Environmental Policy Early Warning System
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion calls for the establishment of an environmental policy early warning system to systematically and proactively identify environmental risks, emphasizing that reactive environmental measures are costly and that early detection and prevention, as mandated by the precautionary principle, are more economical and crucial for future generations. The Federal Council acknowledges the importance of environmental monitoring and agrees that early risk identification is necessary to uphold the precautionary principle, noting that existing legislation and numerous monitoring systems already contribute to this goal, and agrees to examine steps to further develop and coordinate these efforts.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Absatz, Art. 1 Abs. 2 USG, Art. 44 Umweltschutzgesetzes, Art. 6 Gewässerschutzgesetz von 1971; Environmental Policy Early Warning System: The Federal Council acknowledges the importance of environmental monitoring and agrees that early risk identification is necessary to uphold the precautionary principle, noting that existing legislation and numerous monitoring systems already contribute to this goal, and agrees to examine steps to further develop and coordinate these efforts.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as a cornerstone of the new environmental protection law, emphasizing the principle of prevention for early limitation of potential environmental harm.
This article obliges federal and cantonal authorities to conduct environmental pollution surveys and examine the effectiveness of legal measures, which is relevant to the establishment of an early warning system.
This provision grants enforcement bodies the authority to conduct necessary investigations for water protection, which is mentioned as an existing basis for environmental data collection.
Volltext
Motion Mauch 950 N 20 juin 1986
#ST# Sechzehnte Sitzung - Seizième séance gelingen, dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes
tatsächlich Nachachtung zu verschaffen.
Freitag, 20. Juni 1986, Vormittag Durch ursächliche und vorsorgliche Massnahmen zur
Vendredi 20 juin 1986, matin Begrenzung der Umweltbelastung können volkswirtschaftli-
che Umweltkosten von erheblichem Ausmass vermieden
8.00h werden. Es ist in der Umweltpolitik entschieden billiger, früh
zu denken, als spät zu handeln.
Vorsitz - Présidence: Herr Bandi Der ausgezeichnete Bericht «Qualitatives Wachstum» der
Expertenkommission des EVD kommt zum Schluss, dass
der Aufbau eines umweltpolitischen Frühwarnsystems eine
besonders dringliche Bundesaufgabe sei. Zur rechten Zeit
fehlende Umweltschutzentscheide gehen nicht nur auf
Präsident: Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und erkläre Kosten unserer räumlichen Umwelt, sondern sie gehen vor
die Sitzung als eröffnet. allem auch auf Kosten künftiger Generationen. Es ist zu
Wir behandeln als erstes Traktandum persönliche Vorstösse befürchten, dass wir aus mangelnder umweltpolitischer
gemäss separater Liste. Weitsicht laufend Schäden auslösen, die vielleicht erst in
einer oder zwei Generationen voll durchschlagen werden.
Nach heutiger Erkenntnis hat bekanntlich das Waldsterben
vor knapp einer Generation eingesetzt.
Unsere Umweltpolitik der letzten Jahre hat vorwiegend darin
#ST# 86.306 bestanden, schon eingetretene Schäden möglichst rasch zu
beheben. Massnahmen im Dringlichkeitsverfahren, wie sie
Motion Mauch durch die Waldschadensituation unumgänglich geworden
Umweltpolitisches Frühwarnsystem sind, stellen für unsere politischen Gremien immer eine
grosse Belastung dar. Diese politische Ueberforderung als
Atteintes à l'environnement. Resultat der ökologischen Ueberforderung kann nur abge-
Dispositif d'alerte baut werden, wenn es gelingt, die «Umwelt-Feuerwehrübun-
gen» durch die institutionalisierte «Umwelt-Brandverhü-
tung» abzulösen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Wortlaut der Motion vom 3. März 1986 vom 21. Mai 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, zur systematischen und anti- Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 mai 1986
zipierenden Erfassung der Umweltrisiken ein umweltpoliti- Der Bundesrat misst der Umweltbeobachtung einen grossen
sches Frühwarnsystem aufzubauen. Stellenwert bei. Er teilt die Auffassung, dass Umweltrisiken
so früh als möglich erfasst werden müssen. Nur so kann
Texte de la motion du 3 mars 1986 dem Prinzip der Vorsorge, einem der wichtigen Grundsätze
Le Gouvernement est chargé de mettre au point un disposi- des Umweltschutzgesetzes, Rechnung getragen werden.
