Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-916 KI-generiert

Social Security Fund and Special Waste Disposal Case

Geschäftsnummer VPB 86-916
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court's decision addresses two distinct interpellations. The first concerns the financial future of the social security fund (AHV), with the government stating that while future financial challenges are acknowledged, studies are ongoing and measures are being considered, including a revision of the social security system, to ensure its long-term stability. The second interpellation deals with the disposal of special waste, where the government outlines new regulations and enforcement measures to improve control, transparency, and accountability in the handling and disposal of hazardous materials, aiming to build public trust and prevent illegal dumping.

Legislator-Regeste

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Art. 30 Absatz, Art. 30 USG, Art. 30 Abs. 3 USG; Social Security Fund and Special Waste Disposal Case: The first concerns the financial future of the social security fund (AHV), with the government stating that while future financial challenges are acknowledged, studies are ongoing and measures are being considered, including a revision of the social security system, to ensure its long-term stability. The second interpellation deals with the disposal of special waste, where the government outlines new regulations and enforcement measures to improve control, transparency, and accountability in the handling and disposal of hazardous materials, aiming to build public trust and prevent illegal dumping.

Schlagwörter

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Sonderabfall Ausgleichskasse Sozialdumping Vollstreckungsmassnahmen Fondsreglement Sozialversicherungsverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 30 USG

The Federal Council will establish binding requirements for landfill types, waste criteria, and necessary controls through the technical waste ordinance, in accordance with this article.

Art. 30 Abs. 3 USG

Permitting of landfills falls within the competence of the cantons, as stipulated by this article.

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Volltext

Interpellation Keller 1866 N 18 décembre 1987

c. Absinken des AHV-Fonds auf Null vor dem Jahre 2020? zur Zeit auf 20 Prozent der AHV-Ausgaben beläuft, wobei

2. Wenn der Bundesrat die obigen Fragen verneint: der Bund gemäss Voranschlag 198816 Prozent oder 2,6 Mil-

a. Hält der Bundesrat die angenommenen wirtschaftlichen liarden Franken trägt, die Kantone 4 Prozent. Im Zuge der

Randdaten für plausibel? Wenn nein, von welchen Werten Verwirklichung der Aufgabenteilung Bund und Kantone ist

geht er aus? vorgesehen, dass der Beitrag des Bundes schrittweise auf

b. Wenn der Bundesrat an der Berechnungsweise zweifelt, 20 Prozent der Gesamtausgaben der AHV erhöht wird und

ist er dann bereit, das verwendete Rechnungsmodell von die Kantone auf dem Gebiet der AHV entsprechend entlastet

seinen Experten überprüfen zu lassen und allfällige Kritiken werden. Ob und inwieweit im Hinblick zur langfristigen

vorzubringen und zu begründen? Stabilisierung des finanziellen Gleichgewichts der AHV der

c. Gibt es andere Kritiken an der erwähnten Studie? Beitrag der öffentlichen Hand erhöht werden müsste, wird

3. Welche Belastungen erwachsen dem Bundeshaushalt aus im Gesamtzusammenhang des Finanzierungssystems der

den zusätzlichen Ausgaben der AHV? AHV zu prüfen sein. Da die AHV bekanntlich - abgesehen

4. Wenn der Bundesrat die Frage unter Punkt 1 bejaht: vom Reservefonds - über das Ausgabenumlageverfahren

Welche Massnahmen gedenkt er wann zu ergreifen? finanziert wird, sind grundsätzlich die Ansatzpunkte Bei-

träge der Versicherten, der öffentlichen Hand, Leistungen

Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987 der AHV einschliesslich Rentenalter gegeben. Die Rückwir-

D'une étude effectuée à la demande du groupe Adl/PEP, il kungen auf den Bundeshaushalt können somit nicht losge-

ressort - en admettant des données économiques plausi- löst von den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie

bles - que l'AVS se heurtera à des problèmes financiers von den übrigen Bestimmungsgründen der AHV-Rechnung

considérables dans les prochaines décennies. beurteilt werden.

