Insurance Companies Not Obligated to Report Illegal Conditions at Insured Facilities
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether insurance companies are obligated to report illegal or dangerous conditions found at insured facilities to authorities. The court found that while insurance companies are required to provide information to supervisory bodies as necessary for insurance oversight, this duty does not extend to reporting illegal situations at policyholder facilities. There is no legal basis in Swiss federal law compelling insurers to report such conditions, and they can only be required to do so if a specific legal provision exists.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 23 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1978, Art. 10 des Umweltschutzgesetzes; Insurance Companies Not Obligated to Report Illegal Conditions at Insured Facilities: The court found that while insurance companies are required to provide information to supervisory bodies as necessary for insurance oversight, this duty does not extend to reporting illegal situations at policyholder facilities. There is no legal basis in Swiss federal law compelling insurers to report such conditions, and they can only be required to do so if a specific legal provision exists.
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KI-generiertThis provision governs the duty of insurance institutions to provide information to supervisory authorities, and the court used it to explain the limits of this duty in relation to reporting hazardous situations.
This article requires operators of installations containing hazardous substances to take necessary protective measures, and the court used it as the basis for the upcoming Störfall-Verordnung (emergency incident ordinance).
Volltext
9. Oktober 1987 N 1477 Interpellation der Kommission für Gesundheit
geheimgehalten werden und weder den betroffenen Anla- fend die Aufsicht über die privaten Versicherungseinrichtun-
genbetreibern noch den zuständigen Stellen des Staates zur gen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) verpflichtet die
Kenntnis gebracht werden? Versicherungseinrichtungen, der Aufsichtsbehörde diejeni-
5. Wären nicht die Verfasser derartiger Studien verpflichtet gen Auskünfte zu erteilen, die zur Ausübung der Versiche-
bzw. dazu zu verpflichten, die Behörden auf bestehende rungsaufsicht erforderlich sind, und die Bücher und Unterla-
Gefahrenherde aufmerksam zu machen, wenn damit eine gen zur Einsicht vorzulegen. Diese Auskunfts- und Offenle-
potentielle Gefährdung von Mensch und Umwelt vermindert gungspflicht geht aber nicht weiter, als es der oben
werden kann? umschriebene Aufsichtszweck erheischt. Insbesondere
umfasst sie nicht auch die Pflicht, der Aufsichtsbehörde
Texte de l'interpellation du 19 décembre 1986 oder Stellen, die mit Unfallbekämpfungsaufgaben betraut
1. Que compte faire le Conseil fédéral pour assurer le res- sind, unhaltbare und gesetzeswidrige Zustände anzuzeigen,
pect des obligations de l'article 10 de la loi sur la protection die beim Versicherungsnehmer festgestellt wurden.
de l'environnement qui exige que les exploitants d'installa- Anders ist es mit Berichten und Analysen, welche die Sicher-
tions ou d'entrepôts contenant des substances qui peuvent heit der Anlagen zum Gegenstand haben und die sich
causer de graves dommages à la population et à l'environ- bereits im Besitz des Anlageeigentümers befinden. Es ist zu
nement prennent les mesures de protection nécessaires? prüfen, ob in der zu erarbeitenden Störfall-Verordnung die
2. Comment entend-il contrôler l'exécution de ces mesures? Auskunftspflicht der Anlagebetreiber so gefasst werden
3. Comment peut-on s'assurer que les rapports et analyses - kann, dass derartige Berichte im Rahmen des Sicherheits-
effectués par exemple par des compagnies d'assurances - nachweises vorzulegen sind. Nötigenfalls müsste im
portant sur les risques des installations soient à l'avenir Umweltschutzgesetz die entsprechende Grundlage geschaf-
portés à la connaissance des services de protection contre fen werden.
