Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-352 KI-generiert

Swiss Federal Council on Military Airfield Noise and Defense Needs

Geschäftsnummer VPB 86-352
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council addressed concerns about noise pollution from military airfields, acknowledging that while efforts are made to mitigate noise, operational requirements for national defense and pilot training necessitate continued flight activity. The Council detailed measures already in place, such as flight time restrictions and altitude limits, and explained why certain proposed noise reduction methods, like reducing takeoff weight or eliminating specific flight maneuvers, are not feasible due to training and operational needs. They also noted that while combat aircraft are louder, this is a consequence of technological advancements aimed at enhancing defense capabilities.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Swiss Federal Council on Military Airfield Noise and Defense Needs: The Council detailed measures already in place, such as flight time restrictions and altitude limits, and explained why certain proposed noise reduction methods, like reducing takeoff weight or eliminating specific flight maneuvers, are not feasible due to training and operational needs. They also noted that while combat aircraft are louder, this is a consequence of technological advancements aimed at enhancing defense capabilities.

Schlagwörter

KI-generiert
Lärmbelästigung Entschädigung für Fluglärm Verteidigung und militärische Belange Empfindlichkeitsstufe Nachfluchtgrund Luftreinhaltung
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Volltext

20. Juni 1986 N 1007 Interpellation Braunschweig

Terrorismusbekämpfung betrifft zu guten Teilen die Kan- #ST# 86.352

tone und ihre Polizeien, wozu sich der Bundesrat nicht

äussern kann. Auf Bundesebene ist das bei der Bundesan- Interpellation Braunschweig

waltschaft für die Terrorbekämpfung zur Verfügung ste-

hende Personal stark belastet. Das Eidgenössische Justiz- Militärflugplätze Emmen, Sion, Payerne

und Polizeidepartement bemüht sich deshalb, auf einen und Dübendorf. Lärmplage

massvollen personellen Ausbau der Bundespolizei hinzuwir- Aérodromes de Dübendorf, Emmen, Payerne

ken. Erste Schritte in dieser Richtung sind verwirklicht. Ein et Sion. Bruit des avions

solcher Ausbau drängt sich um so mehr auf, als er bereits im

Zusammenhang mit der ebenfalls sehr wichtigen und vom

Parlament mehrfach geforderten Verstärkung der Spionage-

abwehr als notwendig erachtet worden ist. Auch im Bereich

der materiellen Mittel muss die Terrorismusbekämpfung von Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1986

möglichst optimalen Voraussetzungen ausgehen können. Das Bundesamt für Umweltschutz erteilte der EMPA schon

Eine Modernisierung im Bereich der Logistik zur Verbesse- 1982 den Auftrag, eine mit dem für die Zivilluftfahrt gelten-

rung der Abwehrkapazität wird gegenwärtig bei der Bundes- den NNI-Wert (Noise and Number Index) vergleichbare

anwaltschaft geprüft. Messgrösse für die Militäraviatik zu schaffen. Modellgrund-

4. Die Schweiz unterhält seit 1962 diplomatische Beziehun- lagen und Lärmkataster für Dübendorf sind heute weitge-

gen zu Libyen, was in beiden Ländern zur Eröffnung diplo- hend erarbeitet.

matischer Vertretungen geführt hat. Im Jahre 1983 musste 1. Ist es richtig, dass beim Bundesamt für Umweltschutz

der damalige Leiter des libyschen Volksbüros in Bern wegen bereits ein Zwischenbericht zu dieser Fragestellung einge-

nachrichtendienstlicher Handlungen sowie der Vermittlung reicht worden ist? Was kann der Bundesrat über Inhalt

von Waffen durch das Volksbüro zum Verlassen des Landes dieser Unterlagen und Folgerungen aussagen? Ist die Defi-

aufgefordert werden. Libyen hat sodann aufgrund entspre- nition der Immissionsgrenzen in der Zwischenzeit gefunden

chender Kontakte mit den schweizerischen Behörden den worden?

