Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-512 KI-generiert

Preferential Treatment for Mountain Cantons in Military Procurement

Geschäftsnummer VPB 86-512
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion requesting the government to amend regulations on troop equipment to give preferential treatment to mountain cantons in the procurement process. The motion argued that these cantons, often with less industrial potential and facing significant military presence, should receive a greater share of military contracts. The government rejected the motion, stating that actual value creation in cantons does not always align with contract distribution, and that forcing industrial development in mountain regions would be unsustainable. However, the government agreed to consider the motion's concerns as a postulate, acknowledging the importance of regional policy in contract allocation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 4 für, Art. 4 Absatz; Preferential Treatment for Mountain Cantons in Military Procurement: The motion argued that these cantons, often with less industrial potential and facing significant military presence, should receive a greater share of military contracts. The government rejected the motion, stating that actual value creation in cantons does not always align with contract distribution, and that forcing industrial development in mountain regions would be unsustainable. However, the government agreed to consider the motion's concerns as a postulate, acknowledging the importance of regional policy in contract allocation.

Schlagwörter

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Regionalpolitik Verteidigung und militärische Belange Regierungspolitik selektives Verfahren Entscheid mit vorwiegend politischem Charakter öffentlicher Auftrag
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 Abs. 2 der Verordnung vom 25. November 1974 über die Mannschaftsausrüstung

The motion proposed to amend this provision to ensure better regional policy and consideration for peripheral cantons in military procurement.

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Volltext

Motion Schmidhalter 1156 N 24 septembre 1986

in den Jahren 1967 bis 1971 durchgeführt wurden, konnte hen, dass dieses Funkgerät, falls es jemals beschafft werden

im Jahre 1972 der Konzeptentscheid getroffen werden. sollte, bereits veraltet sein wird. Auch für Fachleute ist es

Er bildete die Grundlage für die eigentliche Entwicklung des schlicht nicht vorstellbar, dass ein Funkgerät oder ein Funk-

vorgesehenen Gerätetyps. Die eigentliche Entwicklung des system, an dem etwa 30 bis 35 Jahre lang entwickelt und

Geräts erfolgte in den Jahren 1972 bis 1981. In dieser Zeit erprobt worden ist, im dannzumaligen Beschaffungszeit-

wurden auch erste Erprobungen und eine anschliessende punkt überhaupt noch à jour sein könnte. Daher bin ich zur

Optimierung mit acht Prototypen durchgeführt. Um die Auffassung gelangt, dass hier ein Ende mit Schrecken für

Geräte als Uebermittlungssystem in grösseren Verbindungs- die Armee wahrscheinlich billiger, einträglicher wäre als ein

netzen der Truppe wirklichkeitsnah erproben zu können, Schrecken ohne Ende, d. h. als weitere Entwicklungs- und

wurde eine Vorserie von 100 Geräten in Auftrag gegeben. Beschaffungsjahre durchzustehen mit dem Risiko, dass

Gleichzeitig musste das notwendige Zubehör und die Ausrü- dann ein veraltetes System zu beschaffen wäre. Nachdem

stung für den Einbau der Geräte in Rad- und Raupenfahr- aber der Bundesrat, das EMD an diesem Projekt festhalten

zeugen entwickelt und beschafft werden. wollen und Sie ganz bestimmt diesem Antrag auch folgen

Die Vorserie wurde 1985 termingerecht abgeliefert; unsere werden, nehme ich davon Kenntnis, dass Entwicklungen,

Forderung, dass diese Geräte die Seriereife erreicht haben auch wenn sie beinahe sinnlos werden, offenbar durchgezo-

müssen, wurde durch die Industrie erfüllt. gen werden müssen. Ich ziehe die Motion zurück.

Nach technischen Erprobungen durch die GRD laufen seit

Frühjahr 1986 die Truppenversuche; dieses Versuchspro- Zurückgezogen - Retiré

gramm wird bis Mai 1987 laufen. Mitte 1987 werden sämtli-

che Versuchsergebnisse vorliegen.