les catastrophes? 4/5. Aus den übrigen Bestimmungen des Versicherungsauf-
4. Comment peut-on empêcher que les rapports présentant sichtsgesetzes und des Bundesgesetzes vom 2. April 1908
un intérêt public soient tenus secrets et ne soient communi- über den Versicherungsvertrag lässt sich keine Verpflich-
qués ni aux exploitants concernés ni aux services compé- tung der Versicherer ableiten, gesetzeswidrige Zustände
tents? den Behörden zu melden. Auch in den allgemeinen haft-
5. Les auteurs de telles études ne sont-ils pas tenus - ou si pflichtrechtlichen Bestimmungen des Obligationenrechts
tel n'est pas le cas, ne devraient-ils pas l'être-d'informer les bzw. in den Vorschriften des Strafgesetzbuches oder in
autorités sur les risques, de manière à limiter les dangers anderen Bundesgesetzen findet sich keine solche Anzeige-
pour la population et l'environnement? pflicht. Die Behörde könnte private Versicherungsgesell-
schaften nur dann anhalten, ihre Berichte der Behörde zur
Sprecher - Porte-parole: Günter Kenntnis zu bringen, wenn sie sich auf eine entsprechende
gesetzliche Vorschrift stützen könnte. Eine solche besteht
Schriftliche Begründung - Développement par écrit aber im Bundesgesetz nicht.
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort. Le président: Les interpellateurs sont satisfaits de la
réponse du Conseil fédéral.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 15. Juni 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 juin 1987
In seiner Antwort auf Motionen und Postulate zur Brandka- #ST# 86.845
tastrophe von Schweizerhalle hat der Bundesrat am 9. März
1987 erklärt, zahlreiche Fragen seien noch Gegenstand ein- Interpellation
gehender Abklärungen. Aufgrund der in der Zwischenzeit der Kommission für Gesundheit und Umwelt
durchgeführten Abklärungen beantwortet der Bundesrat die Unfall von Schweizerhalle
vorliegende Interpellation wie folgt:
1. Der Bundesrat setzt seine Kommission ein mit dem Auf- Interpellation de la Commission
trag, innerhalb eines Jahres einen Entwurf für eine Störfall- de la santé publique et de l'environnement
Verordnung auszuarbeiten, welche den Artikel 10 des Accident de Schweizerhalle
Umweltschutzgesetzes konkretisiert. Darin werden diejeni-
gen Elemente enthalten sein, welche zur Durchsetzung des
Katastrophenschutzes notwendig sind. Es handelt sich
dabei insbesondere um die zu erfassenden Anlagen, die
Erstellung der Inventare, die erforderlichen Schutzmassnah- Wortlaut der Interpellation vom 27. November 1986
men, die regelmässigen Kontrollen der Anlagen durch Der Unfall von Schweizerhalle hat nicht nur das von der
Eigentümer und Behörden. Weiter gilt es zu prüfen, inwie- Schweiz im Bereich Umweltschutz erworbene Vertrauens-
weit die Kantone verpflichtet werden können, dem Bund kapital auf internationaler Ebene schwerwiegend beein-
über den Erfolg der getroffenen Massnahmen zu berichten. trächtigt, sondern auch die Skepsis von vielen Bürgern
Der Bund fördert mittels Information (Tagungen, Richtlinien, verstärkt, die der Ansicht sind, der Staat trete weniger scharf
Vorgaben für die Selbstkontrolle) ein einheitliches Vorge- gegen die Verschmutzung durch die Industrie auf als gegen
hen, das auch mit den Bemühungen des Auslandes harmo- die von einzelnen verursachte. Wie soll z. B. die jährliche
nisiert ist. Abgaskontrolle der Personenwagen akzeptiert werden,
2. Sicherheitsvorkehren und Vorsorgemassnahmen erfüllen wenn man erfährt, dass eine grosse Firma wie Sandoz kein
ihren Zweck im Ernstfall nur dann, wenn ihr Vorhandensein genaues Verzeichnis der gelagerten, für die Umwelt hochgif-
und ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit kontrolliert wer- tigen Stoffe führt und dass keine Kontrolle besteht?
den. Diese Ueberprüfungen können im Sinne einer kompe- Das Verhalten der Leute wird sich nicht wirklich im Sinne
tenten Selbstkontrolle aufgrund behördlicher Vorgaben des Umweltschutzes ändern, wenn unsere Mitbürgerinnen
erfolgen. Dabei darf aber nicht darauf verzichtet werden, und Mitbürger nicht überzeugt sind, dass alle Aktivitäten,
diese Selbstkontrolle wiederum behördlich zu überwachen. die eine Verschmutzung der Luft, des Wassers und des
Es ist Sache der zu erarbeitenden Störfall-Verordnung, den Bodens mit sich bringen, den gleichen strengen Bestim-
Vollzug der einzelnen Bestimmungen zu regeln. Hierzu wird mungen unterworfen sind.
