Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-955 KI-generiert

Cross-Border Taxation and Heating System Deductions

Geschäftsnummer VPB 86-955
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a motion concerning the taxation of cross-border workers and an amendment to a double taxation agreement between Switzerland and France. The motion requested a report on the deductibility of costs associated with upgrading heating systems for energy, environmental, and employment reasons. The court noted that the cross-border agreement had been approved by all cantons and was in effect, making a lengthy debate unnecessary. Regarding the heating system upgrade costs, the court acknowledged that some cantonal tax authorities already allowed deductions for energy-saving measures and that proposed federal tax legislation would also incorporate such provisions. While the Federal Council generally opposed using tax benefits for non-fiscal objectives, it agreed to convert the motion into a postulate to allow further parliamentary consideration of tax relief for energy-saving measures.

Legislator-Regeste

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Art. 17 Absatz, Art. 9 Bundesverfassung; Cross-Border Taxation and Heating System Deductions: The motion requested a report on the deductibility of costs associated with upgrading heating systems for energy, environmental, and employment reasons. The court noted that the cross-border agreement had been approved by all cantons and was in effect, making a lengthy debate unnecessary. Regarding the heating system upgrade costs, the court acknowledged that some cantonal tax authorities already allowed deductions for energy-saving measures and that proposed federal tax legislation would also incorporate such provisions. While the Federal Council generally opposed using tax benefits for non-fiscal objectives, it agreed to convert the motion into a postulate to allow further parliamentary consideration of tax relief for energy-saving measures.

Schlagwörter

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Energiesteuer Steuerabzug Grenzgängerbeschäftigung Doppelbesteuerungsabkommen Steuermeldung Steuerverwaltung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 17 Absatz
Art. 9 Bundesverfassung
Cited as a basis for the argument that cantons cannot conclude agreements detrimental to federal interests, which was relevant to the withdrawal of the motion.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 9 Bundesverfassung

Cited as a basis for the argument that cantons cannot conclude agreements detrimental to federal interests, which was relevant to the withdrawal of the motion.

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Volltext

Motion Oehler 436 19 mars 1987

gens wurde die Grenzgängervereinbarung durch sämtliche wärtigen Situation das Dossier nicht weiterbearbeiten, son-

beteiligten Kantone gemäss ihren verfassungsrechtlichen dern es unseren Geschäftsprüfungskommissionen und der

Bestimmungen gutgeheissen und trat daraufhin am Finanzdelation beider Räte überweisen.

18. Dezember 1986 in Kraft. Der Stand der Dinge - durch die Zustimmung der Kantone

Eine Anpassung von Artikel 17 Absatz 4 des schweizerisch- zu diesem Abkommen - ist nun aber so, dass ich es nicht als

französischen Doppelbesteuerungsabkommens von 1966/ sinnvoll beurteile, in unserem Rate hier noch eine längere

69 ist nicht erforderlich. Die entsprechende Bestimmung Debatte vom Zaun zu reissen. Ich ziehe die Motion hiermit

behält einzig die Anwendung der besonderen Vereinbarun- zurück.

gen über die Besteuerung der Grenzgänger vor, und die im

Text erwähnte Vereinbarung von 1935 wird automatisch Zurückgezogen - Retiré

durch die neue Vereinbarung von 1983 ersetzt. Die eidge-

nössischen Räte müssen deshalb zu diesem Punkt nicht

Stellung nehmen.

Eine Entschädigung des Bundes an die Kantone zum Aus-

gleich der Einnahmenausfälle, die aus der Verschiebung der #ST# 86.955

erstmaligen Anwendung der Vereinbarung von 1983 auf

1985 entstanden sind, kommt nicht in Betracht. Der Bundes- Motion Oehler

rat hat in der Tat nicht nur rechtmässig, sondern auch im Energiepolitik. Steuerliche

übergeordneten allgemeinen Landesinteresse und mit der

Zustimmung der betroffenen Kantone gehandelt.

