Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-328 KI-generiert

Federal Hydroelectricity Levy for Environmental Protection Unconstitutional

Geschäftsnummer VPB 86-328
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed a motion to collect a levy on hydroelectricity to fund environmental protection, finding it unconstitutional because revenue from water usage rights belongs to cantons or municipalities, not the federal government. The court also rejected the idea of implementing this as an energy tax without a constitutional basis, stating that while a comprehensive energy law and associated tax are being prepared, such measures require proper legislative procedure and constitutional amendments, not directives via motions.

Legislator-Regeste

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Federal Hydroelectricity Levy for Environmental Protection Unconstitutional: The court also rejected the idea of implementing this as an energy tax without a constitutional basis, stating that while a comprehensive energy law and associated tax are being prepared, such measures require proper legislative procedure and constitutional amendments, not directives via motions.

Schlagwörter

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Energiesteuer Umweltabgabe Gewässerschutz unrechtmässige Entziehung von Energie Einrede der Verfassungswidrigkeit Gesetzesänderung
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Volltext

Interpellation Keller 1300 N 1er octobre 1987

geben. Sie können wählen zwischen zwei Arten der Verfas- #ST# 86.328

sungswidrigkeit.

Den ersten Punkt der Motion können wir als Postulat entge- Interpellation Keller

gennehmen, also die Verstärkung der Landschafts- und

Gewässerschutzanliegen im Zusammenhang mit dem Was- Umfassendes Radio- und Fernsehgesetz

serrechtsgesetz. Das ist legal. In Artikel 22 Wasserrechtsge- Loi générale sur la radio

setz kann man das machen. et la télévision

Das aber, was Sie mit dem Fonds für Ausgleichsbeiträge

wollen, nämlich dass der Bund eine Abgabe, die höchstens

einen Rappen pro Kilowattstunde der in der Schweiz

erzeugten Hydroelektrizität, also des Stromes, betragen

dürfte, für diesen Zweck erhebt, ist unmöglich. Sagen Sie,

welche Verfassungswidrigkeit man begehen soll! Entweder Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1986

verstossen wir gegen Artikel 24bis, der ganz klar sagt, dass Die Diskussion um das Regionalfernsehen macht eines sehr

die Einnahmen aus der Verleihung von Nutzungsrechten bei deutlich: die Tendenz, Erscheinungen der elektronischen

den Kantonen oder allenfalls bei den Gemeinden sind, nicht Medien isoliert zu betrachten und in gesonderten Bundes-

aber beim Bund. Wir können darüber nicht legiferieren, mit beschlüssen regeln zu wollen. Auf diese Weise würde aber

einer Ausnahme, die der Verfassungsgeber uns vorschreibt, ein umfassendes Radio- und Fernsehgesetz, das bekannt-

nämlich der Festlegung der Wasserzinsmaxima in den Kan- lich in der ersten Hälfte des Jahres 1986 in die Vernehmlas-

tonen. Das dürfen wir und haben wir auch gemacht. Mehr sung geht, stark entwertet bzw. der Gesetzgeber in seinen

dürfen wir nicht! Oder dann betrachten Sie das als eine Kompetenzen eingeschränkt.

Energieabgabe. Der Bund würde eine Energieabgabe von Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die folgenden Fragen

einem Rappen pro Kilowattstunde erheben. So könnten Sie zu beantworten:

es auch interpretieren. Das aber ist für mich - Professoren 1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass man alles

hin' oder her - ein noch nie dagewesener Irrweg in der daransetzen muss, möglichst rasch ein umfassendes, die

Gesetzgebung, wenn man einfach mit Motionen etwas in Zusammenhänge beachtendes Gesetz zu erarbeiten?

Auftrag gibt - verbindlich, nicht zur Prüfung - und ein 2. Wie sieht der medienpolitische Fahrplan 1986/87 des Bun-

Gesetz revidieren will, wofür überhaupt keine Verfassungs- desrates aus (z. B. Telefon/Telegraphengesetz, RVO usw.)?

grundlage besteht. Eine Energieabgabe haben wir in Vorbe-

reitung. Zusammen mit dem Energieverfassungsartikel brin- Texte de l'interpellation du 6 mars 1986

gen wir diese Vorlage. Ich hoffe, dass sie Erfolg haben wird. Le débat sur la télévision régionale fait clairement ressortir

Aber, Herr Maeder-Appenzell, so geht das nicht. Sie zitieren la propension à traiter isolément les questions qui se posent

