Temporary Regulation on Minimum Residual Water Flows for Hydropower
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis federal resolution addresses the issue of minimum residual water flows in rivers. The primary concern is to prevent the approval of new hydropower concessions with insufficient residual water levels before a comprehensive water protection law is enacted. The resolution establishes a temporary regulation, setting maximum residual water flow requirements based on draft legislation, aiming to ensure legal certainty and protect water bodies while awaiting definitive laws.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 24bis Absatz, Art. 1 Absatz, Art. 8bis visant, Art. 24bis Abs. 2 der Bundesverfassung; Temporary Regulation on Minimum Residual Water Flows for Hydropower: The primary concern is to prevent the approval of new hydropower concessions with insufficient residual water levels before a comprehensive water protection law is enacted. The resolution establishes a temporary regulation, setting maximum residual water flow requirements based on draft legislation, aiming to ensure legal certainty and protect water bodies while awaiting definitive laws.
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KI-generiertThis article mandates the federal government to enact provisions for ensuring adequate minimum residual water flows, which forms the basis for the federal resolution.
Volltext
30. September 1987 N 1269 Restwassermengen. Bundesbeschluss
praxis darüber, was ein wichtiger Grund ist: Der Arbeitgeber gediehen und die Botschaft zum sogenannten Gewässer-
kann sich anhand dieser Praxis darüber Rechenschaft schutzgesetz ist im April vom Bundesrat verabschiedet wor-
geben, ob ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung den und dem Parlament zugegangen. Prioritätsrat dieses
vorliegt oder nicht. Wenn er aber Zweifel hat, ob ein wichti- Gewässerschutzgesetzes ist der Ständerat. Der Ständerat
ger Grund vorliegt, ist es ihm zuzumuten, mit einer norma- hat die erste Sitzung bereits anberaumt.
len Frist zu kündigen, weil in unserem Recht die Kündi- Der Bundesrat ist der Meinung, man sollte den heutigen
gungsfristen nicht allzu lang bemessen sind. Zustand, wonach die Kantone - in einzelnen Kantonen sind
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den es die Bezirke oder die Gemeinden - für die Konzessionser-
Minderheitsantrag von Herrn Bonny abzulehnen. teilung und damit auch für die Festlegung der Restwasser-
mengen zuständig sind, nicht so belassen, sondern bis zur
Abstimmung - Vote definitiven Verabschiedung des Gewässerschutzgesetzes
eine Uebergangsregelung treffen. Man will verhindern, dass
Für den Antrag der Mehrheit 80 Stimmen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gewässerschutzge-
Für den Antrag der Minderheit 49 Stimmen setzes nicht noch Kraftwerke bewilligt werden ohne - oder
ohne genügende - Restwasserauflagen. Es handelt sich
Art. 337d Abs. 3, 343 Abs. 2, 361 Abs. 1 also um eine Uebergangsregelung. Das in Kürze der Sach-
Antrag der Kommission verhalt.
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Was schlägt der Bundesrat vor? Er schlägt vor, in einem
beschleunigten Verfahren, das heisst also in beiden Räten
Art. 337d al. 3, 343 al. 2, 361 al. 1 gleichzeitig, einen allgemein verbindlichen Bundesbe-
Proposition de la commission schluss, der dem fakultativen Referendum untersteht, zu
Adhérer à la décision du Conseil des Etats erlassen. Das Büro der beiden Räte hat diesem beschleunig-
ten Verfahren zugestimmt. Das ist der Grund, warum dieser
Angenommen - Adopté Bundesbeschluss in dieser Session zugleich vom Ständerat
und vom Nationalrat behandelt wird.
Le président: Vous avez reçu une motion d'ordre de Nach Vorstellung des Bundesrates soll nach Inkrafttreten
M. Früh. Comme nous n'avons pas terminé l'élimination des dieses Bundesbeschlusses für die Erteilung von Konzessio-
divergences, je vous propose de ne pas prendre de décision nen für die Wasserkraftnutzung durch die heutigen Konzes-
aujourd'hui en ce qui concerne cette motion. sionserteiler die zukünftige Ausführungsgesetzgebung zu
Artikel 24bis Absatz 2 der Bundesverfassung massgebend
An den Ständerat - Au Conseil des Etats sein, so weit die Restwassermengen betroffen sind. Es geht
also darum, dass schon heute in den Konzessionen in bezug
auf die Restwassermengen die Bestimmungen einer zukünf-
tigen Ausführungsgesetzgebung, also des neuen Gewässer-
#ST# 87.010 schutzgesetzes, gelten sollen. Das heisst, wenn eine Kon-
zession erteilt wird, sollen Restwassermengenauflagen
Restwassermengen. Bundesbeschluss gemacht werden, die den im zukünftigen Gesetz enthalte-
Débits minimums. Arrêté fédéral nen Definitionen und Mengen entsprechen. Nach Meinung
des Bundesrates soll der Bundesbeschluss bis zum Inkraft-
treten der Ausführungsbestimmungen gelten.
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Februar 1987 (BBI l, 870) Ich komme zur politischen Würdigung. Der Bundesbe-
Message et projet d'arrêté du 25 février 1987 (FF I, 885)
schluss betreffend Restwassermengen wird eigentlich ver-
Beschluss des Ständerates vom 22. September 1987
Décision du Conseil des Etats du 22 septembre 1987 anlasst durch zwei Entwicklungen. Die erste Entwicklung ist
darin begründet, dass, nachdem der Ausbau der Wasser-
kräfte schon relativ weit fortgeschritten ist, natürlich das
Bedürfnis zunimmt, den Schutz der unverbauten, noch
intakt verbliebenen Wasserläufe zu verbessern. Es gibt eine
zweite Richtung, die diesem Schutzbedürfnis entgegenläuft:
Antrag der Kommission Mit dem zunehmenden Widerstand gegen die Kernenergie
Mehrheit und dem damit verbundenen künftigen Mangel an Elektrizi-
Eintreten tät in unserem Land, nimmt natürlich das Bedürfnis nach
Minderheit Nutzung der Wasserkraft zu. Mit dem Wasserwirtschaftsarti-
(Schmidhalter, Aliesch, Massy, Risi-Schwyz) kel haben Volk und Stände zum Ausdruck gebracht, dass
Nichteintreten der Gewässerschutz ein Anliegen ist. Dieser Schutz der
Gewässer war denn auch in der Kommission von allen
Proposition de la commission Seiten unbestritten. Unbestritten war auch, dass sowohl die
Majorité Gewässerhoheit als auch die Verantwortung für den Natur-
Entrer en matière und Heimatschutz im Zusammenhang mit der Nutzung der
Minorité Gewässer in erster Linie im Kompetenzbereich der Kantone
(Schmidhalter, Aliesch, Massy, Risi-Schwyz) liegen soll. Hingegen waren die Frage nach der Verfas-
Ne pas entrer en matière sungsmässigkeit des vorliegenden Bundesbeschlusses und
seine Notwendigkeit umstritten, so dass der Eintretensbe-
Le président: Je vous signale d'ores et déjà qu'une proposi- schluss schliesslich lediglich mit 11 zu 7 Stimmen gefasst
tion de vote à l'appel nominal sur l'entrée en matière a été werden konnte.
présentée. Die Befürworter des Eintretensbeschlusses machten zusam-
men mit dem Bundesrat geltend, dass der Bundesbeschluss
Blocher, Berichterstatter: Zuerst in aller Kürze: Worum geht in Ausführung eines Verfassungsauftrages und in Anbe-
es bei diesem Bundesbeschluss über den Vorbehalt künfti- tracht der unbestimmten Dauer bis zum Inkrafttreten des
ger Restwassermengen? Im Jahre 1975 wurde der soge- Gewässerschutzgesetzes dringend notwendig sei, damit
nannte Wasserwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung nicht vor diesem Inkrafttreten noch Kraftwerke mit ungenü-
von Volk und Ständen genehmigt. Es handelt sich um den genden Restwassermengen bewilligt werden. Die Gegner
Artikel 24bis der Bundesverfassung. Gemäss Absatz 2 die- machten verfassungsmässige Bedenken geltend, glaubten,
ses Artikels wird der Bund Bestimmungen über die Siche- dass die Kantone bereits heute in der Lage seien, die Natur-
rung angemessener Restwassermengen erlassen. Die Aus- und Gewässerschutzbelange wahrzunehmen; die Rechts-
führungsgesetzgebung zu diesem Artikel ist bereits weit grundlagen wie Fischereigesetz, Umweltschutzgesetz mit
Débits minimums. Arrêté fédéral 1270 N 30 septembre 1987
der Umweltverträglichkeitsprüfung und kantonale Erlasse malen Restwassermengen sollen im Maximum gelten; d. h.,
seien vorhanden. wenn das Gewässerschutzgesetz dann andere, nämlich
Wohl der schwerwiegendste Einwand war, dass der tiefere Restwassermengen vorsieht, gelten diese neuen
Beschluss in Form des bundesrätlichen Antrages faktisch, Restwassermengen; hingegen wenn das Gewässerschutz-
nicht rechtlich, einem Moratorium gleichkomme und damit gesetz wesentlich höhere Mengen vorsieht, dann gilt als
die Rechtssicherheit beeinträchtige. Maximum das, was heute in der Botschaft des Bundesrates
Nun zur Fassung der Kommission. Ich möchte hier auf die festgelegt ist. Damit wissen alle - Konzessionsverleiher,
Frage der Verfassungsmässigkeit nicht im Detail eingehen. Konzessionsverlängerer, Konzessionsnehmer, Einsprecher,
Es lag der Kommission ein Gutachten vor, das die Verfas- Gutachter für Umweltverträglichkeitsprüfungen usw. -
sungsmässigkeit bestreitet; es lag ein zweites Gutachten der genau, was gelten soll.
Verwaltung vor, das die Verfassungsmässigkeit bejaht. Die Die Kommission hat dieser Fassung mit 10 gegen 9 Stim-
Kommissionsmehrheit hat in ihrer eigenen Fassung aber vor men, also relativ knapp zugestimmt. Die Minderheit der
allem einen wesentlichen Einwand beseitigen wollen, näm- Kommission wird ihren Antrag heute begründen; sie möchte
lich den der Rechtssicherheit. Worum geht es? Es geht um bei der Fassung des Bundesrates bleiben. Ich verkenne hier
einen praktischen Gesichtspunkt: Um ein Kraftwerk zu nicht, dass auch die Fassung der Kommission gewisse
bauen, ist die Kenntnis der Restwassermenge von aus- Nachteile hat. Ihr Hauptnachteil ist, dass man eine Regelung
schlaggebender Bedeutung. Konzessionserteilungen oder des Bundesrates über Restwassermengen aufwertet, die
-Verlängerungen sind praktisch ohne Kenntnis der Höhe noch gar nicht Gesetzescharakter hat. Aber wir haben so
oder der Definition der Restwassermengen nicht möglich. oder so Nachteile: auf der einen Seite die Fassung des
Die Höhe der Restwassermengen beeinflusst nicht nur die Bundesrates mit einer sehr mangelnden Rechtssicherheit,
Wirtschaftlichkeit, sondern auch die ganze bauliche Kon- auf der ändern Seite der Nachteil, dass man einem Entwurf
zeption. Ohne Kenntnis dieser Restwassermenge ist eine des Bundesrates ein gewisses Gewicht gibt, der ihm viel-
sinnvolle Planung nicht möglich. Deshalb ist der Einwand, leicht nicht zukommt. Die Mehrheit der Kommission ist zur
der bundesrätliche Vorschlag komme einem faktischen Auffassung gelangt, der zweite Nachteil sei der kleinere.
