Preferential Treatment for Mountain Cantons in Military Procurement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion requesting the government to amend regulations on troop equipment to give preferential treatment to mountain cantons in the procurement process. The motion argued that these cantons, often with less industrial potential and facing significant military presence, should receive a greater share of military contracts. The government rejected the motion, stating that actual value creation in cantons does not always align with contract distribution, and that forcing industrial development in mountain regions would be unsustainable. However, the government agreed to consider the motion's concerns as a postulate, acknowledging the importance of regional policy in contract allocation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 für, Art. 4 Absatz; Preferential Treatment for Mountain Cantons in Military Procurement: The motion argued that these cantons, often with less industrial potential and facing significant military presence, should receive a greater share of military contracts. The government rejected the motion, stating that actual value creation in cantons does not always align with contract distribution, and that forcing industrial development in mountain regions would be unsustainable. However, the government agreed to consider the motion's concerns as a postulate, acknowledging the importance of regional policy in contract allocation.
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KI-generiertThe motion proposed to amend this provision to ensure better regional policy and consideration for peripheral cantons in military procurement.
Volltext
Motion Schmidhalter 1156 N 24 septembre 1986
in den Jahren 1967 bis 1971 durchgeführt wurden, konnte hen, dass dieses Funkgerät, falls es jemals beschafft werden
im Jahre 1972 der Konzeptentscheid getroffen werden. sollte, bereits veraltet sein wird. Auch für Fachleute ist es
Er bildete die Grundlage für die eigentliche Entwicklung des schlicht nicht vorstellbar, dass ein Funkgerät oder ein Funk-
vorgesehenen Gerätetyps. Die eigentliche Entwicklung des system, an dem etwa 30 bis 35 Jahre lang entwickelt und
Geräts erfolgte in den Jahren 1972 bis 1981. In dieser Zeit erprobt worden ist, im dannzumaligen Beschaffungszeit-
wurden auch erste Erprobungen und eine anschliessende punkt überhaupt noch à jour sein könnte. Daher bin ich zur
Optimierung mit acht Prototypen durchgeführt. Um die Auffassung gelangt, dass hier ein Ende mit Schrecken für
Geräte als Uebermittlungssystem in grösseren Verbindungs- die Armee wahrscheinlich billiger, einträglicher wäre als ein
netzen der Truppe wirklichkeitsnah erproben zu können, Schrecken ohne Ende, d. h. als weitere Entwicklungs- und
wurde eine Vorserie von 100 Geräten in Auftrag gegeben. Beschaffungsjahre durchzustehen mit dem Risiko, dass
Gleichzeitig musste das notwendige Zubehör und die Ausrü- dann ein veraltetes System zu beschaffen wäre. Nachdem
stung für den Einbau der Geräte in Rad- und Raupenfahr- aber der Bundesrat, das EMD an diesem Projekt festhalten
zeugen entwickelt und beschafft werden. wollen und Sie ganz bestimmt diesem Antrag auch folgen
Die Vorserie wurde 1985 termingerecht abgeliefert; unsere werden, nehme ich davon Kenntnis, dass Entwicklungen,
Forderung, dass diese Geräte die Seriereife erreicht haben auch wenn sie beinahe sinnlos werden, offenbar durchgezo-
müssen, wurde durch die Industrie erfüllt. gen werden müssen. Ich ziehe die Motion zurück.
Nach technischen Erprobungen durch die GRD laufen seit
Frühjahr 1986 die Truppenversuche; dieses Versuchspro- Zurückgezogen - Retiré
gramm wird bis Mai 1987 laufen. Mitte 1987 werden sämtli-
che Versuchsergebnisse vorliegen.
Angesichts der modernen Technologie sind weder eine
eigentliche Entwicklungsdauer von rund 10 Jahren noch die
Entwicklungskosten von 58 Millionen Franken als ausseror- #ST# 86.512
dentlich anzusehen. Vergleiche mit ähnlich gelagerten
Entwicklungen im Ausland unterstreichen diese Aussage. Motion Schmidhalter
Die eidgenössischen Räte haben für die Entwicklung und Berücksichtigung der Bergkantone
Erprobung des Funkgeräts SE-225 in verschiedenen Tran-
chen mit den FEVP-Verpflichtungskrediten insgesamt Equipement des troupes.
