Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-002 KI-generiert

Dairy Economy Decree Extension Case

Geschäftsnummer VPB 87-002
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

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This case involves the extension of a federal decree concerning the dairy economy. The existing decree was set to expire, and due to the complexity of a new decree and ongoing legislative processes, an extension was deemed necessary to prevent a gap in regulation. The court reasoned that to ensure continuity and avoid disruption in the dairy sector, the current measures needed to remain in effect until the new, comprehensive decree could be fully implemented, ultimately extending the existing provisions.

Legislator-Regeste

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Art. 34septies Absatz, Art. 34septies Absatz 1; Dairy Economy Decree Extension Case: The existing decree was set to expire, and due to the complexity of a new decree and ongoing legislative processes, an extension was deemed necessary to prevent a gap in regulation. The court reasoned that to ensure continuity and avoid disruption in the dairy sector, the current measures needed to remain in effect until the new, comprehensive decree could be fully implemented, ultimately extending the existing provisions.

Schlagwörter

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Durchführungsverordnungen Landwirtschaftsrecht Fristerstreckung Vollstreckungsverwirkung Regierungsbeschluss Eintritt der Rechtskraft
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34septies Absatz 1

This provision was amended to grant the federal government the authority to enact regulations against abuses in the rental market, including provisions on rent control and termination protection.

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Volltext

Economie laitière. Arrêté fédéral. Prolongation 104 N 4 mars 1987

Die Parlamentarier waren sich ebenfalls darüber einig, dass Mögliche Erweiterung des Freihandels auf verarbeitete der freie Zugang aller europäischen Hersteller zu öffentli- Agrarund Fischereiprodukte chen Aufträgen eine unumgängliche Voraussetzung zur Die Diskussion über die mögliche Erweiterung des Freihan- Erzielung einer effizienten europäischen Technologiegedels auf verarbeitete Agrarund Fischereiprodukte führte meinschaft darstelle. zur Schaffung einer Arbeitsgruppe. Diese soll Abklärungen treffen, unter welchen Bedingungen der Handel mit diesen Internationale Handelsprobleme Produkten zwischen den EFTA-Ländern einerseits und zwi- Das Thema «internationale Handelsprobleme» wurde auf schen den EFTA-Ländern und der Gemeinschaft anderer- Wunsch der EG-Parlamentarier vor dem Hintergrund der seits liberalisiert werden können, und dem Komitee darüber Schwierigkeiten der Gemeinschaft mit den USA und Japan anlässlich der nächsten Sitzung in Norwegen Bericht ertraktandiert. Der Berichterstatter betonte die gemeinsame statten. Verantwortung der EFTA-Länder und der Gemeinschaft für Nationalrat Göltet, der dieser Arbeitsgruppe angehören die Aufrechterhaltung eines offenen und liberalen Welthanwird, benutzte die Gelegenheit, um die schweizerische delssystems, eine Verantwortung, die im Zusammenhang Agrarpolitik zu erklären (insbesondere unter dem Blickwinmit den Bemühungen um die Verwirklichung des EG-Binkel der Erfordernisse der Neutralität und der schwierigen nenmarktes und des einheitlichen europäischen Wirttopographischen und klimatischen Rahmenbedingungen). schaftsraumes noch zunehmen werde. Er empfahl seinen Er betonte, dass die Schweiz infolge ihrer hohen Einfuhr- Kollegen ein koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf die quote für landwirtschaftliche Produkte (rund 40 Prozent) neue Gatt-Runde, da nur ein starkes und kohärentes Europa einen Abbau der protektionistischen Massnahmen begrüshier eine konstruktive Rolle spielen könne. sen würde, wenn diese im Rahmen des Gatt erreicht werden Zur Sprache kam ebenfalls die mögliche Ausweitung des könnten. Freihandels auf einige verarbeitete Agrarund Fischereiprodukte, wobei sich beide Seiten für eine entsprechende Aus- Verschiedenes weitung der Freihandelsabkommen aussprachen. Das Komitee nahm auch zum Tätigkeitsbericht der EFTA für das Jahr 1985 Stellung und hörte sich ein Exposé des