Moratorium gleich, nicht ganz abwegig; denn der bundes- Im weiteren hat sich die Kommission für eine Befristung bis
rätliche Vorschlag sieht ja vor, dass die Bestimmung der zum 31. Dezember 1993 entschieden, allerdings nur mit
Restwassermenge gemäss einer künftigen und damit heute Stichentscheid des Präsidenten. Zwei Anträge sind hierzu
noch gar nicht bekannten Regelung erfolgen soll. Es müsste eingereicht worden, eine wesentlich kürzere Befristung und
eigentlich - logischerweise - bis zur Inkraftsetzung des eine unbefristete Vorlage, wie sie die Kommissionsminder-
definitiven Gesetzes zugewartet werden, und das wäre dann heit jetzt zum Ausdruck bringt.
eben doch eine faktisches Moratorium. Soweit in groben Zügen die Vorlage. Ich halte fest, dass die
Der Bundesrat hat geltend gemacht, dass die künftigen von der Kommissionsmehrheit vorgelegte Fassung den Zie-
Restwassermengenauflagen ja doch auch wieder nicht so len, die der Bundesrat mit seiner Vorlage anstrebt - den
unbekannt seien, sondern bereits in der Botschaft formuliert Schutz der Gewässer, die Garantierung einer Restwasser-
und damit einigermassen bekannt seien. Nun ist dagegen menge auch bis zum Erlass des definitiven Gewässerschutz-
einzuwenden, dass nicht der Bundesrat der Gesetzgeber ist, gesetzes -, Rechnung trägt und sie verwirklicht. Unsere
sondern das Parlament und dass das Parlament völlig frei Fassung hat aber den eindeutigen Vorteil, dass man weiss,
ist, wie und in welcher Weise die Restwassermengenum- woran man ist. Man erreicht eine bessere Rechtssicherheit.
schreibung im neuen Gewässerschutzgesetz aussehen soll. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die-
Dann hat dieses Gesetz auch noch eine Referendumsklau- ses Gesetz einzutreten und dann der Fassung der Kommis-
sel: zuständig für die Gesetzgebung und damit für die Fest- sionsmehrheit zuzustimmen.
legung der Restwassermengen sind also Parlament und
Volk. Mme Aubry, rapporteur: Le problème qui nous préoccupe a
Schon ein kurzer Blick auf die vorgeschlagene Regelung im déjà fait couler bientôt davantage d'encre que d'eau. Le
neuen Gewässerschutzgesetz hat denn auch in der Kommis- président de la commission a donné en détail l'aperçu des
sion gezeigt, wie umstritten diese Regelung ist. In der Kom- travaux de la commission, de telle façon que mon rapport
mission brach nämlich sofort eine heftige Diskussion über sera beaucoup plus succinct. Notre commission s'est reunie
die Richtigkeit dieser Regelung aus. Die einen wollten mehr, à deux reprises, le 19 mai à Coire et le 27 août à Berne.
die ändern weniger, andere wollten zwar nicht mehr und Lors de sa première séance, elle a décidé de l'entrée en
nicht weniger, aber eine andere Umschreibung. Man müsste matière par 11 voix contre 7 et une abstention. La commis-
bereits in der Kommission die Diskussion über die Restwas- sion a également chargé l'administration de rédiger des
sermengen eindämmen. Wie diese Restwassermengen variantes au projet d'arrêté fédéral, notamment en ce qui
schlussendlich definiert sein werden, ist damit offen. concerne une meilleure formulation de la réserve et de la
Für diejenigen, welche sich im Kraftwerkbau vielleicht nicht durée de cette réglementation transitoire.
so auskennen, ein anschauliches Beispiel, wie sich die bun- Du quoi s'agit-il exactement? En 1983 M. Loretan a déposé
desrätliche Regelung auswirken würde: Für den Bau eines une motion demandant une législation préventive de la
Hauses ist es wichtig, dass man Grenzabstände und Maxi- Confédération, afin déviter les abus quant à l'octroi de
malhöhen für die Baubewilligung kennt. Wenn man eine concessions pour l'utilisation de cours d'eau sans débit
Baubewilligung erteilt und sagt, dass die Höhe und die minimum. Il a exprimé la crainte de voir les paysages et la
Grenzabstände so sein sollen, wie sie ein künftiges Gesetz in nature perdre leur beauté initiale. En 1985, notre conseil a
einigen Jahren festsetze, dann heisst das natürlich nichts accepté la motion Loretan sous forme de postulat. Le
anderes, als dass man mit dem Bauen warten muss, bis die Conseil fédéral a chargé l'administration de préparer le
künftige gesetzliche Regelung da ist. Um diesem doch projet d'arrêté fédéral, que nous traitons aujourd'hui. C'est
schwerwiegenden Einwand Rechnung zu tragen, suchte die une réglementation transitoire qui a été soumise en avril
Kommission nach einer besseren Lösung, die die Rechtssi- 1986 à la consultation des cantons et orgnisations intéres-
cherheit gewährleistet und das faktische Moratorium besei- sées. Cet arrêté fédéral doit compléter l'article 24bis de la
tigt. constitution accepté massivement en 1975 par le souverain
Wie sieht diese nun aus? Nach Meinung der Kommission et qui édicté des principes d'ordre général sur la conserva-
soll nun nicht eine heute noch unbekannte Definition der tion, l'utilisation et la régularisation des niveaux et des
Restwassermenge vorgesehen werden, sondern als Maxi- débits d'eau. Le Conseil fédéral, par cet arrêté qui viendrait
mum gilt diejenige Restwassermenge, die sich aufgrund der compléter l'article 24bis, deuxième alinéa, préconise un
Vorschriften der Botschaft vom 29. April 1987 zur Revision débit minimum des cours d'eau, débit minimum qui devrait
des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer ergibt. être fixé plus tard dans le cadre de la révision de la loi sur la
Der Bundesrat hat dort klare Vorstellungen zum Ausdruck protection des eaux. Cette révision qui nous est présentée
gebracht und die Restwassermengen definiert. Diese mini- par le Conseil fédéral comme un contre-projet à l'initiative
30. September 1987 N 1271 Restwassermengen. Bundesbeschluss
pour la sauvegarde de nos eaux est déjà en discussion dans 2 abstentions. La majorité de la commission vous demande
la commission du Conseil des Etats, conseil prioritaire pour de bien vouloir accepter l'entrée en matière, contrairement
cet objet. au Conseil des Etats qui, la semaine dernière, l'a manifeste-
Aujourd'hui nous trouvons en face d'une situation encore ment refusée. Et maintenant, à titre personnel, je voudrais
incertaine sur le plan législatif, puisque la révision de la loi ajouter que cet arrêté me semble précipité. L'octroi de
sur la protection des eaux devrait être discutée vraisembla- concessions éventuelles est un prétexte non justifié. Je sais
blement au cours de la prochaine législature des Chambres que la Confédération n'est pas la première interlocutrice
fédérales. D'autre part, l'initiative «pour la sauvegarde de dans le cas de l'octroi de concessions cantonales, qu'elle
nos eaux» a été déposée en novembre 1984, avec un nom- n'est donc pas absolument au courant des dernières con-
bre impressionnant de signatures s'élevant à près de cessions octroyées. C'est pourquoi -j'ai demandé des infor-
180 000. mations - l'évaluation du nombre des concessions varie
En procédure de consultation, cet arrêté fédéral a vu des selon les sources, et l'octroi d'une concession n'est pas
avis très partagés, comme ce fut d'ailleurs le cas dans le nécessairement lié au débit minimum.
cadre de notre commission. La majorité des cantons - ils En avril 1987, l'Office fédéral de l'économie des eaux était en
étaient quinze - et des organisations économiques ont possession de 24 demandes d'aménagement hydroélectri-
désapprouvé ce projet d'arrêté, tandis que les organismes que, dont toutes ne sont pas assurées d'aboutir. Les organi-
qui représentent la protection de la nature et de l'environne- sations pour la protection de l'environnement parlent de
ment le soutiennent, ainsi que huit cantons. Les premiers 52 projets. Où est la vérité?
trouvent cet arrêté superflu, étant donné le fait qu'une base Je voudrais tout de même citer un passage du message,
juridique suffisante existe déjà pour déterminer les débits figurant au chiffre 2: «II faut cependant reconnaître que,
minimums autorisés des cours d'eau. Elle se réfère à la abstraction faite de la réserve relative aux futurs débits
législation sur la pêche qui est souvent très stricte dans minimums, l'arrêté fédéral n'améliore en rien la manière
certains cantons, aux nouvelles dispositions de l'impact sur dont les besoins de la protection de la nature et du paysage
l'environnement et surtout à la souveraineté des cantons en sont pris en compte lors de l'exploitation des forces hydrau-
matière de législation sur les eaux. Elle objecte également liques, objet de la critique de M. Loretan, mais nous restons
que l'arrêté réserve des dispositions d'exécution future dont attentifs à ce projet».
on ignore aujourd'hui l'étendue. Doit-on prévoir une réserve D'un bout à l'autre du pays, et c'est très heureux, on a pris
à l'égard du point le plus controversé de la révision de la loi conscience de la richesse que représentent nos paysages et
sur la protection des eaux, soit celui des débits minimums? une nature intacte pour la Suisse qui n'a aucune matière
Finalement il y a des doutes quant à la constitutionnalité de première, mis à part la houille blanche. C'est la responsabi-
cet arrêté. On a peur également que le but de l'arrêté soit de lité de tous de les préserver et de ne pas leur porter atteinte.
stopper tout octroi de concessions, ce qui représenterait Cependant, la sinistrose, comme l'annonce d'une situation
une entrave à la souveraineté des cantons, plus particulière- dramatique-et Dieu sait que j'ai reçu des lettres à ce sujet-
ment des cantons de montagne. ne sont pas de mise dans le cas des débits minimums, et je
Ceux qui approuvent cet arrêté veulent tout d'abord que des me refuse à y céder sous l'influence de la peur.
mesures d'urgence soient prises, afin de protéger les cours Un projet de loi sur la protection des eaux est en travail,
d'eau encore à l'état naturel ou semi-naturel. Certaines selon un mandat donné par le souverain, et je le respecte. Il
associations estiment que cet arrêté est un minimum de ce n'y a donc aucune raison de prendre un train déjà en
qui devrait être entrepris en faveur de la sauvegarde de nos marche.
cours d'eau. Elles proposent même d'introduire une disposi- Comme je ne fais partie d'aucun conseil d'administration
tion supplémentaire à cet arrêté: les autorités n'ayant plus le qui touche de près ou de loin l'électricité ou l'énergie, c'est
droit de concéder les forces hydrauliques de cours d'eau qui en toute liberté j'appuierai la minorité de la commission.
doivent être sauvegardés en raison de leur état naturel.
Certaines vont encore plus loin et voudraient qu'on attende Schmidhalter, Sprecher der Minderheit: Laut Artikel 3 des
la révision de la loi sur la protection des eaux avant d'oc- Geschäftsverkehrsgesetzes gebe ich einleitend meine Inter-
troyer des concessions. Ces deux prises de positions totale- essenbindung bekannt. Ich bin in keiner Kraftwerkgesell-
ment opposées se sont retrouvées au sein de notre commis- schaft im Verwaltungsrat, aber projektierender und baulei-
sion. Lors de la discussion de détail, les variantes proposées tender Ingenieur von noch fehlenden Kleinkraftwerken in
par l'administration ont été discutées ainsi que la durée de unserer Region.
l'application de l'arrêté fédéral! Als Vertreter einer Kommissionsminderheit beantrage ich
La variante acceptée dans notre commission par 14 voix Ihnen, auf den Bundesbeschluss über die Restwassermen-
contre 3 et 2 abstentions est un compromis et précise et gen nicht einzutreten. Der Bundesbeschluss ist einmal ver-
complète l'article premier, alinéa 1 par un deuxième alinéa. fassungswidrig. Das Hoheitsrecht über die Gewässer steht
Vous l'avez d'ailleurs reçu, mais je le cite: «La réserve den Kantonen zu, und es geht nicht an, dass der Bund
formulée est valable pour un débit résiduel maximal, tel qu'il Gesetze erlässt, die dieses Hoheitsrecht nicht nur einengen,
ressort des dispositions figurant dans le message du 19 avril sondern verunmöglichen. Der Bundesbeschluss will das
1987, concernant la révision de la loi sur la protection des Ausüben wohlerworbener Rechte verhindern. Das würde
eaux.». C'est la garantie que le débit maximal fixé par cet den Bau neuer wie auch den Ausbau und die Erneuerung
arrêté du Conseil fédéral pourra être modifié lors de la schon bestehender Wasserkraftwerke praktisch verunmögli-
révision de la loi sur la protection des eaux, s'il s'avère trop chen.
