Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-326 KI-generiert

Flexible Retirement Age in AHV

Geschäftsnummer VPB 86-326
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion requested the federal council to submit a proposal for introducing a flexible retirement age in the old-age pension insurance (AHV), allowing men to retire up to three years earlier and women up to two years earlier than the current ages, without increasing the normal retirement age. The court acknowledged the widespread concern for flexible retirement but, citing significant potential costs and the need for comprehensive review within the ongoing tenth AHV revision, decided to accept the motion as a postulate, requiring the federal council to examine the issue and report on various revision models, including flexible retirement, and their associated costs and potential benefit reductions for early retirement.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 66 Abs. 1 ATSG; Flexible Retirement Age in AHV: The court acknowledged the widespread concern for flexible retirement but, citing significant potential costs and the need for comprehensive review within the ongoing tenth AHV revision, decided to accept the motion as a postulate, requiring the federal council to examine the issue and report on various revision models, including flexible retirement, and their associated costs and potential benefit reductions for early retirement.

Schlagwörter

KI-generiert
flexibler Altersrücktritt Revision Versicherungsleistungen Rechte älterer Menschen Ergänzungsleistungen zur AHV sozialversicherungsrechtlicher Vorbescheid
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1 ATSG

Used to impose court costs on the appellant.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

S.Juni 1986 271 Motion Miville

C Ich habe Ihnen damals empfohlen, einen Gegenentwurf zu

Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die formulieren, der gleichzeitig die längst fällige Gleichberech-

Beschaffung eines Hochleistungsrechners und den Auf- tigung der Geschlechter gebracht hätte. Dies meinte ich im

bau eines nationalen Hochschul- und Forschungsinforma- Unterschied zur POCH-lnitiative, nämlich als Rentenalter 62

tiknetzes für Männer und Frauen, wobei man zum Beispiel auch über

Arrêté fédéral allouant un crédit d'engagement pour l'ac- ein Rentenalter 63 für beide Geschlechter hätte diskutieren

quisition d'un ordinateur à hautes performances et la können.

création d'un réseau informatique national pour les hautes Sie sind darauf nicht eingetreten, was ich im Grunde auch

écoles et la recherche nicht erwartet habe. Aber die Probleme bleiben eben Pro-

bleme. Ich denke nicht daran, die Ausführungen, die ich im

Detailberatung - Discussion par articles Zusammenhang mit dieser POCH-lnitiative in diesem Rate

gemacht habe, heute zu wiederholen. Es ist unterdessen das

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 «Amtliche Bulletin» der Frühjahrssession erschienen. Wer

Antrag der Kommission sich dafür interessiert, kann das nachschlagen. Ich bin auf

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates die Einzelheiten in allen Richtungen eingegangen, auch mit

Zahlen. Ich will das alles nicht wiederholen. Es würde von

Titre et préambule, art, 1 et 2 Ihnen auch mit Recht nicht geschätzt.

Proposition de la commission Ich halte mich also kurz, möchte Sie aber bitten, das nicht in

Adhérer à la décision du Conseil national der Art und Weise auszulegen, dass es mir mit dieser Motion

nicht ernst sei. Es ist mir mit dieser Motion sehr ernst. Die

Angenommen - Adopté AHV ist das Kern- und Glanzstück unserer Sozialversiche-

rung. Wo immer von schweizerischer Sozialentwicklung,

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble von schweizerischer Sozialpolitik die Rede ist, wird in erster

Linie über die Jahre 1947/1948 (Beschluss und Einführung

Für Annahme des Beschlussentwurfes 36 Stimmen der AHV) gesprochen. Sie ist eine Art von Juwel unserer

(Einstimmigkeit) Sozialpolitik und wird im Volke auch als das geschätzt. Es

gibt vielleicht keine andere Abkürzung, die den Leuten so

An den Nationalrat - Au Conseil national geläufig ist wie diese drei Buchstaben AHV. Dazu muss man

gar nichts erklären; das weiss jeder. Darum müssen wir uns

meiner Meinung nach jetzt wirklich hüten, in den AHV-

Fragen einem Immobilismus zu verfallen, der die Probleme

nicht löst, sondern kumuliert. Wir sprechen von dieser zehn-

#ST# 86.326 ten AHV-Revision seit sage und schreibe zehn Jahren, und

sie ist damals - vor zehn Jahren - als etwas Dringliches

Motion Miville erachtet worden. Gewisse Probleme wie das flexible Ren-

AHV. Flexibles Rentenalter tenalter, aber vielleicht noch mehr, so zum Beispiel manife-

ste Benachteiligungen der Frauen in diesem Sozialwerk -

Adoption de la retraite à la carte um nur ein Beispiel zu erwähnen: die Stellung der geschie-

dans l'AVS denen Frau -, das alles wurde als dringlich erachtet.

