Heavy Vehicle Speed and Noise Regulation Enforcement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed two separate interpellations concerning the enforcement of speed limits and noise regulations for heavy vehicles. Regarding speed limits, the court acknowledged an initial increase in violations and accidents following reductions, attributing it to drivers needing time to adapt. While stating that a half-year is too short to draw definitive conclusions, the court affirmed its commitment to promoting consistent enforcement and would reiterate this to the cantons, noting that the fuel tax law does not provide a basis for cutting road construction subsidies. Concerning noise regulations for heavy vehicles, the court stated that compliance is achievable with measures other than full engine encapsulation and that the required power-to-weight ratio does not conflict with minimum engine power regulations.
Legislator-Regeste
KI-generiertTreuhandgesetz (SR 725.116.2; Heavy Vehicle Speed and Noise Regulation Enforcement: Regarding speed limits, the court acknowledged an initial increase in violations and accidents following reductions, attributing it to drivers needing time to adapt. While stating that a half-year is too short to draw definitive conclusions, the court affirmed its commitment to promoting consistent enforcement and would reiterate this to the cantons, noting that the fuel tax law does not provide a basis for cutting road construction subsidies. Concerning noise regulations for heavy vehicles, the court stated that compliance is achievable with measures other than full engine encapsulation and that the required power-to-weight ratio does not conflict with minimum engine power regulations.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court cited this law to state that there is no legal basis to reduce road construction subsidies to cantons that do not enforce speed limits.
Volltext
9. Oktober 1986 N 1497 Interpellation Oehen
Lärmvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge soll nicht auf- Tempolimiten sind Sonderanstrengungen - durch wieder-
geschoben werden. holte Information sowie offene und verdeckte Kontrollen -
Der Bundesrat würde eine europäische Koordination der nötig, um die Fahrzeugführer an die neuen Geschwindig-
Lärm- und auch der Abgasvorschriften sehr begrüssen. Die keitsgrenzen zu gewöhnen. Nach jeder Herabsetzung allge-
in Aussicht genommenen Vorschriften wurden entspre- meiner Tempolimiten kommt anfänglich der Eindruck einer
chend unseren internationalen Verpflichtungen notifiziert, gewissen Verschlechterung der Fahrdisziplin auf. Die Fahr-
doch kam eine Harmonisierung, die unseren Zielvorstellun- zeugführer müssen sich erst an die neuen, tieferen Limiten
gen entsprechen würde, leider nicht zustande. gewöhnen. Diese Angewöhnungszeit dauert natürlich län-
-Nach den bisherigen Erfahrungen können die neuen ger, wenn die neuen Limiten von vielen Fahrzeugführern als
Lärmvorschriften bei Anwendung anderer technischer nicht den Verhältnissen angepasst empfunden werden. Bei
Massnahmen ohne eine Vollkapselung der Motoren erfüllt der letzten, aus Gründen des Umweltschutzes angeordneten
werden, so dass die geäusserten Befürchtungen unbegrün- Temporeduktion auf 80 bzw. 120 km/h scheint dies verbrei-
det sind. tet der Fall gewesen zu sein. Abklärungen bei mehreren
- Das in der Schweiz verlangte Leistungsgewicht von Kantonen haben ergeben, dass die Uebertretungsquoten bei
7,35 kW/t (10 PS/t) für Motorwagen, Anhängerzüge und Sat- den im Jahre 1985 durchgeführten Kontrollen durchschnitt-
telmotorfahrzeuge bedingt bei dem hierzulande höchstens lich bei 6 bis 8 Prozent liegen und 1986 steigende Tendenz
zulässigen Gesamtzugsgewicht von 28 teine Mindestmotor- aufweisen. Gegenüber den bei Tempo 100/130 festgestellten
leistung von 205,8 kW (280 PS). Gemessen an den heute - Uebertretungen bedeutet dies eine massive Steigerung.