élevé ou trop bas. Cette garantie ayant été donnée, sans que Energie aus Wasserkraft ist erneuerbar und sauber, und es
le Conseil fédéral - je crois - l'ait encore approuvée, la ist nicht einzusehen, wieso in Zeiten, da unsere Energiebe-
commission en vient à la durée d'application de cet arrêté. schaffung noch stark auf Einfuhren angewiesen und die
La proposition du Conseil fédéral de donner une durée Kernenergie nicht vollständig abgesichert ist, auch noch im
transitoire à cet arrêté jusqu'à l'entrée en vigueur de la loi Sektor Energie aus Wasserkraft unzumutbare Bremsen ein-
révisée sur la protection des eaux a été vivement discutée. gelegt werden müssen. Es dürfte einleuchten, dass eine
On craint que l'étude du projet de révision de la loi sur la Konzession nur angefordert und begehrt wird, wenn sich
protection des eaux dure plus longtemps que prévu, comme der Konzessionär über die Mengen des Wassers im klaren
c'est le cas d'ailleurs pour d'autres lois. Alors que le Conseil ist, die ihm zur Erzeugung von Strom zur Verfügung stehen
fédéral prévoyait une durée de quatre ans pour le régime werden. Wir alle, das heisst alle, die diesen Bundesbe-
transitoire, notre commission accepte, par 9 voix, plus celle schluss ablehnen, sind einverstanden, das Restwasserpro-
déterminante du président, la date de 1993. Au vote final, la blem zu lösen. Das soll aber im neuen Gewässerschutzge-
proposition de la majorité de la commission, telle qu'elle setz, dessen Beratung bereits eingeleitet ist, geschehen. Die
nous est présentée avec le délai fixé au 31 décembre 1993 a Lösung dieser Frage muss von der Sicht des Ganzen her
été finalement acceptée par 13 voix, 4 voix contre et angegangen und darf nicht als Einzelfall herausgepickt wer-
Débits minimums. Arrêté fédéral 1272 N 30 septembre 1987
den, auch wenn es jüngstens Mode ist, dies hier in diesem 1986 zu 73 Prozent in öffentlicher Hand. Das Berggebiet ist
Saal zu tun. nur noch an einigen Kleinkraftwerken interessiert, die für die
Der Bundesbeschluss über die Restwassermengen soll Eigenversorgung herangezogen werden können. Die gros-
erlassen werden, weil der Bundesrat im Wasserkraftwerk- sen und wichtigen Anlagen gehören den reichen Kantonen
bau einen «Boom» erwartet, bevor das neue Gewässer- undStädten des Mittellandes. Der Bundesbeschluss ist also
schutzgesetz in Kraft tritt. Die Statistik, die darlegt, was etwa nicht nur ein Misstrauensvotum gegen das Berggebiet, son-
in den nächsten Jahren gebaut werden könnte, liegt vor. Wir dern auch gegen diese Besitzer der Kraftwerke. Betreffend
haben heute in der Schweiz 448 Wasserkraftwerke, und es elektrische Energie sind wir nicht nur in der Schweiz son-
sind nur 32 neue Möglichkeiten aufgezeigt worden, die bis dern in Europa zu einer Schicksalsgemeinschaft geworden.
zum Jahre 2025 eventuell verwirklicht werden könnten. Wir müssen diese grossen Werke laufend erneuern und auf
Diese 32 Anlagen, die selbst in der Zeitspanne von beinahe den neuesten Stand bringen. Wir müssen das vorhandene
vierzig Jahren längst nicht alle gebaut werden, erbrächten grosse Gefalle im Gebirge und das Stauvolumen ausnützen
zusammen etwas mehr als die Hälfte der Jahresproduktion und nicht so sehr die Kubikmeter Wasser betrachten. Diese
des Kraftwerkes Leibstadt im Jahre 1986. Wer hier noch von kurzfristig regulierbare Spitzenenergie ist unsere Stärke in
einem «Boom» spricht, verkennt entweder den Begriff, der der Zukunft. Die bestehenden Konzessionen müssen erneu-
doch eine plötzliche Entwicklung meint, oder er übertreibt ert und teilweise massvoll ausgeweitet werden. Ich appel-
bewusst! Hier darf den verantwortlichen Stellen der Vorwurf liere daher an die Mehrheit der Interessierten und nicht nur
nicht erspart bleiben, dass sie es in Sachen Information an die Minderheiten der «Wasserschlosskantone».
gegenüber der Oeffentlichkeit nicht so genau genommen Beim vorliegenden Bundesbeschluss geht es laut Definition
haben, sondern dem Zug der Zeit folgten, der den Umwelt- von Herrn Ständerat Muheim um eine punktuelle Mass-
schutz als reine sektorielle Angelegenheit, losgelöst vom nahme in einer Sachgesetzgebung, d. h. Festlegung der
Ganzen, betrachtet. angemessenen Restwassermengen durch den Bund und
Der Schluss aus diesen kurzen Darlegungen liegt also klar nicht durch die Kantone. Diese Kompetenzverschiebung
da: Der Bundesbeschluss über die Restwassermengen ist vom Kanton zum Bund geht gegen das Prinzip des Födera-
von der Sache her nicht gerechtfertigt. Er ist aber auch lismus und ist auch im Verhältnis Bürger zum Staat nicht
unverhältnismässig. Wir begreifen die Sorge unserer Bevöl- verständlich. Der Ständerat ist ein weiser Rat, und es sind
kerung in den Grossstädten und in den Agglomerationen nicht die Verwaltungsratsmandate, wie die Presse breitge-
um die Umwelt, mit der es heute nicht zum besten steht. Wir schlagen hat, die den Ausschlag gegeben haben. Die Berg-
verstehen, dass sie jene Regionen, die zum Teil noch kantone haben im Ständerat nur 14 Stimmen. Es waren
urwüchsig sind und kleinere oder grössere Reserven an immerhin 31 Ständeherren, die für Nichteintreten stimmten.
Lebensqualität und Möglichkeiten an Erholung bieten, mög- Punktuelle Eingriffe in die Kompetenz der Kantone und
lichst unverändert erhalten wollen. So ist auch ihr Verlangen Gemeinden, wie hier vom Bundesrat vorgeschlagen, können
verständlich, Flussläufe nicht austrocknen zu lassen, wo es auch nicht verlangt werden, wenn man als pater familias nur
verhindert werden kann. Die Natur tut es ja selber zur die schlechtgeratenen und gefährdeten Kinder bestrafen
Genüge, denn ausgetrocknete Bachtobel sind in Gebirgen oder umerziehen möchte. Wir haben gar keine gefährdeten
nicht selten. Aber diese Sorge ist unbegründet. Schon heute und schlechtgeratenen Gemeinden und Kantone. Wir haben
haben wir Gesetze, die das verhindern. Ich nenne das Bun- den Beweis erbracht, dass wir es gar nicht so schlecht
desgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, das gemacht haben und dass es momentan auch gar nicht so
Eidgenössische Fischereigesetz, das Forstgesetz, das Bun- schlecht geht. Ich habe auf jedenfall noch kein «gestorbe-
desgesetz über Natur- und Heimatschutz, das Raumpla- nes» Tal gesehen. Nein, eher das Gegenteil. Problemtäler
nungsgesetz, das Umweltschutzgesetz mit seinen Umwelt- sind hydraulisch nicht erschlossen; siehe diesbezüglich
verträglichkeitsprüfungen. Brauchen wir noch einen neuen auch die letzten Unwetterkatastrophen. Täler, die nicht tou-
Bundesbeschluss, der höchstens offene Türen einrennt? Er ristisch erschlossen und keine Kraftwerke haben, haben
schafft noch grössere Rechtsunsicherheit. Wer will sich in auch keine Gäste. Nach der Theorie der extremen Land-
diesem Verwaltungsdickicht noch zurechtfinden? Schon schaftsschützler müssten diese Täler ja direkt überlaufen
aus diesem Grunde muss dieser Bundesbeschluss abge- sein.
lehnt werden. Dazu kommt, dass nicht nur die Bewohner in Aus all den Ausführungen geht hervor, dass wir den Bundes-
den Grossstädten und in den Agglomerationen die Umwelt beschluss für die Regelung der Restwassermengen als
schützen wollen und schützen. Das will auch die Bevölke- überflüssig ansehen. Wir wollen die Frage aus der Sicht des
rung in den Bergen. Auch sie ist sensibilisiert, viel mehr, als Ganzen im Gewässerschutzgesetz regeln. Es sind im Vorfeld
man meint, weil sie der Natur nähersteht. Sie wird ja oft dieses Gesetzes keine f raudulösen Handlungen zu erwarten.
genug - die Unwetter Ende August haben das bewiesen - in Die heutige Gesetzgebung verbietet das. Wer sich diesbe-
erschreckendem Mass daran erinnert, dass sie der Natur, züglich noch vergewissern will, lese den Auszug aus einem
der Umwelt, Sorge tragen muss. Es ist bedauerlich, dass ein Urteil des Bundesgerichtes vom 17. Dezember 1986 in
Teil der Schweizer Presse und zuweilen auch Persönlichkei- Sachen Schweizerischer Bund für Naturschutz, Kantonaler
ten an massgebender Stelle immer noch meinen, die Berg- Fischerverein Graubünden und World Wildlife Fund gegen
bevölkerung sei ein Räuber, der unverantwortlich handelt, die Provedimaint Electric Val Müstair und die Regierung des
obwohl auch sie von der Eidgenossenschaft mit «getreuen, Kantons Graubünden.
lieben Eidgenossen» angesprochen wird. Ich bitte Sie, auf den Bundesbeschluss, analog zum Stände-
Seit Jahrhunderten werden bei uns in Berg und Tal künstli- rat, nicht einzutreten.
che Bewässerungsanlagen betrieben. Mit diesen seither als
«Suonen» bekanntgewordenen Leitungen werden ganze Präsident: Es folgen nun die Fraktionssprecher.
Landstriche bewässert und ein Teil des Bachwassers auf
eine grosse Fläche verteilt. Längs diesen undichten Leitun- Maeder-Appenzell: Die LdU/EVP-Fraktion stimmt dem Bun-
gen werden gleichzeitig auch Waldpartien bewässert. Dies desbeschluss über den Vorbehalt künftiger Restwassermen-
kann man in der Landschaft beobachten. Diese Wasser- gen zu. In seiner Botschaft vom 25. Februar 1987 zieht der
rechte bestehen als wohlerworbene Rechte. Es wäre daher Bundesrat, wenn auch mit reichlicher Verspätung, die Kon-
gescheiter, diese Rechte voll zu schützen und die Wasser- sequenz aus dem neuen Wasserwirtschaftsartikel 24bis, der
kraftwerkbetreiber zum heute teuren Unterhalt dieser vor 12 Jahren von Volk und Ständen mit überzeugender
Bewässerwasser- und Tränkewasserleitungen heranzuzie- Mehrheit angenommen worden ist. Gemäss diesem Artikel
hen, als einfach zu verlangen, dass einige «Sekundenliter» erlässt der Bundesrat u. a. Bestimmungen über die Siche-
in einem felsigen Bachbett verbleiben. Diese Unterstützung rung angemessener Restwassermengen. Mit diesem soge-
an das Bewässerungsproblem wäre praktischer Umwelt- nannten quantitativen Gewässerschutz hapert es noch ganz
schutz, den uns unsere Ahnen vorgelebt haben. gewaltig. Als in den vergangenen Jahrzehnten die Nutzung
Das Grundkapital der Elektrizitätswerke in der Schweiz ist der Wasserkraft in unserem Land so weit vorangetrieben
30. September 1987 N 1273 Restwassermengen. Bundesbeschluss
wurde, dass heute 90 Prozent der vernünftigerweise nutzba- andere Sprache. Die Verfilzung von Geschäft und Politik ist
ren Gewässer zur Stromerzeugung dienen, schenkte man in manchen Kantonen augenfällig. Es ist darum absolut
dem Restwasserproblem nur geringe Bedeutung. Noch zwi- notwendig, dass der Bund seiner Oberaufsichtspflicht über
schen den Jahren 1982 und 1985 wurden Konzessionen das Wasser nachkommt. Die Kantone können nicht einfach
ohne jede Restwasserauflage abgegeben. tun, was sie wollen, beim Wald nicht und beim Wasser nicht.
