Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-540 KI-generiert

Constitutional Amendment for Extraordinary Legislative Sessions

Geschäftsnummer VPB 86-540
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to amend constitutional provisions regarding extraordinary legislative sessions, proposing they be convened only for matters of exceptional importance that cannot be postponed. The court reasoned that the current framework, originally designed for annual sessions, is outdated given the multiple annual sessions now held, and that the existing provisions for extraordinary sessions have been misused for political gain. Therefore, the court recommended transforming the motion into a postulate to allow for a comprehensive review of the regulations governing legislative session convocations and the distinction between extraordinary and special sessions.

Legislator-Regeste

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Art. 86 wenn, Art. 86 Absatz, Art. 31 Absatz, Art. 86 Abs. 2 der Bundesverfassung; Constitutional Amendment for Extraordinary Legislative Sessions: The court reasoned that the current framework, originally designed for annual sessions, is outdated given the multiple annual sessions now held, and that the existing provisions for extraordinary sessions have been misused for political gain. Therefore, the court recommended transforming the motion into a postulate to allow for a comprehensive review of the regulations governing legislative session convocations and the distinction between extraordinary and special sessions.

Schlagwörter

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Gesetzesänderung Verfassungsänderung verfassungsrechtliche Rüge Vernehmlassungsverfahren Ausdehnung des Verfahrens Praxisänderung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 86 Abs. 2 der Bundesverfassung

The court's decision transformed the motion into a postulate, implying a need for review of this constitutional provision regarding the convening of extraordinary sessions.

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Volltext

19. Dezember 1986 2039 Motion Nebiker

des Verkehrs auszuführen. In Zusammenarbeit mit den Kan- Abstimmung - Vote

tonen wird dahin gewirkt, dass Unterhaltsarbeiten auf den

einzelnen Nationalstrassenzügen interkantonal besser koor- Für die Ueberweisung als Postulat 71 Stimmen

diniert werden. Sodann ist bei den einzelnen Baustellen die Für den Antrag Herczog 33 Stimmen

Koordination zwischen Bauablauf und Verkehrsregelung zu

verbessern. Auf Hauptachsen ist darauf zu achten, dass die Renschier: Ich stelle fest, dass wir unsere Prozedur geän-

Anzahl der Fahrspuren während der Bauarbeiten unter Ein- dert haben oder im Begriffe sind, sie zu ändern. Wenn

bezug der Pannenstreifen ohne Einengung erhalten werden persönliche Vorstösse bestritten wurden, sei es, dass Motio-

können. Durch Verwendung schnell verarbeitbarer Bauma- nen nur als Postulat entgegengenommen oder auch als

terialien, durch Nachtarbeit und durchgehenden Schichtbe- Postulat abgelehnt wurden, war doch durch einen Gegenan-

trieb soll auch die Dauer der Verkehrsbehinderung herabge- trag automatisch, wie Herr Herczog das vorhin ausführte,

setzt werden. Soweit es die Verhältnisse im Einzelfall zulas- Diskussion beschlossen. Aber die Diskussion fand dann

sen, sind die Unterhaltsarbeiten zudem ausserhalb des sai- nicht sofort statt, sondern sie wurde jeweils auf eine nächste

sonalen Verkehrs, d. h. auf den Frühling und den Herbst, zu Session verschoben. Sonst könnten wir Gefahr laufen, dass

verlegen. wir am Samstagabend noch hier sitzen.

Bei allen diesen Massnahmen behält allerdings der Grund- Ich bitte den Herrn Präsidenten, sich an die alte Regel zu

satz des Nationalstrassengesetzes, wonach beim Betrieb halten. Wenn ein Vorstoss bestritten wird, ist Diskussion

und Unterhalt der Nationalstrassen auch bauwirtschaftliche beschlossen, diese aber auf eine spätere Session zu ver-

und finanzielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, schieben.

seine Gültigkeit. Wohl sind beim obenerwähnten Unterhalts-

konzept Mehrkosten in Kauf zu nehmen, ein vernünftiges Le président: Je remercie M. Renschier de ses remarques.

Kosten-/Nutzenverhältnis soll aber dennoch gewahrt blei- Aucune proposition de renvoi de la discussion n'a été for-

ben, denn die für den Nationalstrassenbau und -unterhalt mulée.

verfügbaren finanziellen Mittel sind nicht unbegrenzt.

