Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-516 KI-generiert

Switzerland's Policy on South Africa and Apartheid

Geschäftsnummer VPB 86-516
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns an interpellation regarding Switzerland's diplomatic and political conduct towards South Africa. The interpellant questioned the government's approach, arguing that Swiss representatives were not actively engaging with victims of police brutality or political prisoners, nor were they maintaining contact with key black leaders and organizations. The government responded by stating that its diplomats' role is to represent Swiss interests and maintain contact with host authorities, not to participate in solidarity actions that could be seen as interference. The government also asserted that its embassy in Pretoria did maintain contacts with non-governmental organizations and that its stance on apartheid was taken seriously. It provided examples of discrete interventions that resulted in the release of Swiss citizens and others, and clarified that certain individuals mentioned by the interpellant were acting in private capacities. The government further explained its policy of obtaining information from various sources and engaging with different political figures, emphasizing that its anti-apartheid stance is communicated through direct discussions, diplomatic interventions, and public statements, all within the framework of neutrality.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Switzerland's Policy on South Africa and Apartheid: keit einer kontinuierlichen, gehaltvollen, aber dennoch all- vermehrte Unterstützung friedenserhaltender Operationen.

Schlagwörter

KI-generiert
Informationspolitik Apartheid Südafrika Neutralität Regierungserklärung Regierungspolitik
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

9. Oktober 1986 N 1503 Interpellation Fetz

4. A son avis, quels éléments et quels plans convient-il de lungsländer, als dies bei der oft kurzfristigen bilateralen

développer, en lieu et place d'un engagement au sein de Hilfe der Fall ist. Sie erfüllen wichtige Koordinationsfunktio-

l'ONU? nen auch für die bilaterale Hilfe. Auf manchen Spezialgebie-

ten wie Gesundheitswesen oder Landwirtschaft, aber auch

Mitunterzeichner- Cosignataires: Oester, Zwygart (2) bei der Durchführung von grösseren Projekten oder bei der

Mobilisierung privater Kapitalien verfügen sie über spezielle

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Kenntnisse und Erfahrungen, die sich ein einzelnes Geber-

In der Schweiz hält sich das Interesse für die Aussenpolitik land kaum aneignen kann.

in Grenzen. Die UNO-Abstimmung hat dies wiederum bestä- Die UNO ist die einzige universelle Organisation, die sich mit

tigt. Andererseits stehen wir vor globalen Existenzproble- allen wichtigen weltweiten Problemen befasst. So gesehen

men, die sich nur grenzüberschreitend lösen lassen. gibt es zu ihr im multilateralen Bereich keine Alternative.

Es liegt in unserem Eigeninteresse und ist ein Gebot der Die Schweiz wird ihre traditionelle Politik, einen konstrukti-

Solidarität, dass sich die weltverbundene Schweiz in den ven Beitrag zur Sicherung und Förderung des Friedens zu

internationalen Zusammenhängen engagiert. Der Bundesrat leisten, fortführen und gegebenenfalls noch ausbauen. Dies

hat dabei eine Führungsaufgabe. gilt insbesondere mit Bezug auf das Leisten guter Dienste

und das Eintreten für den Schutz und die Förderung der

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Menschenrechte.

vom 22. September 1986 Die Schweiz wird auch im Rahmen der durch die Nichtmit-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 gliedschaft gezogenen Grenzen die Aktivitäten der Ver-

Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit und der Notwendig- einten Nationen weiterhin fördern, insbesondere auch durch

keit einer kontinuierlichen, gehaltvollen, aber dennoch all- vermehrte Unterstützung friedenserhaltender Operationen.

gemein verständlichen Information Über seine Aussenpolitik Unser Land wird seine aktive Mitarbeit in den Unterorganisa-

bewusst. Er beabsichtigt, seine entsprechenden Anstren- tionen weiterführen und sich für die Erhaltung der Rolle

gungen zu intensivieren, wobei besonders darauf abgezielt Genfs als Sitz internationaler Organisationen einsetzen.

werden soll, möglichst breite Schichten unserer Bevölke- Dabei handelt es sich um bewährte Schwerpunkte unserer

rung anzusprechen und sie auf diesem Wege vermehrt an Aussenpolitik. Im Grunde genommen gibt es keinen Ersatz

den internationalen Entwicklungen teilhaben zu lassen. für die seinerzeit angestrebte Möglichkeit, durch einen Bei-

