Investigation into Federal Law on Occupational Pensions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe postulat called for a broad and systematic investigation into the introduction and experiences with the Federal Law on Occupational Pensions, with the goal of potentially revising the law to simplify and clarify its application. The reasoning was that the implementation of the law had created significant complexity and administrative burdens for both the public and private sectors, as well as for individuals, with some experts suggesting that the law's current form had negative consequences. The Federal Council agreed to undertake this investigation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 93 al. 1 let. b LTF; Investigation into Federal Law on Occupational Pensions: The reasoning was that the implementation of the law had created significant complexity and administrative burdens for both the public and private sectors, as well as for individuals, with some experts suggesting that the law's current form had negative consequences. The Federal Council agreed to undertake this investigation.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe appeal is dismissed as it is directed against a decision of the Pension Fund Supervisory Authority, which is not considered a final decision in the sense of the LTF.
Volltext
Postulat Eisenring 518 20 mars 1987
Die Frage einer staatlichen Parteienfinanzierung und der gefördert, als man angenommen hatte. Vor allem ist die
damit verbundenen Offenlegungspflicht sollte daher im geschaffene Unübersichtlichkeit, welche die einzelnen Bür-
Zusammenhang mit dem erwähnten, den ganzen Fragen- ger beschäftigt, zu kritisieren. Tatsächlich scheinen zudem
kreis um Parteienförderung umspannenden Bericht des die mit der Durchführung der zweiten Säule betrauten Per-
Bundesrats weiterverfolgt werden. sonen in der öffentlichen und in der privaten Verwaltung in
vielfältiger Weise gefordert oder gar überfordert zu sein.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schwachstellen, die sich aus der Gesetzgebung ergeben,
Déclaration écrite du Conseil fédéral sind heute keine Seltenheit. Die Angemessenheit der Ver-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- pflichtungen, die sich für die Versicherten aus diesem
wandeln. Gesetz ergeben, sind kaum abzuschätzen oder gar zu
berechnen. Jeder Bürger, so scheint es, sollte heute eine
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat höhere Ausbildung in Versicherungsfragen genossen
haben.
A|s wohl unverdächtige Zeugen der wenig erfreulichen Lage
mögen Hinweise gelten, die kürzlich in den «Informationen»
#ST# 86.581 der Pensionskasse des Schweizerischen Gemeindeverban-
des enthalten waren. Die Gesetzestexte, so wurde dort aus-
Postulat Eisenring geführt, würden immer schlechter, und an die Adresse der
Politiker wird die Vermutung gerichtet, dass es immer mehr
Bundesgesetz über die berufliche seien, die die Auffassung vertreten, dass für jedes Problem
Vorsorge (BVG). Revision ein Gesetz gemacht werden müsse. Tatsächlich, so wird
Prévoyance professionnelle. man hier ergänzend einfügen können, sind Milliardenauf-
Révision de la loi wendungen im Rahmen der zweiten Säule in Form von
Beiträgen und Renten schon geleistet und ordnungsgemäss
abgewickelt worden, bevor ein Bundesgesetz überhaupt
existierte. Dass eine Versorgungslücke geschlossen worden
Wortlaut des Postulates vom 25. September 1986 ist, ist zwar nicht zu verkennen. Aber die Methode und
Der Bundesrat wird eingeladen, über die Einführung und Bürokratie, mit deren Hilfe diese Schliessung bewerkstelligt
Erfahrungen mit dem Bundesgesetz über die berufliche worden ist, lässt immerhin einige Fragen offen. Wir möchten
Vorsorge eine breitangelegte und systematische Untersu- nicht so weit gehen wie die «Informationen», weil wir in der
chung durchzuführen. Auf Grund dieser Untersuchung soll Mitverantwortung stehen. Aber es lässt aufhorchen, wenn
gegebenenfalls eine Revision des Bundesgesetzes in die diese kompetente Stelle als Folge der gesetzgeberischen
Wege geleitet werden, das insbesondere auch mit dem Hektik festhält, dass «vor allem für das BVG sich die Geset-
Ziele, die Anwendung des BVG zu vereinfachen und über- zespfuscherei nachteilig ausgewirkt» habe.
