Cross-Border Taxation and Heating System Deductions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion concerning the taxation of cross-border workers and an amendment to a double taxation agreement between Switzerland and France. The motion requested a report on the deductibility of costs associated with upgrading heating systems for energy, environmental, and employment reasons. The court noted that the cross-border agreement had been approved by all cantons and was in effect, making a lengthy debate unnecessary. Regarding the heating system upgrade costs, the court acknowledged that some cantonal tax authorities already allowed deductions for energy-saving measures and that proposed federal tax legislation would also incorporate such provisions. While the Federal Council generally opposed using tax benefits for non-fiscal objectives, it agreed to convert the motion into a postulate to allow further parliamentary consideration of tax relief for energy-saving measures.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 17 Absatz, Art. 9 Bundesverfassung; Cross-Border Taxation and Heating System Deductions: The motion requested a report on the deductibility of costs associated with upgrading heating systems for energy, environmental, and employment reasons. The court noted that the cross-border agreement had been approved by all cantons and was in effect, making a lengthy debate unnecessary. Regarding the heating system upgrade costs, the court acknowledged that some cantonal tax authorities already allowed deductions for energy-saving measures and that proposed federal tax legislation would also incorporate such provisions. While the Federal Council generally opposed using tax benefits for non-fiscal objectives, it agreed to convert the motion into a postulate to allow further parliamentary consideration of tax relief for energy-saving measures.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a basis for the argument that cantons cannot conclude agreements detrimental to federal interests, which was relevant to the withdrawal of the motion.
Volltext
Motion Oehler 436 19 mars 1987
gens wurde die Grenzgängervereinbarung durch sämtliche wärtigen Situation das Dossier nicht weiterbearbeiten, son-
beteiligten Kantone gemäss ihren verfassungsrechtlichen dern es unseren Geschäftsprüfungskommissionen und der
Bestimmungen gutgeheissen und trat daraufhin am Finanzdelation beider Räte überweisen.
18. Dezember 1986 in Kraft. Der Stand der Dinge - durch die Zustimmung der Kantone
Eine Anpassung von Artikel 17 Absatz 4 des schweizerisch- zu diesem Abkommen - ist nun aber so, dass ich es nicht als
französischen Doppelbesteuerungsabkommens von 1966/ sinnvoll beurteile, in unserem Rate hier noch eine längere
69 ist nicht erforderlich. Die entsprechende Bestimmung Debatte vom Zaun zu reissen. Ich ziehe die Motion hiermit
behält einzig die Anwendung der besonderen Vereinbarun- zurück.
gen über die Besteuerung der Grenzgänger vor, und die im
Text erwähnte Vereinbarung von 1935 wird automatisch Zurückgezogen - Retiré
durch die neue Vereinbarung von 1983 ersetzt. Die eidge-
nössischen Räte müssen deshalb zu diesem Punkt nicht
Stellung nehmen.
Eine Entschädigung des Bundes an die Kantone zum Aus-
gleich der Einnahmenausfälle, die aus der Verschiebung der #ST# 86.955
erstmaligen Anwendung der Vereinbarung von 1983 auf
1985 entstanden sind, kommt nicht in Betracht. Der Bundes- Motion Oehler
rat hat in der Tat nicht nur rechtmässig, sondern auch im Energiepolitik. Steuerliche
übergeordneten allgemeinen Landesinteresse und mit der
Zustimmung der betroffenen Kantone gehandelt.
Bevorzugung
Politique énergétique. Avantages
Schriftliche Erklärung des Bundesrates fiscaux
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Gehen: Der Bundesrat stellt in seiner Antwort vom 2. März
1987 nur den letzten Akt einer höchst problematischen Wortlaut der Motion vom 10. Oktober 1986
Geschichte dar, die zur Zustimmung der «Groupe de con- Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht und
certation des cantons frontaliers limitrophes de la France» Antrag über die Abzugsfähigkeit jener Kosten zu stellen,
zur fraglichen Vereinbarung führte. Das Bundesgericht wird welche direkt den Hauseigentümern und indirekt den Mie-
Gelegenheit haben zu prüfen, ob die den Kantonen in die- tern als Folge der Erneuerung der Heizungsanlagen aus
sem merkwürdigen Vorgehen aufoktroyierte Vereinbarung energie-, Umweltschutz- und beschäftigungspolitischen
vom 11. April 1983 staatsvertragskonform ist. Unsere Arbeit- Gründen anfallen.