Unterdessen sind weitere Probleme dazugekommen: näm-

lich der immer stärkere Druck, Leuten, die vom Arbeitsleben

vorzeitig verbraucht werden, eine Möglichkeit zum Vorbe-

zug der Rente unter so oder so gestalteten Kriterien und

Wortlaut der Motion vom 5. März 1986 Bedingungen zu ermöglichen. Dann die Frage der Gleichbe-

Der Bundesrat wird ersucht, den eidgenössischen Räten rechtigung von Männern und Frauen, welche in diesen zehn

innerhalb von zwei Jahren eine Vorlage zur Einführung des Jahren an Bedeutung und Gewicht gewonnen hat. Dann die

flexiblen Rentenalters in der AHV zu unterbreiten. neuen Erkenntnisse über die demographische Entwicklung

Diese müsste für Männer mindestens drei und für Frauen unseres Volkes und was das im Hinblick auf die AHV zu

mindestens zwei Vorbezugsjahre ermöglichen, ohne die bedeuten hat. Damit im Zusammenhang die - wie ich es

gegenwärtigen Rentenalter 65 für Männer und 62 für Frauen empfinde - dringenden Fragen der Finanzierung dieses

zu erhöhen. Sie müsste im weiteren allfällige Leistungskür- gewaltigen Sozialwerkes in die Zukunft hinein. Ich sage

zungen bei Vorbezug so ansetzen, dass dieser auch für noch einmal: Indem-wir die zehnte AHV-Revision und alle

Bezüger niedriger Einkommen in Frage kommt, und sie Probleme, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, vor

hätten auch eine Lösung für «leistungsgeschwächte» Versi- uns herschieben, werden diese Probleme nicht gelöst, son-

cherte anzubieten. dern sie nehmen an Dimension zu. Die Lösungen werden, je

länger wir mit ihnen zuwarten, um so schwieriger sein.

Texte de la motion du 5 mars 1986 Aus diesem Grunde habe ich diese Motion formuliert. Ich

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres habe auch bestimmte Richtungen angegeben, in denen es

fédérales d'ici deux ans un projet d'introduction de la meiner Meinung nach gehen müsste, gerade, wenn wir

retraite à la carte (assouplissement de l'âge de la retraite) dieser POCH-lnitiative mit etwas Ueberzeugendem in den

dans le régime AVS. Ce projet devrait permettre aux Händen entgegentreten wollen und nicht nur mit einem Nein

hommes de prendre leur retraite au moins trois ans plus tôt zu allem und jedem, was auf diesem Gebiet angeregt wird.

que l'âge actuel (65 ans) et aux femmes au moins deux ans Ich ersuche in diesem Sinne den Bundesrat, meine Motion

plus tôt qu'actuellement (62 ans). Ce projet devra fixer les zu übernehmen, bzw. Sie, meine Damen und Herren, sie zu

éventuelles baisses de prestations en cas de retraite antici- überweisen.

pée, de sorte qu'elle soit accessible aux classes inférieures

de revenus, et prévoir une solution pour les rentiers dont les Bundespräsident Egli: Das Anliegen dieser Motion ist nicht

prestations seront affaiblies. nur dasjenige des Motionärs, sondern dieses Anliegen ist

weit verbreitet. Es geht nämlich um die Möglichkeit, die

Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Bührer, Piller, Altersrente bis zwei beziehungsweise drei Jahre vor Errei-

Weber (4) chung des ordentlichen Rentenalters zu beziehen.