Das neue Unterhaltskonzept und alle zu dessen Verwirkli-

chung erforderlichen Massnahmen wurden zusammen mit

den kantonalen Baudirektionen in die Wege geleitet. Das #ST# 86.540

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement bzw. das

Bundesamt für Strassenbau werden im Technischen die Motion Nebiker

erforderliche Koordination sicherstellen. Rechtlich soll das

Konzept in einer bereits eingeleiteten Revision der Verord- Ausserordentliche Session

nung vom 24. März 1964 über die Nationalstrassen festge- der eidgenössischen Räte

schrieben werden. Zusätzlicher Rechtsgrundlagen bedarf es Sessions extraordinaires

nicht. Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen dem des Chambres fédérales

Bund und den Kantonen und den Kantonen unter sich lässt

sich ohnehin nicht mit Gesetzesbestimmungen erzwingen.

Wir zweifeln aber nicht daran, dass sich die Kantone an die

gemeinsam auszuarbeitenden Regeln über die Effizienz im

Unterhalt und in der Erneuerung der Nationalstrassen halten Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1986

werden. Sanktionen gegen Kantone, die sich wider Erwarten Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung

nicht an die Weisungen des Bundes halten sollten, wären, Bericht und Antrag für eine Aenderung von Artikel 86

wenn sie etwa in einer Kürzung von Beiträgen aus dem Absatz 2 der Bundesverfassung (Einberufung einer ausser-

Treibstoffzoll liegen sollten, wenig tauglich. ordentlichen Session) vorzulegen, und zwar in dem Sinne,

dass die Einberufung einer ausserordentlichen Session der

Schriftliche Erklärung des Bundesrates eidgenössischen Räte nur für Geschäfte von ganz besonde-

Déclaration écrite du Conseil fédéral rer Bedeutung vorzusehen ist, die zeitlich unaufschiebbar

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- sind und nicht in einer laufenden oder unmittelbar folgen-

wandeln. den Session behandelt werden können.

Le président: Le Conseil fédéral propose d'accepter la Texte de la motion du 20 juin 1986

motion sous forme de postulat. M. Herczog propose le main- Le gouvernement est chargé de présenter aux Chambres

tien de la motion. Je lui donne la parole. fédérales un rapport et une proposition en vue d'une modifi-

cation de l'article 86, 2e alinéa de la constitution (convoca-

Herczog: Ich finde dieses Vorgehen zwar etwas unseriös. tion en session extraordinaire). La nouvelle disposition

Aber ich erkläre jetzt trotzdem ganz kurz, warum ich diesen devra prévoir que les Chambres fédérales ne pourront être

Vorstoss auch in Form eines Postulates bekämpfe. convoquées en session extraordinaire que pour des affaires

Die Unterhaltsarbeiten bei den Nationalstrassen sind nicht d'une très haute importance, dont l'examen ne saurait être

ein Problem in dem Sinne, wie es Herr Neuenschwander différé ou ne peut avoir lieu lors de la session en cours ou de

aufwirft. Es ist nicht das gleiche Problem wie bei Egerkin- la suivante.

gen, in erster Linie quasi, weil der Kanton nicht seiner Arbeit Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern,

nachgekommen wäre. Die Unterhaltsarbeiten sind - um die Aregger, Aubry, Auer, Basler, Bonnard, Bonny, Bremi, Büh-

Diskussion nicht zu verlängern -: ler-Tschappina, Camenzind, Cincera, Cottet, Coutau, Eggly-

1. wie wir in einer Diskussion mit Herrn Bundesrat Schlumpf Genève, Eppenberger-Nesslau, Fischer-Hägglingen, Fi-

schon gehört haben, ein Problem der Erstellungsart der scher-Sursee, Flubacher, Früh, Gautier, Gehler, Geissbüh-

