Parliament Overrules Federal Council on Voting Rights for Swiss Abroad
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council was asked to consider ways to ensure the full exercise of political rights for Swiss citizens living abroad, particularly regarding initiatives and referendums affecting their interests. The Council expressed a willingness to liberalize these rights but preferred the less binding form of a "postulat" (request) over a "motion" (order) to re-examine the issue, citing the complexity of granting full voting rights and the existing informational channels through the "Schweizer Revue." The parliamentary body voted to proceed with the matter as a motion, indicating a desire for more decisive action from the Federal Council.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 45bis BV; Parliament Overrules Federal Council on Voting Rights for Swiss Abroad: The Council expressed a willingness to liberalize these rights but preferred the less binding form of a "postulat" (request) over a "motion" (order) to re-examine the issue, citing the complexity of granting full voting rights and the existing informational channels through the "Schweizer Revue." The parliamentary body voted to proceed with the matter as a motion, indicating a desire for more decisive action from the Federal Council.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article from the Federal Constitution is cited as the basis for promoting the relations of Swiss citizens abroad with their homeland and facilitating the exercise of their political rights.
Volltext
Postulat Gehen 1106 N 22 septembre 1987
war gerade heute vor einem Monat, hat Herr Bundesrat qui n'ont aucun lien avec le pays? Cette question deman-
Schlumpf in Weinfelden zu den Auslandschweizern gesagt: dera à être encore étudiée très à fond, par les spécialistes du
«Der Bundesrat steht einer Neuordnung positiv gegenüber. Département fédéral de justice et police notamment. C'est
Ich bin der Meinung, dass wir mit einer zeitgemässen Libe- pourquoi nous en acceptons le principe, car le Conseil
ralisierung in der Ausübung der politischen Rechte durch fédéral est favorable à la demande de libéraliser l'exercice
unsere Schweizer im Ausland nun vorankommen müssen.» des droits politiques des Suisses de l'étranger. Néanmoins,
- Ich frage mich, auf was wartet der Bundesrat noch? nous vous demandons de nous autoriser à réexaminer cette
Doch um welche potentielle Wähler handelt es sich? Hier question sous forme de postulat et non pas de motion.
bitte ich Sie, etwas zu beachten. In unseren Schweizer
Kolonien findet eine grosse Veränderung statt. Es sind nicht Le président: Le motionnaire n'accepte pas la transforma-
mehr Leute, die ins Ausland auswandern und dort ihr Leben tion de sa motion en postulat, comme le propose le Conseil
lang bleiben wollen - früher hauptsächlich deshalb, weil sie fédéral. Nous devons donc voter.
in der Heimat keine Arbeit fanden. Denken Sie etwa an die
Melker, die nach Polen und nach Ostdeutschland gingen, Abstimmung - Vote
denken Sie an die vielen Tessiner, die nach Amerika oder
Australien auswanderten. Heute sind es eher Junge, die Für Ueberweisung der Motion 56 Stimmen
einen Arbeitsvertrag für eine beschränkte Zeit annehmen Für Ueberweisung als Postulat 27 Stimmen
und dann wieder zurückkehren. Das ist eine sehr wertvolle
Sache, persönlich gewinnen die Leute an Erfahrung, sie An den Ständerat - Au Conseil des Etats
essen einmal fremdes Brot. Es ist aber auch existentiell für
unsere Exportindustrie, dass Schweizer bereit sind, im Aus-
land zu arbeiten - denn jeder zweite Franken wird in der
Schweiz durch Exportartikel verdient. Infolgedessen werden #ST# 86.972
die Auslandschweizer in viel stärkerem Masse als früher
durch das, was wir hier beschliessen und dem Volke zur Postulat Oehen
Abstimrr ung vorlegen, auch betroffen; sie kehren ja wieder Auslandschweizer.
in ihr Heimatland zurück. Es haben sich denn auch vor allem Verfassungsmässige Rechte
Junge ins Wahlregister eingetragen, und diese Eintragun-
gen - sie betragen heute 11 000 von etwa 350 000 Ausland- Suisses de l'étranger.
