Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-994 KI-generiert

Environmental Damage Recourse Motion Converted to Postulate

Geschäftsnummer VPB 86-994
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion proposing measures to improve legal recourse for victims of environmental damage, including a shift in the burden of proof from the victim to the presumed perpetrator, strict product liability for environmental harm, and a mandatory insurance pool for chemical companies. The Federal Council requested the motion be converted into a postulate, indicating that while acknowledging the issues, it lacked sufficient information to fully address the concerns and would await the findings of a newly formed commission tasked with drafting an ordinance on industrial accidents. The court ultimately approved the conversion of the motion into a postulate.

Legislator-Regeste

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Art. 10 Absatz, Art. 10 Abs. 4 Umweltschutzgesetz; Environmental Damage Recourse Motion Converted to Postulate: The Federal Council requested the motion be converted into a postulate, indicating that while acknowledging the issues, it lacked sufficient information to fully address the concerns and would await the findings of a newly formed commission tasked with drafting an ordinance on industrial accidents. The court ultimately approved the conversion of the motion into a postulate.

Schlagwörter

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Haftung für Umweltschäden Produktehaftung Beweislast Unfallopfer Eigentumsklage Urteilsvorschlag
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 10 Abs. 4 Umweltschutzgesetz

Gives the Federal Council the authority to prohibit certain production processes or storage by ordinance if the population and the natural environment cannot otherwise be sufficiently protected.

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Volltext

20. März 1987 N 499 Motion Fetz

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Anschlusszwang für potentiell die Umwelt gefährdende

Déclaration écrite du Conseil fédéral Betriebe zu fordern.

Le Conseil demande de transformer la motion en postulat.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Ueberwiesen aïs Postulat - Transmis comme postulat Rapport écrit du Conseil fédéral

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei-

zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei-

che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der

Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über

#ST# 86.992 umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die

Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und

Motion Fetz des Strafrechts.

Rechtliche Besserstellung Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender

Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei-

des Geschädigten bei Umweltschäden

lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen

Atteintes à l'environnement. mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern

Modification du droit beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei-

ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die

der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag,

eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund

verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla-

Wortlaut der Motion vom 2. Dezember 1986 gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu

Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen zu äussern. Er erklärt sich aber bereit, diese Anliegen zu prüfen

verwirklichen: und das Parlament laufend über die Ergebnisse zu orientie-

1. Die Gesetzgebung ist derart zu ändern, dass bei Umwelt- ren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfachen

schäden die Kausalität des Schadens nicht strikt nachzuwei- Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brandkata-

sen ist, sondern der wahrscheinliche Verursacher sich zu strophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, wird

exkulpieren hat. dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den

2. Für Produkte, welche die Umwelt gefährden können, ist Stand der Arbeiten zu berichten.

eine Produktehaftung derart einzuführen, dass der Geschä-

digte direkt vom Schädiger Ersatz fordern kann. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

3. Für die chemische Industrie ist ein Versicherungspool Déclaration écrite du Conseil fédéral

vorzusehen, welcher, mit Anschlusszwang für die chemi- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

schen Firmen, auch sehr grosse Schäden unbeschränkt wandeln.

ersetzen kann.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Texte de la motion du 2 décembre 1986

Le Conseil fédéral est chargté de prendre les mesures sui-

vantes:

1. Modifier la législation de sorte que, en cas de dommage

porté à l'environnement, on ne s'en tienne pas strictement

au principe de la responsabilité causale, mais que l'auteur #ST# 86.994

présumé du dommage doive prouver qu'il n'est pas respon-

sable. Motion Fetz

2. Introduire une responsabilité du fait du produit lorsque Verbot von hochgiftigen

celui-ci peut nuire à l'environnement, de sorte que la per- chemischen Stoffen

sonne lésée puisse obtenir réparation directement auprès

de l'auteur du dommage. Substances chimiques

3. Instaurer un pool d'assurances pour l'industrie chimique de haute toxicité. Interdiction

auquel les fabriques de produits chimiques seraient obli-

gées de s'affilier et qui permettrait une couverture illimitée,

même des dommages les plus élevés.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Herc- Wortlaut der Motion vom 2. Dezember 1986

zog, Magnin (4) Zum Schütze der Bevölkerung und der Umwelt vor chemi-

schen Verseuchungen wird der Bundesrat aufgefordert, fol-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit gende Massnahmen zu ergreifen:

