Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-820 KI-generiert

Chlorinated Hydrocarbons: Ban vs. Regulation

Geschäftsnummer VPB 86-820
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion concerns the use of chlorinated hydrocarbons, which are environmentally harmful and pose risks to human health. The motion proposes a general ban on these substances, with exceptions for cases where they are essential and cannot be replaced, provided they are used in closed systems under strict control. The Federal Council acknowledges the risks but believes a complete ban is premature, preferring to focus on reducing losses through stricter enforcement of existing regulations and exploring levies to curb consumption. The Council agreed to convert the motion into a postulate to further study the issue.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 163 ZGB, Art. 66 al. 1 LTF; Chlorinated Hydrocarbons: Ban vs. Regulation: The motion proposes a general ban on these substances, with exceptions for cases where they are essential and cannot be replaced, provided they are used in closed systems under strict control. The Federal Council acknowledges the risks but believes a complete ban is premature, preferring to focus on reducing losses through stricter enforcement of existing regulations and exploring levies to curb consumption. The Council agreed to convert the motion into a postulate to further study the issue.

Schlagwörter

KI-generiert
gesundheitliche Risiken Kontrollvorschrift chemische Verunreinigung die Stratosphäre verschmutzende Substanz krebserzeugender Stoff Vorbeugung von Umweltrisiken
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 al. 1 LTF

The dispositive does not explicitly cite any substantive article.

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Volltext

23. Juni 1988 N 883 Motion der LdU/EVP-Fraktion

Säule wirken sich verschiedene Faktoren für den Aufbau könnte. Jeder Ehegatte erhält eine Freizügigkeitsleistung in

einer genügenden Alterssicherung bei den Frauen negativ der Höhe des halben Freizügigkeitsanspruchs des ändern,

aus. Unter anderem sind dies: ungünstiger Karriereverlauf, den sich dieser während der Dauer der Ehe erworben hat.

wenn eine Frau wegen der Kinder während der Ehe und Mit der Lösung wird der Gehalt von Artikel 163 ZGB, wonach

auch nach einer Scheidung nicht oder nur in Teilzeit tätig Erwerbstätigkeit und Kindererziehung bzw. Hausarbeit

sein kann; tiefe Löhne in typischen Frauenberufen; Wieder- gleichwertig sind, realisiert. Der nichterwerbstätige Ehe-

einstiegsproblematik. Die heutige Scheidungspraxis zu Arti- gatte wird nicht bestraft für die Uebernahme dieser Aufga-

kel 151 und 152 ZGB hat sich eindeutig in Richtung Ueberg- ben. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird der Grundge-

angsrenten entwickelt, so dass auch bei Scheidungen lang- danke des neuen Eherechts insbesondere auch durch Ana-

jähriger Ehen nur noch in Ausnahmefällen Renten über das logie mit dem neuen Güterrecht auf das Sozialversiche-

AHV-Alter hinaus ausgerichtet werden. rungsrecht übertragen.

Motionärin anvisierte Verbesserung der Vorsorge des

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates geschiedenen Ehepartners über die Freizügigkeit geregelt

vom 25. Mai 1988 werden. Materiell hätte eine Aufspaltung der Vorsorge zwi-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988 schen den Ehegatten tiefgreifende Auswirkungen auf das

Zurzeit ist die Revision des Scheidungsrechts in Vorberei- bestehende Vorsorgesystem, würde doch sowohl die Vor-

tung. Die Neuregelung wird sich auch auf die berufliche sorge des betreffenden Versicherten geschmälert, als auch

Vorsorge auswirken. Im Katalog, der im Hinblick auf die für jene seiner Hinterbliebenen, insbesondere der Kinder.

das Jahr 1995 vorgegebene Revision des BVG ausgearbeitet Zur Abklärung des ganzen Problemkomplexes bedarf es

worden ist, befindet sich somit auch die Anpassung des somit umfassende und gründliche Studien, zumal die Aus-

BVG an die künftigen Bestimmungen des Scheidungs- wirkungen einer allfälligen Aenderung der rechtlichen Qua-

rechts. lifikation von Anwartschaften auf das gesamte Rechtsystem

Der Bundesrat erachtet es daher im jetzigen Zeitpunkt als noch nicht abgeschätzt werden können.

verfrüht, das Abtretungsverbot sowohl im BVG als auch im Da solche Abklärungen im Rahmen der erwähnten Revison

'OR unverzüglich im Sinn der Motionärin zu ändern. Zudem des BVG durchaus am Platz sind, ist der Bundesrat bereit,

erweist sich der ganze Problemkreis als komplex. Er kann den vorliegenden Vorstoss in der Form eines Postulats

daher nicht für sich allein neu geregelt werden, sondern ist entgegenzunehmen.

in einem grösseren Zusammenhang zu betrachten. So ist

das Postulat der Gleichbehandlung von Mann und Frau'in Schriftliche Erklärung des Bundesrates

der beruflichen Vorsorge bei den Abklärungen ebenfalls zu Déclaration écrite du Conseil fédéral

berücksichtigen. Im weiteren muss vorher das Problem der Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Freizügigkeit im OR besser gelöst werden, soll die von der wandeln.

