Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-510 KI-generiert

Commercial Vehicle Noise Regulations: European Coordination Debate

Geschäftsnummer VPB 86-510
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The interpellation questioned whether stricter noise regulations for commercial vehicles, set to take effect soon, should be postponed to allow for European coordination. It argued these regulations were counterproductive to other environmental measures as they would necessitate costly engine encapsulation, increasing fuel consumption and emissions, and that they conflicted with minimum engine power requirements. The Federal Council responded that foreign commercial vehicles comprised less than 10% of transport, and that the new noise regulations were achievable without full engine encapsulation, posing no conflict with engine power mandates, while also noting that international harmonization had not been achieved.

Legislator-Regeste

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Art. 11 Abs. 1 und 2 des ... Umweltschutzgesetzes (USG; Commercial Vehicle Noise Regulations: European Coordination Debate: It argued these regulations were counterproductive to other environmental measures as they would necessitate costly engine encapsulation, increasing fuel consumption and emissions, and that they conflicted with minimum engine power requirements. The Federal Council responded that foreign commercial vehicles comprised less than 10% of transport, and that the new noise regulations were achievable without full engine encapsulation, posing no conflict with engine power mandates, while also noting that international harmonization had not been achieved.

Schlagwörter

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verschärfte Emissionsbegrenzung Lärmschutz Verschmutzung durch das Auto gefährlicher Eingriff in Strassenverkehr Internationale Übereinkünfte im Verkehrsbereich Schwerverkehrsabgabe
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 Abs. 1 und 2 des ... Umweltschutzgesetzes (USG)

Cited to establish that environmental protection measures, including noise reduction, are required by law.

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Volltext

Interpellation Schärli 1496 N 9 octobre 1986

est représentée. Selon l'ordonnance du 9 mai 1979 (RS mesures prises dans le domaine de la protection de l'envi-

172.010.15), la responsabilité de cette coordination incombe ronnement puisque, pour pouvoir les respecter, il serait

à l'Office fédéral de l'éducation et de la science du DFI, qui nécessaire d'enfermer le moteur dans un carter (ce qui fait

étudie les aspects de la collaboration internationale du point forcément augmenter la consommation de carburant et, par

de vue de notre politique de la recherche, surveille la planifi- voie de conséquence, également l'émission de gaz d'échap-

cation dans le domaine de la politique de la recherche et de pement)?

l'éducation dans la mesure où elle nécessite des subsides - En outre, n'estime-t-il pas lui aussi que les nouvelles

de la Confédération et représente les intérêts de la Confédé- prescriptions relatives au bruit sont inconciliables avec les

ration dans les organes correspondants. prescriptions exigeant une puissance minimum du moteur?

Dans la perspective d'une éventuelle participation financière (Nous exigeons les moteurs les plus puissants et voulons

de notre pays à des projets EUREKA et d'une coopération avoir les valeurs les plus basses pour le bruit).

possible a des programme de technologie des CE, le Conseil

fédéral veillera à mette en place des structures d'organisa- Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun

tion transparentes et efficaces qui permettront d'assurer la

coordination entre les différents intéressés. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Seit 1982 sind die in der Schweiz immatrikulierten Nutzfahr-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- zeuge weltweit den schärfsten Lärmvorschriften unterwor-

rates teilweise befriedigt. fen. Auf den 1. Oktober 1986 sollen diese strengen Lärm-

Grenzwerte nochmals verschärft werden. Diese neuerliche

Verschärfung der Lärmvorschriften im Alleingang ist sach-

lich nicht zu rechtfertigen und wirkt sich auf die übrigen

Umweltschutzmassnahmen kontraproduktiv aus.

#ST# 86.510 Es ist jedem klar, dass Lärmvorschriften auch für den

Schwerverkehr unbedingt notwendig sind. Die Behörden

Interpellation Schärli haben sogar die Pflicht, solche zu erlassen, damit die

Gesundheit der Menschen nicht gefährdet und die Umwelt

Neue Lärmvorschriften nicht geschädigt wird. In einem Transitland wie der Schweiz

Nouvelles prescriptions contre le bruit ist aber der neuerdings geplante Alleingang wenig sinnvoll.

