Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-393 KI-generiert

Tenant Pre-emption Right and Homeownership Inquiry

Geschäftsnummer VPB 86-393
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion proposing a legal pre-emption right for tenants to purchase their rented dwellings for personal use, and for financial reforms to support individual homeownership. The court acknowledged the objective of promoting wider property ownership to ease pressure on land and housing markets, but rather than directly implementing the proposals, it converted the motion into an "Inquiry" (Postulat). This means the government is asked to investigate and submit proposals, indicating the court’s recognition of the issue's importance while deferring immediate legislative action and further study.

Legislator-Regeste

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Art. 32 Umweltschutzgesetz; Tenant Pre-emption Right and Homeownership Inquiry: The court acknowledged the objective of promoting wider property ownership to ease pressure on land and housing markets, but rather than directly implementing the proposals, it converted the motion into an "Inquiry" (Postulat). This means the government is asked to investigate and submit proposals, indicating the court’s recognition of the issue's importance while deferring immediate legislative action and further study.

Schlagwörter

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Vorkaufsrecht Rechte des Mieters Mobiliarvermögen Grundstückkauf Miteigentum Grundstücksmarkt
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 32 Umweltschutzgesetz

Cited in the reasoning to explain the existing legal basis for a deposit or ban, but not explicitly used in the dispositive orders.

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Volltext

18. März 1988 N 423 Motion Nussbaumer

und Verwerten notwendige Organisation sowie die nötige logements, ce qui serait un bon moyen d'accorder la priorité

Informationstätigkeit zu finanzieren, ist gleichzeitig die aux mesures d'encouragement de la construction de loge-

Erhebung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr vorge- ments nécessitant peu de terrain;

sehen. 2. à compléter les textes légaux relatifs au deuxième et au

Was die rechtliche Situation anbelangt, enthält das geltende troisième piliers, afin que l'argent ainsi économisé serve

Umweltschutzgesetz in Artikel 32 die für ein Pfand oder ein réellement à la prévoyance individuelle assurée grâce à la

Verbot notwendigen Grundlagen. Hingegen sind die gesetz- propriété du logement;

lichen Grundlagen für eine vorgezogene Entsorgungsge- 3. à modifier les dispositions légales de façon à favoriser le

bühr, die für eine zweckmässige Finanzierung der Entsor- placement des fonds amassés par les caisses de retraite

gung von Batterien und von Getränkepackungen ebenfalls ailleurs que sur le marché du logement. On pourrait notam-

notwendig ist, nicht klar vorgegeben. Die in diesem Bereich ment envisager d'édicter des dispositions plus libérales

notwendige Anpassung des Umweltschutzgesetzes soll pour les placements effectués dans les secteurs autres que

zusammen mit weiteren für die Bewirtschaftung der Sonder- l'immobilier et de limiter efficacement la possession de titres

abfälle notwendigen Ergänzungen erfolgen und dem Parla- de propriété immobilière.

ment so rasch als möglich zur Behandlung vorgelegt

werden. Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Columberg,

Darbellay, Dirren, Grassi, Humbel, Jung, Keller, Koller

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Arnold, Kühne, Landoli, Risi-Schwyz, Ruckstuhl, Rüttimann,

Déclaration écrite du Conseil fédéral Savary-Feiburg, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmüller,

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat unmzu- Seiler, Stamm Judith, Wick, Ziegler (22)

wandeln.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Die Befriedigung des breiten Wunsches nach Wohneigen-

tum kostet'heute sehr viel Kulturland und sie stösst daher-

Boden ist ein unvermehrbares Gut - an natürliche Grenzen.

