Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-520 KI-generiert

Federal Council Addresses Environmental Law Enforcement Training and Phosphate Fertilizer Levy

Geschäftsnummer VPB 86-520
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The first motion, concerning environmental protection law enforcement, acknowledges that implementing the law places high demands on cantons and municipalities, requiring new structures and qualified staff who may need training. The Federal Council agrees with the motion's aim and will work with cantons to develop and implement training programs, utilizing existing legal provisions that allow the federal government to promote the education and further training of personnel involved in environmental protection tasks. The second motion, regarding phosphate content in fertilizers, proposes using a targeted levy on commercial fertilizers containing phosphates to deter over-fertilization and promote the environmentally sound utilization of manure and sewage sludge. The Federal Council supports the goals of reducing phosphate over-fertilization and improving the use of natural fertilizers but proposes converting the motion into a postulate, as further investigation is needed into the precise calibration of such a levy and its potential side effects, and other environmental issues in agriculture also require attention.

Legislator-Regeste

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Art. 49 des Umweltschutzgesetzes; Federal Council Addresses Environmental Law Enforcement Training and Phosphate Fertilizer Levy: The Federal Council agrees with the motion's aim and will work with cantons to develop and implement training programs, utilizing existing legal provisions that allow the federal government to promote the education and further training of personnel involved in environmental protection tasks. The second motion, regarding phosphate content in fertilizers, proposes using a targeted levy on commercial fertilizers containing phosphates to deter over-fertilization and promote the environmentally sound utilization of manure and sewage sludge. The Federal Council supports the goals of reducing phosphate over-fertilization and improving the use of natural fertilizers but proposes converting the motion into a postulate, as further investigation is needed into the precise calibration of such a levy and its potential side effects, and other environmental issues in agriculture also require attention.

Schlagwörter

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Umwelterziehung Umweltabgabe umweltrechtliche Bedenken Vollstreckung Klärschlamm E-Government

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 49 des Umweltschutzgesetzes
This provision is cited as the legal basis for promoting the training and further education of persons entrusted with tasks under the Environmental Protection Act.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 49 des Umweltschutzgesetzes

This provision is cited as the legal basis for promoting the training and further education of persons entrusted with tasks under the Environmental Protection Act.

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Volltext

9. Oktober1986 N 1471 Motion Müller-Bachs

#ST# 86.506 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 3. September 1986

Motion Fehr Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 septembre 1986

Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass der Voll-

Umweltschutzgesetz. Ausbildung zug des Umweltschutzgesetzes und der dazugehörigen Voll-

Exécution de la loi sur la protection zugsverordnungen an die Kantone, aber auch an die Städte

de l'environnement. und Gemeinden, das heisst an die Vollzugsbehörden, hohe

Formation des responsables Anforderungen stellt. Es gilt nicht nur, neue Strukturen zu

schaffen und für vielfältige, oftmals neue Aufgaben qualifi-

zierte Mitarbeiter zu finden; viele dieser neuen Mitarbeiter

werden für ihre Tätigkeit erst noch aus- oder weitergebildet

werden müssen.

Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1986 Der Bundesrat wird deshalb dafür sorgen, dass aus dem

Der Vollzug des Umweltschutzgesetzes sowie der zugehöri- teilweise bereits vorhandenen Informationsdefizit kein

gen Verordnungen stellt hohe Anforderungen sowohl an die Handlungs- und Vollzugsdefizit wird. Er ist insbesondere

Kantone wie auch in der Folge an die Städte und Ge- gewillt, Artikel 49 des Umweltschutzgesetzes (USG) auszu-

meinden. schöpfen, der in Absatz 1 festhält, dass der Bund die Aus-

In Anbetracht der knappen personellen Kapazitäten sowie und Weiterbildung der mit Aufgaben nach dem USG betrau-

der hohen fachlichen Anforderungen drängt sich eine aus- ten Personen fördert.

reichende Information sowie eine gründliche Schulung aller Die Arbeiten zu einem Schulungskonzept u.a. für die Voll-

mit dem Vollzug beauftragten Personen auf. zugsbehörden auf Stufe Kantone und Gemeinden sind ver-

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 49 des waltungsintern bereits seit einiger Zeit im Gange. In der