3. Die 11. ordentliche Sitzung des Komitees in Stockholm schwedischen Aussenhandelsministers über die wirtschaftam 17. und 18. Juni 1986 liche Lage seines Landes an. Der Schweizer Delegation an der 11. ordentlichen Tagung Die nächste Komiteesitzung wird im Juni 1987 im norwegides Komitees in Stockholm gehörten die Nationalräte Cotschen Hamar stattfinden. tet, Coutau, Meizoz, Ständerat Dobler und der Berichterstatter als Präsident an. Präsident: Der Bericht ist schriftlich erstattet worden. Ein Die wichtigsten Traktanden waren: Wortbegehren liegt nicht vor. Es wird beantragt, vom -Die Luxemburger Erklärung Bericht Kenntnis zu nehmen. Ein anderslautender Antrag

- Die Verstärkung der Kontakte zwischen dem EFTA-Sekreliegt nicht vor. tariat und der EG-Kommission

- Mögliche Erweiterung des Freihandels auf verarbeitete Zustimmung - Adhésion Agrarund Fischereiprodukte

Die Luxemburger Erklärung Da seit der Lagebeurteilung in Helsinki über den Stand der #ST# 87.002 EG-EFTA Beziehungen noch keine zwei Monate verflossen waren, stand beim Traktandum «Luxemburger Erklärung» Milchwirtschaftsbeschluss. vor allem die Frage im Vordergrund, ob die bisherigen Verlängerung des Beschlusses Methoden der Zusammenarbeit unter den EFTA-Ländern den Anforderungen der seit April 1984 eingetretenen neuen Economie laitière. Entwicklungen noch genügten. Es wurde daran erinnert, Prolongation de l'Arrêté fédéral dass die Bedingungen der EFTA-EG-Zusammenarbeit vor

allem durch die Gemeinschaft bestimmt würden. Die EFTA- Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. Januar 1987 (BBI l 463)

Länder hätten ein Interesse daran, vermehrt Initiativen zu Message et projet d'arrêté du 14 janvier 1987 (FF I 469)

ergreifen. Eine wichtige Voraussetzung dafür wäre allerdings eine vermehrte Koordination der Positionen der EFTA- Länder. Dabei dürfe aber nicht die Tatsache aus den Augen verloren werden, dass sich nicht alle Bereiche für ein koordi-

niertes Vorgehen eignen und dass die bilateralen Beziehun- Herr Hösli unterbreitet im Namen der Kommission den fol-

gen der EFTA-Länder mit der Gemeinschaft auch in Zukunft genden schriftlichen Bericht: ihren Stellenwert haben werden.

Der MWB 1977 läuft Ende Oktober 1987 ab. Da es unbestrit- Die Verstärkung der Kontakte zwischen dem EFTA-Sekretaten ist, dass die in diesem Beschluss geregelten Massnahriat und der EG-Kommission men weiterzuführen sind, unterbreitete der Bundesrat dem Die Frage nach verstärkten Kontakten zwischen dem EFTA- Parlament mit Botschaft vom 16. Juni 1986 den Entwurf zu Sekretariat und der EG-Kommission in Brüssel ist ebenfalls einem neuen Milchwirtschaftsbeschluss für die Zeit vom eine Konsequenz der mit der Unterzeichnung der Luxem- 1. November 1987 bis Ende Oktober 1997. burger Erklärung eingetretenen Entwicklung. Ständerat Die Kommission hat die Behandlung dieser Vorlage im Sep- Dobler regte die Errichtung eines EFTA-Verbindungsbüros tember 1986 aufgenommen; weitere Sitzungen fanden im

in Brüssel erstmals anlässlich der Sitzung von Reykjavik im November 1986 und Januar 1987 statt. In Anbetracht der