schweizern - dürften wohl noch steigen, wenn unsere Aus- Droits politiques
landschweizer auf dem Korrespondenzweg stimmen kön-
nen. Ein paar zehntausend zusätzliche Stimmberechtigte
dürften bei einer Gesamtzahl von über einer Million, die zur
Urne geht, die politischen Verhältnisse in der Schweiz nicht
auf den Kopf stellen, ganz abgesehen davon, dass es sich Wortlaut des Postulates vom 11. Oktober 1986
bei diesen neu dazustossenden Stimmberechtigten um sol- Der Bundesrat wird eingeladen, Möglichkeiten zu prüfen,
che handeln würde, die sich auch informiert haben. um die von der Verfassung geschützten politischen Rechte
Die Bedingungen, die der Bundesrat für die Weiterbearbei- der Auslandschweizer auch bei einschlägigen Initiativen
tung meiner Motion gestellt hat, sind erfüllt: Die Ausland- und Referenden voll zum Tragen zu bringen. Initiativen und
schweizer sind daran interessiert; es besteht eine Realisie- Referenden, welche Auslandschweizer-Interessen berühren,
rungschance. Schliesslich ist auch die dritte Bedingung, die sollen zu diesem Zwecke sowohl im Bundesblatt als auch im
der Bundesrat anführt: «Sobald jedoch im Zusammenhang offiziellen Auslandschweizerorgan, der Schweizer Revue,
mit den parlamentarischen Initiativen Bauer und Gautier veröffentlicht werden. Eine entsprechende Bestimmung zur
definitiv ein positiver Entscheid vorliegt, ist er bereit, die gleichzeitigen Publikation in diesen Organen soll in die
Frage erneut zu prüfen», durch das Abstimmungsresultat betreffenden Bundesbeschlüsse aufgenommen werden.
vor zehn Minuten erfüllt. Folglich könnte der Bundesrat die Die im beidseitigen Interesse stehende vermehrte Praktizie-
Motion wirklich weiterbearbeiten, zumal er schreibt - ich rung der politischen Rechte der Auslandschweizer soll auch
zitiere noch einmal aus dem kurzen Bericht, der Ihnen am dadurch gefördert und erleichtert werden, dass bei diesen
Montag ausgeteilt worden ist -: «Indem der Bundesrat die Gelegenheiten jeweils auch ein entsprechendes Formular
Motion Stucky bezüglich Verleihung des Stimmrechts an die zur Eintragung im heimatlichen Stimmregister der Schwei-
Auslandschweizer in Bundesangelegenheiten in ein Postu- zer Revue beigegeben und in Absprache mit dem jeweiligen
lat umzuwandeln bereit ist, hat er sich dazu verpflichtet....» Initiativ- oder Referendums-Komitee eine Kurzbegründung
Wenn sich der Bundesrat verpflichtet fühlt, begreife ich samt Unterschriftenbogen abgedruckt wird.
nicht, warum er die Motion nicht annimmt; denn eine
Motion ist ja eine Verpflichtung; ein Postulat ist noch keine Texte du postulat du 11 octobre 1986
Verpflichtung, sondern höchstens ein Auftrag zur Prüfung. Le Conseil fédéral est prié d'étudier les moyens d'assurer le
Der Bundesrat sagt also indirekt, wenn auch an einem respect intégral des droits politiques des Suisses de l'étran-
anderen Ort, dass er im Grunde genommen die Motion ger, qui sont protégés par la constitution, notamment lors
annehmen will, und ich hoffe, dasselbe tun auch Sie. d'initiatives et de référendums touchant leurs intérêts. Ces
initiatives et référendums doivent être publiés non seule-
M. Aubert, président de la Confédération: Nous avons ment dans la Feuille fédérale mais aussi dans l'organe
déposé une réponse écrite. officiel des Suisses à l'étranger, la «Revue suisse». Une
Je ne veux pas que l'on joue sur les mots. Une motion n'est disposition stipulant la parution simultanée dans ces deux
pas un postulat et un postulat n'est pas une motion. Si vous publications doit être introduite dans les arrêtés fédéraux
acceptez ceci sous forme de motion, c'est un ordre que vous pertinents.
donnez au Conseil fédéral. Nous aurions préféré la forme Afin d'améliorer l'exercice des droits politiques des Suisses
plus souple du postulat et cela, nous vous l'avons dit par à l'étranger, dans l'intérêt commun, il faut en outre insérer
écrit: «Le Conseil fédéral n'est pour le moment pas en dans la revue un formulaire permettant l'inscription au regis-
mesure de revenir sur sa décision de 1985. Il est cependant tre électoral, et, en collaboration avec le comité d'initiative
prêt à réexaminer la question dès que, d'une part, une ou de référendum correspondant, publier une brève présen-
décision définitive sera prise au sujet des initiatives parle- tation de l'initiative ou du référendum accompagnée d'un
mentaires Bauer et Gautier et que, d'autre part, il s'avérera tableau pour les signatures.
que la libéralisation désirée a de réelles chances d'aboutir».