Umweltschutzgesetzes, zusammen mit den Kantonen und zweiten Hälfte 1986 wird dieses Konzept mit den Kantonen

den Kommunalverbänden ein entsprechendes Ausbildungs- und den Kommunalverbänden diskutiert werden.

programm zu erarbeiten und zu verwirklichen. Der Vorstoss betrifft ein Anliegen, das in den delegierten

Rechtsetzungsbereich fällt. Auch wenn der Bundesrat mit

Texte de la motion du 18 juin 1986 dem Anliegen einverstanden ist, kann er die Motion nur in

L'application de la loi sur la protection de l'environnement Form eines Postulates entgegennehmen.

ainsi que des ordonnances y relatives est très astreignante

pour les cantons et, partant, pour les municipalités et les Schriftliche Erklärung des Bundesrates

communes. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Vu l'effectif restreint du personnel et les strictes exigences Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

techniques, une information suffisante ainsi qu'une forma- wandeln.

tion sérieuse de toutes les personnes chargées d'exécuter

cette loi s'imposent. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Le Conseil fédéral est chargé, conformément à l'article 49

de la loi sur la protection de l'environnement, d'élaborer et

de mettre en pratique un programme de formation adéquat,

en collaboration avec les cantons et les associations com- #ST# 86.520

munales.

Motion Müller-Bachs

Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun Phosphatgehalt im Dünger

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Réduction des phosphates

Die sachgerechte Verwirklichung des Umweltschutzgeset- dans les engrais commerciaux

zes erstreckt sich auf ein breites Spektrum und eine Vielzahl

von Verordnungen:

Luftreinhalteverordnung, Verordnung über umweltgefähr-

dende Stoffe, Verordnung über Schadstoffe im Boden, Ver-

ordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen, Lärmschutz- Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1986

verordnung, Verordnung über die Umweltverträglichkeits- Der Bundesrat wird beauftragt, mit Lenkungsabgaben Pho-

prüfung. sphate in Handelsdüngern so zu verteuern, dass eine Ueber-

Die Realisierung all dieser Massnahmen stellt hohe Anforde- düngung verhindert und die umweltgerechte Verwertung

rungen an die direkt betroffenen verantwortlichen Stellen von Mist, Jauche und Klärschlamm gefördert werden

sowie an eine Vielzahl von weiteren, auch für andere Fach- können.

bereiche zuständigen Behörden.

Durch das Gesetz und die entsprechenden Verordnungen Texte de la motion du 19 juin 1986

werden sowohl der öffentlichen Hand wie auch der Wirt- Le Conseil fédéral est chargé de majorer, par le biais de

schaft bedeutende Ausgaben entstehen, es werden aber taxes d'orientation, le prix des phosphates que contiennent

ebenso bedeutende Investitionen ausgelöst. les engrais commercialisés, de telle façon que soit empê-

Der Wissensstand der mit Vollzugsaufgaben betrauten Per- chée toute fumure excédentaire et qu'on puisse développer

sonen ist trotz beträchtlicher Bemühungen von Seite des l'utilisation (propice à l'environnement) de fumier, de purin

Bundes noch nicht durchwegs genügend. Diesem Mangel et de boues de décantation.

kann mit einem Ausbildungsprogramm unter Einschluss der

interessierten öffentlichen Stellen und Verbände begegnet Mitunterzeichner-Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel,

werden. Borei, Brélaz, Clivaz, Deneys, Dünki, Fierz, Gloor, Günter,

Die gesetzlichen Grundlagen für eine derartige Ausbildung Jaggi, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Oester, Pini, Pitte-

sind gegeben, überbindet doch Artikel 49 des Umwelt- loud, Rebeaud, Ruffy, Stamm Walter, Weder-Basel, Zwygart

schutzgesetzes dem Bund die Pflicht, die Aus- und Weiter- (22)

bildung der mit den Aufgaben dieses Gesetzes betrauten

Personen zu fördern. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Bundesrat hat vor kurzem und gestützt auf das Umwelt-

schutzgesetz beschlossen, Beschränkungen für die land-

wirtschaftliche Düngung einzuführen. So sind in erster Linie

Mist, Jauche und Klärschlamm zu verwerten. Handelsdün-

Motion Müller-Bachs 1472 N 9 octobre 1986

gerphosphate dürfen in Zukunft nur noch dann gebraucht Eine Lenkungsabgabe würde die importierten sowie die im

werden, wenn die erwähnten organischen Dünger nicht Inland hergestellten und verkauften phosphathaltigen Han-

ausreichen. Dieser Beschluss ist zu begrüssen. Er vermag delsdünger belasten. Es kann erwartet werden, dass diese

aber mit Sicherheit nicht rasch genug zu wirken, um weitere Düngemittel durch die Verteuerung sorgfältiger und besser

