Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-917 KI-generiert

Federal Agency for Equal Rights Postulate

Geschäftsnummer VPB 86-917
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed the creation of a federal agency with specific powers to enforce equal rights between men and women, including promoting equality measures, advising federal departments, acting as an ombudsman, providing expert opinions, investigating discrimination, and conducting public awareness campaigns. The Federal Council agreed with the motion's objectives but proposed to expand the existing responsibilities of the Federal Office for Cultural Affairs to handle these tasks, with a plan to further develop these competencies based on practical experience. The Council recommended converting the motion into a postulate to allow for this phased approach.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Absatz, Art. 4 Alle diese; Federal Agency for Equal Rights Postulate: Gurtner, Jaggi, Mauch, Morf, Pitteloud, Segmüller, Uchten- Bundesstelle in einer zweiten Phase auszubauen sind.

Schlagwörter

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Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern sexuelle Diskriminierung rechtsgleiche Behandlung Agenturen, Ämter und sonstige Stellen sowie Stiftungen Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen Sachverständigengutachten
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Volltext

Motion Stamm Judith 986 N 19 juin 1987

#ST# 86.917 tung von Artikel 4 Absatz 2 BV zu prüfen. Es ist ihr auch die

Befugnis einzuräumen, zu wesentlichen Fragen der Gleich-

Motion Stamm Judith berechtigung und Gleichstellung Gutachten einzuholen und

auszuarbeiten. Ausserordentlich wichtig ist auch die

Gleichstellung von Mann und Frau. Ombudsfunktion einer solchen Stelle. Durch Beratung von

Bundesstelle Einzelnen, Gruppierungen, Institutionen des privaten und

Egalité des droits entre öffentlichen Lebens kann sie wichtige Impulse zur Verwirkli-

hommes et femmes. chung der Gleichberechtigung in unserem Lande geben.

Vorliegende Motion zielt in die gleiche Richtung wie ein vom

Création d'un service fédéral Nationalrat in der Sommersession 1982 angenommenes

Postulat von Nationalrat Hubacher zur Einrichtung einer

Stabsstelle für Frauenpolitik, das immer noch hängig ist.

Auch die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen hat

Wortlaut der Mot/on vom 7. Oktober 1986 1985 ein Modell einer Stabsstelle zur Gleichstellung von

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Durchsetzung des Ver- Mann und Frau verabschiedet.

fassungsartikels «Gleiche Rechte für Mann und Frau» (Art. 4 Alle diese Vorstösse entspringen der Einsicht, dass es

Abs. 2 BV) auf Bundesebene eine mit den notwendigen gezielter Anstrengungen bedarf, um dem Grundsatz von

Kompetenzen ausgestattete Stelle zu schaffen. Artikel 4 Absatz 2 BV in unserem Land zur konkreten

Zum Aufgabenbereich dieser Stelle gehört insbesondere: Anwendung zu verhelfen. Diese Anstrengungen können auf

a. Förderung der Gleichstellung mit positiven Massnahmen; Bundesebene durch ein Organ mit Auftrag und entspre-

b. Verwaltungsinterne Beratung der Bundesstellen zur Prü- chenden Kompetenzen am besten erbracht werden.

fung von Fragen der Gleichstellung;

c. Beratung von Einzelpersonen, Gruppen, Institutionen des Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

öffentlichen und privaten Bereichs im Sinne einer Ombuds- vom 9. Juni 1987

funktion; Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 juin 1987

d. Einholen und Verfassen von Gutachten zu Fragen der Der Bundesrat kann sich grundsätzlich den Zielsetzungen

Gleichstellung; anschliessen, die mit der Motion angestrebt werden. Zudem

e. Untersuchung von Fällen direkter und indirekter Ge- teilt er die Auffassung, dass geeignete Massnahmen zu

schlechterdiskriminierung; ergreifen sind, die der Verwirklichung des Verfassungsprin-

f. Oeffentlichkeitsarbeit. zips «Gleiche Rechte für Mann und Frau» zum Durchbruch

verhelfen.