Herrn Prof. Rhinow; er ist uns auch immer wieder behilflich dans le domaine des moyens électroniques d'information et

- gerade in energiepolitischen Angelegenheiten. Ich will à en faire l'objet d'arrêtés fédéraux distincts. Cette façon

kein Urteil abgeben, weil ich seine Stellungnahme nicht d'agir réduit considérablement la portée du projet de loi

kenne. Hätten Sie sie mir heute morgen gegeben, hätte ich générale sur la radio et la télévision, projet qui, comme on le

sie lesen können. Aber ich wage hier am Tisch zu behaup- sait, sera soumis à la procédure de consultation durant le

ten, dass Herr Prof. Rhinow in diesem Bericht nicht sagt - semestre en cours, et restreint considérablement les possi-

ich kenne ihn zu gut und schätze ihn zu sehr -, dass der bilités du législateur.

Bund befugt wäre, eine Energieabgabe - einen Rappen pro Aussi le Conseil fédéral est-il invité à répondre aux ques-

Kilowattstunde muss ich als Energieabgabe verstehen - tions suivantes:

ohne vorgängige Verfassungsgrundlage zu erheben. Das 1. N'est-il pas également d'avis qu'il faut tout mettre en

gibt es doch nicht! Ich habe zwar nicht im Sinn, im nächsten oeuvre pour élaborer rapidement une loi de caractère géné-

Jahr in eine juristische Schule zu gehen, aber ich bin über- ral qui tienne compte de l'ensemble des problèmes qui se

zeugt, dass ich, würde ich mein Studium nochmals begin- posent?

nen - Zeit hätte ich ja -, keine derartigen Lehren hören 2. Quel est son programme de travail pour 1986 et 1987 dans

würde. Mir geht es hier nicht einfach um diese Motion. Wir le domaine des médias (loi réglant la correspondance télé-

dürfen generell solche Wege nicht gehen; wir müssen doch graphique et téléphonique, OER, p. ex.)?

ein ordentliches Verfahren einhalten. Der Bundesrat unter-

breitet jetzt einen Verfassungsartikel Energie und bringt Mitunterzeichner-Cosignataires: Blunschy, Butty, Cantieni,

damit auch eine Grundlage für eine Energieabgabe. Ob Sie Columberg, Cotti Flavio, Cotti Gianfranco, Darbellay, Dirren,

diese dann so integrieren wollen oder ob Sie eine Revision Frei-Romanshorn, Grassi, Hess, Humbel, Koller Arnold,

von Artikel 24bis vornehmen wollen, wobei zum Teil die Kühne, Landoli, Nussbaumer, Ruckstuhl, Rüttimann,

Erhebung von Wassernutzungsgebühren an den Bund über- Savary-Freiburg, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmül-

tragen würde, ist dann eine andere Frage. Aber heute dürfen ler, Seiler, Stamm Judith, Wellauer, Wick, Zbinden, Ziegler

Sie diese Motion in diesem Teil nicht überweisen. Den (28)

ersten Teil kann der Bundesrat als Postulat entgegenneh-

men. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Le président: Le Conseil fédéral propose de transformer en eine schriftliche Antwort.

postulat la première partie de la motion et d'en rejeter la

deuxième partie. En revanche, M. Maeder maintient sa pro- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

position en forme de motion. vom 21. Mai 1986

Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 mai 1986

Abstimmung - Vote 1. In seiner Antwort auf die Motion Bremi vom 16. Septem-

ber 1985 (Regionalfernsehen. Rechtsgrundlagen) hat sich

Für Ueberweisung der Motion 43 Stimmen der Bundesrat gegen die sektorielle Regelung des Regional-

Für den Antrag des Bundesrates 47 Stimmen fernsehens in einem allgemeinverbindlichen Bundesbe-

schluss ausgesprochen. Er ist ebenfalls der Meinung, dass

so rasch als möglich ein Bundesgesetz zu erlassen ist, das

alle Erscheinungen der elektronischen Medien, insoweit sie

Radio und Fernsehen darstellen, erfasst.

