Right to Information on Civil Defense Shelter Allocation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a postulat concerning the allocation of civil defense shelter spaces to the public. The core issue was that while Switzerland had sufficient shelter capacity for over 80% of its population, many municipalities had not informed the public about their assigned shelter locations. The court's reasoning, as indicated by the Federal Council's acceptance of the postulat, was that the population has a right to be informed about their protection measures, including shelter assignments, to ensure swift access in emergencies, and that such information should be communicated through appropriate means like public postings.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 6 Zivilschutzgesetzes; Right to Information on Civil Defense Shelter Allocation: The core issue was that while Switzerland had sufficient shelter capacity for over 80% of its population, many municipalities had not informed the public about their assigned shelter locations. The court's reasoning, as indicated by the Federal Council's acceptance of the postulat, was that the population has a right to be informed about their protection measures, including shelter assignments, to ensure swift access in emergencies, and that such information should be communicated through appropriate means like public postings.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the Federal Council to set specific deadlines if expected progress in civil protection is not achieved.
Volltext
Postulat Ruf-Bern 32 2 mars 1987
weniger Jahre ihren Rückstand weitgehend aufgeholt zuhanden der Uebungsleitungsorgane künftiger Uebungen
haben, lassen erwarten, dass bis zum vorerwähnten, von vor.
den eidgenössischen Räten in Aussicht genommenen Zeit- 5. Nach Artikel 17 der Baumassnahmenverordnung haben
punkt die noch bestehenden Lücken in allen Kantonen die Kantone und Gemeinden die Schutzräume regelmässig
einigermassen geschlossen werden können. Sollten sich die zu kontrollieren und allfällige Mängel durch die Hauseigen-
erwarteten Fortschritte bis zum Jahre 1990 nicht abzeich- tümer beheben zu lassen. Die Fachorgane der Kantone
nen, wird der Bundesrat gestützt auf Artikel 6 des Zivil- werden seit Jahren vom Bundesamt für Zivilschutz hierfür
schutzgesetzes nötigenfalls konkrete Fristen setzen. ausgebildet und dokumentiert. In Wahrnehmung der Ober-
3. Die Konzeption des schweizerischen Zivilschutzes legt aufsicht nimmt das Bundesamt für Zivilschutz zudem selbst
das Schwergewicht auf den vorsorglichen Schutz der Bevöl- Stichproben vor.
kerung in den Schutzräumen, die auf Anordnung der Die Ergebnisse der bis heute durchgeführten Schutzraum-
zuständigen Behörde zu beziehen sind, sobald die Bedro- kontrollen der Kantone und Gemeinden sowie Stichproben
hung ein gewisses Mass erreicht hat. Wesentlichste Aufgabe des Bundesamtes für Zivilschutz lassen den Schluss zu,
der Zivilschutzorganisation der Gemeinde ist es, die Schutz- dass zwischen 80 und 90 Prozent der Schutzräume in
räume bezugsbereit zu machen, die Schutzraumzuweisung betriebsbereitem Zustand sind. Die Zahl der noch Mängel
und den Schutzraumbezug zu organisieren, den Schutz- aufweisenden Schutzräume wird bei fortgesetzter Schutz-
raumaufenthalt zu leiten, Zugang zu allenfalls zertrümmer- raumkontrolle rasch abnehmen. Zu den für die Stadt Basel
ten Schutzräumen zu schaffen sowie deren Insassen zu bekanntgegebenen Zahlen ist zu bemerken, dass darin auch
bergen und nötigenfalls sanitätsdienstlich zu versorgen. jene zahlreichen Fälle geringfügiger Mängel enthalten sind,
Gemessen an diesen für den Zivilschutz zentralen Aufgaben durch welche die Wirksamkeit eines Schutzraumes in keiner
kann der Ausbildungsstand der Kader, welche die vorge- Weise in Frage gestellt wird.
schriebenen Kurse absolviert haben, in den Ortsleitungen
als gut, in den übrigen Leitungen und Formationen als Le président: M. Eionny est satisfait de la réponse du
ausreichend bezeichnet werden. Was noch fehlt, ist eine Conseil fédéral. L'interpellation est liquidée.
gewisse Routine. Diese kann - soweit sie nicht aus der
beruflichen Tätigkeit oder einer früheren militärischen
Kaderfunktion migebracht wird - nur in der regelmässigen
praktischen Anwendung im Rahmen der jährlichen Zivil-
schutzübungen erworben werden. #ST# 86.840
Das Kaderproblem des Zivilschutzes liegt darin, dass sich
nicht genügend geeignete Kaderanwärter gewinnen lassen Postulat Ruf-Bern
oder dass sich die zuständigen Gemeindebehörden noch Schutzplatzzuweisung.
nicht überall der entscheidenden Bedeutung der Kaderfunk- Bekanntgabe an die Bevölkerung
tionen bewusst sind. Dazu kommt, dass die für die Kader-
ausbildung verantwortlichen kantonalen und kommunalen Postulat Ruf-Berne
Stellen zum Teil noch nicht über die erforderliche Zahl Protection civile,
hauptamtlicher Instruktoren oder die notwendigen Ausbil- Information de la population
dungsanlagen verfügen. Dies führte in der Uebung «Drei- sur l'attribution des places protégées
zack» dazu, dass Kaderfunktionen teilweise von noch nicht
ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen versehen werden
mussten.
