Federal Council Rejects Proposal to Hire Policy Advisors on Private Law Contracts
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed that federal civil servants who significantly support or advise the Federal Council in policy formulation and design be hired under private law contracts instead of public law civil servant status. The Federal Council rejected this, arguing that existing public law regulations, particularly Article 62 of the Civil Service Act and its implementing ordinances, already provide sufficient flexibility for managing these roles, including provisions for reassignment, termination for important reasons, and termination by mutual agreement for contracted employees. The Council concluded that transitioning to private law was unnecessary and would undermine public accountability.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 62 Beamtengesetz; Federal Council Rejects Proposal to Hire Policy Advisors on Private Law Contracts: The Federal Council rejected this, arguing that existing public law regulations, particularly Article 62 of the Civil Service Act and its implementing ordinances, already provide sufficient flexibility for managing these roles, including provisions for reassignment, termination for important reasons, and termination by mutual agreement for contracted employees. The Council concluded that transitioning to private law was unnecessary and would undermine public accountability.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe Federal Council's implementing ordinances for employment relationships not governed by the Beamtenstatut are based on this article, which allows for the regulation of federal employees who are not civil servants.
Volltext
18. März 1988 N 427 Motion der LdU/EVP-Fraktion
#ST# 86.313 chen Dienstvertrages im Obligationenrecht» gedacht (BBI
1924 IM 5).
Motion der LdU/EVP-Fraktion Daraus erklärt sich denn auch, wieso der Gesetzgeber den
Anstellung von Bundesfunktionären Bundesrat mit Artikel 62 des Beamtengesetzes legitimiert
hat, das Dienstverhältnis all jener zu gestalten, die nicht als
mit politischen Aufgaben Beamte im Dienste des Bundes stehen. Dieser Artikel ver-
Motion du groupe Adl/PEP weist nicht auf das Obligationenrecht, sondern setzt still-
Fonctionnaires fédéraux dotés de schweigend die Anwendung des öffentlichen Rechts voraus.
responsabilités politiques. 21. Gestützt auf Artikel 62 des Beamtengesetzes erliess der
Modification du statut Bundesrat die Angestelltenordnung (SR 172.221.104). Das
Dienstverhältnis der Angestellten ist auf Kündigung beend-
bar. Es genügen dazu triftige Gründe. Daneben gelten für
den Angestellten Bestimmungen, die die Umgestaltung und
Beendigung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen
Wortlaut der Motion vom 3. März 1986 und die Versetzung und Zuweisung anderer Tätigkeiten
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, gestatten.
wonach Bundesbeamte der Ueberklasse, zu deren Aufga- 211. Ebenfalls auf Artikel 62 des Beamtengesetzes stützt
benbereich es gehört, den Bundesrat entscheidend bei der sich die Rechtsstellungsverordnung (SR510.22). Sie regelt
Formulierung und Gestaltung der Politik zu unterstützen das Dienstverhältnis namentlich der hohen Militärs sowie
bzw. zu beraten, nicht mehr als Beamte, sondern als Ange- zahlreicher Direktoren und der Unterstabschefs von Bun-
stellte nach Obligationenrecht einzustellen sind. desämtern im EMD. Wer der Rechtsstellungsverordnung
untersteht, ist nicht Beamter (Art. 6) und kann jederzeit vom
Texte de la motion du 3 mars 1986 Bundesrat, nach Anhörung der Kommission für militärische
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet afin que Landesverteidigung, entlassen werden. Die Rechtsstel-
les fonctionnaires fédéraux hors-classe auxquels il appar- lungsverordnung regelt im weiteren die Bezüge und die
tient de l'appuyer, voire de le conseiller décisivement lors de Rücktrittsbedingungen. Ein Rücktritt ist bereits mit der Voll-
la formulation et de la présentation de sa politique, ne soient endung des 54. Altersjahres möglich. Die Verordnung stellt
plus recrutés comme fonctionnaires, mais comme employés eine eigentliche Sonderordnung für hohe und höchste
en vertu du droit des obligations. Bedienstete des EMD dar. Sie hat sich bewährt.