Lärmvorschriften sollten in internationaler Koordination

erlassen werden. So sind von den neuen Vorschriften nur

rund 2000-3000 Nutzfahrzeuge betroffen. Für die übrigen,

aus dem Ausland eingereisten Nutzfahrzeuge (im Jahr 1984

Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1986 waren das 1 800 000 Nutzfahrzeuge) gelten sie nicht.

Lärmvorschriften sind als eine Massnahme für den Umwelt- Weiter sind die neuen Lärmvorschriften nur mit einer sehr

schutz unbedingt notwendig. Die Schweiz als Transitland ist kostspieligen Einkapselung der Motoren zu erfüllen. Diese

aber gerade im Bereich «Lärmvorschriften für den Schwer- Einkapselung erhöht zwangsläufig den Treibstoffverbrauch

verkehr» auf eine internationale Koordination angewiesen, und damit den Ausstoss schädlicher Abgase. Zudem erhöht

da weitaus der grösste Teil der Gütertransporte in der jede Vollkapselung wegen der erschwerten Wärmeabfuhr

Schweiz durch ausländische Nutzfahrzeuge erfolgt. die Brandgefahr wesentlich.

In diesem Zusammenhang erbitte ich vom Bundesrat Aus- Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass die schweize-

kunft auf folgende Fragen: rische Gesetzgebung die leistungsstärksten Motoren ver-

-Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die langt (mind. 10 PS/t). Gemäss einem nicht zu widerlegenden

Inkraftsetzung der auf den 1. Oktober 1986 nochmals ver- physikalischen Prinzip nehmen die Lärmwerte mit zuneh-

schärften Lärmvorschriften für Nutzfahrzeuge im Hinblick mender Motorleistung mindestens linear zu. Mindestvor-

auf eine europäische Koordination aufgeschoben werden schriften für die Motorleistung und Lärmvorschriften

sollte? schliessen sich gegenseitig aus. Wir dürfen mit anderen

- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die neuen Worten nicht leistungsstarke Motoren fordern und gleichzei-

Lärmvorschriften den übrigen Umweltschutzmassnahmen tig die Lärmvorschriften extrem verschärfen.

zuwiderlaufen, da die neuen Lärmvorschriften nur durch Die genannten Gründe sprechen dafür, die Inkraftsetzung

eine Einkapselung der Motoren erfüllbar sind? (Diese der nochmals verschärften Lärmvorschriften zu verschie-

Motoreinkapselung erhöht zwangsläufig den Treibstoffver- ben, damit ein neuerlicher Alleingang der Schweiz vermie-

brauch und damit den Ausstoss von Abgasen). den werden kann und internationale Bemühungen um ein-

- Ist der Bundesrat ferner nicht auch der Meinung, dass die heitliche Lärmvorschriften nicht verunmöglicht werden.

neuen Lärmvorschriften in einem unlösbaren Zielkonflikt

mit den Vorschriften über die geforderte Mindestmotorlei- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

stung stehen? (Wir verlangen die leistungsstärksten Moto- vom 10. September 1986

ren und wollen die kleinsten Lärmwerte.) Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 septembre 1986

Entgegen der Ansicht des Interpellanten liegt der Anteil der

Texte de l'interpellation du 18 juin 1986 ausländischen Nutzfahrzeuge am gesamten Gütertransport

Pour protéger l'environnement, il est indispensable d'édic- in der Schweiz weit unter 10 Prozent.

ter des prescriptions concernant le bruit. Or, la Suisse étant Nach Art. 11 Abs. 1 und 2 des seit I.Januar 1985 in Kraft

un pays de transit, elle est tributaire de la coordination stehenden Umweltschutzgesetzes (USG) sind Luftverunrei-

internationale, précisément dans le domaine des prescrip- nigungen,Lärm, Erschütterungen und Strahlen durch Mass-

tions relatives au bruit provoqué par le trafic des poids nahmen an der Quelle zu begrenzen, und zwar unabhängig

lourds, car la très grande majorité des transports de mar- von der bestehenden Umweltbelastung soweit, als dies tech-

chandises en Suisse sont effectués par des véhicules utili- nisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