geber sollen nämlich nun verpflichtet sein, dem französi-
schen Fiskus alle verlangten Unterlagen zur Besteuerung Texte de la motion du 10 octobre 1986
der von ihnen beschäftigten Grenzgänger und zur Gewin- Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un
nung einer lückenlosen Uebersicht der Erwerbsverhältnisse rapport assorti de propositions sur les possibilités de défal-
der in Frankreich wohnhaften, in der Schweiz erwerbstäti- quer les frais que le renouvellement d'installations de chauf-
gen Grenzgänger zu liefern. fage, lorsqu'il répond au souci d'économiser l'énergie, de
Damit wird der Wirtschaftsspionage aus eigenem Verschul- préserver l'environnement ou de créer des emplois, occa-
den Vorschub geleistet, und es könnten schwere Schäden sionne directement aux propriétaires et, indirectement, aux
entstehen. Der vom «Beobachter» aufgezeigte jährliche locataires.
Ausfall von rund 11 Millionen Franken an direkten Bundes-
steuern scheint für unseren Bundesrat ein Pappenstiel zu Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun
sein. Ich halte fest, dass unser Parlament der Abtretung der
Steuerhoheit bzw. diesem millionenschweren Verzicht Schriftliche Begründung - Développement par écrit
zugunsten Frankreichs nie zugestimmt hat. Ganz im Gegen- In der Schweiz gibt es Hunderttausende von Heizanlagen,
teil. Ich erinnere an Ihren Nichteintretensentscheid vom die den modernen Erkenntnissen nicht mehr genügen.
13. Dezember 1984 zur Revision des DBA mit Frankreich. Diese Heizanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern ver-
Die Haltung des Bundesrates ist daher meines Erachtens brennen nicht nur unnötig viel Heizöl oder Gas, sondern
zumindest als erstaunlich einzustufen. Die Bundesverfas- sind wesentliche Faktoren in der Umweltverschmutzung.
sung verlangt in Artikel 9 unmissverständlich, dass die Kan- Die einschlägigen Industrien haben zusammen mit dem
tone mit dem Ausland kein Abkommen schliessen dürfen, Installationsgewerbe in den vergangenen Jahren gewaltige
welches den Interessen des Bundes zuwiderläuft. 11 Millio- Anstrengungen unternommen, um umweltfreundlichere,
nen Franken jährlich scheinen kein Bundesinteresse zu sein energiesparende und wirkungsvolle Anlagen zu erstellen.
- übrigens auch nicht für den Staatsanwalt. Wahrhaftig Damit wird nicht nur Energie eingespart, sondern auch die
erstaunlich. Umwelt wird spürbar entlastet.
Ich verwahre mich in aller Form gegen die in dieser Sache Vielfach nehmen die Hauseigentümer Abstand von solchen
zugunsten des französischen Fiskus gepflegte andauernde Erneuerungen, weil sie entweder zu hohe Kosten verursa-
Desinformation. Diese findet sich übrigens nicht nur in der chen oder sie diese Kosten - im Falle von Mietobjekten -
Motionsbeantwortung, sondern auch in der Antwort auf die nicht auf die Mieter überwälzen wollen. Mit der steuerlichen
Einfache Anfrage Soldini vom 19. Dezember letzten Jahres. Bevorzugung oder der Einführung der Abzugsfähigkeit sol-
Es stimmt auch nicht, dass zum Beispiel in den Kantonen cher Investitionen würden positive Grundlagen geschaffen.
Basel-Stadt und Basel-Landschaft die direkte Bundessteuer Es wäre vorzusehen, die Abzugsfähigkeit über eine Zeit-
aufgrund einer rechtskräftigen Abmachung nicht eingezo- spanne von zehn Jahren, also in zehn Jahresraten, zu
gen worden wäre oder nicht eingezogen werden müsste. ermöglichen. Wohl wissend, dass das schweizerische Steu-
Vielmehr hat man dort wie andernorts jahrelang einfach errecht auf verschiedene Ebenen verteilt ist, darf dies kein
geschlafen und unsere Rechte nicht wahrgenommen. Grund sein, begründete umweit- und energiepolitische
Seit 1939 - so gemäss «Beobachter-Berechnung - wurde Postulate vor uns herzuschieben.
