Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-392 KI-generiert

Family Tax Adjustments Federal Decree Case

Geschäftsnummer VPB 86-392
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A political group proposed a motion to implement specific, family-friendly tax adjustments and social deductions, which had been approved by one chamber of parliament, as a separate federal decree. The group argued that these measures were necessary to correct significant injustices in family taxation that contradicted constitutional principles and that these improvements should not be delayed by the broader, complex, and protracted parliamentary process of tax harmonization. The court's reasoning focused on the need for immediate action to rectify tax inequities for families, despite these measures being part of a larger legislative package.

Legislator-Regeste

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Art. 86.392; Family Tax Adjustments Federal Decree Case: The group argued that these measures were necessary to correct significant injustices in family taxation that contradicted constitutional principles and that these improvements should not be delayed by the broader, complex, and protracted parliamentary process of tax harmonization. The court's reasoning focused on the need for immediate action to rectify tax inequities for families, despite these measures being part of a larger legislative package.

Schlagwörter

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Besteuerung der Familie Berichtigung des Vorsteuerabzugs Abänderung von Kindesunterhalt Steuerabzug Vorentscheid über Steuerpflicht Steueraufschub
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 86.392

This is the motion number itself, representing the legislative action proposed.

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Volltext

Motion du Conseil des Etats (Gadient) 80 N 2 mars 1988

#ST# 86.392 Die vom Ständerat beschlossenen familienfreundlichen Tarifanpassungen und Sozialabzüge bei der direkten Bun- Motion dessteuer haben den Nachteil, dass sie Teil eines umfassender christlichdemokratischen Fraktion den Steuerharmonisierungspaketes sind. Bei der Schwierigkeit und Umstrittenheit der Materie ist unschwer vorauszu- Steuerbelastung für Familien. Milderung sehen, dass die parlamentarischen Beratungen der Bundes- Motion du groupe démocrate-chrétien gesetze über die Harmonisierung der direkten Steuern der Allégement de la charge fiscale de la famille Kantone und Gemeinden sowie über die direkte Bundessteuer noch Jahre dauern werden. Nach Auffassung der CVP ist es aber nicht zu verantworten, die krassen, unserer Bundesverfassung klar widersprechenden Ungerechtigkei- Wortlaut der Motion vom 20. März 1986 ten in der Familienbesteuerung noch jahrelang unverändert

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten anstehen zu lassen. Deshalb verlangt die CVP-Fraktion, dass

ohne Verzug einen besonderen Bundesbeschluss zu unterdie familienfreundlichen Tarifanpassungen und die erhöhbreiten, damit die im Rahmen der laufenden Beratungen ten Sozialabzüge, wie sie vom Ständerat in der Frühjahrsüber das neue Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer session beschlossen worden sind, in einem besonderen vom Ständerat beschlossenen familienfreundlichen Verbes- Bundesbeschluss verabschiedet und vorweg in Kraft gesetzt serungen bei den Tarifen und Sozialabzügen vorweg in Kraft werden. treten können. Ein solches Vorgehen bringt einen ganz erheblichen Zeitgewinn und verhindert eine allzu grosse zeitliche und inhaltli- Texte de la motion du 20 mars 1986 che Diskrepanz des Gerechtigkeitsgehaltes der Steuerord- Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai aux nungen von Bund und Kantonen. Auch wenn Bundesge-

conseils législatifs un projet d'arrêté fédéral spécial afin setze der Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundesgerichtes

qu'on puisse mettre en vigueur par anticipation les allégenicht unterstehen, ist der Bundesgesetzgeber nicht minder

ments en matière de tarifs et de déductions sociales, allégegehalten, die sich aus der Bundesverfassung, vor allem dem

ments favorables à la famille et qui ont été arrêtés par le Gebot der Rechtsgleichheit, ergebenden Anforderungen an

Conseil des Etats dans le cadre des délibérations en cours die Familienbesteuerung auch in seinem Kompetenzbereich

sur la nouvelle loi concernant l'impôt fédéral direct. raschmöglichst zu verwirklichen.