Dieser Druck auf das Kulturland kann vermindert werden,

#ST# 86.393 wenn statt der Erstellung von Eigenheimen auf der «grünen

Wiese» eine breitere Streuung des Eigentums an der heute

Motion Nussbaumer vorhandenen Bausubstanz erreicht werden kann. Dieses

Bodensparendes Wohneigentum. Ziel könnte insbesondere durch einen Erwerb der heutigen

Förderung Mietwohnungen zum Eigengebrauch durch Mieter oder

Mietgemeinschaften erreicht werden. Verschiedene Bei-

Accession à la propriété de logements. spiele zeigen, dass diese Lösung funktioniert. Und weil

Encouragement Mietwohnungen generell weniger luxuriös erstellt werden

als Eigentumswohnungen, erschliessen sich -so auch für

breitere Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zum Erwerb

von Wohneigentum. In der Regel werden diese Liegenschaf-

ten aber nur direkt Immobiliengesellschaften, Pensionskas-

Wortlaut der Motion vom 20. März 1986 sen usw. angeboten.

Der Bundesrat wird ersucht, Vorschläge vorzulegen:

1. Für ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Mieter und Mietge- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

meinschaften zum Eigengebrauch. Dabei soll die naturge- vom 27. August 1986

mäss schwächere Stellung der kaufwilligen Mieter durch Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 août 1986

geeignete Massnahmen, wie eine angemessene Bedenkzeit I.Die Motion verlangt die Einführung eines gesetzlichen

und einen Schutz gegen missbräuchlichen Spekulations- Vorkaufsrechts für Mieter und Mietgemeinschafen, welche

handel, gestärkt werden. Für einkommensschwächere die gemieteten Wohnungen oder Häuser zum Zweck des

Bevölkerungskreise sollen prioritär auch die Mittel gemäss Eigengebrauchs erwerben möchen. Ein solches Vorkaufs-

Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) einge- recht müsste im Titel des Obligationenrechts über den Miet-

setzt werden, welches damit dem Ruf nach Privilegierung vertrag geregelt werden. Der Bundesrat hat Ihnen am

bodensparender Förderungsmassnahmen nachleben 27. März 1985 einen Entwurf zur Gesamtrevision dieses

könnte. Titels unterbreitet (BB11985 l 1389 ff.), der von den eidge-

2. Für eine Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen zur nössischen Räten nach der Volksabstimmung über die Mie-

zweiten und dritten Säule, mit dem Ziel, die so angesparten terschutz-initiative zu beraten sein wird. Das Anliegen des

Gelder auch wirksam für eine individuelle Vorsorge durch Motionärs könnte bei der Beratung dieses Entwurfes durch

Wohneigentum verwenden zu können. entspechende Anträge in der Ratskommission oder im Rat

3. Für eine Aenderung der Rechtsgrundlagen, um den Woh- verwirklicht werden. Der Bundesrat ist dennoch bereit, die-

nungsmarkt von den Pensionskassengeldern zu entlasten. sen Punkt der Motion als Postulat entgegenzunehmen und

Denkbar sind insbesondere freizügigere Vorschriften in die Frage in Zusammenhang mit der Gesetzgebung über

anderen Anlagebereichen und eine wirksamere Begrenzung das bäuerliche Bodenrecht zu prüfen. Der diesbezügliche

des Wohnimmobilien-Portfolios. Vorentwurf, der sich zur Zeit im Vernehmlassungsverfahren

befindet, enthält nämlich auch eine Neuregelung des Vor-

Texte de la motion du 20 mars 1986 kaufsrechts im Obligationenrecht.

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement Was die Mittel gemäss Wohnbau- und Eigentumsförde-

des propositions visant: rungsgesetz (WEG) betrifft, so können diese bereits nach

1. à introduire un droit de préemption légal en faveur des geltendem Recht zum Erwerb von Wohnungen verwendet

locataires et des collectivités de locataires qui désirent ache- werden, und zwar unabhängig davon, ob die Wohnung

ter un logement pour leur propre usage. Il est dans l'ordre aufgrund eines Kaufvertrages mit dem Eigentümer oder in

des choses que le locataire désireux d'acquérir un logement Ausübung eines (vertraglichen) Vorkaufsrechts erworben

se trouve en position de faiblesse. Il convient donc de wird.

