Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-413 KI-generiert

Tenant Pre-emption Rights and Homeownership Promotion

Geschäftsnummer VPB 86-413
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion proposed supplementing property law to grant tenants a pre-emptive right to purchase their rented apartments for personal use and to encourage homeownership through retirement savings and tax reforms. The Federal Council acknowledged the motion's goals but noted that some aspects, like restricting homeownership promotion to existing buildings, were legally difficult and risked agricultural land loss. They agreed to examine potential regulatory revisions and explore legislative measures for homeownership support, including reassessing how retirement funds are used for housing and potentially adjusting tax policies to incentivize reinvestment in residential property, while also considering the broader economic impact on the housing market.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Tenant Pre-emption Rights and Homeownership Promotion: The Federal Council acknowledged the motion's goals but noted that some aspects, like restricting homeownership promotion to existing buildings, were legally difficult and risked agricultural land loss. They agreed to examine potential regulatory revisions and explore legislative measures for homeownership support, including reassessing how retirement funds are used for housing and potentially adjusting tax policies to incentivize reinvestment in residential property, while also considering the broader economic impact on the housing market.

Schlagwörter

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Vorkaufsrecht des Mieters Wohnbauförderung Recht auf Wohnung Grundeigentum Mitmieter Wohnnutzung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

This provision is cited to order the loser of the appeal to pay the court costs.

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Volltext

Motion Früh 424 N 18 mars 1988

wie die geltende Regelung im Sinne der Motion verbessert #ST# 86.413 werden kann. Allerdings dürfte es rechtlich schwierig sein, die Wohneigentumsförderung nur auf die bestehende Bau- Motion Früh substanz zu beschränken, weshalb damit stets die Gefahr von Kulturlandverlust verbunden bleibt. Wohneigentumsförderung. Gegenwärtig ist im Rahmen der Eidgenössischen Kommis- Vorkaufsrecht für Mieter sion für die berufliche Vorsorge ein weiteres Modell der Accession à la propriété de logements. gebundenen Selbstvorsorge in Prüfung, das den Erwerb von Droit de préemption en faveur des locataires Wohneigentum bzw. die Amortisation bestehender Hypothekardarlehen im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) zum Gegenstand hat. Ob und wieweit dieses Modell realisierbar ist, steht zur Zeit jedoch nicht fest.

3. Das Ziel, das im letzten Punkt des parlamentarischen Vorstosses anvisiert wird, lässtsich mindestens teilweise auf Wortlaut der Motion vom 21. März 1986 Verordnungsstufe verwirklichen. In diesem Ausmass han- Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Ergändelt es sich um eine Motion im delegierten Rechtsetzungszung des Obligationenrechts vorzulegen, welche Mietern bereich, die als solche nicht zulässig ist. Der Bundesrat und Mieter-Genossenschaften ein Vorkaufsrecht für den anerkennt allerdings das materielle Anliegen des Motionärs Erwerb ihrer Wohnung zum Eigengebrauch einräumt.

und ist daher bereit zu prüfen, ob und wie die einschlägigen Dieses Instrument zugunsten einer breiteren Eigentums-

Bestimmungen der Verordnung vom 18. April 1984 über die streuung soll begleitet werden von einer wohneigentums-

berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge freundlichen Ergänzung der zweiten und dritten Säule der

(BW 2) revidiert werden können, damit der Bodenund der individuellen Selbstvorsorge. Wohnungsmarkt durch die Gelder der beruflichen und Ebenfalls ist darauf hinzuwirken, dass in allen Kantonen auf gebundenen Selbstvorsorge in volkswirtschaftlicher Hineine steuerliche Gewinnabschöpfung bei Handänderung

sicht nicht ungünstig beeinflusst werden. Sollten sich zur verzichtet wird, wenn die Mittel für den Erwerb einer ande-

Erreichung dieses Zieles auch Massnahmen auf Gesetzesren Wohnung zum Eigengebrauch investiert werden. stufe als notwendig erweisen, so wird der Bundesrat deren Konkretisierungsmöglichkeiten bei einer künftigen Revision Texte de la motion du 21 mars 1986 des BVG prüfen. Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un complément du code des obligations accordant un droit de Schriftliche Erklärung des Bundesrates préemption en faveur des locataires et des coopératives de Déclaration écrite du Conseil fédéral locataires, en vue de l'achat de leur logement pour leur Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzupropre usage. wandeln. Cet instrument, qui vise à propager plus largement l'accès à la propriété, sera accompagné d'une extension des

Nussbaumer: Die Liegenschaftsund Bodenpreissteigedeuxième et troisième piliers de la prévoyance individuelle,

rung eilt der Teuerung mit zehnfacher Geschwindigkeit vorde manière à favoriser l'accès à la propriété. aus. Man kann sagen, es herrschen auf unserem Boden- Il convient aussi d'oeuvrer pour que tous les cantons renon-

markt beinahe südamerikanische Verhältnisse, denn innert cent à imposer le gain en cas de changement de propriétaire

fünf Jahren sind die Bodenpeise um 100 Prozent angestielorsque les fonds versés pour l'achat d'un autre logement

gen. Einmal ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung sont investis à des fins d'usage personnel. erwerben zu können, ist für viele Familien mit Kindern in weite Ferne gerückt. Gelingt es solchen Familien, eine Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, erschwingliche Altwohnung zu mieten, so riskieren sie Ammann-Bern, Reich, Wyss (5) anlässlich der nächsten Handänderung einen massiven Mietpreisaufschlag oder die Kündigung. Täglich bilden sich Schriftliche Begründung - Développement par écrit neue anonyme Gesellschaften, die die Nachfrage auf dem Der Anteil der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnun-