2. Der Bundesrat wird noch in diesem Jahr die Vernehmlas-

sungen über das Radio- und Fernsehgesetz sowie das Fern-

meldegesetz eröffnen und den eidgenössischen Räten die

I.Oktober 1987 N 1301 Postulat Ruf-Bern

Entwürfe voraussichtlich 1987 unterbreiten können. Es ist Bürger bessere Kontakte zu pflegen und eine Informations-

dann Sache des Parlaments, die Vorlagen beförderlich zu aufgabe zu erfüllen. Wichtig ist, dass bemerkt wird, es sei

behandeln. diese Sendezeit den politischen Parteien zur Verfügung zu

Die Verordnung über lokale Rundfunk-Versuche (RVO) läuft stellen und sie sollten diese Sendezeit frei gestalten können.

Ende 1988 aus. Tritt das Radio- und Fernsehgesetz auf den Das ist an sich sehr sympathisch. Ich bin Parteipolitiker

I.Januar 1989 in Kraft, was bei einem zügigen Fortschritt genug, um zu wissen, in welchen Sorgen und Nöten die

der Arbeiten möglich sein sollte, so wird die RVO durch das politischen Parteien sind, wenn ihre Vertreter in den ver-

Gesetz abgelöst. Verzögert sich das Gesetz, bestehen rauchten Wirtshaussälen sitzen und das Publikum einmal

grundsätzlich zwei Möglichkeiten: mehr ausbleibt. Dann ist man versucht zu sagen, es wäre

a. Die RVO wird nicht verlängert. Die laufenden Lokalrund- doch gut, wenn man Radio und Fernsehen verpflichten

funk-Versuche müssen abgebrochen werden. könnte, die Botschaften, die wir so gerne transportieren

b. Die RVO wird bis zum Inkrafttreten des Radio- und Fern- möchten, für uns weiterzuleiten. Wenn wir uns nun aber den

sehgesetzes verlängert (mit oder ohne Modifikationen). Text dieses Postulates vor Augen halten und uns gerade in

dieser Wahlzeit überlegen, was das programmpolitisch für

Keller: Ich möchte eine kurze Erklärung zur Beantwortung Radio und Fernsehen bedeuten würde, so müssen wir einige

dieser Interpellation vortragen. Ich habe im März 1986 eine Fragezeichen setzen. Zum einen: In der Bundesversamm-

Interpellation eingereicht, die den Bundesrat anfragt, ob er lung sind derzeit, wenn ich genau gezählt habe, dreizehn

nicht auch der Meinung sei, dass nun die Ausarbeitung des politische Parteien vertreten, und es braucht wohl keinen

Radio- und Fernsehgesetzes vorangetrieben werden müsse. Propheten, um anzunehmen, dass nach den Wahlen diese

Es sollten nicht Teile aus der ganzen Materie vorzeitig dreizehn plötzlich fünfzehn oder sechzehn sind oder,

herausgebrochen werden, wie beispielsweise das Regional- wenn's gut geht, noch mehr. Wenn Sie sich dann vorstellen,

fernsehen. Ziel sei doch möglichst rasch das Ganze vor dass jede dieser Parteien monatlich einmal zum Zuge kom-

Augen zu haben, um die medienpolitisch wichtigen Wei- men sollte - lassen Sie Samstag und Sonntag aus -, dann

chenstellungen aus einer ganzheitlichen Sicht heraus beur- kommen Sie dazu, dass praktisch an jedem Tag im Fernse-

teilen zu können. Der Bundesrat hat diese Meinung geteilt hen und im Radio zehn Minuten einer politischen Partei zur

und in Aussicht gestellt, dass noch im Jahre 1987 mit einer Verfügung gestellt werden müssten, und das bestimmt auch

Botschaft gerechnet werden könne. Ich stelle nun mit gros- zu einer guten Sendezeit, obwohl davon im Postulat nichts

ser Befriedigung fest, dass diese Botschaft zum Radio- und steht. Ich nehme nicht an, dass man der Meinung ist, erst

Fernsehgesetz am 28. September 1987 bereits erschienen kurz vor Sendeschluss könnte man eine solche Sendung

ist. Der Bundesrat hat also sein Versprechen nicht nur noch ausstrahlen. Also praktisch jeden Tag ein Programm-

abgegeben, sondern es auch eingehalten. - Dafür möchte unterbruch für zehn Minuten! Dabei tritt einer von aussen

ich Herrn Bundesrat Schlumpf herzlich danken. Es wird nun her kommend auf und stellt sich in einem selbstgestalteten

an uns, den eidgenössischen Räten, sein, dieses Gesetz zu Beitrag von mindestens zehn Minuten Länge vor. Das ist ein

gestalten. Ich hoffe, dass wir mit ähnlicher Geschwindigkeit Sendeunterbruch, der zwar angenehm ist, wenn man etwas

und Gründlichkeit vorankommen, wie das beim Bundesrat zu tun hat, wenn man etwas trinken will oder auf die Toilette

der Fall war. In diesem Sinne erkläre ich mich von der gehen muss; aber ich glaube, programmpolitisch ist das an