Bevorzugung

Politique énergétique. Avantages

Schriftliche Erklärung des Bundesrates fiscaux

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Gehen: Der Bundesrat stellt in seiner Antwort vom 2. März

1987 nur den letzten Akt einer höchst problematischen Wortlaut der Motion vom 10. Oktober 1986

Geschichte dar, die zur Zustimmung der «Groupe de con- Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht und

certation des cantons frontaliers limitrophes de la France» Antrag über die Abzugsfähigkeit jener Kosten zu stellen,

zur fraglichen Vereinbarung führte. Das Bundesgericht wird welche direkt den Hauseigentümern und indirekt den Mie-

Gelegenheit haben zu prüfen, ob die den Kantonen in die- tern als Folge der Erneuerung der Heizungsanlagen aus

sem merkwürdigen Vorgehen aufoktroyierte Vereinbarung energie-, Umweltschutz- und beschäftigungspolitischen

vom 11. April 1983 staatsvertragskonform ist. Unsere Arbeit- Gründen anfallen.

geber sollen nämlich nun verpflichtet sein, dem französi-

schen Fiskus alle verlangten Unterlagen zur Besteuerung Texte de la motion du 10 octobre 1986

der von ihnen beschäftigten Grenzgänger und zur Gewin- Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un

nung einer lückenlosen Uebersicht der Erwerbsverhältnisse rapport assorti de propositions sur les possibilités de défal-

der in Frankreich wohnhaften, in der Schweiz erwerbstäti- quer les frais que le renouvellement d'installations de chauf-

gen Grenzgänger zu liefern. fage, lorsqu'il répond au souci d'économiser l'énergie, de

Damit wird der Wirtschaftsspionage aus eigenem Verschul- préserver l'environnement ou de créer des emplois, occa-

den Vorschub geleistet, und es könnten schwere Schäden sionne directement aux propriétaires et, indirectement, aux

entstehen. Der vom «Beobachter» aufgezeigte jährliche locataires.

Ausfall von rund 11 Millionen Franken an direkten Bundes-

steuern scheint für unseren Bundesrat ein Pappenstiel zu Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun

sein. Ich halte fest, dass unser Parlament der Abtretung der

Steuerhoheit bzw. diesem millionenschweren Verzicht Schriftliche Begründung - Développement par écrit

zugunsten Frankreichs nie zugestimmt hat. Ganz im Gegen- In der Schweiz gibt es Hunderttausende von Heizanlagen,

teil. Ich erinnere an Ihren Nichteintretensentscheid vom die den modernen Erkenntnissen nicht mehr genügen.

13. Dezember 1984 zur Revision des DBA mit Frankreich. Diese Heizanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern ver-

Die Haltung des Bundesrates ist daher meines Erachtens brennen nicht nur unnötig viel Heizöl oder Gas, sondern

zumindest als erstaunlich einzustufen. Die Bundesverfas- sind wesentliche Faktoren in der Umweltverschmutzung.

sung verlangt in Artikel 9 unmissverständlich, dass die Kan- Die einschlägigen Industrien haben zusammen mit dem

tone mit dem Ausland kein Abkommen schliessen dürfen, Installationsgewerbe in den vergangenen Jahren gewaltige

welches den Interessen des Bundes zuwiderläuft. 11 Millio- Anstrengungen unternommen, um umweltfreundlichere,

nen Franken jährlich scheinen kein Bundesinteresse zu sein energiesparende und wirkungsvolle Anlagen zu erstellen.

- übrigens auch nicht für den Staatsanwalt. Wahrhaftig Damit wird nicht nur Energie eingespart, sondern auch die

erstaunlich. Umwelt wird spürbar entlastet.

Ich verwahre mich in aller Form gegen die in dieser Sache Vielfach nehmen die Hauseigentümer Abstand von solchen

zugunsten des französischen Fiskus gepflegte andauernde Erneuerungen, weil sie entweder zu hohe Kosten verursa-

Desinformation. Diese findet sich übrigens nicht nur in der chen oder sie diese Kosten - im Falle von Mietobjekten -

Motionsbeantwortung, sondern auch in der Antwort auf die nicht auf die Mieter überwälzen wollen. Mit der steuerlichen

Einfache Anfrage Soldini vom 19. Dezember letzten Jahres. Bevorzugung oder der Einführung der Abzugsfähigkeit sol-

Es stimmt auch nicht, dass zum Beispiel in den Kantonen cher Investitionen würden positive Grundlagen geschaffen.