Schäden an der Umwelt zu verhindern. Dafür fehlt bekannt- dosiert eingesetzt werden. Zusätzlich wird durch die Ver-

lich das nötige landwirtschaftliche Beraterpersonal für eine teuerung ein Anreiz geschaffen, Gülle und Mist optimal

intensive Aufklärungskampagne bei den Viehhaltern. Das- auszunützen, was ihren zeitlich richtigen und damit auch

selbe gilt für die Kontrollbehörde der Kantone, die Gewäs- umweltschonenden Einsatz fördert. Diese erwünschten Wir-

ser- und Bodenschutz durchsetzen müssen. kungsmechanismen können durch den gezielten Einsatz

Es sind deshalb dringlich flankierende Massnahmen einzu- der Einnahmen wesentlich verstärkt werden. So mangelt es

leiten, die verhindern, dass in der Landwirtschaft noch auf beispielsweise zahlreichen Landwirtschaftsbetrieben an

Jahre hinaus 20 000 Tonnen Phosphatdünger jährlich zuviel genügend grossen Güllengruben. Eine ausreichende

eingesetzt werden. Diese Düngermenge ist nicht nur völlig Dimensionierung dieser Anlagen ist aber unerlässliche Vor-

überflüssig, sie ist in hohem Mass umweltschädigend. aussetzung für eine dem Bedarf der Pflanzen angepasste

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Umweltmassnahmen nur zeitliche Ausbringung der Gülle. Ausserdem entsprechen

dann rasch Wirkung zeigen, wenn mit finanzpolitischen viele Hofdüngeranlagen nicht den bautechnischen Anforde-

Massnahmen eingegriffen wird. Handelsdünger, die Pho- rungen, die aus Gewässerschutzgründen an sie gestellt wer-

sphate enthalten, sind daher so zu verteuern, dass sie nur den müssen. Eine Sanierung der Anlagen ist somit vordring-

noch eingesetzt werden, wenn sie unbedingt nötig sind. Die lich.

dabei an den Bund fallenden Gelder sind zweckgebunden Den aufgeführten, grundsätzlich positiven Aspekten müssen

zur Verbesserung der Verwertung der Landwirtschaftsdün- allerdings eine Reihe von Schwierigkeiten bei der Einfüh-

ger und des Klärschlamms einzusetzen. Vordringlich sind rung einer zweckgebundenen Lenkungsabgabe gegenüber-

Stützungsmassnahmen für den Ausbau der landwirtschaftli- gestellt werden. Zu diesen Problemen zählen die richtige

chen Betriebsberatung und um die Organisation einer Bemessung der Abgabenhöhe und die Vermeidung uner-

umweltgerechten Düngung rasch zu verwirklichen. Gleich- wünschter Nebenwirkungen. So fehlen zur Zeit noch die

zeitig sind finanzielle Zuschüsse für die Umstellung auf notwendigen Grundlagen, um den Nachfragerückgang nach

Trockenmistverfahren abzuzweigen. Handelsdünger in Abhängigkeit von der Abgabenhöhe

Der Bundesrat hat sich wiederholt für einen ökologisch abschätzen zu können. Entsprechende Untersuchungen

sinnvollen Einsatz des phosphathaltigen Klärschlamms ein- sind erst kürzlich im Rahmen des nationalen Forschungs-

gesetzt. Dieser ist, wenn immer möglich, der Landwirtschaft programmes «Boden» in die Wege geleitet worden. Die

als Dünger zuzuführen. Volkswirtschaftlich entstehen dar- Nebenwirkungen einer zweckgebundenen Abgabe in Form

aus ebenfalls Vorteile. Leider verunmöglichen ein mangel- von Einkommens- und Verteilungseffekten werfen Probleme

hafter Vollzug der bundesrätlichen Klärschlammverord- auf, für die sich bei der konkreten Ausgestaltung der Mass-

nung, eine unzureichende Information der Landwirte, eine nahme noch keine einfachen und befriedigenden Lösungen

unterdotierte Betriebsberatung und der völlig übertriebene abzeichnen.

