Legislative Clarity and Parliamentary Documentation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case addresses a legislative proposal to improve the clarity and accessibility of draft laws and federal decrees by including the existing text alongside proposed revisions. The core issue is that the increasing frequency of partial legislative revisions has made it difficult for parliamentarians, especially those without complete official collections, to understand the full context and impact of proposed changes. The court's reasoning centers on the principle of facilitating parliamentary work by providing comprehensive documentation, thereby enabling informed decision-making and reducing the time and effort required for legislative analysis.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 14 des Gesetzes, BGE 106 IV 43; Legislative Clarity and Parliamentary Documentation: The core issue is that the increasing frequency of partial legislative revisions has made it difficult for parliamentarians, especially those without complete official collections, to understand the full context and impact of proposed changes. The court's reasoning centers on the principle of facilitating parliamentary work by providing comprehensive documentation, thereby enabling informed decision-making and reducing the time and effort required for legislative analysis.
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KI-generiertCited to determine the need for authorization from both chambers for prosecution of acts related to a parliamentarian's official activity or position.
Cited by the commission to support the argument that the decision to authorize prosecution should not be solely based on legal grounds or sufficient suspicion, but also involves discretion, making a non-judicial authority appropriate.
Volltext
Postulat Knüsel 836 18 décembre 1986
présentation d'un rapport annuel écrit aux deux conseils; Texte du postulat du 8 octobre 1986
mieux garantir la continuité dans la composition et le travail Le nombre des révisions partielles de lois et d'arrêtés fédé-
de la délégation, afin d'en accroître l'efficacité; assurer une raux s'est considérablement accru ces dernières années.
indemnisation adéquate des députés qui siègent dans les En l'occurrence cependant, seuls les textes dont le gouver-
différentes instances de l'Union. nement propose la révision existent à la fois sous forme de
L'arrêté prévoit de désigner une délégation de huit mem- projets et de dépliants.
bres, le maximum consenti, élus en tenant compte de notre Cette présentation complique considérablement l'étude des
système bicaméral, des langues officielles, des diverses dossiers. La situation devient particulièrement confuse si
régions du pays, de la représentation des groupes parle- l'acte à réviser a déjà été modifié antérieurement. Les
mentaires selon leur force numérique. La durée du mandat députés qui ne disposent pas d'un Recueil officiel complet
est de quatre ans mais elle peut toutefois, exceptionnelle- ne peuvent guère se faire une idée globale des tenants et
ment, être prolongée en faveur d'un délégué assumant une aboutissants.
fonction dirigeante au sein de l'Union interparlementaire, Le Conseil fédéral et le Bureau du Conseil des Etats sont
telle que celle de membre du Comité exécutif ou de prési- invités à examiner la possibilité en vue de faciliter l'étude
dent d'une commission permanente. des dossiers, de joindre aux propositions de révision le texte
Notre loi sur les indemnités, dans son texte révisé en 1981, en vigueur, intégralement ou par chapitres, des actes légis-
prévoit expressément que «si l'Assemblée fédérale décide latifs à modifier.
formellement d'adhérer à l'Union interparlementaire et si les
délégations sont désignées par les Bureaux des deux Mitunterzeichner - Cosignataire: Hänsenberger
conseils, les délégués sont indemnisés comme les membres
des commissions.» Pour qu'une indemnisation correcte Knüsel: Ich kann mich kurz fassen. Ich habe aus einem ganz
puisse intervenir, il est nécessaire que la compétence de bestimmten Grunde ein Postulat betreffend die übersicht-
nommer la délégation soit transférée du Comité du groupe lichere Darstellung und Gestaltung der Fahnen und Bot-
suisse aux Bureaux des conseils. Or, l'arrêté qui vous est schaften bei Revisionen von Gesetzen und Bundesbeschlüs-
proposé prévoit ce transfert de compétence et permet sen eingereicht.
expressément d'assumer cette indemnisation qui occasion- Die zeitliche Belastung des einzelnen Parlamentariers hat in
nera une dépense supplémentaire d'environ 34 000 francs. den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Ich erlaube mir
Au nom du Bureau unanime, je vous invite donc à voter diese Feststellung als älteres Mitglied in diesem Rate. Dabei
l'entrée en matière ainsi que le texte proposé. denke ich nicht nur an die wesentlich längere Sitzungszeit
während den Sessionen, sondern vor allem auch an die
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen gestiegene Zahl von Geschäften an Sitzungstagen, die für
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière die Kommissionen erforderlich sind. Kommt dazu, dass in
recht vielen Fällen die Zusammenhänge komplexer gewor-
Gesamtberatung - Traitement global du projet den sind und dass bei Revisionen von Gesetzen sowie von
Beschlüssen auch andere bestehende Gesetze oder
Titel und Ingress, Art. 1-6 Beschlüsse mit in die Anpassungen einbezogen werden.