auch zu prüfen sein, ob die Vollzugsaufgaben im Rahmen Deshalb bittet die Kommission für Gesundheit und Umwelt
bestehender Strukturen zu bewältigen oder ob eigentliche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Chemie- oder Industrieinspektorate zu schaffen sind. 1. Ursachen
3. Artikel 23 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1978 betref- 1.1. Hat die Firma Sandoz Vorschriften des Bundes (Gesetze
Interpellation de la Commission de la santé publique 1478 N 9 octobre 1987
und Verordnungen) oder des kantonalen Rechts verletzt? le rôle envisagé de direction et de coordination des opéra-
Wenn ja, welche und weshalb? tions de prévention des catastrophes?
2. Konsequenzen auf nationaler Ebene 2.4. Quelles sont les tâches que la protection civile peut
2.1. Welche allfälligen Lücken im Bundesrecht hat der Unfall assumer en matière de prévention des catastrophes?
aufgezeigt? Welche Aenderungen sieht der Bundesrat in 2.5. Qui devrait mettre sur pied le service de coordination
erster Priorität vor und bis wann, damit solche Unfälle wenn auprès duquel les plaintes en dommages-intérêts pourraient
irgend möglich vermieden werden können? être déposées?
2.2. Bis wann soll die Inventarisierung der Anlagen, von 2.6. Quelles implications aurait éventuellement un renforce-
denen eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt aus- ment des mesures dans d'autres branches, qui produisent,
gehen kann, abgeschlossen sein? Wie wird das Inventar entreposent ou transportent des matières nuisibles à l'envi-
nachgeführt? ronnement (p. ex. CFF, entreprises de transport)?
2.3. Mit welchen Mitteln will der Bunderat die vorgesehene 3. Conséquences sur le plan international
koordinierende Führungsrolle im Katastrophenschutz über- 3.1. Dans quelle mesure la «directive Seveso» de la CEE lie-
nehmen? t-elle également la Suisse?
2.4. Welche Aufgaben kann der Zivilschutz im Bereich Kata- 3.2. Pourquoi la Suisse ne participe-t-elle pas de manière
strophenschutz übernehmen? , directe au Programme international sur la sécurité des subs-
2.5. Wer soll die Meldestelle für Schadenersatzansprüche tances chimiques?
einrichten? 3.3. Quelles initiatives la Suisse va-t-elle prendre pour tenter
2.6. Welche Auswirkungen haben allenfalls verstärkte Mass- de regagner la confiance des Etats européens, notamment
nahmen bei anderen Branchen, die umweltstörende Stoffe dans le cadre de l'OCDE? Comment va-t-elle s'organiser
produzieren, lagern oder transportieren (z. B. SBB, Trans- pour améliorer sa collaboration internationale?
portfirmen)? 3.4. Si la responsabilité de la Confédération était établie sur
3. Konsequenzen auf internationaler Ebene le plan international, quelles conséquences faudrait-il en
3.1. Wie weit ist die Seveso-Richtlinie der Europäischen tirer, notamment aussi dans les relations avec les cantons?
Gemeinschaften für die Schweiz verbindlich?
3.2. Weshalb beteiligt sich die Schweiz nicht direkt am inter- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
nationalen Programm für die Sicherheit bei chemischen Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
Substanzen? eine schriftliche Antwort.
3.3. Welche Initiativen wird die Schweiz ergreifen, um das
Vertrauen der europäischen Staaten, namentlich im Rah- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
men der OECD, wieder zu gewinnen? Was unternimmt die vom 9. Juni 1987
Schweiz, um die internationale Zusammenarbeit zu verbes- Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 juin 1987
sern? In seiner Antwort auf Motionen und Postulate zur Brandka-
3.4. Falls eine Verantwortlichkeit des Bundes auf internatio- tastrophe von Schweizerhalle hat der Bundesrat am 9. März
naler Ebene festgestellt würde, welche Folgen müsste man 1987 erklärt, zahlreiche Fragen seien noch Gegenstand ein-
daraus ziehen, besonders im Verhältnis zu den Kantonen? gehender Abklärungen. Aufgrund der in der Zwischenzeit
durchgeführten Abklärungen beantwortet der Bundesrat die
vorliegende Interpellation wie folgt:
Texte de l'interpellation du 27 novembre 1986 1.1 Die Ermittlung der Ursache des Brandes der Lagerhalle
L'accident de Schweizerhalle a non seulement porté une der Firma Sandoz AG in Schweizerhalle ist immer noch
grave atteinte au capital de confiance et de compétence que Gegenstand der untersuchungsrichterlichen Abklärungen.
