Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-961 KI-generiert

Monument Restoration Subsidies and Urgency Order

Geschäftsnummer VPB 86-961
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion requested that overdue subsidies for historical monument restoration be paid out within three years and that a controversial urgency order be abolished by December 31, 1989. It also called for a financing system to ensure the government could meet its legal obligations without delay. The Federal Council agreed with the motion's goals, noting that progress had been made in reducing payment backlogs and proposing a plan to abolish the urgency order by the end of 1989, while also initiating a revision of the relevant legal provisions to prevent future payment delays. The Federal Council ultimately requested the motion be transformed into an postulate, but the motion was approved by the National Council.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF, Art. 64 LTF; Monument Restoration Subsidies and Urgency Order: It also called for a financing system to ensure the government could meet its legal obligations without delay. The Federal Council agreed with the motion's goals, noting that progress had been made in reducing payment backlogs and proposing a plan to abolish the urgency order by the end of 1989, while also initiating a revision of the relevant legal provisions to prevent future payment delays. The Federal Council ultimately requested the motion be transformed into an postulate, but the motion was approved by the National Council.

Schlagwörter

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Subvention Zahlungsauftrag Denkmalschutz Finanzierungsplan Wiederherstellung der Frist verspätetes Fristwiederherstellungsgesuch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

Cited in the dispositive for the allocation of costs.

Art. 64 LTF

Cited in the dispositive for the allocation of costs.

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Volltext

28. September 1987 N 1221 Motion Columberg

Mme Pitteloud, rapporteur: La commission a effectivement Die zugesicherten Beiträge werden in der Regel erst Jahre

accepté à l'unanimité la motion de M. Zumbühl, qui est la nach Abschluss die Bauarbeiten ausbezahlt, so dass die

même que celle que M. Columberg présente dans notre Gesuchsteller nicht selten gezwungen sind, teure Bankkre-

Conseil. Le Conseil fédéral s'est également déclaré totale- dite aufzunehmen, um die Arbeiten überhaupt finanzieren

ment en accord avec le contenu et les objectifs de cette zu können. Dadurch verschlingen die Zinskosten beinahe

motion, de sorte que la commission l'a, à son tour, acceptée den ganzen Beitrag, den der Bund dem Gesuchsteller vor

comme motion à l'unanimité. Baubeginn in Aussicht gestellt hatte.

Dieses Geschäftsgebaren des Bundes verstösst gegen das

Ueberwiesen - Transmis Prinzip von Treu und Glauben und hat einer ganzen Reihe

von Kantonen, Gemeinden, Kirchgemeinden und Privaten

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral erhebliche finanzielle Probleme gebracht. Die enormen Zah-

lungsrückstände haben überdies dazu geführt, dass der

Bund seit 1978 mittels einer Dringlichkeitsordnung sämtli-

che neuen Gesuche von Kantonen sowie von finanzstarken

#ST# 86.961 Gemeinden und Kirchgemeinden von vornherein ablehnt.

Auch diese Dringlichkeitsordnung - ursprünglich nur als

Motion Columberg eine Notmassnahme für einige Jahre gedacht - ist auf die

Denkmalpflege. Subventionspraxis Länge unhaltbar, da sie gegen die Zweckbestimmung des

Bundesbeschlusses über die Denkmalpflege verstösst. Der

Conservation des monuments historiques. Bund muss deshalb die Zahlungspraxis und das Finanzie-

Modalités de subventionnement rungssystem im Bereich der Denkmalpflege dringend revi-

dieren.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 1. Dezember 1986

Wortlaut der Mot/on vom 10. Oktober 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er décembre 1986

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vor- Die am 1. Mai 1978 durch das Eidgenössische Departement

schlag zu unterbreiten, des Innern (EDI) in Kraft gesetzte Weisung über die Förde-

1. wie die grosse Zahl längst fälliger Subventionsbeiträge an rung der Denkmalpflege (Dringlichkeitsordnung) sieht eine

die Restaurierungskosten von Baudenkmälern innert dreier restriktivere Behandlung von Gesuchen im Bereich der

Jahre ausbezahlt und die umstrittene Dringlichkeitsordnung Denkmalpflege vor. Ihre Einführung wurde notwendig, da

vom I.Mai 1978 spätestens auf den 31. Dezember 1989 die erforderlichen Kredite nicht mehr ausreichten, um die

aufgehoben werden kann; zahlreichen hängigen Begehren erfüllen zu können.