Titre et préambule, art. 1 à 6 Wenn dann im Verlaufe der Beratungen in den beiden Räten
grössere Aenderungen vorgenommen werden, wird es vor
Angenommen - Adopté allem für die Mitglieder des Rates, welche nicht in einer
Kommission Einsitz hatten, oft fast unmöglich, die Gesamt-
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble zusammenhänge zu erkennen.
Bei den Differenzbereinigungen wird das ganze Problem
Für Annahme des Beschlussentwurfes 18 Stimmen noch heikler und noch komplexer, da bei manchen Beratun-
(Einstimmigkeit) gen nicht nur Monate, sondern oft sogar Jahre verstreichen
können, bis ein entsprechendes Gesetz wieder vor den Rat
kommt. Das bessere ist der Feind des Guten. Wir sind
Milizparlamentarier und obliegen mit der Funktion als Rats-
#ST# 86.931 mitglied auch noch anderen Aufgaben. Selbst ein stolzer
Besitzer einer kompletten amtlichen Sammlung hat oft
Postulat Knüsel Mühe, den jeweils rechtsgültigen Text zu finden, und wenn
Gesetze und Bundesbeschlüsse. er es macht, dann nur mit zusätzlichem Zeitaufwand. Ein
Darstellung bei Revisionen Jurist wird im Suchen schneller fündig als ein Laie, der sich
praktisch ausschliesslich über die EDMZ bedienen muss.
Lois et arrêtés fédéraux. Oft will mir scheinen, dass dies Fahne letzendlich zu einem
Présentation des projets de révision Konkurrenzprodukt zum Schnitt- und Strickmuster des
«Meyer'schen Frauen- und Modeblattes» wird. Ein Beispiel:
Bei der Revision der Krankenversicherung steht auf der
Fahne beim Antrag des Bundesrates: «Artikel 12 des Invali-
denversicherungsgesetzes aufgehoben». Die ständerätliche
Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1986 Kommission beantragt die Streichung. Was beinhaltet die
In den letzten Jahren hat die Zahl der Teilrevisionen von nun seinerzeit beantragte Sireichung in einem anderen
Gesetzen und Bundesbeschlüssen stark zugenommen. Gesetz? Verschiebung der Geburtsgebrechen von der Inva-
Bei diesen Revisionen werden aber nur die vom Bundesrat lidenversicherung auf die Krankenkassen, Ueberführung
zur Aenderung vorgeschlagenen Texte sowohl in den Ent- einer Leistung in der Grössenordnung von immerhin rund
würfen wie auch auf den Fahnen aufgeführt. 150 Millionen Franken von der Invalidenversicherung auf die
Diese Darstellungsart erschwert das Aktenstudium sehr Krankenkassen.
stark. Besonders unübersichtlich wird es, wenn Erlasse Die Aufführung des Artikels 12 beispielsweise auf der Fahne
schon einmal angepasst worden sind. Parlamentarier, die des Invalidenversicherungsgesetzes hätte ein weiteres Stu-
nicht über eine vollständige amtliche Sammlung verfügen, dium wesentlich erleichtern können. Ich möchte in diesem
sind in diesen Fällen kaum oder überhaupt nicht mehr in der Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Parlamentarier
Lage, die Gesamtzusammenhänge zu erarbeiten. sehr oft im Spannungsfeld der Meinungen steht und
Der Bundesrat und das Ratsbüro werden ersucht, zu über- gezwungen ist, sich ein eigenes Urteil zu bilden.