Seitens des Bundes soll die Kadersituation der Zivilschutz-
organisationen dadurch verbessert werden, dass im Rah- Wortlaut des Postulates vom 19. Dezember 1986
men der in Vorbereitung stehenden Vollzugsverordnung zu Der Bundesrat wird ersucht, die Kantone und Gemeinden zu
Artikel 52 der Militärorganisation der gezielte vorzeitige veranlassen, überall dort, wo dies noch nicht vorgenommen
Uebertritt von Offizieren der Armee zum Zivilschutz geför- worden ist, aber vertretbar erscheint, zur Sicherstellung des
dert wird. Schutzbedürfnisses der Bevölkerung die Schutzplatzanwei-
Von den Kantonen muss erwartet werden, dass sie das sung in geeigneter Form bekanntzugeben.
Schwergewicht ihrer Anstrengungen in der Ausbildung auf
die Schulung der Kader legen. Texte du postulat du 19 décembre 1986
4. In der Uebung «Dreizack» wurden die Zivilschutzorgani- Afin d'assurer à la population la protection dont elle a
sationen von der zivilen Uebungsleitung nicht nur mit den besoin, le Conseil fédéral est prié d'inviter les cantons et les
angestammten, entsprechend der Konzeption des Zivil- communes à porter de façon appropriée à la connaissance
schutzes auf den vorsorglichen Schutz der Bevölkerung du public l'attribution des places protégées partout où cela
ausgerichteten Aufgaben, sondern auch mit atypischen, n'a pas encore été fait, mais où cela se justifie de le faire.
d. h. nicht zum Verantwortungsbereich des Zivilschutzes
gehörenden Aufträgen konfrontiert. Nun können und sollen Mitunterzeichner - Cosignataires: Brélaz, Hari, Humbel,
die Gemeinden ihre Zivilschutzorganisation von Fall zu Fall Müller-Scharnachtal, Soldini, Steffen, Weder-Basel (7)
tatsächlich auch zu Hilfeleistungen in irgendwelchen Berei-
chen heranziehen. Solche Einsätze sind indessen nur dann Schriftliche Begründung - Développement par écrit
sinnvoll, wenn der Auftrag unter den Gegebenheiten wie Die Schweiz ist heute dank ihren Zivilschutzmassnahmen in
Stärke, Ausbildungsstand, technische Ausrüstung und phy- der Lage, im Notfall und bei entsprechender Vorbereitung,
sische Leistungsfähigkeit der betreffenden Zivilschutzfor- über 80 Prozent der Bevölkerung in hierfür besonders
mationen überhaupt lösbar ist. Dieser Grundsatz wurde von erstellten Schutzräumen zu schützen. In gewissen Gemein-
den örtlichen Organen der Uebungsleitung zum Teil zu den und Städten ist diese Prozentzahl sogar höher. Soweit
wenig beachtet. Die sich aus dieser Fehlbeurteilung erge- die Bevölkerung den Schutzraum nicht im eigenen Haus
benden Fälle nicht konzeptionsgerechter und damit auch hat, ist durch die örtlichen Schutzorganisationen ihre
kaum zum Erfolg führender Einsätze wurden dann bedauer- Zuweisung auf andere private oder öffentliche Schutzräume
licherweise in der Berichterstattung zu Unrecht den betref- vorbereitet. Dagegen unterblieb in der Mehrzahl der
fenden Zivilschutzorganisationen angelastet. Gemeinden und Städte bis heute aus den unterschiedlich-
Zur besseren Gewährleistung einer konzeptionsgerechten, sten Gründen die Bekanntgabe dieser Schutzplatzzuwei-
das Selbstvertrauen fördernden Mitwirkung der Zivilschutz- sung.
organisationen an Gesamtverteidigungsübungen bereitet Dieser Zustand ist unbefriedigend. Die Bevölkerung hat
das Bundesamt für Zivilschutz in Zusammenarbeit mit den Anspruch darauf, frühzeitig darüber orientiert zu werden,
kantonalen Zivilschutzämtern zurzeit eine Wegleitung welche Schutzmassnahmen für sie vorgekehrt worden sind
2. März 1987 N 33 Postulat Ruf-Bern
und insbesondere, wo sich die für sie bestimmten Schutz-
plätze befinden, damit im Falle einer behördlichen Anord-
nung ein rascher Schutzraumbezug möglich ist. Diese
Bekanntgabe kann auf verschiedenartige Weise erfolgen,
wie zum Beispiel durch Anschlag usw.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vom 25. Februar 1987
Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 25 février 1987
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Le président: Le Conseil fédéral est prêt à accepter le
postulat. Celui-ci est-il combattu par un membre du
Conseil? Ce n'est pas le cas. Il est adopté.
Ueberwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr
La séance est levée à 19 h 40
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Ruf-Bern Schutzplatzzuweisung. Bekanntgabe an die Bevölkerung
Postulat Ruf-Berne Protection civile, Information de la population sur l'attribution des
places protégées
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.840
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1987 - 14:30
Date
Data
Seite 32-33
Page
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Ref. No 20 015 140
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