Personalbestand seiner Vertretung in der Zeit von Ende 2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit der Festlegung der

November 1983 bis Mitte April 1986 von 32 auf 18 Mitarbeiter Belastungsgrenzwerte für die verschiedenen Zonen und bis

reduziert. wann mit dem eigentlichen Lärmzonenplan gerechnet wer-

Unter diesen Umständen stehen zurzeit weder die Schlies- den? Gilt dieser Zeitplan auch für die Belastungsgrenzwerte

sung des libyschen Volksbüros noch die Forderung nach militärischer Schiess- und Waffenplätze anderer Truppen-

Ausreise eines oder mehrerer seiner Mitarbeiter zur Diskus- gattungen?

sion. Der Bundesrat behält sich jedoch vor, geeignete Mass- 3. Wäre es wirklich nicht möglich gewesen, von Anfang an

nahmen zu ergreifen, falls sich diese in einem späteren die Grenzwerte für den Militärfluglärm in die Verordnung

Zeitpunkt als notwendig erweisen sollten. zum Umweltschutzgesetz einzubeziehen?

Betreffend das Büro des Ständigen Beobachters der PLO 4. Ist es richtig, dass die Lärmzonenpläne keine Verringe-

bei der UNO in Genf ist folgendes festzustellen: In ihrer rung des Fluglärms, sondern nur die rechtliche Handhabe

Resolution 3237 (XXIX) vom 22. November 1974 erkannte zur Verhinderung von neuen Bauten und Auflagen wie

die UNO-Vollversammlung der PLO das Recht zu, als Beob- Schallisolationen bringen? (Bundesamt für Militärflug-

achter an den Sessionen und Arbeiten aller internationalen plätze: «An der Quelle können wir den' Lärm nicht

Konferenzen teilzunehmen, die unter ihrer Oberhoheit oder dämmen.»)

unter jener anderer Organisationen der Vereinten Nationen 5. Was sagt der Bundesrat zu folgenden konkreten Vor-

einberufen werden; das Generalsekretariat der UNO wurde schlägen für eine tatsächliche Lärmverminderung?

beauftragt, die nötigen Massnahmen für den Vollzug zu - Starts mit reduziertem Gewicht,

treffen. Die Mehrzahl der spezialisierten Institutionen der - Anflugüberwachung zur Verminderung von «Fullpower»-

UNO (WMO, WHO, UPU usw.), deren Sitz sich in der Schweiz Landungen,

befindet, hat die PLO ebenfalls eingeladen, im Beobachter- - Konzentration des Flugbetriebs auf die Wintermonate,

status an ihrer Arbeit teilzunehmen. Daher bat der UNO- - Verzicht auf «Altherrenflüge» (ohne dienstliches Erforder-

Generalsekretär das Eidgenössische Politische Departe- nis), Akrobatik- und andere Prestige- und Werbeflüge, auf

ment mit Note vom 16. April 1975, der PLO jene Erleichte- Trainingsflüge (die durch Flugsimulator ersetzt werden kön-

rungen, Immunitäten und Privilegien zu gewähren, die zur nen) und auf «Touch-and-go»-Operationen.

Erfüllung ihrer in Zusammenhang mit der erwähnten Reso- 6. Nachdem das Bundesamt für Militärflugplätze bestätigt,

lution stehenden Mission unerlässlich sind. In Uebereinstim- dass

mung mit ihren Verpflichtungen als Gastgeberland war die - die heutigen leistungsstärkeren Kampfflugzeuge (z. B. F-5-

Schweiz gehalten, diesem Ersuchen stattzugeben. Demzu- Tiger) «ohne Ausnahme wesentlich lauter als früher» sind

folge hat der Bundesrat mit Beschluss vom 25. Juni 1975 die (z. B. Venom) und diese Entwicklung auch in bezug auf

Errichtung eines PLO-Büros in Genf bewilligt. Gleich wie die neue Trainings- und neue Generationen von Kampfflugzeu-

anderen ständigen Missionen und deren Mitglieder in Genf gen nicht anders sein wird,

sind dieses Büro und dessen Mitglieder nicht beim Bundes- - die Zahl der Flugbewegungen (Starts, Landungen, Stand-

rat, sondern bei den in unserem Lande niedergelassenen läufe usw.) nicht vermindert werden kann (in Dübendorf

internationalen Organisationen akkreditiert. Unter diesen eine Erhöhung um 10 Prozent im Jahre 1985) und die Flug-