prüfen, ob zur Erleichterung des Aktenstudiums jeweils der Ich bitte das Büro zu prüfen, ob nicht bei Aenderungen von
geltende Text von Erlassen ganz oder kapitelweise den Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen der ursprüngli-
Abänderungsentwürfen gegenübergestellt werden könnte. che Text-das können ein oder zwei Sätze sein- mit auf die
18. Dezember 1986 837 Immunität von Nationalrat Oehler. Aufhebung
Fahne gedruckt werden kann, damit das Studium der Akten mes politiques», sagt dazu Kollege Aubert in seinem Kom-
einfacher und leichter wird. mentar zum Verfassungsrecht. Dieses Votenprivileg schützt
nicht die bösen Zungen des Parlamentariers, sondern die
M. Aubert: Puisque le postulat s'adresse en partie au wesensnotwendige Redefreiheit des Parlamentes.
Bureau, le Bureau en a délibéré et m'a chargé de donner la Bei Handlungen ausserhalb des Parlamentes bestehen
réponse suivante: Le souci de M. Knüsel est tout à fait sogenannte Verfolgungsprivilegien. Auch sie wollen nicht
légitime, son postulat nous paraît justifié, le Bureau est prêt den Parlamentarier, sondern primär die Funktionsfähigkeit
à l'accepter. Tout au plus pourrais-je ajouter en mon nom des Parlamentes schützen und Sanktionen dem Wähler
personnel que ce n'est pas seulement lors de révisions überlassen.
partielles de la loi, mais c'est aussi parfois lors de révisions Bezieht sich eine Handlung auf die amtliche Tätigkeit oder
totales qu'il pourrait être utile de connaître exactement quel Stellung des Parlamentariers, braucht es zur Strafverfol-
est le contenu de l'ancienne loi et quelles sont les nou- gung nach Artikel 14 des Gesetzes die Ermächtigung beider
veautés que le projet prétend y apporter. Räte.
Wir haben also im Falle Oehler über zwei Fragen zu
Ueberwiesen - Transmis entscheiden: 1. Besteht ein Zusammenhang zwischen den
drei Aeusserungen mit seiner parlamentarischen Tätigkeit
oder Stellung?
2. Wenn ja, wollen wir die Ermächtigung erteilen oder nicht?
#ST# 86.001 Bevor ich antworte sei noch an folgendes erinnert: Gemäss
Verantwortlichkeitsgesetz kommt die Priorität jener Kammer
Immunität von Nationalrat Oehler. zu, der das Mitglied angehört. 1982 hat der Ständerat im
Falle Leuenberger die Auffassung vertreten, es gehe nicht
Aufhebung allein um die zeitliche Priorität. Vielmehr sei gerade wegen
Immunité parlementaire du dieser Zugehörigkeit eines Mitgliedes dem Urteil des Erstra-
conseiller national Oehler. Levée tes jeweilen auch ein besonderes Gewicht beizumessen,
ohne dass freilich dadurch die Entscheidungsfreiheit des
Beschluss des Nationalrates vom 20. Juni 1986 Zweitrates geschmälert werden dürfte (vergleiche Amtliches
Décision du Conseil national du 20 juin 1986 Bulletin 1982 Seite 376). Vom Entscheid des Erstrates über
einen seiner Kollegen sollte daher nicht ohne Not abgewi-
chen werden. Ihre Kommission hat die beiden Fragen wie
folgt beantwortet:
1. Eine Beziehung zwischen der Tätigkeit eines Parlamenta-
Antrag der Kommission riers und Sessionsinterviews kann kaum bezweifelt werden.
a. auf die Gesuche der Bezirkgerichte von St. Gallen, Arbon Zeitungen pflegen nicht Redaktoren der Konkurrenz über
und Morgen einzutreten die Ratssessionen zu interviewen, es sei eben wegen derer
b. die parlamentarische Immunität von Nationalrat Oehler parlamentarischer Stellung und Tätigkeit. Nach Auffassung
nicht aufzuheben. Ihrer Kommission blieb der Erstrat auch im Rahmen seines
Ermessens, als er diesen Zusammenhang bei der Kolumne
Proposition de la commission in der «Ostschweiz» zum offenen Brief von Nationalrat Ruf
a. d'entrer en matière sur les requêtes présentées par les als gegeben annahm. Dieser Schluss erscheint in unserem
tribunaux de district de Saint-Gall, d'Arbon et de Morgen Milizsystem zulässig, weil Nationalrat Oehler seinen Kolum-
b. de ne pas lever l'immunité parlementaire de M. Oehler. nenlesern regelmässig mit politischen Themen als Parla-
mentarier gegenübertrat, vor allem aber, weil ein enger
Frau Meier Josi: Nationalrat Oehler hat Nationalrat Ruf im zeitlicher und sachlicher Zusammenhang des Angriffes mit
Anschluss an die Sommersession 1985 in der «Ostschweiz», der zu dieser Zeit laufenden parlamentarischen Auseinan-
wo er damals Redaktor war, sowie während der Herbstses- dersetzung über die Asylpolitik bestand.