Zusätzliche Angaben zur Information und zur Sensibilisie- tritt zur UNO schweizerische Interessen besser vertreten zu

rung der öffentlichen Meinung auf dem Gebiet der Aussen- können.

politik sind aus den Antworten des Bundesrates auf die

Motion Grendelmeier (86.350) sowie auf die Interpellation Abstimmung - Vote

Grassi (85.969) ersichtlich, die zu diesen Themen einge-

bracht worden sind. Für den Antrag auf Diskussion 44 Stimmen

Zu den Fragen der Beitragsmöglichkeiten der Schweiz zur Dagegen 12 Stimmen

Lösung akuter Weltprobleme sowie der Aktivierung ihrer

Aussenpolitik zugunsten notleidender und unterdrückter Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

Menschen gibt der Bundesrat zu bedenken, dass unser rates nicht befriedigt.

Land seit mehr als 25 Jahren im Rahmen der Entwicklungs-

zusammenarbeit und der humanitären Hilfe entsprechende

Anstrengungen unternimmt. Das Gesetz über die Entwick-

lungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe hält fest, dass

diese Hilfe in erster Linie ärmeren Entwicklungsländern, #ST# 86.516

Regionen und Bevölkerungsgruppen zukommen soll.

Neben dieser Grundausrichtung werden Ziele festgelegt wie Interpellation Fetz

die Verbesserung der Ernährungslage, die Schaffung von Südafrika. Diplomatisches und

Arbeitsplätzen oder die Erstellung des ökologischen Gleich- politisches Verhalten der Schweiz

gewichts. Diese Zielsetzungen bilden zusammen mit den im

Gesetz vorgeschlagenen Formen der Hilfe das Konzept der Afrique du Sud. Attitude politique

schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.Dieses Kon- et diplomatique de la Suisse

zept wird fortlaufend an die sich wandelnden Anforderun-

gen angepasst.

Eine aktive Hilfspolitik muss aber nicht nur in qualitativer,

sondern auch in quantitativer Hinsicht den Problemen

gerecht werden. Deshalb wird sich der Bundesrat ange- Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1986

sichts der sich verschärfenden Situation in vielen Entwick- 1. Im Gegensatz zur Praxis der meisten westlichen Länder

lungsländern weiterhin für eine kontinuierliche Verstärkung hat bisher kein diplomatischer Vertreter der Schweiz an

der schweizerischen Hilfeleistungen einsetzen. einer Beerdigung von Opfern der Polizeigewalt in Südafrika

Die gesamte schweizerische Entwicklungszusammenarbeit teilgenommen oder politische Gefangene im Gefängnis

und humanitäre Hilfe steht im Zeichen der Solidarität mit besucht oder den Prozessen gegen die Führer wichtiger

Benachteiligten und Notleidenden in ändern Ländern und schwarzer Organisationen beigewohnt. Wie begründet der

Erdteilen. Der Bund arbeitet zu diesem Zweck seit langem Bundesrat den Verzicht auf solche Gesten, die in vielen

auch mit verschiedenen privaten Hilfswerken eng zusam- Fällen neues Blutvergiessen verhindern und politisch Ver-

men. Die Arbeitsteilung zwischen staatlichen Stellen und folgten einen minimalen Schutz bieten können? Entspricht

privaten Hilfswerken hängt davon ab, wer im konkreten Fall es dem Willen des Bundesrates, dass der Schweizer Bot-

effizienter sein kann. Sollten in Zukunft jene Situationen an schafter keine Kontakte zu den repräsentativen Führerinnen

Bedeutung gewinnen, in denen sich die Hilfswerke am und Führern der schwarzen Gemeinschaften, Kirchen und

besten bewähren, steht einer Ausweitung der Zusammenar- Gewerkschaften pflegt?

beit nichts im Weg. : 2. Die schweizerische Vertretung in Südafrika sucht keine

Die Schweiz wird auch nach der UNO-Abstimmung in den der bekannten regierungsunabhängigen Organisationen

grossen UNO-Hilfsorganisationen, welche sich mit Entwick- wie Black Sash, Institute of Race Relations oder SAGO auf,

lungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe befassen, ver- um sich Informationen zur Lage zu beschaffen; dies bestäti-

treten bleiben. Die Zusammenarbeit mit multilateralen Orga- gen Angehörige dieser Organisationen. Kann der Bundesrat

nisationen ist aus verschiedenen Gründen unerlässlich. sich auf die Einschätzung der Situation durch die Botschaft

Diese Organisationen ermöglichen einen konstanteren verlassen, wenn diese sich einseitig auf offizielle Quellen

Fluss der Hilfeleistungen, gerade an die ärmsten Entwick- stützt?