gerade auch im Ausland - üblichen Motorleistungen stellt Diese Feststellung wird durch die Entwicklung der Strassen-
diese Vorschrift keine Einschränkung mehr dar. verkehrsunfälle bestätigt. Zwar geht aus den vom Bundes-
Die neuen Lärmvorschriften stehen deshalb in keinem Ziel- amt für Statistik publizierten Angaben über die Entwicklung
konflikt zu unseren Bestimmungen über die Mindestmotor- der Strassenverkehrsunfälle hervor, dass sich in den vergan-
leistung. genen Jahren das Unfallgeschehen ganz allgemein günstig
entwickelt hat. Während die geschätzte Fahrleistung auf
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Schweizerstrassen zwischen 1970 und 1985 um rund 2/3
rates nicht befriedigt. zunahm, ging die Zahl der Unfälle um rund 4 Prozent, die
Zahl der Verletzten um knapp 20 Prozent und die Zahl der
Toten auf fast die Hälfte zurück. Leider wurde diese erfreuli-
che Entwicklung im ersten Halbjahr 1986 abrupt unterbro-
#ST# 86.525 chen. Bei einem um 5 Prozent gestiegenen Verkehrsauf-
kommen stieg die Zahl der Unfälle um 7,4 Prozent, die der
Interpellation Nauer Verletzten um 4,5 Prozent und die der tödlich Verunfallten
um rund 28 Prozent.
Durchsetzung der Geschwindigkeitslimiten Ein halbes Jahr ist ein zu kurzer Zeitraum, um Rückschlüsse
Respect des limitations de vitesse auf die längerfristige Entwicklung der Strassenverkehrsun-
fälle oder der Fahrdisziplin der Fahrzeugführer zu erlauben.
So kann auch die zufällige Häufung schwerer Unfälle in
einem einzelnen Kanton zu einem verzerrten Bild führen.
Dennoch wird der Bund, der einer konsequenten Durchset-
Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1986 zung der Geschwindigkeitslimiten schon bis anhin grosse
In unserem Rat ist wiederholt auf den Zerfall der Fahrdiszi- Bedeutung beimass, in dieser Angelegenheit erneut an die
plin hinsichtlich Einhaltung der Tempolimiten auf den Auto- Kantone gelangen.
bahnen und auf dem übrigen Strassennetz hingewiesen Das Treibstoffzollgesetz (SR 725.116.2) vom 22. März 1985
worden. regelt die Aufwendungen des Bundes für die Strassen-
Ist der Bundesrat bereit, jenen Kantonen die Strassenbau- kosten. Das Gesetz enthält keine Rechtsgrundlage, um Kan-
subventionen zu kürzen, die sich ungenügend für die Durch- tonen die Strassenbausubventionen zu kürzen, falls sie sich
setzung der Tempolimiten einsetzen? ungenügend für die Durchsetzung der Tempolimiten einset-
zen sollten.
Texte de l'interpellation du 19 juin 1986
Les automobilistes respectent de moins en moins les limita- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
tions de vitesse imposées sur les autoroutes et sur le reste rates befriedigt.
du réseau routier. Ce déclin de la discipline des automobi-
listes a été relevé à plusieurs reprises au sein du Conseil
national.
Le Conseil fédéral est-il disposé à diminuer les subventions
aux constructions routières des cantons qui ne veillent pas #ST# 86.464
au respect des limitations de vitesse avec la rigueur néces-
saire? Interpellation Oehen
Untersuchung gegen Chefbeamte des Bundes
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
Bäumlin, Bircher, Braunschweig, Gloor, Jaggi, Lanz, Leuen- Enquêtes disciplinaires à rencontre
berger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch, Neu- de fonctionnaires supérieurs
komm, Ott, Pitteloud, Renschier, Ruffy, Stamm Walter, Stap-
pung, Uchtenhagen (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1986
wünscht eine schriftliche Antwort. Im Zusammenhang mit meinen Bemühungen, zur vermehr-
ten Respektierung und Durchsetzung der vom Gesetzgeber
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates erlassenen Normen beizutragen, stellen sich heute, ausge-
vom 10. September 1986 löst durch den Fall Cadrolina SA/Bundesamt für Justiz,
Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 septembre 1986 Sektion «Erwerb von Grundstücken durch Personen im Aus-
Die Durchsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkei- land» einige grundsätzliche Fragen.
ten gehört zu den Daueraufgaben der kantonalen Polizei- 1. Worin besteht die verfassungsmässige Gleichheit vor dem
corps. Insbesondere bei Herabsetzungen der allgemeinen Gesetz, wenn für eine bestimmte Rechtsverletzung jeder
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Nauer Durchsetzung der Geschwindigkeitslimiten
Interpellation Nauer Respect des limitations de vitesse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.525
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 1497-1497
Page
Pagina
Ref. No 20 014 702
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.