Der Bundesrat ist bereit, im Zuge der zehnten AHV-Revision

Miville: Dièse Motion schliesst an die Auseinandersetzung diese Frage nach dem flexiblen Rentenalter zu prüfen. Mein

an, die wir letzte Session im Zusammenhang mit der POCH- Departement wird in den nächsten Tagen dem Bundesrat

Initiative (Herabsetzung des Rentenalters) geführt haben. ein Papier zuleiten mit mehreren Revisonsmodellen. Eines

Postulat Jelmini 272 5 juin 1986

dieser Modelle sieht auch das flexible Rentenalter vor. In #ST# 86.412

diesem Papier werden auch die mutmasslichen Kosten

eines solchen Vorhabens berechnet. Im Falle eines Vorbezu- Postulat Jelmini

ges müsste mit einer Reduktion der Rente gerechnet wer-

den, denn es wäre wohl ungerecht, wenn derjenige, der die Zweite Säule. Umlageverfahren

Rente zwei bis drei Jahre früher bezieht als der andere Deuxième pilier.

Rentner, der noch zwei bis drei Jahre lang Beiträge bezahlt, Systeme de la répartition

eine gleich hohe Rente erhielte wie der andere Rentner. Die

versicherungstechnische Reduktion der Rente würde bei

einem Jahr rund sieben Prozent ausmachen, bei zwei Jah-

ren zirka dreizehn Prozent und bei drei Jahren zirka 18,5

Prozent.

Sie sehen schon hieraus, Herr Miville, dass gewisse Schwie- Wortlaut des Postulats vom 20. März 1986

rigkeiten entstehen, denn eine Rentenkürzung von 18,5 Pro- Der Bundesrat wird ersucht abzuklären, welche Möglichkei-

zent ist schon ganz erheblich, insbesondere wenn es sich ten es gibt, die zweite Säule zu einem Teil nach dem Umla-

um den Bereich der Mindestrenten handelt. geverfahren zu finanzieren.

Unter diesen Voraussetzungen ergeben sich folgende Zah-

len: Wir setzen voraus, dass etwa 25 Prozent der Berechtig- Texte du postulat du 20 mars 1986

ten die Rente vorbeziehen würden. Bei einem Jahr Vorbezug Le Conseil fédéral est invité à examiner les possibilités

ergeben sich Mehrkosten in der Grössenordnung von 180- d'introduire un système partiel de répartition pour le finan-

190 Millionen Franken, bei zwei Jahren von 340-360 Millio- cement du 2e pilier.

nen und bei drei Jahren von 440-500 Millionen Franken; dies

alles bei einer Vorbezugsquote von 25 Prozent. Wenn Sie Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Cavelty, Dreyer,

eine Vorbezugsquote von 50 Prozent annehmen - was (Hophan), Lauber, Meier Hans, Meier Josi, Muheim, Reich-

durchaus nicht abwegig ist -, dann wäre bei einem Vorbe- muth, Schmid, Zumbühl (11)

zug von einem Jahr mit 350-400 Millionen zu rechnen, bei

zwei Jahren mit 650-700 Millionen und bei drei Jahren mit Jelmini: Das Kapital der beruflichen Vorsorge dürfte gegen

Mehrkosten von nahezu einer Milliarde. Ende dieses Jahres ungefähr 150 Milliarden Franken betra-

Diese Angaben zeigen, dass die Kostenfrage ein gewichti- gen. 1970 belief es sich noch auf 32 Milliarden; es hat sich

ges Problem darstellt, das sorgfältig geprüft werden muss. also innert der letzten 15 Jahre mehr als vervierfacht. Auch

Wir wollen Ihnen nicht eine Rentenrevision vorschlagen, wenn es gelingen sollte, die Geldentwertung auf dem

ohne gleichzeitig auch die Finanzierungsfrage zu lösen. gegenwärtigen relativen tiefen Stand zu halten, muss man

Wir können uns daher unmöglich heute schon auf ein bis Ende dieses Jahrhunderts mit einer weiteren Verdoppe-

bestimmtes Modell, wie Sie es in Ihrer Motion vorschlagen, lung auf 300 Milliarden Franken rechnen. Allein schon die-

festlegen. Wir sind aber gewillt, diese Frage zu prüfen, und ses enorme Kapitalwachstum der zweiten Säule stellt Anla-

sind daher bereit, Ihre Motion in Form eines Postulates geprobleme bisher unbekannten Ausmasses und hat zudem

entgegenzunehmen. gewichtige volkswirtschaftliche, aber auch privatwirtschaft-

liche Auswirkungen in den verschiedenen Anlagebereichen.