Nach geltendem Recht hat der Geschädigte zur Durchset- Der Bundesrat ergänzt die Stoffverordnung mit dem Verbot

zung der Ersatzforderung dem mutmasslichen Schadenstif- folgender Stoffklassen: Phosphorsäureester, chlorierte

ter die Verursachung des Schadens nachzuweisen. Gerade Pestizide, Carbamate und quecksilberhaltige Pestizide, Cad-

bei Schäden infolge übermässiger Immissionen kommt der mium. Der Verbrauch von chlorierten Lösungsmitteln ist so

Geschädigte oft in einen kaum überwindbaren Beweisnot- zu regeln, dass der raschest mögliche Ersatz dieser Stoff-

stand. Eine Umkehr der Beweislast, beispielsweise wie die gruppe möglich ist. Die in der Schweiz verbotenen Stoffe

japanische Rechtsprechung dies entwickelt hat, könnte auf gehören auch weltweit verboten, entsprechende internatio-

angemessene Weise dem Recht zum Durchbruch verhelfen. nale Vorstösse sind vom Bundesrat vorzunehmen; deren

Bei umweltgefährdenden Stoffen soll der Produzent für Exporte aus der Schweiz zu unterbinden.

allfällige Schäden aufkommen müssen. Damit wird die Pro-

duktion umweltfreundlicher Produkte gefördert. Eine Pro- Texte de la motion du 2 décembre 1986

duktehaftung ermöglicht den Durchgriff des Geschädigten Aux fins de protéger la population et l'environnement contre

auf den Produzenten. les contaminations chimiques, le Conseil fédéral est chargé

Letztlich ist für jeden Fall die Sicherstellung der Schadens- de prendre les mesures suivantes:

deckung zu gewährleisten. Die heutigen privaten Haft- Compléter l'ordonnance sur les substances dangereuses

pflichtversicherungen der Produzenten bieten hierfür nicht pour l'environnement en interdisant les classes de toxiques

immer Gewähr. Es ist deshalb ein Versicherungspool mit ci-après: esters phosphoriques, pesticides chlorés, carba-

unbeschränkter Haftungsmöglichkeit und ein gesetzlicher mates et pesticides mercuriels, cadmium.

Motion Camenzind 500 N 20 mars 1987

L'utilisation de solvants chlorés doit être réglée de telle #ST# 86.126

façon qu'il soit possible de remplacer au plus ces subs-

tances. Les substances interdits en Suisse devraient aussi Motion Camenzind

l'être dans le monde entier et le Conseil fédéral est chargé

d'intervenir à ce sujet sur le plan international; il y a lieu de In der Schweiz nicht zugelassene Stoffe

prohiber l'exportation de Suisse de tels produits. Substances interdites en Suisse

Mitunterzeichner-Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Herc-

zog, Magnin (4)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1986

Mit der Katastrophe bei Sandoz-Schweizerhalle zeigt sich Der Bundesrat wird beauftragt, die Produktion und Lage-

einmal mehr die Problematik von Produktion und Lagerung rung von Stoffen, deren Verwendung in der Schweiz nicht

und Verseuchung der Umwelt mit Giftstoffen. Das damit mehr zugelassen ist, zu verbieten. Er ergreift Massnahmen,

verbundene Entstehen von Sondermüll und dessen Beseiti- die die Verwendung dieser Stoffe weltweit verhindern helfen

gung vervollständigen die Problematik. und verbietet den Import von Agrarprodukten aus Ländern,

Ein Umdenken in der Chemie ist notwendig; langfristig die die Verwendung bei uns verbotener Stoffe zulassen.

dürfen nur noch Stoffe hergestellt werden, welche in der

Natur schadlos abgebaut werden können. Ebenso muss die Texte de la motion du 8 décembre 1986

Notwendigkeit der produzierten Stoffe für uns abgeklärt Le Conseil fédéral est chargé d'interdire la production et

werden. Heute gehören bereits gewisse Stoffe auf die Ver- l'entreposage de substances dont l'utilisation n'est pas

botsliste; andere müssen im Verbrauch stark eingeschränkt autorisée en Suisse. Il adoptera des mesures pour inciter les

werden. Ein Verbot in der Schweiz muss aber auch gleich- autres Etats à renoncer eux aussi à ces substances, et

zeitig bedeuten, dass diese Stoffe ebenso durch internatio- interdira l'importation de produits agricoles en provenance

nale Organisationen weltweit verboten werden. Hiezu soll de pays qui autorisent l'utilisation de substances prohibées

der Bundesrat entsprechende Vorstösse auf internationaler en Suisse.