auf diese Weise auf über eine halbe Milliarde Franken
Steuereinnahmen zugunsten Frankreichs verzichtet. Diese Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Art Interessenwahrung unseres Landes ist mir unverständ- vom 8. Dezember 1986
lich. Ich vermag die Verantwortung dafür nicht mitzutragen. Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 décembre 1986
Ich habe deshalb im Verlaufe der letzten zwei Jahre auch 1. Energiesparen ist Unbestrittenermassen ein Gebot der
mehrere Vorstösse eingereicht. Ich werde nun in der gegen- Zeit. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat daher mit
19. März 1987 N 437 Motion der SVP-Fraktion
Kreisschreiben Nr. 1 der 20. Wehrsteuerperiode vom Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein
17. August 1978 die kantonalen Verwaltungen für die direkte Postulat umzuwandeln. - Herr Oehler ist mit dieser
Bundessteuer ersucht, die im Merkblatt der Konferenz der Umwandlung einverstanden. Wird ein anderslautender
kantonalen Finanzdirektoren vom 20. April 1978 empfohle- Antrag gestellt? - Dies ist nicht der Fall.
nen steuerlichen Massnahmen zur Förderung des Energie-
sparens auch für die direkte Bundessteuer anzuwenden. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Ausgehend davon, dass die Kosten der Isolierung von
Gebäuden und für energiesparende Massnahmen teilweise
werterhaltend und damit grundsätzlich zum steuerlich
abzugsfähigen Unterhalt zu rechnen sind, teilweise aber
wertvermehrende und damit nicht zum Abzug berechti-
gende Investitionen darstellen, wird im Merkblatt vorab
empfohlen, bei der Abgrenzung der als Unterhalt zu qualifi- #ST# 86.114
zierenden Kosten grosszügig vorzugehen. In diesem Sinne
können in den meisten Kantonen, wenn auch in sehr unter- Motion der SVP-Fraktion
schiedlichem Masse, Aufwendungen für energiesparende Direkte Bundessteuer.
Sanierungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen wer- Steuerrabatt für Verheiratete
den. Die gleichen Steuererleichterungen werden auch bei
der direkten Bundessteuer gewährt. Motion du groupe UDC
Soweit jedoch entsprechende Kosten als wertvermehrende Impôt fédéral direct. Abattement
Investitionen qualifiziert werden müssen, kann nach einem pour contribuables mariés
feststehenden Grundsatz des Steuerrechtes ein Abzug
weder für private noch für geschäftliche Liegenschaften in
Frage kommen (Art. 23 Beschluss über die direkte Bundes-
steuer). Bei Geschäftsliegenschaften werden dagegen auf
entsprechenden Einrichtungen erhöhte Abschreibungen Wortlaut der Motion vom 4. Dezember 1986
gewährt (vgl. Merkblatt A 1979 der Eidgenössischen Steuer- Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten
verwaltung über Abschreibungen auf dem Anlagevermögen einen Beschlussentwurf zu unterbreiten, der einen Rabatt
geschäftlicher Betriebe). für Verheiratete auf der direkten Bundessteuer vorsieht. Die
2. Die in Ziffer 1 erwähnten Empfehlungen werden aufgrund Ausgestaltung des Rabattes soll sich an den Rahmen halten,
des Bundesratsbeschlusses vom 15. Mai 1985 zum der im Bundesbeschluss betreffend Erhöhung der Steuer-
«Energiepolitischen Programm bis 1986» überprüft. Dabei einnahmen 1976 vom 31. Januar 1975 von Volk und Ständen
geht es aus energiepolitischer Sicht vor allem darum, die am S.Juni 1975 beschlossen wurde. In Artikels Absatz 3
Steuererleichterungen für energiesparende Aufwendungen Buchstabe a war in diesem Beschluss für die Verheirateten
landesweit wirksam zu gestalten. eine nach Steuerbetrag abgestufte Ermässigung festgelegt,
3. Die Entwürfe für Gesetze über die Harmonisierung der die mit der Finanzordnung 1981 wieder aufgehoben wurde.
direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über Zusätzlich sollen Ehepaare mit Kindern einen erhöhten
die direkte Bundessteuer sehen ebenfalls die in Ziffer 1 Rabatt erhalten.
