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86.920 • VB CH 86.920 KI-generiert

SRG Shareholder Representation and Pluralism Concerns

Geschäftsnummer 86.920
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns the representativeness of the shareholder organizations of the Swiss Broadcasting Corporation (SRG). The court was presented with figures showing a significant disparity in membership between the SRG's main shareholder organizations, with one having approximately 9,000 members and another, a critical group, having 6,000 members. The court noted that this imbalance, particularly the declining membership in the main SRG organizations, raised concerns about the SRG's pluralistic representation. The court hoped this would be corrected in future terms, allowing for more diverse viewpoints and potentially incorporating institutional criticism into the SRG's governance, aligning with the principle that such criticism does not contradict pluralism. The Federal Council affirmed that SRG's supporting organizations have a representative function and should be democratically structured, with appointed members voting freely.

Legislator-Regeste

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Art. 1 wäre; SRG Shareholder Representation and Pluralism Concerns: The court was presented with figures showing a significant disparity in membership between the SRG's main shareholder organizations, with one having approximately 9,000 members and another, a critical group, having 6,000 members. The court noted that this imbalance, particularly the declining membership in the main SRG organizations, raised concerns about the SRG's pluralistic representation. The court hoped this would be corrected in future terms, allowing for more diverse viewpoints and potentially incorporating institutional criticism into the SRG's governance, aligning with the principle that such criticism does not contradict pluralism. The Federal Council affirmed that SRG's supporting organizations have a representative function and should be democratically structured, with appointed members voting freely.

Schlagwörter

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Aktionärsrechte Vertretungsbefugnis organschaftliche Vertretung Stellungnahme der Schweiz Zuständigkeit der Schweiz kantonale Nichtigkeitsbeschwerde
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Volltext