sion desselben Jahres in Interviews mit zwei anderen Zeitun- Der Angriff richtet sich denn auch gegen ein konkretes
gen scharf angegriffen. In allen drei Fällen reichte der Ange- politisches Vorgehen in der Asylpolitik eines Parlamenta-
griffene bei den im Antrag erwähnten Gerichten gegen riers und visierte kein anderes Tun oder Handeln der ange-
National rat Oehler Strafklage wegen Ehrverletzung ein. Die- griffenen Person an. Wenn die Aussagen teils wörtlich wie-
ser berief sich auf seine parlamentarische Immunität, da die der in das Parlament zurückgetragen wurden - wobei sich
Aeusserungen im Anschluss an Auseinandersetzungen über die Gegner gar nichts schuldig blieben -, verstärkt das den
die Asylpolitik erfolgt seien. Eindruck, dass die inkriminierten Aussagen eben primär mit
Der Nationalrat hat auf den Antrag seiner Petitions- und der Stellung und Tätigkeit National rat Oehlers als Parlamen-
Gewährleistungskommission in der Sommersession 1986 tarier zusammenhingen, so dass die zweite Frage, jene der
nach eingehender Debatte die Aufhebung der Immunität Ermächtigung, sich wirklich stellt. Wir beantworten sie fol-
abgelehnt. Er ging davon aus, zwischen der amtlichen Tätig- gendermassen:
keit von Nationalrat Oehler und dessen Aussagen in den drei 2. Materiell hält Ihre Kommission die Aufhebung der Immu-
Publikationen sei keine scharfe Trennung möglich. nität für nicht opportun. Der Gesetzgeber hat mit der Einräu-
Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen im Amtlichen mung der Möglichkeit, die Strafuntersuchung vom Vorent-
Bulletin der Sommersession 1986 zur Verfügung. Den scheid einer nichtrichterlichen Behörde abhängig zu
Bericht der ständigen Kommission des Erstrates haben Sie machen, anerkannt, dass im Bereich staatlicher Tätigkeit
vor sich. Dessen Inhalt darf als bekannt vorausgesetzt wer- auch ausserhalb der strafrechtlichen Ueberlegungen auf ein
den. Herr Oehler hat darauf verzichtet, sich vor Ihrer Kom- Strafverfahren verzichtet werden darf. Ginge es beim
mission erneut verlauten zu lassen. Er verwies auf die Vor- Ermächtigungsentscheid nur darum, das Vorliegen eines
akten. Rechtsgrundes zu prüfen oder abzuklären, ob ausreichende
Die Immunität der Parlamentarier ist im Verantwortlichkeits- Verdachtsgründe vorhanden sind, so wäre die Zuständigkeit
gesetz geregelt. Gemäss Artikel 2 ist sie absolut für all das, einer nichtrichterlichen Behörde weder notwendig noch
was der Parlamentarier in Rats- oder Kommissionsverhand- zweckmässig. Diese Meinung hat das Bundesgericht bei der
lungen sagt. Der Gesetzgeber hat dafür bewusst weder zivil- Prüfung kantonaler Immunitätsbestimmungen vertreten. Ich
noch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Schon vor 60 verweise auf BGE 106 IV 43.
Jahren hat das Bundesgericht in einem Falle Dellberg Die Kommission stützt ihren Entscheid, die parlamentari-
entschieden, dass auch ausserhalb der Räte wiederholte sche Immunität von Nationalrat Oehler nicht aufzuheben, in
Aussagen geschützt bleiben. «Le privilège est de taille, mais erster Linie auf die Praxis der eidgenössischen Räte, die bei
il est heureusement compensé par la placidité de nos hom- der Aufhebung der Immunität ihrer Mitglieder sehr zurück-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Knüsel Gesetze und Bundesbeschlüsse. Darstellung bei Revisionen
Postulat Knüsel Lois et arrêtés fédéraux. Présentation des projets de révision
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.931
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 836-837
Page
Pagina
Ref. No 20 014 943
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