106 Millionen Franken bewilligt. Dabei wurden 58 Millionen Part revenant aux cantons montagnards
für die Entwicklungsarbeiten und die Erstellung der Prototy-
pen, 40 Millionen für die Beschaffung der Vorserie ausge-
geben.
Die in der Motion genannten 8,5 Millionen Franken dienen
zur Restzahlung für die vom Bund gegenüber der Industrie Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1986
für die Vorserie und die Prototypen des Zubehörs und Der Bundesrat wird beauftragt, in der Verordnung über die
gegenüber der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Mannschaftsausrüstung (25. November 1974) den Artikel 4
für den Einbau der Vorseriegeräte in Fahrzeugen eingegan- Absatz 2 zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen:
genen Verpflichtungen. Im Sinne einer gesunden Erhaltung der Berggebiete erfolgt
Wenn das SE-225 im Jahre 1981 an 14. Stelle der Beschaf- die Uebertragung der Beschaffung an die Kantone im umge-
fungsprioritäten stand, so deshalb, weil damals der Zeit- kehrten Verhältnis zu ihrem Industriepotential. Kantone mit
punkt der Beschaffungsreife noch nicht ersichtlich war und besonders schwerer Belastung durch die Armee erfahren
andere, zeitlich dringlichere Vorhaben zur Beschaffung an- zusätzlich eine spezielle Berücksichtigung.
standen.
Ein Abbruch der laufenden Versuche im heutigen Zeitpunkt Texte de la motion du 19 juin 1986
wäre unseres Erachtens nicht nur aus wirtschaftlichen Le Conseil fédéral est chargé de remplacer la teneur actuelle
Gründen unverantwortbar. Wir sind der Ansicht, dass das de l'article 4, 2e alinéa de l'ordonnance du 25 novembre
Resultat der Truppenversuche mit dem SE-225 und mit den 1974 sur l'équipement des troupes par le texte suivant:
erwähnten ausländischen Konkurrenzprodukten abgewartet En tant que mesure à prendre en faveur des régions de
werden muss. montagne, on procède à la répartition entre les cantons
Aus diesen Gründen und unter Berücksichtigung der dans un rapport inversement proportionnel à leur potentiel
Zuständigkeit im Rechtssetzungsbereich muss die Motion industriel. Les cantons auxquels l'armée impose des
abgelehnt werden. charges exceptionnelles sont pris tout particulièrement en
considération.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Mitunterzeichner - Cosignataires:
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Blunschy, Cantieni, de Chastonay, Columberg, Cotti Flavio,
Cotti Gianfranco, Darbellay, Dirren, Etique, Grassi, Hösli,
Hübscher: Der Bundesrat lehnt die Motion erwartungsge- Iten, Risi-Schwyz, Schärli, Schnider-Luzern, Steinegger(16)
mäss ab. Worum geht es? Als in diesem Rat 1979/80 die
Kinderkrankheiten des Panzers 68 diskutiert wurden, hat die Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Geschäftsprüfungskommission festgestellt, Entwicklungs- Die statistischen Angaben der letzten Jahre zeigen, dass die
und Beschaffungsarbeiten für das neue Funkgerät SE-225 Armeeaufträge GRD (Gruppe für Rüstungsdienste) ein Zah-
stünden jetzt im fünfzehnten Entwicklungsjahr. Seither sind lungsvolumen von ca. 2 Milliarden Franken pro Jahr errei-
einige Jahre dazugekommen. Die Uebung dauert jetzt über chen. Unser Armeematerial wird vorwiegend im Inland her-
20 Jahre. Es gibt einen Bericht des ehemaligen Generalstab- gestellt. 1984 waren es 1669 Millionen Franken. Diese
chefs Zumstein, in dem es heisst; «Weil diese Entwicklung Armeeaufträge gehen hauptsächlich an die beiden Kantone
und Beschaffung so lange gedauert hat,» - es steht auch in Zürich und Bern, Zürich nimmt mit 36 Prozent den ersten
