Media Access Regulation Amendment Case
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe postulat proposed amending a regulation to allow for the interruption of foreign television programs in sparsely populated areas to broadcast other foreign or domestic programs, aiming to improve media access for mountain regions. The court acknowledged the validity of the postulat's objective but stated that the proposed solution required a revision of the underlying law, not just the regulation, and suggested limiting the interruption to facilitate the broadcast of domestic programs.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 109 res, Art. 109 TVVI, Artikel 109 der Verordnung l; Media Access Regulation Amendment Case: The court acknowledged the validity of the postulat's objective but stated that the proposed solution required a revision of the underlying law, not just the regulation, and suggested limiting the interruption to facilitate the broadcast of domestic programs.
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KI-generiertCited in the postulate's text to propose an amendment allowing for the interruption of foreign programs in sparsely populated areas.
Cited as the current regulation that prevents the proposed solution and is the subject of the postulate for amendment.
Volltext
2. Oktober 1986 571 Postulat Lauber
man es ernst nimmt mit dem, was man mit «Bahn 2000» und unterschätzender Faktor bei der Wahl des Wohnortes. Ob
der Eisenbahnalpentransversale erreichen will, kann man diese passive Art der Freizeitgestaltung positiv oder negativ
jetzt doch kein solches System in Erwägung ziehen. Wir zu bewerten ist, sei einmal dahingestellt.
dürfen nicht auf allen Hochzeiten tanzen undiin allen Sätteln Diese Feststellung und das Bekunden tiefsten Bedauerns
reiten! Bleiben wir auf dem Boden, machen wir weiter mit sind zwar wohlfeil, helfen aber kaum weiter. Was also kön-
dem, was jetzt bereits spruchreif vorliegt. Ich bitte Sie, das nen wir - vor allem in realistischer Weise - tun? Postulat abzulehnen. Die Verkabelung wäre die Lösung, dürfte aber bis auf Ausnahmen an den finanziellen Voraussetzungen scheitern. Der Präsident: Das Postulat Ducret wird vom Bundesrat abgeweitere Ausbau der einzelnen Umsetzer ist eher denkbar, lehnt. aber auch nicht gerade billig, und eine signifikante Steigerung des Angebots müsste am Mangel an Frequenzen schei- Abstimmung - Vote tern. Ist es deshalb nicht eine Idee, rechtlich die Möglichkeit zu schaffen, ein bereits weiterverbreitete« ausländisches Für die Ueberweisung des Postulats 11 Stimmen Programm zu unterbrechen - insbesondere dann, wenn auf Dagegen 10 Stimmen verschiedenen Sendern das gleiche Programm angeboten wird - und während der Unterbrechung Teile eines ändern Ueberwiesen - Transmis ausländischen Programmes zu verbreiten?
Das wäre ein einfacher und kostengünstiger Beitrag auf dem Wege zu einer zwar nicht gleichen, aber zumindest gerechteren Versorgung.
Das heutige schweizerische Recht lässt diese Lösung indes- #ST# 86.550 sen nicht zu. Nach Artikel 109 der Verordnung l zum Telegraphenund Telephonverkehrsgesetz müssen ausländi- Postulat Lauber sche Programme zeitgleich, vollständig und inhaltlich Verordnung zum TVG. Artikel 109 unverändert übertragen werden. Gegen diesen Integral- Grundsatz habe ich an sich nichts einzuwenden; er hat Ordonnance relative à la loi réglant durchaus seine Berechtigung. Zu Grundsätzen gehören la correspondance télégraphique aber auch Ausnahmen, und zwar dann, wenn ein besondeet téléphonique. Article 109 res öffentliches Interesse dafür spricht. Ich habe versucht, Ihnen darzulegen, dass hier ein solches öffentliches Interesse besteht.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, Artikel 109 der Verordnung l mit einer entsprechenden Ausnahme zu versehen. Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1986 Die Bevölkerung des Berggebietes wird diese Geste zu Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 109 TVVI (Verordverdanken wissen. nung vom 17. August 1983 zum Telegrafenund Telefonver- Ich bin mir bewusst, dass damit noch nicht alle Probleme
kehrsgesetz} zu überprüfen und so abzuänderen, dass in gelöst sind. Ich denke hier besonders an das Urheberrecht,
dünnbesiedelten Gebieten wie Bergund Randregionen die aber diese Frage werden die Direktbeteiligten und -betroffe-
Weiterverbreitung eines ausländischen Programmes unternen untereinander zu lösen haben.