Beantwortung dieser Interpellation voll befriedigt und ver- sich ein Unding. Ich rede nicht von Wahlzeiten. Wir sind uns

lange, weil das Anliegen erfüllt ist, keine Diskussion. alle einig, dass in Wahlzeiten, wie das jetzt der Fall ist, die

politischen Parteien, die sich zur Wahl stellen, Gelegenheit

haben sollen, sich dem Bürger zu präsentieren.

Aber das ganze Jahr ununterbrochen von Neujahr bis Silve-

ster Wiederholung dieser Parteienporträts sich ansehen zu

müssen, das wäre doch ein Novum für unsere ganze schwei-

#ST# 86.968 zerische Medienlandschaft, und die Fragen, die in diesem

Zusammenhang aufzuwerfen sind, sind zu ergänzen durch

Postulat Ruf-Bern die Frage danach, warum denn nur in den SRG-Medien; es

Radio und Fernsehen. gibt ja inzwischen auch andere, die wären allenfalls auch

Sendezeit für politische Parteien einzubeziehen, vor allem die Lokalradios. Müsste man nicht

bei all diesen Programmen, die über Kabel kommen, auch

Postulat Ruf-Berne Sendezeit verlangen? Sollte nicht die Presse beigezogen

Radio et télévision. werden? Ich bin ja nicht so naiv, dass ich nicht wüsste, dass

Temps d'antenne réservés aux partis politiques das rechtlich gar nicht möglich wäre. Der Staat könnte die

Presse gar nicht dazu verpflichten.

Siehe Jahrgang 1986, Seite 2052 - Voir année 1986, page 2052 Stellen Sie sich dann aber auch noch ein politisches

Moment vor: diese 13 Parteien, die in einem gewissen

Rhythmus am Bildschirm - ich bleibe nun mal beim Bild-

schirm, weil Politiker ja vor allem daran interessiert sind

oder interessiert scheinen - jeden Tag erscheinen, jeden

Diskussion - Discussion Tag irgendeine dieser 13 Parteien. Als Sozialdemokrat wäre

ich natürlich hell begeistert, wenn meine Partei kommt, aber

Le président: Le Conseil fédéral est disposé à accepter le ich würde mich wahrscheinlich grauenhaft ärgern, wenn

postulat et à le traiter dans le cadre de celui qui a été déposé gewisse andere Parteien kämen, die zum Teil Anliegen ver-

le 7 juin 1984 par les deux conseils: Aide aux Partis politi- treten, die für mich jenseits von Gut und Böse liegen. Ich

ques. Monsieur Ruf entend néanmoins s'exprimer. Je donne könnte mir vorstellen, dass eine grosse Mehrheit von uns

tout d'abord la parole à M. Leuenberger qui combat le hier wohl kaum begeistert wäre, wenn wir jahrein, jahraus

postulat. die Ergüsse von irgendwelchen Mitbürgerinnen und Mitbür-

gern, die sich zu einer Partei zusammengeschlossen haben,

Leuenberger-Solothurn: Es handelt sich hier sozusagen um über uns ergehen lassen müssten. Sicher ist es sinnvoll,

einen Ladenhüter, der bereits 1984 eingereicht wurde. Vor- dass die Medien den Informationsauftrag, wie er ihnen in

erst zwei Worte, worum es geht. der Konzession auferlegt ist, ernst nehmen. Man sollte von

Der Autor des Postulates verlangt, dass sämtlichen in der ihnen erwarten, dass sie über die politische Tätigkeit der

Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien an wichtigen Parteien - meinetwegen aller Parteien - in einem

Radio und Fernsehen - wobei er einschränkt: Radio und Ausmass berichten, das ihrer Bedeutung auch zukommt,

Fernsehen der SRG - pro Monat mindestens je zehn Minu- aber nicht nach diesem starren Schema, wie es hier vorge-

ten Sendezeit zur Verfügung gestellt werden, um mit dem schlagen wird.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Keller Umfassendes Radio- und Fernsehgesetz

Interpellation Keller Loi générale sur la radio et la télévision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.328

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 01.10.1987 - 08:00

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Data

Seite 1300-1301

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Ref. No 20 015 730

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