Si l'on se base sur un taux d'inflation de 2 pour cent à partir Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass die Vorarbeiten

de 1988 (en 1986: 0,8 pour cent, en 1987: 1,5 pour cent) et für eine 10. AHV-Revision unter Berücksichtigung der mittel-

sur une augmentation du revenu réel de 1,5 pour cent à und langfristigen Perspektiven laufen. In diesem Sinne hat

partirde 1988 (en 1986: 3 pourcent, en 1987:1,5 pourcent), der Bundesrat den Auftrag erteilt, insbesondere die demo-

l'étude prévoit que l'AVS connaîtra un résultat d'exploitation grafischen Langzeitentwicklungen sowie die Auswirkungen

négatif dès 1994, un résultat financier négatif dès 2004 et eines Rentenvorbezuges (flexibles Rentenalter) zu untersu-

que le fonds sera épuisé en 2014. chen. Gestützt auf diese Berichte wird der Bundesrat das

C'est pourquoi nous demandons au Conseil fédéral de weitere Vorgehen festlegen.

répondre aux questions suivantes:

1. Le Gouvernement peut-il confirmer que, si la législation Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun-

n'est pas modifiée et si l'on admet des données plausibles desrates nicht befriedigt.

sur le développement économique, on aboutira aux résul-

tats suivants:

a. résultat d'exploitation de l'AVS négatif avant l'an 2000?

b. résultat financier négatif avant 2010? #ST# 86.916

c. fonds de l'AVS épuisé avant 2020?

2. Si le Conseil fédéral répond par la négative aux questions Interpellation Keller

ci-dessus:

a. Estime-t-il que les données économiques admises sont Entsorgung von Sonderabfällen

plausibles? Si non, sur quels chiffres se base-t-il? Déchets spéciaux. Elimination

b. Si le Conseil fédéral met en doute le mode de calcul

utilisé, est-il prêt à le faire contrôler par ses experts et à

émettre, le cas échéant, des critiques fondées?

3. Quelles charges résultant des dépenses supplémentaires

de l'AVS les finances fédérales doivent-elles supporter? Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1986

4. Si le Conseil fédéral répond par l'affirmative aux ques- Der Bundesrat hat seine Antwort auf meine am 2. Dezember

tions du point 1 : quelles mesures envisage-t-il de prendre et 1985 eingereichte Interpellation «Sondermüll. Entsorgungs-

à quelle date? konzept» dem Parlament in der Herbstsession 1986 schrift-

lich vorgelegt.

Sprecherin - Porte-parole: Weber Monika Im Zusammenhang mit dem vor kurzem bekanntgeworde-

nen Sondermüllfall «Bärengraben» Würenlingen hat das

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Baudepartement des Kantons Aargau am 12. September

Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen 1986 einen Bericht veröffentlicht, der Anlass zu einigen

eine schriftliche Antwort. zusätzlichen Fragen an den Bundesrat bietet; sie zielen

teilweise über den konkreten Fall hinaus ins Grundsätzliche..

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 1. Wann tritt die Verordnung des Bundesrates über die Kon-

vom 7. Dezember 1987 trolle des Verkehrs mit Sonderabfällen in Kraft?

Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 décembre 1987 2. Wie wollen die Bundesbehörden vorgehen, um ihrer füh-

1983 hat die LdU/EVP-Fraktion ein Postulat in gleicher renden Rolle bei diesem drängenden Problem gerecht zu

Sache eingereicht. Dabei wurde ein umfassendes Spektrum werden und das Scheitern an den örtlichen Widerständen zu

von Fragen zur mittel- und langfristigen Finanzierung der vermeiden?

AHV aufgeworfen. Um den berechtigten Anliegen gerecht zu 3. Welche Rolle spielte der Bund in der Vergangenheit beim

werden, hat der Bundesrat ein externes Forschungsteam Bewilligungsverfahren für die Führung von Sondermüllde-

bestehend aus den Professoren Dr. H. Bühlmann, Dr. M. ponien, welche beabsichtigt er in Zukunft zu spielen?

Hauser, Dr. H. Schneider und Dr. P. Zweifel mit einem Gut- 4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Kon-

achten «Perspektiven der Sozialen Sicherheit» beauftragt. trolle des Mülls am Standort der Deponien einer ungleich

Der Forschungsbericht wurde 1985 abgeschlossen und dem strikteren Kontrolle als bisher unterworfen werden muss?