Wie hat sich diese Entwicklung auf die Landschaft ausge- Seit 1902 hat der Bund die Oberaufsicht über den Wald.
wirkt? Oede Steinwüsten traten an die Stelle rauschender Wenn wir hier eine föderalistische Lösung hätten, hätten wir
Wasser. Zu Dutzenden verstummten die Täler in der auf weite Strecken heute gar keinen Wald mehr.
Schweiz. Die Lebensadern der Bäche trockneten aus, die Stimmen wir diesem Bundesbeschluss zu, so, wie ihn der
schönsten Wasserfälle versiegten. Ich bin durch das Val Bundesrat vorlegt. Setzen wir für einmal auf Geist und nicht
Cama im Misox gewandert und hätte heulen können über auf Geld, zum Wohle unseres Landes und zum Wohle künfti-
diese totale Stille eines zu Tode getrockneten Tales. Eines ger Generationen!
nur unter vielen! Ehemals tosende Bergwasser sind zu jäm-
merlichen Rinnsalen verkommen, die Maggia, die Linth bei Hari: Auch ich muss wie vorhin Kollege Schmidhalter meine
Tierfehd, die Calancasca bei Grono, der Rotten unterhalb Interessensbindungen darlegen. Wie er gehöre auch ich
Niedergestein, um nur wenige Beispiele zu nennen. Der keinem Verwaltungsrat eines Kraftwerkes an. Dagegen bin
Stau des Rheins bei Reichenau hat dem stolzesten Fisch des ich stolzer Besitzer eines eigenen Kleinkraftwerkes: ich
Rheins, der Rheinlanke, den Garaus gemacht. Eine fehlende erzeuge mit einem wunderbaren Holzwasserrad den Strom
Fischtreppe und fehlendes Restwasser verhinderten den für etwa 45 Lampen.
Aufstieg der Rheinlanke zu den Brutplätzen; noch Jahre Die Schweizerische Volkspartei, in deren Namen ich hier
nach dem Bau der Staumauer zogen die Rheinlanken fluss- sprechen darf, ist - wie ich selbst auch - für Eintreten. Wir
aufwärts, sie schlugen sich am Beton die Köpfe blutig und unterstützen den Vorschlag der Kommission.
verendeten. Heute gibt es sie nicht mehr. Eine Tiertragödie Auch ich habe zwei Seelen in meiner Brust. Auf der einen
unter vielen. Gewiss, die «weisse Kohle» ist aus unserem Seite bin ich mir voll der prekären Lage im Gesamtenergie-
Land nicht mehr wegzudenken, und wir sind als rohstoffar- sektor bewusst. Der Bedarf an Energie nimmt dauernd zu.
mes Land auf sie angewiesen. Aber die Nutzung der Wasser- Eine Folge des Unglücks von Tschernobyl ist eine gewisse
kraft hat ein Ausmass erreicht, das nur noch unter schwer- Ablehnung von neuen Kernkraftwerkanlagen. Eine der weni-
ster Schädigung der letzten Naturlandschaften überschrit- gen Alternativen sind die Wasserkraftwerke: einerseits die
ten werden kann. Der Ausbau der Hydroenergie in der Verbesserung der bestehenden Anlagen, andererseits der
Schweiz hat stattgefunden. Alle weiteren Ausbaupläne- von Bau von Neuanlagen. Der allfällige Konzessionär möchte
über 50 Projekten ist noch die Rede-sind reine Zwängerei. und sollte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit möglichst viel
Mitte der siebziger Jahre verkündete sogar der Verband Wasser über seine Anlagen leiten können. Dies wäre auch
Schweizerischer Elekrizitätswerke in seinen Richtlinien, von der Verbraucherseite her erwünscht. Bei allzu strengen
dass ein Weiterausbau der Wasserkraft aus wirtschaftlichen Bestimmungen betreffend Restwassermengen wird auch
und landschaftsschützerischen Gründen nicht mehr in den Bergkantonen ein Teil des Zinses für den einzigen
Frage komme. Es war die Zeit, als man voll auf die Atom- vorhandenen Bodenschatz, das Wasser, entzogen.
energie setzte. Auf der anderen Seite stehen die sicher berechtigten Anlie-
Nach Three Miles Island und Tschernobyl sieht die Lage gen des Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutzes, die bei
wieder anders aus. Allerorten werden Wasserkraftprojekte der in unserem Land recht fortgeschrittenen Wassernut-
aus den Schubladen gezogen, und der Bundesrat war sehr zung nicht zu vernachlässigen sind. Halbtrockene oder
gut beraten, als er aufgrund eines Postulates Loretan den sogar ausgetrocknete Wasserläufe bieten ein trostloses Bild
hier vorliegenden Bundesbeschluss über den Vorbehalt und haben einen negativen Einfluss auf Fauna und Flora wie
künftiger Restwassermengen dem Parlament unterbreitete. auch auf die Quell- und Grundwasserführung. Wenn kein
In seiner Botschaft teilt der Bunderat die Besorgnis der oder fast kein Wasser läuft, verödet die Gegend, und unsere
Umweltschutzkreise. Er sieht zwar keine verlässlichen Täler werden - wie dies schon Herr Maeder-Appenzell dar-
Anhaltspunkte für einen Konzessionsboom, erwähnt aber, gelegt hat - ihrer Adern beraubt.
dass einzelne Projekte vor der Realisierung zu stehen schie- Wir haben die Aufgabe, sowohl den Anliegen der Konzessio-
nen und dass eine Zunahme von Konzessionsgesuchen näre und den Bergkantonen wie den sich zunehmend ver-
nicht auszuschliessen seien. stärkenden und im Volk recht breit abgestützten Forderun-
Die Vorkehrungen zur Sicherung angemessener Restwas- gen von Natur- und Landschaftsschutz Rechnung zu tragen.
sermengen begründet der Bundesrat mit der Feststellung, Mit diesem Bundesbeschluss wird eine gute Uebergangslö-
der Ausbau der Wasserkräfte in unserem Land sei weit sung bis zum Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes ge-
fortgeschritten und es könne nicht übersehen werden, dass schaffen.
der Schutz der unverbauten, intakt verbliebenen Wasser- Ich empfehle namens der Fraktion der Schweizerischen
läufe im Zuge einer Höherwertung ideeller Belange immer Volkspartei und aus persönlicher Ueberzeugung Eintreten
mehr an Bedeutung gewinne. und Zustimmung zum Antrag der Kommission.
Der Bundesbeschluss, freudig begrüsst von den Natur- und
Umweltschutzorganisationen, ist bei 15 Kantonen sowie den Bundi: Namens der sozialdemokratischen Fraktion bean-
Organisationen der Elektro- und Bauwirtschaft auf eisige trage ich Ihnen Eintreten auf diese Vorlage und auf die
Ablehnung gestossen. Kein Wunder! Der Bundesbeschluss Fassung des Bundesrates.
will ja verhindern, dass die bevorstehende Restwasserge- Unseres Erachtens hat der Bundesrat zu Recht erkannt,
setzgebung durch das Vorziehen bestimmter Projekte unter- dass die Frage der Fixierung von minimalen Restwasser-
laufen werden könnte. Er will Konzessionen auf Vorrat ver- mengen keinen weiteren Aufschub erleidet. Eine Regelung
unmöglichen und durch eine stärkere Schonung der Gewäs- muss daher mit einem vorgezogenen, eigentlich dringlichen
ser erreichen, dass gewisse, in ihrer Rentabilität eher fragli- Bundesbeschluss erfolgen. Das Problem der Restwasser-
che Projekte zurückgestellt und später in Kenntnis der mengen darf nicht für sich allein und isoliert betrachtet
neuen Gesetzesvorschriften gar fallengelassen werden werden. Dass es gerade jetzt derart aktuell ist, hängt mit der
müssten. stets zunehmenden Belastung der Natur, des Bodens und
Kantone und Wirtschaft scheinen nur am Geschäft interes- der Umwelt zusammen.
siert. Dieses Geschäft heisst Endausbau, Nutzung bis zum Die Wasserkraftwerkprojekte erleben im Moment eine neue
letzten Tropfen. Ich misstraue den Kantonen im Hinblick auf Hochkonjunktur. Trotz Warnungen von vielen Seiten geht
den Landschafts- und Gewässerschutz. Auch wenn noch so man unbedenklich an die Nutzung der letzten frei fliessen-
oft beteuert wird - soeben auch von Herrn Schmidhalter-, den Gewässer heran. 32 Werke sollen gemäss Angaben
man sei auch in den Bergen an der Erhaltung der Land- einer Expertengruppe des Eidgenössischen Verkehrs- und
schaft interessiert, sprechen die Tatsachen doch eine Energiedepartementes in den nächsten 38 Jahren gebaut
Débits minimums. Arrêté fédéral 1274 N 30 septembre 1987
werden. 32 Werke seien also aus «heutiger Sicht reali- sches Unikum. Die Gegner dieser Vorlage reden von Rechts-
stisch». Die Liste aktueller Wasserkraftwerkprojekte der unsicherheit. Gerade diese Fassung trüge aber kaum zur
Umweltschutzorganisationen zählt 52 Anlagen auf. Der Ver- Rechtssicherheit bei.
band Schweizerischer Elektrizitätswerke rechnet zudem, Im weiteren wurde diese Fassung auch schon als Kompro-
dass in den nächsten 18 Jahren etwa 55 bestehende Konzes- miss verkauft. Auch das ist sie nicht, im Gegenteil. Sie würde
sionen erneuert und damit Gegenstand von Verhandlungen einen Konzessionsaufschwung nicht verhindern und gar
sein werden. den Kraftwerkbetreibern auf der ganzen Linie entgegen-
Allein im Kanton Graubünden sind gegenwärtig 19 Wasser- kommen. Würde die Restwassermenge einst im Gesetz nied-
kraftprojekte hängig. Die meisten von ihnen befinden sich riger festgesetzt als heute geplant, so dürften die in der
im Stadium der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeits- Uebergangszeit noch gebauten Werke diese nachträglich
prüfung. Es handelt sich um Neuanlagen und um Erweite- senken. Fiele das Gesetz aber schärfer aus, so bliebe es bei
rungsprojekte von bestehenden Anlagen. Zahlreiche Klein- der alten, tieferen Norm. Ueberdies hätte diese Lösung zur
und Kleinstprojekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Folge, dass die künftigen Beratungen des Gewässerschutz-
Man spricht heute ständig davon, dass Qualität vor Quantität gesetzes beeinflusst würden. Die Gefahr bestünde, dass die
kommen müsse. Zwar bemüht man sich, durch technische minimale Restwassermenge der Uebergangslösung alsdann
Erneuerungen und schonendes Eingreifen qualitative Ver- als Maximum festgeschrieben würde.
besserungen anzustreben, aber die Quantität der Eingriffe Manche Gegner dieser Vorlage operieren nun auch mit dem
nimmt laufend zu. Die Parallele zur sogenannten Erschlies- Argument, dieser Bundesvorbehalt sei völlig überflüssig, da
sung neuer touristischer Gebiete im Alpenraum ist frappant. heute für jedes Werk die sogenannte Umweltverträglich-
Auch hier gilt vielerorts seit Jahren die Deklamation, man keitsprüfung (UVP) verlangt werde.
wolle bisher unberührte Räume verschonen und nur Verbes- In diesem Zusammenhang gestatte ich mir, hier eine kurze
serungen im bestehenden Bahnenbereich durchführen. Charakterisierung der UVP durch den bekannten zeitgenös-
Wenn man aber genau hinschaut, werden in den sogenann- sischen Karikaturisten und Satiriker Hans Moser folgen zu
ten Kernregionen die Ränder beständig erweitert, so dass lassen, der kürzlich folgendes dazu ausgesagt hat: «Die
die touristischen Regionen fast ineinander überfliessen und UVP-Männer wandern mit Rucksack und Picknick durch das
kaum mehr unberührte Landschaften dazwischen liegen. betroffene Gebiet und zählen die Blumen und Bäume, die
Aehnlich verhält es sich beim Ausbau von Wasserkraftwer- unter die Wasserfluten geraten. Diese wiegen sie gegen die
ken. Wer kennt zum Beispiel nicht die einzigartigen, bis Restwassermenge ab, die in den Bächen übrig bleibt, rech-
heute unberührten Alpentäler von Fondei und Sapün, dem nen die erzeugten Kilowattstunden dazu, plus die Dividen-
Wanderer und Naturliebhaber so beliebt und zugetan? Mit- den der Aktionäre und das Geld, das in die Gemeindekassen
ten in diesen beiden Tälern soll ein Stauwerk zu stehen fliesst, und kommen zum Resultat, dass die Umwelt die
kommen, und dabei sprach sich das Projekt nicht einmal Wasserkraftprojekte verträgt.»