Angesichts der modernen Technologie sind weder eine

eigentliche Entwicklungsdauer von rund 10 Jahren noch die

Entwicklungskosten von 58 Millionen Franken als ausseror- #ST# 86.512

dentlich anzusehen. Vergleiche mit ähnlich gelagerten

Entwicklungen im Ausland unterstreichen diese Aussage. Motion Schmidhalter

Die eidgenössischen Räte haben für die Entwicklung und Berücksichtigung der Bergkantone

Erprobung des Funkgeräts SE-225 in verschiedenen Tran-

chen mit den FEVP-Verpflichtungskrediten insgesamt Equipement des troupes.

106 Millionen Franken bewilligt. Dabei wurden 58 Millionen Part revenant aux cantons montagnards

für die Entwicklungsarbeiten und die Erstellung der Prototy-

pen, 40 Millionen für die Beschaffung der Vorserie ausge-

geben.

Die in der Motion genannten 8,5 Millionen Franken dienen

zur Restzahlung für die vom Bund gegenüber der Industrie Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1986

für die Vorserie und die Prototypen des Zubehörs und Der Bundesrat wird beauftragt, in der Verordnung über die

gegenüber der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Mannschaftsausrüstung (25. November 1974) den Artikel 4

für den Einbau der Vorseriegeräte in Fahrzeugen eingegan- Absatz 2 zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen:

genen Verpflichtungen. Im Sinne einer gesunden Erhaltung der Berggebiete erfolgt

Wenn das SE-225 im Jahre 1981 an 14. Stelle der Beschaf- die Uebertragung der Beschaffung an die Kantone im umge-

fungsprioritäten stand, so deshalb, weil damals der Zeit- kehrten Verhältnis zu ihrem Industriepotential. Kantone mit

punkt der Beschaffungsreife noch nicht ersichtlich war und besonders schwerer Belastung durch die Armee erfahren

andere, zeitlich dringlichere Vorhaben zur Beschaffung an- zusätzlich eine spezielle Berücksichtigung.

standen.

Ein Abbruch der laufenden Versuche im heutigen Zeitpunkt Texte de la motion du 19 juin 1986

wäre unseres Erachtens nicht nur aus wirtschaftlichen Le Conseil fédéral est chargé de remplacer la teneur actuelle

Gründen unverantwortbar. Wir sind der Ansicht, dass das de l'article 4, 2e alinéa de l'ordonnance du 25 novembre

Resultat der Truppenversuche mit dem SE-225 und mit den 1974 sur l'équipement des troupes par le texte suivant:

erwähnten ausländischen Konkurrenzprodukten abgewartet En tant que mesure à prendre en faveur des régions de

werden muss. montagne, on procède à la répartition entre les cantons

Aus diesen Gründen und unter Berücksichtigung der dans un rapport inversement proportionnel à leur potentiel

Zuständigkeit im Rechtssetzungsbereich muss die Motion industriel. Les cantons auxquels l'armée impose des

abgelehnt werden. charges exceptionnelles sont pris tout particulièrement en

considération.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Mitunterzeichner - Cosignataires:

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Blunschy, Cantieni, de Chastonay, Columberg, Cotti Flavio,

Cotti Gianfranco, Darbellay, Dirren, Etique, Grassi, Hösli,

Hübscher: Der Bundesrat lehnt die Motion erwartungsge- Iten, Risi-Schwyz, Schärli, Schnider-Luzern, Steinegger(16)

mäss ab. Worum geht es? Als in diesem Rat 1979/80 die

Kinderkrankheiten des Panzers 68 diskutiert wurden, hat die Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Geschäftsprüfungskommission festgestellt, Entwicklungs- Die statistischen Angaben der letzten Jahre zeigen, dass die

und Beschaffungsarbeiten für das neue Funkgerät SE-225 Armeeaufträge GRD (Gruppe für Rüstungsdienste) ein Zah-

stünden jetzt im fünfzehnten Entwicklungsjahr. Seither sind lungsvolumen von ca. 2 Milliarden Franken pro Jahr errei-

einige Jahre dazugekommen. Die Uebung dauert jetzt über chen. Unser Armeematerial wird vorwiegend im Inland her-