Parlament zugeleitet. Ein Schwerpunkt der Arbeit lag auf der 5. Welche Rolle spielt der Bund im Bewilligungsverfahren

Ueberprüfung der Auswirkungen von Veränderungen der für die Einfuhr von Sondermüll aus dem Ausland in schwei-

volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf den Finanz- zerische Deponien?

haushalt der AHV. Die Ergebnisse des Gutachtens bestäti- 6. Inwieweit prüfen die schweizerischen Zollbehörden den

gen die in Punkt 1 der Interpellation festgehaltenen Zusam- eingeführten Müll?

menhänge. 7. Welchen Beitrag leistet der Bund an notwendig werdende

Zu der Belastung des Bundeshaushalts ist festzuhalten, Sanierungen von unsachgerecht betriebenen Deponien?

dass sich der Beitrag der öffentlichen Hand an die AHV 8. Welche Massnahmen ergreift der Bund, um das - in

18. Dezember 1987 N 1867 Interpellation Keller

Zukunft zweifellos kostenintensive - Verursacherprinzip zu delt wurden. In weiten Teilen der Bevölkerung ist die Ansicht

verwirklichen und gleichzeitig illegale Vernichtung und verbreitet, die Behörden seien ihrer Verantwortung nicht

Ablagerung von Sondermüll zu verhindern? genügend nachgekommen. Es hätte offensichtlich an prak-

tikablen Vorschriften und an konkreter Kontrolle vor Ort

Texte de l'interpellation du 6 octobre 1986 gefehlt. • Verunsicherung und Angst schaffen die Grundhal-

Lors de la session d'automne 1986, le Conseil fédéral a tung der Verweigerung, für Entsorgungslösungen Hand zu

présenté aux Chambres une réponse écrite à l'interpellation bieten, wenn es sich um nicht gemeindeeigenen Sondermüll

intitulée «Déchets spéciaux. Mode d'élimination» que j'avais handelt. Aufgabe des Bundes muss es daher sein, durch

déposée le 2 décembre 1985. sachgerechte Information, Gutachten und Expertisen, aber

A la suite de l'affaire des déchets spéciaux déchargés au auch durch überzeugende Kontrollgarantie Vertrauen zu

«Bärengraben» de Würenlingen, qui a été révélée récem- schaffen. Der Bund muss hier seine Autorität ins Spiel

ment, le Département des travaux publics du canton d'Argo- bringen.

vie a publié le 12 septembre 1986 un rapport qui m'incite à 3. In der Vergangenheit war die Einflussnahme des Bundes

poser d'autres questions au Conseil fédéral, dont certaines eindeutig zu schwach. Andererseits waren die Behörden auf

vont au-delà des aspects concrets pour toucher au coeur Stufe Gemeinde und Kanton offensichtlich überfordert. Es

même du problème. scheint auch, dass die Koordination der Verantwortlichkei-

1. Quand l'ordonnance du Conseil fédéral sur les mouve- ten zwischen Gemeinde, Kanton und Bund nicht zufrieden-

ments des déchets spéciaux entrera-t-elle en vigueur? stellend funktionierte, um geordnete Verhältnisse zu

2. Comment les autorités fédérales comptent-elles assumer gewährleisten. Aus dem Bericht des aargauischen Baude-

leurs responsabilités dans la recherche d'une solution à ce partements geht dies deutlich hervor. Das Bewilligungsver-

grave problème et comment comptent-elles éviter que la fahren muss in Zukunft straffer organisiert werden, die Kom-

réalisation d'un projet n'échoue face à l'opposition des petenzen von Gemeinde, Kanton und Bund müssen genauer

populations concernées? aufeinander abgestimmt sein, wobei dem Bund eine beson-

3. Quel a été, par le passé, le rôle de la Confédération dans dere Verantwortung zukommen wird.

la procédure d'octroi d'autorisations pour la gestion de 4. Um aufwendige Massnahmen wird man nicht herumkom-

décharges destinées à l'entreposage de déchets spéciaux? men. Aus dem zitierten aargauischen Bericht geht hervor,

Quel rôle compte-t-elle jouer à l'avenir? dass von einer befriedigenden Kontrolle des angelieferten

4. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que le contrôle des Mülls nicht gesprochen werden kann. Das «Badener Tag-

déchets lors de leur arrivée à la décharge doit être considé- blatt» (27. September 1986) folgert wohl richtig: «Dieses

rablement renforcé? oder jenes Gesuch hat der Gemeinderat zwar abgelehnt,

5. Quel est le rôle de la Confédération dans la procédure doch ob die Ware nicht doch im 'Bärengraben' landete,

d'octroi d'autorisations pour l'entreposage en Suisse de weiss niemand. Diese oder jene Probe ging zwar nach

déchets spéciaux en provenance de l'étranger? Aarau, von wo aber kein Echo nach Würenlingen zu-

6. Quels sont les contrôles effectués par les autorités doua- rückkam.»

nières à l'entrée de ces déchets en Suisse? Nur bei Gewähr einer straffen Kontrolle kann das Vertrauen