Im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung

anlässlich einer Ehescheidung werden nebst den vorhande- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

nen Vermögenswerten nur Versicherungen mit einem festen

Anspruch auf zukünftige Leistungen (insbesondere Lebens-

versicherungen mit Rückkaufswert) aufgeteilt. Nicht einbe- #ST# 86.820

zogen werden bloss anwartschaftliche Versicherungslei-

stungen, deren Ausrichtung vom Eintritt bestimmter Bedin- Motion der LdU/EVP-Fraktion

gungen, z. B. Erreichen eines bestimmten Alters, abhänging Chlorierte Kohlenwasserstoffe.

sind. Inbesoridere können die Leistungen der zweiten Säule

nur dann in die güterrechtliche Auseinandersetzung einbe- Verbot

zogen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Scheidung Motion du groupe Adl/PEP

bereits fällig sind, respektive bereits ausgerichtet werden. Hydrocarbures chlorés. Interdiction

Ausgeschlossen sind zukünftige Leistungen.

Durch die Ausklammerung zukünftiger Pensionskassenan-

sprüche wird der partnerschaftliche Gedanke des neuen Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1986

Ehrechts ausgehöhlt, weil erhebliche Werte nicht in die 1. Der Bundesrat wird aufgefordert, ein prinzipielles Verbot

güterrechtliche Auseinandersetzung einbezogen werden von chlorierten Kohlenwasserstoffen zu erlassen.

können. Davon sind vor allem Frauen betroffen, weil bei 2. Ausnahmen sind dort zuzulassen, wo chlorierte Kohlen-

kleineren und mittleren Einkommen oft die Altersvorsorge wasserstoffe zur Fortführung des Betriebes im bisherigen

im Rahmen der zweiten Säule die einzige massgebende Rahmen nicht durch andere Stoffe ersetzt werden können.

Rücklage des Ehepaars darstellt. In Fällen, wo kein eheli- Die Verwendung muss in geschlossenen Kreisläufen erfol-

cher Vorschlag erzielt wird, respektive derselbe nur äusserst gen und durch das Bundesamt für Umweltschutz und die

bescheiden ausfällt, steht derjenige Ehepartner, der keine Kantonschemiker regelmässig kontrolliert werden.

genügende Altersvorsorge treffen konnte (zumeist die Ehe-

frau) ohne jeglichen Vermögensrückhalt im Alter da. Der Texte de la motion du 19 décembre 1986

Verlust der Altersvorsorge im Falle der Scheidung wird 1. Le Conseil fédéral est chargé de décréter une interdiction

deshalb in allen Beiträgen beklagt, die sich mit der Stellung générale d'utiliser des hydrocarbures chlorés.

der Frau in der zweiten Säule befassen. 2. Il prévoira cependant des exceptions, dans les cas où la

Das Instrument des BVG, mit dem in anderen Fällen der poursuite de l'exploitation dans la même mesure qu'aupara-

Vorsorgeschutz über die Dauer des dem Vorsorgeschutz vant, exige absolument l'emploi d'hydrocarbures chlorés à

zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses erhalten werden l'exclusion de toute autre substance de remplacement. Tou-

kann, ist die Freizügigkeit. So endet die Versicherung in der tefois les hydrocarbures chlorés devront être utilisés dans

beruflichen Vorsorge grundsätzlich mit der Auflösung des des circuits fermés. Leur emploi sera en outre contrôlé à

Arbeitsverhältnisses. Zwecks Erhaltung des Vorsorgeschut- intervalles réguliers par l'Office fédéral de la protection de

zes ist dem ausscheidenden Arbeitnehmer das angesparte l'environnement et par les chimistes cantonaux.