Sprecher- Porte-parole: (de Chastonay)-Feigenwinter Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Mai 1986 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 mai 1986

Die vom Ständerat in der Frühjahrssession 1986 anlässlich Die vom Ständerat in der Märzsession bei der Beratung des

der Beratung des neuen Bundesgesetzes über die direkte Gesetzesentwurfes über die direkte Bundessteuer beschlos- Bundessteuer beschlossenen Tarifanpassungen sowie die senen Erleichterungen für Ehegatten und Familien bilden

erhöhten Sozialabzüge sorgen dafür, dass Familien mit klei- Bestandteil dieses Gesetzes. Es wäre nicht sachgerecht, sie

nen und mittleren Einkommen stark entlastet und die steuaus dem Gesamtzusammenhang des genannten Gesetzes erlichen Nachteile der Ehepaare gegenüber den Konkubiherauszubrechen. Abgesehen davon wäre ihre Einführung natspaaren erheblich gemildert werden. Diese Beschlüsse mit einer neuen, vom Bundesrat erst noch zu schaffenden böten auch Gewähr, dass künftig das Bundessteuerrecht Vorlage kaum früher möglich als mit dem vom Ständerat den vom Bundesgericht (BGE110 la 7) in Sachen Hegetnunmehr bereits behandelten Gesetzesentwurf über die schweiler gegen Kanton Zürich entwickelten Anforderungen direkte Bundessteuer. Wie rasch im übrigen dieses Gesetz an die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfäin Kraft gesetzt werden kann, hängt ausschliesslich von

higkeit wenigstens einigermassen entspräche. Das geltende seiner weiteren Behandlung in den eidgenössischen Räten

Recht, das beispielsweise Steuerersparnisse von Konkubiab. Seine Koppelung mit dem Steuerharmonisierungsgesetz natspaaren gegenüber Ehepaaren bis zu 60 Prozent ermögist dabei nicht unabdingbar; trotz gemeinsamer Botschaft

licht, widerspricht den vom Bundesgericht herausgearbeiteliesse sich das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

ten Verfassungsgrundsätzen bekanntlich in krasser Weise. gegebenenfalls auch zeitlich vorziehen. Die Entlastungen für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden an folgenden Beispielen deutlich: Schriftliche Erklärung des Bundesrates Gemäss den Beschlüssen des Ständerats wird die Steuer- Déclaration écrite du Conseil fédéral

pflicht bei einer Familie (verheirateter Alleinverdiener) mit Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

zwei Kindern künftig erst ab einem Bruttoeinkommen von wandeln. über 35 000 Franken beginnen, dies im Gegensatz zu 25 800 Franken heute. Bei einem Bruttoeinkommen zwischen

40 000 und 50 000 Franken wird die steuerliche Entlastung ca. 40 Prozent betragen. Bei 60 000 Franken macht sie noch #ST# 86.121 gut 30 Prozent aus, um dann stark zurückzugehen und bei sehr hohen Einkommen ganz zu verschwinden. Motion des Ständerates (Gadient) Durch den vom Ständerat beschlossenen Doppeltarif wer- Direkte Bundessteuer. den auch die krassen steuerlichen Benachteiligungen von Steuerrabatt für Verheiratete Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren weitgehend eliminiert. Dies zeigen die folgenden Beispiele. Stehen sich ein Motion du Conseil des Etats (Gadient) doppelverdienendes Ehepaar und ein doppelverdienendes Impôt fédéral. Abattement Konkubinatspaar (beide Paare ohne Kinder, Einkommenspour les contribuables mariés verteilung 70 zu 30 Prozent) gegenüber, so ergibt sich nämlich folgender Belastungsvergleich. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 60 000 Franken wird ein Konkubinatspaar gemäss dem Doppeltarif künftig sogar geringfügig mehr Steuern bezahlen als das Ehepaar. Bei 60 000 Franken Brut- Wortlaut der Motion vom 5. März 1987 toeinkommen zahlt hingegen heute das Ehepaar 27 Prozent Der Stand der Gesetzgebung über die Harmonisierung der mehr Steuern. Bei 80 000 Franken wird sich die Mehrbeladirekten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über stung für das Ehepaar von heute 40 Prozent auf 10 Prozent die direkten Bundessteuern zeigt zwingend auf, dass verringern, bei 100000 Franken von heute 41 Prozent Steuerentlastungen für den weitaus grössten Teil der Steuwenigstens auf etwas mehr als 20 Prozent. erpflichtigen frühestens im Frühjahr 1990 wirksam werden. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der christlichdemokratischen Fraktion Steuerbelastung für Familien. Milderung

Motion du groupe démocrate-chrétien Allégement de la charge fiscale de la famille

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band I Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 03 Séance Seduta

Geschäftsnummer 86.392 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 02.03.1988 - 08:00 Date Data

Seite 80-80 Page Pagina

Ref. No 20 016 142

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