Nationalstrassen und ler, Mari, Hess, Hofmann, Hösli, Hunziker, Jung, Kühne,

2. der Art und Weise, wie heute die Nationalstrassen ausge- Künzi, Martignoni, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Mül-

baut werden. ler-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Gehen,

Ich möchte nicht näher darauf eingehen, aber ich bin dage- Oehler, Ogi, Reich, Reichling, Ruckstuhl, Rutishauser,

gen, dass man hier ohne gewerkschaftliche Absprache ein- Schärli, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Schwarz, Thévoz,

fach sagt: Man zieht die ganzen Unterhaltsarbeiten im Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Weber-Schwyz, Zwingli (55)

Schichtbetrieb, in Nachtarbeit, nötigenfalls im 24-Stunden-

betrieb durch, ohne auch arbeitsrechtliche und arbeitssi- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

cherheitstechnische Versprechen abzugeben. Es gäbe in In letzter Zeit wurde Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfas-

bezug auf die Unterhaltsarbeiten noch einiges zu sagen, sung aus Gründen tagespolitischer Effekthascherei und für

aber ich glaube, das ist hier in diesem Rat gar nicht möglich. die Profilierung einzelner Gruppierungen missbraucht.

Postulat Gehler 2040 N 19 décembre 1986

Dieser Artikel stammt jedoch aus einer Zeit, da die Räte nur #ST# 85.988

einmal jährlich tagten. Bei vier jährlichen Sessionen ist das

Bedürfnis ausserordentlicher Sessionen bedeutend gerin- Postulat Gehler

ger. Ein solches Instrument sollte deshalb nur für Fälle

vorgesehen sein, in denen die Dringlichkeit eines Geschäfts Konferenz der frankophonen Länder

so gross ist, dass eine Behandlung erst in der folgenden Représentation suisse à un

Session nicht genügen kann. sommet francophone

Schriftliche Stellungnahme des Büros

Rapport écrit du Bureau

Da der Vorstoss eine Angelegenheit des Parlamentes

betrifft, wird er gemäss GRN Artikel 31 Absatz 3 vom Büro Wortlaut des Postulates vom 19. Dezember 1985

beantwortet. Mehr als 2,1 Millionen Schweizer sind französischsprachig

Das Büro ist der Meinung, dass man sich zunächst überden und haben somit Anspruch auf alles, was ihre kulturelle

Sinn von Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung einigen Identität schützt und fördert, selbstverständlich ohne

sollte. Schon bei der Vorbereitung der ausserordentlichen Anspruch auf Ausschliesslichkeit und Privilegien, so wie es

Session zum Waldsterben im Februar 1985, der zweiten auf dem Wesen der mehrsprachigen Gemeinschaft, welche die

Begehren eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates Eidgenossenschaft darstellt, entspricht.

einberufenen ausserordentlichen Session seit der Es ist deshalb schwer verständlich, dass sich der Bundesrat

Gründung des Bundesstaates, haben sich verschiedene Fra- weigert, sich-sei es auch nur durch einen Beobachter-an

gen zum Vorgehen gestellt. Ist es angemessen, durch den der Konferenz der «Agence de coopération culturelle» ver-

Bundesrat eine ausserordentliche Session der eidgenössi- treten zu lassen, die im Febraur 1986 in Paris stattfindet und

schen Räte einberufen zu lassen, wenn es den Antragstel- an der 35 ganz oder zum Teil französischsprachige Länder

lern darum geht, eine Beratung über ein Thema zu erwirken, teilnehmen.

dessen Dringlichkeit unterschiedlich eingestuft wird? Sind Wir laden den Bundesrat darum ein, auf seinen Entscheid

in Artikel 86 Absatz 2 tatsächlich ein Minderheitsrecht und zurückzukommen.

eine Bestimmung für Krisenzeiten miteinander verknüpft?

Bedeutet das Quorum gemäss Artikel 86 Absatz 2, dass die Texte du postulat du 19 décembre 1985

Räte gezwungen werden können, sich mit den gewünschten Plus de 1,2 million de Suisses sont de langue française et, à

Traktanden materiell zu befassen, oder können die Räte ce titre, ils ont droit à tout ce qui protège et développe leur

nach dem Zusammentritt zur ausserordentlichen Session identité culturelle, certes sans exclusive ni privilège confor-

oder in einer ordentlichen Session beschliessen, auf die mément à la définition de la société plurilingue qu'est la

materielle Behandlung zu verzichten? Problematisch Confédération helvétique.

erscheint auch, dass der Ständerat ebenfalls einberufen C'est pourquoi le refus du Conseil fédéral de se faire repré-

wird, ohne dass eine Minderheit der Mitglieder des Stände- senter, fût-ce par un observateur, au sommet de l'Agence de

rates ihrerseits eine ausserordentliche Session verlangen coopération culturelle à Paris, en février 1986, qui réunira 35

kann. Das in Artikel 86 Absatz 2 auch den Kantonen pays totalement ou partiellement francophones est difficile-

gewährte Recht kann heute nicht mehr genügen, um die ment compréhensible.