taires étrangers. Nachdem heute der Umweltschutz - bei dem die Lärmbe-

C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux kämpfung einen wesentlichen Bestandteil darstellt-zu den

questions suivantes: Hauptanliegen der schweizerischen Bevölkerung gehört, ist

- N'estime-t-il pas lui aussi que la mise en vigueur, le 1er oc- eine Lockerung der bereits rechtskräftig beschlossenen

tobre 1986, de prescriptions encore plus sévères concernant Lärmgrenzwerte ohne zwingende Gründe nicht zu rechtfer-

le bruit émis par les poids lourds devrait être reportée afin de tigen. Dies ist auch nicht notwendig, da von den heute 997

permettre une coordination sur le plan européen? typengeprüften Nutzfahrzeugen bereits mehr als die Hälfte

- N'est-il pas lui aussi d'avis que les nouvelles prescriptions die neuen Lärmgrenzwerte einhalten.

concernant le bruit sont en contradiction avec les autres -Die ab dem 1. Oktober 1986 geltende Verschärfung der

9. Oktober 1986 N 1497 Interpellation Oehen

Lärmvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge soll nicht auf- Tempolimiten sind Sonderanstrengungen - durch wieder-

geschoben werden. holte Information sowie offene und verdeckte Kontrollen -

Der Bundesrat würde eine europäische Koordination der nötig, um die Fahrzeugführer an die neuen Geschwindig-

Lärm- und auch der Abgasvorschriften sehr begrüssen. Die keitsgrenzen zu gewöhnen. Nach jeder Herabsetzung allge-

in Aussicht genommenen Vorschriften wurden entspre- meiner Tempolimiten kommt anfänglich der Eindruck einer

chend unseren internationalen Verpflichtungen notifiziert, gewissen Verschlechterung der Fahrdisziplin auf. Die Fahr-

doch kam eine Harmonisierung, die unseren Zielvorstellun- zeugführer müssen sich erst an die neuen, tieferen Limiten

gen entsprechen würde, leider nicht zustande. gewöhnen. Diese Angewöhnungszeit dauert natürlich län-

-Nach den bisherigen Erfahrungen können die neuen ger, wenn die neuen Limiten von vielen Fahrzeugführern als

Lärmvorschriften bei Anwendung anderer technischer nicht den Verhältnissen angepasst empfunden werden. Bei

Massnahmen ohne eine Vollkapselung der Motoren erfüllt der letzten, aus Gründen des Umweltschutzes angeordneten

werden, so dass die geäusserten Befürchtungen unbegrün- Temporeduktion auf 80 bzw. 120 km/h scheint dies verbrei-

det sind. tet der Fall gewesen zu sein. Abklärungen bei mehreren

- Das in der Schweiz verlangte Leistungsgewicht von Kantonen haben ergeben, dass die Uebertretungsquoten bei

7,35 kW/t (10 PS/t) für Motorwagen, Anhängerzüge und Sat- den im Jahre 1985 durchgeführten Kontrollen durchschnitt-

telmotorfahrzeuge bedingt bei dem hierzulande höchstens lich bei 6 bis 8 Prozent liegen und 1986 steigende Tendenz

zulässigen Gesamtzugsgewicht von 28 teine Mindestmotor- aufweisen. Gegenüber den bei Tempo 100/130 festgestellten

leistung von 205,8 kW (280 PS). Gemessen an den heute - Uebertretungen bedeutet dies eine massive Steigerung.

gerade auch im Ausland - üblichen Motorleistungen stellt Diese Feststellung wird durch die Entwicklung der Strassen-

diese Vorschrift keine Einschränkung mehr dar. verkehrsunfälle bestätigt. Zwar geht aus den vom Bundes-