2. für ein Finanzierungssystem, das dem Bund - nach Auf- Gemäss dieser Weisung werden diejenigen Eigentümer von

hebung der Dringlichkeitsordnung - erlaubt, seinen rechtli- Baudenkmälern, denen die Finanzierung von Restaurierun-

chen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege gen möglich und zumutbar ist, vom Bezug von Subventio-

ohne zeitliche Verzögerungen nachzukommen. nen ausgeschlossen.

In den letzten Jahren wurden die Kredite für die Förderung

Texte de la motion du 10 octobre 1986 der Denkmalpflege regelmässig erhöht. Dadurch sowie

Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement une dank zusätzlicher Mittel aus den Treibstoffzollerträgen

proposition visant les buts suivants: konnte der Abbau des bestehenden Ueberhangs an Gesu-

1. verser en trois ans la majeure partie des subventions chen etwas beschleunigt werden. Eine gewisse finanzielle

échues de longue date au titre de la participation aux frais Entlastung brachte zudem die im Rahmen der Sparmass-

de restauration des monuments architecturaux, et abroger nahmen 1984 (Anschlussprogramm) vorgenommene Kür-

au plus tard au 31 décembre 1989 l'ordre d'urgence critiqué zung der Subventionssätze. Andererseits war es jedoch

du 1er mai 1978; nicht möglich, den Zufluss neuer Gesuche zahlenmässig

2. établir un mode de financement permettant à la Confédé- entscheidend aufzuhalten.

ration de s'acquitter sans retard de ses obligations légales Der Bundesbeschluss vom 14. März 1958 betreffend die

en matière de conservation du patrimoine architectural Förderung der Denkmalpflege (SR 445.1) und die Verord-

après l'abrogation de l'ordre d'urgence. nung vom 26. August 1958 über die Förderung der Denkmal-

pflege (SR 445.11) lassen ein über die Dringlichkeitsord-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bircher, nung hinausgehendes Auswahlverfahren nicht zu. Dem

Blunschy, Bühler-Tschappina, Bürer-Walenstadt, Camen- steht auch die langjährige Praxis entgegen. Aus diesem

zind, Cantieni, deChastonay, Darbellay, Dirren, Diinki, Fehr, Grund vollzog sich der Abbau des in den Jahren mit wesent-

Fischer-Sursee, Grassi, Grendelmeier, Mari, Hösli, Humbel, lich geringeren .Budgetkrediten entstandenen Pendenzen-

Iten, Jung, Keller, Kühne, Landolt, Lanz, Morf, Müller-Schar- berges nur sehr langsam. Ende September 1986 waren

nachtal, Neukomm, Nussbaumer, Oehler, Oester, Risi- immer noch insgesamt 635 Gesuche pendent. Um die damit

Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary- verbundenen, teils bereits bekannten, teils voraussehbaren

Fribourg, Schärli, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmül- finanziellen Erwartungen zu erfüllen, wäre eine Summe von

ler, Seiler, Stamm Judith, Uchtenhagen, Weber-Arbon, Wick, rund 107 Millionen Franken notwendig. Die aus rechtlichen

Zwygart (46) wie aus politischen Gründen nur als vorübergehende Mass-

nahme haltbare Dringlichkeitsordnung kann jedoch erst auf-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit gehoben werden, wenn dieser Pendenzenberg abgebaut ist

Seit Jahren befindet sich die eidgenössische Denkmalpflege und Gewähr dafür besteht, dass nicht wieder ein solcher

in einer schweren Finanznot. Parlament und Bundesrat Ueberhang entsteht. Hierfür soll nun ein Sanierungsplan

haben sich verschiedentlich mit diesem unhaltbaren ausgearbeitet werden, dessen Ziel die Aufhebung der Dring-

Zustand befasst. Die mit den zusätzlichen Mitteln aus den lichkeitsordnung auf den 31. Dezember 1989 ist. Der Bun-

Treibstoffzolleinnahmen erhoffte Entlastung ist noch nicht desrat wird darüber im Rahmen des Legislaturfinanzplanes

eingetreten. Die Verpflichtungen gegenüber Kantonen, 1988-1991 Bericht erstatten.

