Federal Council Responds to Concerns on Illegal Veterinary Medicine Use and Residues
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council acknowledges concerns regarding the illegal use and marketing of veterinary medicines and their residues in food of animal origin, as highlighted by the report of the Swiss Veterinary Association. While acknowledging the problem, the Council notes that existing regulations and enforcement, largely at the cantonal level, aim to control these risks. The federal government is actively reviewing and proposing improvements to import controls and inter-cantonal cooperation to enhance oversight of veterinary drugs and to address issues like feed additives and residue limits, while also noting that some proposed measures are already in place.
Legislator-Regeste
KI-generiertFederal Council Responds to Concerns on Illegal Veterinary Medicine Use and Residues: trollen werden für diesen fast risikolosen Schwarzhandel -wirksame Strafverfolgung und abschreckende Strafen.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Hofmann 984 N 20 juin 1986
#ST# 86.406 unrechtmässigen finanziellen Vorteil und gefährden das
Vertrauen der Konsumenten in die Qualität von Fleisch,
Interpellation Hofmann Milch und Eiern.
Die in grosser Zahl vorliegenden Untersuchungsergebnisse
Tierarzneimittel. zeigen jedoch in der Regel nur eine geringe Belastung von
Illegale Anwendung Fleisch und Milch durch Tierarzneimittelrückstände. Dies ist
Médicaments pour animaux. vermutlich darauf zurückführen, dass die Anwender im all-
Utilisation illicite gemeinen genügend lange Wartezeiten von der letztmaligen
Medikamentanwendung bis zum Gewinnen der Lebensmit-
tel einhalten. Höhere Rückstandsbelastungen können in
den Eiern nach der Massenbehandlung von Legehennen in
der Bodenhaltung auftreten.
Im Bericht der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte wer-
den die folgenden Massnahmen vorgeschlagen:
Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1986 I.Vorschriften über die Kontrolle der Tierarzneimittel bei
Die Arzneimittelkommission der Gesellschaft Schweizeri- der Einfuhr.
scher Tierärzte hat im Auftrag des Bundesamtes für Veteri- 2. Vorschriften über die Tierarzneimittelkontrolle im Inland,
närwesen einen Bericht über die illegale Anwendung von mit Bestimmungen über:
Tierarzneimitteln und deren Rückstände in Lebensmitteln - Kontrolle der Hersteller von Medikamenten und Misch-
tierischer Herkunft verfasst. Sie kommt darin zur Feststel- futter,
lung, dass vermutlich mehr als die Hälfte aller in der Schweiz -freien Zugang zu den Mastbetrieben zur Kontrolle der
zur Anwendung gelangenden Tierarzneimittel ohne Ueber- Schlachttiere und der «Stallapotheke»,
wachung eingeführt und illegal vermarktet werden. Lücken - Einführung einer nationalen Tierarzneimittelproduktions-
in der Gesetzgebung und praktisch inexistente Grenzkon- und -Verbrauchsstatistik,
trollen werden für diesen fast risikolosen Schwarzhandel -wirksame Strafverfolgung und abschreckende Strafen.
verantwortlich gemacht. Im Interesse der Gesundheit der 3. Weitere lebensmittelpolizeiliche Vorschriften und Mass-
Bevölkerung und einer gesunden Landwirtschaft sei es nahmen wie:
unerlässlich, dass auf Bundesebene geeignete Massnah- - Festlegung von Höchstkonzentrationen für alle Wirkstoffe
men ergriffen werden. in Lebensmitteln tierischer Herkunft,
Wie nimmt der Bundesrat zu dieser Vernehmlassung der -Ausarbeiten von praktikabeln Nachweismethoden für die
Arzneimittelkommission der Gesellschaft Schweizerischer Rückstände,
Tierärzte Stellung? -systematische Rückstandsuntersuchungen bei Proben,
die bei der Schlachtung erhoben werden.