brochen werden darf, um ein anderes ausländisches Pro- Die Unterbrechung soll aber nicht nur bei der Weiterverbrei-
gramm oder dasjenige eines schweizerischen Veranstalters tung zusätzlicher ausländischer Programme dienen. In den weiterzuverbreiten oder zu verbreiten. heutigen Programmen ist das Berggebiet im Verhältnis zu ändern Teilen unseres Landes eher selten Gegenstand der Texte du postulat du 20 juin 1986 Medienberichterstattung. Auch die Berggebiete haben ein
Le Conseil fédéral est invité à réexaminer et à modifier moralisches Recht, eigene Radiound Fernsehprogramme
l'article 109 de l'ordonnance du 17 août 1983 relative à la loi zu machen. Ein Recht haben und dieses Recht ausüben sind
réglant la correspondance télégraphique et téléphonique, aber bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Wegen des klei-
de manière à permettre de suspendre la retransmission d'un neren Marktes wird es immer schwierig sein, die notwendi-
programme étranger dans les zones peu peuplées ainsi que gen finanziellen Mittel aufzubringen. In der Regel dürfte es.
dans les régions périphériques et les régions de montagne nur möglich sein, wenn wenigstens die technische Infra-
aux fins de transmettre ou de retransmettre en lieu et place struktur kostengünstig ist, und diese Ueberlegung spricht
un autre programme étranger ou celui d'un diffuseur suisse. wiederum für eine Unterbrechung eines Programms.
Mit Genugtuung habe ich festgestellt, dass zumindest das Mitunterzeichner- Cosignataires: Cavelty, Gadient (2) EVED diese Meinung teilt. Es hat in sejnem Entwurf eines Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, der kürzlich in Lauber: Dank der Errichtung von Umsetzern ist es seit die Vernehmlassung ging, die Unterbrechung vorgesehen. einigen Jahren möglich, auch in Teilen des Berggebietes, Nur bin ich der Meinung, diese Möglichkeit sollte schon beispielsweise im Wallis und in Graubünden, eine früher geschaffen werden. Eine Aenderung des Artikels 109 beschränkte Anzahl ausländischer Programme drahtlos weider Verordnung l könnte schnell und auf einfache Weise terzuverbreiten und zu empfangen. Im Verhältnis zum Mitteldiese Voraussetzung schaffen, damit auch die Leute im land und den grossen Agglomerationen bleibt das Angebot Berggebiet ihr Radiound Fernsehprogramm haben bzw. aber klein. Die Unterschiede in der Versorgung sind nach machen können. wie vor zu gross. Ich bin mir darüber klar, dass es auch in Zukunft nicht möglich sein wird, in den Berggebieten die gleiche Anzahl Programme zu empfangen wie in der übrigen Bundesrat Schlumpt: Gegen die Ueberweisung des Postu- Schweiz. Der Unterschied muss aber auf ein annehmbares lats ist nichts einzuwenden. Das Anliegen kann man aber Mass verkleinert werden. nicht realisieren, indem man die Verordnung l revidiert: Dies ist meines Erachtens nicht nur ein medienpolitisches, Dazu ist eine Revision des Radiound Fernsehgesetzes sondern vor allem auch ein regionalpolitisches Postulat, das selbst notwendig. Die Begründung von Herrn Lauber ist wir ernstnehmen sollten. Wenn man bedenkt, dass die richtig.