20 Jahre. Es gibt einen Bericht des ehemaligen Generalstab- gestellt. 1984 waren es 1669 Millionen Franken. Diese

chefs Zumstein, in dem es heisst; «Weil diese Entwicklung Armeeaufträge gehen hauptsächlich an die beiden Kantone

und Beschaffung so lange gedauert hat,» - es steht auch in Zürich und Bern, Zürich nimmt mit 36 Prozent den ersten

der Antwort des Bundesrates - «sind inzwischen amerikani- Platz ein, Bern mit 17 Prozent den zweiten, während Kan-

sche Funkgeräte beschafft worden.» Die Armee werde das tone wie das Wallis mit 0,7 Prozent, der Jura mit 0,7 Prozent,

neue Funkgerät SE-225 wohl kaum vor dem Jahre 2000 Tessin mit 1,2 Prozent und der Kanton Graubünden mit

anschaffen können oder wollen. Bei der heutigen rasanten 0,3 Prozent am Schlüsse oder fast am Schluss stehen. Bei

Entwicklung der Technik, bei einer bis heute derart langen der Beschaffung der Mannschaftsausrüstung geht es um

Entwicklungsdauer und einer noch sehr Ungewissen viel kleinere Aufträge; so zum Beispiel werden für die Beklei-

Beschaffungszeit (14 bis 15 Jahre gemäss Ankündigung von dung ca. 50 Millionen und für das Gepäck ca. 25 Millionen

Herrn Zumstein) muss man doch von der Annahme ausge- pro Jahr verwendet. Entsprechend der in Kraft stehenden

24. September 1986 N 1157 Interpellation Landolt

Verordnung muss die Beschaffung der Mannschaftsausrüs- Teil seiner Aufträge in anderen Kantonen ausführen lassen,

tung (persönliche Bewaffnung und Ausrüstung sowie weil er über zu wenig Sattler-Betriebe verfügt. Umgekehrt

besondere Ausrüstungsgegenstände) im Verhältnis der müssen die meisten Bergkantone die von ihnen zu beschaf-

diensttauglich erklärten Rekruten verteilt werden. Dieser fenden Uniformhemden im Mittelland herstellen lassen, weil

Verteilschlüssel ergibt eine zusätzliche Verlagerung der mili- sie über keine Hemdenfabriken verfügen.

tärischen Aufträge im Inland an die oben genannten Kan- Im gleichen Umfang wie an die Kantone werden von der

tone. In der Vergabe zur Beschaffung dieser Mannschafts- Gruppe für Rüstungsdienste des Militärdepartements jedes

ausrüstung ergäbe sich eine Gelegenheit, eine bessere Jahr direkt weitere Aufträge an Betriebe der Textil-, Leder-

Regionalpolitik zu betreiben und die Randkantone mit und Kunstlederbranchen erteilt; im Jahr 1985 betrug dieses

wenig Industrie zulasten der hochindustrialisierten Kantone Auftragsvolumen rund 81 Millionen Franken. Dabei ist die

zu berücksichtigen. Das wäre umso mehr angebracht, weil Gruppe für Rüstungsdienste bemüht, vor allem Kleinbe-

sich beispielsweise laut FIRI-Studie die Lage für die Berg- triebe in Randregionen (Heimarbeitnehmer und Gewerbebe-

kantone noch verschlechtert hat. Mit anderen Worten: Diese triebe)zu berücksichtigen. Darüber hinaus erteilen die eid-

Kantone zahlen als finanzschwache Kantone immer noch genössischen und kantonalen Zeughäuser laufend Repara-

mehr nach Bern, als sie zurückerhalten. turaufträge im Bereich der Mannschaftsausrüstung an

Zudem ist die militärische Präsenz im Berggebiet übermäs- Kleinbetriebe abseits der grossen Industriezentren.

sig gross, sei dies durch Einrichtungen der Flugwaffe oder Die Erteilung von industriellen Aufträgen an Bergkantone

auch' der notwendigen Schiessplätze. Diese übermässige würde voraussetzen, dass dort ein eigenes, konkurrenzfähi-

militärische Präsenz wird aber nicht entsprechend abge- ges Industriepotential besteht. Der Bundesrat hält es aber

golten. für unzweckmässig, wenn in Gebirgs- und Randregionen

Angesichts dieser Tatsache ersuche ich den Bundesrat, den Betriebe angesiedelt werden müssten, die im überwiegen-

Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Mannschaftsaus- den Mass von Militäraufträgen abhängig wären. Schwan-

rüstung vom 25. November 1974 zu streichen und durch den kungen im Auftragsvolumen, wie sie sich nicht vermeiden

vorgeschlagenen Passus zu ersetzen. lassen, würden die Existenz solcher Betriebe in wirtschaft-

lich schwächeren Gebieten bedrohen.