Texte de l'interpellation du 20 mars 1986 Grundsätzlich ist zu diesen Vorschlägen festzuhalten, dass
La commission des médicaments de la Société des vétéri- heute die Regelung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln in die
naires suisses a établi, sur mandat de l'Office vétérinaire Kompetenz der Kantone gehört (Medizinalgesetzgebung).
fédéral, un rapport sur l'utilisation illégale des médicaments Eine Ausnahme bildet der gewerbliche Handel mit antimi-
destinés à l'usage vétérinaire et sur leurs résidus dans les krobiellen Wirkstoffen zu nutritiven Zwecken, die in Futter-
produits alimentaires d'origine animale. Elle y constate que mittel gemischt werden; dieser ist in Artikel 70 des Landwirt-
probablement plus de la moitié des médicaments pour ani- schaftsgesetzes (SR 910.1) geregelt. Im Rahmen des Bun-
maux utilisés en Suisse sont introduits dans notre pays sans desgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung
avoir été soumis à un contrôle et parviennent illégalement (SR 531) ist zudem die Einfuhrkontrolle von Antibiotika vor-
sur le marché. Les lacunes de la législation et l'absence geschrieben. Der Bundesrat erachtet diese Vorschriften
presque totale de contrôles à la frontière expliquent l'exis- nicht mehr als ausreichend und prüft aufgrund des Postula-
tence de ce trafic ne comportant presque aucun risque. Il tes Dürr (Nr. 79.406) eine Verbesserung in den folgenden
importe de prendre des dispositions sur le plan fédéral dans Bereichen:
l'intérêt de la santé publique et de l'agriculture. - Einwandfreie Kontrolle der Tierarzneimittel in den Kanto-
Que pense le Conseil fédéral de cet avis de la commission nen: Die Bundesbehörden haben die Interkantonale Kon-
susmentionnée? trollstelle für Heilmittel (IKS) ersucht, bei der Konkordatsre-
vision für eine verstärkte Kontrolle der Tierarzneimittel zu
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bühler-Tschap- sorgen, und der IKS entsprechende Vorschläge unterbreitet.
pina, Fischer-Hägglingen, Geissbühler, Graf, Hari, Hess, - Ueberwachung der Einfuhr von Tierarzneimitteln: Ein
Hösli, Kühne, Landolt, Müller-Bachs, Nebiker, Neuen- erster Vorentwurf zu einem Bundesgesetz wird zur Zeit
schwander, Nussbaumer, Ogi, Reichling, Risi-Schwyz, verwaltungsintern geprüft.
Rutishauser, Sager, Uhlmann (20) Der Motion Dürr (79.406) entsprechend wird eine bessere
Ueberwachung der Arzneimittelbeimischung zu Futtermit-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit teln angestrebt. Der Bericht der Gesellschaft Schweizeri-
Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und scher Tierärzte bildet eine wichtige Grundlage im Hinblick
wünscht eine schriftliche Antwort. auf eine Ausdehnung der Kontrolle auf die Fabrikanten und
Verwender von Futtermitteln.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Die weiteren Vorschläge der Gesellschaft Schweizerischer
vom 2. Juni 1986 Tierärzte zum Bereich lebensmittelpolizeilicher Vorschriften
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 juin 1986 und Massnahmen sind teilweise bereits realisiert. Sowohl
Der Bundesrat erachtet den Bericht der Arzneimittelkom- die Kantone wie das Bundesamt für Veterinärwesen führen
mission der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte über die systematisch Rückstandsuntersuchungen bei Proben, die
illegale Anwendung von Arzneimitteln als eine wertvolle bei der Schlachtung erhoben werden, durch. Die Erarbei-
Grundlage zuhanden der eidgenössischen und kantonalen tung von Nachweismethoden und die Festlegung von
Behörden im Hinblick auf die Anordnung von Kontrollen Höchstkonzentrationen für Arzneimittelrückstände in
und die Vorbereitung neuer Vorschriften. Lebensmitteln tierischer Herkunft gehören aufgrund der
Es ist bedauerlich, dass die im Ausland weit verbreitete Lebensmittelverordnung vom 26. Mai 1936 (SR 817.02), der
illegale Vermarktung von Tierarzneimitteln offenbar auch in Fremdstoffverordnung vom 27. Februar 1986 (SR 817.022)