über Restwassermengen aus. Aber abgesehen von dieser satirischen, wenn auch sehr
Ein Vorziehen der Restwasserregelung auf Bundesebene anschaulichen Darstellung der UVP, ist der Stellenwert der-
drängt sich auf, weil ansonsten die Gefahr besteht, trotz selben in unserem Zusammenhang in der Botschaft des
gegenteiliger Beteuerungen, dass bis zum Inkrafttreten des Bundesrates klar herausgestellt. Es lohnt sich, auf diesen
zu revidierenden Gewässerschutzgesetzes noch eine Reihe Passus nachdrücklich hinzuweisen, wo es heisst: «Bei der
von unzulänglichen Konzessionen erteilt wird. Die Gesetz- neu eingeführten Umweltverträglichkeitsprüfung handelt es
gebung kann sich aber auch verzögern, sich eventuell über sich um ein rein formales Instrument, das in bezug auf
Jahre hinaus ziehen, wie uns das die Beratung des Gesetzes Restwassermengen vorderhand noch wirkungslos bleiben
über die direkte Bundessteuer momentan eindrücklich muss, weil die Beurteilungskriterien in Form materieller
demonstriert. Da nützen die Versprechungen, wie sie in der Normen noch fehlen.»
Debatte des Ständerates abgegeben wurden, nicht viel, die Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Kritik an den zu vielen
Behandlung des Gewässerschutzgesetzes speditiv voranzu- Eingriffen in die Natur ertönt landesweit. Die Berggebiete
treiben. Verzögerungstaktik in den Kommissionen ist noch haben heute in erster Linie auf die Karte des Tourismus
allemal ein Mittel, um unliebsame Vorlagen um Jahre hin- gesetzt. Damit haben sie in Kauf zu nehmen, dass die
auszuschieben. Schweizer Mitbürger, die in den Bergen Ferien machen, sich
Die Vertreter der Regierungen der Bergkantone lehnen die- zu den Veränderungen und Zerstörungen von landschaftli-
sen Restwasservorbehalt mit der Begründung ab, sie selber chen Schönheiten kritisch äussern. Ihre berechtigten Ein-
seien bestens in der Lage, bei der Verleihung oder Genehmi- wände verdienen seriöse Prüfung und Würdigung.
gung der Konzessionen für genügende Restwassermengen Noch ein Aspekt: Es wurde in der letzten Zeit in den Medien
zu sorgen. Gegenüber dieser Behauptung sind zweierlei stets gesagt und geschrieben, die Bergkantone seien
Argumente anzuführen: geschlossen gegen diese vorgesehene Restwassermengen-
I.Wenn im Berggebiet überall genügend Restwasser ver- regelung. Diese Wiedergabe möchte ich korrigieren.
langt würde, dann müssten diese Werte mindestens jenen Die Meinungen der Regierungen der Bergkantone dürfen
vom Bundesrat in seiner Botschaft zum Gewässerschutzge- nicht einfach mit der Meinung der gesamten Bevölkerung
setz vorgesehenen 50 Sekunden-Litern entsprechen. Diese der Bergkantone gleichgesetzt werden. Ich stelle die
bilden das Minimum dessen, was überhaupt noch als Rest- Behauptung auf, dass ein grosser Teil der Bevölkerung des
wasser bezeichnet werden kann. Eine Unterschreitung eines schweizerischen Berggebietes die Zeichen der Zeit durch-
solchen Grenzwertes müsste den Tod eines Gewässers aus verstand und, wenn sie sich in einer Abstimmung dazu
bedeuten. So ist das Geschrei gegen diesen Bundesbe- äussern könnte, für die vorgesehene Regelung der Restwas-
schluss eigentlich unverständlich. sermengen aussprechen würde. Auf diesen gleichen Aspekt
2. Es gibt Beispiele, wo genügende Restwassermengen bei habe ich hier im Rate schon bei der Behandlung der Lex
den Konzessionsverleihungen oder -genehmigungen erst Purgier hingewiesen.
auf massive Intervention von Umweltschutzorganisationen Ich appelliere insbesondere an die Presse, dass sie die
hin durchgesetzt werden konnten. Mit viel Mühe müssten Sachlage endlich differenzierter betrachten und darstellen
schon Vereinigungen den Weg nach Lausanne beschreiten möge. Gerade im Fall der Restwassermengen ist heute das
und fischereirechtliche oder andere Expertisen erstellen Gewissen in grossen Teilen der Bergbevölkerung geschärft,
lassen, um schliesslich durchzudringen und lebendige und sie ist sich je länger, je mehr bewusst, dass lebendige
Flussläufe zu erhalten. Gewässer zum unabdingbaren Gut ihres Ueberlebens ge-
Warum bekennen wir uns schliesslich zur Fassung des hören.
Bundesrates und nicht zu derjenigen der Kommissions- Aus diesen Gründen beantrage ich Zustimmung zur Vorlage
mehrheit? Gemäss Kommissionsmehrheit würde eine Bot- und ebenfalls zur Fassung des Bundesrates.
schaft zu formalem Recht erhoben, ohne dass eine Geset-
zesberatung stattgefunden hätte. Das wäre wohl ein juristi-
30. September 1987 N 1275 Restwassermengen. Bundesbeschluss
Fischer-Sursee: Die CVF-Fraktion unterstützt mehrheitlich erinnern, dass man für ein Wasserkraftprojekt - d. h. für
den Nichteintretensantrag. Ich halte fest, dass die Fraktion Konzessionserwerb, Durchführung der Umweltverträglich-
die Notwendigkeit von angemessenen und genügenden keitsprüfung, Genehmigungsverfahren-mindestens vier bis
Restwassermengen und somit des quantitativen Gewässer- fünf Jahre benötigt. Es ist deshalb auszuschliessen, dass
schutzes klar bejaht. Die Restwasserregelung ist heute gleichsam «vor Torschluss» noch viele Wasserrechtskon-
selbst von den Direktbetroffenen nicht bestritten. Die Fest- zessionen erworben werden könnten. Es kommt hinzu, dass
setzung angemessener Restwassermengen ist nach unserer Konzessionsgeber und Konzessionsnehmer heute für die
Auffassung im Interesse des Natur- und Landschaftsschut- Belange und Probleme des Natur- und Umweltschutzes hin-
zes notwendig. Wir sind aber gegen diese provisorische, reichend sensibilisiert sind. Jedenfalls wäre eine Konzes-
kurzfristige Zwischenlösung - aus rechtlichen Bedenken, sionserteilung ohne jede Restwassermengen-Auflage heute
und weil sie sachlich nicht gerechtfertigt und nicht nötig ist. schlicht nicht mehr denkbar.
Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken wurde bereits von Die Uebergangsregelung ist schliesslich auch energie- und
anderer Seite hingewiesen. Wir teilen diese namentlich regionalpolitisch verfehlt. Der Bundesbeschluss stellt ein
wegen des Verbotes der Vorwirkung von Gesetzen. Diese faktisches Moratorium für Konzessionen dar, da die Konzes-
verfassungsrechtlichen Bedenken waren für uns aber nicht sionsnehmer in Anbetracht der letztlich doch unbestimmten
ausschlaggebend, jedoch erachten wir es als gesetzge- Höhe der Restwassermenge praktisch gar nicht in der Lage
bungspolitisch verfehlt und gleichzeitig gefährlich, eine sind, sich um eine neue Konzession zu bewerben und zu
wichtige Teilfrage aus ihrem gesamten Gesetzeskontext her- investieren.
auszureissen und einseitig in einem Bundesbeschluss, In Anbetracht der in absehbarer Zeit zu erwartenden Strom-
gleichsam präjudiziell, zu regeln. knappheit sollte aber die Erteilung einzelner, für die künftige
Die Legiferierung der Materie hat vielmehr unter Berück- Entwicklung bestimmter Bergregionen wichtiger Konzessio-
sichtigung der gesamten öffentlichen Schutzinteressen auf nen nicht vorübergehend verunmöglicht werden. Da die
.dem ordentlichen Rechtsetzungsweg zu erfolgen. Nachdem Kernenergie umstritten ist und der Bau von thermischen
beispielsweise auch auf dem Gebiete der Radio- und Fern- Kraftwerken wegen der Umweltbelastung kaum verantwor-
sehgesetzgebung mittels eines Bundesbeschlusses über tet werden kann, ist ein massvoller Weiterausbau der noch
den Satellitenrundfunk in ähnlicher Weise zum Instrument verfügbaren heimischen Wasserkräfte unter Wahrung des
der blossen Uebergangsregelung gegriffen wurde, befürch- Naturschutzes sinnvoll.
tet man, dass diese Art des Legiferierens Schule machen Abschliessend fasse ich zusammen: Wir sind für Nichteintre-
könnte. Dies darf jedoch unserer Auffassung nach nicht ten, weil die Uebergangslösung nicht nötig ist, weil die
geschehen. angemessenen Restwassermengen jetzt schon aufgrund
Die Kommission hat zwar gegenüber dem bundesrätlichen bestehender Bestimmungen gewährleistet sind, weil wir
Vorschlag Verbesserungen angebracht, indem sie die Vor- unmittelbar vor der Beratung des Gewässerschutzgesetzes
lage zeitlich befristete und in Artikel 1 Absatz 2 bezüglich stehen, welches die Restwassermengen regelt, weil der
des Vorbehaltes für die künftige maximale Restwasser- Ständerat nicht eingetreten ist und beim klaren Stimmenver-
menge die Vorschriften der Botschaft vom 29. April 1987 hältnis kaum von seinem Beschluss abweichen wird. Es ist
hilfsweise heranzog. Dieser Vorschlag wurde vom Bundes- daher nicht sehr sinnvoll, eine Vorlage im Detail zu beraten,
rat als mögliche Variante ausgearbeitet, den ich dann in der die dann doch durchfällt und nicht zustande kommt. Das ist
Kommission übernommen habe, um wenigstens eine kleine keine effiziente Ratsarbeit!