renforcer sa position par des mesures appropriées, telles 2. Die gesetzliche Grundlage für die Wohneigentumsförde-

que temps de réflexion suffisant et protection contre les rung in der zweiten Säule mittels Verpfändung der Alterslei-

abus de la spéculation. Pour ce qui est des personnes ayant stungen hat in der Praxis zu etlichen Schwierigkeiten

un revenu modeste, il faut en tout premier lieu mettre à leur geführt. Der Bundesrat wird deshalb, im Rahmen einer künf-

disposition les moyens financiers prévus dans la loi encou- tigen Revision des Bundesgesetzes über die berufliche

rageant la construction et l'accession à la propriété de Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsoge (BVG) prüfen,

Motion Früh 424 N 18 mars 1988

wie die geltende Regelung im Sinne der Motion verbessert #ST# 86.413

werden kann. Allerdings dürfte es rechtlich schwierig sein,

die Wohneigentumsförderung nur auf die bestehende Bau- Motion Früh

substanz zu beschränken, weshalb damit stets die Gefahr

von Kulturlandverlust verbunden bleibt. Wohneigentumsförderung.

Gegenwärtig ist im Rahmen der Eidgenössischen Kommis- Vorkaufsrecht für Mieter

sion für die berufliche Vorsorge ein weiteres Modell der Accession à la propriété de logements.

gebundenen Selbstvorsorge in Prüfung, das den Erwerb von

Droit de préemption en faveur des locataires

Wohneigentum bzw. die Amortisation bestehender Hypothe-

kardarlehen im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge

(Säule 3a) zum Gegenstand hat. Ob und wieweit dieses

Modell realisierbar ist, steht zur Zeit jedoch nicht fest.

3. Das Ziel, das im letzten Punkt des parlamentarischen

Vorstosses anvisiert wird, lässtsich mindestens teilweise auf Wortlaut der Motion vom 21. März 1986

Verordnungsstufe verwirklichen. In diesem Ausmass han- Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Ergän-

delt es sich um eine Motion im delegierten Rechtsetzungs- zung des Obligationenrechts vorzulegen, welche Mietern

bereich, die als solche nicht zulässig ist. Der Bundesrat und Mieter-Genossenschaften ein Vorkaufsrecht für den

anerkennt allerdings das materielle Anliegen des Motionärs Erwerb ihrer Wohnung zum Eigengebrauch einräumt.

und ist daher bereit zu prüfen, ob und wie die einschlägigen Dieses Instrument zugunsten einer breiteren Eigentums-

Bestimmungen der Verordnung vom 18. April 1984 über die streuung soll begleitet werden von einer wohneigentums-

berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge freundlichen Ergänzung der zweiten und dritten Säule der

(BW 2) revidiert werden können, damit der Boden- und der individuellen Selbstvorsorge.

Wohnungsmarkt durch die Gelder der beruflichen und Ebenfalls ist darauf hinzuwirken, dass in allen Kantonen auf

gebundenen Selbstvorsorge in volkswirtschaftlicher Hin- eine steuerliche Gewinnabschöpfung bei Handänderung

sicht nicht ungünstig beeinflusst werden. Sollten sich zur verzichtet wird, wenn die Mittel für den Erwerb einer ande-

Erreichung dieses Zieles auch Massnahmen auf Gesetzes- ren Wohnung zum Eigengebrauch investiert werden.

stufe als notwendig erweisen, so wird der Bundesrat deren

Konkretisierungsmöglichkeiten bei einer künftigen Revision Texte de la motion du 21 mars 1986

des BVG prüfen. Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un

complément du code des obligations accordant un droit de

Schriftliche Erklärung des Bundesrates préemption en faveur des locataires et des coopératives de

Déclaration écrite du Conseil fédéral locataires, en vue de l'achat de leur logement pour leur

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- propre usage.