Umständen und mit Rücksicht auf das Grundprinzip der zeiten dauernd erhöht werden müssen (Dämmerflüge!),

Unabhängigkeit der internationalen Organisationen könnte - eine vermehrte Verlegung der Pilotenausbildung ins Aus-

der Bundesrat gegen dieses Büro keine Massnahmen land aus aussen- und neutralitätspolitischen Gründen aus-

ergreifen, es wäre denn - so der Beschluss vom 25. Juni geschlossen ist und

1975 -, die Sicherheit der Schweiz stünde auf dem Spiel. -dem Einsatz von Simulatoren schon heute Grenzen

Bislang sind jedoch keine Fakten bekannt, die eine entspre- gesetzt sind,

chende Schlussfolgerung rechtfertigen würden. fragen wir, ob die Aussichten für eine Militärfluglärmvermin-

derung in allen Wohngebieten gleich null sind.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion 61 Stimmen Texte de l'interpellation du 13 mars 1986

Dagegen 2 Stimmen L'Office fédéral de la protection de l'environnement a confié

à l'EMPA (Laboratoire fédéral d'essai des matériaux), en

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- 1982 déjà, le mandat de déterminer, pour l'aviation militaire,

rates teilweise befriedigt. un indice comparable à la valeur NNI (Noise and number

Interpellation Braunschweig 1008 N 20 juin 1986

index) qui est applicable à l'aviation civile. Les études de fluglärm betroffen sind. Es gebe auch eine Gleichberechti-

base et un cadastre des zones de bruit sont déjà en grande gung unter den Lärmgeschädigten, ob dieser Lärm nun

partie élaborés pour Dübendorf. ziviler oder militärischer Herkunft sei. Und dieses Gefühl der

1. Est-il exact qu'un rapport intermédiaire sur ces questions Benachteiligung besteht auch in Bassersdorf, Dietlikon, «lo-

a déjà été adressé à l'Office fédéral de la protection de ten, Opfikon, Wallisellen, Wangen, Brütisellen und

l'environnement? Que peut dire le Conseil fédéral du con- anderswo in der Region.

tenu de ce document et des conséquences à en tirer? A-t-on Der freisinnige Gemeinderat, Professor Hans Haur, erklärte

entre-temps réussi à définir les valeurs limites d'immis- am 30. September 1985, «er könne die Bundesbehörden

sions? nicht verstehen, dass sie die Zeichen der Zeit dermassen

2. Pour quelle date peut-on prévoir que les valeurs limites verkennen ..... er richte an sie den Wunsch, die Verzöge-

d'exposition au bruit seront fixées pour les différentes zones rungstaktik aufzugeben und zu einer baldigen Regelung im

et pour quand peut-on compter que le plan des zones de Sinne des Umweltschutzgesetzes Hand zu bieten».

bruit sera établi? Ce calendrier est-il également valable pour

les valeurs limites d'exposition au bruit applicables aux Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

places d'armes et de tir d'autres armes? vom 21. Mai 1986

3. N'aurait-il vraiment pas été possible d'introduire tout de Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 mai 1986

suite, dans l'ordonnance sur la protection de l'environne- 1. Das Bundesamt für Umweltschutz verfügt seit Ende März

ment, les valeurs limites applicables aux aérodromes mili- 1986 über einen Zwischenbericht der Eidgenössischen

taires? Materialprüfungsanstalt mit ersten Berechnungsergebnis-

4. Est-il exact que les plans des zones de bruit ne visent pas sen für den Flugplatz Dübendorf. Dieser Bericht dient nun-

à diminuer le bruit des avions mais constituent seulement mehr zur Festlegung geeigneter Masse für die Militärflug-

un moyen légal pour empêcher que l'on construise de lärmbelastung und der entsprechenden Belastungsgrenz-

nouveaux bâtiments et que l'on impose des obligations werte; die Arbeiten daran werden über das Jahr 1987 hin-

telles que l'isolation acoustique (Office fédéral des aérodro- ausgehen. Es ist vorgesehen, die Belastungsgrenzwerte

mes militaires: «A la source, nous ne pouvons pas réduire le anschliessend in der massgebenden Lärmverordnung zum

bruit.»)? Bundesgesetz über den Umweltschutz zu verankern.