Alterskapital als Freizügigkeit mitzugeben. Wenn der Arbeit-

nehmer eine neue Stelle antritt, kann er das Kapital in die Sprecher - Porte-parole: Maeder

neue Vorsorgeeinrichtung einbringen, andernfalls wird eine

Freizügigkeitspolice errichtet, aus der bei Eintritt eines ver- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

sicherten Risikos die gesetzlichen Leistungen erbracht Die Fälle von Grundwasservergiftungen durch chlorierte

werden. Kohlenwasserstoffe (vor allem Tri- und Perchloraethylen)

Der Verlust der Vorsorge durch die Auflösung der Ehe stellt nehmen in der Schweiz und im Ausland weiterhin zu. Bei-

ein analoges Problem dar, das genau gleich gelöst werden spiele aus der Schweiz: Muhen, Rikon, Dietikon, Schlieren,

Motion Büttiker 884 N 23 juin 1988

Niederwil, St. Gallen-Breitfeld, Ebnat-Kappel. 2,5 Liter Tri- Bundesrat beauftragt, unverzüglich die gesetzlichen Grund-

oder Perchloraethylen genügen, um 100000 Kubikmeter lagen zu schaffen, damit der Betrieb von Hochtemperatur-

Trinkwasser zu verseuchen. Chlorierte Kohlenwasserstoffe Sonderabfall-Verbrennungsanlagen sichergestellt werden

werden vor allem zur Entfettung in der metallverarbeitenden kann. Aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen

Industrie und in der chemischen Reinigung verwendet. Sie Gründen verlangen mögliche Träger von Sonderabfall-Ver-

sind nicht abbaubar, reichern sich im menschlichen und brennungsanlagen zu Recht gewisse Garantien für die

tierischen Fettgewebe an, wirken als starke Lebergifte und Abfallzulieferungen. Deshalb muss das Umweltschutzgesetz

stehen im Verdacht krebserregend zu sein. Von 30 000 Ton- sofort ergänzt werden, indem durch Bundeskompetenz die

nen dieser jährlich importieren, gefährlichen Lösungsmittel Abfallströme so auf schweizerische Anlagen gelenkt werden

verschwinden rund 20 000 Tonnen in den Boden und in die können, dass diese genügend ausgelastet sind und wirt-

Luft, aus welcher sie ebenfalls in den Boden gelangen und schaftlich betrieben werden können.

vergiften das Grundwasser.

Die Untersuchungen über den Weg der Gifte und die Sanie- Texte de la motion du 1er mars 1988

rung vergifteter Grundwasser sind äusserst langwierig und La Suisse doit faire face à de très graves problèmes en ce

mit riesigen Kosten verbunden, die von den Versicherungen qui concerne l'élimination des déchets, et notamment des

nicht bezahlt werden. Die geltenden Gesetze und Vorschrif- déchets spéciaux. C'est pourquoi le Conseil fédéral est

ten genügen nicht, um die fatale Entwicklung zu stoppen, chargé d'élaborer sans délai les bases légales permettant de

die Kontrollen sind ungenügend. Auch wenn die chlorierten garantir l'exploitation rentable des installations d'incinéra-

Kohlenwasserstoffe der strengsten Wassergefährdungs- tion des déchets spéciaux à haute température. Pour des

klasse zugeordnet sind und für sie die gleichen Vorschriften raisons d'exploitation et de gestion, les sociétés qui pour-

wie für Benzin und Heizöl zählen, so muss gesagt werden, raient éventuellement se charger d'exploiter de telles instal-

dass diese Gleichstellung nicht gerechtfertigt ist, da die lations d'incinération des déchets spéciaux demandent à

chlorierten Kohlenwasserstoffe weitaus gefährlicher sind. juste titre certaines garanties quant à la fourniture des

Die Luftreinhalte-Verordnung ist in diesem Zusammenhang déchets. C'est pourquoi la loi sur la protection de l'environ-

mangelhaft. Sie erlaubt weiterhin das tonnenweise Abblasen nement doit immédiatement être complétée de sorte que la"

Chlorierter Kohlenwasserstoffe, welche durch die Luft in das Confédération puisse exercer une influence pour que les

Grundwasser gelangen und von dort mit enormen Kosten déchets soient livrés aux installations suisses; il faut en effet

miligrammweise entfernt werden müssen. garantir que celles-ci puissent fonctionner à un régime

Chlorierte Kohlenwasserstoffe sind nicht unentbehrlich. Sie suffisant et être gérées de manière rentable.

lassen sich durch nichtchlorierte Kohlenwasserstoffe und

andere Entfettungsmethoden ersetzen. Die schlimmen Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Bonny, Cincera,