Interpellation Fetz 1504 N 9 octobre 1986

3. Der Bundesrat hat bisher deutliche diplomatische Schritte l'objet de persécutions à caractère politique? Veut-il vrai-

wie die Rückberufung des Botschafters und öffentliche ment que notre ambassadeur n'entretienne aucune relation

Interventionen immer abgelehnt, weil eine kontinuierliche avec les représentants des communautés noires, des

Präsenz des Botschafters und diskrete Interventionen bei Eglises et des syndicats?

der Regierung Südafrikas mehr Erfolg bringe. 2. Notre mission diplomatique en Afrique du Sud ne s'est

a. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass man sich unter den adressée à aucune des organisations indépendantes du

Weissen Südafrikas über die harmlose Haltung der Schweiz gouvernement qui sont connues, telles que Black Sash,

lustig macht? Institute of Race Relations ou SACC, pour obtenir des infor-

b. Zu welchem Anlass hat der Bundesrat zum letzten Mal via mations sur l'état des choses; des membres des organisa-

Schweizer Botschaft in Pretoria interveniert? tions mentionnées confirment cette constatation. Le Conseil

c. Kann der Bundesrat ein Beispiel einer diskreten Interven- fédéral peut-il, pour évaluer la situation, se fonder sur l'avis

tion nennen, die einen Erfolg gezeitigt hat? de notre ambassade, si celle-ci s'en tient unilatéralement

4. Teilt der Bundesrat die Einschätzung Leutwilers, der mit aux sources officielles?

seiner «Vermittlungsaktion» und seinem Vertrauen in die 3. Jusqu'à ce jour, le Conseil fédéral a refusé de faire des

Reformabsichten der Regierung Botha die Mehrheit der démarches diplomatiques fermes, par exemple d'intervenir

Schwarzen verbittert und dem politischen Ruf der Schweiz publiquement ou de rappeler notre ambassadeur, parce que

als demokratischem Land geschadet hat? la présence permanente de celui-ci et des interventions

Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den Eindruck discrètes auprès du gouvernement de l'Afrique du Sud don-

schweizerischen Wohlwollens gegenüber dem Apartheidre- neraient des résultats plus tangibles.

gime zu korrigieren? Wie nimmt der Bundesrat Stellung zur a. Se rend-il compte du fait que les Blancs d'Afrique du Sud

geplanten Teilnahme von Hans Rometsch, MAGRA, als se gaussent de l'innocuité de la politique suisse en la ma-

Hauptreferent an einer offiziellen Konferenz in Südafrika im tière?

September 1986? b. A quelle occasion le Conseil fédéral est-il intervenu en

Ist der Bundesrat bereit, die andauernde wissenschaftliche dernier lieu par l'entremise de notre ambassade à Pretoria?

Zusammenarbeit offizieller und halb-offizieller Vertreter der c. Peut-il donner un exemple d'intervention discrète qui a

Schweiz mit den Behörden Südafrikas - besonders auf dem été couronnée de succès?

Gebiet der Nukleartechnologie - nicht mehr zuzulassen? 4. Partage-t-il l'avis de M. Leutwiler qui, par sa «médiation»

5. Im Oktober 1985 empfing Staatssekretär Brunner die et le crédit qu'il accorde à la volonté de réforme du gouver-

Apartheidmarionette Chief Ghatsa Buthelezi zu einem nement Botha, a irrité la majorité des Noirs et a porté

Arbeitsessen. Südafrikanische Wirtschaftsvertreter und die atteinte à la réputation de la démocratie suisse?