Juni 1985 an und stiess damit bei allen Delegationen auf komplexen Materie und der sehr grossen Zahl von Anträgen Zustimmung. Er wurde beauftragt, für die Stockholmer Sitkonnte die Vorberatung noch nicht abgeschlossen werden. zung einen Bericht auszuarbeiten. Aufgrund dieses Berich- Die Kommission wird deshalb ihre Beratungen am 13./

tes lud das Komitee den EFTA-Ministerrat ein, die Möglich- 14. April 1987 weiterführen. Das Geschäft kann somit im

keiten zur Verwirklichung dieses Vorschlages abzuklären Nationalrat voraussichtlich erst im Juni 1987 behandelt wer-

und ihm anlässlich der nächsten Sitzung in Norwegen im den; anschliessend rnuss sich dann noch der Ständerat mit Juni 1987 darüber Bericht zu erstatten. der Materie auseinandersetzen. Der neue Milchwirtschaftsbeschluss kann aus diesem Grunde nichtwie ursprünglich vorgesehen - am 1. November 1987 in Kraft treten, so dass eine Verlängerung des MWB 1977 unerlässlich ist.

4. März 1987 N 105 Missbräuche im Mietwesen. Bundesbeschluss

Der Bundesrat hat bereits am 14. Januar 1987 vorsorglich men) und von den Ständen (mit 17 3/2 gegen 3 3/2 Stimmen) eine Botschaft verabschiedet, worin er beantragt, den MWB angenommen. 1977 bis zum Inkrafttreten des neuen Milchwirtschaftsbe- Der Artikel 34septies Absatz 1 wird wie folgt geändert: schlusses, längstens aber bis zum 31. Oktober 1989, zu «Der Bund ist befugt, Vorschriften gegen Missbräuche im verlängern. Mietwesen zu erlassen. Er regelt den Schutz der Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchli- Antrag der Kommission chen Forderungen der Vermieter, die Anfechtbarkeit miss-

Die Kommission hat die Vorlage am 20. Januar 1987 einstimbräuchlicher Kündigungen sowie die befristete Erstreckung

mig gutgeheissen und beantragt, der entsprechenden von Mietverhältnissen.» Beschlussänderung zuzustimmen. Der erste Satz von Absatz 1 ist parteineutral formuliert. Das heisst, dass von nun an sowohl die eine wie die andere Proposition de la commission Partei rechtlich gegen Missbräuche vorgehen kann. Der

La commission a accepté à l'unanimité ce projet, le 20 janzweite Satz erteilt dem Bund Gesetzgebungsaufträge. Wie

vier 1987, et elle propose d'approuver la modification die Vertreterin des Bundesrates bei den Ratsverhandlungen correspondante de l'arrêté. versichert hat, können die Unwirksamkeit der Kündigung und die Erstreckung des Mietvertrages sowohl vom Mieter Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen wie vom Vermieter verlangt werden (vgl. Botschaft Kapi-

Le,conseil décide sans opposition d'entrer en matière tel 33 und 34 sowie Bulletin des Nationalrates 1985, S. 208).

4. Es ist unmöglich, die Revision des OR und das Gesetz bis Detailberatung - Discussion par articles zum 31. Dezember abzuschliessen. Der Bundesbeschluss gegen Missbräuche im Mietwesen ist aber nur bis zu diesem Titel und Ingress, Ziff. l und II Datum in Kraft. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Bot- Antrag der Kommission schaft vom 14. Januar 1987 vorgeschlagen, diesen Bundes- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates beschluss ab 1. Januar 1988 um maximal weiteres Jahre zu verlängern und die Artikel, die den Anwendungsbereich auf Titre et préambule, eh. l et II die Gemeinden beschränken, in denen Wohnungsnot Proposition de la commission herrscht (Art. 2 Abs. 1 und 2 und Art. 3), aufzuheben. Adhérer au projet du Conseil fédéral 5. An ihrer Sitzung vom 12. Februar hat die Kommission des Nationalrates mit 14 zu 0 Stimmen und bei 5 Enthaltungen Angenommen - Adopté beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, das Inkrafttreten des verlängerten Bundesbeschlusses um 3 Monate, d. h. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble auf den 1. Oktober 1987 vorzuverschieben. Um das Verfahren für die Verlängerung nicht zu verzögern und der Revi- Für Annahme des Beschlussentwurfes 75 Stimmen sion von OR und Bundesgesetz nicht vorzugreifen, hat die (Einstimmigkeit) Kommission auf jegliche materielle Aenderung verzichtet.