Schweizerin und der Schweizer heute pro Tag durchschnitt- Wir möchten diese Möglichkeit auf die Uebernahme inländi-
lich 125 Minuten fernsehen, so. kann man ermessen, welscher Programme beschränken. Wenn man auch ausländichen Stellenwert das Fernsehen bzw. das Freizeitangebot sche Programme übernehmen wollte, führte das zu einem an sich - das Programmangebot gehört dazu - in der neuen Programm, und dann hätten wir auch einen Pro-
Freizeitgestaltung von heute einnimmt. Es ist ein nicht zu grammveranstalter. Ich meine, man sollte ein Unterbrechen
Musée national. Acquisition d'antiquités 572 6 octobre 1986 zugunsten inländischer Programme in dünnbesiedelten #ST# Neunte Sitzung - Neuvième séance Gebieten möglich machen. Die Rechtsgrundlage hiefür kann im Radiound Fernsehge- Montag, 6. Oktober 1986, Nachmittag setz geschaffen werden. Wir sind bereit, das zu tun. Lundi 6 octobre 1986, après-midi Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat zu überwei- 18.15 h sen. Wird es bestritten? Dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich möchte Ihnen aber beliebt machen, dass wir über die Vorsitz - Présidence: Herr Gerber Ueberweisung dieses Postulates erst abstimmen, wenn wir wieder beschlussfähig sind. Im Augenblick sind wir es leider nicht mehr.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Glückwunsch - Félicitations Le débat sur cet objet est interrompu Präsident: Heute feiert unser Kollege Peter Hefti seinen Schluss der Sitzung um 11.10 Uhr Geburtstag. Ich möchte ihm dazu gratulieren! (Beifall) La séance est levée à 11 h 10
#ST# 86.019
Landesmuseum. Erwerb von Altertümern Musée national.
Acquisition d'antiquités
Botschaft und Beschlussentwurf vom 7. Mai 1986 (BBI II, 541)
Message et projet d'arrêté du 7 mai 1986 (FF II, 557)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
M. Debétaz, rapporteur: Par un message du 7 mai 1986, le Conseil fédéral nous soumet un projet d'arrêté portant de
400 000 à 800 000 francs par année le crédit fixé à l'article 1er, alinéa 1, de l'arrêté du 5 mars 1970 concernant l'acquisition d'antiquités nationales. Ce message, qui est d'une concision entraînante, rappelle d'emblée que le crédit est affecté exclusivement à l'achat d'antiquités mobilières ayant une valeur historique ou artistique et revêtant un intérêt général pour la Suisse. Il est dit expressément dans l'arrêté fédéral précité, au deuxième alinéa de l'article premier: «objets mobiliers présentant, à titre d'antiquités, un intérêt national au point de vue de l'histoire et des beauxarts».
Le pouvoir d'achat des 400 000 francs octroyés en 1970 a subi, des ans, un outrage réparable, dès lors que cet outrage est financier. Le Conseil fédéral nous engage à réparer, dans une mesure qui paraît tout à fait acceptable à votre commission. Les prix des objets d'art et des antiquités subissent non seulement les effets de l'inflation, mais également les effets de coûts qui vont croissant, les amateurs devenant toujours plus nombreux. Nous sommes dans un domaine où il est difficile de prévoir l'évolution des coûts.
Quel critère fallait-il prendre pour fixer la nouvelle limite de crédit? Faute d'une meilleure méthode, le Conseil fédéral se réfère à l'indice des prix à la consommation. L'augmentation de cet indice depuis 1970 justifie l'élévation du crédit de
400 000 à 800 000 francs. C'est pour le moins nécessaire si l'on veut, et il faut le vouloir, que le Musée national dispose, après les décisions des deux Chambres, d'un crédit lui donnant des possibilités d'acquérir correspondant à celles qui furent jugées équitables en 1970. Le Conseil fédéral souligne à juste titre que l'activité du Musée national s'est élargie en vue de l'installation de son siège romand au château de Prangins, et qu'après plusieurs années faites maigres par l'inflation il devient urgent d'en corriger les effets.
La commission décida d'aller sur place; ce fut, bien sûr, accueillant, intéressant, enrichissant, culturellement celava Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Lauber Verordnung zum TVG. Artikel 109
Postulat Lauber Ordonnance relative à la loi réglant la correspondance télégraphique et téléphonique. Article 109
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Jahr 1986 Année Anno
Band III Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 08 Séance Seduta
Geschäftsnummer 86.550 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 02.10.1986 - 08:00 Date Data
Seite 571-572 Page Pagina
Ref. No 20 014 799
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