Delegation des Commonwealth anerkannten die Bedeutung Qu'entend-il entreprendre afin d'effacer l'impression que la

des ANC innerhalb des schwarzen Widerstands und führten Suisse a une attitude bienveillante à l'égard du régime

Gespräche mit dessen Präsidenten, Oliver Tambo. Erklärt d'apartheid? Que pense-t-il de la participation prévue de

sich der Bundesrat bereit, in nächster Zeit auch massge- M. Hans Rometsch, de la CEDRA, à titre d'orateur principal,

bende Repräsentanten des ANC und andere authentische à une conférence officielle qui sera organisée en Afrique du

Führer der Schwarzen durch hohe Beamte des EDA und Sud en septembre 1986?

ohne Geheimhaltung zu empfangen? Est-il disposé à ne plus autoriser la collaboration perma-

a. 1979 und im Februar 1986 wurde Aussenminister Piek nente établie entre des représentants officiels et semi-offi-

Botha, 1984 der heutige Staatspräsident Botha vom Bundes- ciels de notre pays avec les autorités sud-africaines sur le

rat empfangen. 1979 fand gleichzeitig ein Treffen aller süd- plan scientifique, notamment dans le domaine de la techno-

afrikanischen Botschafter in Zürich statt. Gab es seither logie nucléaire?

weitere solche Treffen in der Schweiz? Geniessen Regie- 5. M. Brunner, secrétaire d'Etat, a reçu en octobre 1985,

rungsvertreter Südafrikas und ihre Aktivitäten in der pour un dîner de travail, le chef Ghatsa Buthelezi, une

Schweiz ein unbeschränktes Gastrecht? Wie rechtfertigt der créature du régime d'apartheid. Des représentants de l'éco-

Bundesrat die Häufung der Kontakte mit Südafrika auf nomie sud-africaine et la délégation du Commonwealth ont

höchster Ebene vor dem Hintergrund der Verurteilung der reconnu le rôle que l'ANC joue dans la résistances des Noirs

Apartheid und der schweizerischen Neutralität? et ont eu des entretiens avec le président de cette organisa-

6. An der Weltkonferenz gegen den Rassismus 1983 in Genf tion, M. Oliver Tambo. Le Conseil fédéral est-il disposé à

erklärte der Schweizer Botschafter Charles-François Pictet, organiser prochainement des entrevues non confidentielles

dass die Vorarbeiten zur Ratifizierung der Internationalen entre de hauts fonctionnaires du Département des affaires

Konvention gegen alle Formen der rassischen Diskriminie- étrangères et des représentants influents de l'ANC et d'au-

rung (vom 21. Dezember 1965) durch die Schweiz im Gange tres leaders authentiques des Noirs?

seien. Was ist seither geschehen? Ist der Bundesrat in der Le Conseil fédéral a reçu M. Piek Botha, ministre des

Lage, einen Termin für die Ratifizierung dieser Konvention affaires étrangères d'Afrique du Sud, en 1979 et en février

zu nennen? 1986, et son homonyme, l'actuel président de ce pays, en

7. Teilt der Bundesrat grundsätzlich die Ansicht, dass die 1984. En 1979, tous les ambassadeurs sud-africains en mis-

schweizerische Aussenpolitik gegenüber Südafrika die sion en Europe s'étaient réunis à Zurich à l'occasion de la

freundschaftliche Zusammenarbeit mit dem Apartheidre- visite précitée. Y a-t-il eu depuis d'autres rencontres de ce

gime möglichst vermeiden und vermehrt klare Zeichen der genre en Suisse? Les représentants du gouvernement

Solidarität mit der unterdrückten schwarzen Bevölkerung d'Afrique du Sud jouissent-ils chez nous d'une hospitalité

beinhalten sollte? Was unternimmt der Bundesrat, damit leur permettant de déployer leurs activités sans restriction

sich im Rahmen der üblichen Neutralitätspolitik die verbale aucune? Comment le Conseil fédéral accommode-t-il l'in-

Anti-Apartheidhaltung der Bundesbehörden auch in der tensification de nos rapports avec l'Afrique du Sud au plus

Praxis der Administration und der Diplomatie durchsetzt? haut niveau avec la condamnation de l'apartheid et la neu-

tralité suisse?

Texte de l'interpellation du 19 juin 1986 6. Lors de la conférence mondiale contre le racisme qui

1. A la différence de ceux de la plupart des pays occiden- s'est tenue à Genève en 1983, notre ambassadeur, M. Char-

taux, nos représentants diplomatiques n'ont assisté aux les-François Pictet, a déclaré que les travaux devant aboutir

obsèques d'aucune des victimes des violences commises à la ratification par la Suisse de la convention internationale

par la police sud-africaine ni aux procès intentés contre les du 21 décembre 1965 sur l'élimination de toutes les formes

chefs d'importantes organistions des Noirs, et n'ont pas non de discrimination raciale étaient en bonne voie. Où en sont-

plus rendu visite aux prisonniers politiques. Comment le ils maintenant? Le Conseil fédéral est-il en mesure de dire