Verbesserung anzubringen. Er ist aber, wie schon in der
Kommission und hier auch im Rat betont wurde, nicht M. Carobbio: La nécessité de prendre en compte les
unbedenklich. Man übernimmt eine Regelung und zemen- besoins de la protection de la nature et du paysage lors de
tiert sie gesetzlich, ohne materiell darüber diskutiert zu l'exploitation des forces hydrauliques ne devraient plus faire
haben. Eine Uebergangsregelung drängt sich um so weni- l'objet de démonstration particulière.
ger auf, als die Botschaft zum neuen Gewässerschutzge- Les événements de cet été dans les cantons du Tessin, d'Uri,
setz, welches die Restwassermenge regelt, vorliegt, die stän- du Valais et des Grisons ont dramatiquement montré que
derätliche Kommission zur Behandlung der Vorlage bestellt des interventions humaines excessives sur notre milieu
und das erste Sitzungsdatum auf den 9. November bereits naturel, combinées avec des conditions climatiques extraor-
anberaumt ist. Einer speditiven parlamentarischen Behand- dinaires, peuvent nous faire friser la catastrophe. Quand on
lung der Gesetzesvorlage steht somit nichts mehr im Wege. connaît - et vous le connaissez comme moi - le degré
Es ist auch etwas eigenartig, dass jetzt, kurz vor Erlass des d'exploitation de nos eaux pour la production d'énergie
neuen Gewässerschutzgesetzes, noch schnell eine Interims- électrique, il me paraît clair qu'une attention accrue et une
lösung nötig sein soll, nachdem man es während zwölf attitude rigoureuse s'imposent quand on discute de nou-
Jahren seit Inkrafttreten der Verfassungsbestimmung nicht velles concessions pour utiliser les eaux. Cela d'autant plus
für nötig erachtete, in dieser Richtung zu legiferieren. Herr que, comme le dit le Conseil fédéral lui-même dans son
Maeder hat hier vorgetragen, dass in den Jahren 1982 bis message, étant donné les difficultés et les oppositions que
1985 verschiedene Konzessionen ohne jegliche Restwasser- rencontre, dans la population, l'exploitation de l'énergie
menge erteilt worden sind. Nach meinem Wissensstand trifft nucléaire, l'on ne peut pas exclure des pressions accrues
dies nicht zu. Auf jeden Fall wäre dies ab dem I.Januar pour obtenir des concessions pour d'autres exploitations de
1985, seit dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes, forces hydrauliques.
nicht mehr möglich. Le législateur que nous sommes est donc tenu, à mon avis,
Wir erachten den Bundesbeschluss aus folgenden Ueberle- de prendre toutes les mesures législatives qui, même transi-
gungen auch als sachlich nicht gerechtfertigt: Der Bundes- toires, peuvent éviter les résultats négatifs de ces pressions.
rat gibt auf Seite 4 seiner Botschaft nach getroffenen Abklä- Cela d'autant plus qu'à plusieurs occasions, peuple et can-
rungen selber zu, dass in nächster Zeit kein Konzessions- tons ont clairement manifesté leur volonté politique d'agir
boom zu erwarten ist. Somit drängt sich auch nach Auffas- dans ce sens. Cela a été le cas en 1975 quand le peuple et les
sung des Bundesrates unter diesen Gesichtspunkten keine cantons ont accepté le nouvel article constitutionnel sur
Uebergangsregelung auf. l'économie des eaux, qui constitue en fait la base constitu-
Heute existieren bereits verschiedene gesetzliche Vorschrif- tionnelle pour la mise sur pied d'une législation sur la
ten, die die zuständigen Konzessionsbehörden zur Festle- protection des eaux. Cela a encore été le cas avec l'initiative
gung verschiedener Auflagen und auch von Restwasser- «pour la sauvegarde de nos eaux».
mengen verpflichten. Ich erinnere an das Bundesgesetz Nous partageons, avec d'autres, l'avis qu'une politique de
über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, das Fischerei- protection de l'environnement qui, soit dit entre parenthèses
gesetz, das Bundesgesetz über die Wasserpolizei und insbe- à la veille d'élections au Conseil national, figure dans les
sondere an das Umweltschutzgesetz mit der Verträglich- programmes des partis comme une tâche prioritaire, renon-
keitsprüfung. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran cerait à prendre des mesures dans le domaine, même transi-
Débits minimums. Arrêté fédéral 1276 N 30 septembre 1987
toires, de la protection des eaux exploitables pour la pro- les propositions de la minorité de la commission et du
duction de l'énergie hydraulique, serait une politique boi- Conseil fédéral.
teuse et peu efficace.
Personne ne peut nier - et d'autres qui m'ont précédé à M. Massy: Le groupe libéral se prononcera contre l'entrée
cette tribune l'ont déjà souligné - l'importance des eaux et en matière, et ceci pour les raisons suivantes.
de nos ruisseaux dans les Alpes pour la nature et le paysage. En 1983, M. Loretan a demandé dans une motion qu'il a
Aucune raison d'ordre économique ou concernant les déposée l'adoption d'un arrêté fédéral urgent qui interdirait
nécessités d'énergie et même les intérêts des cantons alpins jusqu'à une certaine date l'octroi de nouvelles concessions
ne justifie une position qui provoquerait, dans le cas des de droits d'eau, et ceci afin de protéger la beauté et les
débits minimums en discussion, un vide juridique suscepti- particularités du paysage. On ne tolérerait alors que peu
ble d'avoir des conséquences graves pour notre milieu d'exceptions, en principe seulement là où il serait possible
naturel. D'autant plus que les prétendues nécessités de d'établir une nette prépondérance des intérêts de l'écono-
produire de l'énergie peuvent, et devraient à mon avis, être mie énergétique et où l'impact sur la nature et le paysage
réalisées pour une fois, non avec d'autres atteintes à la serait de faible importance.
nature et au paysage, mais dans le cadre d'une nouvelle Le Conseil fédéral avait préconisé le rejet de cette motion
politique énergétique basée sur l'utilisation plus rationnelle car elle limiterait généralement de manière absolue et fort
de l'énergie dont nous disposons déjà - donc dans d'autres rigoureuse l'octroi de nouvelles concessions hydrauliques.
exploitations de force hydraulique qui provoqueraient des Ce serait une entorse à la souveraineté sur les eaux des
atteintes encore plus dangereuses contre la nature et le cantons, une limitation de la liberté des communes, bref une
paysage. nouvelle atteinte au fédéralisme.
La question des débits minimums dont nous discutons L'article 24bis, deuxième alinéa, lettre a de la Constitution
aujourd'hui s'inscrit, selon nous, dans ce contexte. Un précise que «la Confédération édicté des dispositions pour
contexte que pour son importance justifient des mesures le maintien de débits minimums convenables». Ce travail est
transitoires telles qu'elles nous sont proposées par le très avancé. Pourquoi, dès lors, présenter ces dispositions
Conseil fédéral. En effet, la question des débits minimums à transitoires, compliquées, alors qu'avec un peu de patience
fixer aux sociétés hydrauliques se pose depuis longtemps, chacun en aura pour son comptant très prochainement?
en particulier dans les cantons alpins, comme le Tessin, L'arrêté fédéral que vous présentez, Monsieur le Conseiller
dans lesquels l'exploitation des eaux a été la plus étendue et fédéral, introduirait donc un effet anticipé des dispositions
la plus forte. non encore en vigueur relatives au débit minimum. Un tel
Nous, Tessinois, nous avons connu le lit des fleuves, comme effet anticipé n'est compatible avec la constitution que lors-
celui de la Maggia, sec et sans eau. Une situation qui a déjà qu'il se fonde sur une base légale. Il est clairement limité
eu pour effet en 1976 (suite aux protestations de la popula- dans le temps et concrètement justifiable. La base légale
tion des régions intéressées) de faire ajouter à la loi canto- exigée devrait déjà exister, lors de l'entrée en vigueur de
nale sur l'utilisation des eaux un nouvel article 8bis visant à l'arrêté fédéral. Il manque toutefois la deuxième condition, à
garantir les débits minimums. Mais, et voilà le point que je savoir la limitation dans le temps. Dans leurs commentaires
veux souligner, malgré cette loi, les mesures adoptées par le sur le projet d'arrêté fédéral, les autorités fédérales remar-
Conseil d'Etat tessinois ont rencontré des oppositions et des quent elles-mêmes que la loi révisée sur la protection des
résistances de la part des sociétés hydrauliques intéressées. eaux n'entrera probablement pas en vigueur avant 1989.
Controverse encore vive aujourd'hui et qui a donné lieu à Une des raisons pourrait en être que la réglementation
une procédure judiciaire, actuellement portée devant le Tri- abstraite du problème des débits minimums prévus dans le
bunal fédéral. projet est fort controversée. Ceci signifie toutefois qu'il ne
Un cas, celui du Tessin, qui prouve à lui seul, à mon avis, la peut être question d'une durée de validité limitée de l'arrêté
nécessité d'éviter le vide juridique dont parle le Conseil fédéral. L'effet anticipé doit, comme l'effet rétroactif d'un
fédéral et donc d'adopter les mesures transitoires propo- acte, être limité dans le temps. Un effet anticipé de trois ans
sées en attendant la mise sur pied d'une législation ordi- au moins, en réalité d'une durée illimitée, contredit cette
naire. exigence qui ressort de la règle sur l'égalité devant la loi.
Or, il nous paraît que, compte tenu de l'importance des Des raisons concrètes ne permettent pas non plus de justi-
valeurs qui demandent à être protégées (l'environnement, la fier l'effet anticipé des dispositions sur les débits minimums
nature, les eaux) et du temps qui peut encore s'écouler car l'objectif qui lui est lié est déjà atteint avec la législation
avant l'adoption d'une loi définitive- le Conseil fédéral parle actuelle. En effet - et je voudrais insister sur ce point - il n'y
de trois ans - la préoccupation du Conseil fédéral de se a pas eu de problème jusqu'à maintenant. Des sociétés de
prémunir, par des mesures transitoires, contre toute ten- toutes sortes veillent au grain: les pêcheurs, les amis de la
tative de rendre inopérantes les nouvelles dispositions légis- nature, les offices du tourisme régionaux, etc. Le barrage de
latives à l'étude est plus que justifiée et mérite d'être sou- l'Hongrin, en pays de Vaud, par exemple, a transformé, en
tenue. bien, le paysage du point de vue touristique, agricole et
En effet, le Conseil fédéral ne fait que nous demander de sportif. On y pêche, en aval comme en amont, des truites
fixer une base légale par le biais de laquelle on pourrait excellentes dans une eau parfaitement pure. On a donc
appliquer, dès le 1er octobre 1987, les débits minimums concilié la production d'énergie propre avec une nature
prévus à l'article 24bis, alinéa 2, du projet de loi sur les eaux agréable. On recherche des sources d'énergie non pol-
en discussion. C'est une mesure juridiquement raisonnable luantes. Il faut donc aider à construire des ouvrages, même
et surtout politiquement justifiée. modestes, pour pallier cette pénurie. Les terrains utilisés
Les arguments des adversaires à ces propositions et en pour la construction de ces barrages ne sont pas de loin les
particulier de ceux qui ne veulent même pas entrer en plus productifs du pays.
matière, en réalité, une fois encore, donnent la priorité aux Certes, ces problèmes sont réglés par les communes et les
intérêts et aux exigences des producteurs d'énergie au cantons avec beaucoup de bon sens, laissons-les les résou-
détriment des exigences de la protection de la nature et du dre en toute tranquillité. Si l'on veut investir pour produire
paysage. plus, il ne faut pas décourager ceux qui veulent utiliser les
Voilà pourquoi le groupe du Parti du travail, du PSA et du dernières possibilités qu'offre encore notre pays. On ne
POCH se prononce contre la proposition de non-entrée en construira plus, si les débits minimums demandés sont
matière. Il soutient aussi la proposition du Conseil fédéral et exagérément gonflés au point d'empêcher toute rentabilité.
donc de la minorité de la commission. En réalité, la proposi- Il faut y penser.
tion de la majorité de la commission, qui parle de débit Je voudrais rappeler encore que quinze cantons, notam-
résiduel maximal, risque, à mon avis, de limiter ou réduire à ment ceux de montagne, ont refusé, lors de la consultation,
néant l'efficacité de la mesure transitoire proposée. d'entrer en matière et qu'il n'y a pratiquement aucun pro-
Je vous invite donc à voter l'entrée en matière et à appuyer blème sur des projets en suspens à l'heure actuelle.
