Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 86-303 KI-generiert

Export Risk Guarantees for Turkish Coal Plant Upheld

Geschäftsnummer VPB 86-303
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a request for export risk guarantees for a coal-fired power plant in Turkey. The court addressed the argument that nuclear power exports to developing countries should be excluded from such guarantees due to risks associated with nuclear technology, echoing concerns raised by the World Bank about financial and technical limitations in these countries. The court, however, maintained that the export risk guarantee policy is based on country and project-specific risks, not on a blanket exclusion of certain technologies. The court also addressed concerns about the environmental impact of the coal plant and the financial risk of granting a large guarantee to an already indebted country, ultimately finding the risk acceptable and noting that Turkey does not qualify as a "poorer developing country" for whom stricter development policy considerations would apply.

Legislator-Regeste

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Art. 1 Absatz, Art. 1 Abs. 2 ERG; Export Risk Guarantees for Turkish Coal Plant Upheld: The court addressed the argument that nuclear power exports to developing countries should be excluded from such guarantees due to risks associated with nuclear technology, echoing concerns raised by the World Bank about financial and technical limitations in these countries. The court, however, maintained that the export risk guarantee policy is based on country and project-specific risks, not on a blanket exclusion of certain technologies. The court also addressed concerns about the environmental impact of the coal plant and the financial risk of granting a large guarantee to an already indebted country, ultimately finding the risk acceptable and noting that Turkey does not qualify as a "poorer developing country" for whom stricter development policy considerations would apply.

Schlagwörter

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Umweltrisiko Bankbürgschaft finanzielles Risiko Industrieland Ausfuhrversicherung Assoziiertes Land

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 1 Absatz
Art. 1 Abs. 2 ERG
Used to determine that development policy considerations were not applicable to the project in Turkey as it was not considered a developing country according to the OECD list.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 Abs. 2 ERG

Used to determine that development policy considerations were not applicable to the project in Turkey as it was not considered a developing country according to the OECD list.

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Volltext

Interpellation Uchtenhagen 98 N 4 mars 1987

Weltbank steht dem Einsatz von Atomenergie in Entwick- Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuleh-

lungsländern sehr skeptisch gegenüber. Sie schreibt dazu in nen.

einem Bericht von 1981 - ich meine, das gilt heute genau so

wie damals -: «Der Kapitalaufwand für Atomkraftwerke ist Abstimmung - Vote

hoch, und kleinere Länder verfügen nicht über Stromnetze

mit der erforderlichen Mindestkapazität von 6000 Megawatt, Für Ueberweisung der Motion 26 Stimmen

um die Mindestleistung der Reaktoren wirtschaftlich zu ver- Dagegen 65 Stimmen

werten. Soweit den Ländern darüberhinaus die für Nuklear-

programme erforderlichen Fach- und Führungskräfte feh-

len, dürfte vom Einsatz der Kernenergie mit ihren typischen

Risiken in der Regel abzuraten sein.»

Diese kritische Sicht der Dinge seitens der Weltbank stimmt #ST# 86.303

unserer Meinung nach heute immer noch. Es gibt keine

Aspekte, die sich seit damals geändert haben, und es ist Interpellation Uchtenhagen

auch kein Zufall, glaube ich, dass sich die Weltbank bisher Kohlekraftwerk «Marmara», Türkei.

nicht auf die Finanzierung von Atomkraftwerken in der Drit- Exportrisikogarantie-Gesuch

ten Welt eingelassen hat. Ich meine, es würde uns und dem

Bundesrat gut anstehen, ebenfalls auf die Garantiegewäh- Centrale de Marmara (Turquie).

rung zu verzichten. Dazu kommt, dass im Bereich derbewil- Demande de garantie contre

ligungspflichtigen Kriegsmaterialausfuhr der Bundesrat les risques à l'exportation

bereits verfügt hat, dass Kriegsmaterialexporte generell

nicht in den Genuss der ERG kommen dürfen; dies, um

Konfliktsituationen von vornherein zu vermeiden. Was für

die Kriegsmaterialexporte gilt, sollte auch für die Ausfuhr

von Kernmaterial und Kerntechnologie gelten, und zwar aus Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1986

denselben Gründen. Darum meinen wir, dass der Beschluss, Dem Vernehmen nach muss der Bundesrat in Kürze zu

bewilligungspflichtige Nuklearexporte von der Garantiege- einem Gesuch der BBC um Gewährung der Exportrisikoga-

währung auszuschliessen, überfällig ist. rantie (ERG) für das Kohlekraftwerk «Marmara» in der Tür-

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu überweisen. kei Stellung nehmen. Ich bitte den Bundesrat in diesem

Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

1. Trifft es zu, dass weder der Entwicklungsdienst des BAWI

Weder-Basel: Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion Fetz zu noch die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und

überweisen. AKW werden zu Rennern auf dem Exportmarkt. humanitäre Hilfe um eine Stellungnahme zu diesem Gesuch

Erstens hat die Inlandnachfrage-Gott sei dank-abgenom- gebeten worden sind? Zwar müssen nach ERG-Gesetz Arti-

men; in den USA ist die Nachfrage am Absterben. Zweitens kel 1 Absatz 2 entwicklungspolitische Gesichtspunkte nur

werden mittels der Exportrisikogarantie des Bundes den bei ärmeren Entwicklungsländern mitberücksichtigt wer-

betroffenen Exportfirmen alle Risiken, die sonst in unserer den, aber angesichts der Grosse des «Marmara»-Projekts

Wirtschaft durch die Unternehmer zu tragen sind, vom Bund und der hohen Verschuldung der Türkei wäre eine Konsulta-

abgenommen, der Marktwirtschaft Hohn sprechend. tion entwicklungspolitischer Fachstellen doch wohl sinn-

Die Weltbank steht dem Einsatz der Kernenergie in Entwick- voll.

lungsländern äusserst kritisch gegenüber. Sie ist nicht 2. Genügt das «Marmara»-Kraftwerk ökologischen

bereit, solche Risiken zu finanzieren. Die Länder, die AKW Gesichtspunkten, auch wenn keine Rauchgasentschwefe-

betreiben, kommen über kurz oder lang auch zu ihren lung eingerichtet wird?

Atombomben. A-Werke und Atombomben sind bekanntlich 3. Würde die Gewährung einer ERG im Umfang von 1 Mrd.

siamesische Zwillinge. Kriegsmaterialexporte kommen aber Franken angesichts der bereits eingegangenen Garantiever-

generell nicht in den Genuss der Exportrisikogarantie. Ich pflichtungen gegenüber der hochverschuldeten Türkei in

meine, wir haben uns daran zu halten. Wer A-Werke expor- der Höhe von schätzungsweise 1 bis 1,5 Mrd. Franken nicht

tiert, exportiert aber auch das Atommüllproblem, das welt- zu einem Klumpenrisiko führen, das im Hinblick auf das sich

weit nicht gelöst ist und offenbar auch nicht gelöst werden bereits auf schätzungsweise 800 Mio. Franken belaufende

kann. Das Atommüllproblem den Entwicklungsländern Defizit der ERG problematisch ist? Kann das Eingehen eines

überlassen, heisst ein grosses Risiko eingehen, ein Risiko, derartigen Risikos noch mit der Zielsetzung einer sich selbst

das gar niemand verantworten kann, auch wir in der tragenden ERG vereinbart werden?

Schweiz nicht. 4. Wie sinnvoll ist die Gewährung einer ERG für das Kohle-

kraftwerk «Marmara» aus schweizerischer Sicht? Handelt es

M. Delamuraz, conseiller fédéral: La GRE n'est pas un self- sich dabei nicht um eine Art Strukturpolitik, und zwar in

service qui procéderait à la promotion arbitraire d'intérêts falscher Richtung, da sie einerseits eine zu grosse Garantie-

économiques, industriels ou politiques particuliers. La GRE summe für einen Grossbetrieb einsetzt, andererseits damit

ne veut pas non plus exclure de quelque manière que ce soit den traditionellen Maschinenbau stützt, um sich vermehrt in

des domaines de la production industrielle et, en particulier, zukunftsträchtigen neuen Technologien zu engagieren?

l'option nucléaire pour des pays, y compris les pays les

moins avancés, qui y trouvent intérêt, et dont on ne voit pas Texte de l'interpellation du 3 mars 1986

au nom de quel raisonnement, ayant été les pays deman- II paraît que le Conseil fédéral va devoir se prononcr sous

deurs, on refuserait à notre industrie de participer à des peu sur une demande de BBC visant à ce que lui soit

offres, du seul fait que nous devons être plus justes que les accordée la garantie contre les risques à l'exportation (GRE)

justes et plus sages que les sages. La politique de la GRE est pour la centrale à charbon de Marmara en Turquie. A ce

fonction du risque/pays ou du risque/projet et si une option sujet, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions

nucléaire se justifie sous l'angle des critères déterminants, suivantes:

la GRE doit, sur demande, être mise à la disposition des 1. Est-il exact que ni le service de l'OFAEE qui s'occupe des

exportateurs suisses participant à de tels projets. Prétendre questions de développement, ni la Direction de la coopéra-

le contraire, en incluant cette clause générale d'interdiction tion au développement et de l'aide humanitaire n'ont été

dans le fonctionnement de la GRE, c'est se priver, pour des invités à donner leur avis sur cette requête? Il est vrai que,

raisons arbitraires, car elles ne regardent, que le pays selon l'article premier, 2e alinéa, de la loi sur la GRE, on ne

demandeur, de moyens industriels pour lesquels la GRE a doit tenir compte des principes fondamentaux de la politi-