Räumliche Aufteilung der GRD-Aufträge 1980-1984 Aus den dargelegten Gründen lehnt der Bundesrat die Aen-

% derung der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung im

Zürich 36,0 Sinn der Motion ab. Er ist aber bereit, den Vorstoss als

Bern 17,0 Postulat anzunehmen.

Luzern 1,5

Uri '0,5 Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Schwyz 0,4 Déclaration écrite du Conseil fédéral

Obwalden 0,1 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Nidwaiden 1,8 wandeln.

Glarus 0,3

Zug 1,0 Präsident: Herr Schmidhalter ist mit der Umwandlung in ein

Freiburg 0,5 Postulat einverstanden.

Solothurn 4,0

Basel-Stadt 1,1 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Baselland 2,3

Schaffhausen 5,9

Appenzell AR 0,2

Appenzell IR

St. Gallen 4,3

#ST# 84.917

Graubünden 0,3

Aargau 6,5 Interpellation Landolt

Thurgau 6,7 Instruktionsoffiziere

Tessin 1,2 der Sanitätstruppen

Waadt 2,8

Wallis 0,7 Officiers instructeurs

Neuenburg 1,7 des troupes sanitaires

Genf 2,5

Jura 0,7 Siehe Jahrgang 1984, Seite 757 - Voir année 1984, page 757

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 22. September 1986

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung regionalpolitischer Diskussion - Discussion

Anliegen bei der Vergebung von Aufträgen der Armee

bewusst und hat diese Bereitschaft auch immer wieder Landolt: Mit dem Problem der Instruktoren - ganz generell

unter Beweis gestellt. Der vorliegende Vorschlag auf Aende- betrachtet - hat sich die GPK im Jahre 1984/85 beschäftigt

rung der Verordnung vom 25. November 1974 über die und uns darüber am 22. Mai 1985 einen Bericht erstattet.

Mannschaftsausrüstung ist indessen zu absolut und stellt Zudem danke ich dem Chef EMD, dass er eine Arbeits-

keinen tauglichen Weg dar, ganz abgesehen davon, dass die gruppe «Instruktorenberuf» eingesetzt hat. Trotzdem und

Motion in die alleinige Zuständigkeitdes Bundesrates ein- ausdrücklich im Interesse für eine bessere Ausbildung bei

greift. den Sanitätstruppen muss ich mich heute hier äussern.

Die effektive Wertschöpfung in den Kantonen ist nicht pro- Ich halte darum fest, was der Oberfeldarzt, Herr Divisionär

portional zu den vom Militärdepartement erteilten Aufträ- Huber, in einem Interview öffentlich gesagt hat: «.... uns

gen. Bei der Bekleidung (Uniformtuch, Futterstoff usw.) fehlen also die Instruktoren, welche der Truppe zeigen, wie

müssen zwar die Kantone das Material beschaffen, es aber Sanitätshilfsstellen gemacht, wie Militärspitäler eingerichtet

in vielen Fällen ausserhalb des eigenen Kantons herstellen und betrieben werden, wie der Patiententransport durchge-

lassen. Im Jahr 1985 wurden beispielsweise rund 40 Prozent führt wird. Heute sind es Nichtmediziner, die diese spezifi-

des insgesamt benötigten Uniformtuchs in den Kantonen sche Ausbildung leiten.» Im gleichen Interview begründet er

Wallis, Graubünden und Glarus bezogen. Ein weiteres Bei- das Manko - zur Zeit ist unter 28 Instruktoren der Sanität ein

spiel ist das Gepäck: Der Kanton Genf muss einen grossen einziger Arzt - damit, dass Assistenzärzte von Spitälern nur

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Schmidhalter Berücksichtigung der Bergkantone

Motion Schmidhalter Equipement des troupes. Part revenant aux cantons montagnards

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.512

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 24.09.1986 - 16:00

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Data

Seite 1156-1157

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Ref. No 20 014 617

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