der Antwort des Bundesrates - «sind inzwischen amerikani- Platz ein, Bern mit 17 Prozent den zweiten, während Kan-
sche Funkgeräte beschafft worden.» Die Armee werde das tone wie das Wallis mit 0,7 Prozent, der Jura mit 0,7 Prozent,
neue Funkgerät SE-225 wohl kaum vor dem Jahre 2000 Tessin mit 1,2 Prozent und der Kanton Graubünden mit
anschaffen können oder wollen. Bei der heutigen rasanten 0,3 Prozent am Schlüsse oder fast am Schluss stehen. Bei
Entwicklung der Technik, bei einer bis heute derart langen der Beschaffung der Mannschaftsausrüstung geht es um
Entwicklungsdauer und einer noch sehr Ungewissen viel kleinere Aufträge; so zum Beispiel werden für die Beklei-
Beschaffungszeit (14 bis 15 Jahre gemäss Ankündigung von dung ca. 50 Millionen und für das Gepäck ca. 25 Millionen
Herrn Zumstein) muss man doch von der Annahme ausge- pro Jahr verwendet. Entsprechend der in Kraft stehenden
24. September 1986 N 1157 Interpellation Landolt
Verordnung muss die Beschaffung der Mannschaftsausrüs- Teil seiner Aufträge in anderen Kantonen ausführen lassen,
tung (persönliche Bewaffnung und Ausrüstung sowie weil er über zu wenig Sattler-Betriebe verfügt. Umgekehrt
besondere Ausrüstungsgegenstände) im Verhältnis der müssen die meisten Bergkantone die von ihnen zu beschaf-
diensttauglich erklärten Rekruten verteilt werden. Dieser fenden Uniformhemden im Mittelland herstellen lassen, weil
Verteilschlüssel ergibt eine zusätzliche Verlagerung der mili- sie über keine Hemdenfabriken verfügen.
tärischen Aufträge im Inland an die oben genannten Kan- Im gleichen Umfang wie an die Kantone werden von der
tone. In der Vergabe zur Beschaffung dieser Mannschafts- Gruppe für Rüstungsdienste des Militärdepartements jedes
ausrüstung ergäbe sich eine Gelegenheit, eine bessere Jahr direkt weitere Aufträge an Betriebe der Textil-, Leder-
Regionalpolitik zu betreiben und die Randkantone mit und Kunstlederbranchen erteilt; im Jahr 1985 betrug dieses
wenig Industrie zulasten der hochindustrialisierten Kantone Auftragsvolumen rund 81 Millionen Franken. Dabei ist die
zu berücksichtigen. Das wäre umso mehr angebracht, weil Gruppe für Rüstungsdienste bemüht, vor allem Kleinbe-
sich beispielsweise laut FIRI-Studie die Lage für die Berg- triebe in Randregionen (Heimarbeitnehmer und Gewerbebe-
kantone noch verschlechtert hat. Mit anderen Worten: Diese triebe)zu berücksichtigen. Darüber hinaus erteilen die eid-
Kantone zahlen als finanzschwache Kantone immer noch genössischen und kantonalen Zeughäuser laufend Repara-
mehr nach Bern, als sie zurückerhalten. turaufträge im Bereich der Mannschaftsausrüstung an
Zudem ist die militärische Präsenz im Berggebiet übermäs- Kleinbetriebe abseits der grossen Industriezentren.
sig gross, sei dies durch Einrichtungen der Flugwaffe oder Die Erteilung von industriellen Aufträgen an Bergkantone
auch' der notwendigen Schiessplätze. Diese übermässige würde voraussetzen, dass dort ein eigenes, konkurrenzfähi-
militärische Präsenz wird aber nicht entsprechend abge- ges Industriepotential besteht. Der Bundesrat hält es aber
golten. für unzweckmässig, wenn in Gebirgs- und Randregionen
Angesichts dieser Tatsache ersuche ich den Bundesrat, den Betriebe angesiedelt werden müssten, die im überwiegen-
Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Mannschaftsaus- den Mass von Militäraufträgen abhängig wären. Schwan-
rüstung vom 25. November 1974 zu streichen und durch den kungen im Auftragsvolumen, wie sie sich nicht vermeiden
vorgeschlagenen Passus zu ersetzen. lassen, würden die Existenz solcher Betriebe in wirtschaft-
lich schwächeren Gebieten bedrohen.