Gemeinden, Kirchgemeinden und Privaten belaufen sich auf Um die Rolle des Bundes in der Denkmalpflege neu zu

rund 90 Millionen Franken und übersteigen bei weitem die definieren, hat der Bundesrat das EDI beauftragt, unverzüg-

verfügbaren Mittel. Die daraus entstandene Situation ist lich die Revision der rechtlichen Bestimmungen im Bereich

rechtlich wie auch staatspolitisch unhaltbar geworden. der Denkmalpflege an die Hand zu nehmen und soweit

Mehr als 700 Gesuche warten - zum Teil seit Jahren - auf voranzutreiben, dass bereits zu Beginn der neuen Legisla-

ihre Erledigung durch die zuständigen Behörden. turperiode dem Parlament eine entsprechende Vorlage

Laboratoire européen de rayonnement synchrotronique 1222 N 28 septembre 1987

unterbreitet werden kann. Nur unter dieser Voraussetzung 29,3 Millionen fordert, ein Rückweisungsantrag mit dem

ist die Einführung eines neuen Finanzierungssystems mög- Begehren auf zusätzliche Auskunft gestellt wurde. Ist es so,

lich, das dem Bund erlaubt, seinen Beitrag an die Denkmal- Herr Bundesrat, dass nicht nur wir Parlamentarier Mühe

pflegebemühungen so zu gestalten, dass Vollzugsprobleme, haben, wenn der Bundesrat erklärt, dass es bei diesem

wie sie derzeit herrschen, künftig verhindert werden Europäischen Laboratorium für Synchrotron-Strahlung

können. eben um die Erforschung kondensierter Materie gehe? Ich

will nicht boshaft werden und mich nicht erkundigen, mit

Schriftliche Erklärung des Bundesrates welchen fragenden Blicken die anderen Mitglieder der eid-

Déclaration écrite du Conseil fédéral genössischen Exekutive Sie angeschaut haben, als Sie die

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Botschaft Ihrer Kollegin und den Kollegen erklärt haben.

wandeln. Nachdem wir nachträglich einen Zusatzbericht erhalten

haben und ein Basler Universitätsprofessor, der seit 1976 am

Le président: En ce qui concerne la motion de M. Colum- Institut in Grenoble hat Messungen vornehmen können, an

berg, qui a exactement la même formulation, le Conseil der entscheidenden Sitzung Auskünfte erteilt hat, haben wir

fédéral propose de transformer la motion en postulat. mit 14 zu 6enthaltenden Stimmen dem Verpflichtungskredit

Je ne peux pas moi-même décider si oui ou non le Conseil zugestimmt.

fédéral abandonne sa proposition. Je donne par conséquent Wenn ich hier im folgenden auf den Zweck und die Nützlich-

la parole à M. Cotti, conseiller fédéral. keit der Synchrotron-Quelle eingehe, dann genau darum,

weil von Kommissionsmitgliedern diese Art der Grundlagen-

M. Cotti, conseiller fédéral: Je ne voulais pas prolonger la forschung in Frage gestellt wurde. Ich persönlich meine,

discussion. Le Conseil fédéral a en effet répondu le 1er dé- Dabeisein oder Nichtdabeisein sei hier die entscheidende

cembre 1986 à la motion Columberg en proposant de la Frage. Entweder sagt hier und heute der Nationalrat ja, so

transformer en postulat. Je ne veux pas insister sur ce que le wie das der Ständerat getan hat, oder wir schliessen unsere

Conseil fédéral avait jugé opportun, avant mon entrée en wissenschaftlichen Forscher von der Erforschung der kon-

fonctions, de proposer au Conseil. Je suis donc lié par les densierten Materie aus. Es ist nicht möglich, aber auch nicht

décisions du Conseil fédéral. Je signale tout de même, à nötig, dass wir technisches Wissen besitzen über das, was

l'attention en particulier de M. Columberg, que, entretemps, eine Synchrotron-Strahlenquelle ist. Aber ich muss skizzie-

toute une série de progrès ont été accomplis, qui ont permis ren, was sie uns bringt und nützt.