Ebene vornehmen.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Aubry, Blunschy, Colum-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates berg, Flubacher, Grassi, Hess, Iten, Keller, Kühne, Ogi, Ruck-

Rapport écrit du Conseil fédéral stuhl, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmüller,

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- Seiler, Stamm Judith (17)

zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei-

che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über Es ist nicht mehr vertretbar, dass weiterhin Stoffe, deren

umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die Umweltgefährdung erkannt worden ist und aus diesem

Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und Grund in der Schweiz nicht mehr verwendet werden dürfen,

des Strafrechts. weiterhin bei uns produziert und gelagert werden. Damit soll

Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender verhindert werden, dass der Bevölkerung und unserer natür-

Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei- lichen Umwelt weiterhin «Restrisiken» durch Stoffe zuge-

lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mutet werden, deren Anwendung verboten ist.

mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern Artikel 10 Absatz 4 des Umweltschutzgesetzes gibt dem

beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei- Bundesrat die Kompetenz, durch Verordnung, bestimmte

ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die Produktionsverfahren oder Lagerhaltungen zu verbieten,

der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag, wenn die Bevölkerung und die natürliche Umwelt auf keine

eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund andere Weise ausreichend geschützt werden können.

verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla- Das Ansehen der Schweiz hat durch den Unfall in Basel

gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu stark gelitten. Die «natürliche Umwelt» ist ein Schutzobjekt

äussern. Er erklärt sich aber bereit, diese Anliegen zu prüfen des Umweltschutzgesetzes. Sie endet nicht an unseren Lan-

und das Parlament laufend über die Ergebnisse zu orientie- desgrenzen. Die Welt wird oft als «vernetztes System»

ren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfachen bezeichnet. Dieser Begriff trifft ganz besonders für die

Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brandkata- Umwelt zu. Eingriffe in die «natürliche Umwelt» haben oft

strophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, wird weltweite Folgen. Die Schadstoffbelastungen sind weltweit

dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den zu hoch und müssen deshalb auf internationaler Ebene

Stand der Arbeiten zu berichten. bekämpft und vermindert werden. Im «internationalen

Umweltschutz» bestehen beträchtliche politische und recht-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates liche Lücken. Die Schweiz muss zeigen, dass sie nach Basel

Déclaration écrite du Conseil fédéral willens ist, ihre fortschrittlichen Normen durchzusetzen. Sie

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- muss aber alles daran setzen, dass auch auf internationaler

wandeln. Ebene Fortschritte erzielt werden.

Umgehung der nationalen Umweltschutzgesetzgebung

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat durch Verlagerung der Produktion und des Absatzmarkts

darf in Zukunft nicht mehr länger hingenommen werden.

Internationale Gremien geben hier einem neutralen Klein-

staat die Möglichkeit, Vorstösse in dieser Richtung zu unter-

nehmen. Gedacht sei hier z. B. an das Umweltschutzkomitee

der OECD, den Europarat, das «Programme des Nations

Unies pour l'environnement» usw.

Durch die internationalen Wirtschaftsverflechtungen und

den Ausbau der Flugverbindungen gelangen zunehmend

Agrarprodukte aus weit entfernten Ländern auf unseren

Markt. Sie bilden eine wachsende Konkurrenz für einheimi-

sche Produkte.

Es kann der schweizerischen Landwirtschaft nicht zugemu-

tet werden, dass sie nur teure, moderne, dafür weniger

gefährliche Agrochemikalien gebrauchen darf, gleichzeitig

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Fetz Verbot von hochgiftigen chemischen Stoffen

Motion Fetz Substances chimiques de haute toxicité. Interdiction

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.994

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 499-500

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Ref. No 20 015 236

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