tif d'alerte écologique qui permette la détermination systé- Bereits das Gewässerschutzgesetz von 1971 gibt den Voll-
matique et anticipée des risques encourus par l'environne- zugsorganen der Kantone, den Aufsichtsorgenen des Bun-
ment. des und den von ihnen zugezogenenen Sachverständigen in
Artikel 6 die Befugnis, die zum Zweck des Gewässerschut-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, zes notwendigen Erhebungen durchzuführen. Artikel 44 des
Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Umweltschutzgesetzes verpflichtet Bund und Kantone,
Chopard, Christinat, Clivaz, Deneys, Euler, Fankhauser, Erhebungen über die Umweltbelastung durchzuführen und
Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger- den Erfolg der gesetzlichen Massnahmen zu prüfen, wobei
Solothurn, Longet, Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Reimann, der Bundesrat die eidgenössischen und kantonalen Erhe-
Robbiani, (Rohrer), Rubi, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, bungen und Datensammlungen koordiniert.
Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (36) In den Verordnungen zum Umweltschutzgesetz wird die
genannte Aufgabe für jeden Teilbereich näher konkretisiert.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der Luftreinhalte-Verordnung beispielsweise sind es die
Auch unser Land hat bis anhin auf Umweltprobleme prak- Artikel 27 bis 30, die sich mit der Ermittlung und der Beurtei-
tisch immer nur reagiert und kaum vorausschauend agiert. lung der Immissionen befassen. Aehnliche Bestimmungen
Das Waldsterben ist ein geradezu klassisches Beispiel für werden sich auch in der Verordnung über Schadstoffe im
diesen Sachverhalt. Möglicherweise ist das Bodensterben Boden und in der Lärmschutz-Verordnung finden.
ein weiteres Beispiel. Schon heute bestehen zahlreiche nationale Beobachtungs-
Was sich bei näherer und ehrlicher Betrachtung im Wald systeme. Dazu gehören das Pegel- und Abflussmessnetz der
schon seit vielen Jahren an tiefgreifenden Schäden abge- Landeshydrologie, das Nationale Programm für die analyti-
zeichnet hat, ist erst ins Bewusstsein von Behörden und sche Daueruntersuchung der schweizerischen Fliessgewäs-
Oeffentlichkeit gedrungen, als diese ökologische Bedro- ser NADUF, das Nationale Beobachtungsnetz für Luftfremd-
hung für unser Land unübersehbar geworden war. Bezogen stoffe NABEL, das in Aufbau begriffene Nationale Boden-
auf eine militärische Bedrohung würde das heissen, dass überwachungsprogramm NABO, das Landesforstinventar,
wir uns erst an den Aufbau einer Armee machen, wenn wir das Sanasilva-Programm und das ANETZ der Schweizeri-
den Feind an der Grenze wahrnehmen. Einzelne frühe War- schen Meteorologischen Anstalt. Die Programme des Bun-
nungen wurden nicht gehört, weil die Frühwarnung im des werden teilweise durch feinmaschige Ueberwachungs-
Umweltbereich weder anerkannt noch institutionalisiert ist. netze von Kantonen, Gemeinden und Privaten ergänzt.
Ein Eckpfeiler des neuen Umweltschutzgesetzes ist das Im Bereich der Umweltradioaktivität sind seit 30 Jahren alle
Vorsorgeprinzip. Artikel 1 Absatz 2 USG lautet: «Im Sinne vorausschauenden und vorbeugenden Massnahmen getrof-
der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig fen worden, um einen Anstieg der Radioaktivität zu verhin-
werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.» dern (Abgabevorschriften, Radioaktivitätsüberwachung)
Frühzeitiges Begrenzen bedingt aberfrühzeitiges Erkennen, und eine Gefährdung durch Radioaktivität frühzeitig zu
Interpretieren und Bewerten von potentiell schädlichen Ein- erkennen. Damit können Schutzmassnahmen fristgerecht
wirkungen. Es geht also darum, Ursachen von möglichen eingeleitet werden (Eidg. Kommission zur Ueberwachung
Umweltschäden aufgrund eines definierten Indikatorensy- der Radioaktivität, Eidg. Kommission für AC-Schutz).