30. September 1987 N 1277 Restwassermengen. Bundesbeschluss
En conclusion, si vous acceptez l'arrêté fédéral, il ne sera tung in der Fassung der Kommissionsmehrheit anzu-
plus possible d'établir, de manière juridiquement correcte, nehmen.
l'étendue des droits d'usage et de ce fait, la teneur essen-
Oester: Ohne Wasser kein Leben - von dieser fundamenta-
tielle d'une concession. Je vous prie donc, au nom du
len Tatsache haben wir bei der Restwasserfrage auszuge-
groupe libéral, de ne pas entrer en matière puisque cet
hen. Das heisst allerdings nicht, dass man die Augen vor
arrêté fédéral porte atteinte aux droits des cantons et des
dem Zielkonflikt verschliessen soll, der sich hier zwischen
futurs concessionnaires.
langfristigen ökologischen und eher vordergründig ökono-
mischen Betrachtungsweisen bzw. Interessen auftut. Wir
haben durchaus Verständnis dafür, dass man es in den
Aregger: Beim Entscheid über die Sicherung von Restwas-
Bergregionen, genauer: in gewissen Kreisen des Berggebie-
sermengen stehen wir vor dem klassischen Beispiel eines
tes nicht gerne sieht, wenn der Bund der wirtschaftlichen
Zielkonflikts. Es gilt, verschiedenste materielle und ideelle
Entfaltung mit seinen Vorschriften gewisse Schranken setzt.
Interessen gegeneinander abzuwägen. Die Verwirklichung
Man muss aber ganz klar sehen, dass der Bund Restwasser-
der politischen Forderung nach dem Ausstieg aus der Kern-
mengen nicht aus Freude am Eingriff in die kantonale
energie hätte zwangsläufig die Schaffung von Alternativ-
energieanlagen, vor allem aber die totale Ausnützung der Gewässerhoheit, also aus mangelndem Verständnis für den
Föderalismus, festlegt; er tut es, weil der von Volk und
Wasserkraft als einziger erneuerbarer, einheimischer
Energie zur Folge. Das heisst im Klartext, dass vorerst ein- Ständen mit überwältigendem Mehr angenommene Wasser-
mal sämtliche bestehenden Wasserkraftwerke im Wirkungs- wirtschaftsartikel der Bundesverfassung es ihm seit 12 Jah-
grad zu verbessern und voll auszubauen wären. Dann müss- ren zwingend vorschreibt und weil die Erfahrung lehrt, dass
der Vorbehalt von Restwassermengen bei Konzessionen für
te jeder noch irgendwie nennenswerte Wasserlauf gestaut
und abgeleitet, jede Gefällstufe ausgenützt werden. Als Wasserkraftnutzungen unerlässlich ist. Ich verzichte auf Bei-
Folge davon würden auch die heute noch fliessenden Bäche spiele; es gäbe viele.
austrocknen, der Grundwasserstrom wäre in höchstem Aus dieser Sicht muss der Entscheid des Ständerates als
Masse gestört, und es würde ein nicht wieder gutzumachen- Schlag ins Gesicht all derer aufgefasst werden, denen Ver-
der Schaden an Erholungswert und Schönheit der Land- fassungstreue einerseits und die bestmögliche Schonung
schaft entstehen. Eine derart rigorose Nutzung der Wasser- der Lebensgrundlagen andererseits ein grosses und echtes
kraft will aber im ernst wohl niemand. Wir betrachten des- Anliegen sind. Nichteintreten auf diese vom Bundesrat klar
halb die Auflage, bei Wasserkraftwerken eine Mindestrest- und einleuchtend begründete Uebergangsregelung ist-bei
wassermenge im natürlichen Lauf fliessen zu lassen, als Licht betrachtet - ein Staats- und umweltpolitischer Skan-
grundsätzlich unbestritten. Dazu kommt der seit 1975 beste- dal. Was haben von Volk und Ständen geradezu demonstra-
hende Verfassungsauftrag im sogenannten Wasserwirt- tiv angenommene Verfassungsartikel noch für einen Sinn,
schaftsartikel, der die Sicherung von Restwassermengen wenn ein Teil des Parlamentes sich schlicht weigert, den
erhaltenen Auftrag auszuführen? Das ist rechtsstaatlich
vorschreibt. Im Entwurf zur Revision des Gewässerschutz-
gesetzes schlägt der Bundesrat denn auch in mehreren nicht zu vertreten. Es ist politische Obstruktion gegen die
Artikeln die Grundsätze und die Bemessungskriterien der direkte Demokratie, gegen den Souverän. Genauso muss
man es machen, wenn man zwischen Volk und Volksvertre-
Restwassermengen vor. Da einerseits für die Behandlung
des revidierten Gewässerschutzgesetzes offenbar mit einer tern eine möglichst breite Kluft wünscht. Genauso muss
man es machen, wenn man die Stimmabstinenz fördern und
längeren Zeitdauer gerechnet wird, andererseits der Bun-
denen Munition liefern will, die ohnehin schon finden, die in
desrat klare Verhältnisse gegenüber Konzessionsbewerbern
Bern oben machten doch, was sie wollten! Wenn wir, die wir
anstrebt, unterbreitet er uns den vorliegenden Bundesbe-
schluss. alle einen Eid oder ein Gelübde auf die Verfassung abgelegt
haben, uns weigern, einen schon über ein Jahrzehnt alten,
Die freisinnig-demokratische Fraktion hat dem Vorhanden-
unmissverständlichen Verfassungsauftrag von Volk und
sein verschiedenster Interessen und dem bestehenden Ziel-
Ständen auszuführen, wer soll sich dann in diesem Lande
konflikt Rechnung getragen. Eine Mehrheit der Fraktion
noch an die Verfassung, das Fundament unseres Rechts-
entschied sich deshalb für Eintreten auf den Bundesbe-
schluss, nicht zuletzt aus Verantwortung gegenüber berech- staates, halten?
Nun noch ein Wort zum eingangs angesprochenen Zielkon-
tigten Anliegen von Natur- und Landschaftsschutz. Unsere
Bereitschaft, auf die Vorlage einzutreten, ist allerdings an flikt. Ziel- und Interessenkonflikte gibt es in der Politik über-
all; das wissen wir alle. Da geht es jeweils darum, sorgfältig
den Beschlussentwurf gemäss Antrag der Kommissions-
abzuwägen und Prioritäten zu setzen. Wer von gewissen
mehrheit gebunden. Wir betrachten den Beschluss als
Uebergangslösung und begrüssen deshalb die Befristung materiellen Vorteilen und Interessen nicht so geblendet ist,
des Beschlusses. Gleichzeitig begrüssen wir auch die Ver- dass er nur noch das Geld sieht, muss doch erkennen, dass
koppelung mit dem Entwurf zum revidierten Gewässer- der Sicherung genügender Restwassermengen eine Bedeu-
schutzgesetz. Es ist uns zwar bewusst, dass es unüblich ist, tung zukommt, die weit über blosse Fischereiinteressen,
sich auf noch nicht bestehendes Recht abzustützen. Die von weit über landschaftsästhetische und touristische Aspekte
den Gegnern kritisierte Rechtswidrigkeit möchten wir aber hinausgeht. Wasserläufe sind als unabdingbarer Teil des
relativieren; denn für uns ist der von der Kommissionsmehr- ganzen Oekosystems aufzufassen, in das der Mensch nicht
heit in Artikel 1 Absatz 2 beantragte Hinweis auf das Gewäs- einfach nach Belieben mit seiner Technik eingreifen darf,
serschutzgesetz weniger rechtlicher, sondern vielmehr tech- will er nicht schwerste Langzeitschäden in Kauf nehmen.
nischer Art. Es gibt nämlich in den Publikationen des Bun- Etwas mehr Ehrfurcht vor der Schöpfung wäre am Platz, im
des nirgends eine veröffentlichte Berechnungsmethode Falle der Restwassermengen um so mehr, als die Minder-
oder Bemessungsskala für die Festlegung der Restwasser- produktion an Strom ohne weiteres durch sinnvolle Spar-
mengen ; die einzige findet sich in der Botschaft zur Revision massnahmen wettgemacht werden kann. Und wer dem
des Gewässerschutzgesetzes. Wir sind gerade wegen dieses Berggebiet mehr Wasserzinseinnahmen sichern will, muss
vorwiegend nur technisch begründeten Hinweises auf das sich für die angemessene Entschädigung der Wasserkraft
Gewässerschutzgesetz gegen die Ueberbetonung angeblich durch die Konzessionäre einsetzen und nicht für die totale
fehlender Rechtsmässigkeit oder gar die Bezichtigung der Nutzung der letzten noch freifliessenden Gewässer. Dazu
Verfassungswidrigkeit der Vorlage, wie sie etwa der Spre- bieten wir Hand.
cher der CVP-Fraktion dargelegt hat. Wir haben in der Frage Aus diesen zwingenden rechtlichen, staatspolitischen und
der Restwassermengen der Sache zuliebe entschieden; ökologischen Gründen bitte ich Sie, auf den Bundesbe-
denn wir sehen im Moment keinen besseren Weg, das schluss einzutreten und ihm in der Fassung des Bundesra-
angestrebte Ziel zu erreichen. Aus persönlicher Ueberzeu- tes zuzustimmen.
gung und als Sprecher der FDP-Fraktion empfehle ich Wick: Ich bitte Sie, auf den modifizierten Bundesbeschluss
Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie bei der Detailbera- über die Restwassermengen einzutreten. Es handelt sich
Débits minimums. Arrêté fédéral 1278 N 30 septembre 1987
auch bei diesem Geschäft, wie das häufig vorkommt, um Gegner gleich böser Wille und schlechte Absichten unter-
einen echten Zielkonflikt. Das haben bereits meine Vorred- stellt werden, wie das heute gemacht worden ist. Gerade bei
ner gesagt. Auch diese Medaille hat zwei Seiten. der Bewältigung von Umweltproblemen gibt es verschie-
Die eine Seite der Medaille: Einerseits wird der Ruf nach dene Wege, die zu den von uns allen angestrebten Zielen
immer mehr regenierbarer Energie unüberhörbar laut. Son- führen. Die Restwasserregelung ist Bestandteil dieser ökolo-
nenenergie ist die Energie, der die Zukunft gehört; sie ist gischen Fragen, die wir heute und in Zukunft zu lösen
nach unserem endlichen Ermessen unerschöpflich, belastet haben. Letztlich wollen wir - ob Gegner oder Befürworter
unsere Luft und damit unsere Wälder und Lungen nicht. dieses Bundesbeschlusses-das gleiche, nämlich die Siche-
Was ist denn schon Wasserkraft, wenn nicht ausgenützte rung genügender Restwassermengen in unseren Bergtä-
Sonnenenergie! Wenn sich gewisse pseudogrüne Ver- lern. Ich anerkenne darum die Meinung des Bundesrates
einigungen gegen eine Verbesserung der Ausnützung der und unserer Kommissionsmehrheit als Ausdruck ihrer
Wasserkraft wenden, so machen sie das vielleicht macchia- Sorge um unsere Alpentäler. Ich wäre auch der letzte, der
vellistisch zur Förderung der Kernenergie. Dieses Motiv dem Bundesrat oder Ihnen, verehrte Ratskolleginnen und
lehne ich ab. Oder sie machen es, weil sie meinen, damit Ratskollegen aus den Mittelland-Kantonen, das Mitsprache-
könnten sie Kernenergie verhindern, nach dem Motto: recht bei der Lösung der Probleme, die sich in unseren
Jedem Kernkraftwerk ein Pumpspeicherwerk. Dieses Argu- Berggebieten stellen, absprechen möchte. Wir wissen sehr
ment ist ebenfalls falsch. Zur Speicherung von Wasserener- wohl, dass wir Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung brau-
gie verwendet man auch immer Pumpspeicherwerke. Sie chen. Dass wir darauf zählen dürfen, hat uns Ihre Hilfe bei
werden benötigt für einen rationellen Einsatz der elektri- den Unwetterschäden dieses Sommers gezeigt.