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Postulat Das Ausmass dieser Probleme zeigt sich aber erst dann in

entgegenzunehmen. Ich möchte den Motionär anfragen, ob der richtigen Perspektive, wenn man das gleichzeitige Ver-

er an der Motion festhält. mögenswachstum der Versicherungsgesellschaften mitbe-

rücksichtigt. Deren Anlagevermögen hat die 100-Milliarden-

Miville: Ich danke dem Herrn Bundespräsidenten für seine Grenze ebenfalls überschritten und entwickelt sich kaum

Stellungnahme. An ihr hat mich besonders gefreut und weniger schnell als jenes der beruflichen Vorsorge. Man

befriedigt, dass das Departement die Prüfung der Fragen wird also bei den Kapitalanlagen der Versicherungsgesell-

vorantreiben will und dem Bundesrat, wie ich gehört habe, schaften bis zum Jahre 2000 mit einer Verdoppelung auf

Vorschläge unterbreiten möchte. Ich möchte meiner Ueber- über 200 Milliarden Franken rechnen müssen.

zeugung hier noch Ausdruck verleihen, dass man beim Da die Anlagepolitik sowohl der beruflichen Vorsorge wie

flexiblen Rentenalter nicht übersehen darf, dass, wenn wir der Versicherungsgesellschaften primär auf Sicherheit aus-

diese Möglichkeit schaffen, ja längst nicht alle Leute davon gerichtet ist, dürften bei den häufigsten Anlageformen Anla-

Gebrauch machen werden. Viele werden weiterarbeiten, wie geprobleme immer stärker in den Vordergrund treten, das

heute schon viele über das fünfundsechzigste Altersjahr heisst bei den Obligationen, bei den Liegenschaften und

hinaus noch Tätigkeiten nachgehen, die dann zur Beitrags- Grundstücken. Wohl sind die Anlagevorschriften bei der

entrichtung führen. Man darf hier meiner Meinung nach beruflichen Vorsorge erheblich liberalisiert worden, und

nicht zu pessimistisch sein. Nun wird mir empfohlen, die Anlagen in Aktien und in ausländischen Wertpapieren sind

Motion in ein Postulat umwandeln zu lassen. Das ist zwar nun in erheblichem Ausmass möglich. Doch solange der

nicht gerade ausserordentlich sinnvoll, denn ich lege dem Anlagesicherheit erste Priorität eingeräumt wird, sind insbe-

Bundesrat eine Aufgabe aufs Pult, die ohnehin seit zehn sondere bei Grundstücken und Immobilien, vor allem Woh-

Jahren auf dem Tisch liegt. Aber wenn wir uns in der Politik nungen, völlig untragbare Preissteigerungen zu befürchten.

nur auf das äusserst Sinnvolle beschränken würden, so Anderseits sind auch die neuen beziehungsweise erweiter-

könnten nicht nur unsere Partei-, sondern auch unsere ten Anlagemöglichkeiten in fremden Werten und Währun-

Sessionsprogramme um Einiges gekürzt werden. (Heiter- gen nicht problemlos. Ein Blick auf die extremen Kursaus-

keit) schläge des Dollars dürfte das zur Genüge gezeigt haben.

Deshalb stimme ich dem Vorschlag auf Umwandlung in ein Dieser kurze, sehr unvollständige Blick auf die zu erwar-

Postulat zu und hoffe, dass die darin gemachten Vorschläge tende riesige Kapitalansammlung sowohl bei der berufli-

Beachtung finden. chen Vorsorge wie den Versicherungsgesellschaften und

die daraus entstehenden Anlageprobleme lässt sehr dring-

Präsident: Wird aus der Mitte des Rates dem Postulat oppo- lich die Frage aufkommen, ob diese Kapitalakkumulation

niert? - Das ist nicht der Fall. nicht wirksam gebremst werden kann und muss. Da dies bei

den Versicherungsgesellschaften weniger leicht oder über-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat haupt nicht möglich sein wird, richtet sich die Frage insbe-

sondere an die Einrichtungen der zweiten Säule. Nachdem

hier das Obligatorium eingeführt wurde, scheint eine grund-

legende Voraussetzung für einen teilweisen Uebergang zum

Umlageverfahren geschaffen worden zu sein. Es wäre Sache

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Miville AHV. Flexibles Rentenalter

Motion Miville Adoption de la retraite à la carte dans l'AVS

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.326

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.06.1986 - 08:00

Date

Data

Seite 271-272

Page

Pagina

Ref. No 20 014 537

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.