la Suisse s'était acquise sur le plan international en matière Diese werden vom Bezirksstatthalteramt Ariesheim mit Hilfe
de protection de l'environnement, mais il a encore renforcé des wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich dur-
le scepticisme de nombreux citoyens qui estiment que l'Etat chgeführt. Der Schlussbericht liegt noch nicht vor.
ne s'attaque pas de la même manière aux pollutions d'ori- 2.1 Bemühungen zur Gewährleistung ausreichender Sicher-
gine industrielle que lorsqu'il s'agit de simples particuliers. heit für Mensch und Umwelt bei der Herstellung gefährlicher
Comment, par exemple, faire admettre le contrôle annuel Produkte sind seit vielen Jahren im Gang. Entsprechende
des gaz d'échappement d'une voiture privée quand on Arbeiten wurden von der Industrie, von Versicherungen, von
apprend qu'une importante entreprise comme Sandoz ne Kantonen und von Bundesstellen ergriffen und gefördert.
tient pas un inventaire précis des substances hautement Trotz dieser vielfältigen Tätigkeiten bestehen aber noch
toxiques pour l'environnement qu'elle détient et qu'il n'y a Lücken. So wurde das Gefahrenpotential von Lagern
pas de contrôle dans ce cas-là? unterschätzt. Verbesserungen drängen sich auch beim
Il ne peut pas y avoir de véritable changement de comporte- Transport gefährlicher Güter auf.
ment, dans le sens d'une prise en considération de la néces- Der Bundesrat sieht in erster Priorität die Konkretisierung
sité absolue de préserver l'environnement, si nos conci- von Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes. Er setzt zu die-
toyens et concitoyennes ne sont pas convaincus que toutes sem Zweck eine Kommission ein mit dem Auftrag, innerhalb
les activités qui peuvent engendrer la pollution de l'air, de eines Jahres einen Entwurf für eine Störfall-Verordnung
l'eau, du sol sont soumises aux mêmes sévères contraintes. auszuarbeiten.
C'est pourquoi, en particulier, la Commission de la santé 2.2 Die Mehrzahl der Kantone, viele Gemeinden und
publique et de l'environnement demande au Conseil fédéral Betriebe sind daran, Anlagen zu inventarisieren, von denen
de répondre aux questions suivantes: für Mensch und Umwelt eine besondere Gefahr ausgehen
1. Causes kann. Diese Inventarisierung hat zum Ziel, vorhandene
1.1. Des dispositions du droit fédéral (lois et ordonnances) Schwachstellen bei Produktionsanlagen und Lagern
et du droit cantonal n'ont-elles pas été respectées par l'en- möglichst rasch zu erkennen und mit Schutzmassnahmen
treprise Sandoz; si oui, lesquelles et pourquoi? abzudecken. Es kann davon ausgegangen werden, dass die
2. Conséquences sur le plan national meisten Kantone das Inventar in der zweiten Hälfte des
2.1. Quelles lacunes du droit fédéral ont-elles été mises en laufenden Jahres weitgehend abschliessen können. Die
évidence; quelles révisions le Conseil fédéral prévoit-il en Nachführung des Inventars ist eine Daueraufgabe.
priorité et dans quel délai, afin que de tels accidents soient 2.3. Wie in den anderen Bereichen des Umweltschutzes,
évités dans toute la mesure du possible? erfolgt auch der Vollzug des Katastrophenschutzes (Vor-
2.2. Quand l'inventaire de toutes les installations pouvant sorge und Ereignisbekämpfung) durch die Kantone. Der
présenter un danger particulier pour l'homme et l'environ- Bund nimmt seine Führungsrolle im Katastrophenschutz
nement pourra-t-il être achevé? Comment l'inventaire sera-t- dadurch wahr, dass er mit grosser Dringlichkeit, unter akti-
il tenu à jour? ver Mitwirkung der Kantone und der Wirtschaft, eine Stör-
2.3. Avec quels moyens, le Conseil fédéral entend-il assumer fall-Verordnung erarbeitet. Weiter veranstaltet der Bund
9. Oktober 1987 N 1479 Interpellation Houmard
Informationstagungen und koordiniert den Austausch von Gefahrenpotential zu ergänzen und dem Stand der Technik
Informationen. Schliesslich wirkt der Bund in verschiedenen anzupassen.