C'est un problème très complexe. Faut-il, en effet, attribuer Mitunterzeichner - Cosignataires: de Chastonay, Cotti Fla-
le droit de vote à tous les Suisses de l'étranger, même à ceux vio, Dünki, Eppenberger-Nesslau, Früh, Oester, Soldini (7)
22. September 1987 N 1107 Postulat Oehen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Möglichkeit, in der «Schweizer Revue» auf Auslandschwei-
Gemäss Artikel 45bis BV ist der Bund befugt, die Beziehun- zeranliegen und folglich auch auf entsprechende Volksbe-
gen der Auslandschweizer zur Heimat zu fördern und gehren hinzuweisen.
Bestimmungen zu erlassen, welche namentlich die Aus- Ueberdies gebietet Artikel 45bis BV eine Andersbehandlung
übung ihrer politischen Rechte unter Berücksichtigung der Auslandschweizer nur im Rahmen des Rechtsgleich-
ihrer besonderen Verhältnisse erleichtern sollen. Die bishe- heitsgebotes. Da im Zusammenhang mit der Ergreifung von
rigen Massnahmen haben sich so behindernd erwiesen, eidgenössischen Volksbegehren die Zustellung von Unterla-
dass sich von den rund 350 000 Auslandschweizern nur gen an die Inlandschweizer durch die Bundesbehörden
rund 10 500 in die heimatlichen Register eintragen Hessen nicht vorgesehen ist, kann es auch nicht deren Sache sein,
und jeweils nur wenige hundert im Ausland wohnhafte Mit- Entsprechendes via die «Schweizer Revue» für die Ausland-
bürger auch noch die geographischen Schranken überwun- schweizer vorzukehren.
den haben, um ihr Stimmrecht auch tatsächlich ausüben zu
können. Nicht nur die andauernde Beschränkung der briefli- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
chen Stimmabgabe auf Bundesbeamte im Ausland, sondern Déclaration écrite du Conseil fédéral
auch die faktische Unmöglichkeit, an Initiativen und Refe- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
renden wirksam teilzunehmen, bedürfen der prompten
Ueberprüfung und Korrektur. Auch Auslandschweizer soll- Oehen: Nach den gründlichen Ausführungen, die jetzt zum
ten eine reale Möglichkeit haben, ohne prohibitive Bedin- Thema gemacht wurden, kann ich mich kurz fassen.
gungen von solchen Grundrechten Gebrauch zu machen Ich habe am 11. Oktober 1986 ein Postulat eingereicht mit
und von sich aus ernsthaft auch eine Initiative starten zu der bescheidenen und höflichen Bitte an den Bundesrat,
können. Die Veröffentlichung einer Initiative resp. eines dem Möglichkeiten zu prüfen, um die von der Verfassung
Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses soll auf geschützten politischen Rechte der Auslandschweizer auch
Antrag des verantwortlichen Komitees (evtl. in Verbindung bei einschlägigen Initiativen und Referenden voll zum Tra-
mit drei eidgenössischen Parlamentariern) auch in der gen zu bringen. Ich habe mir dann etwas gestattet, was nicht
Schweizer Revue erfolgen. unüblich ist beim Postulat: Ich habe mir gestattet, einige
Voraussetzung dieser gebotenen Verbesserungen sind Gedanken zu präsentieren, an was ich speziell denke, näm-
entsprechende gesetzgeberische Rücksichtnahmen (z. B. lich an die Möglichkeit, den Auslandschweizern über das
ausdrückliche Veröffentlichungsbestimmung) sowie ein amtliche Mitteilungsblatt auch von Referenden und Initiati-
gezielter- ohnehin in Entwicklung stehender-Ausbau der ven Kenntnis zu geben und ihnen die Möglichkeit zur Unter-
bestehenden Kommunikationsmittel zum Zwecke einer zeichnung solcher zu eröffnen, falls mindestens einige von
wesentlichen Steigerung der aktiven politischen Mitwirkung uns Parlamentariern respektive vom Initiativkomitee dies
unserer im Ausland weilenden Mitbürger. Denn solange es verlangen.