5. Que pense le Conseil fédéral des propositions concrètes Die Ausscheidung von Lärmzonen nach dem Muster ziviler

suivantes visant à une réduction effective du bruit: Flughäfen ist für Militärflugplätze nicht vorgesehen. Sie

-décollage avec charge réduite, entspricht auch keiner Notwendigkeit; die Vorschriften des

- surveillance de l'approche pour diminuer les atterrissages Umweltschutzgesetzes hinsichtlich Ausscheidung von Bau-

«fullpower», zonen und Bauten in lärmbelasteten Gebieten genügen, um

- concentration des vols pendant les mois d'hiver, unzweckmässige Ueberbauungen in der Nähe von lärmigen

- suppression des vols de pilotes libérés du service de vol, Anlagen zu verhindern. Immerhin wird die tatsächliche

de la voltige et d'autres vols de prestige et de propagande, Lärmbelastung in einem Lärmbelastungskataster festzuhal-

de vols d'entraînement (qui peuvent être remplacés par des ten sein.

exercices sur simulateurs de vol) et d'exercices d'atterrissa- 2. Es trifft zu, dass der Militärfluglärm mit der Einführung

ges différés? der «Tiger»-Kampfflugzeuge generell zugenommen hat. Der

6. Sachant que l'Office fédéral des aérodromes militaires à laufende Einsatz dieser Flugzeuge bringt insbesondere in

confirmé den Regionen Dübendorf, Emmen, Payerne und Sitten grös-

- que les avions de combat actuels, qui sont plus puissants sere Lärmbelastung. Der Bundesrat bedauert diese Tatsa-

(par ex. F-5-Tiger), sont «tous sans exception notablement che, die aber im Interesse der Kampfkraft unserer Flugwaffe

plus bruyants que les anciens» (par ex. Venom) et qu'il en ira nicht geändert werden kann.

de même des avions d'entraînement et de ceux de la nou- Kampfflugzeuge mit lärmdämpfenden Triebwerken werden

velle génération; auch in absehbarer Zukunft nicht zur Verfügung stehen,

-que l'on ne peut diminuer le nombre des mouvements weil die Schalldämpfung die Flugleistung reduziert.

d'avions (décollages, atterrissages, essais au point fixe, etc. ; 3. Zu den konkreten Vorschlägen des Interpellanten für die

augmentation de 10 pour cent en 1985 à Dübendorf) et que Lärmverminderung kann wie folgt Stellung genommen

les périodes où les vols sont autorisés dans la journée werden.

doivent continuellement être rallongées (vols au lever et à la 3.1. Start mit reduziertem Gewicht

tombée du jour!); Das Abfluggewicht eines Flugzeugs kann nur durch die

- que, pour des raisons relevant de la politique étrangère et Zuladung von Treibstoff und Munition verändert werden.

de la neutralité, il est exclu d'envoyer davantage de pilotes à Diese wird schon heute entsprechend dem Auftrag und dem

l'étranger pour leur instruction; zu erreichenden Ausbildungsziel so niedrig wie möglich

-que l'utilisation de simulateurs se heurte à des limites gehalten und kann nicht reduziert werden.

aujourd'hui déjà, 3.2. Anflug-Ueberwachung

nous demandons s'il faut abandonner tout espoir de voir Für den Landegleitflug stehen Gleitweg-Anzeigegeräte und

réduire le bruit des avions militaires dans toutes les régions Radaranlagen zur Verfügung. Abweichungen vom einzuhal-

habitées? tenden Gleitweg - beispielsweise durch Windeinfluss -

muss der Pilot mit Aenderung der Triebwerkleistung korri-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Christi- gieren. Diese Korrekturen in der Schubleistung sind aber im

nat, Euler, Fankhauser, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Vergleich zu Flugzeugstarts wesentlich weniger lärminten-

Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, siv. Vollgas- («Fullpower»-)Landungen gibt es nicht.

Mauch, Morf, Ott, Pitteloud, Renschler, Robbiani, Ruffy, 3.3 Konzentration des Flugbetriebs auf die Wintermonate

Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Weder-Basel, Zehnder Die dauernde Einsatzbereitschaft der Militärpiloten setzt die

(25) Verteilung des Flugtrainings auf das ganze Jahr voraus.