d'atténuer dans une large mesure le retard dans le paiement In Grenoble wird für die neunziger Jahre eine weltweit

des contributions en matière de monuments historiques. Je einzigartige Anlage für die Nutzung einer europäischen

pourrais démontrer ces progrès à M. Columberg en privé, Synchrotron-Anlage gebaut. Mit dieser Anlage wird die kon-

mais ils ressortant déjà du rapport de gestion du Conseil densierte Materie als grundlegender Forschungsgegen-

fédéral. Je n'ai pas d'adjonction à faire, le Parlement décide stand, angefangen bei der Biologie über die Medizin bis hin

comme il lui plaît. zur Physik, ganz allgemein untersucht. Ergebnisse der

Untersuchung der kondensierten Materie waren bis heute

Columberg: Es besteht hier meines Erachtens ein Missver- unter anderem die Erfindung des Transistors, der supralei-

ständnis. Nachdem der Rat vorhin oppositionslos der gleich- tenden Magnete, der Festkörperlaser, der Flüssigkristallan-

lautenden Motion des Ständerates zugestimmt hat, wäre es zeiger, Datenspeicher, Katalysatoren und höchst-

widersinnig, nochmals über dieses Geschäft zu debattieren. empfindliche Sensoren.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auch dieser Motion zuzustim- Wer immer bei uns interessiert ist, dass wir den Anschluss

men - genauso wie vorhin bei der Motion des Ständerats. an die Schlüsselrolle, welche in der Erforschung der kon-

densierten Materie besteht, nicht verlieren, sondern weiss,

Abstimmung - Vote wie eng die Zusammenarbeit zwischen den Forschungsan-

lagen des Europäischen Laboratoriums für Synchrotron-

Für Ueberweisung der Motion 98 Stimmen Strahlung und dem Institut von Laue-Langevin ist, muss

(Einstimmigkeit) diesem Verpflichtungskredit zustimmen. Zusätzlich muss

festgehalten werden, dass die Mitarbeit in Grenoble eine

An den Ständerat - Au Conseil des Etats wertvolle Ergänzung und Unterstützung für unsere schwei-

zerische Spallations-Neutronenquelle(SINQ) am Nuklearfor-

schungsinstitut in Villingen ist.

#ST# 87.032 Indessen darf nicht verschwiegen werden, dass berechtig-

terweise Bedenken bestehen über das Vorgehen und die

Art, wie uns innert eines Jahres Forschungsgelder abver-

Europäisches Laboratorium

langt wurden. Für die oben erwähnte Spallations-Neutro-

für Synchrotron-Strahlung. Beteiligung nenquelle hat unsere Kommission vorerst die Gelder verwei-

Laboratoire européen de rayonnement gert - in Unwissenheit darüber, dass ein halbes Jahr später

synchrotronique. Participation de la Suisse ein ebenso hoher Betrag als Verpflichtungskredit für ein

internationales Institut in Frankreich gefordert wird. Ist es da

Botschaft und Beschlussentwurf vom 1. April 1987 (BBI II, 335) verwunderlich, wenn von Salamitaktik gesprochen wurde?

Message et projet d'arrêté du 1er avril 1987 (FF II, 340) Selbst geäusserte Zweifel an der Notwendigkeit der Spitzen-

Beschluss des Ständerates vom 11. Juni 1987 forschung sind verständlich, wenn die ethische Seite der

Décision du Conseil des Etats du 11 juin 1987 Forschungsergebnisse betrachtet wird.

Tatsächlich sind die Resultate der neuesten Spitzenfor-

schung zum Nutzen der Menschheit verwendbar- so z. B.

bezüglich der letzten medizinischen Forschungsergebnisse

-, sowie sie aber auch zu deren Schaden bzw. zur Vernich-

Antrag der Kommission tung oder Verteidigung genutzt werden können, weil wir

Eintreten wissen, dass viele Forschungsergebnisse für die Strategi-

sche Verteidigungsinitiative (SDÌ) verwertet werden können

Proposition de la commission genauso wie für Verteidigungswaffen, wie sie unsere Armee

Entrer en matière gebrauchen könnte.

Ob solche und viele ähnliche geäusserte Bedenken und das

Landoli, Berichterstatter: Es ist wohl sehr begreiflich, dass damit verbundene Abseitsstehen der Schweizer Forscher

in unserer Kommission zu dieser sehr bescheiden verfas- die diesbezügliche Forschung aufhalten würden, ist zu ver-

sten Botschaft, die immerhin einen Verpflichtungskredit von neinen. Was uns deshalb bleibt, ist einzig und allein das

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Columberg Denkmalpflege. Subventionspraxis

Motion Columberg Conservation des monuments historiques. Modalités de

subventionnement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.961

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 28.09.1987 - 14:30

Date

Data

Seite 1221-1222

Page

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Ref. No 20 015 721

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