stems so früh als möglich zu identifizieren. Nur so kann es Schliesslich erinnert der Bundesrat auch daran, dass die
20. Juni 1986 N 951 Motion Uchtenhagen
Schweiz bei verschiedenen internationalen Beobachtungs- dans la mesure de ses moyens, les premiers pas dans la
systemen mitwirkt. Zu nennen sind das GEMS (Global mise en oeuvre d'une telle politique.
Environmental Monitoring System) des Umweltprogramms
der Vereinten Nationen, das BAPMON (Background Air Pol- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
lution Monitoring Network) der Meteorologischen Weltorga- Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi,
nisation und das EMEP (Co-operative Programme for Moni- Chopard, Christinat, Clivaz, Deneys, Eggli-Winterthur, Euler,
toring and Evaluation of thé Long-Rangé Transport of Air Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz,
Pollutants in Europe) der Europäischen Wirtschaftskommis- Leuenberger-Solothurn, Longet, Mauch, Meizoz, Meyer-
sion der Vereinten Nationen. Bern, Morf, Neukomm, Reimann, Renschier, Riesen-Fri-
Was das Umweltschutzgesetz anbelangt, sind je nach den bourg, Robbiani, (Rohrer), Ruffy, Stamm Walter, Stappung,
Ergebnissen der Erhebungen zwingend Massnahmen zu Vannay, Weber-Arbon, Zehnder (38)
ergreifen. Uebersteigt die ermittelte Belastung die vom Bun-
desrat festgelegten Grenzwerte oder ist sie sonst schädlich Schriftliche Begründung - Développement par écrit
oder lästig, sind die erforderlichen Massnahmen an den Im Bericht der Expertenkommission des EVD «Qualitatives
Belastungsquellen so weit zu treffen, dass zumindest die Wachstum», der am 13. Februar 1986 veröffentlicht wurde,
Grenzwerte eingehalten werden können. Werden Umwelt- wird besonders eindringlich dargelegt, welche Bedeutung
schäden festgestellt, ohne dass massgebliche Belastungs- einer ständigen beruflichen und allgemeinen Weiterbildung
grenzwerte überschritten sind, liegt die Vermutung nahe, angesichts des raschen technologischen Wandels und der
dass die Grenzwerte den gesetzlichen Kriterien nicht zunehmenden Komplexität von Wirtschaft und Gesellschaft
entsprechen; sie müssen deshalb unverzüglich verschärft zukommt.
werden. Darüber hinaus sind im Sinne der Vorsorge die Während in der Vergangenheit erhöhte gesellschaftliche
Emissionen unabhängig von der heutigen oder auch Anforderungen in der Regel mit einer Verlängerung der
zukünftigen Umweltbelastung so weit zu begrenzen, als dies Grundausbildung begegnet wurde, erscheint dieser Weg
technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich trag- heute aus vielerlei Gründen (rasche Veralterung des Wis-
bar ist. sens, wachsende Diskrepanz zwischen biologischem und
Der Bundesrat weist darauf hin, dass für das Anliegen der sozialem Status der Jugendlichen u. a. m.) nicht mehr sinn-
Motionärin die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen und voll. Eine Erhöhung des allgemeinen Bildungsniveaus, wie
Vorschriften vorhanden sind. Bereits heute sind eine ganze sie zur Bewältigung des beruflichen und des privaten
Reihe von Beobachtungssystemen im Einsatz oder zumin- Lebens erforderlich ist, kann in Zukunft nur in einer anderen
dest im Aufbau begriffen. Der Bundesrat ist der Auffassung, zeitlichen Verteilung der Bildungsphasen bestehen, welche
dass diese Programme im Sinne der umweltpolitischen auch das Erwachsenenleben miteinbeziehen.