7. Dans quelle mesure la Confédération contribue-t-elle à der Bevölkerung in die verantwortbare Entsorgung zurück-

l'assainissement, désormais nécessaire, des décharges gewonnen werden. Wenn der aargauische Bericht die

gérées de façon inappropriée? «Selbstkontrolle als die Grundlage einer jeden Abfallentsor-

8. Quelles mesures la Confédération prend-elle afin que soit gung» postuliert, möchte man grundsätzlich beipflichten,

appliqué le principe du «pollueur-payeur» - qui à l'avenir die Sünden der Vergangenheit lassen sich aber nur bei

sera incontestablement très onéreux pour les auteurs de scharfer Kontrolle in Zukunft vermeiden.

dommages causés à l'environnement - et, dans le même 5. Diese Frage findet ihre Berechtigung auf Seite 9 des aar-

temps, que soit mis fin à l'entreposage et à l'élimination gauischen Berichts. Er hält folgendes fest: «Ursprünglich

illégaux de déchets spéciaux? wäre die Abteilung Gewässerschutz (AG) bestrebt gewesen,

die zu entsorgenden Altlasten nicht noch durch Volumen

Mitunterzeichner- Cosignataires: Bircher, Blunschy, Cho- aus dem Ausland zu vergrössern.» Schliesslich hätte sich

pard, Dirren, Geissbühler, Jung, Kühne, Künzi, Leuenberger- aber, «nicht zuletzt auf Drängen der eidgenössischen

Solothurn, Müller-Bachs, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Behörden», die Absicht durchgesetzt, die Abfallprobleme

Ruckstuhl, Rüttimann, Schmidhalter, Schnider-Luzern, seien auf internationaler Ebene zu lösen. Im Verhältnis zur

Stamm Judith, Wellauer, Wick, Ziegler (20) Bundesrepublik Deutschland habe die Schweiz ständig

mehr exportiert als eingeführt. Es stellt sich daher die Frage:

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Hat der Bund im Zusammenhang mit dem «Bärengraben»

1. Der Bericht des aargauischen Baudepartements zeigt mit Würenlingen einen irgendwie gearteten Druck ausgeübt

aller Deutlichkeit, dass klare und praktikable Weisungen an oder eine Empfehlung abgegeben? Standen die Bundesbe-

die örtlichen Betreiber von Deponien fehlten und sich die hörden im besondern in Kontakt mit der deutschen Firma

örtlichen Behörden auf diese Weise schlecht und recht für Abfallentsorgung Reinger?

durchschlagen mussten. Es ergibt sich der Gesamteindruck, 6. Auf Seite 31 des aargauischen Berichts werden Stoffgrup-

dass der Stoffinhalt der Deponie «Bärengraben» zum gros- pen aufgezählt, die aufgrund von Angaben der Firma Rein-

sen Teil unbekannt ist. So heisst es etwa: «Namentlich im ger und der Zollbehörden in den «Bärengraben» gelangten.

älteren unteren Teil des 'Bärengrabens' liegen vermutlich Hier leite ich die Frage ab, nach welchen Weisungen schwei-

beträchtliche Anteile von Sondermüll.» Oder an anderer zerische Zollposten Mülleinfuhren kontrollieren und welche

Stelle: «Ob giftige oder krebserregende Stoffe in grösseren Kompetenzen sie dabei haben?

Mengen in der Deponie 'Bärengraben' vorhanden sind, 7. Bezüglich der Sanierung von Deponien werden teilweise

entzieht sich im Moment der Kenntnis der zuständigen horrende Summen vermutet. Der aargauische Bericht selbst

Behörden.» Die Beispiele, welche die Ungewissheit über all (Seite 39) nimmt derartige Kostenschätzungen auf und

das, was da eingelagert wurde, verstärken, Messen sich fast spricht mit Blick auf Kölliken von 50 bis 500 Millionen Fran-

beliebig vermehren. ken. In welchem Ausmass müsste bei derartigen Sanierun-

Wenn derartiges vom «Bärengraben» Würenlingen gesagt gen der Bund finanziell in die Verantwortung gestellt

werden muss, dann kann es sicher auch für andere Depo- werden?

nien vermutet werden, die in den vergangenen Jahren land- 8. Hier ergibt sich ein überaus schwieriges Problem. Die

auf, landab betrieben wurden. Sie bedeuten vor allem für die sachgerechte Entsorgung erfordert einen grossen Kontroll-

