber bereits bun- war, waren die Bestimmungen über den Konsumenten ver-
desrechtlich geregelten Materien gewisse Ueberschneidun- trag und jene über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit
gen bestehen. Ich denke etwa an die Grundrechte, an die Schwerpunkte der Diskussion.
Bestimmungen über die Medien, die Landwirtschaft, die In der Juni-Session hat der Ständerat die Differenzen behan-
Waldwirtschaft oder die Wirtschaftspolizei. Eine bundes- delt und ist durchwegs den Anträgen seiner Kommission
rechtskonforme Auslegung ist aber in allen diesen Fällen gefolgt. Damit ist die Zahl der Differenzen auf 64 reduziert
ohne weiteres möglich. worden.
Bereits anlässlich der Behandlung des Geschäftes im Stän- Auf den ersten Blick scheint diese Zahl recht hoch. Während
derat habe ich darauf hingewiesen, dass mit der reinen der Beratung in der national rätlichen Kommission haben wir
Rechtsprüfung unsere Aufgabe bereits erfüllt ist, dass aber jedoch festgestellt, dass der grösste Teil dieser Differenzen
bei der Lektüre einer neuen Verfassung das Interesse an den nicht politischer oder sonstwie materieller Natur sind, son-
getroffenen Lösungen gross ist. Angesichts der sich nun dern dass es sich vorwiegend um textliche oder systema-
anbahnenden Arbeiten an der Bundesverfassung verfolgen tisch-formale Differenzen handelt. Soweit es sich um syste-
wir mit Genugtuung, wie ein Kanton auf selbständige Art matische oder textliche Verbesserungen handelt, haben wir
neue Lösungen, wie etwa im Bereiche der Volksrechte und in unserer Kommission entweder zugestimmt oder eine
des Verordnungsrechtes der Regierung, erarbeitet und neue Formulierung verwendet, der der Ständerat-wenn die
erprobt, ohne dabei bewährte Institutionen preiszugeben. Vorlage an ihn zurückgeht - eigentlich ohne weiteres
Der Kanton Solothurn und mit ihm die anderen Kantone, die zustimmen könnte.
neue Verfassungen bereits erarbeitet haben oder vorberei- Zu den materiellen Differenzen folgendes:
ten, erbringen den Beweis, dass unser Föderalismus lebt, 1. Seitens der Auslandschweizervereinigung erging wie-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Verfassung des Kantons Solothurn. Gewährleistung
Constitution du canton de Soleure. Garantie
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.020
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.09.1987 - 14:30
Date
Data
Seite 1063-1064
Page
Pagina
Ref. No 20 015 688
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