été créée, d'ailleurs en toute moralité. C'est la raison pour que suisse en matière de développement que lorsqu'il s'agit

laquelle il faut refuser cette motion boiteuse. des pays en développement les plus défavorisés; mais étant

4. März 1987 N 99 Interpellation Uchtenhagen

donné l'ampleur du projet et le fort endettement de la Kader für die wirkungsvolle Führung der türkischen Anlagen

Turquie, il serait sans doute judicieux de consulter les ser- ausgebildet.

vices qui s'occupent des questions de développement. - Die sinnvolle Arbeitsplatzerhaltung und -Schaffung ist

2. La centrale de Marmara est-elle satisfaisante du point de über den engeren Bereich von BBC hinaus ein zentrales

vue écologique, malgré le'fait qu'il n'y aura pas d-'installation Anliegen unserer Wirtschaftspolitik. Dieser Gedanke -

de désulfuration des fumées? ergänzt durch die Förderung des Aussenhandels - liegt

3. Etant donné que les garanties déjà accordées envers la auch dem ERG-Gesetz zugrunde. Neben hochtechnologi-

Turquie - pays fortement endetté - portent sur un total schen Produkten und Dienstleistungen braucht unsere

compris entre 1 milliard et 1,5 milliard de francs, l'octroi Volkswirtschaft auch weiterhin eigentliche Fabrikationsbe-

d'une GRE pour un montant de 1 milliard de francs ne triebe, die hinsichtlich Berufsstrukturen und Arbeitsplatzan-

conduirait-il pas à une accumulation excessive de risques, gebot verschiedenen Ausbildungsgraden und Produkte-

peu souhaitable si l'on considère le déficit actuel de la GRE, sparten Rechnung tragen können.

qui s'élève déjà à quelque 800 millions de francs? L'accepta- Es ist für den Industriestandort Schweiz von grösster Bedeu-

tion d'un tel risque est-elle encore compatible avec l'objectif tung, Firmen zu beherbergen, die moderne Gesamtanlagen

qui veut que la GRE soit financièrement indépendante? anbieten und damit sowohl management- wie auch techno-

4. Dans quelle mesure est-il judicieux, du point de vue logiemässig höchsten Anforderungen genügen können. Der

suisse, d'accorder une GRE pour la centrale à charbon de Verlust dieser Fähigkeit müsste nicht nur qualifizierte Kader

Marmara? Ne s'agit-il pas là d'une espèce de politique vom Industriestandort Schweiz fernhalten, sondern es wür-

structurelle qui va d'ailleurs dans la mauvaise direction, car den auch keine technologischen Innovationseffekte auf die

d'une part elle engage un montant de garantie trop impor- zahlreichen mittleren und kleineren Firmen der Maschinen-

tant en faveur d'une grande entreprise et d'autre part elle und Elektroindustrie ausgehen, die mit solchen Aufträgen

accorde un soutien à l'industrie des machines traditionnelle, verbunden sind.

dont des pays fortement industrialisés toujours plus nom- - Die Exportrisikogarantie bezweckt von Gesetzes wegen,

breux se retirent pour se lancer de plus en plus dans de Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten. Soweit solche

nouvelles technologies prometteuses? Aufträge an längerfristige Finanzierungen gebunden sind,

ist damit in der Regel ein gewisses Mass an Risiko verbun-

den. Auch unter Berücksichtigung des bereits bestehenden,

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, nicht unbedeutenden Türkei-Engagements der ERG hält der

Bäumlin, Borei, Braunschweig, Deneys, Eggli-Winterthur, Bundesrat das allenfalls bei Zustandekommen des Auftrags

Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, für «Marmara» bestehende Risiko für tragbar. Die Türkei ist

Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Mauch, Meizoz, in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen nach

Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Reimann, Renschier, Riesen- erfolgter Umschuldung pünktlich und vollständig nachge-

Freiburg, Robbiani, Rohrer, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, kommen.

