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VPB 86-318 KI-generiert

Switzerland's Stance on Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty

Geschäftsnummer VPB 86-318
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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This interpellation concerns a proposed comprehensive nuclear test ban (CTB) treaty. The signatories urge the Swiss government to advocate for the US to agree to a total ban on nuclear tests and for the USSR to extend its moratorium. The Federal Council acknowledges the importance of a CTB, noting it's stipulated in existing treaties, and states Switzerland will continue to advocate for it within treaty frameworks. However, the Council also notes that some nuclear powers have reservations or haven't signed partial test ban agreements, making a comprehensive ban's success uncertain, but reiterates Switzerland's commitment to pursuing this goal.

Legislator-Regeste

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Art. 33 LRV; Switzerland's Stance on Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty: Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

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Abrüstung Luganer Übereinkommen Protokoll zu dem Übereinkommen Strahlenschutz Ratifizierungsbefugnis Friedensvertrag

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

20. Juni 1986 N 969 Interpellation Graf

#ST# 86.318 gungsminister Harold Brown, Robert McNamara, die ehemaligen Staatssekretäre Dean Rusk und Cyrus Vance, Ave- Interpellation Weder-Basel rell Harriman sowie die Admiräle Noël Gayler, Eugene Carroll, Gene LaRocque, John M. Lee und viele andere promi- Atomtest-Stopp. nente Amerikaner. Gute Dienste der Schweiz Die Schweiz hat eine bedeutende Stimme in der Weltöffent- Arrêt des essais nucléaires. lichkeit. Ein Atomteststopp-Abkommen (CTB) wäre ein Zei- Bons offices de la Suisse chen des guten Willens der Weltmächte, mit der atomaren Abrüstung endlich Ernst zu machen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Juni 1986 Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 juin 1986 Die Unterzeichner bitten den Bundesrat, er möge sich vor Ein umfassendes Atomteststopp-Abkommen wird in der Ende März 1986 dafür einsetzen, dass Präambel des partiellen Teststopp-Abkommens von 1963 -sich die USA einem umfassenden Atomteststopp anund in der des Atomsperrvertrages stipuliert. Die Schweiz schliessen, hat auf der Grundlage dieser beiden Verträge den Abschluss

- die UdSSR ihr Atomtestmoratorium auch nach Ablauf der eines solchen Abkommens verlangt, letztmals anlässlich der Frist aufrechterhalten. dritten Ueberprüfungskonferenz des Atomsperrvertrages vom letzten Herbst. Texte de l'interpellation du 4 mars 1986 Bezüglich der Erfolgsaussichten für ein umfassendes

Les soussignés invitent le Conseil fédéral à s'employer d'ici Testabkommen ist zu berücksichtigen, dass verschiedene

la fin du mois de mars 1986 à ce que Kernwaffenstaaten Vorbehalte dagegen anbringen; einige

- le gouvernement des Etats-Unis décide d'un arrêt total des haben nicht einmal das partielle Teststoppabkommen von

essais nucléaires, 1963 unterzeichnet. Die Schweiz wird sich trotzdem weiter-

- le gouvernement soviétique prolonge son moratoire après hin für den Abschluss eines solchen Abkommens einsetzen.

l'expiration du délai. Sie wird dies im Rahmen der durch die erwähnten Vertragswerke ihr gebotenen Mitwirkungsmöglichkeiten tun und Mitunterzeichner - Cosignataires: Braunschweig, Brélaz, nicht durch Stellungnahme zu einseitigen Vorstössen, die Carobbio, Euler, Fetz, Grendelmeier, Günter, Gurtner, Hercauf diesem Gebiet unternommen werden. zog, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, Rebeaud (13)

