Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-581 KI-generiert

Investigation into Federal Law on Occupational Pensions

Geschäftsnummer VPB 86-581
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The postulat called for a broad and systematic investigation into the introduction and experiences with the Federal Law on Occupational Pensions, with the goal of potentially revising the law to simplify and clarify its application. The reasoning was that the implementation of the law had created significant complexity and administrative burdens for both the public and private sectors, as well as for individuals, with some experts suggesting that the law's current form had negative consequences. The Federal Council agreed to undertake this investigation.

Legislator-Regeste

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Art. 93 al. 1 let. b LTF; Investigation into Federal Law on Occupational Pensions: The reasoning was that the implementation of the law had created significant complexity and administrative burdens for both the public and private sectors, as well as for individuals, with some experts suggesting that the law's current form had negative consequences. The Federal Council agreed to undertake this investigation.

Schlagwörter

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Experte für berufliche Vorsorge Administrativuntersuchung Überprüfung der Invalidenrente sozialversicherungsrechtliche Abklärungsmassnahme öffentlichrechtliche Vorsorgeeinrichtung Altersversorgungssystem
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93 al. 1 let. b LTF

The appeal is dismissed as it is directed against a decision of the Pension Fund Supervisory Authority, which is not considered a final decision in the sense of the LTF.

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Volltext

Postulat Eisenring 518 20 mars 1987

Die Frage einer staatlichen Parteienfinanzierung und der gefördert, als man angenommen hatte. Vor allem ist die

damit verbundenen Offenlegungspflicht sollte daher im geschaffene Unübersichtlichkeit, welche die einzelnen Bür-

Zusammenhang mit dem erwähnten, den ganzen Fragen- ger beschäftigt, zu kritisieren. Tatsächlich scheinen zudem

kreis um Parteienförderung umspannenden Bericht des die mit der Durchführung der zweiten Säule betrauten Per-

Bundesrats weiterverfolgt werden. sonen in der öffentlichen und in der privaten Verwaltung in

vielfältiger Weise gefordert oder gar überfordert zu sein.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schwachstellen, die sich aus der Gesetzgebung ergeben,

Déclaration écrite du Conseil fédéral sind heute keine Seltenheit. Die Angemessenheit der Ver-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- pflichtungen, die sich für die Versicherten aus diesem

wandeln. Gesetz ergeben, sind kaum abzuschätzen oder gar zu

berechnen. Jeder Bürger, so scheint es, sollte heute eine

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat höhere Ausbildung in Versicherungsfragen genossen

haben.

A|s wohl unverdächtige Zeugen der wenig erfreulichen Lage

mögen Hinweise gelten, die kürzlich in den «Informationen»

#ST# 86.581 der Pensionskasse des Schweizerischen Gemeindeverban-

des enthalten waren. Die Gesetzestexte, so wurde dort aus-

Postulat Eisenring geführt, würden immer schlechter, und an die Adresse der

Politiker wird die Vermutung gerichtet, dass es immer mehr

Bundesgesetz über die berufliche seien, die die Auffassung vertreten, dass für jedes Problem

Vorsorge (BVG). Revision ein Gesetz gemacht werden müsse. Tatsächlich, so wird

Prévoyance professionnelle. man hier ergänzend einfügen können, sind Milliardenauf-

Révision de la loi wendungen im Rahmen der zweiten Säule in Form von

Beiträgen und Renten schon geleistet und ordnungsgemäss

abgewickelt worden, bevor ein Bundesgesetz überhaupt

existierte. Dass eine Versorgungslücke geschlossen worden

Wortlaut des Postulates vom 25. September 1986 ist, ist zwar nicht zu verkennen. Aber die Methode und

Der Bundesrat wird eingeladen, über die Einführung und Bürokratie, mit deren Hilfe diese Schliessung bewerkstelligt

Erfahrungen mit dem Bundesgesetz über die berufliche worden ist, lässt immerhin einige Fragen offen. Wir möchten

Vorsorge eine breitangelegte und systematische Untersu- nicht so weit gehen wie die «Informationen», weil wir in der

chung durchzuführen. Auf Grund dieser Untersuchung soll Mitverantwortung stehen. Aber es lässt aufhorchen, wenn

gegebenenfalls eine Revision des Bundesgesetzes in die diese kompetente Stelle als Folge der gesetzgeberischen

Wege geleitet werden, das insbesondere auch mit dem Hektik festhält, dass «vor allem für das BVG sich die Geset-

Ziele, die Anwendung des BVG zu vereinfachen und über- zespfuscherei nachteilig ausgewirkt» habe.