Langzeitsicherheit ein unerforschtes Gefährdungspotential. aufwand und einen zweifellos enormen Aufwand, sichere

Ticken hier nicht Zeitbomben? Anlagen einzurichten. Gemäss Verursacherprinzip muss

2. Hier rächt sich machtvoll die Unbekümmertheit, mit der in dieser Aufwand den Anliefern von Sondermüll verrechnet

der Vergangenheit die Fragen der Abfallentsorgung behan- werden. Es ist anzunehmen, dass sachgerechte Entsorgung

Interpellation Keller 1868 N 18 décembre 1987

von Sondermüll in Zukunft mit hohen Kosten verbunden ist. importe, die gestützt auf die VVS zu erstatten sind, können

Nicht zu verkennen ist dabei die Gefahr, es könnten Produ- Bund und Kantone die zweckmässige Beseitigung der

zenten von Sondermüll aus Kostengründen in Versuchung Abfälle überprüfen und nötigenfalls Importe durch ungeeig-

geraten, illegale Vernichtungen und Beseitigungen zu prak- nete Empfänger unterbinden.

tizieren. Wie ist das Ziel der Verursacherbelastung mit dem Betriebe, die Sonderabfall aus dem In- oder Ausland zur

Ziel sauberer Verhältnisse bei der Entsorgung in Einklang zu Behandlung (Zwischenlagern, Aufbereiten, Verwerten,

bringen? Unschädlichmachen oder Beseitigen) übernehmen, bedür-

fen einer Bewilligung. Diese wird nach der VVS vom Kanton

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates erteilt, wenn der Betrieb die entsprechenden Bedingungen

vom 8. Dezember 1986 erfüllt. Verlangt wird beispielsweise, dass der Empfänger in

Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 décembre 1986 der Lage ist, eine zuverlässige Eingangskontrolle der Son-

1.Die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen derabfälle durchzuführen. Weiter muss der Empfänger über

(VVS) tritt am 1. April 1987 in Kraft. Anlagen verfügen, die Gewähr für eine umweltgerechte

2. Der Widerstand der Bevölkerung gegen Anlagen zur Son- Behandlung der angenommenen Sonderabfälle bieten. Vier-

derabfallbeseitigung hat seinen Ursprung in den Problemen, teljährlich müssen die Empfänger Listen der von ihnen

die in den letzten Jahren in verschiedenen, nicht sachge- angenommenen Sonderabfälle den kantonalen Behörden

mäss betriebenen Anlagen auftraten. und dem Bundesamt für Umweltschutz zustellen.

Fehlende technische Vorschriften und eine zu wenig inten- 6. Bereits heute melden die Zollämter den Bundesbehörden

sive Ueberwachung durch die Aufsichtsbehörden verstär- Art und Mengen der importierten Abfälle. Die Meldung

ken die ablehnende Haltung der Bevölkerung. Es erscheint enthält auch Angaben über den vorgesehenen Behand-

dem Bundesrat wichtig, das Vertrauen der betroffenen Bür- lungs- oder Beseitigungsort. In Zukunft unterliegt der Import

ger in die heute in Fachkreisen anerkannten und praktisch von Sonderabfällen gemäss VVS dem Begleitscheinverfah-

verfügbaren Möglichkeiten zur umweltgerechten Sonderab- ren. Die Zollämter haben die Einfuhr zu verweigern, wenn

fallbehandlung zu stärken. Dazu sind verschiedene Mass- die erforderlichen Begleitscheine nicht vorliegen. Das Bun-

nahmen nötig: desamt für Umweltschutz erhält bei jedem Import von Son-

- Erlass einer technischen Abfallverordnung als Grundlage derabfällen eine Begleitscheinkopie und kann so nötigen-

für den einwandfreien Betrieb von Anlagen, gestützt auf falls eingreifen. Die Oberzolldirektion erhält nach der VVS

Artikel 30 des Umweltschutzgesetzes (USG). Diese Verord- die Kompetenz, in Absprache mit dem Bundesamt für

nung soll konkrete Vorschriften über Bau, Betrieb und Kon- Umweltschutz Weisungen, beispielsweise über die Prüfung

trolle von Deponien enthalten. Sonderabfälle dürfen nur von Begleitscheinen oder die Entnahme von Proben, zu

deponiert werden, wenn sie verbindlich festgelegte Anforde- erlassen. Die Zollämter können nötigenfalls Kantone zur

rungen erfüllen. Probenahme und Analyse von importierten Sonderabfällen

- Einbezug der Bevölkerung in Planung, Betrieb und Kon- beiziehen.