Basel-Stadt und Basel-Landschaft die direkte Bundessteuer Es wäre vorzusehen, die Abzugsfähigkeit über eine Zeit-

aufgrund einer rechtskräftigen Abmachung nicht eingezo- spanne von zehn Jahren, also in zehn Jahresraten, zu

gen worden wäre oder nicht eingezogen werden müsste. ermöglichen. Wohl wissend, dass das schweizerische Steu-

Vielmehr hat man dort wie andernorts jahrelang einfach errecht auf verschiedene Ebenen verteilt ist, darf dies kein

geschlafen und unsere Rechte nicht wahrgenommen. Grund sein, begründete umweit- und energiepolitische

Seit 1939 - so gemäss «Beobachter-Berechnung - wurde Postulate vor uns herzuschieben.

auf diese Weise auf über eine halbe Milliarde Franken

Steuereinnahmen zugunsten Frankreichs verzichtet. Diese Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Art Interessenwahrung unseres Landes ist mir unverständ- vom 8. Dezember 1986

lich. Ich vermag die Verantwortung dafür nicht mitzutragen. Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 décembre 1986

Ich habe deshalb im Verlaufe der letzten zwei Jahre auch 1. Energiesparen ist Unbestrittenermassen ein Gebot der

mehrere Vorstösse eingereicht. Ich werde nun in der gegen- Zeit. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat daher mit

19. März 1987 N 437 Motion der SVP-Fraktion

Kreisschreiben Nr. 1 der 20. Wehrsteuerperiode vom Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein

17. August 1978 die kantonalen Verwaltungen für die direkte Postulat umzuwandeln. - Herr Oehler ist mit dieser

Bundessteuer ersucht, die im Merkblatt der Konferenz der Umwandlung einverstanden. Wird ein anderslautender

kantonalen Finanzdirektoren vom 20. April 1978 empfohle- Antrag gestellt? - Dies ist nicht der Fall.

nen steuerlichen Massnahmen zur Förderung des Energie-

sparens auch für die direkte Bundessteuer anzuwenden. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Ausgehend davon, dass die Kosten der Isolierung von

Gebäuden und für energiesparende Massnahmen teilweise

werterhaltend und damit grundsätzlich zum steuerlich

abzugsfähigen Unterhalt zu rechnen sind, teilweise aber

wertvermehrende und damit nicht zum Abzug berechti-

gende Investitionen darstellen, wird im Merkblatt vorab

empfohlen, bei der Abgrenzung der als Unterhalt zu qualifi- #ST# 86.114

zierenden Kosten grosszügig vorzugehen. In diesem Sinne

können in den meisten Kantonen, wenn auch in sehr unter- Motion der SVP-Fraktion

schiedlichem Masse, Aufwendungen für energiesparende Direkte Bundessteuer.

Sanierungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen wer- Steuerrabatt für Verheiratete

den. Die gleichen Steuererleichterungen werden auch bei

der direkten Bundessteuer gewährt. Motion du groupe UDC

Soweit jedoch entsprechende Kosten als wertvermehrende Impôt fédéral direct. Abattement

Investitionen qualifiziert werden müssen, kann nach einem pour contribuables mariés

feststehenden Grundsatz des Steuerrechtes ein Abzug

weder für private noch für geschäftliche Liegenschaften in

Frage kommen (Art. 23 Beschluss über die direkte Bundes-

steuer). Bei Geschäftsliegenschaften werden dagegen auf

entsprechenden Einrichtungen erhöhte Abschreibungen Wortlaut der Motion vom 4. Dezember 1986

gewährt (vgl. Merkblatt A 1979 der Eidgenössischen Steuer- Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten

verwaltung über Abschreibungen auf dem Anlagevermögen einen Beschlussentwurf zu unterbreiten, der einen Rabatt

geschäftlicher Betriebe). für Verheiratete auf der direkten Bundessteuer vorsieht. Die

2. Die in Ziffer 1 erwähnten Empfehlungen werden aufgrund Ausgestaltung des Rabattes soll sich an den Rahmen halten,

des Bundesratsbeschlusses vom 15. Mai 1985 zum der im Bundesbeschluss betreffend Erhöhung der Steuer-

«Energiepolitischen Programm bis 1986» überprüft. Dabei einnahmen 1976 vom 31. Januar 1975 von Volk und Ständen

geht es aus energiepolitischer Sicht vor allem darum, die am S.Juni 1975 beschlossen wurde. In Artikels Absatz 3

Steuererleichterungen für energiesparende Aufwendungen Buchstabe a war in diesem Beschluss für die Verheirateten

landesweit wirksam zu gestalten. eine nach Steuerbetrag abgestufte Ermässigung festgelegt,