Arbeitsgruppen der Kantone mit und beteiligt sich auch an 3.3. Angesichts der internationalen Auswirkungen der Ver-
den entsprechenden Arbeiten auf internationaler Ebene. schmutzung des Rheins durch den Grossbrand in Schwei-
2.4. Zur Frage des Einsatzes der Zivilschutzorganisationen zerhalle hat der Bundesrat bereits grosse Anstrengungen
zur Nothilfe bei Katastrophen in Friedenszeiten wird der unternommen, um das Ansehen der Schweiz zu verbessern.
Bundesrat den eidgenössischen Räten in Ausführung des Anlässlich der beiden Konferenzen der Minister der Rhein-
Postulats Auer (86.180) einen besonderen Bericht unter- anliegerstaaten und des Vertreters der EG in Zürich-Glatt-
breiten. brugg und in Rotterdam hat die Schweiz ihre Bereitschaft zu
2.5. Am Ministertreffen im November 1986 in Zürich-Glatt- einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit erklärt
brugg sicherte die schweizerische Delegation zu, in der und eine Reihe bereits eingeleiteter Massnahmen zur Erhö-
Frage der Entschädigung zu einer raschen und gerechten hung der Sicherheit von Anlagen bekanntgegeben. Weiter
Lösung beizutragen. Aufgrund nachfolgender Gespräche hat die Schweiz ihre guten Dienste zur Regelung der Scha-
zwischen Vertretern der Eidgenossenschaft und der Firma denersatzforderungen angeboten.
Sandoz AG erklärte sich das Chemieunternehmen bereit, für 3.4. Die Ermittlung der Ursache des Brandes der Lager-
eine schnelle und einfache Schadenabwicklung einzutreten, halle 956 der Firma Sandoz AG in Schweizerhalle ist immer
und schuf zu diesem Zweck eine Schadenmeldestelle an noch Gegenstand der untersuchungsrichterlichen Abklä-
seinem Sitz in Basel, an die sich jeder Geschädigte direkt rungen. Diese werden vom Bezirksstatthalteramt Ariesheim
wenden kann. Der Bundesrat erklärte sich in seiner Regie- mit Hilfe des wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei
rungserklärung vom Dezember 1986 und durch seine Dele- Zürich durchgeführt. Der Schlussbericht liegt noch nicht
gation am Ministertreffen desselben Monats in Rotterdam vor. Es ist deshalb noch verfrüht, Folgerungen hinsichtlich
bereit, im Bedarfsfalle seine guten Dienste bei der Regelung einer Verantwortlichkeit zu ziehen.
der Entschädigung zur Verfügung zu stellen, auch mit dem
Ziel, in Billigkeitsfällen einen Ausgleich eingetretener Schä- Le président: Les interpellateurs ne sont pas satisfaits de la
den zu erreichen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht eine réponse du Conseil fédéral.
interdépartementale Arbeitsgruppe des Bundes in Kontakt
mit der Firma Sandoz AG und lässt sich in regelmässigen
Abständen über die Schadenregulierung, die bereits in vol-
lem Gange ist, informieren. Aufgrund dieser Gespräche
ergab sich bisher kein Anlass, die erwähnten Dienste zur #ST# 87.337
Verfügung zu stellen.
2.6. Die laufenden Erhebungen bei den Kantonen zeigen, Interpellation Houmard
dass nicht nur von chemischen Betrieben und Lagern eine
Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann, sondern Forstgesetz. Uebergangslösung
auch von anderen Anlagen, in denen umweltgefährdende Loi sur les forêts. Solution transitoire
Stoffe eingesetzt werden, beispielsweise Galvanikbetriebe,
Einkaufszentren und Schwimmbäder. Auch dort sind nöti-
genfalls Schutzmassnahmen zu treffen. Wenn auch Trans-
portanlagen nicht ohne weiteres mit festen Anlagen zu ver-
gleichen sind, steht doch fest, dass im Rahmen der allge- Wortlaut der Interpellation vom 11. März 1987
meinen Gefahrenbeurteilung auch der Transport gefährli- Die Ergebnisse des Landesforstinventars haben die Schät-
cher Güter überprüft werden muss. Entsprechende Arbeiten zungen der Fachleute bestätigt, wonach der Wald in der
sind im Gang. Schweiz unzureichend genutzt wird. Nach vorsichtiger
3.1. Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemein- Berechnung sollte die jährliche Nutzung von 4 auf 6,7 Millio-
schaften vom 24. Juni 1982 über die Gefahren schwerer nen m3 erhöht werden, um die Altersklassenverteilung zu
Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten (82/501/EWG) ist verbessern.