Langzeitfolgen der chlorierten Kohlenwasserstoffe rechtfer- Fischer-Seengen, Giger, Gysin, Hänggi, Leuenberger-Solo-

tigen ein prinzipielles Verbot mit einer Ausnahmeregelung. thurn, Nabholz, Nussbaumer, Scheidegger, Schule, Steineg-

ger, Ulrich, Wanner, Zwingli, Zwygart (17)

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 25. Mai 1988 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988 1. Entsorgungsunterkapazität in der Schweiz

Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen, chlorierte Koh- Ueber 60 Prozent der schweizerischen Sonderabfälle sind

lenwasserstoffe durch weniger umweltbelastende Stoffe organisch-chemischer Natur. Davon wird ein Teil in vier

oder andere Methoden zu ersetzen. Er hat den Sachverhalt Sonderabfallverbrennungsanlagen verbrannt, wovon drei

in seiner Antwort auf die Interpellation Maeder-Appenzell dieser Anlagen privaten Firmen der chemischen Industrie

vom 11. März 1986 (Chlorierte Kohlenwasserstoffe. Vor- gehören. Nur die Genfer Anlage steht privaten und öffentli-

schriften) ausführlich erläutert und erachtet diese Antwort chen Sonderabfallieferanten zur Verfügung. Es liegt in der

nach wie vor als zutreffend. Demnach ist künftig nicht in Natur der Sache, dass der politische Druck auf solche Anla-

erster Linie ein generelles Verbot von chlorierten Kohlenwa- gen stets zunimmt, ja keine fremden Sonderabfälle zur

serstoffen anzustreben. Vielmehr sollen deren Verluste Entsorgung anzunehmen. Für die Schweiz verbleibt eine

durch den konsequenten Vollzug bestehender Vorschriften Restsonderabfallmenge von ca. 85 000 Tonnen, wovon noch

verringert werden. Da sich chlorierte Kohlenwasserstoffe in ein Anteil von ca. 20 000 bis 30 000 Tonnen in Kehrrichtver-

vielen Einsatzbereichen zurückgewinnen lassen, muss die brennungsanlagen oder in Zementwerken verbrannt werden

Entwicklung vor allem in dieser Hinsicht beschleunigt wer- können (z. B. Altöl, chlorierte Lösungsmittel). Somit ver-

den. Der Bundesrat sieht deshalb die Einführung von Len- bleibt eine Unterkapazität von ca. 55 000 bis 65 000 Tonnen

kungsabgaben vor, wodurch der Verbrauch von chlorierten pro Jahr.

und nichtchlorierten Lösungsmitteln generell verringert und 2. Export ist keine Lösung

die Umweltbelastung reduziert werden kann. Detailabklä- Diese Menge muss von der Schweiz exportiert werden.

rungen dazu sind derzeit im Gange. Diese extreme Auslandabhängigkeit ist ein steter Unsicher-

heitsfaktor, zumal auch dort vor allem gegen fremde Son-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates derabfälle der politische Widerstand wächst. Der jetzige

Déclaration écrite du Conseil fédéral Zustand widerspricht auch klar der vom Bundesrat mehr-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- mals bekräftigen Absicht (Abfall-Leitbild), von der ausländi-

wandeln. schen Sonderabfallentsorgung autonom zu werden. Zudem

wird der Verzicht auf die umweltpolitisch stark angefoch-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat tene Sonderabfallverbrennung auf hoher See erst möglich

sein, wenn genügend inländische Kapazität angeboten wer-

den kann. Es versteht sich von selbst, dass der billige Export

#ST# 88.321 (gesetzliche Auflagen beschränkt) neue schweizerische

Anlagen derart konkurrenziert, dass sich mögliche Träger

Motion Büttiker zum Betrieb von inländischen Anlagen nicht finden lassen.

Eine entsprechende Bundeskompetenz, die einen Sonder-

Sonderabfall-Verbrennungsanlagen abfallieferanten zur Abgabe seiner Sonderabfälle an eine

Incinération des déchets spéciaux bestimmte Verbrennungsanlage in der Schweiz verpflichten

würde, brächte den Sonderabfallexport automatisch zum

Erliegen.

Wortlaut der Motion vom 1. März 1988 3. Bund muss betriebliche Rahmenbedingungen setzen

Die Schweiz befindet sich besonders bei den Sonderabfäl- Die einzige technisch ausgereifte Methode, die eine Zerstö-

len in einem echten Entsorgungsnotstand. Deshalb wird der rung und Mineralisierung organisch-chemischer Abfälle

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der LdU/EVP-Fraktion Chlorierte Kohlenwasserstoffe. Verbot

Motion du groupe Adl/PEP Hydrocarbures chlorés. Interdiction

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.820

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00

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Seite 883-884

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