hievor dargestellten Abzugsmöglichkeiten für energiespa- Der Stand der Gesetzgebung über die Harmonisierung der
rende Massnahmen vor. Darüber hinaus wird gemäss stän- direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über
derätlicher Fassung des Harmonisierungsgesetzes den Kan- die direkten Bundessteuern zeigt zwingend auf, dass
tonen die Befugnis eingeräumt, in ihren Steuergeset/:en Steuerentlastungen für den weitaus grössten Teil der Steu-
spezielle Abzüge für Energiesparmassnahmen und Umwelt- erpflichtigen frühestens im Frühjahr 1990 wirksam werden.
schutz vorzusehen. Hinsichtlich des Gesetzesentwurfes Damit kann auch die Neuordnung der Ehegattenbesteue-
über die direkte Bundessteuer hat der Ständerat zudem rung, die aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides in den
beschlossen, dass bei Liegenschaften im Privatvermögen Kantonen in die Wege geleitet ist, beim Bund noch längere
auch die Kosten von Massnahmen der Umwelt- und Energie- Zeit nicht wirksam werden.
politik abziehbar sein sollen, die der Steuerpflichtige auf- Der beantragte Bundesbeschluss ist so vorzubereiten, dass
grund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anord- er rückwirkend auf den 1. Januar 1987 in Kraft gesetzt wer-
nungen vorgenommen hat. Diese beiden Gesetzesentwürfe den kann. Er ist auf das Inkrafttreten der in Vorbereitung
werden zur Zeit von der Kommission und danach vom befindlichen, ordentlichen Gesetzgebung zu befristen.
Plenum des Nationalrates behandelt. Es besteht deshalb
Gelegenheit, das mit der Motion verfolgte Anliegen im Rah- Texte de la motion du 4 décembre 1986
men der parlamentarischen Beratungen zur Sprache zu Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un
bringen. projet d'arrêté prévoyant un dégrèvement fiscal sur l'impôt
In der Botschaft über die Steuerharmonisierung wendet sich fédéral direct pour les contribuables mariés. Les modalités
der Bundesrat grundsätzlich gegen die steuerliche Förde- de ce dégrèvement doivent s'inscrire dans le cadre de l'ar-
rung ausserfiskalischer Zielsetzungen. Denn der Zweck der rêté fédéral du 31 janvier 1975 relatif à l'augmentation des
Steuergesetze ist die Beschaffung von Fiskaleinnahmen recettes fiscales dès 1976, approuvé par le peuple et par les
und nicht die Ausrichtung von Subventionen mittels Steuer- cantons le 8 juin 1975. L'article 8, alinéa 3, lettre a de cet
erleichterungen. Diese Ueberlegungen haben seit der Veröf- arrêté prévoyait une réduction échelonnée selon le montant
fentlichung der Botschaft im Jahre 1983 nichts von ihrer de l'impôt, disposition abrogée par l'arrêté fédéral sur le
Aktualität eingebüsst. Vielmehr sind sie sogar Anstoss für régime financier de 1981. Ce projet doit prévoir également
die Frage eines einzigen generellen Steuerabzuges, die im un dégrèvement plus élevé pour les couples mariés ayant
Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratungen der des enfants.
Harmonisierungsvorlage zur Diskussion gestellt werden L'avancement des travaux législatifs sur l'harmonisation des
soll. impôts directs perçus par les communes et les cantons, et
Aufgrund der obigen Erläuterungen erübrigt sich der in der sur l'impôt fédéral direct, est tel que les mesures d'allége-
Motion verlangte Bericht. ments fiscaux dont devraient bénéficier la majeure partie
des contribuables ne pourront pas prendre effet avant le
printemps 1990. De ce fait, il faudra attendre encore long-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates temps avant que n'entre en vigueur au plan fédéral le nou-
Déclaration écrite du Conseil fédéral veau régime relatif à l'imposition des contribuables mariés,
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- qui sera introduit dans les cantons suite à un arrêt du
wandeln. Tribunal fédéral.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Oehler Energiepolitik. Steuerliche Bevorzugung
Motion Oehler Politique énergétique. Avantages fiscaux
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.955
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 436-437
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Pagina
Ref. No 20 015 213
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