Mandatory Certificate for Animal Research Alternatives Overruled
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis motion proposed amending animal protection laws to require researchers using animals to possess a federal certificate demonstrating knowledge of alternative testing methods. The Federal Council argued that while knowledge of alternative methods is important and already considered by licensing authorities, research in this area is rapidly evolving, making a fixed certificate impractical. Instead, the Council suggested that continuous education in alternative methods should be the responsibility of research institutions and researchers, but agreed to examine more precise regulations. Ultimately, the motion was converted into a postulate for further consideration.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 61 Abs. 3 Es, Art. 15 dass, Art. 61 diese, Art. 61 Texte; Mandatory Certificate for Animal Research Alternatives Overruled: berger-Nesslau, Longet, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, eines Ausweises abgeschlossen werden kann. Sie soll in Petitpierre, Rebeaud, Weber Monika, Zwygart (10) erster Linie in der Verantwortung der Hochschulinstitute und Unternehmungen durch die Forscher selber erfolgen.
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9. Oktober 1986 N 1473 Motion Günter
#ST# 86.535 gende Aenderung der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981: Motion Günter Art. 61 Abs. 3 Es ist folgender Satz anzufügen: Tierexperimentatoren. «Zudem muss er mit einem vom Bund anerkannten Ausweis Schulung in alternativen Methoden belegen, dass er angemessene Kenntnisse über die Ersatz- Expérimentation sur animaux. methoden und die Alternativverfahren besitzt, welche die Méthodes douces Tierversuche ersetzen können.»
Abs. 4 Bst. c (Ergänzung)
«c) der Versuch nicht mit niedrigeren Tierarten oder mit Ersatzmethoden oder Alternativverfahren durchgeführt werden kann;» Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1986 Der Bundesrat wird ersucht: Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates l.das Tierschutzgesetz dahingehend zu ergänzen, dass, vom 17. September 1986
wer mit Tieren Versuche anstellt, im Besitze eines eidgenös- Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1986
sisch anerkannten Ausweises sein muss, der nachweist, Das Tierschutzgesetz vom 9. März 1978 legt in Artikel 15 dass die betreffende Person genügend Kenntnisse von fest, dass bewilligungspflichtige Tierversuche nur unter der Methoden hat, durch welche Tierversuche ersetzt werden Leitung eines erfahrenen Fachmannes von Personen durchkönnen; geführt werden dürfen, die über die hiefür notwendigen
2. die nötigen Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, Fachkenntnisse und die erforderliche praktische Ausbildass in den Lehrplänen der entsprechenden Berufe die dung verfügen. Die Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 Kenntnisse von alternativen Forschungsmethoden bzw. präzisiert in Artikel 61 diese Fachkenntnisse und die Dauer Methoden, welche Tierversuche ersetzen, vermittelt werden der praktischen Ausbildung des Versuchsleiters. und dass diese Kenntnisse geprüft und mit einem Ausweis Kenntnisse über Alternativmethoden zum Tierversuch sind bestätigt werden. in der Verordnung nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Die kantonale Bewilligungsbehörde ist jedoch nach Artikel 61 Texte de la motion du 20 juin 1986 der Verordnung verpflichtet, das Bewilligungsgesuch darauf Le Conseil fédéral est chargé: hin zu prüfen, ob der Tierversuch zum Erreichen des Ver-
1. de compléter la loi sur la protection des animaux de façon suchsziels unerlässlich ist oder ob er sich durch andere
à ce que toute personne se livrant à des essais de labora- Verfahren ersetzen lässt. Versuchsleiter sind daher schon
toire sur les animaux doive être en possession d'une attestaheute im eigenen Interesse gehalten, sich im Bereich der
tion reconnue au niveau fédéral, qui prouve que l'intéressé a Alternativmethoden zu Tierversuchen auf dem neuesten
suffisamment de connaissances des méthodes au moyen Stand der Erkenntnisse zu halten und sich ständig weiterzu-
desquelles il est possible de remplacer les expériences sur bilden, wollen sie nicht riskieren, dass ihre Gesuche abge-
les animaux; wiesen werden.
2. de prendre les mesures nécessaires pour assurer que les Ein Ausweis, wie er in der Motion verlangt wird, hätte zur
programmes scolaires des professions en cause dispensent Folge, dass ein Versuchsleiter auf unbestimmte Zeit aner-
les connaissances de méthodes de recherche dites de subskannt wäre, obschon er sich damit nur über seinen Wissens-
titution (méthodes douces) qui remplacent les expériences stand im Zeitpunkt der Prüfung ausweisen könnte. Die For-
sur les animaux et que ces connaissances font ensuite schung über Alternativmethoden zum Tierversuch befindet l'objet d'un examen, puis sont attestées par un document ad sich jedoch in einer raschen Entwicklung, der sich die hoc. Versuchsleiter laufend anpassen müssen. Die Ausbildung in Alternativmethoden zum Tierversuch ist daher als eine kon-
Mitunterzeichner- Cosignataires: Carobbio, Dünki, Eppentinuierliche Aufgabe aufzufassen, die nicht mit der Abgabe
berger-Nesslau, Longet, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, eines Ausweises abgeschlossen werden kann. Sie soll in Petitpierre, Rebeaud, Weber Monika, Zwygart (10) erster Linie in der Verantwortung der Hochschulinstitute und Unternehmungen durch die Forscher selber erfolgen.
Der Bundesrat teilt indessen die Ansicht, dass die Kenntnis Schriftliche Begründung - Développement par écrit von Alternativmethoden zum Tierversuch in der Ausbildung Die Fortschritte, die bei der Suche nach Ersatzmethoden von Versuchsleitern gefördert werden muss. Er ist bereit,
und Alternativverfahren erzielt worden sind, erlauben es, den Erlass präzisierender Vorschriften und ihre praktische
den schrittweisen Ersatz der Tierversuche ins Auge zu Durchsetzbarkeit zu prüfen. fassen. Andererseits werden die in den Tierversuchen erzielten Schriftliche Erklärung des Bundesrates Ergebnisse für die Behandlung von Krankheiten des Men- Déclaration écrite du Conseil fédéral schen oft als wenig aussagekräftig angesehen. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Zu dieser schon oft festgestellten Problematik kommen die wandeln. fraglichen ethischen Aspekte eines Tierversuches. Es ist daher sicher vernünftig zu verlangen, dass, wer in der Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat biologisch-medizinischen und pharmazeutischen Forschung tätig ist und sich mit Problemen konfrontiert sieht, die unmittelbar mit Tierversuchen zusammenhängen, Methoden und Verfahren kennt sowie anwenden und entwickeln kann, die dem Tier vermeidbares Leiden ersparen. Die Motion legt damit etwas definitiv fest, das im Prinzip unbestritten sein sollte: eine Vorschrift aufzustellen, welche die Kenntnisse der heutigen, aktuellen Methoden vorschreibt und den Unterricht darin in Lehrplänen für die entsprechenden Berufe festschreibt. Diese Vorschrift muss mit einer irgendwie gestalteten Kontrolle (z. B. Kursausweis) auf ihre Einhaltung geprüft werden. Untenstehend ist ein möglicher Vorschlag aufgeführt, wie diese Idee verwirklicht werden könnte, nämlich durch fol- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Günter Tierexperimentatoren. Schulung in alternativen Methoden
Motion Günter Expérimentation sur animaux. Méthodes douces
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986 Année Anno
Band III Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 86.535 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00 Date Data
Seite 1473-1473 Page Pagina
Ref. No 20 014 671
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