Conseil fédéral justifie-t-il l'absence de tels gestes, qui peu- quand, selon lui, cette convention pourrait être ratifiée?

vent souvent empêcher de nouvelles effusions de sang et 7. Le gouvernement est-il également d'avis qu'en principe la

procurer une protection minimale aux personnes faisant politique suivie par la Suisse à l'égard de l'Afrique du Sud

9. Oktober 1986 N 1505 Interpellation Keller

doit éviter autant que faire se peut de favoriser la collabora- EDA am 20. Juni 1986 den Präsidenten des ANC, Herrn

tion avec le régime d'apartheid et souligner davantage que Oliver Tambo, empfangen.

ce n'est le cas notre solidarité avec la population noire Diese Kontakte bieten Gelegenheit, den Standpunkt des

opprimée? Qu'entreprend-il pour obtenir que, dans le cadre Bundesrates bezüglich der Lage in Südafrika und die damit

de notre politique traditionnelle de neutralité, l'attitude hos- verbundene unmissverständliche Verurteilung der Apart-

tile à l'apartheid proclamée verbalement par nos autorités heid in Erinnerung zu rufen.

fédérales s'impose aussi dans la pratique de notre adminis- ad 6. Was die Ratifizierung der Internationalen Konvention

tration et de notre diplomatie? gegen alle Formen der rassischen Diskriminierung (vom

21. Dezember 1965) betrifft, verweist der Bundesrat auf

Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun seine Antwort auf die Interpellation Rechsteiner vom

20. Juni 1986.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ad 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Aende-

vom 22. September 1986 rung der südafrikanischen Rassenpolitik nur aufgrund einer

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 klaren und beharrlichen Haltung gegenüber Südafrika zu

Der Bundesrat hat die grundsätzliche Haltung der Schweiz erreichen ist, die der südafrikanischen Regierung in folgen-

gegenüber der Apartheidpolitik der südafrikanischen Regie- der Weise zur Kenntnis gebracht wird: In direkten Gesprä-

rung im Parlament wiederholt dargelegt. Er verweist in die- chen (in diesem Sinn sind 1984 der damalige Ministerpräsi-

sem Zusammenhang namentlich auf seine Antwort zur Inter- dent und der Aussenminister von Südafrika in Bern empfan-

pellation der Sozialdemokratischen Fraktion vom 16. Sep- gen worden; auch der Besuch desAussenministersim Früh-

tember 1985 betreffend Südafrika-Massnahmen der jahr 1986 in Bern ist zu einer entsprechenden Intervention

Schweiz. Zu den einzelnen Punkten der Interpellation nimmt benützt worden); durch diskrete, aber in der Aussage deutli-

er wie folgt Stellung: che Interventionen auf diplomatischem Weg, die auf eine

ad 1. und 2. Aufgabe der schweizerischen Diplomaten im bessere Beachtung der Menschenrechte abzielen; durch

Ausland ist es, die Interessen der Schweiz im Ausland zu öffentliche Erklärungen zu ausserordentlichen Ereignissen.

vertreten, den Kontakt zu den Behörden ihres Residenzlan- Die Schweiz ist im übrigen nach wie vor bereit, im Rahmen

des aufrechtzuerhalten und Informationen an die Zentrale ihrer Politik der Disponibilität einen Beitrag zur Lösung der

weiterzuleiten, nicht aber an Solidaritätskundgebungen jeg- Probleme im südlichen Afrika zu leisten, wenn sie darum

licher Art teilzunehmen, was leicht als Einmischung in die gebeten wird.

Innern Angelegenheiten ausgelegt werden könnte.

Es trifft im übrigen nicht zu, dass die schweizerische Bot- Abstimmung - Vote

schaft in Pretoria keine Kontakte zu regierungsunabhängi-

gen Organisationen pflegt. Die Informationspraxis unserer Für den Antrag auf Diskussion 41 Stimmen

Vertretung ist durchaus zufriedenstellend; an Informationen Dagegen 46 Stimmen

aus verschiedensten Quellen über Südafrika mangelt es

weder dem EDA noch dem Bundesrat, Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun-

ad 3a. In seinen Kontakten mit Vertretern der Regierung wie desrates nicht befriedigt.