trolle von Anlagen. 7. Aufgrund des Gewässerschutzgesetzes kann der Bund

- Bessere Information der Oeffentlichkeit über die Zielset- finanzielle Beiträge an den Bau neuer Deponien leisten.

zungen und Möglichkeiten einer umweltgerechten Sonder- Weder im geltenden Gesetz noch im Revisionsentwurf ist

abfallbehandlung, um die Diskussion in der Oeffentlichkeit jedoch eine finanzielle Beteiligung des Bundes beim Sanie-

zu versachlichen. ren von nicht mehr betriebenen Deponien, d. h. von Altla-

- Rascher Vollzug der Verordnung über den Verkehr mit sten, vorgesehen. Diese Aufgabe obliegt nach USG den

Sonderabfällen. Kantonen.

- Bildung leistungsfähiger Trägerschaften für Anlagen zur 8. Mit der VVS verfügen Bund und Kantone erstmals über

Sonderabfallbehandlung oder -beseitigung. Der Bundesrat ein Instrument zur Kontrolle des Verkehrs mit Sonderabfäl-

prüft zurzeit, wie die Rahmenbedingungen für Trägerschaf- len. Ein konsequenter Vollzug dieser Verordnung ermög-

ten auf privater oder gemischt-wirtschaftlicher Basis verbes- licht es, den Weg der Sonderabfälle vom Ort der Entstehung

sert werden können, und ob nötigenfalls durch eine Anpas- bis zur Beseitigung zu verfolgen. Die vorgesehenen techni-

sung des USG dem Bund die Kompetenz zur Bildung von sche Vorschriften werden zum Verschwinden der technisch

Trägerschaften zugestanden werden soll. ungenügenden Behandlungsanlagen führen.

3./4. Bis zum Vorliegen der Deponierichtlinien im Jahre 1976 Wer Sonderabfälle nicht vorschriftsgemäss entsorgt, macht

gab es auf Bundesebene keine Vorschriften technischer Art sich strafbar. Die Finanzierung der Sonderabfallentsorgung

über Deponien. Entsprechend der im Gewässerschutzge- nach dem Verursacherprinzip ist kein Problem, wenn der

setz festgelegten Aufgabenteilung blieb die Abfallbeseiti- Erzeuger von Sonderabfällen diese direkt einem Entsor-

gung weitgehend Kantonen und Gemeinden überlassen. Die gungsbetrieb abliefert. Bei Massengütern, die beim einzel-

Bundesbehörden hatten Deponien nicht zu bewilligen. Der nen Konsumenten zu Sonderabfall werden, wie z. B. Batte-

Bund konnte seinen Einfluss nur geltend machen, wenn für rien oder Motorenöle, ist eine vorgezogene Entsorgungsge-

eine Deponie ein Bundesbeitrag beansprucht wurde. bühr sinnvoll. Diese Gebühr, welche bereits beim Verkauf

Die Auswirkungen neuer Sonderabfalldeponien sind im belastet wird, erlaubt dem Inhaber, seine Abfälle ohne wei-

Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung abzuklären. tere Kosten einem Entsorger abzugeben.

Gemäss Artikel 30 Absatz 3 des USG liegt das Bewilligen

von Deponien in der Kompetenz der Kantone. Der Bund wird Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

aber im Rahmen der bereits erwähnten technischen Abfall- rates teilweise befriedigt.

verordnung sowohl die Anforderungen an die verschiede-

nen Deponietypen als auch die Kriterien für Abfälle und die

notwendigen Kontrollen verbindlich festlegen. Abgeber soll-

ten in Zukunft Sonderabfälle schon vor der Anlieferung

deklarieren und analysieren. Es ist Aufgabe einer unabhän-

gigen Fachstelle, diese Deklaration vor dem Deponieren zu

überprüfen.

Aufgrund der in Zukunft verbindlich festgelegten Kontrollen

und dank der aus der VVS resultierenden Uebersicht über

die abgelagerten Abfälle ist eine effiziente Kontrolle neuer

Deponien möglich.

5. Sämtliche für inländische Sonderabfälle geltenden tech-

nischen und organisatorischen Vorschriften sind auch ein-

zuhalten, wenn solche Abfälle aus dem Ausland entgegen-

genommen werden. Aufgrund der Meldungen über Abfall-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Keller Entsorgung von Sonderabfällen

Interpellation Keller Déchets spéciaux. Elimination

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.916

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.12.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 1866-1868

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Ref. No 20 016 012

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