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1963 wurde von den USA, der UdSSR und Grossbritannien das Beschränkte Atom-Test-Stopp-Abkommen (LTBT = Limited Test Ban Treaty) unterzeichnet. Aerzte hatten radioaktives Strontium-90 in Milchzähnen nachgewiesen und auf #ST# 86.327 die Gesundheitsbedrohung durch den radioaktiven Ausfall der Tests aufmerksam gemacht. Die Unterzeichnermächte Interpellation Graf bemühten sich in der Folge um eine Erweiterung des Luftreinhalteverordnung Abkommens auf alle Atomtests. Auch im Nuklearen Nonproliferationsabkommen von 1968 war dies eine wichtige For- Lutte contre la pollution atmosphérique. derung. Dieser Forderung haben bei den Erneuerungskon- Ordonnance ferenzen auch die offiziellen Vertreter der Schweiz stets Nachdruck verliehen. Durch das freiwillige, unilaterale Test- Moratorium der UdSSR bis Ende März 1986 hat dieses Anliegen eine besondere Aktualität gewonnen. Wir erachten den Abschluss eines umfassenden Atomteststopp-Abkom- Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1986

mens als einen ausserordentlich wichtigen Schritt in Rich- Gemässderauf déni März 1986 in Kraft gesetzten Luftrein-

tung auf eine Verlangsamung des heutigen nuklearen Wetthalteverordnung (LRV) sind die Kantone verpflichtet, Massrüstens. Ein CTB (Comprehensive Test Ban - Umfassender nahmen zu ergreifen, wenn die in der LRV festgesetzten Atomteststopp) könnte: Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Dies auch -die Aufstockung von neuen Kernwaffentypen in den USA dann, wenn diese Ueberschreitung auf den Motorfahrzeugund der UdSSR verhindern, verkehr (dessen Immissionsgrenzwerte jedoch nicht in der -die Ausbreitung der Kernwaffentechnik auf weitere Staa- LRV, sondern in der BAV festgelegt sind) zurückzuführen ten bremsen, ist. Diesfalls sind die Kantone gehalten, bauliche, betriebli-

- die Weiterentwicklung der heutigen Atomsprengköpfe zu che sowie verkehrslenkende und verkehrsbeschränkende technisch vollkommeneren und weit destruktiveren Waffen Massnahmen zu verfügen. aufhalten. In diesem Zusammenhang fragen wir den Bundesrat an:

Viele anerkannte Wissenschafter haben gezeigt, dass sich 1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass von den in

der Atomteststopp mit den heutigen technischen Möglich- Artikel 33 LRV vorgesehenen Massnahmen baulicher, keiten durch die beiden Supermächte ohne Mühe überwabetrieblicher, verkehrslenkender und verkehrsbeschränken-

chen lässt. Auch lassen sich die heutigen Atomwaffenarseder Art angesichts der vorherrschenden, strassenbaufeindli-

nale erwiesenermassen ohne weitere Nukleartests auf ihre chen Verhältnisse in der Praxis nur verkehrslenkende oder Funktionstüchtigkeit prüfen, und auch Erneuerungen sowie -beschränkende Massnahmen im Vordergrund stehen wer- Reparaturen von Lagerungsund Altersschäden können den? ohne Atomtestexplosionen durchgeführt werden. 2. Sieht der Bundesrat vor, Messmethoden und Messverfah- Ein sofortiger Abschluss eines CTB-Abkommens unter den ren zur Ermittlung der Schadstoffbelastung vorzuschreiben,

wichtigsten Atomstaaten wäre angesichts der heute vorhanzu standardisieren und zu vereinheitlichen, statt nur Emp-

denen rund 50000 Atomsprengköpfe für keine Seite eine fehlungen abzugeben? Wird eine Typenprüfung für die Bedrohung der nationalen Sicherheit. Aus diesem Grunde Messgeräte vorgesehen? unterstützen auch folgende bedeutende amerikanische Per- 3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der zu sönlichkeiten seit Jahren den CTB: die Ex-Präsidenten erwartende, sehr unterschiedliche Vollzug der LRV durch Gerald Ford und Jimmy Carter, die ehemaligen Verteididie Kantone praktisch vorprogrammiert ist, was zu stossen- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Weder-Basel Atomtest-Stopp. Gute Dienste der Schweiz

Interpellation Weder-Basel Arrêt des essais nucléaires. Bons offices de la Suisse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1986 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16 Séance Seduta

Geschäftsnummer 86.318 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 20.06.1986 - 08:00 Date Data

Seite 969-969 Page Pagina

Ref. No 20 014 440

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