der (weissen) Opposition konnte das EDA feststellen, dass

die von der Schweiz gegenüber Südafrika eingenommene

Haltung ernst genommen und akzeptiert wird,

ad 3b. Wie der Interpellantin wohl bekannt ist, haben die

zuständigen schweizerischen Behörden in der letzten Zeit #ST# 85.930

eine lange Reihe von Interventionen, auch zugunsten von

Südafrikanern, getätigt. Die letzten standen im Zusammen- Interpellation Keller

hang mit der Mitte Juni 1986 erfolgten Verhaftung mehrerer

Schweizer-/Doppelbürger (Jean-François Bill, Guy Subilia, Sondermüll. Entsorgungskonzept

Peter Jordi und Jeannette Schmid), Déchets spéciaux. Mode d'élimination

ad 3c. Sowohl die Gewährung des Besuchsrechts trotz Aus-

nahmezustand im Falle der vorgenannten Schweizer wie

auch die Freilassung von Pfarrer Subilia, Peter Jordi und

Jeannette Schmid ist unseren Bemühungen zuzuschreiben.

Frühere Interventionen im Zusammenhang mit dem Ausnah- Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1985

mezustand vom 21. Juli 1985 und den damit verbundenen Die zweckmässige Beseitigung von Sondermüll ist zu einem

Verhaftungen einiger Kirchenleute dürfen ebenfalls als bedeutenden Problem geworden, das sich in Zukunft noch

erfolgreich bezeichnet werden. Sie wurden zugunsten von verschärfen wird. Export ins Ausland kann keine Dauerlö-

Pfarrer Alan Boesak, Präsident der Weltallianz der Refor- sung sein. Anderseits fehlen im Inland geeignete Möglich-

mierten Kirchen und Co-Präsident des DDF, Tom Mantatta, keiten, Sondermüll abzulagern und zu vernichten. Es muss

Mitarbeiter des südafrikanischen Kirchenrates, sowie Mce- darum gehen, auf diesem sehr heiklen Gebiet einwandfrei

bisi Xundu, anglikanischer Pfarrer in Durban, getätigt, geordnete Verhältnisse zu schaffen.

ad 4. Der Bundesrat hat bereits bei früherer Gelegenheit Ich frage daher den Bundesrat:

darauf hingewiesen, dass Herr Leutwiler das seinerzeitige 1. Hat er den Ueberblick, wo, in welcher Art und in welchem

Verhandlungsmandat auf Wunsch der Gläubigerbanken als Umfang in der Schweiz Sondermüll anfällt? Welche Arten

Privatmann und nicht im Auftrag der Landesregierung über- von Sondermüll und in welchem Umfang werden ins Aus-

nommen hatte. Bei der Teilnahme von Rudolf Rometsch an land transportiert?

einer Konferenz in Südafrika handelt es sich ebenfalls um 2. Ist Gewähr geboten, dass Zwischenlagerungen einwand-

eine Privatinitiative. Gemäss den Statuten ist die NAGRA frei erfolgen?

eine privatrechtliche Gesellschaft. 3. Besteht ein Konzept für die zweckmässige Entsorgung

ad 5. Es entspricht einer konstanten Praxis des Bundesrates der verschiedenen Arten von Sondermüll, z.B. für Lagerung,

und der Verwaltung, sich Informationen durch Kontakte mit Verbrennung? Arbeitet der Bund an einem solchen Konzept,

verschiedensten Kreisen zu beschaffen; Südafrika bildet einschliesslich einer differenzierten Triage der verschiede-

hier keine Ausnahme. Chief Buthelezi als Führer von 7 Mil- nen Stoffe? Veranlasst der Bund die erforderlichen geologi-

lionen Zulu (mithin der grössten schwarzen Bevölkerungs- schen Untersuchungen, um die zweckmässige Lagerung

gruppierung) ist ein interessanter Gesprächspartner mit von Abfallstoffen abzuklären?

durchaus eigenständigen Vorstellungen über eine Lösung 4. Was unternimmt der Bundesrat, um die unerlässliche

der Probleme Südafrikas. Wie die Interpellantin der Presse Beteiligung und Mitarbeit der Wirtschaft sicherzustellen?

entnommen haben wird, hat andererseits der Vorsteher des 5. Verfügt das zuständige Bundesamt über die notwendigen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Fetz Südafrika. Diplomatisches und politisches Verhalten der Schweiz

Interpellation Fetz Afrique du Sud. Attitude politique et diplomatique de la Suisse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.516

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 1503-1505

Page

Pagina

Ref. No 20 014 709

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.