sichtlicher zu gestalten. Parlament, Bundesrat und Verwaltung haben Veranlassung,
dem Missbehagen über diese Gesetzgebung frühzeitig und
Texte du postulat du 25 septembre 1986 konsequent und mit Einsicht und ohne Prestige zu begeg-
Le Conseil fédéral est invité à faire entreprendre une nen. Die Sichtung der mit der Einführung und der Durchfüh-
enquête systématique et de grande envergure sur la mise en rung des BVG verbundenen Probleme ist unerlässlich. Die
application de la loi fédérale sur la prévoyance profession- zuständigen Behörden werden mit der Bereitschaft der Kas-
nelle et sur les expériences faites avec celle-ci. A partir des senführungsinstanzen zur Mitwirkung rechnen können.
résultats de cette enquête il faudrait, le cas échéant, mettre Diese stehen ohnehin unter Druck, nämlich bald einmal
en chantier une revision de la loi fédérale, et cela en se fixant ^seitens der Versicherten, die Klage über die wenig vorhan-
tout spécialement pour objectif de parvenir à une simplifica- dene Ueberschaubarkeit dieser aufwendigen Gesetzgebung
tion de l'application de ladite loi et de lui donner une führen, dann unter dem Druck der gesetzgeberischen Vor-
présentation plus simple, plus accessible et plus limpide. schriften, die verschiedene Mängel, die geklärt werden müs-
sen, haben in Erscheinung treten lassen. Es ist in diesem
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zusammenhang unter anderem auf die Arbeiten der
Es war zwar zu erwarten, dass die Einführung des Bundes- «Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik» hinzuwei-
gesetzes über die betriebliche Vorsorge mit zahlreichen sen. Auch wird sehr ernsthaft zu prüfen sein, wie sich die
Problemen verbunden sein und die öffentliche und die pri- Durchführung dieses Gesetzes für die Betriebe vereinfachen
vate Wirtschaft mit vielen zusätzlichen Aufgaben belastet lässt.
würden. Selbst die eingespielten und bewährten bisherigen Bereits die Tatsache, dass eine Erhebung über die bisheri-
Pensionskassen sollten hiervon - leider - nicht verschont gen sichtbar gewordenen Schwachstellen verwaltungstech-
bleiben. Allerdings scheint sich im nachhinein nun zu bestä- nischer und sozialpolitischer Natur durchgeführt wird,
tigen, dass die Anlaufschwierigkeiten und die systeminhä- dürfte in der Wirtschaft die Hoffnung begünstigen, dass sich
renten Probleme nachgerade gewichtiger sind, als man im die Behörden nicht als stur erweisen undzweckmässigeund
allgemeinen angenommen hat. Namhafte Versicherungsex- notwendige Anpassungen der Gesetzgebung nicht ausser
perten vertreten daher schon seit einiger Zeit die Auffas- jeder Reichweite liegen. Es wird sich insbesondere auch
sung, dass auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Zeit- darum handeln abzuklären, ob die Einschränkung der
punkt bereits gekommen sei, um eine Revision dieses Gestaltungsfreiheit der Sozialpartner wirklich im bisherigen
Gesetzes an die Hand zu nehmen. Umfang unerlässlich ist. Sollte das Parlament als Gesetzge-
Es ist an dieser Stelle nicht auf die vielfältigen Umtriebe und ber mit dem BVG wirklich ein Werk geschaffen haben, das
Umstellungen der seinerzeitigen Legiferierung durch das lediglich die oben erwähnte Qualifikation verdient, so ist es
Parlament hinzuweisen. Mutmasslich wird ohnehin bald ein- auch am Parlament, die nötigen Korrekturen zu beschlies-
mal die Annahme geäussert werden, dass das ursprüngliche sen. Es obliegt dem Bundesrat, die Abklärungen im vorer-
bundesrätliche Konzept gegenüber dem schliesslich vom wähnten Sinne durchzuführen und allenfalls eine Revision
Parlament gutgeheissenen Vorteile in dieser oder jener des BVG dem Parlament zu beantragen.
Richtung aufgewiesen hätte. Was falsch und richtig und
weniger falsch und richtig war, mag allenfalls einer sozialhi- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
storischen Studie vorbehalten sein. Die Wirtschaft - die vom 15. Dezember 1986
öffentliche und die private - muss indessen hie et nunc mit Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 décembre 1986
der vorliegenden Gesetzgebung bis auf weiteres leben. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Die Einführung und die Anwendung des Bundesgesetzes
hat indessen unbestritten wesentlich mehr Probleme zutage Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Eisenring Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Revision
Postulat Eisenring Prévoyance professionnelle. Révision de la loi
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.581
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 518-518
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Pagina
Ref. No 20 015 258
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