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VPB 86-412 KI-generiert

Pension Reform: Pay-As-You-Go and Second Pillar Financing

Geschäftsnummer VPB 86-412
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The postulate requested an examination of the possibilities for partially financing the second pillar pension system through a pay-as-you-go scheme. The government acknowledged the need to explore this, but cautioned that a flexible retirement age, as initially proposed, could lead to significant cost increases due to early pension withdrawals, necessitating actuarial reductions in pension amounts. While the government agreed to consider the proposal as a postulate, concerns were raised about the projected substantial capital growth in the second pillar and its implications for investment problems and the overall economy, suggesting that a shift to a pay-as-you-go system might be a way to curb this accumulation, though the current capital accumulation is relatively modest compared to some projections.

Legislator-Regeste

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Pension Reform: Pay-As-You-Go and Second Pillar Financing: Jelmini: Ich habe den Bundesrat nur ersucht abzuklären, ob einzelnen Sektionen reserviert waren, umfassend geprüft.

Schlagwörter

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Umlageverfahren flexibler Altersrücktritt Altersversorgungssystem Investitionsvorhaben Kapitalkosten Herabsetzung der Verfahrenskosten
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Volltext

Postulat Jelmini 272 5 juin 1986

dieser Modelle sieht auch das flexible Rentenalter vor. In #ST# 86.412 diesem Papier werden auch die mutmasslichen Kosten eines solchen Vorhabens berechnet. Im Falle eines Vorbezu- Postulat Jelmini ges müsste mit einer Reduktion der Rente gerechnet werden, denn es wäre wohl ungerecht, wenn derjenige, der die Zweite Säule. Umlageverfahren Rente zwei bis drei Jahre früher bezieht als der andere Deuxième pilier. Rentner, der noch zwei bis drei Jahre lang Beiträge bezahlt, Systeme de la répartition eine gleich hohe Rente erhielte wie der andere Rentner. Die versicherungstechnische Reduktion der Rente würde bei einem Jahr rund sieben Prozent ausmachen, bei zwei Jahren zirka dreizehn Prozent und bei drei Jahren zirka 18,5 Prozent. Sie sehen schon hieraus, Herr Miville, dass gewisse Schwie- Wortlaut des Postulats vom 20. März 1986

rigkeiten entstehen, denn eine Rentenkürzung von 18,5 Pro- Der Bundesrat wird ersucht abzuklären, welche Möglichkei-

zent ist schon ganz erheblich, insbesondere wenn es sich ten es gibt, die zweite Säule zu einem Teil nach dem Umla-

um den Bereich der Mindestrenten handelt. geverfahren zu finanzieren. Unter diesen Voraussetzungen ergeben sich folgende Zahlen: Wir setzen voraus, dass etwa 25 Prozent der Berechtig- Texte du postulat du 20 mars 1986

ten die Rente vorbeziehen würden. Bei einem Jahr Vorbezug Le Conseil fédéral est invité à examiner les possibilités

ergeben sich Mehrkosten in der Grössenordnung von 180- d'introduire un système partiel de répartition pour le finan-

190 Millionen Franken, bei zwei Jahren von 340-360 Milliocement du 2e pilier. nen und bei drei Jahren von 440-500 Millionen Franken; dies alles bei einer Vorbezugsquote von 25 Prozent. Wenn Sie Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Cavelty, Dreyer, eine Vorbezugsquote von 50 Prozent annehmen - was (Hophan), Lauber, Meier Hans, Meier Josi, Muheim, Reichdurchaus nicht abwegig ist -, dann wäre bei einem Vorbemuth, Schmid, Zumbühl (11) zug von einem Jahr mit 350-400 Millionen zu rechnen, bei

zwei Jahren mit 650-700 Millionen und bei drei Jahren mit Jelmini: Das Kapital der beruflichen Vorsorge dürfte gegen

Mehrkosten von nahezu einer Milliarde. Ende dieses Jahres ungefähr 150 Milliarden Franken betra-

Diese Angaben zeigen, dass die Kostenfrage ein gewichtigen. 1970 belief es sich noch auf 32 Milliarden; es hat sich

ges Problem darstellt, das sorgfältig geprüft werden muss. also innert der letzten 15 Jahre mehr als vervierfacht. Auch

Wir wollen Ihnen nicht eine Rentenrevision vorschlagen, wenn es gelingen sollte, die Geldentwertung auf dem ohne gleichzeitig auch die Finanzierungsfrage zu lösen. gegenwärtigen relativen tiefen Stand zu halten, muss man Wir können uns daher unmöglich heute schon auf ein bis Ende dieses Jahrhunderts mit einer weiteren Verdoppe-

bestimmtes Modell, wie Sie es in Ihrer Motion vorschlagen, lung auf 300 Milliarden Franken rechnen. Allein schon die-

festlegen. Wir sind aber gewillt, diese Frage zu prüfen, und ses enorme Kapitalwachstum der zweiten Säule stellt Anla-

sind daher bereit, Ihre Motion in Form eines Postulates geprobleme bisher unbekannten Ausmasses und hat zudem entgegenzunehmen. gewichtige volkswirtschaftliche, aber auch privatwirtschaftliche Auswirkungen in den verschiedenen Anlagebereichen.