Räumliche Aufteilung der GRD-Aufträge 1980-1984 Aus den dargelegten Gründen lehnt der Bundesrat die Aen-
% derung der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung im
Zürich 36,0 Sinn der Motion ab. Er ist aber bereit, den Vorstoss als
Bern 17,0 Postulat anzunehmen.
Luzern 1,5
Uri '0,5 Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Schwyz 0,4 Déclaration écrite du Conseil fédéral
Obwalden 0,1 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Nidwaiden 1,8 wandeln.
Glarus 0,3
Zug 1,0 Präsident: Herr Schmidhalter ist mit der Umwandlung in ein
Freiburg 0,5 Postulat einverstanden.
Solothurn 4,0
Basel-Stadt 1,1 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Baselland 2,3
Schaffhausen 5,9
Appenzell AR 0,2
Appenzell IR
St. Gallen 4,3
#ST# 84.917
Graubünden 0,3
Aargau 6,5 Interpellation Landolt
Thurgau 6,7 Instruktionsoffiziere
Tessin 1,2 der Sanitätstruppen
Waadt 2,8
Wallis 0,7 Officiers instructeurs
Neuenburg 1,7 des troupes sanitaires
Genf 2,5
Jura 0,7 Siehe Jahrgang 1984, Seite 757 - Voir année 1984, page 757
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 22. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung regionalpolitischer Diskussion - Discussion
Anliegen bei der Vergebung von Aufträgen der Armee
bewusst und hat diese Bereitschaft auch immer wieder Landolt: Mit dem Problem der Instruktoren - ganz generell
unter Beweis gestellt. Der vorliegende Vorschlag auf Aende- betrachtet - hat sich die GPK im Jahre 1984/85 beschäftigt
rung der Verordnung vom 25. November 1974 über die und uns darüber am 22. Mai 1985 einen Bericht erstattet.
Mannschaftsausrüstung ist indessen zu absolut und stellt Zudem danke ich dem Chef EMD, dass er eine Arbeits-
keinen tauglichen Weg dar, ganz abgesehen davon, dass die gruppe «Instruktorenberuf» eingesetzt hat. Trotzdem und
Motion in die alleinige Zuständigkeitdes Bundesrates ein- ausdrücklich im Interesse für eine bessere Ausbildung bei
greift. den Sanitätstruppen muss ich mich heute hier äussern.
Die effektive Wertschöpfung in den Kantonen ist nicht pro- Ich halte darum fest, was der Oberfeldarzt, Herr Divisionär
portional zu den vom Militärdepartement erteilten Aufträ- Huber, in einem Interview öffentlich gesagt hat: «.... uns
gen. Bei der Bekleidung (Uniformtuch, Futterstoff usw.) fehlen also die Instruktoren, welche der Truppe zeigen, wie
müssen zwar die Kantone das Material beschaffen, es aber Sanitätshilfsstellen gemacht, wie Militärspitäler eingerichtet
in vielen Fällen ausserhalb des eigenen Kantons herstellen und betrieben werden, wie der Patiententransport durchge-
lassen. Im Jahr 1985 wurden beispielsweise rund 40 Prozent führt wird. Heute sind es Nichtmediziner, die diese spezifi-
des insgesamt benötigten Uniformtuchs in den Kantonen sche Ausbildung leiten.» Im gleichen Interview begründet er
Wallis, Graubünden und Glarus bezogen. Ein weiteres Bei- das Manko - zur Zeit ist unter 28 Instruktoren der Sanität ein
spiel ist das Gepäck: Der Kanton Genf muss einen grossen einziger Arzt - damit, dass Assistenzärzte von Spitälern nur
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schmidhalter Berücksichtigung der Bergkantone
Motion Schmidhalter Equipement des troupes. Part revenant aux cantons montagnards
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.512
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.09.1986 - 16:00
Date
Data
Seite 1156-1157
Page
Pagina
Ref. No 20 014 617
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