diesen versagt ist, von ihrem jeweiligen Wohnort aus sowohl Der Bundesrat hat meinem Anliegen relativ wenig Sympa-
an Initiativen z. B. zur Festigung ihrer Rechtsstellung auch thie entgegengebracht. Trotzdem sagt er in der Antwort auf
nur teilzunehmen als auch für sie als nachteilig empfundene die Motion Stucky: «Von seilen der Auslandschweizer ist im
Revisionen ihres Heimatrechts per Referendum persönlich übrigen unter den gegebenen Umständen nach wie vor nur
zu bekämpfen, solange werden ihnen wesentliche verfas- ein beschränktes Interesse an den politischen Rechten
sungsmässige Bürgerrechte beschnitten. Dies steht aber demonstriert worden», und obwohl er weiss, dass gemäss
auch im Gegensatz zum verfassungsmässigen Auftrag des Artikel 45bis BV der Bund den Auftrag hat, die Beziehungen
Bundes und ist - zum Schaden von uns allen - jedenfalls der Auslandschweizer zur Heimat zu fördern, scheint ihm
nicht geeignet, ihre affektiven und ändern Beziehungen zur die Situation nicht dringlich genug, um mein Anliegen über-
Heimat zu fördern und sie zu veranlassen, sich auch in haupt in Erwägung zu ziehen.
normalen Zeiten vermehrt um ihre Heimat zu kümmern und Sie haben durch die Entscheide heute morgen gezeigt, dass
sich für deren Interessen einzusetzen. Sie in Ihrer Mehrheit anders denken, dass Sie sich mit den
Auslandschweizern verbunden fühlen, dass Sie Artikel 45bis
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates BV zum Tragen bringen wollen.
vom 26. November 1986 In der Antwort des Bundesrates auf unsere parlamentari-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 sche Initiative, der wir soeben die Unterstützung gegeben
Aufgrund des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1975 über haben, sagt der Bundesrat, dass er im Falle der Annahme
die politischen Rechte der Auslandschweizer kann der Aus- der Motion Stucky dazu verpflichtet sei, alle Fragen zu
landschweizer, unter der Voraussetzung, dass er sich bei gegebener Zeit nochmals umfassend zu prüfen. Nach Ihren
der Ausübung in der Schweiz aufhält, in eidgenössischen Entscheiden ist jetzt die Zeit der umfassenden Prüfung der
Angelegenheiten stimmen und wählen sowie eidgenössi- Angelegenheit zweifellos gekommen.
sche Referendumsbegehren und Volksinitiativen unter- Ich ersuche deshalb den Bundesrat, das Postulat, das er
zeichnen. Die politischen Rechte auf eidgenössischer Ebene unter anderen Voraussetzungen abgelehnt hat, zur Prüfung
werden somit als eine unteilbare Einheit behandelt. Eine entgegenzunehmen. Ich bitte Sie, das Postulat zu über-
Liberalisierung nur in bezug auf die Unterzeichnung von weisen.
eidgenössischen Volksbegehren auch im Ausland, wie das
der Postulant anstrebt, ist deshalb nicht möglich. Le président: Je donne la parole à Monsieur le Président de
In bezug auf den Wunsch nach vermehrter amtlicher Infor- la Confédération qui renonce à s'exprimer.
mation der Auslandschweizer über eidgenössische Volksbe- Je vous rappelle que le Conseil fédéral propose de rejeter le
gehren ist darauf hinzuweisen, dass der Bund bereits jetzt in postulat. Nous devons donc voter.
der «Schweizer Revue» im Rahmen der offiziellen Mitteilun-
gen über Auslandschweizeranliegen sowie entsprechende Abstimmung - Vote
Urnengänge informiert. Die vom Bund finanzierte «Schwei-
zer Revue» wird vom Auslandschweizersekretariat der Für Ueberweisung des Postulâtes 11 Stimmen
Neuen Helvetischen Gesellschaft herausgegeben und allen Dagegen 15 Stimmen
bei einer schweizerischen Vertretung immatrikulierten Aus-
landschweizern viermal jährlich kostenlos zugestellt. Was
weitergehende Informationen über eidgenössische Volksbe-
gehren betrifft, ist es den jeweiligen Initianten unbenom-
men, in der «Schweizer Revue» ein diesbezügliches Inserat
erscheinen zu lassen. Des weiteren hat die Auslandschwei-
zerorganisation der Neuen Helvetischen Gesellschaft als
Interessenvertreterin der Auslandschweizer jederzeit die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Oehen Auslandschweizer. Verfassungsmässige Rechte
Postulat Oehen Suisses de l'étranger. Droits politiques
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.972
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.09.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 1106-1107
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Pagina
Ref. No 20 015 702
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