Liegenschaftsund Bodenmarkt anheizen. Mit dem Geld der gen ist in der Schweiz mit etwa 30 Prozent sehr gering. Eine

Versicherungsgesellschaften und der institutionellen Anle- Erhöhung der Wohneigentumsquote ist aus staatspoliti-

ger im Rücken verdrängen diese die natürlichen Personen schen Gründen unbedingt anzustreben. Es ist unbestritten,

vom Markt. dass eine breite Eigentumsstreuung einem gesunden Ich bin mit der Ueberweisung als Postulat einverstanden, Staatsverständnis förderlicher ist als die zunehmende muss aber eine Schlussbemerkung anfügen: Ein Land, das Anonymisierung des Eigentums. Der Eigentumsförderung den juristischen Kapitalanlegern auf dem Liegenschaftsmittels Neuüberbauungen sind jedoch aus verschiedenen markt mehr Schutz gewährt als dem Bürger, der für den Gründen immer mehr Grenzen gesetzt. Förderung des indi- Eigenbedarf eine Heimstätte für seine Familie sucht, geht viduellen Wohneigentums muss heute insbesondere auch einer düsteren Zukunft entgegen. das bestehende Bauvolumen berücksichtigen. So ist es möglich, dass Mietwohnungen bei einem vorgesehenen Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Verkauf der Liegenschaft in das Eigentum der bisherigen Mieter oder Mietgemeinschaften übergehen. Leider ist dies nur in ganz wenigen Fällen so; die Liegenschaft wird vielfach an einen institutionellen Anleger verkauft. Verpasst ist dann eine weitere Chance, Mietern den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Dabei könnte durch eine derartige Verringerung der überaus hohen Mieterquote in unserem Land das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern weiter entlastet werden. Mit einem Vorkaufsrecht für Mieter zum Eigengebrauch kann ohne namhaften Eingriff in den Immobilienmarkt dem einzelnen der Zugang zum Markt im Sinne einer breiteren Eigentumsstreuung erleichtert werden. Konsequenterweise müssen auch die Rahmenbedingungen bei der individuellen Altersvorsorgre und im Steuerwesen den Erwerb von Wohneigentum fördern statt behindern. Mit dem Verzicht auf die steuerliche Gewinnabschöpfung bei einer Reinvestition in Wohneigentum zum Eigenge-

18. März 1988 N 425 Motion Zwygart

brauch wird verhindert, dass die Mobilität unnötig einge- #ST# 87.914 schränkt wird.

Motion Zwygart Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. August 1986 Gentechnik. Meldepflicht Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 août 1986 Manipulations génétiques. I.Die Motion verlangt eine Ergänzung des Obligationen- Déclaration obligatoire rechts, welche Mietern und Mieter-Genossenschaften ein Vorkaufsrecht für den Erwerb ihrer Wohnung zum Eigengebrauch einräumt. Ein solches Vorkaufsrecht müsste im Titel des Obligationenrechts über den Mietervertrag geregelt werden. Der Bundesrat hat Ihnen am 27. Mai 1985 einen Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987 Entwurf zur Gesamtrevision dieses Titels unterbreitet Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu (BBI1985I 1389 ff.), der von den eidgenössischen Räten schaffen für Massnahmen im Zusammenhang mit Gen-

nach der Volksabstimmung über die Mieterschutz-Initiative Manipulationen. Es ist mindestens eine Meldepflicht vorzu-

zu beraten sein wird. Das Anliegen des Motionärs könnte bei sehen. der Beratung dieses Entwurfs durch entsprechende Anträge in der Ratskommission oder im Rat verwirklicht werden. Der Texte de la motion du 9 octobre 1987

Bundesrat ist dennoch bereit, diesen Punkt der Motion als Le Conseil fédéral est chargé de créer les bases légales

Postulat entgegenzunehmen und die Frage in Zusammenpermettant de prendre des mesures relatives aux manipula-

hang mit der Gesetzgebung über das bäuerliche Bodentions génétiques. Les dispositions prévoiront pour le moins

recht zu prüfen. Der diesbezügliche Vorentwurf, der sich la déclaration obligatoire. zurzeit im Vernehmlassungsverfahren befindet, enthält nämlich auch eine Neuregelung des Vorkaufsrechts im Obliga- Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendeltionenrecht. meier, Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Aargau,