.der Schweiz an Bedeutung gewonnen hat und die Tierhalter und der Eidgenössischen Fleischschauverordnung vom
vermehrt Medikamente ohne vorausgegangene tierärztliche 11. Oktober 1957 (SR 817.191) heute schon zu den Oblie-
Untersuchung anwenden. Diese Praktiken sind der Gesund- genheiten der Bundesämter für Gesundheitswesen und für
heit der Tiere abträglich. Sie bringen dem Tierhalter einen Veterinärwesen. Da auch auf internationaler Ebene die
20. Juni 1986 N 985 Interpellation Dirren
Grundlagen noch weitgehend fehlen, handelt es sich hier Schriftliche Begründung - Développement par écrit
allerdings um eine aufwendige und längerfristige Aufgabe. Das noch junge Arbeitslosenversicherungsgesetz führte
erstmals eingehende Vorschriften über die Entschädigung
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- bei Kurzarbeit und Schlechtwetter ein. Die neuen Vorschrif-
rates teilweise befriedigt. ten haben vor allem im Berggebiet zu ernsthaften Proble-
men geführt. Diese hat auch der Bundesrat erkannt. In
seiner Antwort auf entsprechende parlamentarische Vor-
stösse hat er deshalb versprochen, in einer kommenden
#ST# 86.354 Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes entspre-
chende Massnahmen zu prüfen. Allerdings wollte er noch
Interpellation Dirren eine gewisse Zeit abwarten, um mit dem neuen Gesetz
Erfahrungen zu sammeln. Diese Frist dürfte nun abgelaufen
Arbeitslosenversicherung. sein.
Gesetzesrevision
Assurance-chômage. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Révision de la loi vom 2. Juni 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 juin 1986
1. Allgemeines
Das neue System der Arbeitslosenversicherung hat sich, von
verständlichen Einführungsschwierigkeiten in den ersten
Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1986 Monaten des Jahres 1984 abgesehen, in der Praxis gut
Ich bitte den Bundesrat um Auskunft auf folgende Fragen: bewährt. Durch den Ausbau des Leistungsbereiches und
- Welches ist der Stand der Vorarbeiten für die in Aussicht einige sozialpolitisch sicher zu begrüssende Verfeinerungen
gestellte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes? ist das Gesetz auch komplizierter geworden. Aufgrund der
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der Zeit- bisherigen Erfahrungen können wir sagen, dass die admini-
punkt gekommen ist, entsprechende Revisionsvorschläge strativen Abläufe teilweise noch gestrafft werden sollten.
zu prüfen? Gewisse Verbesserungen konnten bereits mit der Teilrevi-
- Ist der Bundesrat nach wie vor bereit, Artikel 43 des sion der Arbeitslosenversicherungsverordnung erreicht wer-
Arbeitslosenversicherungsgesetzes in die Revision mitein- den. Andere bedingen eine Gesetzesänderung.
zubeziehen und dem Arbeitgeber nicht nur bei Kurzarbeit, In Uebereinstimmung mit dem Interpellanten halten wir die
sondern auch wetterbedingten Arbeitsausfällen in Härtefäl- Erfahrungsbasis nunmehr für breit genug, um eine Teilrevi-
len den Karenztag zu erlassen? sion des AVIG an die Hand zu nehmen. Die verwaltungsinter-
- Ist der Bundesrat bereit, in der Revision des Arbeitslosen- nen Vorarbeiten dazu sind bereits im Gang und werden
versicherungsgesetzes den als zu hoch empfundenen noch im Verlaufe des Sommers der Aufsichtskommission
«Selbstbehalt» des Arbeitgebers bei Kurzarbeit und wetter- für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung vor-
bedingten Arbeitsausfällen herabzusetzen? gelegt.
- Ist der Bundesrat bereit, den in Artikel 65 der Arbeitslosen- Als allgemeine Stossrichtung der Revisionsvorlage sehen
versicherung aufgeführten Katalog für den Anspruch auf wir vor allem eine Vereinfachung des Gesetzes, aber auch
Schlechtwetterentschädigung auf weitere Erwerbszweige, eine Ueberprüfung der Frage, ob die Belastung des Arbeit-
insbesondere auf Luftseilbahnen, Skilifte und Gastbetriebe gebers bei Kurzarbeit und wetterbedingten Arbeitsausfällen
im Berggebiet, auszudehnen? zu hoch ist und, wie behauptet wird, zu Entlassungen führt.
- Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der von «periodi- Es darf aber nicht darum gehen, den Kerngehalt der Neuord-
schen Kündigungen» betroffenen Arbeitnehmer, die nung, die auf einem ausgewogenen Kompromiss zwischen
dadurch finanzielle Einbussen erleiden und teilweise ihres den Sozialpartnern beruht, in Frage zu stellen.
Versicherungsschutzes verlustig gehen? Ist der Bundesrat 2. Erlass des Karenztages bei Schlechtwetterentschädigung
bereit, eine einheitliche Ordnung zu erlassen? in Härtefällen
Der Frage, ob auch im Rahmen der Schlechtwetterregelung
Texte de l'interpellation du 13 mars 1986 eine Erlassmöglichkeit für den Karenztag vorgesehen wer-
Je demande au Conseil fédéral de donner des renseigne- den sollte, wird bei den Revisionsarbeiten besondere Auf-
ments sur les questions suivantes: merksamkeit geschenkt werden. Hingegen ist hier zur Präzi-
- Où en sont les travaux préparatoires en vue de la révision sierung des Interpellationstextes festzuhalten, dass der Bun-
projetée de la loi sur l'assurance-chômage? Le gouverne- desrat in diesem Punkt bisher keine materiellen Zusagen
ment n'estime-t-il pas lui aussi que le moment est venu gegeben hat. Er hat lediglich erklärt, dass eine derartige
d'examiner des propositions dans ce sens? Erleichterung jedenfalls nicht unbesehen für eine ganze
- Est-il toujours prêt à inclure l'article 43 de cette loi dans la Region eingeführt werden könnte, sondern sich auf eigentli-
révision envisagée et à faire grâce à l'employeur, dans les che Härtefälle beschränken müsste, wie das ja auch für die
cas pénibles, du «jour d'attente», non seulement en cas de Kurzarbeit gilt.
travail à temps partiel, mais également en cas d'interrup- 3. Belastung des Arbeitgebers bei Kurzarbeit und Schlecht-
tions de travail dues aux intempéries? wetterausfällen
- Lors de la révision de ladite loi, le Conseil fédéral est-il prêt Das geltende Gesetz geht in diesen beiden Leistungsberei-
à abaisser la «franchise» (considérée comme trop élevée) chen von der Ueberlegung aus, dass die Verwaltung weder
incombant à l'employeur, en cas de travail à temps partiel geeignet ist, noch über den nötigen Apparat verfügt, um in
mais aussi en cas d'interruptions de travail provoquées par jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Arbeitseinstellung wirt-
les intempéries? schaftlich zwingend notwendig war. Um die unnötige, ja in
- Le gouvernement est-il disposé à étendre à d'autres bran- gewissen Fällen missbräuchliche Beanspruchung der
ches d'activité le répertoire, figurant à l'article 65 de l'ordon- Entschädigung zu verhindern, muss die Kurzarbeit auch für
nance sur l'assurance-chômage, des ayants-droit à l'indem- den Arbeitgeber einen Preis haben, den er nur zu zahlen
nité en cas d'intempéries, en particulier aux entreprises gewillt ist, wenn Kurzarbeit tatsächlich durch keine geeigne-
exploitant des téléphériques, des téléskis et à celles de la ten Massnahmen vermieden werden kann. Das ist der
branche hôtelière situées dans les régions de montagne? gesetzgeberische Sinn des Karenztages und der Verpflich-
-Comment le Conseil fédéral considère-t-il la situation de tung zur Weiterzahlung der ungekürzten Sozialversiche-
salariés périodiquement en butte à des licenciements et qui rungsbeiträge bei Kurzarbeit und Schlechtwetterausfällen.
subissent de ce fait des pertes financières sensibles et Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, dass auch der
voient ainsi leur protection d'assurance leur échapper par- Arbeitnehmer eine Lohneinbusse von 20 Prozent der ausge-
tiellement? Est-il prêt à introduire un régime uniforme? fallenen Arbeitszeit tragen muss. Eine Gesetzesänderung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Hofmann Tierarzneimittel. Illegale Anwendung
Interpellation Hofmann Médicaments pour animaux. Utilisation illicite
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.406
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 984-985
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Ref. No 20 014 454
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