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Postulat Das Ausmass dieser Probleme zeigt sich aber erst dann in

entgegenzunehmen. Ich möchte den Motionär anfragen, ob der richtigen Perspektive, wenn man das gleichzeitige Verer an der Motion festhält. mögenswachstum der Versicherungsgesellschaften mitberücksichtigt. Deren Anlagevermögen hat die 100-Milliarden- Miville: Ich danke dem Herrn Bundespräsidenten für seine Grenze ebenfalls überschritten und entwickelt sich kaum Stellungnahme. An ihr hat mich besonders gefreut und weniger schnell als jenes der beruflichen Vorsorge. Man befriedigt, dass das Departement die Prüfung der Fragen wird also bei den Kapitalanlagen der Versicherungsgesellvorantreiben will und dem Bundesrat, wie ich gehört habe, schaften bis zum Jahre 2000 mit einer Verdoppelung auf Vorschläge unterbreiten möchte. Ich möchte meiner Ueberüber 200 Milliarden Franken rechnen müssen. zeugung hier noch Ausdruck verleihen, dass man beim Da die Anlagepolitik sowohl der beruflichen Vorsorge wie

flexiblen Rentenalter nicht übersehen darf, dass, wenn wir der Versicherungsgesellschaften primär auf Sicherheit aus-

diese Möglichkeit schaffen, ja längst nicht alle Leute davon gerichtet ist, dürften bei den häufigsten Anlageformen Anla-

Gebrauch machen werden. Viele werden weiterarbeiten, wie geprobleme immer stärker in den Vordergrund treten, das heute schon viele über das fünfundsechzigste Altersjahr heisst bei den Obligationen, bei den Liegenschaften und hinaus noch Tätigkeiten nachgehen, die dann zur Beitrags- Grundstücken. Wohl sind die Anlagevorschriften bei der entrichtung führen. Man darf hier meiner Meinung nach beruflichen Vorsorge erheblich liberalisiert worden, und nicht zu pessimistisch sein. Nun wird mir empfohlen, die Anlagen in Aktien und in ausländischen Wertpapieren sind Motion in ein Postulat umwandeln zu lassen. Das ist zwar nun in erheblichem Ausmass möglich. Doch solange der

nicht gerade ausserordentlich sinnvoll, denn ich lege dem Anlagesicherheit erste Priorität eingeräumt wird, sind insbe-

Bundesrat eine Aufgabe aufs Pult, die ohnehin seit zehn sondere bei Grundstücken und Immobilien, vor allem Woh-

Jahren auf dem Tisch liegt. Aber wenn wir uns in der Politik nungen, völlig untragbare Preissteigerungen zu befürchten.

nur auf das äusserst Sinnvolle beschränken würden, so Anderseits sind auch die neuen beziehungsweise erweiterkönnten nicht nur unsere Partei-, sondern auch unsere ten Anlagemöglichkeiten in fremden Werten und Währun- Sessionsprogramme um Einiges gekürzt werden. (Heitergen nicht problemlos. Ein Blick auf die extremen Kursauskeit) schläge des Dollars dürfte das zur Genüge gezeigt haben. Deshalb stimme ich dem Vorschlag auf Umwandlung in ein Dieser kurze, sehr unvollständige Blick auf die zu erwar- Postulat zu und hoffe, dass die darin gemachten Vorschläge tende riesige Kapitalansammlung sowohl bei der berufli- Beachtung finden. chen Vorsorge wie den Versicherungsgesellschaften und die daraus entstehenden Anlageprobleme lässt sehr dring- Präsident: Wird aus der Mitte des Rates dem Postulat oppolich die Frage aufkommen, ob diese Kapitalakkumulation niert? - Das ist nicht der Fall. nicht wirksam gebremst werden kann und muss. Da dies bei den Versicherungsgesellschaften weniger leicht oder über- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat haupt nicht möglich sein wird, richtet sich die Frage insbesondere an die Einrichtungen der zweiten Säule. Nachdem hier das Obligatorium eingeführt wurde, scheint eine grundlegende Voraussetzung für einen teilweisen Uebergang zum Umlageverfahren geschaffen worden zu sein. Es wäre Sache

9. Juni 1986 273 Staatsrechnung 1985

einer näheren Abklärung festzustellen, unter welchen Vor- #ST# Fünfte Sitzung - Cinquième séance aussetzungen und wieweit ein Umlageverfahren verwirklicht werden könnte. Montag, 9. Juni 1986, Nachmittag Aus diesen Gründen bitte ich Sie, das Postulat zu über- Lundi 9 juin 1986, après-midi weisen.

16.00 h Bundespräsident Egli: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Vorsitz - Présidence: Herr Gerber Präsident: Wird aus der Mitte des Rates gegen das Postulat opponiert?