Auch für die Ausbildung in den Pilotenschulen reichen die

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wintermonate allein nicht aus. Die zuständigen Stellen des

Für Dübendorf muss ich feststellen, dass die Ungeduld der Militärdepartements sind aber schon heute bemüht, in den

Bevölkerung ganz beträchtlich im Zunehmen begriffen ist. Sommeronaten nicht mehr Schulen und Kurse durchzufüh-

Die Bereitschaft ist nicht mehr überall und ohne weiteres ren, als Ausbildung und Einsatzbereitschaft unbedingt erfor-

vorhanden, die Beschwichtigungen des Bundesamtes für dern.

Militärflugplätze hinzunehmen. Der Eindruck ist weitverbrei- 3.4. Verzicht auf gewisse Flüge

tet, in «Bern» hätte man in Sachen Militärfluglärmverhinde- Flüge ohne dienstliches Erfordernis werden nicht durchge-

rung keine Eile, obwohl das Umweltschutzgesetz auch für führt. Militärpiloten haben auch nach ihrem Ausscheiden

jene Bürgerinnen und Bürger gelten sollte, die vom Militär- aus den Frontstaffeln wichtige Aufgaben (Zielflüge für die

20. Juni 1986 N 1009 Interpellation Longet

Riegerabwehr, Transportflüge, Einsatz als Fluglehrer, Flug- #ST# 86.382

dienstleiter oder Flugsicherungsoffizier) zu erfüllen, die ein

reduziertes Flugtraining voraussetzen. Interpellation Longet

Akrobatik ist ein notwendiger Bestandteil der fliegerischen

Ausbildung, auf den nicht verzichtet werden kann. Akroba- Viehzucht und Gewässerverschmutzung

tikflüge werden nur in grösserer Höhe durchgeführt. Auch Elevage et pollution des eaux

ein Minimum an sogenannten «Touch-and-go»-Flügen ist

für die Piloten im Hinblick auf das richtige Verhalten in

Notsituationen unerlässlich.

Für die Bewilligung von Flugvorführungen wird ein strenger

Massstab angelegt; die Zahl solcher Veranstaltungen ist Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1986

klein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Flugvorführungen - In der Landwirtschaft wird immer mehr Jauche produziert.

wie andere Wehrvorführrungen - geeignet sind, das Ver- Daraus entstehen für den Gewässerschutz erhebliche Pro-

ständnis breiter Kreise der Bevölkerung für unsere Wehran- bleme. Ich frage deshalb den Bundesrat:

strengungen zu fördern. Es soll deshalb auch in Zukunft I.Weiche Verminderung der Gewässerverschmutzung ist

nicht darauf verzichtet werden. von der Reduktion der Viehhöchstbestände, die bis 1991

4. Damit unsere Flugwaffe im Ernstfall wirkungsvoll einge- abgeschlossen sein muss, zu erwarten?

setzt werden kann, ist ein Minimum an Ausbildung in der 2. Bietet die Revision von Artikel 19 des Landwirtschaftsge-

Luft unerlässlich. Der heutige Umfang des Militärflugdien- setzes, das gegenwärtig von der Ständeratskommission

stes entspricht diesem Minimum. Er kann nicht weiter redu- behandelt wird, ausreichend Gewähr dafür, dass diese

ziert werden, wenn nicht die Einsatzbereitschaft der Flug- Gewässerverschmutzungsprobleme gelöst werden?

waffe in Frage gestellt werden soll. Daran ändert auch ein 3. Ist der Bundesrat bereit, im Milchwirtschaftsbeschluss

allenfalls vermehrter Einsatz von Simulatoren nichts, weil 1987, der gegenwärtig vorbereitet wird, dem Gebot des

kein Simulator in der Lage ist, den Einsatz im Massstab 1:1, Gewässerschutzes Rechnung zu tragen?

d. h. in der Luft, vollständig zu ersetzen. 4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass sich das Pro-

Um die mit dem Militärflugdienst verbundenen Lärmbelästi- blem langfristig nur lösen lässt, wenn die Viehbestände der

gungen in Grenzen zu halten, wurden bereits zahlreiche Futterfläche der einzelnen Betriebe angepasst werden?