Frühwarnung weiter ausgebaut, in Richtung biologischer Auch die berufliche Ausbildung kann sich je länger, je
Ueberwachungssysteme erweitert und noch besser aufein- weniger auf einmal erworbene berufliche Qualifikationen
ander abgestimmt werden müssen. Er erklärt sich bereit, die beschränken. Die rasche technologische Entwicklung führt
dazu notwendigen Schritte zu prüfen. dazu, dass das einmal Gelernte oft schon bald nicht mehr
brauchbar ist und durch neues Wissen und neue Fähigkei-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates ten ersetzt werden muss. Auch die berufliche Ausbildung
Déclaration écrite du Conseil fédéral sollte daher weniger als bisher auf Wissensvermittlung,
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- dafür stärker auf Lernfähigkeit ausgerichtet sein, und zwar
wandeln. lebenslängliche Lernfähigkeit. Neben einer weniger speziali-
sierten, breiteren beruflichen Ausbildung, die auch eine
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat vertiefte Persönlichkeitsschulung beinhaltet, müssen folg-
lich genügend Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen, in
denen berufliches Spezialwissen, neues Wissen und neue
Fertigkeiten, aber auch zusätzliche Allgemeinbildung erwor-
ben werden können.
#ST# 86.304 Die Notwendigkeit der Weiterbildung von Erwachsenen ist
an vielen Orten erkannt. Aufgrund zahlreicher Initiativen von
Motion Uchtenhagen Betrieben, Wirtschafts- und Berufsverbänden sowie priva-
Weiterbildung. Konzept ten, kirchlichen und öffentlichen Institutionen ist eine Viel-
zahl von Weiterbildungsmöglichkeiten beruflicher und
Formation continue. Définition nichtberuflicher Art entstanden. Insgesamt wurde dabei ein
d'une véritable politique reiches, aber auch unübersichtliches und darum oft verwir-
rendes Angebot im Bereich Erwachsenenbildung geschaf-
fen. Zufälligkeiten und Lücken waren dabei unvermeidlich.
Eine Integration in das Bildungswesen als Ganzes unter-
blieb. Kohärenz, Transparenz und systematischer Aufbau
Wortlaut der Motion vom 3. März 1986 fehlen.
Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Es erscheint an der Zeit, die vielen Bestrebungen auf dem
der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungs- Gebiet der Erwachsenenbildung auf sinnvolle Weise zu
direktoren, der Wirtschaft (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber- koordinieren und zu einem kohärenten und transparenten
organisationen) sowie privaten und öffentlichen Trägern der System der Weiterbildung zu entwickeln. Voraussetzung für
allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung ein Kon- die Einleitung einer derartigen Entwicklung ist die Erarbei-
zept für ein umfassendes Weiterbildungssystem zu erarbei- tung eines Gesamtkonzepts der Weiterbildung. An vielen
ten und im Rahmen seiner Möglichkeiten erste Schritte zu guten Ansätzen für Konzepte der Weiterbildung im Sinne
dessen Realisierung einzuleiten. einer rekurrenten Bildung fehlt es nicht. Darauf aufbauend
sollte es möglich sein, mit den in der Erwachsenenbildung
Texte de la motion du 3 mars 1986 Engagierten - Kantone, Kirchen, Wirtschaft, private und
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une politique géné- öffentliche Institutionen - ein Weiterbildungskonzept zu
rale de la formation continue en collaboration avec la Confé- erarbeiten, das die vielfältigen Bestrebungen in diesem
rence des directeurs cantonaux de l'instruction publique, Gebiet koordiniert, bestehende Lücken schliesst und durch
les organisations économiques (associations de travailleurs einen systematischen und doch flexiblen zukünftigen Aus-
et d'employeurs), ainsi qu'avec les organismes privés et bau der Weiterbildungsmöglichkeiten die wachsenden
publics s'occupant de formation générale et professionnelle Bedürfnisse nach Weiterbildung, Umschulung und Orientie-
des adultes. Le gouvernement est prié en outre de faire, rungshilfen abdeckt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Mauch Umweltpolitisches Frühwarnsystem
Motion Mauch Atteintes à l'environnement. Dispositif d'alerte
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1986
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.306
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite 950-951
Page
Pagina
Ref. No 20 014 415
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.