An den Ständerat - Au Conseil des Etats Antrag der Kommission Die Kommission schlägt einstimmig vor, den Entwurf des Bundesrates anzunehmen, unter der Bedingung, dass das Datum der Inkrafttretung (Ziff. II Abs. 2) auf den 1. Oktober festgelegt wird. #ST# 86.067 Proposition de la commission Missbräuche im Mietwesen. La commission unanime propose d'adhérer au projet du Verlängerung des Bundesbeschlusses Conseil fédéral, sous réserve de la date d'entrée en vigueur (eh. Il, al. 2) fixée au 1er octobre 1987. Abus dans le secteur locatif. Prorogation de l'arrêté fédéral Präsident: Sie haben zu diesem Geschäft einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Es liegt zudem ein Min-

Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. Januar 1987 (BBI l 467) derheitsantrag vor. Herr Rechsteiner hat das Wort zur

Message et projet d'arrêté du 14 janvier 1987 (FF I, 473) Begründung des Minderheitsantrages.

Rechsteiner, Sprecher der Minderheit: Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, den Bundesbeschluss um fünf Jahre zu verlängern und auf die ganze Schweiz auszudeh- Herr Hubacher unterbreitet im Namen der Kommission den nen. Das ist unbestritten geblieben. Die Mehrheit der Komfolgenden schriftlichen Bericht: mission hat dem Antrag des Bundesrates folgend zudem beschlossen, keine weiteren Aenderungen des Bundesbe-

1. Am 27. März 1985 hat der Bundesrat dem Parlament eine schlusses über Massnahmen gegen Missbräuche im Miet-

Botschaft zur Volksinitiative «für Mieterschutz«, zur Reviwesen mehr vorzunehmen, sondern die Diskussion auf die

sion des Mietund Pachtrechts im Obligationenrecht und Revision des Obligationenrechtes und das vorgeschlagene zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Missbräuche neue Bundesgesetz über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen vorgelegt, die den heute geltenden Bundesim Mietwesen zu vertagen. Dem kann sich die Minderheit beschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietgrundsätzlich anschliessen, mit einer wichtigen Ausnahme wesen (85.015) ersetzen soll. allerdings: Wir glauben, dass es den Mieterinnen und Mie-

2. Die Bundesversammlung hat am 21. März 1986 einen tern in diesem Land nicht zugemutet werden darf, noch Bundesbeschluss verabschiedet, in dem Ablehnung der einmal fünf Jahre auch nur auf den minimalsten Kündi- Initiative und Annahme eines Gegenvorschlages empfohlen gungsschutz verzichten zu müssen. wurde. Sie hat beschlossen, die Arbeit an der Revision des Die Volksabstimmung vom letzten Dezember ist eindeutig Obligationenrechts und am Bundesgesetz über Massnahausgefallen. Das Volk will einen besseren Mieterschutz. Es men gegen Missbräuche im Mietwesen bis zur Volksabstimwill in erster Linie einen besseren Kündigungsschutz. Im mung am 7. Dezember 1986 zu vertagen. Bundesbüchlein für die Abstimmung vom 7. Dezember

3. Da die Initiative zurückgezogen wurde, entschied die wurde klar darauf hingewiesen, was ein Ja zum Verfas- Volksabstimmung nur über den Gegenvorschlag. Dieser sungsartikel bedeute: neben der Ausdehnung des Schutzes wurde vom Volk (mit 64,4 Prozent der abgegebenen Stimder Mieter vor missbräuchlichen Forderungen des Vermie- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Milchwirtschaftsbeschluss. Verlängerung des Beschlusses

Economie laitière. Prolongation de l'Arrêté fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987 Année Anno

Band I Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.002 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 04.03.1987 - 16:00 Date Data

Seite 104-105 Page Pagina

Ref. No 20 015 154

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