Solar Energy Promotion and National Road Maintenance Motions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document discusses two motions: one concerning the promotion of solar energy and another regarding the maintenance of national roads. The motion on solar energy was accepted, with the government agreeing to present a program and necessary legal foundations. The motion on national roads, which urged the government to more effectively use its authority to ensure efficient and less disruptive road maintenance, was transformed into a postulate, allowing the government more flexibility in its approach.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36bis Abs. 2 BV; Solar Energy Promotion and National Road Maintenance Motions: sches Handeln erhalten. und gesetzlich verankerte Kompetenz (Art. 36bis Abs. 2 BV, Art. 54 Nationalstrassengesetz), wonach die Kantone beim Schriftliche Erklärung des Bundesrates Unterhalt von Nationalstrassen nach den «Anordnungen Déclaration écrite du Conseil fédéral und unter der Oberaufsicht des Bundes» zu handeln haben, Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzubesser wahrzunehmen. wandeln. Insbesondere hat der Bund seine Kompetenzen dahingehend voll auszuschöpfen, dass die Unterhaltsarbeiten am Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat schweizerischen Nationalstrassennetz mit der grösstmöglichen Effizienz (Schichtbetrieb, Nachtarbeit, nötigenfalls 24- Stunden-Betrieb) und bei minimalster Beeinträchtigung des Verkehrs stattfinden können.
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19. Dezember 1986 N 2037 Motion Neuenschwander
Zukunft ständig ausgebaut und verbessert werden soll, #ST# 86.974 entspricht in einer ersten Stufe den Zielsetzungen des vom Motionär verlangten Betriebskonzeptes eines europäischen Motion Meyer-Bern Eisenbahnnetzes. Für den Güterverkehr bestehen bereits Förderung der Sonnenenergie mit den GONG-Zügen (Güterzüge ohne nennenswerten Grenzaufenthalt) analoge Vereinbarungen. Der geforderte Motion Meyer-Berne Europäische Infrastrukturleitplan des Internationalen Eisen- Développement de l'énergie solaire bahnverbandes (UIC) existiert seit Anfang der siebziger Jahre und wird den Entwicklungen des nationalen und internationalen Eisenbahnwesens laufend angepasst.
2. Mit der Verwirklichung des Konzeptes «Bahn 2000» werden die Zufahrten zu den bestehenden Alpendurchstichen Wortlaut der Motion vom 11. Oktober 1986 schneller und leistungsfähiger, und zwar sowohl durch die Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur Förde- Erstellung der Neubaustrecken wie auch durch den Ausbau rung der Sonnenenergie vorzulegen und die hiefür nötigen bestehender Linien. Rechtsgrundlagen zu schaffen.
3. DerEntwicklungsauftragfürdasRollmaterial«Bahn 2000» ist der schweizerischen Industrie bereits erteilt, wobei das Texte de la motion du 11 octobre 1986
Geschwindigkeitsspektrum bis zu der vom Motionär ver- Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un
langten Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h reicht. Für programme de développement de l'énergie solaire et de
den grenzüberschreitenden Einsatz von Hochgeschwindigcréer les bases juridiques nécessaires à la réalisation de ce
keitszügen sind die SBB in Kontakt mit den Nachbarbahnen. programme.