212. Auf Artikel 62 des Beamtengesetzes stützt sich auch die
Sprecher - Porte-parole: Jaeger Verordnung über das Dienstverhältnis der persönlichen Mit-
arbeiter der Departementschefs ab. Die Verordnung sieht
Schriftliche Begründung - Développement par écrit eine Kündigung auf zwei Monate oder bei wichtigen
Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen Gründen auf sofort vor. Wird das Dienstverhältnis durch den
eine schriftliche Antwort. Departementschef aufgelöst, so wird eine Abfindungs-
summe fällig.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 213. Auf Artikel! Absatz 2 der Angestelltenordnung (und
vom 20. August 1986 somit auch auf Art. 62 des Beamtengesetzes) stützen sich
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 août 1986 die Sondervorschriften des EFD, welche es erlauben, beson-
1. Die Motion beabsichtigt, mit der Einführung des privaten deren Umständen im Dienstverhältnis Rechnung zu tragen.
Arbeitsvertragsrechts das Dienstverhältnis von Bediensteten Gegenstand der Sondervorschriften können die Arbeitszei-
des Bundes, die den Bundesrat bei der Formulierung und ten, Besoldungen, Austrittbedingungen usw. sein. Gegen-
Gestaltung der Politik massgabend unterstützen oder bera- wärtig wird der Delegierte für wirtschaftliche Landesversor-
ten, flexibler zu gestalten. Der Motion liegt die Annahme zu gung gestützt auf solche Sondervorschriften angestellt.
Grunde, das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis sei in der 22. Das Beamtengesetz selbst (SR 172.221.10) ist insoweit
Anwendung starr, das privatrechtliche dagegen lasse sehr flexibel anwendbar, als es dessen Artikel 9 jederzeit ermög-
flexible Lösungen zu. Diese Betrachtungsweise verkennt, licht, dem Beamten andere Tätigkeiten zuzuweisen, wenn
dass der Bund als Arbeitgeber, unabhängig von der Rechts- die wirtschaftliche Verwendung der Arbeitskraft es erfor-
natur der Dienstverhältnisse, an gewisse rechtliche Grund- dert. Im weiteren kann das Beamtenverhältnis beim Vorlie-
sätze gebunden ist. So gilt das Gebot des willkürfreien gen wichtiger Gründe sofort umgestaltet oder beendet wer-
Handelns in jedem Fall. Ausfluss dieses Gebotes ist zum den (Art. 55).
Beispiel die Begründungspflicht für die Auflösung des 3. Nach dem unter Ziffer 2 Gesagten bietet das öffentlich-
Dienstverhältnisses. rechtliche Dienstrecht genügend Möglichkeiten für die flexi-
Weiter muss der Bund den Grundsatz der Gleichbehandlung ble Ausgestaltung der Dienstverhältnisse. Ein Ausweichen
(Art. 4 Bundesverfassung und Art. 38 Beamtengesetz) auf das Privatrecht ist deshalb nicht notwendig.
beachten. Mit dem Abschluss von privatrechtlichen Arbeits- 31. Wir verkennen indessen die Notwendigkeit des flexiblen
verträgen entzieht sich der Bund als eine durch das Volk Personaleinsatzes in der Verwaltung nicht. Mit dem Projekt
ligitimierte Institution der öffentlichen Kontrolle. Anstelle EFFI wurden Schwachstellen in den Verwaltungsabläufen
der gesetzlichen Inhalte des öffentlichrechtlichen Dienstver- bis in die Führungsstrukturen untersucht und auch in die-
hältnisses treten ausschliesslich vom Willen der Vertrag- sem Bereich Massnahmen erarbeitet. In der laufenden
sparteien getragene Inhalte. Schliesslich treten zahlreiche Beamtengesetzrevision dient die vorgesehene Teilzeitbe-
der von der Motion betroffenen Bediensteten als Träger der schäftigung von Beamten ebenfalls dem rationellen Perso-
Staatsgewalt auf. Dieser Funktion wird ein privatrechtliches naleinsatz. Schliesslich sind die erwähnten Möglichkeiten
Arbeitsverhältnis nicht gerecht, da sie durch die arbeitsver- des Beamtengesetzes und der Angestelltenverordnung (Ver-
tragliche Konzeption «Arbeit gegen Lohn» nicht vollständig setzung, Beendigung aus wichtigen Gründen, Kündigung
umfasst wird. Das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis ver- für Angestellte) konsequent zu nutzen. Der in der Motion
mag die über das blosse Leistungsverhältnis hinausge- aufgeworfene Problemkreis wird in diesem Zusammenhang
hende Verpflichtung des Bediensteten gegenüber dem vom Bundesrat weiter verfolgt. Er ist deshalb bereit, die
Bund besser auszudrücken (Treuepflicht, Förderung der Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Interessen des Bundes u. dgl.).
2. Das Beamtengesetz und seine Ausführungsbestimmun- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
gen lassen in Anbetracht der grossen Regelungsdichte Déclaration écrite du Conseil fédéral
kaum noch Raum für vertragliche Abmachungen. Das Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Dienstrecht des Bundes war von allem Anfang an als wandeln.
«Gegenstück zur einheitlichen Ordnung des privatrechtli- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der LdU/EVP-Fraktion Anstellung von Bundesfunktionären mit politischen
Aufgaben
Motion du groupe Adl/PEP Fonctionnaires fédéraux dotés de responsabilités politiques.
Modification du statut
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.313
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 427-427
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Pagina
Ref. No 20 016 204
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