sichtlicher zu gestalten. Parlament, Bundesrat und Verwaltung haben Veranlassung,

dem Missbehagen über diese Gesetzgebung frühzeitig und

Texte du postulat du 25 septembre 1986 konsequent und mit Einsicht und ohne Prestige zu begeg-

Le Conseil fédéral est invité à faire entreprendre une nen. Die Sichtung der mit der Einführung und der Durchfüh-

enquête systématique et de grande envergure sur la mise en rung des BVG verbundenen Probleme ist unerlässlich. Die

application de la loi fédérale sur la prévoyance profession- zuständigen Behörden werden mit der Bereitschaft der Kas-

nelle et sur les expériences faites avec celle-ci. A partir des senführungsinstanzen zur Mitwirkung rechnen können.

résultats de cette enquête il faudrait, le cas échéant, mettre Diese stehen ohnehin unter Druck, nämlich bald einmal

en chantier une revision de la loi fédérale, et cela en se fixant ^seitens der Versicherten, die Klage über die wenig vorhan-

tout spécialement pour objectif de parvenir à une simplifica- dene Ueberschaubarkeit dieser aufwendigen Gesetzgebung

tion de l'application de ladite loi et de lui donner une führen, dann unter dem Druck der gesetzgeberischen Vor-

présentation plus simple, plus accessible et plus limpide. schriften, die verschiedene Mängel, die geklärt werden müs-

sen, haben in Erscheinung treten lassen. Es ist in diesem

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zusammenhang unter anderem auf die Arbeiten der

Es war zwar zu erwarten, dass die Einführung des Bundes- «Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik» hinzuwei-

gesetzes über die betriebliche Vorsorge mit zahlreichen sen. Auch wird sehr ernsthaft zu prüfen sein, wie sich die

Problemen verbunden sein und die öffentliche und die pri- Durchführung dieses Gesetzes für die Betriebe vereinfachen

vate Wirtschaft mit vielen zusätzlichen Aufgaben belastet lässt.

würden. Selbst die eingespielten und bewährten bisherigen Bereits die Tatsache, dass eine Erhebung über die bisheri-

Pensionskassen sollten hiervon - leider - nicht verschont gen sichtbar gewordenen Schwachstellen verwaltungstech-

bleiben. Allerdings scheint sich im nachhinein nun zu bestä- nischer und sozialpolitischer Natur durchgeführt wird,

tigen, dass die Anlaufschwierigkeiten und die systeminhä- dürfte in der Wirtschaft die Hoffnung begünstigen, dass sich

renten Probleme nachgerade gewichtiger sind, als man im die Behörden nicht als stur erweisen undzweckmässigeund

allgemeinen angenommen hat. Namhafte Versicherungsex- notwendige Anpassungen der Gesetzgebung nicht ausser

perten vertreten daher schon seit einiger Zeit die Auffas- jeder Reichweite liegen. Es wird sich insbesondere auch

sung, dass auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Zeit- darum handeln abzuklären, ob die Einschränkung der

punkt bereits gekommen sei, um eine Revision dieses Gestaltungsfreiheit der Sozialpartner wirklich im bisherigen

Gesetzes an die Hand zu nehmen. Umfang unerlässlich ist. Sollte das Parlament als Gesetzge-

Es ist an dieser Stelle nicht auf die vielfältigen Umtriebe und ber mit dem BVG wirklich ein Werk geschaffen haben, das

Umstellungen der seinerzeitigen Legiferierung durch das lediglich die oben erwähnte Qualifikation verdient, so ist es

Parlament hinzuweisen. Mutmasslich wird ohnehin bald ein- auch am Parlament, die nötigen Korrekturen zu beschlies-

mal die Annahme geäussert werden, dass das ursprüngliche sen. Es obliegt dem Bundesrat, die Abklärungen im vorer-

bundesrätliche Konzept gegenüber dem schliesslich vom wähnten Sinne durchzuführen und allenfalls eine Revision

Parlament gutgeheissenen Vorteile in dieser oder jener des BVG dem Parlament zu beantragen.

Richtung aufgewiesen hätte. Was falsch und richtig und

weniger falsch und richtig war, mag allenfalls einer sozialhi- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

storischen Studie vorbehalten sein. Die Wirtschaft - die vom 15. Dezember 1986

öffentliche und die private - muss indessen hie et nunc mit Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 décembre 1986

der vorliegenden Gesetzgebung bis auf weiteres leben. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Die Einführung und die Anwendung des Bundesgesetzes

hat indessen unbestritten wesentlich mehr Probleme zutage Ueberwiesen - Transmis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Eisenring Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Revision

Postulat Eisenring Prévoyance professionnelle. Révision de la loi

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.581

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 518-518

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Ref. No 20 015 258

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