Die neuen Lärmvorschriften stehen deshalb in keinem Ziel- amt für Statistik publizierten Angaben über die Entwicklung

konflikt zu unseren Bestimmungen über die Mindestmotor- der Strassenverkehrsunfälle hervor, dass sich in den vergan-

leistung. genen Jahren das Unfallgeschehen ganz allgemein günstig

entwickelt hat. Während die geschätzte Fahrleistung auf

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Schweizerstrassen zwischen 1970 und 1985 um rund 2/3

rates nicht befriedigt. zunahm, ging die Zahl der Unfälle um rund 4 Prozent, die

Zahl der Verletzten um knapp 20 Prozent und die Zahl der

Toten auf fast die Hälfte zurück. Leider wurde diese erfreuli-

che Entwicklung im ersten Halbjahr 1986 abrupt unterbro-

#ST# 86.525 chen. Bei einem um 5 Prozent gestiegenen Verkehrsauf-

kommen stieg die Zahl der Unfälle um 7,4 Prozent, die der

Interpellation Nauer Verletzten um 4,5 Prozent und die der tödlich Verunfallten

um rund 28 Prozent.

Durchsetzung der Geschwindigkeitslimiten Ein halbes Jahr ist ein zu kurzer Zeitraum, um Rückschlüsse

Respect des limitations de vitesse auf die längerfristige Entwicklung der Strassenverkehrsun-

fälle oder der Fahrdisziplin der Fahrzeugführer zu erlauben.

So kann auch die zufällige Häufung schwerer Unfälle in

einem einzelnen Kanton zu einem verzerrten Bild führen.

Dennoch wird der Bund, der einer konsequenten Durchset-

Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1986 zung der Geschwindigkeitslimiten schon bis anhin grosse

In unserem Rat ist wiederholt auf den Zerfall der Fahrdiszi- Bedeutung beimass, in dieser Angelegenheit erneut an die

plin hinsichtlich Einhaltung der Tempolimiten auf den Auto- Kantone gelangen.

bahnen und auf dem übrigen Strassennetz hingewiesen Das Treibstoffzollgesetz (SR 725.116.2) vom 22. März 1985

worden. regelt die Aufwendungen des Bundes für die Strassen-

Ist der Bundesrat bereit, jenen Kantonen die Strassenbau- kosten. Das Gesetz enthält keine Rechtsgrundlage, um Kan-

subventionen zu kürzen, die sich ungenügend für die Durch- tonen die Strassenbausubventionen zu kürzen, falls sie sich

setzung der Tempolimiten einsetzen? ungenügend für die Durchsetzung der Tempolimiten einset-

zen sollten.

Texte de l'interpellation du 19 juin 1986

Les automobilistes respectent de moins en moins les limita- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

tions de vitesse imposées sur les autoroutes et sur le reste rates befriedigt.

du réseau routier. Ce déclin de la discipline des automobi-

listes a été relevé à plusieurs reprises au sein du Conseil

national.

Le Conseil fédéral est-il disposé à diminuer les subventions

aux constructions routières des cantons qui ne veillent pas #ST# 86.464

au respect des limitations de vitesse avec la rigueur néces-

saire? Interpellation Oehen

Untersuchung gegen Chefbeamte des Bundes

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

Bäumlin, Bircher, Braunschweig, Gloor, Jaggi, Lanz, Leuen- Enquêtes disciplinaires à rencontre

berger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch, Neu- de fonctionnaires supérieurs

komm, Ott, Pitteloud, Renschier, Ruffy, Stamm Walter, Stap-

pung, Uchtenhagen (19)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1986

wünscht eine schriftliche Antwort. Im Zusammenhang mit meinen Bemühungen, zur vermehr-

ten Respektierung und Durchsetzung der vom Gesetzgeber

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates erlassenen Normen beizutragen, stellen sich heute, ausge-

vom 10. September 1986 löst durch den Fall Cadrolina SA/Bundesamt für Justiz,

Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 septembre 1986 Sektion «Erwerb von Grundstücken durch Personen im Aus-

Die Durchsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkei- land» einige grundsätzliche Fragen.

ten gehört zu den Daueraufgaben der kantonalen Polizei- 1. Worin besteht die verfassungsmässige Gleichheit vor dem

corps. Insbesondere bei Herabsetzungen der allgemeinen Gesetz, wenn für eine bestimmte Rechtsverletzung jeder

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Schärli Neue Lärmvorschriften

Interpellation Schärli Nouvelles prescriptions contre le bruit

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.510

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 1496-1497

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Ref. No 20 014 701

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