schen Energie. Wenn man Sparen predigt, wie ich das Schliesslich akzeptiere ich ebenfalls, dass politische Gründe
schon immer getan habe, dann ist man an einer besseren für diesen Bundesbeschluss sprechen können. Ich bitte Sie
Ausnützung und an einem rationelleren Einsatz der Wasser- jedoch, auch anzuerkennen, dass Ihre Sorge um unser
kraft interessiert. Berggebiet, seine Landschaften, seine Gewässer, seine
Nehmen wir einmal an, dass wir im Sommer einen Teil Natur auch ein Anliegen von uns selbst ist, die wir uns in der
unserer elektrischen Energie durch photovoltaische Minderheit befinden. Man wirft uns und der Mehrheit des
Umwandlung erzeugen können. Sollten wir dann unsere Ständerates vor - wir haben es heute wiederum gehört -, wir
Wasserkraft vergeuden, oder sollen wir sie speichern kön- wollten dem Verfassungsauftrag nicht nachleben, wir seien
nen, damit wir im Winter ohne Sonne mehr Energie zur gegen die Restwasservorschriften und würden lediglich die
Verfügung haben? Sollen wir mit unseren Möglichkeiten Interessen der Elektrizitätswirtschaft vertreten. Das sind
dem europäischen Verbundnetz zur Deckung der Spitzen- ungeheuerliche und ungerechte Unterstellungen. Diese
energie zur Verfügung stehen, oder wollen wir lieber, dass schweren Anschuldigungen richten sich nämlich nicht allein
unsere Nachbarn Spitzenenergie durch Schweröl erzeugen gegen uns Parlamentarier, sondern auch gegen die Regie-
und per Luft die Emissionen herüberschicken? Eine Verhin- rungen der Bergkantone.
derungspolitik gegen die Wasserkraft ist kontraproduktiv für Ich spreche von den Regierungen, Herr Bundi, aber es sind
unsere Umwelt und für den sparsamen Umgang mit elektri- immerhin Regierungen, die von unserem Volk gewählt wur-
scher Energie. den. Die Regierungen der Kantone Uri, Tessin, Wallis, Grau-
Zur anderen Seite der Medaille: Es ist unbestritten, dass bünden, Schwyz, Glarus und Obwalden haben nämlich vor
Wasserläufe ohne Wasser etwas Trostloses sind. Dass also knapp vierzehn Tagen den vorliegenden Bundesbeschluss
eine vernünftige Regelung der Restwassermengen nötig ist, wie auch den Vorschlag der Kommissionsmehrheit als
kann nicht bestritten werden. Persönlich bin ich der Ansicht, untauglich abgelehnt. Die Bergkantone sind nämlich gewillt
dass diese Regelung Bundessache ist. Ich bin deshalb für und in der Lage, ihre eigenständige Verantwortung gegen-
den vorliegenden Bundesbeschluss. Das Hauptargument über Landschaft, Natur und Umwelt wahrzunehmen. Es gibt
gegen die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates kam keine sachlichen Gründe, die für den Vorbehalt künftiger
nämlich von möglichen Kraftwerk-Erbauern - wie Sie auch Restwasserbestimmungen in den Wasserrechtskonzessio-
von Herrn Schmidhalter gehört haben -, nämlich man kaufe nen sprechen. Von einem sich abzeichnenden Konzessions-
mit der Konzession eine Katze im Sack, die sich in nichts boom kann keine Rede sein. Dies bestätigt selbst der Bun-
auflösen könnte. In der ursprünglichen Fassung wurde näm- desrat. Bei den Konzessionen werden heute strenge Mass-
lich das Gewässerschutzgesetz vorbehalten. Niemand stäbe angewandt. Der Kanton Graubünden beispielsweise
weiss, ob dannzumal im quantitativen Gewässerschutz nicht verlangt seit über zweieinhalb Jahren neben einem Fische-
plötzlich Restwassermengen vorgeschrieben werden, die rei- und Landschaftsgutachten eine umfassende Umweltver-
vielleicht weit über die in der uns bereits zugestellten Bot- träglichkeitsprüfung. Dem Verfassungsauftrag wird das Par-
schaft angeführten Mengen hinausgehen werden. Damit lament über die Revision des Gewässerschutzgesetzes
steht ein neues Kraftwerk im theoretischen Extremfall plötz- nachkommen.
lich ohne Wasser da. Bei durchaus realistischen Annahmen Herr Oester: nicht die Kantone, sondern der Bund brauchte
könnte ein solches Kraftwerkt plötzlich unwirtschaftlich zwölf Jahre bis zur Vorlage dieser Botschaft. Dann dürfen
sein. Der revidierte Beschluss, wie er heute - von der Kom- wir aber den Bergkantonen keinen Vorwurf machen, sie
mission ausgearbeitet - vorliegt, trägt diesen Bedenken kämen bei der Restwasserregelung ihrer Verantwortung
Rechnung. Um beim Bild der Katze im Sack zu bleiben: Man gegenüber Natur und Umwelt nicht nach. Will man das
weiss jetzt, wie gross diese Katze mindestens ist. Sie kann trotzdem behaupten, wäre der Beweis anzutreten - das
nach Verabschiedung des Gewässerschutzgesetzes nur wurde hier in diesem Saale bis jetzt nicht gemacht. Wenn
grösser, aber nicht kleiner werden. Ein Konzessionär weiss man aber keinen Vorwurf machen kann, muss der Bundes-
also genau, was auf ihn zukommt. Es kann nicht mehr von beschluss als ein Misstrauensvotum gegenüber den Kanto-
einer Verhinderungspolitik gesprochen werden. nen betrachtet werden. Das aber haben die souveränen
Deshalb bitte ich Sie um Eintreten und Zustimmung zum Gliedstaaten nicht verdient. Ich sage das keineswegs als
verbesserten Vorschlag der nationalrätlichen Kommission. Vertreter der Elektrizitätswirtschaft, ich sitze nämlich in kei-
nem Verwaltungsrat und vertrete keine Kraftwerkgesell-
schaft. Die Bergkantone dürfen verlangen, dass der Verfas-
Aliesch: Heute geht es vordergründig um das Restwasser sungsauftrag wegen der Restwasservorschriften auf dem
bei der Wasserkraftnutzung in unseren Berggebieten. Die bisher üblichen rechtsstaatlichen Weg über das Gewässer-
Frage ist, welchen Weg wir zur Sicherung angemessener schutzgesetz erfüllt wird. Es besteht keine Veranlassung,
Restwassermengen beschreiten wollen. Zugleich werden hier vom staatspolitischen Prinzip des Föderalismus abzu-
damit aber grundsätzliche Fragen unseres Zusammenle- weichen.
bens und der politischen Auseinandersetzung in unserem Ich bitte Sie, diese Ueberlegungen bei Ihrem Entscheid zu
Lande angesprochen. Ich finde es schade und unserem berücksichtigen. Das Nichteintreten ist kein Entscheid
gemeinsamen Anliegen abträglich, wenn dem politischen gegen die Natur! Es ist aber ein Entscheid für die Stärkung
30. September 1987 N 1279 Restwassermengen. Bundesbeschluss
der Kantone hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber
dieser Natur und gegenüber unserem Staatswesen.
Gehen: Ich stehe noch unter dem Eindruck der Wahlveran-
staltungen der grossen Parteien unseres Landes. An einer
dieser Veranstaltungen wurde beispielsweise erklärt, die
Leitplanken für die Politik seien das einigende, christliche
Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung als
Teil der Schöpfung. Diese Flagge gelte es stolz zu tragen
und gegen jene zu verteidigen, welche Einzelinteressen mit
Gemeinwohl verwechselten und Solidarität nur für sich
beanspruchten. Bei diesen Worten, die veröffentlicht wur-
den, sah ich in meiner Eigenschaft als Vertreter einer ökolo-
gisch-freiheitlichen Linie Morgenrot. Nach dem, was wir
heute gehört haben, und nach dem, was im Ständerat pas-
sierte, sind aber wieder Wolken aufgezogen, und ich hoffe,
dass unser Rat diese Wolken wieder vertreiben werde. Man
sagt zu Recht, wenn ein Gesetz nicht nötig sei, solle man es
auch nicht machen. Die Erfahrung von uns allen, vor allem
aber auch vom Bundesrat mit den lieben Miteidgenossen,
hat ihn und uns gelehrt, dass dieses Gesetz eben als vor-
sorgliche Massnahme notwendig sei.
Herr Kollege Aliesch, man ist nicht einfach misstrauisch,
wenn man sein Erfahrungswissen in die politische Arbeit
einbringt und das tut, was sich bei der Schwäche der Men-
schen als notwendig erweist. Die Vorgeschichte dieses Bun-
desbeschlusses, die Sie zum Teil in der Botschaft nachlesen
können, die Geschichte im Ständerat beweisen doch ganz
klar die Notwendigkeit der Vorlage. Wenn Ihnen das nicht
genügte, müssten Sie das Votum unseres Kollegen Schmid-
halter von heute morgen genauer analysieren. Herr Schmid-
halter kann auch sagen: Es wohnen zwei Seelen, ach, in
meiner Brust. Ich nehme ihm ab, dass er Umweltfragen ernst
nimmt. Aber ich habe auch aus seinem Votum immer wieder
gespürt, welch grosses Problem die wirtschaftliche Kompo-
nente für die Berggebiete ist. Daraus entsteht seine innere
Gespaltenheit. Herr Schmidhalter, Sie kommen deswegen
aber zu einem Schluss, der in der heutigen Zeit nicht mehr
annehmbar ist. Ich gebe Ihnen zwar auch Recht, und ich
möchte das als Appell an uns alle verstanden wissen: Wir
müssen erkennen, dass unsere Berggebiete auf wirtschaft-
lich schwacher Basis stehen. Und wir müssen unsere Soli-
darität mit den Berggebieten immer wieder und ganz klar
unter Beweis stellen, so dass das Berggebiet nicht auf
solche Auswege angewiesen ist, die letztlich aus Solidarität
zur Umwelt und zur ganzen Gemeinschaft nicht mehr trag-
bar sind.
Es wurde hier einiges gesagt, das man bei genauem Hinse-
hen alles widerlegen könnte. Ich möchte darauf verzichten
und lediglich auf die Botschaft des Bundesrates verweisen.
Diese Botschaft hat den riesigen Vorteil, dass sie kurz, klar
und einfach ist. Wenn man sie aufmerksam gelesen hat,
muss man das Eintreten auf diese Vorlage bejahen. Ich
möchte übrigens an dieser Stelle Ihnen und den dafür Ver-
antwortlichen für diese saubere, einfache, klare Botschaft
danken. Oft sind Botschaften nämlich unleserlich lang, aber
diese ist sehr gut geraten.
Ich appellieren an Sie: Treten Sie auf diese Vorlage ein!
Nehmen Sie den Vorschlag der Mehrheit an, der durch seine
zeitliche Begrenzung allfällige ernstzunehmende Bedenken
ausräumt.
Le président: Avant d'interrompre nos travaux, je voudrais
exprimer à M. Jean Clivaz, qui prend demain ses fonctions
de Directeur général de l'Entreprise des PTT suisses, tous
nos voeux, en même temps que nos regrets, bien sûr, de le
voir quitter ce conseil. Merci de votre collaboration et que la
suite de votre carrière vous apporte beaucoup de satisfac-
tions. (Applaudissements)
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 11.55 Uhr
La séance est levée à 11 h 55
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Restwassermengen. Bundesbeschluss
Débits minimums. Arrêté fédéral
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.010
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 30.09.1987 - 07:30
Date
Data
Seite 1269-1279
Page
Pagina
Ref. No 20 015 726
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