Vannay, Wagner, Weber-Arbon (32) - Das ERG-Gesetz sieht in Artikel 1 Absatz 2 eine entwick-

lungspolitische Prüfung der Garantiegesuche vor, soweit sie

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates sich auf ärmere Entwickungsländer beziehen. Die Türkei mit

vom 12. August 1986 einem Pro-Kopf-Einkommen von 1240 Dollar (1983) figuriert

Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 août 1986 nicht auf der OECD-Liste der 67 Entwicklungsländer, die im

Der Bundesrat hat am 23. April 1986 beschlossen, der Firma Rahmen der ERG angewendet wird, womit die genannte

Brown Boveri & Cie. AG in Baden die Exportrisikogarantie Prüfung entfällt. Jedoch kann hervorgehoben werden, dass

für 710 Mio. Franken für ihre Beteiligung am Bau des Kohle- eine aufgrund des aktuellen Projektstands vorgenommene

kraftwerks «Marmara» in der Türkei unter Ausschluss der Beurteilung der betriebswirtschaftlichen und technischen

Operationellen Risiken in Aussicht zu stellen. Der Bundesrat Gegebenheiten sowie der Schwerpunkte im Zielkatalog der

fasste seinen Entscheid nach sorgfältiger Abwägung aller türkischen Wirtschaftspolitik keine für die Würdigung des

risikopolitischen, technologischen und arbeitsmarktpoliti- ERG-Risikos relevanten Projektschwachstellen erkennen

schen Gesichtspunkte des Projekts. liess. Die Prüfung, an der sich auch aussenstehende Exper-

Im einzelnen nimmt der Bundesrat zur Interpellation wie ten beteiligten, erfolgte gemäss den für solche Fälle vorge-

folgt Stellung: sehenen verwaltungsinternen Verfahren.

- Die Türkei weist innerhalb des OECD-Raums einen ver- - Die im Projekt «Marmara» vorgesehene Brennstoffbewirt-

gleichsweise niedrigen Pro-Kopf-Primärenergieverbrauch schaftung mit hochwertiger Importkohle und der Einsatz

auf. Das von der Regierung angestrebte Wirtschaftswachs- von elektrostatischen Rauchgasfiltern vermögen die Emis-

tum kann ohne substantielle Erhöhung der Energieerzeu- sionen in Grenzen zu halten; die für das Projekt massgebli-

gung nicht realisiert werden. Die Optimierung bestehender chen türkischen Vorschriften werden nicht verletzt. Ebenso

Anlagen allein genügt nicht, um den sich abzeichnenden werden durch die Ableitung der Rauchgase über ein Hoch-

zusätzlichen Energiebedarf zu decken. Der Bau des mit kamin die für den Gesundheitszustand maximal tolerierba-

Importkohle befeuerten Kraftwerks im Stil des Projekts ren SO2-Konzentrationen gemäss einer Reihe internationaler

«Marmara» beruht auf einem Grundsatzbeschluss der türki- Normen eingehalten. Sollten die Standards noch verschärft

schen Regierung. Die Anlage dient der raschestmöglichen werden - etwa denkbar beim Beitritt der Türkei zum Zusatz-

Bedarfsdeckung und Diversifizierung der Primär-Energie- protokoll zu der im Rahmen der ECE vorbereiteten Ver-

quellen. In ihrer Art entspricht sie auch den jüngsten Welt- einbarung über weiträumige grenzüberschreitende Luftver-

bank-Empfehlungen. schmutzung -, würde das Projektkonzept eine technische

Die lokal vorhandene türkische Braunkohle ist von ver- Anpassung erlauben.

gleichsweise schlechter Qualität und schwierig abbaubar.

Es sind daher bei ihrer Nutzung aufwendige, investitionsin- Frau Uchtenhagen: Ich bin nur teilweise befriedigt. Wenn

tensive Abbau- und Umweltschutzmassnahmen erforder- Sie die Antwort lesen, werden Sie begreifen wieso. Dem

lich. Zur rechtzeitigen Deckung von sich abzeichnenden Vernehmen nach waren ja die ERG-Mitarbeiter selber nicht

Energielücken sollen daher gleichzeitig mit importierter sehr begeistert von diesem Projekt, das ihnen von bundes-

Steinkohle befeuerte Kraftwerke gebaut werden. rätlicher Seite durchgedrückt wurde. Das sieht man aus der

Die von der Türkei gewählte Projektform (Anlage im Besitz Antwort ziemlich gut.

der Lieferanten, Betrieb durch Lieferanten, Anheimfall des

Werks an die Türkei nach zehn Jahren) stellt eine innovative

Lösung dar. In ihrem eigenen Interesse sind die Lieferanten

auf eine möglichst effiziente Erstellung und einen sicheren,

störungsfreien Betrieb bedacht. Durch die begleitende

Schulung von lokalem Personal werden zusätzlich lokale

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Uchtenhagen Kohlekraftwerk "Marmara", Türkei. Exportrisikogarantie-

Gesuch

Interpellation Uchtenhagen Centrale de Marmara (Turquie). Demande de garantie contre

les risques à l'exportation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.303

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.03.1987 - 16:00

Date

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Seite 98-99

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Ref. No 20 015 149

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