3. Die Entwürfe für Gesetze über die Harmonisierung der die mit der Finanzordnung 1981 wieder aufgehoben wurde.

direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über Zusätzlich sollen Ehepaare mit Kindern einen erhöhten

die direkte Bundessteuer sehen ebenfalls die in Ziffer 1 Rabatt erhalten.

hievor dargestellten Abzugsmöglichkeiten für energiespa- Der Stand der Gesetzgebung über die Harmonisierung der

rende Massnahmen vor. Darüber hinaus wird gemäss stän- direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über

derätlicher Fassung des Harmonisierungsgesetzes den Kan- die direkten Bundessteuern zeigt zwingend auf, dass

tonen die Befugnis eingeräumt, in ihren Steuergeset/:en Steuerentlastungen für den weitaus grössten Teil der Steu-

spezielle Abzüge für Energiesparmassnahmen und Umwelt- erpflichtigen frühestens im Frühjahr 1990 wirksam werden.

schutz vorzusehen. Hinsichtlich des Gesetzesentwurfes Damit kann auch die Neuordnung der Ehegattenbesteue-

über die direkte Bundessteuer hat der Ständerat zudem rung, die aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides in den

beschlossen, dass bei Liegenschaften im Privatvermögen Kantonen in die Wege geleitet ist, beim Bund noch längere

auch die Kosten von Massnahmen der Umwelt- und Energie- Zeit nicht wirksam werden.

politik abziehbar sein sollen, die der Steuerpflichtige auf- Der beantragte Bundesbeschluss ist so vorzubereiten, dass

grund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anord- er rückwirkend auf den 1. Januar 1987 in Kraft gesetzt wer-

nungen vorgenommen hat. Diese beiden Gesetzesentwürfe den kann. Er ist auf das Inkrafttreten der in Vorbereitung

werden zur Zeit von der Kommission und danach vom befindlichen, ordentlichen Gesetzgebung zu befristen.

Plenum des Nationalrates behandelt. Es besteht deshalb

Gelegenheit, das mit der Motion verfolgte Anliegen im Rah- Texte de la motion du 4 décembre 1986

men der parlamentarischen Beratungen zur Sprache zu Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un

bringen. projet d'arrêté prévoyant un dégrèvement fiscal sur l'impôt

In der Botschaft über die Steuerharmonisierung wendet sich fédéral direct pour les contribuables mariés. Les modalités

der Bundesrat grundsätzlich gegen die steuerliche Förde- de ce dégrèvement doivent s'inscrire dans le cadre de l'ar-

rung ausserfiskalischer Zielsetzungen. Denn der Zweck der rêté fédéral du 31 janvier 1975 relatif à l'augmentation des

Steuergesetze ist die Beschaffung von Fiskaleinnahmen recettes fiscales dès 1976, approuvé par le peuple et par les

und nicht die Ausrichtung von Subventionen mittels Steuer- cantons le 8 juin 1975. L'article 8, alinéa 3, lettre a de cet

erleichterungen. Diese Ueberlegungen haben seit der Veröf- arrêté prévoyait une réduction échelonnée selon le montant

fentlichung der Botschaft im Jahre 1983 nichts von ihrer de l'impôt, disposition abrogée par l'arrêté fédéral sur le

Aktualität eingebüsst. Vielmehr sind sie sogar Anstoss für régime financier de 1981. Ce projet doit prévoir également

die Frage eines einzigen generellen Steuerabzuges, die im un dégrèvement plus élevé pour les couples mariés ayant

Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratungen der des enfants.

Harmonisierungsvorlage zur Diskussion gestellt werden L'avancement des travaux législatifs sur l'harmonisation des

soll. impôts directs perçus par les communes et les cantons, et

Aufgrund der obigen Erläuterungen erübrigt sich der in der sur l'impôt fédéral direct, est tel que les mesures d'allége-

Motion verlangte Bericht. ments fiscaux dont devraient bénéficier la majeure partie

des contribuables ne pourront pas prendre effet avant le

printemps 1990. De ce fait, il faudra attendre encore long-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates temps avant que n'entre en vigueur au plan fédéral le nou-

Déclaration écrite du Conseil fédéral veau régime relatif à l'imposition des contribuables mariés,

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- qui sera introduit dans les cantons suite à un arrêt du

wandeln. Tribunal fédéral.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Oehler Energiepolitik. Steuerliche Bevorzugung

Motion Oehler Politique énergétique. Avantages fiscaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.955

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 436-437

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Ref. No 20 015 213

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