20. März 1987 N 487 Interpellation Müller-Meilen

#ST# 86.054 Dieses eindrückliche Zahlenverhältnis von 9000 zu 6000 stimmt natürlich auch im Hinblick auf die kommende Radio- Geothermiebohrungen. und Fernsehgesetzgebung etwas nachdenklich. Es verdeut- Finanzierung licht auf dem Hintergrund unserer Diskussion, dass eine im Verhältnis zur Trägerschaft DRS gewichtige Gruppierung Forages géothermiques. nicht angemessen in den verschiedenen Gremien vertreten Financement ist. Man darf hoffen, dass dies in der nächsten Amtsdauer 1989/93 korrigiert werde. Damit würde das in der Tendenz Siehe Jahrgang 1986, Seite 1841 - Voir année 1986, page 1841 SRG-konforme, doch etwas selbstgefällige Eigenleben der Beschluss des Ständerates vom 17. März 1987 Trägerschaften geöffnet und könnte neue Impulse erfahren; Décision du Conseil des Etats du 17 mars 1987 denn darin dürfte ja wohl Konsens herrschen: Kritik an bestehenden Verhältnissen, hier an jenen bei Radio und Fernsehen DRS, widerspricht keineswegs der Auffassung von Pluralismus, wie sie in diesem Rat von einer Mehrheit geteilt wird. Ausserdem wäre es neu und auch pikant, wenn Differenzen - Divergences institutionalisierte Kritik, so wie sie zum Beispiel die Schweizerische Fernsehund Radiovereinigung übt, unvereinbar Art. 1 wäre mit der Uebernahme eines Mandates in der visierten Antrag der Kommission Institution. Sonst wären ja jetzt kaum Vertreter der vierten Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Gewalt hier anwesend. Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Bundesrat Schlumpt: Wir haben in der schriftlichen Stellungnahme zu den Fragen von Nationalrat Sager Stellung Le président: La Commission de l'énergie vous propose bezogen. Wir haben unterstrichen, dass die Trägerorganisad'adhérer à la décision du Conseil des Etats à l'article tionen der SRG eine Funktion repräsentativer Natur haben, premier. dass sie auch föderalistisch-demokratisch strukturiert sein sollen. Wir haben auch gesagt, dass die Mitglieder - auch Angenommen - Adopté diejenigen die ernannt werden, beispielsweise vom Bundesrat - ohne Weisungen stimmen, und dass sie in ihren Stel- An den Ständerat - Au Conseil des Etats lungnahmen völlig frei sind. Sie haben auch nicht einseitig einfach pro SRG oder contra irgend jemand zu handeln. Das ist die Stellungnahme des Bundesrates, es bleibt dabei. Er lässt sich bei der Bezeichnung seiner Delegierten - Zentralvorstand SRG und Regionalorganisationen - davon leiten. #ST# 86.920 Wir haben eine Revision der SRG-Konzession in Bearbeitung. Der Entwurf liegt vor, das Mitberichtsverfahren läuft. In Interpellation Sager diesem Entwurf ist ausdrücklich gesagt, dass die Regional- SRG. Repräsentativst der Trägerschaft und Mitgliedgesellschaften der SRG die Anliegen des Publikums ihres Einzugsbereiches vertreten und sich so organi- SSR. Représentativité des organes sieren, dass die verschiedenen Bevölkerungskreise in ihren Organen vertreten sind. In einem anderen Artikel, in dem die Siehe Jahrgang 1986, Seite 2076 - Voir année 1986, page 2076 Ernennungsbefugnis des Bundesrates als Konzessionsbehörde umschrieben wird, wird auch ausdrücklich gesagt: Die Ernannten üben ihr Mandat ohne Instruktionen aus. Sie haben somit nach eigener Ueberzeugung zu handeln. Es dürfte in der definitiven Fassung dabei bleiben. Diskussion - Discussion Präsident: Herr Sager ist von der Antwort des Bundesrates Sager: Der Bundesrat hat in seiner Antwort festgestellt, class befriedigt. die Trägerschaft der SRG eine Repräsentation aufweisen muss. Das hat der Direktor von Radio DRS mit einiger Arroganz der Macht bestritten. Es ist ausserordentlich wichtig, nicht dass die Regierung Einfluss auf die SRG nimmt, sondern dass der Pluralismus #ST# 85.474 in den konzessionierten Medien, der merkwürdigerweise in der französischen und italienischen Schweiz gesichert und Interpellation Müller-Meilen lediglich in der deutschen Schweiz gefährdet scheint, erhal- SRG. Struktur ten bleibt. Mit der Haltung des Radio-Direktors lässt sich zeigen, wie eng die Extreme verwandt sein können. Es war Organisation de la SSR der rechtskonservative Philosoph de Maistre, der anfangs des letzten Jahrhunderts den Liberalen zurief: «Si vous avez Siehe Jahrgang 1985, Seite 1856 - Voir année 1,985, page 1856 le pouvoir, je vous demande la liberté, car tel est votre principe. Si je possède le pouvoir, je vous refuse la liberté, car tel est mon principe.» Heute tönt es aus der anderen Ecke ähnlich, darum wären vielleicht vom Bundesrat nach den deutlichen Worten auch noch dezidierte Massnahmen Diskussion - Discussion notwendig. Der Bestand der Trägerschaftsorganisationen SRG in der Müller-Meilen: Seit der Einreichung meiner Interpellation im deutschen Schweiz, das heisst alle jene Mitglieder und Juni 1985 nach dem Brüsseler Fussball-Cupfinal hat sich in Genossenschafter, die die demokratische Abstützung von zahlreichen weiteren Situationen die Problematik der Struk- Radio und Fernsehen DRS darstellen sollen, beträgt gut turen der Schweizerischen Radiound Fernsehgesellschaft 9000 Mitglieder. Er ist seit 1985 rückläufig. gezeigt. Die damit in Zusammenhang stehende Kritik in der Die Schweizerische Fernsehund Radiovereinigung hat Oeffentlichkeit über mangelnde Sachbezogenheit und Fairdemgegenüber gut 6000 Einzelmitglieder. In den letzten ness einzelner Sendungen hat denn auch nicht aufgehört. Monaten waren Hunderte von Neueintritten zu verzeichnen. Ein neuestes Beispiel liefert die einseitige Behandlung der Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Sager SRG. Repräsentativität der Trägerschaft

Interpellation Sager SSR. Représentativité des organes

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987 Année Anno

Band I Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17 Séance Seduta

Geschäftsnummer 86.920 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1987 - 08:00 Date Data

Seite 487-487 Page Pagina

Ref. No 20 015 225

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