Kündig: Herr Bundespräsident, ich habe nichts dagegen, dass man dieses Postulat überweist. Aber mir scheint, dass 86.022 mindestens eine Information in diesem Zusammenhang noch notwendig ist; denn man könnte annehmen, dass Staatsrechnung 1985 aufgrund des Gesetzes, des BVG, hier enorme Summen zusammenkommen. Dies stimmt nun tatsächlich nicht. Man Compte d'Etat 1985 muss dies in den richtigen Relationen sehen. Man hat sehr genau errechnet, und man kann es auch nachweisen, dass Botschaft und Beschlussentwurf vom 9. April 1986 sich der Kapitalzuwachs aufgrund des BVG im Moment bei Message et projet d'arrêté du 9 avril 1986

etwa 1,5 Milliarden Franken pro Jahr bewegt, also im Ver- Bezug durch die Eidgenössische Drucksachenund Materialzentrale,

hältnis zu den soeben erwähnten Zahlen doch relativ Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, bescheiden ist, und dass man nicht das ganze Problem Berne BVG, das ja nur eine Minimalversicherung darstellt, nun Beschluss des Nationalrates vom 4. Juni 1986 aufgrund der Kapitalsituation in ein Umlageverfahren ver- Décision du Conseil national du 4 juin 1986 wandeln sollte. Es gibt auch andere, ganz wesentliche Gründe, die dafür sprechen, dass man das Kapitaldeckungsverfahren im BVG beibehält. Ich wollte dies nur als Nachbemerkung zu diesem Postulat mitgeben, weil eine einseitige, kapitalbezogene Betrach- Schönenberger, Berichterstatter: Ihre Finanzkommission tungsweise doch zu gefährlichen Schlüssen führen dürfte. hat die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft an insgesamt sechs Sitzungstagen, wovon vier für die Arbeit der

Jelmini: Ich habe den Bundesrat nur ersucht abzuklären, ob einzelnen Sektionen reserviert waren, umfassend geprüft.

gewisse Möglichkeiten für eine Aenderung bestehen. Ich Vorweg darf festgehalten werden, dass die Kommission habe keine Erklärungen im Sinne einer besonderen Rechinsbesondere durch das Finanzdepartement, aber auch nung gemacht, sondern nur verlangt, die Sache solle abgedurch die übrigen Departemente wie üblich sehr gut und klärt werden. umfassend dokumentiert worden ist. Neben der Grunddokumentation, die alle Ratsmitglieder in Form der bundesrätli- Ueberwiesen - Transmis chen Botschaft erhalten, wird den Mitgliedern der Finanzkommission jeweils ein respektables Paket an Zusatzkredi- Schluss der Sitzung um 8.40 Uhr ten zugestellt, die im einzelnen zu studieren einen Milizpar- La séance est levée à 8 h 40 lamentarier vor etwelche Probleme stellt. Diesem viele Hunderte von Seiten umfassenden «embarras de richesse»

begegnen wir indessen in der Kommission mit einer sinnvollen Arbeitsteilung, indem jedes Mitglied einen klar definierten Teilbereich der Rechnung oder des Voranschlages im Einzelstudium zu prüfen und vor der Kommission darüber Bericht zu erstatten hat. Die Arbeitsweise der Finanzkommissionen haben wir im übrigen im April dieses Jahres im Rahmen eines finanzpolitischen Seminars einer kritischen Prüfung unterzogen. Der frühere Kommissionspräsident, Kollege Eduard Belser, zog dabei Bilanz aus seiner sechsjährigen engagierten Mitarbeit sowohl in der Finanzkommission als auch in der Finanzdelegation und kam zum Schluss, dass unser Parlament über griffige Instrumente zur Ausübung einer wirksamen Finanzaufsicht verfügt und dass diese Instrumente auch wirksam eingesetzt werden. Zusammen mit der nationalrätlichen Finanzkommission diskutierten wir an diesem Seminar auch neue Arbeitsmethoden, dies im Bestreben, jeglicher Routine zu begegnen. Entsprechende Vorschläge werden zurzeit näher geprüft. Eine besonders wichtige Aufgabe erfüllt im Bereich der Finanzaufsicht die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, auf deren Tätigkeit ich später noch kurz eingehen werde.

Nun zum Haushaltsergebnis selbst, dessen wichtigste Endzahlen ich Ihnen kurz wie folgt in Erinnerung rufen darf:

Bei Ausgaben von 22,881 Milliarden und Einnahmen von 22,185 Milliarden Franken schliesst die Staatsrechnung 1985 mit einem Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung von 696 Millionen (im Vorjahr 683 Millionen) und einem Reinaufwand in der Gesamtrechnung von 1061 Millionen (im Vorjahr 803 Millionen) ab. Während die Finanzrechnung zeigt, inwieweit die Ausgaben des Rechnungsjahres durch laufende Einnahmen gedeckt beziehungsweise Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Jelmini Zweite Säule. Umlageverfahren

Postulat Jelmini Deuxième pilier. Systeme de la répartition

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 86.412 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 05.06.1986 - 08:00 Date Data

Seite 272-273 Page Pagina

Ref. No 20 014 538

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