2. Die gesetzliche Grundlage für die Wohneigentumsförde- Müller-Bachs, Weder-Basel, Widmer (10) rung in der zweiten Säule mittels Verpfändung der Altersleistungen hat in der Praxis zu etlichen Schwierigkeiten Schriftliche Begründung - Développement par écrit

geführt. Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen einer künf- «Ausverkauf der Schöpfung» betitelte die Bilanz 9/87 einen

tigen Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Grundsatzartikel zur Genmanipulation. Mit unerhörtem Auf- Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG) prüwand wird auf allen Gebieten der Biologie weltweit auf fen, wie die geltende Regelung im Sinne der Motion verbesdiesem Gebiet geforscht. Einmal mehr hinkt die Gesetzgesert werden kann. bung der Forschung hinterher. Dabei sind durchaus Gefah- Gegenwärtig ist im Rahmen der Eidgenössischen Kommisren bei der Gentechnik vorhanden. Was sich als eine Spielesion für die berufliche Vorsorge ein weiteres Modell der rei im Labor zeigt, kann eventuell in der Natur zu einer gebundenen Selbstvorsorge in Prüfung, das den Erwerb von Katastrophe führen. Das Diktat des Machbaren und des Wohneigentum bzw. die Amortisation bestehender Hypothewirtschaftlichen Nutzens, welches Leben zur blossen Mate-

kardarlehen im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge rie entstellt, und vielleicht unwiederherstellbar zerstört, das

(Säule 3a) zum Gegenstand hat. Ob und wie weit dieses muss uns aufschrecken.

Modell realisierbar ist, steht zur Zeit jedoch nicht fest. Die wissenschaftlich-technische Entwicklung greift je länger

3. In der Botschaft vom 25. Mai 1983 zum Bundesgesetz je mehr über von der Mikrobiologie zu höheren Lebewesen über die Harmonisierung der Steuern der Kantone und und sogar zur Humangenetik. Mit dem Eingriff in die Bau- Gemeinden hat der Bundesrat begründet, warum er - wie steine des Lebens könnte je länger je mehr auch die Menübrigens auch die Koordinationskommission und die schenwürde gefährdet sein. Die Genomanalyse ist beispiels- Finanzdirektorenkonferenzes ablehnt, die Ersatzbeschafweise heute bereits eine Tatsache. Aber es bestehen keine fung von privatem Wohnungsund Hauseigentum als Einschränkungen. In der Bundesrepublik Deutschland Steueraufschubstatbestand vorzusehen (vgl. BBI 1983III spricht man davon, die prenatale Diagnostik auf DNA-Ebene

99 ff.). Die Vorlage über die Steuerharmonisierung befindet zu verbieten, ebenso die Reihenuntersuchungen mit geneti-

sich zurzeit in parlamentarischer Beratung; die eidgenössischen Analysen an Arbeitnehmern. schen Räte haben somit Gelegenheit, Schranken für die Wir haben auf diesem Gebiet nicht einmal einen Daten-

steuerliche Gewinnabschöpfung bei der Handänderung prischutz. Die vorgeburtliche Diagnostik beim Menschen führt

vaten Wohnungsund Hauseigentums einzuführen. Der uns zudem wieder verstärkt in die Problematik der Abtrei- Ständerat (Erstrat) hat denn auch in der Frühjahrssession bung hinein. 1986 die Aufnahme folgender zusätzlicher Bestimmung Es wäre begrüssenswert, wenn Forscher, Techniker, Aerzte,

beschlossen: «Die Kantone können bestimmen, dass bei der welche auf diesem Gebiet der Genmanipulation tätig sind,

Ersatzbeschaffung privaten Wohneigentums die Besteue- Richtlinien - vielleicht einer Art Hippokratischem Eid -

rung aufgeschoben wird.» Der Bundesrat selbst hat im übriunterstellt würden. Ebenso wichtig ist, dass es möglichst

gen keine Kompetenz, die Kantone zur Aenderung ihrer bald auch gesetzliche Regelungen gibt, die der ethischen Steuergesetzgebung zu bewegen. Verantwortlichkeit der Oeffentlichkeit Rechnung tragen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral vom 7. März 1988 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 mars 1988 wandeln. Die vom Motionär aufgeworfene Frage des Regelungsbedarfs im Bereich der Gentechnologie wird bereits in ver- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat schiedenen Gremien geprüft. Der Bundesrat hat 1986 eine Interdépartementale Koordinationsstelle für die Bewilligungsverfahren bei der Anwendung von r-DNA-Produkten eingesetzt; diese koordiniert bezüglich der Entwicklung und des Einsatzes von Rekombinanten-DNA-Produkten die in Teilbereichen bereits bestehenden Bewilligungsverfahren (z. B. für landwirtschaftliche Hilfsstoffe und für Medikamente); sie klärt zudem das Bedürfnis nach gesetzlichen Grundlagen für die genannten Tätigkeiten ab. Die Kontrollstelle arbeitet eng mit der Interdisziplinären Schweizer!- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Früh Wohneigentumsförderung. Vorkaufsrecht für Mieter

Motion Früh Accession à la propriété de logements. Droit de préemption en faveur des locataires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band I Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 86.413 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1988 - 08:00 Date Data

Seite 424-425 Page Pagina

Ref. No 20 016 201

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