wandeln. Cet instrument, qui vise à propager plus largement l'accès à

la propriété, sera accompagné d'une extension des

Nussbaumer: Die Liegenschafts- und Bodenpreissteige- deuxième et troisième piliers de la prévoyance individuelle,

rung eilt der Teuerung mit zehnfacher Geschwindigkeit vor- de manière à favoriser l'accès à la propriété.

aus. Man kann sagen, es herrschen auf unserem Boden- Il convient aussi d'oeuvrer pour que tous les cantons renon-

markt beinahe südamerikanische Verhältnisse, denn innert cent à imposer le gain en cas de changement de propriétaire

fünf Jahren sind die Bodenpeise um 100 Prozent angestie- lorsque les fonds versés pour l'achat d'un autre logement

gen. Einmal ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung sont investis à des fins d'usage personnel.

erwerben zu können, ist für viele Familien mit Kindern in

weite Ferne gerückt. Gelingt es solchen Familien, eine Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach,

erschwingliche Altwohnung zu mieten, so riskieren sie Ammann-Bern, Reich, Wyss (5)

anlässlich der nächsten Handänderung einen massiven

Mietpreisaufschlag oder die Kündigung. Täglich bilden sich Schriftliche Begründung - Développement par écrit

neue anonyme Gesellschaften, die die Nachfrage auf dem Der Anteil der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnun-

Liegenschafts- und Bodenmarkt anheizen. Mit dem Geld der gen ist in der Schweiz mit etwa 30 Prozent sehr gering. Eine

Versicherungsgesellschaften und der institutionellen Anle- Erhöhung der Wohneigentumsquote ist aus staatspoliti-

ger im Rücken verdrängen diese die natürlichen Personen schen Gründen unbedingt anzustreben. Es ist unbestritten,

vom Markt. dass eine breite Eigentumsstreuung einem gesunden

Ich bin mit der Ueberweisung als Postulat einverstanden, Staatsverständnis förderlicher ist als die zunehmende

muss aber eine Schlussbemerkung anfügen: Ein Land, das Anonymisierung des Eigentums. Der Eigentumsförderung

den juristischen Kapitalanlegern auf dem Liegenschafts- mittels Neuüberbauungen sind jedoch aus verschiedenen

markt mehr Schutz gewährt als dem Bürger, der für den Gründen immer mehr Grenzen gesetzt. Förderung des indi-

Eigenbedarf eine Heimstätte für seine Familie sucht, geht viduellen Wohneigentums muss heute insbesondere auch

einer düsteren Zukunft entgegen. das bestehende Bauvolumen berücksichtigen. So ist es

möglich, dass Mietwohnungen bei einem vorgesehenen

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Verkauf der Liegenschaft in das Eigentum der bisherigen

Mieter oder Mietgemeinschaften übergehen. Leider ist dies

nur in ganz wenigen Fällen so; die Liegenschaft wird viel-

fach an einen institutionellen Anleger verkauft. Verpasst ist

dann eine weitere Chance, Mietern den Erwerb von Wohnei-

gentum zu ermöglichen. Dabei könnte durch eine derartige

Verringerung der überaus hohen Mieterquote in unserem

Land das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern wei-

ter entlastet werden. Mit einem Vorkaufsrecht für Mieter

zum Eigengebrauch kann ohne namhaften Eingriff in den

Immobilienmarkt dem einzelnen der Zugang zum Markt im

Sinne einer breiteren Eigentumsstreuung erleichtert wer-

den. Konsequenterweise müssen auch die Rahmenbedin-

gungen bei der individuellen Altersvorsorgre und im Steuer-

wesen den Erwerb von Wohneigentum fördern statt behin-

dern. Mit dem Verzicht auf die steuerliche Gewinnabschöp-

fung bei einer Reinvestition in Wohneigentum zum Eigenge-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Nussbaumer Bodensparendes Wohneigentum. Förderung

Motion Nussbaumer Accession à la propriété de logements. Encouragement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.393

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 423-424

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Ref. No 20 016 200

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