Massnahmen getroffen, die zum Teil die Ausbildung wesent- Diese Massnahme sollte durch neue Ausgleichszahlungen

lich erschweren. Zu erwähnen sind insbesondere folgende an diejenigen Betriebe ergänzt werden, die wegen ihrer

Massnahmen: Grosse oder ihres Standortes nur begrenzte Produktions-

- Beschränkung der Flugbetriebszeiten auf Montag bis Frei- möglichkeiten haben. Für Betriebe, die Nahrungsmittelab-

tag und auf sieben Stunden pro Tag - unter Einhaltung einer fälle verwerten, ist eine Ausnahme vorzusehen.

Mittagspause (Ausnahmen sind nur im taktischen Truppen-

betrieb möglich); Texte de l'interpellation du 19 mars 1986

- Beschränkung der Dämmerungs- und Nachtflüge auf Les problèmes de pollution des eaux posés par la produc-

einen Tag pro Woche; tion de quantités croissantes de purin m'amènent à deman-

- laufende Anpassung der Start- und Landeverfahren bezo- der au Conseil fédéral:

gen auf die überflogenen Gebiete; 1. Quel soulagement de la charge polluante des eaux il est

- Beschränkung der minimalen Flughöhen und der Höchst- possible d'attendre des réductions des effectifs maximums

geschwindigkeiten über besonders lärmempfindlichen Zen- de bétail qui doivent être opérées d'ici 1991?

tren (z. B. Spitälern) ausserhalb der Flugplatzzonen; 2. La révision de l'article 19 de la loi sur l'agriculture, actuel-

- Beschränkung der Flugstunden für die verschiedenen Pi- lement devant la commission du Conseil des Etats, donne-t-

lotenkategorien. elle les garanties suffisantes pour que ces problèmes de

5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die zuständigen pollution soient résolus?

militärischen Stellen auch in Zukunft alles daran setzen 3. Le Conseil fédéral est-il prêt à tenir compte de l'impératif

werden, um im Rahmen des Möglichen die Belastung durch de la protection des eaux dans la préparation de l'arrêté sur

Militärfluglärm niedrig zu halten. Weil sich aber aus techni- l'économie laitière 1987?

schen Gründen der Fluglärm an sich kaum wesentlich ver- 4. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que la seule solution

ringern lässt, kann im Bereich der Militärflugplätze die à long terme est de proportionner les effectifs de bétail à la

Lärmbelastung nicht verringert werden, sollen nicht die surface d'affouragement de chaque exploitation, mesure à

Bedürfnisse der Landesverteidigung in Frage gestellt wer- accompagner de nouveaux paiements compensatoires en

den. raison de productivité réduite à cause de la taille ou de la

localisation de l'exploitation, et en réservant le cas des

Abstimmung - Vote entreprises valorisant des déchets alimentaires?

Für den Antrag auf Diskussion 36 Stimmen

Dagegen Mitunterzeichner- Cosignataires: Bäumlin, Borei, Deneys,

20 Stimmen

Fankhauser, Gloor, Hubacher, Jaggi, Leuenberger-Soleure,

Pitteloud, Rohrer, Ruffy, Vannay, Weber-Arbon (13)

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rates nicht befriedigt.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Les problèmes de pollution des eaux dus à l'épandage

hivernal de purin ont fait l'objet récemment de plusieurs

interventions parlementaires (motions Hari et Mauch, postu-

lat Brélaz); dans les réponses qu'il donne, le Conseil fédéral

insiste sur la gravité de la situation. Par ailleurs, un jugement

du Tribunal fédéral vient de confirmer l'interdiction de ces

épandages.

Il n'est pas contesté qu'à la source de ces problèmes se

trouvent des effectifs trop élevés d'animaux de rente (cf.

rapport de la Commission fédérale pour la protection des

eaux, Cahiers de l'environnement, numéro 11, mars 1983,

not. p. 26).

Il est donc nécessaire, compte tenu aussi des coûts considé-

rables de l'adaptation indispensable des installations de

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Braunschweig Militärflugplätze Emmen, Sion, Payerne und Dübendorf.

Lärmplage

Interpellation Braunschweig Aérodromes de Dübendorf, Emmen, Payerne et Sion. Bruit

des avions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.352

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.06.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 1007-1009

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Ref. No 20 014 472

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