Ungleichbehandlung der beiden Räte zu rechtfertigen. Le Conseil fédéral, dès lors, est invité à reprendre en consi-

Das Büro hat festgestellt, dass nicht nur die Interpretation dération sa position en la matière.

des vom Motionär angesprochenen Artikels 86 Absatz 2,

sondern allgemein die Bestimmungen der Bundesverfas- Mitunterzeichner - Cosignataires: Flubacher, Geissbühler,

sung über die Einberufung der eidgenössischen Räte über- Neuenschwander, Schule (4)

prüft werden müssen. Die Bundesverfassung geht immer

noch davon aus, dass jährlich lediglich eine ordentliche Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Session stattfindet, was bereits Ende des letzten Jahrhun- L'auteur renonce à développer son intervention mais

derts nicht mehr der Praxis entsprach. Auch die Bestimmun- demande une réponse écrite.

gen in den Artikeln 78 und 82, wonach für jede ordentliche

und ausserordentliche Session ein neuer Ratspräsident

gewählt werden muss, wurde nie wortgetreu eingehalten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Ferner werden die Bestimmungen des Geschäftsverkehrs- vom 10. März 1986

gesetzes (Artikel 1-3) und des Garantiegesetzes (Artikel 13 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mars 1986

und 13bis) über die Einberufung der Räte zu überprüfen Le Conseil fédéral a décidé que la Suisse participerait avec

sein. Dazu gehört vor allem auch die Klärung des Unter- un statut d'observateur à une réunion des Chefs d'Etat ot de

schieds zwischen einer ausserordentlichen und einer Son- Gouvernement des pays ayant en commun l'usage de la

dersession. langue française, qui s'est tenue à Paris du 17 au 19 février

Um die rechtlichen Bestimmungen überdie Einberufung der 1986.

Bundesversammlung im Zusammenhang überprüfen zu Nous aimerions rappeler, à ce propos, que les autorités

können, beantragt das Büro, den Vorstoss von Nationalrat fédérales ont eu à se prononcer, depuis décembre 1985, sur

Nebiker in der Form des Postulates entgegenzunehmen. deux objets distincts, ressortissant d'enceintes officielles

Das Büro wird anschliessend eine Kommission damit beauf- différentes. L'un se rapportait à une invitation à une réunion

tragen, Vorschläge auszuarbeiten. ministérielle tenue dans le cadre de l'Agence de Coopéra-

tion Culturelle et Technique (ACCT), tandis que l'autre

Antrag des Büros concernait le sommet entre Chefs d'Etat cité plus haut.

Proposition du Bureau La Suisse n'a jamais participé aux travaux de l'ACCT. Aussi,

Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- lorsque, le 11 décembre 1985, le Chef du Département fédé-

deln. ral des affaires étrangères a été invité à se rendre à Paris, le

14 décembre, dans «l'idée d'approfondir les relations d'ami-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat tié existant entre les membres de l'Agence de Coopération

Culturelle et Technique et de donner un tour plus concret à

Le président: Je vous propose de passer à la page 2, Postu- leur coopération», il est apparu, que la Suisse n'étant pas

lats. Les auteurs des postulats dont vous avez la liste accep- membre de l'ACCT, il n'y avait pas lieu de donner une suite

tent la proposition du Conseil fédéral. favorable à cette invitation.

L'invitation du Président Mitterrand, datée du 21 janvier

1986, nous proposait, elle, de participer au sommet de la

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Nebiker Ausserordentliche Session der eidgenössischen Räte

Motion Nebiker Sessions extraordinaires des Chambres fédérales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.540

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.12.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 2039-2040

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Ref. No 20 015 034

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