Texte de la motion du 7 octobre 1986 Die meisten Aufgaben und Kompetenzen, die gemäss

Le Conseil fédéral est chargé de créer un service fédéral qui Motion einem speziellen Organ auf Bundesebene übertra-

aurait compétence pour faire appliquer au niveau de la gen werden sollen, könnten in einer Verordnung auf Stufe

Confédération l'article constitutionnel établissant l'égalité des Bundesrats geregelt werden. In einer ersten Phase wird

des droits entre l'homme et la femme (art. 4, 2e al. est.). deshalb beabsichtigt, das Tätigkeitsfeld des Bundesamts für

Ce service aura notamment pour tâches: Kulturpflege, das schon heute Frauenfragen behandelt und

a. d'encourager l'application du principe d'égalité par la das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Frau-

mise en oeuvre de mesures concrètes; enfragen führt, zu erweitern. Damit soll in diesem Amt ein

b. de conseiller les services fédéraux dans les questions Instrument geschaffen werden, das mit entsprechenden per-

ayant trait à l'égalité au sein même de l'administration; sonellen und finanziellen Mitteln auszustatten ist und gezielt

c. de jouer un rôle de médiateur en conseillant les individus, Massnahmen trifft, um das Gebot der Gleichberechtigung in

les groupes d'individus, ainsi que les institutions du secteur die Tat umzusetzen. Gleichzeitig können die im Rechtset-

public et du secteur privé; zungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» vor-

d. de demander et de faire rédiger par des experts des gesehenen Arbeiten ergänzt werden, wie das der National rat

rapports détaillés sur les problèmes liés à l'égalité; in seinem Postulat vom 19. März 1987 wünscht. Dies bietet

e. d'examiner les cas de discrimination sexiste directe et auch die Möglichkeit, von Fall zu Fall mit denjenigen Kanto-

indirecte; nen und Gemeinden zusammenzuarbeiten, die bereits ein

f. d'informer l'opinion publique en matière d'égalité des Organ zur Förderung der Gleichstellung geschaffen haben

droits. oder daran sind, ein solches einzusetzen.

Aufgrund der praktischen Erfahrungen, die das Bundesamt

Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Camenzind, für Kulturpflege machen wird, wird der Bundesrat abschät-

Christinat, Deneys, Fankhauser, Fetz, Friedli, Grendelmeier, zen können, ob und wie die Kompetenzen dieser neuen

Gurtner, Jaggi, Mauch, Morf, Pitteloud, Segmüller, Uchten- Bundesstelle in einer zweiten Phase auszubauen sind.

hagen, Vannay, Weber Monika (17) Fragen, die speziell die Frauen innerhalb der Bundesverwal-

tung betreffen, werden auch in Zukunft vom Eidgenössi-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit schen Personalamt behandelt, da dieser Aspekt integrieren-

Seit fünf Jahren ist der Grundsatz der Gleichberechtigung der Bestandteil der gesamten Personalpolitik des Bundes

der Geschlechter in Artikel 4 Absatz 2 unserer Bundesver- ist. Die Koordination auch mit den übrigen Bundesämtern,

fassung verankert. Die seither gemachten Erfahrungen zei- die sich mit Frauenfragen befassen, bleibt gewährleistet.

gen, dass zur Umsetzung des im Verfassungsartikel enthal- Bei der Ausarbeitung der Verordnung, die Aufgaben und

tenen Grundsatzes noch grosse Anstrengungen nötig sind. Kompetenzen des neuen Organs regelt, werden die ver-

Immer noch sind es nur wenige Frauen, die das ihnen in der schiedenen Punkte der Motion nochmals eingehend

Verfassung gewährte Recht in Anspruch nehmen. In den geprüft. Mit Blick auf das gewählte Vorgehen erscheint dem

wenigen Gerichtsurteilen, die bisher zu Artikel 4 Absatz 2 BV Bundesrat eine Umwandlung der Motion in ein Postulat als

ergangen sind, wird deutlich, wie schwer sich die Recht- angebracht.

sprechung mit der Anwendung der Verfassungsbestimmung

vor allem im Ausbildungs- und Arbeitsbereich tut. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Es ist daher nötig und sinnvoll, eine Bundesstelle zu schaf- Déclaration écrite du Conseil fédéral

fen und diese mit den nötigen Kompetenzen auszustatten, Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

um dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichstel- wandeln.

lung von Mann und Frau vermehrt zum Durchbruch zu

verhelfen. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Diese Stelle hätte u. a. verwaltungsintern Vorhaben der ein-

zelnen Departemente unter dem Gesichtspunkt der Einhal-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Stamm Judith Gleichstellung von Mann und Frau. Bundesstelle

Motion Stamm Judith Egalité des droits entre hommes et femmes. Création d'un service

fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.917

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 986-986

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Ref. No 20 015 497

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