seit dem 8. Januar 1984 in Kraft. Erfahrungen und Erkennt- Die Vorbereitung eines neuen Forstgesetzes und das lau-
nisse im Hinblick auf die von der Richtlinie vorgesehenen fende Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf haben
Massnahmen gegen Unfälle und ihre Auswirkungen für bei den Waldbesitzern die Hoffnung geweckt, ab 1990 auf
Mensch und Umwelt sind erst beschränkt verfügbar. Die Beteiligung der öffentlichen Hand an den unwirtschaftlichen
Umsetzung dieser Richtlinie in das nationale Recht der Kosten für die Pflege und Verjüngung des Waldes zählen zu
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ist erst in können. Bund und Kantone werden voraussichtlich jene
wenigen Fällen erfolgt. Da die Schweiz nicht Mitglied der Leistungen abgelten müssen, welche die Waldbesitzer für
Gemeinschaften ist, erwachsen ihr aus dieser Richtlinie die Allgemeinheit erbracht haben.
keine Verpflichtungen. Zwischen dieser Richtlinie und den Die Diskussionen über das Forstgesetz haben kurzfristig zur
geltenden schweizerischen Bestimmungen für den Kata- Folge, dass die Besitzer defizitäre Unterhaltsarbeiten weiter
strophenschutz (Umweltschutzgesetz) bestehen viele Ge- hinausschieben. Dadurch werden die Infrastrukturen
meinsamkeiten. geschwächt, und gleichzeitig verschlechtert sich der
3.2. Der Europäische Verband der chemischen Industrie Gesundheitszustand des Waldes. Da dadurch die Lebens-
erarbeitet gegenwärtig Richtlinien, die den Umweltrichtli- kraft abnimmt, verlieren die Bäume an Widerstandsfähigkeit
nien der deutschen Chemie entsprechen. Die schweizeri- gegenüber Parasiten und Krankheiten.
sche Gesellschaft für chemische Industrie wird diese Richtli- Darüber hinaus erschwert die Rechtsunsicherheit den Holz-
nie ihren Mitgliedern zur Anwendung empfehlen. Der Bun- markt, der schon durch die Importe stark beeinträchtigt ist.
desrat begrüsst, dass im Rahmen der Eigenverantwortung Dadurch kommt es in der Industrie der ersten Verarbei-
der Industrie Verhaltensregeln geschaffen werden. Soweit tungsstufe zu einer eher prekären Versorgungslage, wäh-
dies dazu führt, dass die Industrie aus eigenem Ermessen rend der Gesundheitszustand sowie die Realisierung des
auf die Herstellung und die Inverkehrsetzung von uner- Impulsprogramms mehr Marktdynamik erfordern. Wir müs-
wünschten Produkten verzichtet, erübrigen sich dadurch sen mit allen Mitteln verhindern, dass sich die Produktions-
entsprechende staatliche Eingriffe. betriebe unter dem Marktdruck in Handels- und Importbe-
Auf internationaler Ebene beteiligt sich die Schweiz aktiv an triebe verwandeln. Eine solche Entwicklung wäre für die
Arbeiten, die in der Internationalen Kommission zum Schutz Bundesfinanzen katastrophal, weil dann alle Kosten für den
des Rheins und in der OECD im Gang sind. Neben der Unterhalt des Waldes von der öffentlichen Hand getragen
Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen haben werden müssten.
diese Arbeiten zum Ziel, die technischen und betrieblichen Es muss dringend eingegriffen werden, bevor diese
Sicherheitsanforderungen an Anlagen mit erheblichem Entwicklung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
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Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation der Kommission für Gesundheit und Umwelt Unfall von Schweizerhalle
Interpellation de la Commission de la santé publique et de l'environnement Accident de
Schweizerhalle
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.845
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 1477-1479
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