4. Die Gotthard-Achse wurde in Absprache mit den Italienischen Staatsbahnen bisher mit Vorrang für den kombinier- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bratschi, ten Verkehr ausgebaut.-Damit wurde für diesen alpenüber- Braunschweig, Chopard, Deneys, Eggli-Winterthur, Fetz, querenden Verkehr eine Konzentration der Mittel ange- Friedli, Gloor, Günter, Gurtner, Hubacher, Lanz, Leuenber-
strebt. Die Nutzung der bereits getätigten Investitionen für ger Moritz, Maeder-Appenzell, Morf, Neukomm, Oester, Pit-
den Containerund Huckepacktransport ist daher auch mit teloud, Rechsteiner, Reimann, Robbiani, Ruffy, Stappung, Priorität auf dieser Achse vorgesehen. Das schliesst aber Wagner, Weber-Arbon, Weder-Basel, Zwygart (28) nicht aus, dass-sofern notwendig-die übrigen Alpenbahnstrecken der Schweiz in Zukunft für derartigen Verkehr Schriftliche Begründung - Développement par écrit eingerichtet werden könnten. Huckepacktransport aller Sowohl aus politischen wie aus ökologischen Gründen ist Strassenfahrzeuge mit 4 m Eckhöhe ist aber nur mit dem der Ausbau der Kernund der Wasserkraftenergie an einer Bau einer neuen Alpentransversale möglich. kritischen Grenze angelangt. Damit kommt der Nutzung der
5. Mit der Forderung nach einem Linienführungsentscheid Sonnenenergie neben der sparsamen Verwendung der und Baubeschluss für eine neue Eisenbahnalpentransver- Energie zentrale Bedeutung zu. sale nimmt der Motionär ein Begehren auf, das bereits
Gegenstand einer von den eidgenössischen Räten am 2. Schriftliche Erklärung des Bundesrates bzw. 8. Oktober 1986 überwiesenen Motion ist. Danach wird vom 26. November 1986 der Bundesrat eingeladen, die Entscheidungsgrundlagen Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 für eine neue Alpentransversale unter Einbezug der Y-Vor- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. schläge und unter Berücksichtigung der Ausbaumöglichkeiten der Simplonlinie so aufzuarbeiten, dass ein Baube- Ueberwiesen - Transmis schluss im Anschluss an die parlamentarische Verabschiedung der Vorlage «Bahn 2000» gefällt werden kann. Die Erarbeitung dieser Entscheidungsgrundlagen ist bereits seit längerer Zeit in vollem Gange. #ST# 86.580 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Bundesrat mit der in der Motion verlangten Stossrichtung - Motion Neuenschwander als übergeordnete Leitidee verstanden - grundsätzlich einverstanden erklären kann. Bei den Vorschlägen im einzel- Nationalstrassen. Unterhaltsarbeiten nen ist er aber im Hinblick auf die Einbettung und Erweite- Routes nationales. Travaux rung des Konzeptes «Bahn 2000» in die internationalen d'entretien Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr unterschiedlicher Auffassung. Dies betrifft sowohl die Schwerpunkte der Investitionen wie auch Fragen des zweckmässigen etappenweisen Vorgehens. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Umwandlung der Motion in ein Wortlaut der Motion vom 25. September 1986
Postulat. Damit bleibt ihm der nötige Freiraum für pragmati- Der Bundesrat wird beauftragt, seine verfassungsmässig
sches Handeln erhalten. und gesetzlich verankerte Kompetenz (Art. 36bis Abs. 2 BV, Art. 54 Nationalstrassengesetz), wonach die Kantone beim Schriftliche Erklärung des Bundesrates Unterhalt von Nationalstrassen nach den «Anordnungen Déclaration écrite du Conseil fédéral und unter der Oberaufsicht des Bundes» zu handeln haben, Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzubesser wahrzunehmen. wandeln. Insbesondere hat der Bund seine Kompetenzen dahingehend voll auszuschöpfen, dass die Unterhaltsarbeiten am Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat schweizerischen Nationalstrassennetz mit der grösstmöglichen Effizienz (Schichtbetrieb, Nachtarbeit, nötigenfalls 24- Stunden-Betrieb) und bei minimalster Beeinträchtigung des Verkehrs stattfinden können.
Gegen Kantone, die sich nicht an die vom Bund aufzustellenden Vorschriften halten, sind geeignete Massnahmen (z. B. durch «flexible» Gewährung von Treibstoffzollbeiträgen) vorzusehen. Die einschlägigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen sind nötigenfalls in diesem Sinne zu modifizieren. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meyer-Bern Förderung der Sonnenenergie
Motion Meyer-Berne Développement de l'énergie solaire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986 Année Anno
Band V Volume Volume
Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13 Séance Seduta
Geschäftsnummer 86.974 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 19.12.1986 - 08:00 Date Data
Seite 2037-2037 Page Pagina
Ref. No 20 015 032
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