Phosphatzukauf in Handelsdüngern und in Futtermitteln, Die aufgezählten Probleme bedürfen vor dem Entscheid

dass dieser wertvolle organische Abfalldünger in der Land- über die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Einfüh-

wirtschaft nutzbringend eingesetzt wird. Zum Schaden der rung einer Lenkungsabgabe einer eingehenden Abklärung.

Umwelt und der Volkswirtschaft wird eine ökologische Ausserdem verursachen nicht nur die Phosphatdünger, son-

Gesamtlösung verunmöglicht. dern u.a. auch chemische Hilfsstoffe und andere Dünger

Abschliessend sei in Erinnerung gerufen, dass die Forde- Umweltprobleme in der Landwirtschaft. In Uebereinstim-

rung für Lenkungsabgaben im Einklang steht mit der in mung mit den Ausführungen des Bundesrates im 6. Land-

letzter Zeit auch von Chefbeamten des Bundesamtes für wirtschaftsbericht sind die Abklärungen über die Einsatz-

Landwirtschaft geäusserten Meinung. Anders als noch vor möglichkeiten von Lenkungsabgaben im Landwirtschafts-

etlichen Jahren setzt man sich angesichts der kaum mehr bereich auch auf diese Stoffe auszudehnen.

lösbaren Ueberschussprobleme auch in diesem Amt ver-

mehrt für weitergehende staatliche Lenkungsmassnahmen Schriftliche Erklärung des Bundesrates

zur Erhaltung der Umwelt ein. Agrarpolitik muss so rasch als Déclaration écrite du Conseil fédéral

möglich auf die längst bekannten Umweltschutzziele ausge- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

richtet werden; dieser Forderung widersetzt sich auch der wandeln.

6. bundesrätliche Landwirtschaftsbericht nicht.

Rutishauser Ich bekämpfe diese Motion auch in Form eines

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Postulates. Mit der Zielsetzung des Motionärs bin ich einver-

vom 17. September 1986 standen, aber es ist nicht der richtige Weg. Eine Verteue-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1986 rung der Hilfsstoffe ist unwirksam und verteuert unsere

In der Landwirtschaft wird zuviel phosphathaltiger Dünger einheimische Produktion.

eingesetzt. Gesamtschweizerisch übersteigt das Angebot an

Phosphor die Pflanzenbedürfnisse um gegen 100 Prozent. Präsident: Damit wird die Diskussion über diese Motion auf

Das entspricht ungefähr der Menge des Phosphors, der später verschoben.

jährlich als Handelsdünger verbraucht wird. Ausserdem wer-

den die Hofdünger insbesondere im Winter oft bei ungünsti-

gen Witterungsverhältnissen ausgebracht. Diese Ausbrin-

gungspraxis und die Ueberdüngung verunreinigen die

Gewässer und können den Boden gefährden. Aufgrund

dieser Sachlage unterstützt der Bundesrat die Ziele der

Motion, die Ueberdüngung mit Phosphaten zu verhindern

und die umweltgerechte Verwertung von Mist, Gülle und

Klärschlamm zu fördern.

Der Motionär will die Ziele mit einer zweckgebundenen

Lenkungsabgabe auf Phosphaten in Handelsdüngern errei-

chen. Mit den Einnahmen sollen die Verwertung der natürli-

chen Dünger und des Klärschlamms verbessert, die land-

wirtschaftliche Betriebsberatung ausgebaut und Zuschüsse

für die Umstellung auf Trockenmistverfahren finanziell

unterstützt werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Müller-Bachs Phosphatgehalt im Dünger

Motion Müller-Bachs Réduction des phosphates dans les engrais commerciaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.520

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 1471-1472

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Ref. No 20 014 670

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